Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.der verflossene Churfürst vnnd dessen Land vnd Leuth getröstet / man solche Veränderung desto leichter geschehen lassen / rc. Welches alles aber bey dem jetzigen Proceß mit Pfaltzgraff Friederichen sich viel anderst verhielte / vnd seye kein verständiger welcher den grossen Vnderscheid zwischen dieser vnd jener Sachen nicht genugsamb sehe. Darnach werden in erwehntem Bedencken noch andere grosse Wichtigkeiten vnd considerationes angezogen / vmb welcher willen der Hertzog in Bayern die Churfürstliche Pfältzische Würde nit acceptiren sollen oder können: Als weil Chur-Sachsen / niemals in die Acht wider den Pfaltzgraffen eingewilliget / noch dieselbe gut gesprochen / dieselbe auch nit in seinem Land anschlagen oder publiciren lassen / auch die Translation der Chur auff jhne Bayerfürsten gantz vnbillich vnd widerrechtlich gehalten: Es were sich auff die allbereit erlangte Victorien nicht zu verlassen: das Spiel were noch nicht auß / sondern allererst angefangen: Pfaltzgraff Friederich hette ein grossen Anhang / die würden die Sachen nicht in denen terminis lassen: so were das Glück im Krieg vnbeständig vnnd Kugel rund / vnd pflege sich offtmals das Blätlein wunderlich vmbzukehren / were auch kein Imperium so wol befestiget / welches nicht wider ruinirt werden vnnd zergehen könte. Vber diß were auch auß den Historein offenbar / wie wunderlich es jhrer vielen / so sich zu grösserer Reputation vnd Authorität befördern wollen / vber solchem jhrem gefastem ehrgeitzigen Vorsatz ergangen / wie wenig Segen darbey gewesen / vnd wie vbel sie dardurch an jhnen selbs / vnd jhrer zuvor gehabten Herrlichkeit / so wol Land vnd Leuthen / etc. gehandelt. Endlich wird angeregtes Bedencken mit nachfolgen dem beschlossen; Es haben die Key. Majest. auch dieses allergnädigst zu bedencken / daß sie durch Alteration vnd Mutation der Churfürstlichen Pfaltz / das jetzige vnfriedliche Wesen im Römischen Reich nit auff heben: sondern wie hoch zu besorgen / allererst desselben gäntzliche Ruin vnd Desolation vervrsachen werden / sintemal die Euangelische Teutsche Chur-Fürsten vnd Stände / auch die jenigen / so bißhero sich gut Keyserisch erzeigt / werden nimmermehr zu sehen noch gedulden / daß man ein solche vnerhörte hochprae judicirliche Newerung in Veränderung Chur- vnnd Fürstenthumber / auff die Bahn bringe vnd einführe / auch die Römisch-Catholische Faction vnd Religion so mächtig bestärcke: gestalt dann gar nicht zu vermuthen / daß die Pfaltz Zweybrücken / Hertzogthumb Würtenberg / Marggraffschafft Brandenburg / ober vnd vnderhalb deß Gebirgs / die Wetterawische Graffen / der Fränckische / Schwäbische vnd Rheinische Adel / auch die darzwischen ligende mächtige Reichs Stätt (als welchen jhres Handels vnd der Commercien halben / darinn jhr Wolfahrt bestehet / hieran mercklich gelegen) den Spanier zu jhrem Nachbarn werden leyden vnd gedulden können / zu geschweigen / daß die Engell-Schott- vnnd Niderländer / Dennemärcker / Schweden / vnd Schweitzer / ja Türcken vnd Tartarn solches auch schwerlich werden geschehen lassen. So ligen die Exempel wie man im Römischen Reich bey dergleichen Aachts vnnd Ober-Aachts Declarationen / wider die Chur-Fürsten / Ständ vnd Stätte deß Reichs / procedirt / so klar am Tag / daß man solchen Proceß bey jetzigen schwürigen Läufften nicht so leichtlich wirdt andern vnnd vberschreiten / viel weniger aber gar vmbstossen / vnd ein