Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.haben gute Zeitung / die Vnion ist zertrennet / welches wir lang gewünschet / nun haben wir gewonnen / vnnd können erobern / was wir längsten begehret vnnd gesucht: Mercket hier / wie die Vnion jhnen ein Dorn in den Augen gewesen / vnnd wie derselben Todt jhr Leben vnd Aufferstehung worden ist. Es haben etliche gewolt / der zwischen Landtgraff Moritzen zu Cassel vnnd dem Spinola zu Bingen auffgerichte Vertrag / habe den Evangelischen Vnirten den Weg / zu gleichem Accordiren gegeben / dann weil er / als ein so vornehmer Fürst / vnnd mit Chur Pfaltz einerley Religion vnd Glaubens gelebe / vnnd dannoch von der Vnion der erst abtrette / vnd mit dem Feind accordiret / daß er Chur Pfaltz weder directe noch indirecte assistiren wolle / habe solches auch zuthun die andere / vnd sonderlich die Reichsstätte vervrsachet / dann sie beförchtet haben solten / werde Chur Pfaltz / als das Haupt der Vnion / nicht gebührlich defendirt / was für einer Defension sie sich dann zuvertrösten hetten. Ich lasse diß in seinem Werth / vnd berichte hierbey mit höchster Warheit / daß hochgedachter Landgraff solches jm in Sinn nie kommen oder träumen lassen: Dann alsbald S. F. Gn. nach Heidelberg berichtet / wie sie durch jhre Räthe schändlich betrogen worden / sie hetten mehrers / weder sie in Mandato gehabt / gehandelt vnd geschlossen / were jhm gantz zu wider / hette sie auch darumb / so viel die Zeit vnd Gelegenheit ertragen möchte / abgestraffet / solte darumb / daß er solches approbirt vnd gut geheissen hette / nimmermehr glauben / haben denselben gantz retractirt vnd revocirt / vnnd solte solches von jhm nimmermehr vermuthet oder besorget werden: Vor mein Person hette ich nit geglaubt / daß solche freventliche Räthe bey Hessen solten gefunden werden. Aber was hat dieser Vertrag / ich wil nicht reden vom Landtsfürsten / sondern von der Landtschafft / auff welche diese Räth sich gezogen / sie geholffen / genutzet oder vor Gefahr beschirmet? weniger dann nichts; Sintemal der Spinola / in gleichsamb noch wehrender Tractation (wie es auch im Lindawischen Vertrag mit den Bündnern hergangen) schnell einen Anschlag auff die Statt S. Goar gehabt / vnd gemeinet / dieselbe einzunehmen / vmb am Rheinstromb desto vnverhinderter zu procediren. Haben nun seithero die Hessische Landtstände also in der That erfahren / was für Früchten jhr Accord zu Bingen jhnen getragen vnd gebracht? Sind sie nit selbs sampt den Vnterthanen biß auff das Marck vnd Bein verderbet? Hat nicht der Fürst darüber Marpurg verlohren / vnd die Abthey Hirschfeld eingebüsset / vnd sonsten solchen Schaden vnnd Verlust gelitten / der schwerlich wird zuverschmertzen seyn. Auß diesem vnd andern vielfältig violirten Verträgen / haben wir handgreifflich zuvernehmen / dz alles vnser accommodiren / accordiren / contrahiren / anders nirgents zu gut ist / als daß wir den Römisch-Catholischen / gute Occasiones, Gelegenheit vnd Vortheil an die Hand geben / vns nach jhrem Begehren / Lutherische vnd Calvinische zugleich / vnder jhr schweres Joch / Bürd vnd Zwang znbringen vnd zuerhalten: Darumb wie gleissend / schön / hoch vnnd thewer alle Accord versprochen werden / einigen mehr einzugehen improbiere / vnd hingegen die von Gott / Recht vnd der Natur erlaubte vnnd zugelassene Mittel / vor vnnd an die Hand zunehmen ich pure statuire. Pfaltzgr. Friderichs Schreiben an den Churf. von Sachsen. Als Pfaltzgr. Friderich / so sich dieser Zeit