Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.liche vnd Privat Sach außgegeben würde / hielten sie doch darfür / es were dem publico so weit anhängig / daß da es nicht eingestellet / die Kirchen zu Prag / so von Keyser Rudolffen dem Andern vor diesem / nicht etlichen Privatpersonen / sondern Churfürsten Christian zu Sachsen zu gefallen / zugelassen / vnd biß auff den 24. Octobris deß nechst abgelauffenen Jahrs erhalten worden / wider eröffnet / vnd der freye Religions Gebrauch zugegeben würde / es zu einem beständigen Frieden im Reich nicht kommen köndte / sondern vielmehr desselben Ruin vnd Verwüstung zu befahren were: weil bekandt / daß nicht von den Evangelischen Vnderthanen / sondern von den Ständen vnnd Officirern / denen sie sich vnderwerffen müssen / die Rebellion in Böhmen jhren Anfang genommen hette. In der Bestraffung hette man eine Gleichheit in Acht nehmen sollen. Die in das Exilium vertriebene Vnderthanen hetten sich der geschehenen Begnadigung nichts zuerfrewen. Die getrewe Hülffe deß Churfürsten würde einen widerigen Effect erlangen / vnd eine Vrsach seyn zu grösserm Mißtrawen im Reich: Derhalben würde Jhre Majestät viel besser verfahren / wann sie ein General Amnistiam im Königreich Böheim ergehen liessen. Vber diß / ob wol Jhre Keyserl. Majest. genugsamb Vrsach hetten / sich gegen dem Pfaltzgraffen zu beklagen / wie man dann seine Facta zu justificiren nicht gemeynet / so würde sie doch sehr rühmlich thun / wann sie Jhre Miltigkeit der Schärpff vorzögen / vnnd jhn auff vorhergehende Submission / Deprecation vnd Renunciation / restituiren liessen / in Erwegung er dannoch hart vnd schwer gestrafft: Da auch mit der Schärpffe wider jhne procediret würde / were nimmermehr zu hoffen / daß so lang er einige Praetenß hette / das Reich könne in Frieden gebracht werden / sondern es würde stetigs Kriegsverfassungen vnnd Bereitschafften vorgehen / so dem Reich nicht zu geringem Schaden gereichen würden. Bey solcher Translation were auch dieses in Acht zunehmen / ob auch / wann schon deß Pfaltzgraffen halben gantz kein Bedencken were / seine Söhne / als welche für jhres Vatters Verbrechen allbereit jhr Iusacquisitum auff der Chur Pfaltz providentia majorum gehabt / vbergangen / oder deß Pfaltzgraffen Bruder / welcher gegen Jhrer Keyserl. Majest. nichts delinquirt / auch ob minorennitatem nichts delinquiren können / oder auch andere mehr Agnaten / so nicht allein vnschuldig / sondern Jhrer Majestät bey diesem Zustandt getrewe Dienst geleystet / von der Chur außgeschlossen werden köndten. Dann dieses den andern Chur: vnd Fürsten ob consequentiam, sehr nachdencklich fürkommen / vnnd grössers mißtrawen erwecken würde. Die Potentaten / welche dem Pfaltzgraffen verwandt / vnd in deme sie ein bessers von Jhrer Majestät verhofft / bißhero still gesessen weren / wann sie sehen würden / daß alle Hoffnung der Restitution verloren / die würden zu den Waffen greiffen / vnd mit eusserster Gewalt / mit nicht geringen Jhrer Majest. vnd deß Reichs Nachtheil die Restitution befördern. Es were zwar zu wündschen / daß Jhre Majest. von Gott ein langes Leben verleyhen würde / dessen were aber niemands versichert. Da es nun geschehe / daß sie vor Beylegung dieser Strittigkeiten / mit Todt abgehen solten / were hoch zu besorgen / ob auch dieselben auff den Zweck / wie Jhre Majestät gern sehen wolten / zu bringen seyn möchten. Es hetten Jh. Keys. Majestät nach so viel