widriges auff die Bahn bringen können. Hertzog Vlrich zu Würtenberg hat sich vor Jahren vieles Vnfugs vnderstanden / vnnd ein grosse Vnruhe angerichtet / vnd weil er nur jmmer ärger wurde / ist er endlichen vom Keyser Maximiliano I. in die Aacht (jedoch nicht also schlechtlich / wie jetzo der Pfaltzgraff Churfürst / sondern auff einem grossen Reichstag zu Augspurg im Jahr 1518. mit Vorwissen vnnd Bewilligung deß Reichs Chur-Fürsten vnnd Stände) erklärt vnd declarirt: Auch das folgende Jahr von dem Schwäbischen Bundt auß dem Landt vertrieben / das Hertzogthumb Würtenberg eine zeitlang Sequesters weiß beherrschet / folgends aber König Ferdinando verkaufft vnd vbergeben worden. Gleichwol aber ist Hertzog Vlrich hernacher in dem Jahr 1534. wider zu seinem Fürstenthumb kommen / vnangesehen ein so mächtiger Potentat: als Römischer / Vngarischer vnd Böhmischer König / welcher auch einen so gewaltigen Bruder am Keyserthumb gehabt / solches inhändig / auch vnder dessen Keyser Carl die zuvor publicirte Aacht nicht allein bestättiget / sondern jhn Hertzog Vlrichen auffs New in die Aacht vnnd Ober Aacht declarirt vnd gesprochen / vnd seinen Brudern König Ferdinandum darmit belehnet hatte. Bey welchem Hertzogthumb dann derselbe / vnnd seine mannliche Leibs Lehens Erben bißhero ruhiglich gelassen / auch der jetzige Hertzog Johann Friederich zu Würtenberg / für sich / seine Söhn vnd Brüder vnlangsten von der Keyserl. Majest. gedoppelter Weiß / als erstlich wegen deß Reichs Lehen / vnd dann deß Hauses Oesterreich Affter Lehen / allergnädigst vnnd gnädig ist belehnet worden. Ja wie ists mit Marggraff Albrechten von Brandenburg / dem Jüngern / hergangen / derselbe ist in dreyen vnderschiedlichen Sachen / beyder Stifft Bamberg / Würtzburg / vnnd der Statt Nürnberg / den 1. Decembr. Anno 1553 vom Keyserl. Cammergericht offentlich in die Aacht erklärt vnnd denuncirt / auch deßwegen an alle Stände deß Reichs in das gesampt / wie auch die Chur-Fürsten vnnd Stände deß Fränckischen / Ober Sächsischen vnd Bayerischen Kreyses / insonderheit sub dato den 1. vnnd 20. Decembr. bemeldten Jahrs / scharpffe Executorial mandata, nicht weniger den 18. Maij folgenden 54. Jahrs / an die vier Rheinischen Churfürsten / so wol allen deß Ober Sächsischen / Fränckischen / Bayerischen / Schwäbischen vnnd Rheinländischen Crayßverwandte Stände ein Keyserliche Declaration vnd ernster Executions Befehl / erkannt / der verflossene Churfürst vnnd dessen Land vnd Leuth getröstet / man solche Veränderung desto leichter geschehen lassen / rc. Welches alles aber bey dem jetzigen Proceß mit Pfaltzgraff Friederichen sich viel anderst verhielte / vnd seye kein verständiger welcher den grossen Vnderscheid zwischen dieser vnd jener Sachen nicht genugsamb sehe. Darnach werden in erwehntem Bedencken noch andere grosse Wichtigkeiten vnd considerationes angezogen / vmb welcher willen der Hertzog in Bayern die Churfürstliche Pfältzische Würde nit acceptiren sollen oder können: Als weil Chur-Sachsen / niemals in die Acht wider den Pfaltzgraffen eingewilliget / noch dieselbe gut gesprochen / dieselbe auch nit in seinem Land anschlagen oder publiciren lassen / auch die Translation der Chur auff jhne Bayerfürsten gantz vnbillich vnd widerrechtlich gehalten: Es were sich auff die allbereit erlangte Victorien nicht zu verlassen: das Spiel were noch nicht auß / sondern allererst angefangen: Pfaltzgraff Friederich hette ein grossen Anhang / die würden