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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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hetten / Jhr May. würde durch andere Mittel dieses Wesen zu einem guten Außgang befördern / insonderheit weil dieselbe jhre (der Böhmen) Privilegia, Freyheiten / vnnd zwischen denen sub vna vnd sub vtraque auffgerichtete Vergleich nit vmbzustossen gemeinet / auch Commissarien die Sach zuvergleichen abordnen wolten. Dahero weren die Stände der Hoffnung gewesen / es würden dermal eines jhre Gravamina erlediget werden. Jetzo aber befinden sie daß solchem Erbieten zuwider Jhr May. in dem letzten Schreiben hinzu setzen lassen / sie seyen Willens nur die Verderber deß Vatterlandts mit jhrem Kriegs-Volck zubestraffen. Dieser Bedräwungen / welche abermahls auß Anstifftung böser Räthe hergeflossen / hetten sich die Stände nicht versehen / hetten auch nicht verdienet / daß sie vor jhre trewe Dienste / so sie Jhr. May. vnd dem hochlöblichen Hauß Oesterreich mit Darsetzung Guts vnd Bluts / in Glück vnd Vnglück bewiesen / einen solchen Lohn bekommen solten. Bitten derowegen sie nicht für Verderber deß Vatterlandts zuhalten / sondern für auffrichtige Böhmen / vnd Liebhaber der Göttlichen Warheit / J. K. M. getrewe Vnterthanen / Beschützer deß Vatterlandts wider alle Landtverderber / welche mit jhren bösen Rathschlägen Jhrer Mayest. vnd deß Königreichs Verderben suchten.

Daß Jhre Mayest. aber mit keinem frembden sondern in diesem Königreich / Jhr. May. vnnd deß Röm. Reichs Landen geworbenen Volck sie (Stände) straffen wolten / könten sie darauß abnehmen / daß jhre Feinde den rechten Verstandt deß von Jh. May. vber die Landts-Ordnung geleisteten Eyds verkehren / vnd darauß erzwingen wolten / daß J. M. mit Kriegs-Macht / wo dieselbe nur in jhren vnd deß Reichs Landen geworben were / in dieses Königreich einzufallen wol befugt were.

Dieses aber were dem Königlichen Eyd gantz zuwider / welcher nicht vermöchte / daß J. Mayest. mit einem im Reich geworbenen Volck die Stände bestraffen dörffte / sondern vielmehr daß dieselbe schuldig seyen alle Vnterthanen deß Böhmischen Königreichs bey jhren Privilegien Freyheiten vnd Rechten zuschützen / vnd das Königkeich in gutem Wolstand zuerhalten. Es litte auch ein solche Deutung die Landts-Ordnung nicht / sondern erklärete einen jeden / der mit einer Kriegsmacht das Königreich zuvberfallen im Sinn hette / für einen offentlichen Feind.

Daß Jhr. May. gerne eines solchen gevbriget seyn mögen / weil es aber durch der Stände Vervrsachung dahinkommen / daß sie die Waffen an Handt nehmen müssen / die vnschuldige Geist-vnd Weltliche Vnderthanen zubeschützen / wolten sie (Stände) Jh. May. vergewissern / daß so dieselbe solcher schädlicher Leut Rathschläge hindan setzen / vnd dero getrewen Vnterthanen Wohlmeynen annemen wolten / so würde alles ohne Krieg leichtlich können geschlichtet werden. So were es auch vnnöthig die Geist-vnd Weltlichen Leute mit einer Kriegs-Macht zubeschirmen / sintemahl die Stände nicht gesinnet / jemand von denen sub vna, so friedlich mit jhnen zu leben begehrete / zubeschädigen.