Victorien die Sachen jetzo in den Handen / die köndten sich nach dero Beliehen accommodiren. Solte sich nun die Zeit vnd das Glück ändern / dörffte das Werck wol auff die Mittel die jetzo leicht zu erlangen nicht kommen können. Vmb dieser Vrsachen willen zweiffelten etliche / ob es auch thuenlich were Jhre Keys. Majestät zu rahten / daß sie in einem so wichtigen Geschäffte / daran die Wolfahrt deß gantzen Reichs hienge / so schnell procedirten / vnnd ob nicht vielmehr die sämptliche anwesende Chur: vnd Fürsten vnd der abwesenden Gesandte / wie in dergleichen Fällen mehr geschehen / eine Intercession bey Jhrer Majestät für den Pfaltzgraffen thun solten. Es were ein junger Herr / welcher von andern verführet / vnnd jhme selbst nicht zu rahten wüßte / so were er auch kein Anfänger der Böhmischen Vnruhe / sondern dieselbe were schon vor seiner Hineinkunfft im Werck gewesen. Andern were auch Gnad geschehen / welche sich nicht weniger an Jhrer Majestät vergriffen. Jhre Majestät würden Jhro vnd dem Churfürstlichen Collegio alle Potentaten / Könige vnd Fürsten / so dem Pfaltzgraffen befreundet / dardurch hoch obligiren / deßgleichen den Pfaltzgraffen selbst vnd seine Posterität / der sich nach bereits außgestandenem Elend vor solchem Beginnen wol fürsehen würde: da hingegen / wann jhm alle Gnad abgeschnitten / er wol gar auff desperata Consilia fallen / vnd im Reich noch grössere Vnruhe erwecken dörffte. Würde derohalben viel dienlicher seyn / wann Jhre Majestät zu Erhaltung Jhrer Reputation vnd deß Reichs Wolstandt / die Güte der Schärpffe fürzögen / als daß sie in folchen Extremis verharren solten. Auff dieses alles were hingegen eingewendet worden / Jhre Majest. hetten in dero Proposition die causas privationis genugsamb außgeführet. Dann es were männiglichen bekand / wie viel Königreiche vnd Länder / so vorhin florirt / nunmehr zerstöret / wie viel ins Elend vertrieben / vnd in eusserste Armut gebracht: wie viel Stätte vnd Dörffer in die Asche gelegt / vnd wie mancherley Consilia mit dem Erbfeind Christlichen Namens / dem Türcken / vorgegangen. Dahero Jhre Majestät zu der Privation genugsame Vrsachen gehabt / vnnd darfür hielten / Jhro hierdurch die Chur Pfaltz dergestalt ledig anheim gefallen / daß jhr mit der selben jhres Beliebens / non attentis filiis aut agnatis proximioribus, zu disponiren frey stünde / vnd dieses alles nach den Reichs Constitutionen. Ferners / da der Pfaltzgraff restituirt / würde ob impunitatem delicti, andern zu gleichmässiger böser Nachfolg Vrsach gegeben werden. liche vnd Privat Sach außgegeben würde / hielten sie doch darfür / es were dem publico so weit anhängig / daß da es nicht eingestellet / die Kirchen zu Prag / so von Keyser Rudolffen dem Andern vor diesem / nicht etlichen Privatpersonen / sondern Churfürsten Christian zu Sachsen zu gefallen / zugelassen / vnd biß auff den 24. Octobris deß nechst abgelauffenen Jahrs erhalten worden / wider eröffnet / vnd der freye Religions Gebrauch zugegeben würde / es zu einem beständigen Frieden im Reich nicht kommen köndte / sondern vielmehr desselben Ruin vnd Verwüstung zu befahren were: weil bekandt / daß nicht von den Evangelischen Vnderthanen / sondern von den Ständen vnnd Officirern / denen sie sich vnderwerffen müssen / die Rebellion in Böhmen jhren Anfang genommen hette. In der Bestraffung hette man eine Gleichheit in Acht nehmen sollen. Die in das Exilium vertriebene Vnderthanen hetten