Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.Römischen Reich steiff vnd vnverbrüchlich halten / vnd nichts dargegen weder selbsten vornemmen / noch andern zuthun gestatten wolten / dessen sich Jhre Majestät nochmals erklärt vnnd versprochen haben wolten. So viel dann beschließlich die von etlichen Frey: vnd Reichs Stätten eingebrachte Beschwerden vnd Klagen betreffe / wüßten sich zwar Jhr. Keys. Majest. jhrer ins Reich in vnterschiedene Crayse ins Gemein / so wol auch theils absonderlich ergangener Sincerationen vnd Assecurationen / auch Vergleichungen / insonderheit aber deß Aschaffenburgischen Receß zu Gnügen zu erinnern / gestalt dann Jhr. Keys. Majest. Jhro die Observation derselben bißhero mit Fleiß angelegen seyn lassen / wolten auch solches fürohin / so lang zu keinem andern nicht Vrsach gegeben würde / gleichfals thun / wie dann Jhre Majestät in dem Werck weren / die klagende Stätte nechsten Tags also zu bescheiden / daß sie sich mit Fug ferrners darüber zu beschweren nicht Vrsach haben solten / etc. Widerantwort der Chur: Fürsten vnd Gesandten auff diese Keyserliche Erklärung. Auff diese Keyserliche Erklärung wurde wider von den Chur: Fürsten vnd Abgesandten / mit einer beygefügten Neben-Relation eine Antwort vberreicht / dieses Innhalts: Es were zwar eine Notdurfft erfunden worden / die jenige Bedencken / so auff die Keyserliche Replic gefallen / zu referiren / wolten aber doch vnter dessen zu Deliberation der vbrigen Puncten in der Keyserlichen Proposition schreitten. Vnd für das erste Jhre Keys. Majestät mit einem Bedencken an die Hand zu gehen / wie nämlich Jh. Keys. Majest. vnd das Reich / sampt dessen Ständen / bevorab aber deren / so Jhr. Majestät zu Recuperirung deß jhrigen / beygestanden / vnd noch beystünden / deß Friedens zur Gnüge versichert seyn / auch wie weiters bösen Anschlägen vorzukommen / sintemal hieran summarei, & totius Reipublicae salus, hafften thete / daß sie darauff solche Puncten in Deliberation gezogen / vnd ein Theil darfür gehalten: Nachdem der proscribirte Mansfelder / sampt seinem Anhang / eben der jenige sey / der vor dißmal den Frieden im Reich betrübe / die Stände mit Heerskrafft zu vberziehen / vnd seinem Gebrauch nach zu ruiniren in voller Bereitschafft stehe / darzu auch bereits in der Graffschafft Ost-Frießland / vnnd in den benach barten Westphalischen Landen einen starcken Anfang gemacht / daß derowegen vor allen andern / auff solche Mittel zu gedencken / die zu Abwendung solches vorstehenden Vnheils vnd Bestraffung dieses Landfriedbruchs herkommen / vnd in Reichs Constitutionen außgetruckt weren / vnd solchem nach Jhr. Keys. Majestät zu ersuchen seyen / die Verordnung zu thun / auff daß Jhre Kriegs Armee im Reich / solchem Friedenstörer / vnverzüglich vnter Augen ziehe / vnd mit Hülff der benachbarten Stände denselben von deß Reichs Boden abtreiben vnd trennen / zugleich aber auch durch scharpffe Poenal Mandata mit Praefigirung eines gewissen kurtzen Termins / so wol die Kriegshäupter / als die Officirer vnd Soldaten / noch eins avocirt / vnnd gegen die jenigen / so solchen Keyserlichen Mandaten jnnerhalb bestimpter Zeit kein Folg leysteten / mit denen im Landfrieden befindlichen Straffen / als Declaration der Aacht / Einziehung der Güter / Nachschickung Weib vnd Kinder / vnd was dergleichen mehr in den Reichsverfassungen befindlich / verfahren / den benachbarten Ständen aber anbefohlen würde / ermeldtem Mansfelder oder seinem Anhang in dero Landen vnd Gebieten keinen Paß