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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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So viel aber die auff dem Rhein erbawte Schantz betreffe / hat es mit deroselben nunmehr den veränderten Zustandt / wie bewußt / daß dieselbige durch die nechste Eroberung in der Spanischen Infantin Hände gerahten. Demnach aber zu besorgen / da ermeldte Schantz in gegenwärtigem Zustandt verbleiben / vnnd nicht zerschleifft werden solte / daß solches nicht allein eine Verwüstung deß Rhein Stroms / vnd Sperrung der Commercien nach sich ziehen / sondern auch den Widerwärtigen jhne Gegenschantz desto höher auff deß Reichs Boden zu suchen / Anlaß geben dörffte / welches denen in der Nähe darbey gesessenen Ständen vnnd dem Reich zu grosser Gefahr vnd Vngelegenheit außschlagen möchte. Derowegen ersuchten sie Jhre Majestät / dieselbe wolte dero Interposition bey der Infantin zu Brüssel / so weit einwenden / damit solche Schantz den nechsten demolirt / gäntzlich abgeschafft / vnnd also der Rheinstrom wider eröffnet werden möchte.

Was aber die Chur Sächsische vnd Brandenburgische Gesandten / vnd Landgraff Ludwigen zu Hessen betreffe / hetten dieselben wegen in Votis vnterschiedlicher befindlichen Puncten jhre Meynung dahin gerichtet / wie solches auß denen im Eingang berührten vnnd hierbey gefügten außführlichem Gutachten zuersehen. Darbey dann ferrner angezogen / weil die Chur Sächsische vnnd Brandenburgische Vota, wegen der Pfältzischen Aacht / dessen Proceß vnd Execution, ingleichem Translation der Chur / in den Fundamental Gesetzen / bewehrten Reichs Exempeln / Recht vnnd Herkommen fundirt / vnd anderst nicht / wie dann von Landgraff Ludwigen trewlich gut gemeinet / vnnd dahin einig angesehen / daß ein gutes Vertrawen vnter den Ständen widerumb angerichtet / der Krieg einest geendiget / vnd das Reich mit dem Frieden erquicket / derselbe auch vest mit dem Bandt der Einträchtigkeit stabilirt / beharrlichen verbleiben / vnnd also dardurch der Keyserliche Thron stets grünen möge / den getrewen Ständen deß Reichs zu Trost vnd Frieden / den Feinden aber zum Schrecken: So würde es auch Jhr. Majest. nicht anderst vermercken / dann daß deroselben / der jetztgedachten Chur: vnd Fürsten Trew vnd Gehorsamb bekandt.

Was ferrners deß Mansfelders Feindseligkeiten / vnd der General Staten in dem Westphälischen / vnd sonderlich der Chur Cölln vnd andern Landen zugefügte Beschwerden anlangte / bethewerten die Churfürsten vnnd Fürsten solchen Zustandt nicht wenig / darinn sich das Reich vnd dessen Glieder solcher Hostilität halber befinden thäten / vnd müßten bekennen / daß wo nicht bey Zeiten bequeme Mittel zum Frieden ergriffen / letztlich nichts anderst als endliche Ruin erfolgen köndte / dardurch dann das Vatterlandt den Feinden ein Raub vnd Schawspiel / den getrewen Ständen aber zu Jammer gemacht werden dörffte / vnd stelleten es zwar nur dahin / ob Jhre Majestät die andern Stände hierinnen ersuchen / wie solchem Vnheil zu begegnen / jhr Gutachten vernehmen / vnd eylends ermahnen wolte / würde vielleicht auß jhren Erklärungen / was zu thun oder zu lassen / zuvernehmen seyn / sintemahl die Gesandten hierüber nicht instruirt / allein die Chur: vnd Fürsten befunden darbey / nochmals nichts bessers / dann daß die allbereit an die Hand gegebene Mittel angenommen werden möchten / damit der erwündschte Frieden eingeführt / vnd das Mißtrawen beyseits gesetzt würde / dann ehe solchs geschehe / wenig guter Succeß zu hoffen were.