die Sachen nicht in denen terminis lassen: so were das Glück im Krieg vnbeständig vnnd Kugel rund / vnd pflege sich offtmals das Blätlein wunderlich vmbzukehren / were auch kein Imperium so wol befestiget / welches nicht wider ruinirt werden vnnd zergehen könte. Vber diß were auch auß den Historein offenbar / wie wunderlich es jhrer vielen / so sich zu grösserer Reputation vnd Authorität befördern wollen / vber solchem jhrem gefastem ehrgeitzigen Vorsatz ergangen / wie wenig Segen darbey gewesen / vnd wie vbel sie dardurch an jhnen selbs / vnd jhrer zuvor gehabten Herrlichkeit / so wol Land vnd Leuthen / etc. gehandelt. Endlich wird angeregtes Bedencken mit nachfolgen dem beschlossen; Es haben die Key. Majest. auch dieses allergnädigst zu bedencken / daß sie durch Alteration vnd Mutation der Churfürstlichen Pfaltz / das jetzige vnfriedliche Wesen im Römischen Reich nit auff heben: sondern wie hoch zu besorgen / allererst desselben gäntzliche Ruin vnd Desolation vervrsachen werden / sintemal die Euangelische Teutsche Chur-Fürsten vnd Stände / auch die jenigen / so bißhero sich gut Keyserisch erzeigt / werden nimmermehr zu sehen noch gedulden / daß man ein solche vnerhörte hochprae judicirliche Newerung in Veränderung Chur- vnnd Fürstenthumber / auff die Bahn bringe vnd einführe / auch die Römisch-Catholische Faction vnd Religion so mächtig bestärcke: gestalt dann gar nicht zu vermuthen / daß die Pfaltz Zweybrücken / Hertzogthumb Würtenberg / Marggraffschafft Brandenburg / ober vnd vnderhalb deß Gebirgs / die Wetterawische Graffen / der Fränckische / Schwäbische vnd Rheinische Adel / auch die darzwischen ligende mächtige Reichs Stätt (als welchen jhres Handels vnd der Commercien halben / darinn jhr Wolfahrt bestehet / hieran mercklich gelegen) den Spanier zu jhrem Nachbarn werden leyden vnd gedulden können / zu geschweigen / daß die Engell-Schott- vnnd Niderländer / Dennemärcker / Schweden / vnd Schweitzer / ja Türcken vnd Tartarn solches auch schwerlich werden geschehen lassen. So ligen die Exempel wie man im Römischen Reich bey dergleichen Aachts vnnd Ober-Aachts Declarationen / wider die Chur-Fürsten / Ständ vnd Stätte deß Reichs / procedirt / so klar am Tag / daß man solchen Proceß bey jetzigen schwürigen Läufften nicht so leichtlich wirdt andern vnnd vberschreiten / viel weniger aber gar vmbstossen / vnd ein widriges auff die Bahn bringen können. Hertzog Vlrich zu Würtenberg hat sich vor Jahren vieles Vnfugs vnderstanden / vnnd ein grosse Vnruhe angerichtet / vnd weil er nur jmmer ärger wurde / ist er endlichen vom Keyser Maximiliano I. in die Aacht (jedoch nicht also schlechtlich / wie jetzo der Pfaltzgraff Churfürst / sondern auff einem grossen Reichstag zu Augspurg im Jahr 1518. mit Vorwissen vnnd Bewilligung deß Reichs Chur-Fürsten vnnd Stände) erklärt vnd declarirt: Auch das folgende Jahr von dem Schwäbischen Bundt auß dem Landt vertrieben / das Hertzogthumb Würtenberg eine zeitlang Sequesters weiß beherrschet / folgends aber König Ferdinando verkaufft vnd vbergeben worden. Gleichwol aber ist Hertzog Vlrich hernacher in dem Jahr 1534. wider zu seinem Fürstenthumb kommen / vnangesehen ein so mächtiger Potentat: als Römischer / Vngarischer vnd Böhmischer König / welcher auch einen so gewaltigen Bruder am Keyserthumb gehabt / solches inhändig / auch vnder dessen Keyser Carl die zuvor publicirte Aacht nicht allein bestättiget / sondern jhn Hertzog Vlrichen auffs New in die