sich der geschehenen Begnadigung nichts zuerfrewen. Die getrewe Hülffe deß Churfürsten würde einen widerigen Effect erlangen / vnd eine Vrsach seyn zu grösserm Mißtrawen im Reich: Derhalben würde Jhre Majestät viel besser verfahren / wann sie ein General Amnistiam im Königreich Böheim ergehen liessen. Vber diß / ob wol Jhre Keyserl. Majest. genugsamb Vrsach hetten / sich gegen dem Pfaltzgraffen zu beklagen / wie man dann seine Facta zu justificiren nicht gemeynet / so würde sie doch sehr rühmlich thun / wann sie Jhre Miltigkeit der Schärpff vorzögen / vnnd jhn auff vorhergehende Submission / Deprecation vnd Renunciation / restituiren liessen / in Erwegung er dannoch hart vnd schwer gestrafft: Da auch mit der Schärpffe wider jhne procediret würde / were nimmermehr zu hoffen / daß so lang er einige Praetenß hette / das Reich könne in Frieden gebracht werden / sondern es würde stetigs Kriegsverfassungen vnnd Bereitschafften vorgehẽ / so dem Reich nicht zu geringem Schaden gereichen würden. Bey solcher Translation were auch dieses in Acht zunehmen / ob auch / wann schon deß Pfaltzgraffen halben gantz kein Bedencken were / seine Söhne / als welche für jhres Vatters Verbrechen allbereit jhr Iusacquisitum auff der Chur Pfaltz providentia majorum gehabt / vbergangen / oder deß Pfaltzgraffen Bruder / welcher gegen Jhrer Keyserl. Majest. nichts delinquirt / auch ob minorennitatem nichts delinquiren können / oder auch andere mehr Agnaten / so nicht allein vnschuldig / sondern Jhrer Majestät bey diesem Zustandt getrewe Dienst geleystet / von der Chur außgeschlossen werden köndten. Dann dieses den andern Chur: vnd Fürsten ob consequentiam, sehr nachdencklich fürkommen / vnnd grössers mißtrawen erwecken würde. Die Potentaten / welche dem Pfaltzgraffen verwandt / vnd in deme sie ein bessers von Jhrer Majestät verhofft / bißhero still gesessen weren / wann sie sehen würden / daß alle Hoffnung der Restitution verloren / die würden zu den Waffen greiffen / vnd mit eusserster Gewalt / mit nicht geringen Jhrer Majest. vnd deß Reichs Nachtheil die Restitution befördern. Es were zwar zu wündschen / daß Jhre Majest. von Gott ein langes Leben verleyhen würde / dessen were aber niemands versichert. Da es nun geschehe / daß sie vor Beylegung dieser Strittigkeitẽ / mit Todt abgehen solten / were hoch zu besorgen / ob auch dieselben auff den Zweck / wie Jhre Majestät gern sehen wolten / zu bringen seyn möchten. Es hetten Jh. Keys. Majestät nach so viel Victorien die Sachen jetzo in den Handen / die köndten sich nach dero Beliehen accommodiren. Solte sich nun die Zeit vnd das Glück ändern / dörffte das Werck wol auff die Mittel die jetzo leicht zu erlangen nicht kommen können. Vmb dieser Vrsachen willen zweiffelten etliche / ob es auch thuenlich were Jhre Keys. Majestät zu rahten / daß sie in einem so wichtigen Geschäffte / daran die Wolfahrt deß gantzẽ Reichs hienge / so schnell procedirten / vnnd ob nicht vielmehr die sämptliche anwesende Chur: vnd Fürsten vnd der abwesenden Gesandte / wie in dergleichen Fällen mehr geschehen / eine Intercession bey Jhrer Majestät für den Pfaltzgraffen thun solten. Es were ein junger Herr / welcher von andern verführet / vnnd jhme selbst nicht zu rahten wüßte / so were er auch kein Anfänger der Böhmischen Vnruhe / sondern dieselbe were schon vor seiner Hineinkunfft im Werck gewesen. Andern were auch Gnad geschehen / welche sich nicht weniger an Jhrer