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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Augenschein kommen lassen. Jh. Fürstl. Durchl. haben auch vorgewendet / was massen die Keys. May. dem Herrn Churfürsten zu Mayntz / Jhrer Fürstl. Durchl. vnd dem Herrn Bischoffen zu Speyer / vnd also dreyen Commissariis gesambte Commission / wider die Statt Wormbs auff getragen hetten / vnd dannoch sind weder Mayntzische noch Bischoffliche Speyerische Subdelegirte darbey erschienen / viel weniger hat man von solcher Commission am Churfürstlichen Mayntzischen Hof ichtwas wissen wollen.

Vom Aschaffenburgischen so hoch vnnd thewer bekräfftigten Accord / haben in der Statt Wormbs die Ertzfürstliche Leopoldische Subdelegirte also discurriret; Daß besagter Vertrag zwar auffgerichtet sey / rebus ut tunc stantibus, jetztmals weren die Läuffte alterirt / vnnd die Gefahr (da doch Manßfeld 40. oder 50. Meilwegs von dannen weg gewichen war) noch grösser. Dieses (von Einlegung der Guarnisonen) sey ein special vnd jüngere Keyserliche Commission / vnnd daß ein Rath zu Wormbs den Aschaffenburgischen Abschied so fleissig allegire / sey ein Teutscher Brauch / ut quis docere possit de sua diligentia, wann man dem Accord also inhaeriren wurd / weren Jhr. Fürstl. Durchl. entschlossen / nicht auß Wormbs zuweichen: sondern dessen durch abgefertigten eygnen Currier die Key. May. zu berichten / vnd dero allergnädigsten Resolution / mit denen bey sich habenden Reutern vnd Knechten auf der Statt Kosten zuerwarten.

Endlich da auch begehrt vnd inständig sollicitirt worden / in der Capitulation deß Aschaffenburgischen Accords / vnnd daß derselbe zum wenigsten in andern Puncten vngeändert bleiben solte / Meldung zuthun / haben die Ertzhertzogische von demselben nichts mehr hören wollen / sondern sich dieser Wort (daß man denselben auff seinem Werth vnnd Vnwerth beruhen ließ) vernehmen lassen.

Den beyden Stätten Speyer vnd Wormbs habe man im anfang / zu etwas mehrer Ersüß- vnnd Vberzuckerung deß sawren Lasts der starcken Guarnisonen / Vertröstung gethan / solche Besatztung nur zween Monat lang / biß zu annahendem Chur- vnd Fürsten Convent tauren zulassen / vnd daß J. Fürstl. Durchl. etwas Volcks auff die Regenspurgische Tagsatzung mit sich nehmen würden: nachgehends aber / als man dieser Limitation ein Vrkundt begehret / habe mans in einen zweiffel gezogen / mit dem Wörtlein / Verhoffentlich / limitirt / vnd in Summa nicht anders deuten wollen / dann daß höchst gemelter Ertzhertzog vnd der Bischoff zu Speyer / bey offtallerhöchst gedachter Key. Mayest. zwar intercediren / jedoch aber de eventu nichts verbündlichs promittiren / sondern es allerdings in Jhrer Key. Mayest. künfftige Entschliessung stellen wolten: Welches alles den Stätten Speyer vnnd Wormbs also / ohn einig gegebene Vrsach begegnet / dann die Ertzhertzogischen Räth vnnd Commissarij selbsten bekandt / vnd gestanden / daß beyde gedachte Stätt keine Vrsach zu Vngnad gegeben / sondern sich in Keyserlicher Devotion erhalten hetten / welches die Geistlichkeit / die Münch vnnd Jesuiter selbst bezeuget / vnd dannoch sie obgehörter grausamer gestalt / auch nicht anderst / noch weniger / als ob sie die allervngehorsambste gewesen / auch gantz keine Brieff noch Verträg allegiren könten / angesehen worden.

In der Statt Wimpffen hat der Bayerische General / Graff Tilly viel Monat lang auch Guarnison gehabt / vnd ist vnschwer zu erachten / was vnverschmertzlichen Lastes solche betrübte Statt / bey vngezäumbter Besatzung / starcken Durchzügen / vielfältiger Reterirung in jhre Mawren (in illa vicinia) gehaltenen Feldschlachten auß gestanden.

Also seyn nunmehr neun Evangelische Reichsstätte / von dem Spanischen / Ertzhertzogischen Leopoldischen vnd Bayerischen Kriegsvolck eingenommen worden / benantlich Wormbs / Speyer / Hagenaw / Weissenburg / Landaw / Wimpffen / Friedberg / Gelnhausen / vnd Wetzflar / wie es den vbrigen ergehen wird / denen man täglich träwet / vnnd seltzame Sachen hören läßt / weiß allein der liebe GOTT / der alle Betrangten trösten wolle.