Aacht vnnd Ober Aacht declarirt vnd gesprochen / vnd seinen Brudern König Ferdinandum darmit belehnet hatte. Bey welchem Hertzogthumb dann derselbe / vnnd seine mannliche Leibs Lehens Erben bißhero ruhiglich gelassen / auch der jetzige Hertzog Johann Friederich zu Würtenberg / für sich / seine Söhn vnd Brüder vnlangsten von der Keyserl. Majest. gedoppelter Weiß / als erstlich wegen deß Reichs Lehen / vnd dann deß Hauses Oesterreich Affter Lehen / allergnädigst vnnd gnädig ist belehnet worden. Ja wie ists mit Marggraff Albrechten von Brandenburg / dem Jüngern / hergangen / derselbe ist in dreyen vnderschiedlichen Sachen / beyder Stifft Bamberg / Würtzburg / vnnd der Statt Nürnberg / den 1. Decembr. Anno 1553 vom Keyserl. Cammergericht offentlich in die Aacht erklärt vnnd denuncirt / auch deßwegen an alle Stände deß Reichs in das gesampt / wie auch die Chur-Fürsten vnnd Stände deß Fränckischen / Ober Sächsischen vnd Bayerischen Kreyses / insonderheit sub dato den 1. vnnd 20. Decembr. bemeldten Jahrs / scharpffe Executorial mandata, nicht weniger den 18. Maij folgenden 54. Jahrs / an die vier Rheinischen Churfürsten / so wol allen deß Ober Sächsischen / Fränckischen / Bayerischen / Schwäbischen vnnd Rheinländischen Crayßverwandte Stände ein Keyserliche Declaration vnd ernster Executions Befehl / erkannt / <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0928" n="821"/> der verflossene Churfürst vnnd dessen Land vnd Leuth getröstet / man solche Veränderung desto leichter geschehen lassen / rc. Welches alles aber bey dem jetzigen Proceß mit Pfaltzgraff Friederichen sich viel anderst verhielte / vnd seye kein verständiger welcher den grossen Vnderscheid zwischen dieser vnd jener Sachen nicht genugsamb sehe. Darnach werden in erwehntem Bedencken noch andere grosse Wichtigkeiten vnd considerationes angezogen / vmb welcher willen der Hertzog in Bayern die Churfürstliche Pfältzische Würde nit acceptiren sollen oder können: Als weil Chur-Sachsen / niemals in die Acht wider den Pfaltzgraffen eingewilliget / noch dieselbe gut gesprochen / dieselbe auch nit in seinem Land anschlagen oder publiciren lassen / auch die Translation der Chur auff jhne Bayerfürsten gantz vnbillich vnd widerrechtlich gehalten: Es were sich auff die allbereit erlangte Victorien nicht zu verlassen: das Spiel were noch nicht auß / sondern allererst angefangen: Pfaltzgraff Friederich hette ein grossen Anhang / die würden die Sachen nicht in denen terminis lassen: so were das Glück im Krieg vnbeständig vnnd Kugel rund / vnd pflege sich offtmals das Blätlein wunderlich vmbzukehren / were auch kein Imperium so wol befestiget / welches nicht wider ruinirt werden vnnd zergehen könte. Vber diß were auch auß den Historein offenbar / wie wunderlich es jhrer vielen / so sich zu grösserer Reputation vnd Authorität befördern wollen / vber solchem jhrem gefastem ehrgeitzigen Vorsatz ergangen / wie wenig Segen darbey gewesen / vnd wie vbel sie dardurch an jhnen selbs / vnd jhrer zuvor gehabten Herrlichkeit / so wol Land vnd Leuthen / etc. gehandelt.