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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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immer geschehen könnte / Provision gemacht werden.

23. Auß vnd von dem Läger solte niemand / dan zu künfftiger Guarnison gehörige hinein geführt / vnd deßhalben / ehe die Statt besetzet / das Läger abgeführet / vnd darbey beständige Disciplin gehalten werden.

24. Die Einquartierung solte ohn vnderscheid bey dem Magistrat verbleiben.

25. Allen Bürgern solte vber kurtz oder lang / das jhrige zuverk auffen vnd sicher mitzunehmen / Geleich gegunnet werden.

26. Die auffgefangene Bürger vnd Bürgersgüter / solte ohne entgelt ledig gelassen werden.

27. Die Bürger solten mit keinem Vnderhalt der Soldaten / beschweret werden / sondern allein Losament vnd Serviß verschaffen / nemblich Kammer / Bett / Liecht / Saltz / Fewr nach nothturfft.

28. Solte den Bürgern zu jhrem Rechten jederzeit gebührlich geholffen werden.

29. Es solten auch die Soldaten von jhrer Kriegsobrigkeit / vnd die Bürger von dem Magistrat auff zutragende Fälle / besprochen werden.

30. Solten den Soldaten die Marcketentereyen nit allein / sondern den Bürgern die Commercien mit vergönnet werden.

31. Es solten auch von dem Gubernator vnd Gemein der Statt / ein Capitayn vnd Leutenant vnd ein Burgermeister vorgestellet / vnnd gegen Einlieferung dieses dem Graffen von Riedberg / eingeschicket werden.

Solches alles also vnverbrüchlich vnd fest zu halten / hat der Graff von Ost-Frießland vnnd Riedberg / im Namen deß Königs in Hispanien vnd deß Pfaltzgraffen von Newburg / vnd dann der Gubernator neben seinen Officirern neben der Statt Bürgermeistern / diese Capitulation / den 24. Octobris vnderschrieben vnnd mit jhren Pittschafften bekräfftiget.

Viel Ort in der Grafschaft Ravenspurg ergeben sich an den Pfaltzgraffen von Newburg. Demnach nun also die Lippstat laut deß erzehlten Accords / vbergeben worden / haben darauff die in der Graffschafft Ravenspurg liegende Stätt vnd Ampthäuser / alß Hervorden / Bilefeld / Vloete / Ravenspurg / rc. sich erklärt / dem Pfaltzgraffen von Newburg sich absolute, zu vndergeben / allein Sparenberg / so mit Stadischem vnd Brandenburgischem Volck besetzet / vnd mit Profiand vnd Munition wohl versehen war / hat entgegen gehalten / da in dessen die vmbligende Landschafften jämmerlich verderbet vnd spoliert worden. Es hat aber kurtz hernach diese Festung Sparenberg von den Spanischen belägert vnd erobert. so auff einer Höhe gelegen / herhalten müssen. Dann die Spanische kamen zu End deß Octobris darfür / fiengen dieselbe an zu belägern / vnnd jhr mit Fewerkugeln streng zuzusetzen / fuhren auch vngeachtet die Belägerte grausamb herauß schossen mit dem approchiren durch ein steinigten Grund / so embsig fort / daß sie in kurtzer Zeit vnder das Schloß kamen / vnd nunmehr miniren vnd sprengen kundten. Alß nun der Capitayn darinn / solches mit verwundern vnd wider Männiglichs vermuthen vermercket / hat er seinen Bruder ein Fendrich zu parlamentiren / herauß geschickt. Da dann der Accord gemacht worden / daß die Belägerten den 28. Novemb. mit fliegenden Fähnlein vnd all jhrer Pagagi / darzu jhnen nothwendige Wägen geliehen worden / abgezogen.

Körbach von den Ligistischen eyngenommen. In der Christnacht sind von der Ligistischen Armee vnder dem Graffen von Tilly / etliche Compagnyen Reutter vor die Statt Körbach / in der Graffschafft Waldeck gelegen / kommen / vnd Einquartierung begehrt: Alß aber der Bürgermeister solche nicht gestatten wollen / vnnd die Sturmbglocken zur Gegenwehr schlagen lassen / haben vnderdeß die Ligistische / so mit Wagenpferden schon darinnen losiert / die Thor mit Schmidhämmern geöffnet: darauff die draussen auch eingetrungen / was sich auff der Gassen zur Gegenwehr sehen lassen / nidergehawen. Wie die Bürger solches gesehen / haben sie sich in jhre Häuser salviert / die hernach geplündert vnd dißarmirt worden.