oder Werbung zu gestatten / keine Victualien / Gewehr oder Munition folgen zu lassen / sondern denselben vielmehr nach eussersten Kräfften verfolgen helffen / dann wann sich ein jedweder Standt deß schuldigen Respects gegen Jhrer Majest. der Gebühr erinnern / vnd die Reichs Constitutionen / Religion: vnd Prophan Frieden in Obacht nemmen / vnnd sich an Gleich vnd Rechten ersättigen lassen solten / were nicht zu zweifeln / man würde in dem Reich / so woln jetzt / als ins künfftig den Frieden wol erhalten / vnd in guter Ruhe vnd Einigkeit bey einander bleiben können. Das Begehren wegen der Grentzhäusser in Vngarn betreffend / gereichte diese Jhr. Keys. M. zu Erhaltung der Christlichen Grentzen / vnd Abwendung dero dem Reich hierbey andröwenden Gefahr tragende Vorsorg / den anwesenden Chur: vnd Fürsten / vnd der abwesenden Gesandten zu hohem Danck / vnd müßten selbst bekennen / daß Jhr. Majestät nach gestalt der Vmbstände / dieser gesuchten Gelthülffe halben nicht zu verdencken / wie sie dann wündschten / daß in diesem Werck sie dero mit einer gewürigen Resolution gehorsamlich an die Hand gehen köndten. Dieweil aber männiglichen bewußt / wie trewlich fast alle anwesende vnd beschriebene Chur: vnd Fürsten Jhr. K. Majest. in dero Noth beygestanden / vnd wie guthertzig sie das jhrige bey derselben zugesetzt / also daß neben den schweren Geltaußlagen jhre Land vnd Leute nit wenig in Verwüstung gerahten / sie auch nochmals wegen der Gefahr in schwerer Kriegsverfassung bleiben müßten / vnd dann Jhr. Keys. Majest. mit einer solchen Particular Hülff wenig gedienet seyn würde: So würden sie Jhr. Majest. daß sie deroselben / wie sie gern wolten / in diesem Suchen / dißmal nicht entgegen gehen köndten / für entschuldigt halten / vnd jhr nicht zuwider seyn lassen / solches an die sämptliche Reichs Stände durch herkommene Wege zu begehren / daß alsdann ein solche Resolution erfolgen würde / daß Jhre Majest. dero vnd deß Reichs Stände trewhertzige Gemüther spüren würden. Belangend den dritten Puncten der Proposition wegen der Holländischen Staten gefährlichen Beginnen / erinnerten sich die Chur: vnd Fürsten / daß vmb dieser vnnd dergleichen Feindseligkeiten willen / so die Staten auff deß Reichs Boden nun von vielen Jahren hero getrieben / bey vorigen Reichs Tägen vielfältige Berahtschlagungen vorgangen / aber jederzeit so viel befunden worden / daß solchem Gewalt recht zu begegnen / in etlicher weniger Stände Macht nicht seyn würde / derhalben sie auch dißmal nicht sehen köndten / wie bey diesem engen Convent / von wegen angezogener beschwerden / mit Bestand geschlossen werden könde: Römischen Reich steiff vnd vnverbrüchlich haltẽ / vnd nichts dargegen weder selbstẽ vornem̃en / noch andern zuthun gestatten wolten / dessen sich Jhre Majestät nochmals erklärt vnnd versprochen haben wolten. So viel dann beschließlich die von etlichẽ Frey: vnd Reichs Stätten eingebrachte Beschwerden vnd Klagen betreffe / wüßten sich zwar Jhr. Keys. Majest. jhrer ins Reich in vnterschiedene Crayse ins Gemein / so wol auch theils absonderlich ergangener Sincerationen vnd Assecurationen / auch Vergleichungen / insonderheit aber deß Aschaffenburgischẽ Receß zu Gnügen zu erinnern / gestalt dann Jhr. Keys. Majest. Jhro die Observation derselben bißhero mit Fleiß angelegẽ seyn lassen / wolten auch solches fürohin / so lang zu keinem andern nicht Vrsach gegeben würde / gleichfals thun / wie dann Jhre Majestät in dem Werck weren / die klagende Stätte nechsten Tags also zu