Daß Jhr. May. ferrner setzeten der Stände Vornehmen aller Vernunfft / allen Rechten / Gewonheiten / auch der zwischen denen sub vna vnd sub vtraque getroffenen Vereinigung vnnd jhrem Mayestät-Brieff außtrücklich entgegen lieffen / vnd von keinem Verständigen könten gebilliget werden / befinden sie (Stände) darauß / dz die gemelte böse Räth vnd jhre Feinde alles das jenige so sie selber wider Gott / J. K. M. jhr eygen Gewissen / Landtags-Abschied / Rechten / Lands-Ordnung / Vereinigungen zwischen denen sub vna vnd sub vtraque wider den Mayestätbrieff / Fried vnd Einigkeit gethan vnnd verwircket hetten / vnnd welches von niemandt köndte gebilliget werden / auff die getrewe Stände sub vtraque in verkehrtem Sinn deuten wolten. Wie aber solches nicht der Warheit / dem Mayestät-Brieff / Lands-Ordnung / Landtags-Schlüssen vnd auffgerichteten Vereinigung vbereinstimmete / geben sie J. H. May. vnd einem jeden Liebhaber der Warheit zuerkennen.

Daß Jhre May. die Friedensstörer zubestraffen gesinnet / were wann selbige zuvor ordentlich gehört vberwiesen vnnd vervrtheilet worden weren / wolten sie abermals J. M. versichern / wann dieses den Ständen sub vtraque auff jhre mündlich vnd schrifftliche in gemeinen Land-Tägen vnd ausser denselben von vielen Jahren hero eingegebene Supplicationen / hette widerfahren mögen / daß sie ordentlich gehöret / vnnd nicht durch ein Schreiben / so vnder J. M. Namen / auß falschem Bericht der schädtlichen Räthe / zu Wien datiert / vnerhörter Sachen / wider Recht vnd Billigkeit vervrtheylet vnd jhnen der Mayestät-Brieff vnd andere Vereinigungen vnangefochten geblieben weren / hette dieses darauß erfolgte Vnheil wohl vermitten bleibe können. Weil aber die vnrechtmässige Vervrtheilung der rechtmässigen Verhör vorgangen / vnnd jhre Feinde sich mit solchen Bedräwungen verlauten lassen / daß sie nemblich jhre (der Stände) Richter seyn würden vnd etlichen die Köpffe springen solten / vnnd jhre Mayestät Brieff / Vereinigung / rc. zuverkehren vnd gar vmbzustossen sich bemühet / da doch erwehnter Mayestät-Brieff vnd Vereinigung alle die jenigen / so sie in jhrem Exercitio hindern wolten für Friedensstöter erkläret / vnd den Ständen Macht gebe / ohne einigen Rechtliche Proceß auff sie zugreiffen.

Auß solchen Vrsachen hette sich nit gebühren wollen / daß die Stände mit dergleichen Friedensstörern vnd. J. M. vnd deß gantzen Landes Feinden / sich Rechtlich eingelassen / sondern weren billich mit der Execution zu künfftiger Warnung allen bösen Leuten mit jhnen verfahren / vnd hetten darmit wider jhre Privilegia nicht gehandelt / auch kein böses Exempel begangen.

Beym Beschluß J. M. Schreiben würde gedacht / daß ob sie schon anderwertliche Hülff gesuchet / würde doch kein Christliche Obrigkeit der

hetten / Jhr May. würde durch andere Mittel dieses Wesen zu einem guten Außgang befördern / insonderheit weil dieselbe jhre (der Böhmen) Privilegia, Freyheiten / vnnd zwischen denen sub vna vnd sub vtraque auffgerichtete Vergleich nit vmbzustossen gemeinet / auch Commissarien die Sach zuvergleichen abordnen wolten. Dahero weren die Stände der Hoffnung gewesen / es würden dermal eines jhre Gravamina erlediget werden. Jetzo aber befinden sie daß solchem Erbieten zuwider Jhr May. in dem letzten Schreiben hinzu setzen lassen / sie seyen Willens nur die Verderber deß Vatterlandts mit jhrem Kriegs-Volck zubestraffen. Dieser Bedräwungen / welche abermahls auß Anstifftung böser Räthe hergeflossen / hetten sich die Stände nicht versehen / hetten auch nicht verdienet / daß sie vor jhre trewe Dienste / so sie Jhr. May. vnd dem hochlöblichen Hauß Oesterreich mit Darsetzung Guts vnd Bluts / in Glück vnd Vnglück bewiesen / einen solchen Lohn bekommen solten. Bitten derowegen sie nicht für Verderber deß Vatterlandts zuhalten / sondern für auffrichtige Böhmen / vñ Liebhaber der Göttlichen Warheit / J. K. M. getrewe Vnterthanen / Beschützer deß Vatterlandts wider alle Landtverderber / welche mit jhren bösen Rathschlägen Jhrer Mayest. vnd deß Königreichs Verderben suchten.