wider im Graffen Hag befunden / vom Fortgang deß Convents zu Regenspurg nachrichtung hatte / vnd darbey jhm auch angemeldet war / daß der Churf. von Sachsen in Person sich dahin begeben würde / hat er den 12. Jan. ein Schreiben an jhn abgehen lassen dieses Innhalts; Ob er wol sich gäntzlich versicherte / Jh. Churf. Gn. würde auß Christlichem Eyfer vnd Churf. Ampts halber / zu dem Zweck deß gemeinen Friedens zugelangen nichts vnderlassen / darzu auch keiner fernern Information bedörffen / als welche / demnach sie in der That befinden / in was Gefährlichkeit der Evangelischen Stände Religions vnd Politische Freyheit / vnder einem andern Schein / gesetzet werden wolte / selbsten ermessen / was jhro gebühren wolle. Jedoch weil er berichtet / daß Jhr. Churf. Gn. in der Person nach Regenspurg kommen möchte / so hette er dieses an sie wollen abgehen lassen. Stellete solchem nach zuforderst das Böhmische Wesen / wie es darmit hergangen / vnnd was darbey seine Intention gewesen / vnd welcher massen dergleichen Strittigkeiten zuvor mehr entstanden / darbey aber deß Römischen Reichs wegen ohne Respect der Personen die Iustitia causae durch ordentliche Weg in acht genommen worden / vnd was der Consequentz halben ins künfftig dem Reich vnd dessen Ständen für Vngelegenheiten dahero noch zuwachsen könten / alles an seinen Orth / vnnd befehle es Gott / vnnd bitte jhn vor ferner dergleichen Vnheil: Demnach aber gleichwol die Kay. Mayest. bey jhrer habenden Praetension Principal Parthey gewesen / deßwegen sich gegen jhn gleich Anfangs als ein Feind erzeiget / auch hernacher sein Land mit Feindtlichem Gewalt angegriffen vnd verhergen helffen: So hette es damit zwar in solchen Terminis, ex jure belli & diversionis, vielleicht seine Maß also haben mögen / biß etwann durch gütliche Weg / als im Reich zuvor mehr geschehen / er sich auch darzu allezeit erbotten / das Kriegswesen gestillet worden were: Er aber hette einmahl bey solcher Feindtseligkeit / in dem seine Vnderthanen nit allein mit Mord / Raub vnnd Brand / an Leib / Gut vnd aller zeitlicher Wolfarth / sondern auch mit Einführung deß Pabsthumbs / an der Seelen verfolget worden / zum höchsten in seinen Gewissen zur Defension vnd Gegenwalt sich verbunden befunden / so viel desto mehr / weil auch andere Ständ / auß Ambition / eignen Nutz vnd dergleichen sich darein gemischet / vnd jhm in seinem Churfürstenthum der Pfaltz auffs eusserste zugesetzet hetten; Daß aber J. May. ein geraume Zeit hernach / erst ad viam Iuris schreiten wollen / vnd jhn wider deß Reichs Verfassungen / Recht vnd Her- haben gute Zeitung / die Vnion ist zertrennet / welches wir lang gewünschet / nun haben wir gewonnen / vnnd können erobern / was wir längsten begehret vnnd gesucht: Mercket hier / wie die Vnion jhnen ein Dorn in den Augen gewesen / vnnd wie derselben Todt jhr Leben vnd Aufferstehung worden ist. Es haben etliche gewolt / der zwischen Landtgraff Moritzen zu Cassel vnnd dem Spinola zu Bingen auffgerichte Vertrag / habe den Evangelischen Vnirten den Weg / zu gleichem Accordiren gegeben / dann weil er / als ein so vornehmer Fürst / vnnd mit Chur Pfaltz einerley Religion vnd Glaubens gelebe / vnnd dannoch von der Vnion der erst abtrette / vñ mit dem Feind accordiret / daß er Chur Pfaltz weder directè noch indirectè assistiren wolle / habe solches auch zuthun die andere / vnd sonderlich die Reichsstätte vervrsachet / dann sie beförchtet haben solten / werde Chur Pfaltz / als das Haupt der Vnion / nicht gebührlich defendirt / was für einer Defension sie sich dann zuvertrösten hetten. Ich lasse diß in seinem Werth / vñ berichte hierbey mit höchster Warheit / daß hochgedachter Landgraff solches jm in Sinn nie kommen oder träumen lassen: Dann alsbald S. F. Gn. nach Heidelberg berichtet / wie sie durch jhre Räthe schändlich betrogen worden / sie hetten mehrers / weder sie in Mandato gehabt / gehandelt vnd geschlossen / were jhm gantz zu wider / hette sie auch darumb / so viel die Zeit vnd Gelegenheit ertragen möchte / abgestraffet / solte darumb / daß er solches approbirt vnd gut geheissen hette / nimmermehr glauben / haben denselben gantz retractirt vnd revocirt / vnnd solte solches von jhm nimmermehr vermuthet oder besorget werden: Vor mein Person hette ich nit geglaubt / daß solche freventliche Räthe bey Hessen solten gefundẽ werdẽ. Aber was hat dieser Vertrag / ich wil nicht reden vom Landtsfürsten / sondern von der Landtschafft / auff welche diese Räth sich gezogen / sie geholffen / genutzet oder vor Gefahr beschirmet? weniger dann nichts; Sintemal der Spinola / in gleichsamb noch wehrender Tractation (wie es auch im Lindawischen Vertrag mit den Bündnern hergangen) schnell einen Anschlag auff die Statt S. Goar gehabt / vnd gemeinet / dieselbe einzunehmen / vmb am Rheinstromb desto vnverhinderter zu procediren. Haben nun seithero die Hessische Landtstände also in der That erfahren / was für Früchten jhr Accord zu Bingen jhnen getragen vnd gebracht? Sind sie nit selbs sampt den Vnterthanen biß auff das Marck vnd Bein verderbet? Hat nicht der Fürst darüber Marpurg verlohren / vnd die Abthey Hirschfeld eingebüsset / vnd sonsten solchen Schaden vnnd Verlust gelitten / der schwerlich wird zuverschmertzen seyn. Auß diesem vnd andern vielfältig violirtẽ Verträgen / haben wir handgreifflich zuvernehmen / dz alles vnser accommodiren / accordiren / contrahiren / anders nirgents zu gut ist / als daß wir den Römisch-Catholischen / gute Occasiones, Gelegenheit vñ Vortheil an die Hand geben / vns nach jhrem Begehren / Lutherische vnd Calvinische zugleich / vnder jhr schweres Joch / Bürd vnd Zwãg znbringen vñ zuerhalten: Darumb wie gleissend / schön / hoch vnnd thewer alle Accord versprochen werden / einigen mehr einzugehen improbiere / vnd hingegen die von Gott / Recht vnd der Natur erlaubte vnnd zugelassene Mittel / vor vnnd an die Hand zunehmen ich purè statuire. Pfaltzgr. Friderichs Schreiben an den Churf. von Sachsen. Als Pfaltzgr. Friderich / so sich dieser Zeit wider im Graffen Hag befunden / vom Fortgang deß Convents zu Regenspurg nachrichtũg hatte / vnd darbey jhm auch angemeldet war / daß der Churf. von Sachsen in Person sich dahin begeben würde / hat er den 12. Jan. ein Schreiben an jhn abgehen lassen dieses Innhalts; Ob er wol sich gäntzlich versicherte / Jh. Churf. Gn. würde auß Christlichem Eyfer vnd Churf. Ampts halber / zu dem Zweck deß gemeinen Friedens zugelangen nichts vnderlassen / darzu auch keiner fernern Information bedörffen / als welche / demnach sie in der That befinden / in was Gefährlichkeit der Evangelischen Stände Religions vnd Politische Freyheit / vnder einem andern Schein / gesetzet werden wolte / selbsten ermessen / was jhro gebühren wolle. Jedoch weil er berichtet / daß Jhr. Churf. Gn. in der Person nach Regenspurg kommen möchte / so hette er dieses an sie wollen abgehen lassen. Stellete solchem nach zuforderst das Böhmische Wesen / wie es darmit hergangen / vnnd was darbey