bescheiden / daß sie sich mit Fug ferrners darüber zu beschweren nicht Vrsach haben solten / etc. Widerantwort der Chur: Fürsten vnd Gesandten auff diese Keyserliche Erklärũg. Auff diese Keyserliche Erklärung wurde wider von den Chur: Fürsten vnd Abgesandten / mit einer beygefügten Neben-Relation eine Antwort vberreicht / dieses Innhalts: Es were zwar eine Notdurfft erfunden wordẽ / die jenige Bedencken / so auff die Keyserliche Replic gefallen / zu referiren / wolten aber doch vnter dessen zu Deliberation der vbrigen Puncten in der Keyserlichen Proposition schreitten. Vnd für das erste Jhre Keys. Majestät mit einem Bedencken an die Hand zu gehen / wie nämlich Jh. Keys. Majest. vnd das Reich / sampt dessen Ständen / bevorab aber deren / so Jhr. Majestät zu Recuperirung deß jhrigen / beygestanden / vnd noch beystünden / deß Friedens zur Gnüge versichert seyn / auch wie weiters bösen Anschlägen vorzukommen / sintemal hieran summarei, & totius Reipublicae salus, hafften thete / daß sie darauff solche Puncten in Deliberation gezogen / vnd ein Theil darfür gehalten: Nachdem der proscribirte Mansfelder / sampt seinem Anhang / eben der jenige sey / der vor dißmal den Frieden im Reich betrübe / die Stände mit Heerskrafft zu vberziehen / vnd seinem Gebrauch nach zu ruiniren in voller Bereitschafft stehe / darzu auch bereits in der Graffschafft Ost-Frießland / vnnd in den benach barten Westphalischen Landen einen starcken Anfang gemacht / daß derowegen vor allen andern / auff solche Mittel zu gedencken / die zu Abwendung solches vorstehenden Vnheils vnd Bestraffung dieses Landfriedbruchs herkommen / vnd in Reichs Constitutionẽ außgetruckt weren / vnd solchem nach Jhr. Keys. Majestät zu ersuchen seyen / die Verordnung zu thun / auff daß Jhre Kriegs Armee im Reich / solchem Friedenstörer / vnverzüglich vnter Augen ziehe / vnd mit Hülff der benachbarten Stände denselben von deß Reichs Boden abtreiben vnd trennen / zugleich aber auch durch scharpffe Poenal Mãdata mit Praefigirung eines gewissen kurtzẽ Termins / so wol die Kriegshäupter / als die Officirer vnd Soldaten / noch eins avocirt / vnnd gegen die jenigen / so solchen Keyserlichen Mandaten jnnerhalb bestimpter Zeit kein Folg leysteten / mit denen im Landfrieden befindlichẽ Straffen / als Declaration der Aacht / Einziehung der Güter / Nachschickung Weib vnd Kinder / vnd was dergleichen mehr in den Reichsverfassungen befindlich / verfahren / den benachbarten Ständen aber anbefohlen würde / ermeldtem Mansfelder oder seinem Anhang in dero Landen vnd Gebieten keinẽ Paß oder Werbung zu gestattẽ / keine Victualien / Gewehr oder Munition folgẽ zu lassen / sondern denselben vielmehr nach eussersten Kräfften verfolgen helffen / dann wann sich ein jedweder Standt deß schuldigen Respects gegen Jhrer Majest. der Gebühr erinnern / vnd die Reichs Constitutionen / Religion: vnd Prophan Frieden in Obacht nemmen / vnnd sich an Gleich vnd Rechten ersättigen lassen solten / were nicht zu zweifeln / man würde in dem Reich / so woln jetzt / als ins künfftig den Frieden wol erhalten / vnd in guter Ruhe vnd Einigkeit bey einander bleiben können. Das Begehren wegen der Grentzhäusser in Vngarn betreffend / gereichte diese Jhr. Keys. M. zu Erhaltung der Christlichen Grentzen / vnd Abwendung dero dem Reich hierbey andröwenden Gefahr tragende Vorsorg / den anwesendẽ Chur: vnd Fürsten / vnd der abwesenden Gesandten zu hohem Danck / vnd müßten selbst bekennen / daß Jhr. Majestät nach gestalt der Vmbstände / dieser