Sonsten ist auch dieser Zeit die Graffschafft Schaumburg / jenseit der Weser von dem Ligistischen / Riedbergischen vnnd Anholtischen Volck sehr beträngt / vnd das Hauß vnd Schloß Höxter auß geplündert worden.

Franckenthal vom König in Engelland der Spanischen Infantin in Sequestration vbergeben. Weil die Statt Franckenthal in der Vndern Pfaltz / wie bißhero gemeldet / sich gegen alle Gewalt vnd Belägerung am lengsten gehalten vnd am meisten defendiret / mit Auß fallen / Plündern vnd Preißmachen / hin vnnd wider viel schaden gethan / vnd vnder anderm den Wormbser Handelsleuthen / vber 50. Tonnen Häring / so wegen mangel des Saltzes jhr wohl zu statten kommen / abgenommen / alß ist ferrner / nach allerhand zwischen Spanien vnnd Engelland gepflogenen Handlungen / ein ander Manier vor die Hand genommen / vnd solche Statt in Sequestration zubringen / Mittel vnnd Weg gefunden werden / hierzu dann die Engelländische vnd Spanische Commissarien den 19. Martij / nachfolgende Conditiones bey vbergebung gedachter Statt in Handen der Spanischen Infantin / veraccordirt vnd auffgerichtet:

Erstlichen were beschlossen vnnd verglichen von wegen deß Königs in Engelland / daß die Statt Franckenthal / mit all jhren Festungen / so darzu gehörig / welche jetzt Jh. May. im Nahmen jhres Eydams deß Pfaltzgrassen / in Posseß hette / solte alß ein Sequester oder Deposition vberantwortet werden / in Handen der Infantin zu Hispanien Fraw Isabella / mit allem Profiand / Geschütz / Pulffer / Kugeln vnd anderer Kriegsmunition vnd Kriegsvorrath / so sich darinn befinden würde zur Zeit berührten Sequesters vnd Vbergebung / davon ein Inventarium solte auffgerichtet werden / zwischen dem jetzigen Gubernatorn derselben Statt vnd Guarnison vnd wegen deß Königs in Groß Britannien / vnd den Ossicirern / so commutirt solten werden durch die Infantin zu annehmung der Possession von jhrent wegen / welches Inventarium solte vnderzeich-

immer geschehen könnte / Provision gemacht werden.

23. Auß vnd von dem Läger solte niemand / dan zu künfftiger Guarnison gehörige hinein geführt / vnd deßhalben / ehe die Statt besetzet / das Läger abgeführet / vnd darbey beständige Disciplin gehalten werden.

24. Die Einquartierung solte ohn vnderscheid bey dem Magistrat verbleiben.

25. Allen Bürgern solte vber kurtz oder lang / das jhrige zuverk auffen vnd sicher mitzunehmen / Geleich gegunnet werden.

26. Die auffgefangene Bürger vnd Bürgersgüter / solte ohne entgelt ledig gelassen werden.

27. Die Bürger solten mit keinem Vnderhalt der Soldaten / beschweret werden / sondern allein Losament vnd Serviß verschaffen / nemblich Kammer / Bett / Liecht / Saltz / Fewr nach nothturfft.

28. Solte den Bürgern zu jhrem Rechten jederzeit gebührlich geholffen werden.

29. Es solten auch die Soldaten von jhrer Kriegsobrigkeit / vnd die Bürger von dem Magistrat auff zutragende Fälle / besprochen werden.

30. Solten den Soldaten die Marcketentereyen nit allein / sondern den Bürgern die Commercien mit vergönnet werden.

31. Es solten auch von dem Gubernator vnd Gemein der Statt / ein Capitayn vnd Leutenant vnd ein Burgermeister vorgestellet / vnnd gegen Einlieferung dieses dem Graffen von Riedberg / eingeschicket werden.