Daß Jhre Mayest. aber mit keinem frembden sondern in diesem Königreich / Jhr. May. vnnd deß Röm. Reichs Landen geworbenen Volck sie (Stände) straffen wolten / könten sie darauß abnehmen / daß jhre Feinde den rechten Verstandt deß von Jh. May. vber die Landts-Ordnung geleisteten Eyds verkehren / vnd darauß erzwingen wolten / daß J. M. mit Kriegs-Macht / wo dieselbe nur in jhren vnd deß Reichs Landen geworben were / in dieses Königreich einzufallen wol befugt were.

Dieses aber were dem Königlichen Eyd gantz zuwider / welcher nicht vermöchte / daß J. Mayest. mit einem im Reich geworbenẽ Volck die Stände bestraffen dörffte / sondern vielmehr daß dieselbe schuldig seyen alle Vnterthanen deß Böhmischen Königreichs bey jhren Privilegien Freyheiten vnd Rechten zuschützen / vnd das Königkeich in gutem Wolstand zuerhalten. Es litte auch ein solche Deutung die Landts-Ordnung nicht / sondern erklärete einen jeden / der mit einer Kriegsmacht das Königreich zuvberfallen im Sinn hette / für einen offentlichen Feind.

Daß Jhr. May. gerne eines solchen gevbriget seyn mögen / weil es aber durch der Stände Vervrsachung dahinkommen / daß sie die Waffen an Handt nehmen müssen / die vnschuldige Geist-vñ Weltliche Vnderthanen zubeschützen / wolten sie (Stände) Jh. May. vergewissern / daß so dieselbe solcher schädlicher Leut Rathschläge hindan setzẽ / vnd dero getrewen Vnterthanen Wohlmeynen annemen woltẽ / so würde alles ohne Krieg leichtlich können geschlichtet werden. So were es auch vnnöthig die Geist-vnd Weltlichen Leute mit einer Kriegs-Macht zubeschirmen / sintemahl die Stände nicht gesinnet / jemand von denen sub vna, so friedlich mit jhnen zu leben begehrete / zubeschädigen.

Daß Jhr. May. ferrner setzeten der Stände Vornehmen aller Vernunfft / allen Rechten / Gewonheiten / auch der zwischen denen sub vna vnd sub vtraque getroffenen Vereinigung vnnd jhrem Mayestät-Brieff außtrücklich entgegen lieffen / vnd von keinem Verständigen könten gebilliget werden / befinden sie (Stände) darauß / dz die gemelte böse Räth vnd jhre Feinde alles das jenige so sie selber wider Gott / J. K. M. jhr eygen Gewissen / Landtags-Abschied / Rechten / Lands-Ordnung / Vereinigungen zwischen denen sub vna vnd sub vtraque wider den Mayestätbrieff / Fried vnd Einigkeit gethan vnnd verwircket hetten / vnnd welches von niemandt köndte gebilliget werden / auff die getrewe Stände sub vtraque in verkehrtem Sinn deuten wolten. Wie aber solches nicht der Warheit / dem Mayestät-Brieff / Lands-Ordnung / Landtags-Schlüssen vñ auffgerichteten Vereinigung vbereinstimmete / geben sie J. H. May. vnd einem jeden Liebhaber der Warheit zuerkennen.