gesuchten Gelthülffe halben nicht zu verdencken / wie sie dann wündschten / daß in diesem Werck sie dero mit einer gewürigen Resolution gehorsamlich an die Hand gehen köndten. Dieweil aber männiglichen bewußt / wie trewlich fast alle anwesende vnd beschriebene Chur: vnd Fürsten Jhr. K. Majest. in dero Noth beygestanden / vnd wie guthertzig sie das jhrige bey derselbẽ zugesetzt / also daß neben den schweren Geltaußlagen jhre Land vnd Leute nit wenig in Verwüstung gerahtẽ / sie auch nochmals wegen der Gefahr in schwerer Kriegsverfassung bleiben müßten / vnd dann Jhr. Keys. Majest. mit einer solchen Particular Hülff wenig gedienet seyn würde: So würden sie Jhr. Majest. daß sie deroselben / wie sie gern wolten / in diesem Suchen / dißmal nicht entgegen gehen köndten / für entschuldigt halten / vnd jhr nicht zuwider seyn lassen / solches an die sämptliche Reichs Stände durch herkommene Wege zu begehren / daß alsdann ein solche Resolution erfolgen würde / daß Jhre Majest. dero vnd deß Reichs Stände trewhertzige Gemüther spüren würden. Belangend den dritten Puncten der Proposition wegen der Holländischen Staten gefährlichẽ Beginnen / erinnerten sich die Chur: vnd Fürsten / daß vmb dieser vnnd dergleichen Feindseligkeiten willen / so die Staten auff deß Reichs Boden nun von vielen Jahren hero getrieben / bey vorigen Reichs Tägen vielfältige Berahtschlagungen vorgangen / aber jederzeit so viel befundẽ worden / daß solchem Gewalt recht zu begegnen / in etlicher weniger Stände Macht nicht seyn würde / derhalbẽ sie auch dißmal nicht sehen köndten / wie bey diesem engen Convent / von wegẽ angezogener beschwerdẽ / mit Bestand geschlossen werdẽ könde: <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0921" n="814"/> Römischen Reich steiff vnd vnverbrüchlich haltẽ / vnd nichts dargegen weder selbstẽ vornem̃en / noch andern zuthun gestatten wolten / dessen sich Jhre Majestät nochmals erklärt vnnd versprochen haben wolten.</p> <p>So viel dann beschließlich die von etlichẽ Frey: vnd Reichs Stätten eingebrachte Beschwerden vnd Klagen betreffe / wüßten sich zwar Jhr. Keys. Majest. jhrer ins Reich in vnterschiedene Crayse ins Gemein / so wol auch theils absonderlich ergangener Sincerationen vnd Assecurationen / auch Vergleichungen / insonderheit aber deß Aschaffenburgischẽ Receß zu Gnügen zu erinnern / gestalt dann Jhr. Keys. Majest. Jhro die Observation derselben bißhero mit Fleiß angelegẽ seyn lassen / wolten auch solches fürohin / so lang zu keinem andern nicht Vrsach gegeben würde / gleichfals thun / wie dann Jhre Majestät in dem Werck weren / die klagende Stätte nechsten Tags also zu bescheiden / daß sie sich mit Fug ferrners darüber zu beschweren nicht Vrsach haben solten / etc.</p> <p><note place="left">Widerantwort der Chur: Fürsten vnd Gesandten auff diese Keyserliche Erklärũg.</note> Auff diese Keyserliche Erklärung wurde wider von den Chur: Fürsten vnd Abgesandten / mit einer beygefügten Neben-Relation eine Antwort vberreicht / dieses Innhalts:</p> <p>Es were zwar eine Notdurfft erfunden wordẽ / die jenige Bedencken / so auff die Keyserliche Replic gefallen / zu referiren / wolten aber doch vnter dessen zu Deliberation der vbrigen Puncten in der Keyserlichen Proposition schreitten. Vnd für das erste Jhre Keys. Majestät mit einem Bedencken an die Hand zu gehen / wie nämlich Jh. Keys. Majest. vnd das Reich / sampt dessen Ständen / bevorab aber deren / so Jhr. Majestät zu Recuperirung deß jhrigen / beygestanden / vnd noch beystünden / deß Friedens