Wiewol nun Jhre Keyserliche Majestät deß Pfaltzgraffen schwere Facta vnd Actiones nicht vnbillich tieff zu Gemüth giengen / so würde doch Jhre Majestät hiebey mehr auff den Frieden jhre Gedancken richten / der andern gehorsamen Stände Vätterlich schonen / so viel vnzehlich Tausendt vnschuldiger Leute Noth / welche in Fortstellung deß Kriegs zugewarten / sich erbarmen / vnnd auß Keyserlicher Magnanimität / vber die erlangte Victorien noch dieses hinzu thun / sich selbsten vberwinden / die Keyserliche Güte / so wol amorem boni publici, Imperii salutem, ac universorum incolumitatem praeponderiren lassen / vnd sich folgends bey aller Posterität vnsterblich machen.

In was gefährlichem Zustandt auch Jh. Keyserlichen Majestät Königreich Böhmen vnd andere Länder / ja fast eusserste Desperation / wegen der Reformation sich befinden theten / dessen hetten Jhre Keyserl. Majest. der Churfürst zu Sachsen zu mehrmaln berichtet / so wol barbey was allerseits / bevorab bey jetzigen gefährlichen Zeiten zu beförchten / auch was Gefahr die Benachbarte Lande dahero zugewarten / nicht weniger verständiget. Derowegen dann die Chur: vnd Fürsten nochmalen trewlich bäthen vnd erinnerten / es wolten doch Jhre Keyserl. Majest. sich hierinnen auch erweichen lassen / vnnd die Reformation einstellen / die Evangelische Kirchen wider eröffnen / vnd das Exercitium, so der Religion / vngeänderter Augspurgischer Confession vergönnet / so ansehenlich bekräfftiget / vnnd jederzeit Keys. darbey geschützet worden / noch malen verstatten: Ingleichem den Genernal Perdon ertheilen / vnd Vniuersalen amnystiam ergehen zu lassen / die Gnade der Schärpffe vorziehen / vnd also dardurch die Lande tranquilliren, deren sich versichern / vnd die Vnderthanen zu beständiger Lieb vnd Devotion verbinden.

Wie hoch vnd schwer auch die Frey: vnd Reichs-Stätte an jetzo lamentirten, were den anwesenden Chur: vnd Fürsten / vnd der abwesenden Gesandten / auß jhren eingegebenen Schrifften vnd sonsten zur Gnüge bekandt / die Chur: vnd Fürsten achteten dieses alles / daß es auch nochmals Jhre Keyserliche Majest. vorgebracht würde hochnötig seyn / damit also die sämptliche Frey: vnd Reichs-Stätte der Guarnisonen entledigt / den Obrigkeiten jhre freye Verwaltung plenarie wider gegeben / aller ferrnere Schaden / dessen sie gleich noch täglich zugewarten / gewendet / vnd den auffgerichteten Verträgen vestiglich nachkommen / dieselben in stether Obacht gehalten / vnd nicht weiter Vnheil verursachet werden möchte /

So viel aber die auff dem Rhein erbawte Schantz betreffe / hat es mit deroselben nunmehr den veränderten Zustandt / wie bewußt / daß dieselbige durch die nechste Eroberung in der Spanischen Infantin Hände gerahten. Demnach aber zu besorgen / da ermeldte Schantz in gegenwärtigem Zustandt verbleiben / vnnd nicht zerschleifft werden solte / daß solches nicht allein eine Verwüstung deß Rhein Stroms / vnd Sperrung der Commercien nach sich ziehen / sondern auch den Widerwärtigen jhne Gegenschantz desto höher auff deß Reichs Boden zu suchen / Anlaß geben dörffte / welches denen in der Nähe darbey gesessenen Ständen vnnd dem Reich zu grosser Gefahr vnd Vngelegenheit außschlagen möchte. Derowegen ersuchten sie Jhre Majestät / dieselbe wolte dero Interposition bey der Infantin zu Brüssel / so weit einwenden / damit solche Schantz den nechsten demolirt / gäntzlich abgeschafft / vnnd also der Rheinstrom wider eröffnet werden möchte.