Daß Jhre May. die Friedensstörer zubestraffen gesinnet / were wann selbige zuvor ordentlich gehört vberwiesen vnnd vervrtheilet worden weren / wolten sie abermals J. M. versichern / wann dieses den Ständen sub vtraque auff jhre mündlich vnd schrifftliche in gemeinen Land-Tägen vñ ausser denselben von vielen Jahren hero eingegebene Supplicationen / hette widerfahren mögen / daß sie ordentlich gehöret / vnnd nicht durch ein Schreiben / so vnder J. M. Namen / auß falschem Bericht der schädtlichen Räthe / zu Wien datiert / vnerhörter Sachen / wider Recht vnd Billigkeit vervrtheylet vnd jhnen der Mayestät-Brieff vnd andere Vereinigungen vnangefochten geblieben weren / hette dieses darauß erfolgte Vnheil wohl vermitten bleibe können. Weil aber die vnrechtmässige Vervrtheilung der rechtmässigen Verhör vorgangen / vnnd jhre Feinde sich mit solchen Bedräwungen verlauten lassen / daß sie nemblich jhre (der Stände) Richter seyn würden vnd etlichen die Köpffe springen solten / vnnd jhre Mayestät Brieff / Vereinigung / rc. zuverkehren vnd gar vmbzustossen sich bemühet / da doch erwehnter Mayestät-Brieff vnd Vereinigung alle die jenigen / so sie in jhrem Exercitio hindern wolten für Friedensstöter erkläret / vnd den Ständen Macht gebe / ohne einigen Rechtliche Proceß auff sie zugreiffen.

Auß solchen Vrsachen hette sich nit gebühren wollen / daß die Stände mit dergleichen Friedẽsstörern vnd. J. M. vnd deß gantzen Landes Feinden / sich Rechtlich eingelassen / sondern weren billich mit der Execution zu künfftiger Warnung allen bösen Leuten mit jhnen verfahren / vnd hetten darmit wider jhre Privilegia nicht gehandelt / auch kein böses Exempel begangen.

Beym Beschluß J. M. Schreiben würde gedacht / daß ob sie schon anderwertliche Hülff gesuchet / würde doch kein Christliche Obrigkeit der