Solches alles also vnverbrüchlich vnd fest zu halten / hat der Graff von Ost-Frießland vnnd Riedberg / im Namen deß Königs in Hispanien vnd deß Pfaltzgraffen von Newburg / vnd dann der Gubernator neben seinen Officirern neben der Statt Bürgermeistern / diese Capitulation / den 24. Octobris vnderschrieben vnnd mit jhren Pittschafften bekräfftiget.

Viel Ort in der Grafschaft Ravenspurg ergeben sich an den Pfaltzgraffen von Newburg. Demnach nun also die Lippstat laut deß erzehlten Accords / vbergeben worden / haben darauff die in der Graffschafft Ravenspurg liegende Stätt vnd Ampthäuser / alß Hervorden / Bilefeld / Vloete / Ravenspurg / rc. sich erklärt / dem Pfaltzgraffen von Newburg sich absolute, zu vndergeben / allein Sparenberg / so mit Stadischem vnd Brandenburgischem Volck besetzet / vnd mit Profiand vnd Munition wohl versehen war / hat entgegen gehalten / da in dessen die vmbligende Landschafften jämmerlich verderbet vnd spoliert worden. Es hat aber kurtz hernach diese Festung Sparenberg von den Spanischen belägert vnd erobert. so auff einer Höhe gelegen / herhalten müssen. Dann die Spanische kamen zu End deß Octobris darfür / fiengen dieselbe an zu belägern / vnnd jhr mit Fewerkugeln streng zuzusetzen / fuhren auch vngeachtet die Belägerte grausamb herauß schossen mit dem approchiren durch ein steinigten Grund / so embsig fort / daß sie in kurtzer Zeit vnder das Schloß kamen / vnd nunmehr miniren vnd sprengen kundten. Alß nun der Capitayn darinn / solches mit verwundern vnd wider Männiglichs vermuthen vermercket / hat er seinen Bruder ein Fendrich zu parlamentiren / herauß geschickt. Da dann der Accord gemacht worden / daß die Belägerten den 28. Novemb. mit fliegenden Fähnlein vnd all jhrer Pagagi / darzu jhnen nothwendige Wägen geliehen worden / abgezogen.

Körbach von den Ligistischen eyngenommen. In der Christnacht sind von der Ligistischen Armee vnder dem Graffen von Tilly / etliche Compagnyen Reutter vor die Statt Körbach / in der Graffschafft Waldeck gelegen / kommen / vnd Einquartierung begehrt: Alß aber der Bürgermeister solche nicht gestatten wollen / vnnd die Sturmbglocken zur Gegenwehr schlagen lassen / haben vnderdeß die Ligistische / so mit Wagenpferden schon darinnen losiert / die Thor mit Schmidhämmern geöffnet: darauff die draussen auch eingetrungen / was sich auff der Gassen zur Gegenwehr sehen lassen / nidergehawen. Wie die Bürger solches gesehen / haben sie sich in jhre Häuser salviert / die hernach geplündert vnd dißarmirt worden.

Sonsten ist auch dieser Zeit die Graffschafft Schaumburg / jenseit der Weser von dem Ligistischen / Riedbergischen vnnd Anholtischen Volck sehr beträngt / vnd das Hauß vnd Schloß Höxter auß geplündert worden.

Franckenthal vom König in Engelland der Spanischen Infantin in Sequestration vbergeben. Weil die Statt Franckenthal in der Vndern Pfaltz / wie bißhero gemeldet / sich gegen alle Gewalt vnd Belägerung am lengsten gehalten vnd am meisten defendiret / mit Auß fallen / Plündern vnd Preißmachen / hin vnnd wider viel schaden gethan / vnd vnder anderm den Wormbser Handelsleuthen / vber 50. Tonnen Häring / so wegen mangel des Saltzes jhr wohl zu statten kommen / abgenommen / alß ist ferrner / nach allerhand zwischen Spanien vnnd Engelland gepflogenen Handlungen / ein ander Manier vor die Hand genommen / vnd solche Statt in Sequestration zubringen / Mittel vnnd Weg gefunden werden / hierzu dann die Engelländische vnd Spanische Commissarien den 19. Martij / nachfolgende Conditiones bey vbergebung gedachter Statt in Handen der Spanischen Infantin / veraccordirt vnd auffgerichtet:

Erstlichen were beschlossen vnnd verglichen von wegen deß Königs in Engelland / daß die Statt Franckenthal / mit all jhren Festungen / so darzu gehörig / welche jetzt Jh. May. im Nahmen jhres Eydams deß Pfaltzgrassen / in Posseß hette / solte alß ein Sequester oder Deposition vberantwortet werden / in Handen der Infantin zu Hispanien Fraw Isabella / mit allem Profiand / Geschütz / Pulffer / Kugeln vnd anderer Kriegsmunition vnd Kriegsvorrath / so sich darinn befinden würde zur Zeit berührten Sequesters vnd Vbergebung / davon ein Inventarium solte auffgerichtet werden / zwischen dem jetzigen Gubernatorn derselben Statt vnd Guarnison vnd wegen deß Königs in Groß Britannien / vnd den Ossicirern / so commutirt solten werden durch die Infantin zu annehmung der Possession von jhrent wegen / welches Inventarium solte vnderzeich-

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          <p>23. Auß vnd von dem Läger solte niemand / dan zu künfftiger Guarnison gehörige                      hinein geführt / vnd deßhalben / ehe die Statt besetzet / das Läger abgeführet /                      vnd darbey beständige Disciplin gehalten werden.</p>
          <p>24. Die Einquartierung solte ohn vnderscheid bey dem Magistrat verbleiben.</p>
          <p>25. Allen Bürgern solte vber kurtz oder lang / das jhrige zuverk auffen vnd                      sicher mitzunehmen / Geleich gegunnet werden.</p>
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          <p>Solches alles also vnverbrüchlich vnd fest zu halten / hat der Graff von                      Ost-Frießland vnnd Riedberg / im Namen deß Königs in Hispanien vnd deß                      Pfaltzgraffen von Newburg / vnd dann der Gubernator neben seinen Officirern                      neben der Statt Bürgermeistern / diese Capitulation / den 24. Octobris                      vnderschrieben vnnd mit jhren Pittschafften bekräfftiget.</p>
          <p><note place="left">Viel Ort in der Grafschaft Ravenspurg ergeben sich an                          den Pfaltzgraffen von Newburg.</note> Demnach nun also die Lippstat laut deß                      erzehlten Accords / vbergeben worden / haben darauff die in der Graffschafft                      Ravenspurg liegende Stätt vnd Ampthäuser / alß Hervorden / Bilefeld / Vloete /                      Ravenspurg / rc. sich erklärt / dem Pfaltzgraffen von Newburg sich absolute, zu                      vndergeben / allein Sparenberg / so mit Stadischem vnd Brandenburgischem Volck                      besetzet / vnd mit Profiand vnd Munition wohl versehen war / hat entgegen                      gehalten / da in dessen die vmbligende Landschafften jämmerlich verderbet vnd                      spoliert worden. Es hat aber kurtz hernach diese Festung <note place="left">Sparenberg von den Spanischen belägert vnd                      erobert.</note> so auff einer Höhe gelegen / herhalten müssen. Dann die                      Spanische kamen zu End deß Octobris darfür / fiengen dieselbe an zu belägern /                      vnnd jhr mit Fewerkugeln streng zuzusetzen / fuhren auch vngeachtet die                      Belägerte grausamb herauß schossen mit dem approchiren durch ein steinigten                      Grund / so embsig fort / daß sie in kurtzer Zeit vnder das Schloß kamen / vnd                      nunmehr miniren vnd sprengen kundten. Alß nun der Capitayn darinn / solches mit                      verwundern vnd wider Männiglichs vermuthen vermercket / hat er seinen Bruder ein                      Fendrich zu parlamentiren / herauß geschickt. Da dann der Accord gemacht worden                      / daß die Belägerten den 28. Novemb. mit fliegenden Fähnlein vnd all jhrer                      Pagagi / darzu jhnen nothwendige Wägen geliehen worden / abgezogen.</p>