seine Intention gewesen / vnd welcher massen dergleichen Strittigkeiten zuvor mehr entstanden / darbey aber deß Römischen Reichs wegen ohne Respect der Personen die Iustitia causae durch ordentliche Weg in acht genommen worden / vnd was der Consequẽtz halben ins künfftig dem Reich vnd dessen Ständen für Vngelegenheiten dahero noch zuwachsen könten / alles an seinen Orth / vnnd befehle es Gott / vnnd bitte jhn vor ferner dergleichen Vnheil: Demnach aber gleichwol die Kay. Mayest. bey jhrer habenden Praetension Principal Parthey gewesen / deßwegen sich gegen jhn gleich Anfangs als ein Feind erzeiget / auch hernacher sein Land mit Feindtlichem Gewalt angegriffen vnd verhergen helffen: So hette es damit zwar in solchen Terminis, ex jure belli & diversionis, vielleicht seine Maß also haben mögen / biß etwann durch gütliche Weg / als im Reich zuvor mehr geschehen / er sich auch darzu allezeit erbotten / das Kriegswesen gestillet worden were: Er aber hette einmahl bey solcher Feindtseligkeit / in dem seine Vnderthanen nit allein mit Mord / Raub vnnd Brand / an Leib / Gut vñ aller zeitlicher Wolfarth / sondern auch mit Einführung deß Pabsthumbs / an der Seelen verfolget worden / zum höchsten in seinẽ Gewissen zur Defension vñ Gegenwalt sich verbunden befunden / so viel desto mehr / weil auch andere Ständ / auß Ambition / eignẽ Nutz vñ dergleichen sich darein gemischet / vnd jhm in seinem Churfürstenthum der Pfaltz auffs eusserste zugesetzet hetten; Daß aber J. May. ein geraume Zeit hernach / erst ad viam Iuris schreiten wollen / vñ jhn wider deß Reichs Verfassungen / Recht vñ Her- <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0941" n="830"/> haben gute Zeitung / die Vnion ist zertrennet / welches wir lang gewünschet / nun haben wir gewonnen / vnnd können erobern / was wir längsten begehret vnnd gesucht: Mercket hier / wie die Vnion jhnen ein Dorn in den Augen gewesen / vnnd wie derselben Todt jhr Leben vnd Aufferstehung worden ist.</p> <p>Es haben etliche gewolt / der zwischen Landtgraff Moritzen zu Cassel vnnd dem Spinola zu Bingen auffgerichte Vertrag / habe den Evangelischen Vnirten den Weg / zu gleichem Accordiren gegeben / dann weil er / als ein so vornehmer Fürst / vnnd mit Chur Pfaltz einerley Religion vnd Glaubens gelebe / vnnd dannoch von der Vnion der erst abtrette / vñ mit dem Feind accordiret / daß er Chur Pfaltz weder directè noch indirectè assistiren wolle / habe solches auch zuthun die andere / vnd sonderlich die Reichsstätte vervrsachet / dann sie beförchtet haben solten / werde Chur Pfaltz / als das Haupt der Vnion / nicht gebührlich defendirt / was für einer Defension sie sich dann zuvertrösten hetten. Ich lasse diß in seinem Werth / vñ berichte hierbey mit höchster Warheit / daß hochgedachter Landgraff solches jm in Sinn nie kommen oder träumen lassen: Dann alsbald S. F. Gn. nach Heidelberg berichtet / wie sie durch jhre Räthe schändlich betrogen worden / sie hetten mehrers / weder sie in Mandato gehabt / gehandelt vnd geschlossen / were jhm gantz zu wider / hette sie auch darumb / so viel die Zeit vnd Gelegenheit ertragen möchte / abgestraffet / solte darumb / daß er solches approbirt vnd gut geheissen hette / nimmermehr glauben / haben denselben gantz retractirt vnd revocirt / vnnd solte solches von jhm nimmermehr vermuthet oder besorget werden: Vor mein Person hette ich nit geglaubt / daß solche freventliche Räthe bey Hessen solten gefundẽ werdẽ.