zur Gnüge versichert seyn / auch wie weiters bösen Anschlägen vorzukommen / sintemal hieran summarei, & totius Reipublicae salus, hafften thete / daß sie darauff solche Puncten in Deliberation gezogen / vnd ein Theil darfür gehalten: Nachdem der proscribirte Mansfelder / sampt seinem Anhang / eben der jenige sey / der vor dißmal den Frieden im Reich betrübe / die Stände mit Heerskrafft zu vberziehen / vnd seinem Gebrauch nach zu ruiniren in voller Bereitschafft stehe / darzu auch bereits in der Graffschafft Ost-Frießland / vnnd in den benach barten Westphalischen Landen einen starcken Anfang gemacht / daß derowegen vor allen andern / auff solche Mittel zu gedencken / die zu Abwendung solches vorstehenden Vnheils vnd Bestraffung dieses Landfriedbruchs herkommen / vnd in Reichs Constitutionẽ außgetruckt weren / vnd solchem nach Jhr. Keys. Majestät zu ersuchen seyen / die Verordnung zu thun / auff daß Jhre Kriegs Armee im Reich / solchem Friedenstörer / vnverzüglich vnter Augen ziehe / vnd mit Hülff der benachbarten Stände denselben von deß Reichs Boden abtreiben vnd trennen / zugleich aber auch durch scharpffe Poenal Mãdata mit Praefigirung eines gewissen kurtzẽ Termins / so wol die Kriegshäupter / als die Officirer vnd Soldaten / noch eins avocirt / vnnd gegen die jenigen / so solchen Keyserlichen Mandaten jnnerhalb bestimpter Zeit kein Folg leysteten / mit denen im Landfrieden befindlichẽ Straffen / als Declaration der Aacht / Einziehung der Güter / Nachschickung Weib vnd Kinder / vnd was dergleichen mehr in den Reichsverfassungen befindlich / verfahren / den benachbarten Ständen aber anbefohlen würde / ermeldtem Mansfelder oder seinem Anhang in dero Landen vnd Gebieten keinẽ Paß oder Werbung zu gestattẽ / keine Victualien / Gewehr oder Munition folgẽ zu lassen / sondern denselben vielmehr nach eussersten Kräfften verfolgen helffen / dann wann sich ein jedweder Standt deß schuldigen Respects gegen Jhrer Majest. der Gebühr erinnern / vnd die Reichs Constitutionen / Religion: vnd Prophan Frieden in Obacht nemmen / vnnd sich an Gleich vnd Rechten ersättigen lassen solten / were nicht zu zweifeln / man würde in dem Reich / so woln jetzt / als ins künfftig den Frieden wol erhalten / vnd in guter Ruhe vnd Einigkeit bey einander bleiben können.</p> <p>Das Begehren wegen der Grentzhäusser in Vngarn betreffend / gereichte diese Jhr. Keys. M. zu Erhaltung der Christlichen Grentzen / vnd Abwendung dero dem Reich hierbey andröwenden Gefahr tragende Vorsorg / den anwesendẽ Chur: vnd Fürsten / vnd der abwesenden Gesandten zu hohem Danck / vnd müßten selbst bekennen / daß Jhr. Majestät nach gestalt der Vmbstände / dieser gesuchten Gelthülffe halben nicht zu verdencken / wie sie dann wündschten / daß in diesem Werck sie dero mit einer gewürigen Resolution gehorsamlich an die Hand gehen köndten. Dieweil aber männiglichen bewußt / wie trewlich fast alle anwesende vnd beschriebene Chur: vnd Fürsten Jhr. K. Majest. in dero Noth beygestanden / vnd wie guthertzig sie das jhrige bey derselbẽ zugesetzt / also daß neben den schweren Geltaußlagen jhre Land vnd Leute nit wenig in Verwüstung gerahtẽ / sie auch nochmals wegen der Gefahr in schwerer Kriegsverfassung bleiben müßten / vnd dann Jhr. Keys. Majest. mit einer solchen Particular Hülff wenig gedienet seyn würde: So würden sie Jhr. Majest. daß sie deroselben / wie sie gern wolten / in diesem Suchen / dißmal nicht entgegen gehen köndten / für entschuldigt halten / vnd jhr nicht zuwider seyn lassen / solches an die sämptliche Reichs Stände durch herkommene Wege zu begehren / daß alsdann ein solche Resolution erfolgen würde / daß Jhre Majest. dero vnd deß Reichs Stände trewhertzige Gemüther spüren würden.