Majestät vergriffen. Jhre Majestät würden Jhro vnd dem Churfürstlichen Collegio alle Potentaten / Könige vnd Fürsten / so dem Pfaltzgraffen befreundet / dardurch hoch obligiren / deßgleichen den Pfaltzgraffen selbst vnd seine Posterität / der sich nach bereits außgestandenem Elend vor solchem Beginnen wol fürsehẽ würde: da hingegen / wann jhm alle Gnad abgeschnitten / er wol gar auff desperata Consilia fallen / vnd im Reich noch grössere Vnruhe erwecken dörffte. Würde derohalben viel dienlicher seyn / wann Jhre Majestät zu Erhaltung Jhrer Reputation vñ deß Reichs Wolstandt / die Güte der Schärpffe fürzögen / als daß sie in folchen Extremis verharren solten. Auff dieses alles were hingegen eingewendet worden / Jhre Majest. hetten in dero Proposition die causas privationis genugsamb außgeführet. Dann es were männiglichen bekand / wie viel Königreiche vnd Länder / so vorhin florirt / nunmehr zerstöret / wie viel ins Elend vertrieben / vnd in eusserste Armut gebracht: wie viel Stätte vnd Dörffer in die Asche gelegt / vnd wie mancherley Consilia mit dem Erbfeind Christlichen Namens / dem Türcken / vorgegangen. Dahero Jhre Majestät zu der Privation genugsame Vrsachen gehabt / vnnd darfür hielten / Jhro hierdurch die Chur Pfaltz dergestalt ledig anheim gefallen / daß jhr mit der selben jhres Beliebens / non attentis filiis aut agnatis proximioribus, zu disponiren frey stünde / vnd dieses alles nach den Reichs Constitutionen. Ferners / da der Pfaltzgraff restituirt / würde ob impunitatem delicti, andern zu gleichmässiger böser Nachfolg Vrsach gegeben werden. <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0918" n="811"/> liche vnd Privat Sach außgegeben würde / hielten sie doch darfür / es were dem publico so weit anhängig / daß da es nicht eingestellet / die Kirchen zu Prag / so von Keyser Rudolffen dem Andern vor diesem / nicht etlichen Privatpersonen / sondern Churfürsten Christian zu Sachsen zu gefallen / zugelassen / vnd biß auff den 24. Octobris deß nechst abgelauffenen Jahrs erhalten worden / wider eröffnet / vnd der freye Religions Gebrauch zugegeben würde / es zu einem beständigen Frieden im Reich nicht kommen köndte / sondern vielmehr desselben Ruin vnd Verwüstung zu befahren were: weil bekandt / daß nicht von den Evangelischen Vnderthanen / sondern von den Ständen vnnd Officirern / denen sie sich vnderwerffen müssen / die Rebellion in Böhmen jhren Anfang genommen hette. In der Bestraffung hette man eine Gleichheit in Acht nehmen sollen. Die in das Exilium vertriebene Vnderthanen hetten sich der geschehenen Begnadigung nichts zuerfrewen. Die getrewe Hülffe deß Churfürsten würde einen widerigen Effect erlangen / vnd eine Vrsach seyn zu grösserm Mißtrawen im Reich: Derhalben würde Jhre Majestät viel besser verfahren / wann sie ein General Amnistiam im Königreich Böheim ergehen liessen.</p> <p>Vber diß / ob wol Jhre Keyserl. Majest. genugsamb Vrsach hetten / sich gegen dem Pfaltzgraffen zu beklagen / wie man dann seine Facta zu justificiren nicht gemeynet / so würde sie doch sehr rühmlich thun / wann sie Jhre Miltigkeit der Schärpff vorzögen / vnnd jhn auff vorhergehende Submission / Deprecation vnd Renunciation / restituiren liessen / in Erwegung er dannoch hart vnd schwer gestrafft: Da auch mit der Schärpffe wider jhne procediret würde / were nimmermehr zu hoffen / daß so lang er einige Praetenß hette / das Reich könne in Frieden gebracht werden / sondern es würde stetigs Kriegsverfassungen vnnd Bereitschafften vorgehẽ / so dem Reich nicht zu geringem Schaden gereichen würden.