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          <p>Sonsten ist auch dieser Zeit die Graffschafft Schaumburg / jenseit der Weser von                      dem Ligistischen / Riedbergischen vnnd Anholtischen Volck sehr beträngt / vnd                      das Hauß vnd Schloß Höxter auß geplündert worden.</p>
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          <p>Erstlichen were beschlossen vnnd verglichen von wegen deß Königs in Engelland /                      daß die Statt Franckenthal / mit all jhren Festungen / so darzu gehörig / welche                      jetzt Jh. May. im Nahmen jhres Eydams deß Pfaltzgrassen / in Posseß hette /                      solte alß ein Sequester oder Deposition vberantwortet werden / in Handen der                      Infantin zu Hispanien Fraw Isabella / mit allem Profiand / Geschütz / Pulffer /                      Kugeln vnd anderer Kriegsmunition vnd Kriegsvorrath / so sich darinn befinden                      würde zur Zeit berührten Sequesters vnd Vbergebung / davon ein Inventarium solte                      auffgerichtet werden / zwischen dem jetzigen Gubernatorn derselben Statt vnd                      Guarnison vnd wegen deß Königs in Groß Britannien / vnd den Ossicirern / so                      commutirt solten werden durch die Infantin zu annehmung der Possession von                      jhrent wegen / welches Inventarium solte vnderzeich-
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[853/0968] immer geschehen könnte / Provision gemacht werden. 23. Auß vnd von dem Läger solte niemand / dan zu künfftiger Guarnison gehörige hinein geführt / vnd deßhalben / ehe die Statt besetzet / das Läger abgeführet / vnd darbey beständige Disciplin gehalten werden. 24. Die Einquartierung solte ohn vnderscheid bey dem Magistrat verbleiben. 25. Allen Bürgern solte vber kurtz oder lang / das jhrige zuverk auffen vnd sicher mitzunehmen / Geleich gegunnet werden. 26. Die auffgefangene Bürger vnd Bürgersgüter / solte ohne entgelt ledig gelassen werden. 27. Die Bürger solten mit keinem Vnderhalt der Soldaten / beschweret werden / sondern allein Losament vnd Serviß verschaffen / nemblich Kammer / Bett / Liecht / Saltz / Fewr nach nothturfft. 28. Solte den Bürgern zu jhrem Rechten jederzeit gebührlich geholffen werden. 29. Es solten auch die Soldaten von jhrer Kriegsobrigkeit / vnd die Bürger von dem Magistrat auff zutragende Fälle / besprochen werden. 30. Solten den Soldaten die Marcketentereyen nit allein / sondern den Bürgern die Commercien mit vergönnet werden. 31. Es solten auch von dem Gubernator vnd Gemein der Statt / ein Capitayn vnd Leutenant vnd ein Burgermeister vorgestellet / vnnd gegen Einlieferung dieses dem Graffen von Riedberg / eingeschicket werden. Solches alles also vnverbrüchlich vnd fest zu halten / hat der Graff von Ost-Frießland vnnd Riedberg / im Namen deß Königs in Hispanien vnd deß Pfaltzgraffen von Newburg / vnd dann der Gubernator neben seinen Officirern neben der Statt Bürgermeistern / diese Capitulation / den 24. Octobris vnderschrieben vnnd mit jhren Pittschafften bekräfftiget. Demnach nun also die Lippstat laut deß erzehlten Accords / vbergeben worden / haben darauff die in der Graffschafft Ravenspurg liegende Stätt vnd Ampthäuser / alß Hervorden / Bilefeld / Vloete / Ravenspurg / rc. sich erklärt / dem Pfaltzgraffen von Newburg sich absolute, zu vndergeben / allein Sparenberg / so mit Stadischem vnd Brandenburgischem Volck besetzet / vnd mit Profiand vnd Munition wohl versehen war / hat entgegen gehalten / da in dessen die vmbligende Landschafften jämmerlich verderbet vnd spoliert worden. Es hat aber kurtz