</p> <p>Belangend den dritten Puncten der Proposition wegen der Holländischen Staten gefährlichẽ Beginnen / erinnerten sich die Chur: vnd Fürsten / daß vmb dieser vnnd dergleichen Feindseligkeiten willen / so die Staten auff deß Reichs Boden nun von vielen Jahren hero getrieben / bey vorigen Reichs Tägen vielfältige Berahtschlagungen vorgangen / aber jederzeit so viel befundẽ worden / daß solchem Gewalt recht zu begegnen / in etlicher weniger Stände Macht nicht seyn würde / derhalbẽ sie auch dißmal nicht sehen köndten / wie bey diesem engen Convent / von wegẽ angezogener beschwerdẽ / mit Bestand geschlossen werdẽ könde: </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [814/0921]
Römischen Reich steiff vnd vnverbrüchlich haltẽ / vnd nichts dargegen weder selbstẽ vornem̃en / noch andern zuthun gestatten wolten / dessen sich Jhre Majestät nochmals erklärt vnnd versprochen haben wolten.
So viel dann beschließlich die von etlichẽ Frey: vnd Reichs Stätten eingebrachte Beschwerden vnd Klagen betreffe / wüßten sich zwar Jhr. Keys. Majest. jhrer ins Reich in vnterschiedene Crayse ins Gemein / so wol auch theils absonderlich ergangener Sincerationen vnd Assecurationen / auch Vergleichungen / insonderheit aber deß Aschaffenburgischẽ Receß zu Gnügen zu erinnern / gestalt dann Jhr. Keys. Majest. Jhro die Observation derselben bißhero mit Fleiß angelegẽ seyn lassen / wolten auch solches fürohin / so lang zu keinem andern nicht Vrsach gegeben würde / gleichfals thun / wie dann Jhre Majestät in dem Werck weren / die klagende Stätte nechsten Tags also zu bescheiden / daß sie sich mit Fug ferrners darüber zu beschweren nicht Vrsach haben solten / etc.
Auff diese Keyserliche Erklärung wurde wider von den Chur: Fürsten vnd Abgesandten / mit einer beygefügten Neben-Relation eine Antwort vberreicht / dieses Innhalts:
Widerantwort der Chur: Fürsten vnd Gesandten auff diese Keyserliche Erklärũg. Es were zwar eine Notdurfft erfunden wordẽ / die jenige Bedencken / so auff die Keyserliche Replic gefallen / zu referiren / wolten aber doch vnter dessen zu Deliberation der vbrigen Puncten in der Keyserlichen Proposition schreitten. Vnd für das erste Jhre Keys. Majestät mit einem Bedencken an die Hand zu gehen / wie nämlich Jh. Keys. Majest. vnd das Reich / sampt dessen Ständen / bevorab aber deren / so Jhr. Majestät zu Recuperirung deß jhrigen / beygestanden / vnd noch beystünden / deß Friedens zur Gnüge versichert seyn / auch wie weiters bösen Anschlägen vorzukommen / sintemal hieran summarei, & totius Reipublicae salus, hafften thete / daß sie darauff solche Puncten in Deliberation gezogen / vnd ein Theil darfür gehalten: Nachdem der proscribirte Mansfelder / sampt seinem Anhang / eben der jenige sey / der vor dißmal den Frieden im Reich betrübe / die Stände mit Heerskrafft zu vberziehen / vnd seinem Gebrauch nach zu ruiniren in voller Bereitschafft stehe / darzu auch bereits in der Graffschafft Ost-Frießland / vnnd in den benach barten Westphalischen Landen einen starcken Anfang gemacht / daß derowegen vor allen andern / auff solche Mittel zu gedencken / die zu Abwendung solches vorstehenden Vnheils vnd Bestraffung dieses Landfriedbruchs herkommen / vnd in Reichs Constitutionẽ außgetruckt weren / vnd solchem nach Jhr. Keys. Majestät zu ersuchen