</p> <p>Aber was hat dieser Vertrag / ich wil nicht reden vom Landtsfürsten / sondern von der Landtschafft / auff welche diese Räth sich gezogen / sie geholffen / genutzet oder vor Gefahr beschirmet? weniger dann nichts; Sintemal der Spinola / in gleichsamb noch wehrender Tractation (wie es auch im Lindawischen Vertrag mit den Bündnern hergangen) schnell einen Anschlag auff die Statt S. Goar gehabt / vnd gemeinet / dieselbe einzunehmen / vmb am Rheinstromb desto vnverhinderter zu procediren. Haben nun seithero die Hessische Landtstände also in der That erfahren / was für Früchten jhr Accord zu Bingen jhnen getragen vnd gebracht? Sind sie nit selbs sampt den Vnterthanen biß auff das Marck vnd Bein verderbet? Hat nicht der Fürst darüber Marpurg verlohren / vnd die Abthey Hirschfeld eingebüsset / vnd sonsten solchen Schaden vnnd Verlust gelitten / der schwerlich wird zuverschmertzen seyn.</p> <p>Auß diesem vnd andern vielfältig violirtẽ Verträgen / haben wir handgreifflich zuvernehmen / dz alles vnser accommodiren / accordiren / contrahiren / anders nirgents zu gut ist / als daß wir den Römisch-Catholischen / gute Occasiones, Gelegenheit vñ Vortheil an die Hand geben / vns nach jhrem Begehren / Lutherische vnd Calvinische zugleich / vnder jhr schweres Joch / Bürd vnd Zwãg znbringen vñ zuerhalten: Darumb wie gleissend / schön / hoch vnnd thewer alle Accord versprochen werden / einigen mehr einzugehen improbiere / vnd hingegen die von Gott / Recht vnd der Natur erlaubte vnnd zugelassene Mittel / vor vnnd an die Hand zunehmen ich purè statuire.</p> <p><note place="right">Pfaltzgr. Friderichs Schreiben an den Churf. von Sachsen.</note> Als Pfaltzgr. Friderich / so sich dieser Zeit wider im Graffen Hag befunden / vom Fortgang deß Convents zu Regenspurg nachrichtũg hatte / vnd darbey jhm auch angemeldet war / daß der Churf. von Sachsen in Person sich dahin begeben würde / hat er den 12. Jan. ein Schreiben an jhn abgehen lassen dieses Innhalts;</p> <p>Ob er wol sich gäntzlich versicherte / Jh. Churf. Gn. würde auß Christlichem Eyfer vnd Churf. Ampts halber / zu dem Zweck deß gemeinen Friedens zugelangen nichts vnderlassen / darzu auch keiner fernern Information bedörffen / als welche / demnach sie in der That befinden / in was Gefährlichkeit der Evangelischen Stände Religions vnd Politische Freyheit / vnder einem andern Schein / gesetzet werden wolte / selbsten ermessen / was jhro gebühren wolle. Jedoch weil er berichtet / daß Jhr. Churf. Gn. in der Person nach Regenspurg kommen möchte / so hette er dieses an sie wollen abgehen lassen. Stellete solchem nach zuforderst das Böhmische Wesen / wie es darmit hergangen / vnnd was darbey seine Intention gewesen / vnd welcher massen dergleichen Strittigkeiten zuvor mehr entstanden / darbey aber deß Römischen Reichs wegen ohne Respect der Personen die Iustitia causae durch ordentliche Weg in acht genommen worden / vnd was der Consequẽtz halben ins künfftig dem Reich vnd dessen Ständen für Vngelegenheiten dahero noch zuwachsen könten / alles an seinen Orth / vnnd befehle es Gott / vnnd bitte jhn vor ferner dergleichen Vnheil: Demnach aber gleichwol die Kay. Mayest. bey jhrer habenden Praetension Principal Parthey gewesen / deßwegen sich gegen jhn gleich Anfangs als ein Feind erzeiget / auch hernacher sein Land mit Feindtlichem Gewalt angegriffen vnd verhergen helffen: So hette es damit zwar in solchen Terminis, ex jure belli & diversionis, vielleicht seine Maß also haben mögen / biß etwann durch gütliche Weg / als