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hetten / Jhr May. würde durch                      andere Mittel dieses Wesen zu einem guten Außgang befördern / insonderheit weil                      dieselbe jhre (der Böhmen) Privilegia, Freyheiten / vnnd zwischen denen sub vna                      vnd sub vtraque auffgerichtete Vergleich nit vmbzustossen gemeinet / auch                      Commissarien die Sach zuvergleichen abordnen wolten. Dahero weren die Stände der                      Hoffnung gewesen / es würden dermal eines jhre Gravamina erlediget werden. Jetzo                      aber befinden sie daß solchem Erbieten zuwider Jhr May. in dem letzten Schreiben                      hinzu setzen lassen / sie seyen Willens nur die Verderber deß Vatterlandts mit                      jhrem Kriegs-Volck zubestraffen. Dieser Bedräwungen / welche abermahls auß                      Anstifftung böser Räthe hergeflossen / hetten sich die Stände nicht versehen /                      hetten auch nicht verdienet / daß sie vor jhre trewe Dienste / so sie Jhr. May.                      vnd dem hochlöblichen Hauß Oesterreich mit Darsetzung Guts vnd Bluts / in Glück                      vnd Vnglück bewiesen / einen solchen Lohn bekommen solten. Bitten derowegen sie                      nicht für Verderber deß Vatterlandts zuhalten / sondern für auffrichtige Böhmen                      / vn&#x0303; Liebhaber der Göttlichen Warheit / J. K. M. getrewe                      Vnterthanen / Beschützer deß Vatterlandts wider alle Landtverderber / welche mit                      jhren bösen Rathschlägen Jhrer Mayest. vnd deß Königreichs Verderben suchten.</p>
          <p>Daß Jhre Mayest. aber mit keinem frembden sondern in diesem Königreich / Jhr.                      May. vnnd deß Röm. Reichs Landen geworbenen Volck sie (Stände) straffen wolten /                      könten sie darauß abnehmen / daß jhre Feinde den rechten Verstandt deß von Jh.                      May. vber die Landts-Ordnung geleisteten Eyds verkehren / vnd darauß erzwingen                      wolten / daß J. M. mit Kriegs-Macht / wo dieselbe nur in jhren vnd deß Reichs                      Landen geworben were / in dieses Königreich einzufallen wol befugt were.</p>
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[60/0097] hetten / Jhr May. würde durch andere Mittel dieses Wesen zu einem guten Außgang befördern / insonderheit weil dieselbe jhre (der Böhmen) Privilegia, Freyheiten / vnnd zwischen denen sub vna vnd sub vtraque auffgerichtete Vergleich nit vmbzustossen gemeinet / auch Commissarien die Sach zuvergleichen abordnen wolten. Dahero weren die Stände der Hoffnung gewesen / es würden dermal eines jhre Gravamina erlediget werden. Jetzo aber befinden sie daß solchem Erbieten zuwider Jhr May. in dem letzten Schreiben hinzu setzen lassen / sie seyen Willens nur die Verderber deß Vatterlandts mit jhrem Kriegs-Volck zubestraffen. Dieser Bedräwungen / welche abermahls auß Anstifftung böser Räthe hergeflossen / hetten sich die Stände nicht versehen / hetten auch nicht verdienet / daß sie vor jhre trewe Dienste / so sie Jhr. May. vnd dem hochlöblichen Hauß Oesterreich mit Darsetzung Guts vnd Bluts / in Glück vnd Vnglück bewiesen / einen solchen Lohn bekommen solten. Bitten derowegen sie nicht für Verderber deß Vatterlandts zuhalten / sondern für auffrichtige Böhmen / vñ Liebhaber der Göttlichen Warheit / J. K. M. getrewe Vnterthanen / Beschützer deß Vatterlandts wider alle Landtverderber / welche mit jhren bösen Rathschlägen Jhrer Mayest. vnd deß Königreichs Verderben suchten. Daß Jhre Mayest. aber mit keinem frembden sondern in diesem Königreich / Jhr. May. vnnd deß Röm. Reichs Landen geworbenen Volck sie (Stände) straffen wolten / könten sie darauß abnehmen / daß jhre Feinde den rechten Verstandt deß von Jh. May. vber die Landts-Ordnung geleisteten Eyds verkehren / vnd darauß erzwingen wolten / daß J. M. mit Kriegs-Macht / wo dieselbe nur in jhren vnd deß Reichs Landen geworben were / in dieses Königreich einzufallen wol befugt were. Dieses aber were dem Königlichen Eyd gantz