</p> <p>Bey solcher Translation were auch dieses in Acht zunehmen / ob auch / wann schon deß Pfaltzgraffen halben gantz kein Bedencken were / seine Söhne / als welche für jhres Vatters Verbrechen allbereit jhr Iusacquisitum auff der Chur Pfaltz providentia majorum gehabt / vbergangen / oder deß Pfaltzgraffen Bruder / welcher gegen Jhrer Keyserl. Majest. nichts delinquirt / auch ob minorennitatem nichts delinquiren können / oder auch andere mehr Agnaten / so nicht allein vnschuldig / sondern Jhrer Majestät bey diesem Zustandt getrewe Dienst geleystet / von der Chur außgeschlossen werden köndten. Dann dieses den andern Chur: vnd Fürsten ob consequentiam, sehr nachdencklich fürkommen / vnnd grössers mißtrawen erwecken würde.</p> <p>Die Potentaten / welche dem Pfaltzgraffen verwandt / vnd in deme sie ein bessers von Jhrer Majestät verhofft / bißhero still gesessen weren / wann sie sehen würden / daß alle Hoffnung der Restitution verloren / die würden zu den Waffen greiffen / vnd mit eusserster Gewalt / mit nicht geringen Jhrer Majest. vnd deß Reichs Nachtheil die Restitution befördern. Es were zwar zu wündschen / daß Jhre Majest. von Gott ein langes Leben verleyhen würde / dessen were aber niemands versichert. Da es nun geschehe / daß sie vor Beylegung dieser Strittigkeitẽ / mit Todt abgehen solten / were hoch zu besorgen / ob auch dieselben auff den Zweck / wie Jhre Majestät gern sehen wolten / zu bringen seyn möchten. Es hetten Jh. Keys. Majestät nach so viel Victorien die Sachen jetzo in den Handen / die köndten sich nach dero Beliehen accommodiren. Solte sich nun die Zeit vnd das Glück ändern / dörffte das Werck wol auff die Mittel die jetzo leicht zu erlangen nicht kommen können. Vmb dieser Vrsachen willen zweiffelten etliche / ob es auch thuenlich were Jhre Keys. Majestät zu rahten / daß sie in einem so wichtigen Geschäffte / daran die Wolfahrt deß gantzẽ Reichs hienge / so schnell procedirten / vnnd ob nicht vielmehr die sämptliche anwesende Chur: vnd Fürsten vnd der abwesenden Gesandte / wie in dergleichen Fällen mehr geschehen / eine Intercession bey Jhrer Majestät für den Pfaltzgraffen thun solten. Es were ein junger Herr / welcher von andern verführet / vnnd jhme selbst nicht zu rahten wüßte / so were er auch kein Anfänger der Böhmischen Vnruhe / sondern dieselbe were schon vor seiner Hineinkunfft im Werck gewesen. Andern were auch Gnad geschehen / welche sich nicht weniger an Jhrer Majestät vergriffen. Jhre Majestät würden Jhro vnd dem Churfürstlichen Collegio alle Potentaten / Könige vnd Fürsten / so dem Pfaltzgraffen befreundet / dardurch hoch obligiren / deßgleichen den Pfaltzgraffen selbst vnd seine Posterität / der sich nach bereits außgestandenem Elend vor solchem Beginnen wol fürsehẽ würde: da hingegen / wann jhm alle Gnad abgeschnitten / er wol gar auff desperata Consilia fallen / vnd im Reich noch grössere Vnruhe erwecken dörffte.</p> <p>Würde derohalben viel dienlicher seyn / wann Jhre Majestät zu Erhaltung Jhrer Reputation vñ deß Reichs Wolstandt / die Güte der Schärpffe fürzögen / als daß sie in folchen Extremis verharren solten.