im Reich zuvor mehr geschehen / er sich auch darzu allezeit erbotten / das Kriegswesen gestillet worden were: Er aber hette einmahl bey solcher Feindtseligkeit / in dem seine Vnderthanen nit allein mit Mord / Raub vnnd Brand / an Leib / Gut vñ aller zeitlicher Wolfarth / sondern auch mit Einführung deß Pabsthumbs / an der Seelen verfolget worden / zum höchsten in seinẽ Gewissen zur Defension vñ Gegenwalt sich verbunden befunden / so viel desto mehr / weil auch andere Ständ / auß Ambition / eignẽ Nutz vñ dergleichen sich darein gemischet / vnd jhm in seinem Churfürstenthum der Pfaltz auffs eusserste zugesetzet hetten; Daß aber J. May. ein geraume Zeit hernach / erst ad viam Iuris schreiten wollen / vñ jhn wider deß Reichs Verfassungen / Recht vñ Her- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [830/0941]
haben gute Zeitung / die Vnion ist zertrennet / welches wir lang gewünschet / nun haben wir gewonnen / vnnd können erobern / was wir längsten begehret vnnd gesucht: Mercket hier / wie die Vnion jhnen ein Dorn in den Augen gewesen / vnnd wie derselben Todt jhr Leben vnd Aufferstehung worden ist.
Es haben etliche gewolt / der zwischen Landtgraff Moritzen zu Cassel vnnd dem Spinola zu Bingen auffgerichte Vertrag / habe den Evangelischen Vnirten den Weg / zu gleichem Accordiren gegeben / dann weil er / als ein so vornehmer Fürst / vnnd mit Chur Pfaltz einerley Religion vnd Glaubens gelebe / vnnd dannoch von der Vnion der erst abtrette / vñ mit dem Feind accordiret / daß er Chur Pfaltz weder directè noch indirectè assistiren wolle / habe solches auch zuthun die andere / vnd sonderlich die Reichsstätte vervrsachet / dann sie beförchtet haben solten / werde Chur Pfaltz / als das Haupt der Vnion / nicht gebührlich defendirt / was für einer Defension sie sich dann zuvertrösten hetten. Ich lasse diß in seinem Werth / vñ berichte hierbey mit höchster Warheit / daß hochgedachter Landgraff solches jm in Sinn nie kommen oder träumen lassen: Dann alsbald S. F. Gn. nach Heidelberg berichtet / wie sie durch jhre Räthe schändlich betrogen worden / sie hetten mehrers / weder sie in Mandato gehabt / gehandelt vnd geschlossen / were jhm gantz zu wider / hette sie auch darumb / so viel die Zeit vnd Gelegenheit ertragen möchte / abgestraffet / solte darumb / daß er solches approbirt vnd gut geheissen hette / nimmermehr glauben / haben denselben gantz retractirt vnd revocirt / vnnd solte solches von jhm nimmermehr vermuthet oder besorget werden: Vor mein Person hette ich nit geglaubt / daß solche freventliche Räthe bey Hessen solten gefundẽ werdẽ.
Aber was hat dieser Vertrag / ich wil nicht reden vom Landtsfürsten / sondern von der Landtschafft / auff welche diese Räth sich gezogen / sie geholffen / genutzet oder vor Gefahr beschirmet? weniger dann nichts; Sintemal der Spinola / in gleichsamb noch wehrender Tractation (wie es auch im Lindawischen Vertrag mit den Bündnern hergangen) schnell einen Anschlag auff die Statt S. Goar gehabt / vnd gemeinet / dieselbe einzunehmen / vmb am Rheinstromb desto vnverhinderter zu procediren. Haben nun seithero die Hessische Landtstände also in der That erfahren / was für Früchten jhr Accord zu Bingen jhnen getragen vnd gebracht? Sind sie nit selbs sampt den Vnterthanen biß auff das Marck vnd Bein verderbet? Hat nicht der Fürst darüber Marpurg verlohren / vnd die Abthey Hirschfeld eingebüsset / vnd sonsten solchen Schaden vnnd Verlust gelitten / der schwerlich wird zuverschmertzen seyn.