</p> <p>Endlich wird angeregtes Bedencken mit nachfolgen dem beschlossen; Es haben die Key. Majest. auch dieses allergnädigst zu bedencken / daß sie durch Alteration vnd Mutation der Churfürstlichen Pfaltz / das jetzige vnfriedliche Wesen im Römischen Reich nit auff heben: sondern wie hoch zu besorgen / allererst desselben gäntzliche Ruin vnd Desolation vervrsachen werden / sintemal die Euangelische Teutsche Chur-Fürsten vnd Stände / auch die jenigen / so bißhero sich gut Keyserisch erzeigt / werden nimmermehr zu sehen noch gedulden / daß man ein solche vnerhörte hochprae judicirliche Newerung in Veränderung Chur- vnnd Fürstenthumber / auff die Bahn bringe vnd einführe / auch die Römisch-Catholische Faction vnd Religion so mächtig bestärcke: gestalt dann gar nicht zu vermuthen / daß die Pfaltz Zweybrücken / Hertzogthumb Würtenberg / Marggraffschafft Brandenburg / ober vnd vnderhalb deß Gebirgs / die Wetterawische Graffen / der Fränckische / Schwäbische vnd Rheinische Adel / auch die darzwischen ligende mächtige Reichs Stätt (als welchen jhres Handels vnd der Commercien halben / darinn jhr Wolfahrt bestehet / hieran mercklich gelegen) den Spanier zu jhrem Nachbarn werden leyden vnd gedulden können / zu geschweigen / daß die Engell-Schott- vnnd Niderländer / Dennemärcker / Schweden / vnd Schweitzer / ja Türcken vnd Tartarn solches auch schwerlich werden geschehen lassen.</p> <p>So ligen die Exempel wie man im Römischen Reich bey dergleichen Aachts vnnd Ober-Aachts Declarationen / wider die Chur-Fürsten / Ständ vnd Stätte deß Reichs / procedirt / so klar am Tag / daß man solchen Proceß bey jetzigen schwürigen Läufften nicht so leichtlich wirdt andern vnnd vberschreiten / viel weniger aber gar vmbstossen / vnd ein widriges auff die Bahn bringen können.</p> <p>Hertzog Vlrich zu Würtenberg hat sich vor Jahren vieles Vnfugs vnderstanden / vnnd ein grosse Vnruhe angerichtet / vnd weil er nur jmmer ärger wurde / ist er endlichen vom Keyser Maximiliano I. in die Aacht (jedoch nicht also schlechtlich / wie jetzo der Pfaltzgraff Churfürst / sondern auff einem grossen Reichstag zu Augspurg im Jahr 1518. mit Vorwissen vnnd Bewilligung deß Reichs Chur-Fürsten vnnd Stände) erklärt vnd declarirt: Auch das folgende Jahr von dem Schwäbischen Bundt auß dem Landt vertrieben / das Hertzogthumb Würtenberg eine zeitlang Sequesters weiß beherrschet / folgends aber König Ferdinando verkaufft vnd vbergeben worden. Gleichwol aber ist Hertzog Vlrich hernacher in dem Jahr 1534. wider zu seinem Fürstenthumb kommen / vnangesehen ein so mächtiger Potentat: als Römischer / Vngarischer vnd Böhmischer König / welcher auch einen so gewaltigen Bruder am Keyserthumb gehabt / solches inhändig / auch vnder dessen Keyser Carl die zuvor publicirte Aacht nicht allein bestättiget / sondern jhn Hertzog Vlrichen auffs New in die Aacht vnnd Ober Aacht declarirt vnd gesprochen / vnd seinen Brudern König Ferdinandum darmit belehnet hatte. Bey welchem Hertzogthumb dann derselbe / vnnd seine mannliche Leibs Lehens Erben bißhero ruhiglich gelassen / auch der jetzige Hertzog Johann Friederich zu Würtenberg / für sich / seine Söhn vnd Brüder vnlangsten von der Keyserl. Majest. gedoppelter Weiß / als erstlich wegen deß Reichs Lehen / vnd dann deß Hauses Oesterreich Affter Lehen / allergnädigst vnnd gnädig ist belehnet worden.</p> <p>Ja wie ists mit Marggraff Albrechten von Brandenburg / dem Jüngern / hergangen / derselbe ist in dreyen vnderschiedlichen Sachen / beyder Stifft Bamberg / Würtzburg / vnnd der Statt Nürnberg / den 1. Decembr. Anno 1553 vom Keyserl. Cammergericht offentlich in die Aacht erklärt vnnd denuncirt / auch deßwegen an alle Stände deß Reichs in das gesampt / wie auch die Chur-Fürsten vnnd Stände deß Fränckischen / Ober Sächsischen vnd Bayerischen Kreyses / insonderheit sub dato den 1. vnnd 20. Decembr. bemeldten Jahrs / scharpffe Executorial mandata, nicht weniger den 18. Maij folgenden 54. Jahrs / an die vier Rheinischen Churfürsten / so wol allen deß Ober Sächsischen / Fränckischen / Bayerischen / Schwäbischen vnnd Rheinländischen Crayßverwandte Stände ein Keyserliche Declaration vnd ernster Executions Befehl / erkannt / </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [821/0928]