zuwider / welcher nicht vermöchte / daß J. Mayest. mit einem im Reich geworbenẽ Volck die Stände bestraffen dörffte / sondern vielmehr daß dieselbe schuldig seyen alle Vnterthanen deß Böhmischen Königreichs bey jhren Privilegien Freyheiten vnd Rechten zuschützen / vnd das Königkeich in gutem Wolstand zuerhalten. Es litte auch ein solche Deutung die Landts-Ordnung nicht / sondern erklärete einen jeden / der mit einer Kriegsmacht das Königreich zuvberfallen im Sinn hette / für einen offentlichen Feind. Daß Jhr. May. gerne eines solchen gevbriget seyn mögen / weil es aber durch der Stände Vervrsachung dahinkommen / daß sie die Waffen an Handt nehmen müssen / die vnschuldige Geist-vñ Weltliche Vnderthanen zubeschützen / wolten sie (Stände) Jh. May. vergewissern / daß so dieselbe solcher schädlicher Leut Rathschläge hindan setzẽ / vnd dero getrewen Vnterthanen Wohlmeynen annemen woltẽ / so würde alles ohne Krieg leichtlich können geschlichtet werden. So were es auch vnnöthig die Geist-vnd Weltlichen Leute mit einer Kriegs-Macht zubeschirmen / sintemahl die Stände nicht gesinnet / jemand von denen sub vna, so friedlich mit jhnen zu leben begehrete / zubeschädigen. Daß Jhr. May. ferrner setzeten der Stände Vornehmen aller Vernunfft / allen Rechten / Gewonheiten / auch der zwischen denen sub vna vnd sub vtraque getroffenen Vereinigung vnnd jhrem Mayestät-Brieff außtrücklich entgegen lieffen / vnd von keinem Verständigen könten gebilliget werden / befinden sie (Stände) darauß / dz die gemelte böse Räth vnd jhre Feinde alles das jenige so sie selber wider Gott / J. K. M. jhr eygen Gewissen / Landtags-Abschied / Rechten / Lands-Ordnung / Vereinigungen zwischen denen sub vna vnd sub vtraque wider den Mayestätbrieff / Fried vnd Einigkeit gethan vnnd verwircket hetten / vnnd welches von niemandt köndte gebilliget werden / auff die getrewe Stände sub vtraque in verkehrtem Sinn deuten wolten. Wie aber solches nicht der Warheit / dem Mayestät-Brieff / Lands-Ordnung / Landtags-Schlüssen vñ auffgerichteten Vereinigung vbereinstimmete / geben sie J. H. May. vnd einem jeden Liebhaber der Warheit zuerkennen. Daß Jhre May. die Friedensstörer zubestraffen gesinnet / were wann selbige zuvor ordentlich gehört vberwiesen vnnd vervrtheilet worden weren / wolten sie abermals J. M. versichern / wann dieses den Ständen sub vtraque auff jhre mündlich vnd schrifftliche in gemeinen Land-Tägen vñ ausser denselben von vielen Jahren hero eingegebene Supplicationen / hette widerfahren mögen / daß sie ordentlich gehöret / vnnd nicht durch ein Schreiben / so vnder J. M. Namen / auß falschem Bericht der schädtlichen Räthe / zu Wien datiert / vnerhörter Sachen / wider Recht vnd Billigkeit vervrtheylet vnd jhnen der Mayestät-Brieff vnd andere Vereinigungen vnangefochten geblieben weren / hette dieses darauß erfolgte Vnheil wohl vermitten bleibe können. Weil aber die vnrechtmässige Vervrtheilung der rechtmässigen Verhör vorgangen / vnnd jhre Feinde sich mit solchen Bedräwungen verlauten lassen / daß sie nemblich jhre (der Stände) Richter seyn würden vnd etlichen die Köpffe springen solten / vnnd jhre Mayestät Brieff / Vereinigung / rc. zuverkehren vnd gar vmbzustossen sich bemühet / da doch erwehnter Mayestät-Brieff vnd Vereinigung alle die jenigen / so sie in jhrem Exercitio hindern wolten für Friedensstöter erkläret / vnd den Ständen Macht gebe / ohne einigen Rechtliche Proceß auff sie zugreiffen. Auß solchen Vrsachen hette sich nit gebühren wollen / daß die Stände mit dergleichen Friedẽsstörern vnd. J. M. vnd deß gantzen Landes Feinden / sich Rechtlich eingelassen / sondern weren billich mit der Execution zu künfftiger Warnung allen bösen Leuten mit jhnen verfahren / vnd hetten darmit wider jhre Privilegia nicht gehandelt / auch kein böses Exempel begangen. Beym Beschluß J. M. Schreiben würde gedacht / daß ob sie schon anderwertliche Hülff gesuchet / würde doch kein Christliche Obrigkeit der

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  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 60. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/97>, abgerufen am 24.11.2024.