Auß diesem vnd andern vielfältig violirtẽ Verträgen / haben wir handgreifflich zuvernehmen / dz alles vnser accommodiren / accordiren / contrahiren / anders nirgents zu gut ist / als daß wir den Römisch-Catholischen / gute Occasiones, Gelegenheit vñ Vortheil an die Hand geben / vns nach jhrem Begehren / Lutherische vnd Calvinische zugleich / vnder jhr schweres Joch / Bürd vnd Zwãg znbringen vñ zuerhalten: Darumb wie gleissend / schön / hoch vnnd thewer alle Accord versprochen werden / einigen mehr einzugehen improbiere / vnd hingegen die von Gott / Recht vnd der Natur erlaubte vnnd zugelassene Mittel / vor vnnd an die Hand zunehmen ich purè statuire.
Als Pfaltzgr. Friderich / so sich dieser Zeit wider im Graffen Hag befunden / vom Fortgang deß Convents zu Regenspurg nachrichtũg hatte / vnd darbey jhm auch angemeldet war / daß der Churf. von Sachsen in Person sich dahin begeben würde / hat er den 12. Jan. ein Schreiben an jhn abgehen lassen dieses Innhalts;
Pfaltzgr. Friderichs Schreiben an den Churf. von Sachsen. Ob er wol sich gäntzlich versicherte / Jh. Churf. Gn. würde auß Christlichem Eyfer vnd Churf. Ampts halber / zu dem Zweck deß gemeinen Friedens zugelangen nichts vnderlassen / darzu auch keiner fernern Information bedörffen / als welche / demnach sie in der That befinden / in was Gefährlichkeit der Evangelischen Stände Religions vnd Politische Freyheit / vnder einem andern Schein / gesetzet werden wolte / selbsten ermessen / was jhro gebühren wolle. Jedoch weil er berichtet / daß Jhr. Churf. Gn. in der Person nach Regenspurg kommen möchte / so hette er dieses an sie wollen abgehen lassen. Stellete solchem nach zuforderst das Böhmische Wesen / wie es darmit hergangen / vnnd was darbey seine Intention gewesen / vnd welcher massen dergleichen Strittigkeiten zuvor mehr entstanden / darbey aber deß Römischen Reichs wegen ohne Respect der Personen die Iustitia causae durch ordentliche Weg in acht genommen worden / vnd was der Consequẽtz halben ins künfftig dem Reich vnd dessen Ständen für Vngelegenheiten dahero noch zuwachsen könten / alles an seinen Orth / vnnd befehle es Gott / vnnd bitte jhn vor ferner dergleichen Vnheil: Demnach aber gleichwol die Kay. Mayest. bey jhrer habenden Praetension Principal Parthey gewesen / deßwegen sich gegen jhn gleich Anfangs als ein Feind erzeiget / auch hernacher sein Land mit Feindtlichem Gewalt angegriffen vnd verhergen helffen: So hette es damit zwar in solchen Terminis, ex jure belli & diversionis, vielleicht seine Maß also haben mögen / biß etwann durch gütliche Weg / als im Reich zuvor mehr geschehen / er sich auch darzu allezeit erbotten / das Kriegswesen gestillet worden were: Er aber hette einmahl bey solcher Feindtseligkeit / in dem seine Vnderthanen nit allein mit Mord / Raub vnnd Brand / an Leib / Gut vñ aller zeitlicher Wolfarth / sondern auch mit Einführung deß Pabsthumbs / an der Seelen verfolget worden / zum höchsten in seinẽ Gewissen zur Defension vñ Gegenwalt sich verbunden befunden / so viel desto mehr / weil auch andere Ständ / auß Ambition / eignẽ Nutz vñ dergleichen sich darein gemischet / vnd jhm in seinem Churfürstenthum der Pfaltz auffs eusserste zugesetzet hetten; Daß aber J. May. ein geraume Zeit hernach / erst ad viam Iuris schreiten wollen / vñ jhn wider deß Reichs Verfassungen / Recht vñ Her-
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