seyen / die Verordnung zu thun / auff daß Jhre Kriegs Armee im Reich / solchem Friedenstörer / vnverzüglich vnter Augen ziehe / vnd mit Hülff der benachbarten Stände denselben von deß Reichs Boden abtreiben vnd trennen / zugleich aber auch durch scharpffe Poenal Mãdata mit Praefigirung eines gewissen kurtzẽ Termins / so wol die Kriegshäupter / als die Officirer vnd Soldaten / noch eins avocirt / vnnd gegen die jenigen / so solchen Keyserlichen Mandaten jnnerhalb bestimpter Zeit kein Folg leysteten / mit denen im Landfrieden befindlichẽ Straffen / als Declaration der Aacht / Einziehung der Güter / Nachschickung Weib vnd Kinder / vnd was dergleichen mehr in den Reichsverfassungen befindlich / verfahren / den benachbarten Ständen aber anbefohlen würde / ermeldtem Mansfelder oder seinem Anhang in dero Landen vnd Gebieten keinẽ Paß oder Werbung zu gestattẽ / keine Victualien / Gewehr oder Munition folgẽ zu lassen / sondern denselben vielmehr nach eussersten Kräfften verfolgen helffen / dann wann sich ein jedweder Standt deß schuldigen Respects gegen Jhrer Majest. der Gebühr erinnern / vnd die Reichs Constitutionen / Religion: vnd Prophan Frieden in Obacht nemmen / vnnd sich an Gleich vnd Rechten ersättigen lassen solten / were nicht zu zweifeln / man würde in dem Reich / so woln jetzt / als ins künfftig den Frieden wol erhalten / vnd in guter Ruhe vnd Einigkeit bey einander bleiben können.
Das Begehren wegen der Grentzhäusser in Vngarn betreffend / gereichte diese Jhr. Keys. M. zu Erhaltung der Christlichen Grentzen / vnd Abwendung dero dem Reich hierbey andröwenden Gefahr tragende Vorsorg / den anwesendẽ Chur: vnd Fürsten / vnd der abwesenden Gesandten zu hohem Danck / vnd müßten selbst bekennen / daß Jhr. Majestät nach gestalt der Vmbstände / dieser gesuchten Gelthülffe halben nicht zu verdencken / wie sie dann wündschten / daß in diesem Werck sie dero mit einer gewürigen Resolution gehorsamlich an die Hand gehen köndten. Dieweil aber männiglichen bewußt / wie trewlich fast alle anwesende vnd beschriebene Chur: vnd Fürsten Jhr. K. Majest. in dero Noth beygestanden / vnd wie guthertzig sie das jhrige bey derselbẽ zugesetzt / also daß neben den schweren Geltaußlagen jhre Land vnd Leute nit wenig in Verwüstung gerahtẽ / sie auch nochmals wegen der Gefahr in schwerer Kriegsverfassung bleiben müßten / vnd dann Jhr. Keys. Majest. mit einer solchen Particular Hülff wenig gedienet seyn würde: So würden sie Jhr. Majest. daß sie deroselben / wie sie gern wolten / in diesem Suchen / dißmal nicht entgegen gehen köndten / für entschuldigt halten / vnd jhr nicht zuwider seyn lassen / solches an die sämptliche Reichs Stände durch herkommene Wege zu begehren / daß alsdann ein solche Resolution erfolgen würde / daß Jhre Majest. dero vnd deß Reichs Stände trewhertzige Gemüther spüren würden.
Belangend den dritten Puncten der Proposition wegen der Holländischen Staten gefährlichẽ Beginnen / erinnerten sich die Chur: vnd Fürsten / daß vmb dieser vnnd dergleichen Feindseligkeiten willen / so die Staten auff deß Reichs Boden nun von vielen Jahren hero getrieben / bey vorigen Reichs Tägen vielfältige Berahtschlagungen vorgangen / aber jederzeit so viel befundẽ worden / daß solchem Gewalt recht zu begegnen / in etlicher weniger Stände Macht nicht seyn würde / derhalbẽ sie auch dißmal nicht sehen köndten / wie bey diesem engen Convent / von wegẽ angezogener beschwerdẽ / mit Bestand geschlossen werdẽ könde:
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