Was aber die Chur Sächsische vnd Brandenburgische Gesandten / vnd Landgraff Ludwigen zu Hessen betreffe / hetten dieselben wegen in Votis vnterschiedlicher befindlichen Puncten jhre Meynung dahin gerichtet / wie solches auß denen im Eingang berührten vnnd hierbey gefügten außführlichem Gutachten zuersehen. Darbey dann ferrner angezogen / weil die Chur Sächsische vnnd Brandenburgische Vota, wegen der Pfältzischen Aacht / dessen Proceß vnd Execution, ingleichem Translation der Chur / in den Fundamental Gesetzen / bewehrten Reichs Exempeln / Recht vnnd Herkommen fundirt / vnd anderst nicht / wie dann von Landgraff Ludwigen trewlich gut gemeinet / vnnd dahin einig angesehen / daß ein gutes Vertrawen vnter den Ständen widerumb angerichtet / der Krieg einest geendiget / vnd das Reich mit dem Frieden erquicket / derselbe auch vest mit dem Bandt der Einträchtigkeit stabilirt / beharrlichen verbleiben / vnnd also dardurch der Keyserliche Thron stets grünen möge / den getrewen Ständẽ deß Reichs zu Trost vnd Frieden / den Feinden aber zum Schrecken: So würde es auch Jhr. Majest. nicht anderst vermercken / dann daß deroselben / der jetztgedachten Chur: vnd Fürsten Trew vnd Gehorsamb bekandt.

Was ferrners deß Mansfelders Feindseligkeiten / vnd der General Staten in dem Westphälischen / vnd sonderlich der Chur Cölln vnd andern Landen zugefügte Beschwerden anlangte / bethewerten die Churfürsten vnnd Fürsten solchen Zustandt nicht wenig / darinn sich das Reich vnd dessen Glieder solcher Hostilität halber befinden thäten / vnd müßten bekennen / daß wo nicht bey Zeiten bequeme Mittel zum Frieden ergriffen / letztlich nichts anderst als endliche Ruin erfolgẽ köndte / dardurch dann das Vatterlandt den Feinden ein Raub vnd Schawspiel / den getrewen Ständen aber zu Jammer gemacht werden dörffte / vnd stelleten es zwar nur dahin / ob Jhre Majestät die andern Stände hierinnen ersuchen / wie solchem Vnheil zu begegnen / jhr Gutachten vernehmen / vnd eylends ermahnen wolte / würde vielleicht auß jhren Erklärungen / was zu thun oder zu lassen / zuvernehmen seyn / sintemahl die Gesandten hierüber nicht instruirt / allein die Chur: vnd Fürsten befunden darbey / nochmals nichts bessers / dann daß die allbereit an die Hand gegebene Mittel angenommen werden möchten / damit der erwündschte Frieden eingeführt / vnd das Mißtrawen beyseits gesetzt würde / dann ehe solchs geschehe / wenig guter Succeß zu hoffen were.

Wiewol nun Jhre Keyserliche Majestät deß Pfaltzgraffen schwere Facta vnd Actiones nicht vnbillich tieff zu Gemüth giengen / so würde doch Jhre Majestät hiebey mehr auff den Frieden jhre Gedancken richten / der andern gehorsamẽ Stände Vätterlich schonen / so viel vnzehlich Tausendt vnschuldiger Leute Noth / welche in Fortstellung deß Kriegs zugewarten / sich erbarmen / vnnd auß Keyserlicher Magnanimität / vber die erlangte Victorien noch dieses hinzu thun / sich selbstẽ vberwinden / die Keyserliche Güte / so wol amorem boni publici, Imperii salutem, ac universorum incolumitatem praeponderiren lassen / vnd sich folgends bey aller Posterität vnsterblich machen.