der verflossene Churfürst vnnd dessen Land vnd Leuth getröstet / man solche Veränderung desto leichter geschehen lassen / rc. Welches alles aber bey dem jetzigen Proceß mit Pfaltzgraff Friederichen sich viel anderst verhielte / vnd seye kein verständiger welcher den grossen Vnderscheid zwischen dieser vnd jener Sachen nicht genugsamb sehe. Darnach werden in erwehntem Bedencken noch andere grosse Wichtigkeiten vnd considerationes angezogen / vmb welcher willen der Hertzog in Bayern die Churfürstliche Pfältzische Würde nit acceptiren sollen oder können: Als weil Chur-Sachsen / niemals in die Acht wider den Pfaltzgraffen eingewilliget / noch dieselbe gut gesprochen / dieselbe auch nit in seinem Land anschlagen oder publiciren lassen / auch die Translation der Chur auff jhne Bayerfürsten gantz vnbillich vnd widerrechtlich gehalten: Es were sich auff die allbereit erlangte Victorien nicht zu verlassen: das Spiel were noch nicht auß / sondern allererst angefangen: Pfaltzgraff Friederich hette ein grossen Anhang / die würden die Sachen nicht in denen terminis lassen: so were das Glück im Krieg vnbeständig vnnd Kugel rund / vnd pflege sich offtmals das Blätlein wunderlich vmbzukehren / were auch kein Imperium so wol befestiget / welches nicht wider ruinirt werden vnnd zergehen könte. Vber diß were auch auß den Historein offenbar / wie wunderlich es jhrer vielen / so sich zu grösserer Reputation vnd Authorität befördern wollen / vber solchem jhrem gefastem ehrgeitzigen Vorsatz ergangen / wie wenig Segen darbey gewesen / vnd wie vbel sie dardurch an jhnen selbs / vnd jhrer zuvor gehabten Herrlichkeit / so wol Land vnd Leuthen / etc. gehandelt.
Endlich wird angeregtes Bedencken mit nachfolgen dem beschlossen; Es haben die Key. Majest. auch dieses allergnädigst zu bedencken / daß sie durch Alteration vnd Mutation der Churfürstlichen Pfaltz / das jetzige vnfriedliche Wesen im Römischen Reich nit auff heben: sondern wie hoch zu besorgen / allererst desselben gäntzliche Ruin vnd Desolation vervrsachen werden / sintemal die Euangelische Teutsche Chur-Fürsten vnd Stände / auch die jenigen / so bißhero sich gut Keyserisch erzeigt / werden nimmermehr zu sehen noch gedulden / daß man ein solche vnerhörte hochprae judicirliche Newerung in Veränderung Chur- vnnd Fürstenthumber / auff die Bahn bringe vnd einführe / auch die Römisch-Catholische Faction vnd Religion so mächtig bestärcke: gestalt dann gar nicht zu vermuthen / daß die Pfaltz Zweybrücken / Hertzogthumb Würtenberg / Marggraffschafft Brandenburg / ober vnd vnderhalb deß Gebirgs / die Wetterawische Graffen / der Fränckische / Schwäbische vnd Rheinische Adel / auch die darzwischen ligende mächtige Reichs Stätt (als welchen jhres Handels vnd der Commercien halben / darinn jhr Wolfahrt bestehet / hieran mercklich gelegen) den Spanier zu jhrem Nachbarn werden leyden vnd gedulden können / zu geschweigen / daß die Engell-Schott- vnnd Niderländer / Dennemärcker / Schweden / vnd Schweitzer / ja Türcken vnd Tartarn solches auch schwerlich werden geschehen lassen.