hernach diese Festung so auff einer Höhe gelegen / herhalten müssen. Dann die Spanische kamen zu End deß Octobris darfür / fiengen dieselbe an zu belägern / vnnd jhr mit Fewerkugeln streng zuzusetzen / fuhren auch vngeachtet die Belägerte grausamb herauß schossen mit dem approchiren durch ein steinigten Grund / so embsig fort / daß sie in kurtzer Zeit vnder das Schloß kamen / vnd nunmehr miniren vnd sprengen kundten. Alß nun der Capitayn darinn / solches mit verwundern vnd wider Männiglichs vermuthen vermercket / hat er seinen Bruder ein Fendrich zu parlamentiren / herauß geschickt. Da dann der Accord gemacht worden / daß die Belägerten den 28. Novemb. mit fliegenden Fähnlein vnd all jhrer Pagagi / darzu jhnen nothwendige Wägen geliehen worden / abgezogen. Viel Ort in der Grafschaft Ravenspurg ergeben sich an den Pfaltzgraffen von Newburg. Sparenberg von den Spanischen belägert vnd erobert. In der Christnacht sind von der Ligistischen Armee vnder dem Graffen von Tilly / etliche Compagnyen Reutter vor die Statt Körbach / in der Graffschafft Waldeck gelegen / kommen / vnd Einquartierung begehrt: Alß aber der Bürgermeister solche nicht gestatten wollen / vnnd die Sturmbglocken zur Gegenwehr schlagen lassen / haben vnderdeß die Ligistische / so mit Wagenpferden schon darinnen losiert / die Thor mit Schmidhämmern geöffnet: darauff die draussen auch eingetrungen / was sich auff der Gassen zur Gegenwehr sehen lassen / nidergehawen. Wie die Bürger solches gesehen / haben sie sich in jhre Häuser salviert / die hernach geplündert vnd dißarmirt worden. Körbach von den Ligistischen eyngenommen. Sonsten ist auch dieser Zeit die Graffschafft Schaumburg / jenseit der Weser von dem Ligistischen / Riedbergischen vnnd Anholtischen Volck sehr beträngt / vnd das Hauß vnd Schloß Höxter auß geplündert worden. Weil die Statt Franckenthal in der Vndern Pfaltz / wie bißhero gemeldet / sich gegen alle Gewalt vnd Belägerung am lengsten gehalten vnd am meisten defendiret / mit Auß fallen / Plündern vnd Preißmachen / hin vnnd wider viel schaden gethan / vnd vnder anderm den Wormbser Handelsleuthen / vber 50. Tonnen Häring / so wegen mangel des Saltzes jhr wohl zu statten kommen / abgenommen / alß ist ferrner / nach allerhand zwischen Spanien vnnd Engelland gepflogenen Handlungen / ein ander Manier vor die Hand genommen / vnd solche Statt in Sequestration zubringen / Mittel vnnd Weg gefunden werden / hierzu dann die Engelländische vnd Spanische Commissarien den 19. Martij / nachfolgende Conditiones bey vbergebung gedachter Statt in Handen der Spanischen Infantin / veraccordirt vnd auffgerichtet: Franckenthal vom König in Engelland der Spanischen Infantin in Sequestration vbergeben. Erstlichen were beschlossen vnnd verglichen von wegen deß Königs in Engelland / daß die Statt Franckenthal / mit all jhren Festungen / so darzu gehörig / welche jetzt Jh. May. im Nahmen jhres Eydams deß Pfaltzgrassen / in Posseß hette / solte alß ein Sequester oder Deposition vberantwortet werden / in Handen der Infantin zu Hispanien Fraw Isabella / mit allem Profiand / Geschütz / Pulffer / Kugeln vnd anderer Kriegsmunition vnd Kriegsvorrath / so sich darinn befinden würde zur Zeit berührten Sequesters vnd Vbergebung / davon ein Inventarium solte auffgerichtet werden / zwischen dem jetzigen Gubernatorn derselben Statt vnd Guarnison vnd wegen deß Königs in Groß Britannien / vnd den Ossicirern / so commutirt solten werden durch die Infantin zu annehmung der Possession von jhrent wegen / welches Inventarium solte vnderzeich-

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  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 853. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/968>, abgerufen am 23.11.2024.