</p> <p>Auff dieses alles were hingegen eingewendet worden / Jhre Majest. hetten in dero Proposition die causas privationis genugsamb außgeführet. Dann es were männiglichen bekand / wie viel Königreiche vnd Länder / so vorhin florirt / nunmehr zerstöret / wie viel ins Elend vertrieben / vnd in eusserste Armut gebracht: wie viel Stätte vnd Dörffer in die Asche gelegt / vnd wie mancherley Consilia mit dem Erbfeind Christlichen Namens / dem Türcken / vorgegangen. Dahero Jhre Majestät zu der Privation genugsame Vrsachen gehabt / vnnd darfür hielten / Jhro hierdurch die Chur Pfaltz dergestalt ledig anheim gefallen / daß jhr mit der selben jhres Beliebens / non attentis filiis aut agnatis proximioribus, zu disponiren frey stünde / vnd dieses alles nach den Reichs Constitutionen. Ferners / da der Pfaltzgraff restituirt / würde ob impunitatem delicti, andern zu gleichmässiger böser Nachfolg Vrsach gegeben werden. </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [811/0918]
liche vnd Privat Sach außgegeben würde / hielten sie doch darfür / es were dem publico so weit anhängig / daß da es nicht eingestellet / die Kirchen zu Prag / so von Keyser Rudolffen dem Andern vor diesem / nicht etlichen Privatpersonen / sondern Churfürsten Christian zu Sachsen zu gefallen / zugelassen / vnd biß auff den 24. Octobris deß nechst abgelauffenen Jahrs erhalten worden / wider eröffnet / vnd der freye Religions Gebrauch zugegeben würde / es zu einem beständigen Frieden im Reich nicht kommen köndte / sondern vielmehr desselben Ruin vnd Verwüstung zu befahren were: weil bekandt / daß nicht von den Evangelischen Vnderthanen / sondern von den Ständen vnnd Officirern / denen sie sich vnderwerffen müssen / die Rebellion in Böhmen jhren Anfang genommen hette. In der Bestraffung hette man eine Gleichheit in Acht nehmen sollen. Die in das Exilium vertriebene Vnderthanen hetten sich der geschehenen Begnadigung nichts zuerfrewen. Die getrewe Hülffe deß Churfürsten würde einen widerigen Effect erlangen / vnd eine Vrsach seyn zu grösserm Mißtrawen im Reich: Derhalben würde Jhre Majestät viel besser verfahren / wann sie ein General Amnistiam im Königreich Böheim ergehen liessen.
Vber diß / ob wol Jhre Keyserl. Majest. genugsamb Vrsach hetten / sich gegen dem Pfaltzgraffen zu beklagen / wie man dann seine Facta zu justificiren nicht gemeynet / so würde sie doch sehr rühmlich thun / wann sie Jhre Miltigkeit der Schärpff vorzögen / vnnd jhn auff vorhergehende Submission / Deprecation vnd Renunciation / restituiren liessen / in Erwegung er dannoch hart vnd schwer gestrafft: Da auch mit der Schärpffe wider jhne procediret würde / were nimmermehr zu hoffen / daß so lang er einige Praetenß hette / das Reich könne in Frieden gebracht werden / sondern es würde stetigs Kriegsverfassungen vnnd Bereitschafften vorgehẽ / so dem Reich nicht zu geringem Schaden gereichen würden.
Bey solcher Translation were auch dieses in Acht zunehmen / ob auch / wann schon deß Pfaltzgraffen halben gantz kein Bedencken were / seine Söhne / als welche für jhres Vatters Verbrechen allbereit jhr Iusacquisitum auff der Chur Pfaltz providentia majorum gehabt / vbergangen / oder deß Pfaltzgraffen Bruder / welcher gegen Jhrer Keyserl. Majest. nichts delinquirt / auch ob minorennitatem nichts delinquiren können / oder auch andere mehr Agnaten / so nicht allein vnschuldig / sondern Jhrer Majestät bey diesem Zustandt getrewe Dienst geleystet / von der Chur außgeschlossen werden köndten. Dann dieses den andern Chur: vnd Fürsten ob consequentiam, sehr nachdencklich fürkommen / vnnd grössers mißtrawen erwecken würde.