So ligen die Exempel wie man im Römischen Reich bey dergleichen Aachts vnnd Ober-Aachts Declarationen / wider die Chur-Fürsten / Ständ vnd Stätte deß Reichs / procedirt / so klar am Tag / daß man solchen Proceß bey jetzigen schwürigen Läufften nicht so leichtlich wirdt andern vnnd vberschreiten / viel weniger aber gar vmbstossen / vnd ein widriges auff die Bahn bringen können.
Hertzog Vlrich zu Würtenberg hat sich vor Jahren vieles Vnfugs vnderstanden / vnnd ein grosse Vnruhe angerichtet / vnd weil er nur jmmer ärger wurde / ist er endlichen vom Keyser Maximiliano I. in die Aacht (jedoch nicht also schlechtlich / wie jetzo der Pfaltzgraff Churfürst / sondern auff einem grossen Reichstag zu Augspurg im Jahr 1518. mit Vorwissen vnnd Bewilligung deß Reichs Chur-Fürsten vnnd Stände) erklärt vnd declarirt: Auch das folgende Jahr von dem Schwäbischen Bundt auß dem Landt vertrieben / das Hertzogthumb Würtenberg eine zeitlang Sequesters weiß beherrschet / folgends aber König Ferdinando verkaufft vnd vbergeben worden. Gleichwol aber ist Hertzog Vlrich hernacher in dem Jahr 1534. wider zu seinem Fürstenthumb kommen / vnangesehen ein so mächtiger Potentat: als Römischer / Vngarischer vnd Böhmischer König / welcher auch einen so gewaltigen Bruder am Keyserthumb gehabt / solches inhändig / auch vnder dessen Keyser Carl die zuvor publicirte Aacht nicht allein bestättiget / sondern jhn Hertzog Vlrichen auffs New in die Aacht vnnd Ober Aacht declarirt vnd gesprochen / vnd seinen Brudern König Ferdinandum darmit belehnet hatte. Bey welchem Hertzogthumb dann derselbe / vnnd seine mannliche Leibs Lehens Erben bißhero ruhiglich gelassen / auch der jetzige Hertzog Johann Friederich zu Würtenberg / für sich / seine Söhn vnd Brüder vnlangsten von der Keyserl. Majest. gedoppelter Weiß / als erstlich wegen deß Reichs Lehen / vnd dann deß Hauses Oesterreich Affter Lehen / allergnädigst vnnd gnädig ist belehnet worden.
Ja wie ists mit Marggraff Albrechten von Brandenburg / dem Jüngern / hergangen / derselbe ist in dreyen vnderschiedlichen Sachen / beyder Stifft Bamberg / Würtzburg / vnnd der Statt Nürnberg / den 1. Decembr. Anno 1553 vom Keyserl. Cammergericht offentlich in die Aacht erklärt vnnd denuncirt / auch deßwegen an alle Stände deß Reichs in das gesampt / wie auch die Chur-Fürsten vnnd Stände deß Fränckischen / Ober Sächsischen vnd Bayerischen Kreyses / insonderheit sub dato den 1. vnnd 20. Decembr. bemeldten Jahrs / scharpffe Executorial mandata, nicht weniger den 18. Maij folgenden 54. Jahrs / an die vier Rheinischen Churfürsten / so wol allen deß Ober Sächsischen / Fränckischen / Bayerischen / Schwäbischen vnnd Rheinländischen Crayßverwandte Stände ein Keyserliche Declaration vnd ernster Executions Befehl / erkannt /
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