In was gefährlichem Zustandt auch Jh. Keyserlichen Majestät Königreich Böhmen vnd andere Länder / ja fast eusserste Desperation / wegen der Reformation sich befinden theten / dessen hetten Jhre Keyserl. Majest. der Churfürst zu Sachsen zu mehrmaln berichtet / so wol barbey was allerseits / bevorab bey jetzigen gefährlichen Zeiten zu beförchtẽ / auch was Gefahr die Benachbarte Lande dahero zugewarten / nicht weniger verständiget. Derowegen dann die Chur: vnd Fürsten nochmalen trewlich bäthen vnd erinnerten / es wolten doch Jhre Keyserl. Majest. sich hierinnen auch erweichen lassen / vnnd die Reformation einstellen / die Evangelische Kirchen wider eröffnen / vnd das Exercitium, so der Religion / vngeänderter Augspurgischer Confession vergönnet / so ansehenlich bekräfftiget / vnnd jederzeit Keys. darbey geschützet worden / noch malen verstatten: Ingleichem den Genernal Perdon ertheilẽ / vnd Vniuersalẽ amnystiam ergehen zu lassen / die Gnade der Schärpffe vorziehen / vnd also dardurch die Lande tranquilliren, deren sich versichern / vnd die Vnderthanen zu beständiger Lieb vnd Devotion verbinden.

Wie hoch vnd schwer auch die Frey: vnd Reichs-Stätte an jetzo lamentirten, were den anwesendẽ Chur: vnd Fürsten / vnd der abwesenden Gesandten / auß jhren eingegebenen Schrifften vnd sonsten zur Gnüge bekandt / die Chur: vnd Fürsten achteten dieses alles / daß es auch nochmals Jhre Keyserliche Majest. vorgebracht würde hochnötig seyn / damit also die sämptliche Frey: vnd Reichs-Stätte der Guarnisonen entledigt / den Obrigkeiten jhre freye Verwaltung plenariè wider gegeben / aller ferrnere Schaden / dessen sie gleich noch täglich zugewarten / gewendet / vnd den auffgerichteten Verträgen vestiglich nachkommen / dieselben in stether Obacht gehalten / vnd nicht weiter Vnheil verursachet werden möchte /