Die Potentaten / welche dem Pfaltzgraffen verwandt / vnd in deme sie ein bessers von Jhrer Majestät verhofft / bißhero still gesessen weren / wann sie sehen würden / daß alle Hoffnung der Restitution verloren / die würden zu den Waffen greiffen / vnd mit eusserster Gewalt / mit nicht geringen Jhrer Majest. vnd deß Reichs Nachtheil die Restitution befördern. Es were zwar zu wündschen / daß Jhre Majest. von Gott ein langes Leben verleyhen würde / dessen were aber niemands versichert. Da es nun geschehe / daß sie vor Beylegung dieser Strittigkeitẽ / mit Todt abgehen solten / were hoch zu besorgen / ob auch dieselben auff den Zweck / wie Jhre Majestät gern sehen wolten / zu bringen seyn möchten. Es hetten Jh. Keys. Majestät nach so viel Victorien die Sachen jetzo in den Handen / die köndten sich nach dero Beliehen accommodiren. Solte sich nun die Zeit vnd das Glück ändern / dörffte das Werck wol auff die Mittel die jetzo leicht zu erlangen nicht kommen können. Vmb dieser Vrsachen willen zweiffelten etliche / ob es auch thuenlich were Jhre Keys. Majestät zu rahten / daß sie in einem so wichtigen Geschäffte / daran die Wolfahrt deß gantzẽ Reichs hienge / so schnell procedirten / vnnd ob nicht vielmehr die sämptliche anwesende Chur: vnd Fürsten vnd der abwesenden Gesandte / wie in dergleichen Fällen mehr geschehen / eine Intercession bey Jhrer Majestät für den Pfaltzgraffen thun solten. Es were ein junger Herr / welcher von andern verführet / vnnd jhme selbst nicht zu rahten wüßte / so were er auch kein Anfänger der Böhmischen Vnruhe / sondern dieselbe were schon vor seiner Hineinkunfft im Werck gewesen. Andern were auch Gnad geschehen / welche sich nicht weniger an Jhrer Majestät vergriffen. Jhre Majestät würden Jhro vnd dem Churfürstlichen Collegio alle Potentaten / Könige vnd Fürsten / so dem Pfaltzgraffen befreundet / dardurch hoch obligiren / deßgleichen den Pfaltzgraffen selbst vnd seine Posterität / der sich nach bereits außgestandenem Elend vor solchem Beginnen wol fürsehẽ würde: da hingegen / wann jhm alle Gnad abgeschnitten / er wol gar auff desperata Consilia fallen / vnd im Reich noch grössere Vnruhe erwecken dörffte.
Würde derohalben viel dienlicher seyn / wann Jhre Majestät zu Erhaltung Jhrer Reputation vñ deß Reichs Wolstandt / die Güte der Schärpffe fürzögen / als daß sie in folchen Extremis verharren solten.
Auff dieses alles were hingegen eingewendet worden / Jhre Majest. hetten in dero Proposition die causas privationis genugsamb außgeführet. Dann es were männiglichen bekand / wie viel Königreiche vnd Länder / so vorhin florirt / nunmehr zerstöret / wie viel ins Elend vertrieben / vnd in eusserste Armut gebracht: wie viel Stätte vnd Dörffer in die Asche gelegt / vnd wie mancherley Consilia mit dem Erbfeind Christlichen Namens / dem Türcken / vorgegangen. Dahero Jhre Majestät zu der Privation genugsame Vrsachen gehabt / vnnd darfür hielten / Jhro hierdurch die Chur Pfaltz dergestalt ledig anheim gefallen / daß jhr mit der selben jhres Beliebens / non attentis filiis aut agnatis proximioribus, zu disponiren frey stünde / vnd dieses alles nach den Reichs Constitutionen. Ferners / da der Pfaltzgraff restituirt / würde ob impunitatem delicti, andern zu gleichmässiger böser Nachfolg Vrsach gegeben werden.
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