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Was aber die Chur Sächsische vnd Brandenburgische Gesandten / vnd Landgraff Ludwigen zu Hessen betreffe / hetten dieselben wegen in Votis vnterschiedlicher befindlichen Puncten jhre Meynung dahin gerichtet / wie solches auß denen im Eingang berührten vnnd hierbey gefügten außführlichem Gutachten zuersehen. Darbey dann ferrner angezogen / weil die Chur Sächsische vnnd Brandenburgische Vota, wegen der Pfältzischen Aacht / dessen Proceß vnd Execution, ingleichem Translation der Chur / in den Fundamental Gesetzen / bewehrten Reichs Exempeln / Recht vnnd Herkommen fundirt / vnd anderst nicht / wie dann von Landgraff Ludwigen trewlich gut gemeinet / vnnd dahin einig angesehen / daß ein gutes Vertrawen vnter den Ständen widerumb angerichtet / der Krieg einest geendiget / vnd das Reich mit dem Frieden erquicket / derselbe auch vest mit dem Bandt der Einträchtigkeit stabilirt / beharrlichen verbleiben / vnnd also dardurch der Keyserliche Thron stets grünen möge / den getrewen Ständẽ deß Reichs zu Trost vnd Frieden / den Feinden aber zum Schrecken: So würde es auch Jhr. Majest. nicht anderst vermercken / dann daß deroselben / der jetztgedachten Chur: vnd Fürsten Trew vnd Gehorsamb bekandt. Was ferrners deß Mansfelders Feindseligkeiten / vnd der General Staten in dem Westphälischen / vnd sonderlich der Chur Cölln vnd andern Landen zugefügte Beschwerden anlangte / bethewerten die Churfürsten vnnd Fürsten solchen Zustandt nicht wenig / darinn sich das Reich vnd dessen Glieder solcher Hostilität halber befinden thäten / vnd müßten bekennen / daß wo nicht bey Zeiten bequeme Mittel zum Frieden ergriffen / letztlich nichts anderst als endliche Ruin erfolgẽ köndte / dardurch dann das Vatterlandt den Feinden ein Raub vnd Schawspiel / den getrewen Ständen aber zu Jammer gemacht werden dörffte / vnd stelleten es zwar nur dahin / ob Jhre Majestät die andern Stände hierinnen ersuchen / wie solchem Vnheil zu begegnen / jhr Gutachten vernehmen / vnd eylends ermahnen wolte / würde vielleicht auß jhren Erklärungen / was zu thun oder zu lassen / zuvernehmen seyn / sintemahl die Gesandten hierüber nicht instruirt / allein die Chur: vnd Fürsten befunden darbey / nochmals nichts bessers / dann daß die allbereit an die Hand gegebene Mittel angenommen werden möchten / damit der erwündschte Frieden eingeführt / vnd das Mißtrawen beyseits gesetzt würde / dann ehe solchs geschehe / wenig guter Succeß zu hoffen were. Wiewol nun Jhre Keyserliche Majestät deß Pfaltzgraffen schwere Facta vnd Actiones nicht vnbillich tieff zu Gemüth giengen / so würde doch Jhre Majestät hiebey mehr auff den Frieden jhre Gedancken richten / der andern gehorsamẽ Stände Vätterlich schonen / so viel vnzehlich Tausendt vnschuldiger Leute Noth / welche in Fortstellung deß Kriegs zugewarten / sich erbarmen / vnnd auß Keyserlicher Magnanimität / vber die erlangte Victorien noch dieses hinzu thun / sich selbstẽ vberwinden / die Keyserliche Güte / so wol amorem boni publici, Imperii salutem, ac universorum incolumitatem praeponderiren lassen / vnd sich folgends bey aller Posterität vnsterblich machen. In was gefährlichem Zustandt auch Jh. Keyserlichen Majestät Königreich Böhmen vnd andere Länder / ja fast eusserste Desperation / wegen der Reformation sich befinden theten / dessen hetten Jhre Keyserl. Majest. der Churfürst zu Sachsen zu mehrmaln berichtet / so wol barbey was allerseits / bevorab bey jetzigen gefährlichen Zeiten zu beförchtẽ / auch was Gefahr die Benachbarte Lande dahero zugewarten / nicht weniger verständiget. Derowegen dann die Chur: vnd Fürsten nochmalen trewlich bäthen vnd erinnerten / es wolten doch Jhre Keyserl. Majest. sich hierinnen auch erweichen lassen / vnnd die Reformation einstellen / die Evangelische Kirchen wider eröffnen / vnd das Exercitium, so der Religion / vngeänderter Augspurgischer Confession vergönnet / so ansehenlich bekräfftiget / vnnd jederzeit Keys. darbey geschützet worden / noch malen verstatten: Ingleichem den Genernal Perdon ertheilẽ / vnd Vniuersalẽ amnystiam ergehen zu lassen / die Gnade der Schärpffe vorziehen / vnd also dardurch die Lande tranquilliren, deren sich versichern / vnd die Vnderthanen zu beständiger Lieb vnd Devotion verbinden. Wie hoch vnd schwer auch die Frey: vnd Reichs-Stätte an jetzo lamentirten, were den anwesendẽ Chur: vnd Fürsten / vnd der abwesenden Gesandten / auß jhren eingegebenen Schrifften vnd sonsten zur Gnüge bekandt / die Chur: vnd Fürsten achteten dieses alles / daß es auch nochmals Jhre Keyserliche Majest. vorgebracht würde hochnötig seyn / damit also die sämptliche Frey: vnd Reichs-Stätte der Guarnisonen entledigt / den Obrigkeiten jhre freye Verwaltung plenariè wider gegeben / aller ferrnere Schaden / dessen sie gleich noch täglich zugewarten / gewendet / vnd den auffgerichteten Verträgen vestiglich nachkommen / dieselben in stether Obacht gehalten / vnd nicht weiter Vnheil verursachet werden möchte /

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 815. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/922>, abgerufen am 28.07.2024.