Der Churfürst von Sachsen hatte schon zuvorhero ein Schreiben an den Churfürsten von Mayntz vnnd Landgraff Ludwigen zu Hessen abgehen lassen / darinn er jhnen / wie etliche Reichsstätt mit Guarnisonen vnd andern Pressuren beschweret würden / vorgehalten / vnd sie vermahnet darob zu seyn / damit der zu Aschaffenburg auffgerichte Vertrag in acht genommen / vnnd dergleichen Contraventiones abgeschafft werden möchten. Demnach er nun auß dieser der Außschreibenden Information noch ferner vernommen / in was grossem Jammer vnd Trangsalen / vorgedachte Reichsstätt wegen der neweingelegten vngewöhnlichen Guarnisonen steckten / hat er vnder Dato den 30. Octobris folgenden Innhalts Schreiben an gemelten Churfürsten von Mayntz / vnd Landgraff Ludwigen von Hessen Darmbstatt abgehen lassen:

Churfürsten von Sachsen Schreiben an Mayutz vnd Darmstatt wegen der beträgten Reichsstätt. Sie würden sich zuerinnern wissen / was er kürtzlich wegen der deß Römischen Reichs Stätten eingelegten Guarnisonen / vnnd darbey vorlauffenden Exorbitantz an sie / damit selbige solcher / vermög deß Aschaffenburgischen Vertrags entnommen vnnd bey angeregtem Vertrag geschützet werden möchten.

Ob er nun wol verhofft / es solten die mit Guarnisonen belegte Frey- vnnd Reichsstätt seiner Vorschrifften genossen haben / vnd nicht weiter beschweret worden seyn / so würde er doch berichtet / daß einige Linderung nicht erfolget / sondern die Bürger würden vielmehr beschweret / disarmirt vnd müßten noch darzu die Vnderhaltung der Soldaten verschaffen / welches manche Statt in 15. 16. mehr oder weniger tausendt Gülden kostete. Wann auch gleich gegen vornehme Officirer der Aschaffenburgische Vertrag zu jhrer Defension angezogen / wolte doch derselbe in keine acht genommen / sondern vorgeben werden /

Augenschein kommen lassen. Jh. Fürstl. Durchl. haben auch vorgewendet / was massen die Keys. May. dem Herrn Churfürsten zu Mayntz / Jhrer Fürstl. Durchl. vnd dem Herrn Bischoffen zu Speyer / vnd also dreyen Commissariis gesambte Commission / wider die Statt Wormbs auff getragen hetten / vnd dannoch sind weder Mayntzische noch Bischoffliche Speyerische Subdelegirte darbey erschienen / viel weniger hat man von solcher Commission am Churfürstlichen Mayntzischen Hof ichtwas wissen wollen.

Vom Aschaffenburgischen so hoch vnnd thewer bekräfftigten Accord / haben in der Statt Wormbs die Ertzfürstliche Leopoldische Subdelegirte also discurriret; Daß besagter Vertrag zwar auffgerichtet sey / rebus ut tunc stantibus, jetztmals weren die Läuffte alterirt / vnnd die Gefahr (da doch Manßfeld 40. oder 50. Meilwegs von dannẽ weg gewichen war) noch grösser. Dieses (von Einlegung der Guarnisonẽ) sey ein special vnd jüngere Keyserliche Commission / vnnd daß ein Rath zu Wormbs den Aschaffenburgischen Abschied so fleissig allegire / sey ein Teutscher Brauch / ut quis docere possit de sua diligentia, wann man dem Accord also inhaeriren wurd / weren Jhr. Fürstl. Durchl. entschlossen / nicht auß Wormbs zuweichen: sondern dessen durch abgefertigten eygnen Currier die Key. May. zu berichten / vnd dero allergnädigsten Resolution / mit denen bey sich habenden Reutern vnd Knechten auf der Statt Kosten zuerwarten.

Endlich da auch begehrt vnd inständig sollicitirt worden / in der Capitulation deß Aschaffenburgischen Accords / vnnd daß derselbe zum wenigsten in andern Puncten vngeändert bleiben solte / Meldung zuthun / haben die Ertzhertzogische von demselben nichts mehr hören wollen / sondern sich dieser Wort (daß man denselben auff seinem Werth vnnd Vnwerth beruhen ließ) vernehmen lassen.

Den beyden Stätten Speyer vnd Wormbs habe man im anfang / zu etwas mehrer Ersüß- vnnd Vberzuckerung deß sawren Lasts der starcken Guarnisonen / Vertröstung gethan / solche Besatztung nur zween Monat lang / biß zu annahendem Chur- vnd Fürsten Convent tauren zulassen / vnd daß J. Fürstl. Durchl. etwas Volcks auff die Regenspurgische Tagsatzung mit sich nehmen würden: nachgehends aber / als man dieser Limitation ein Vrkundt begehret / habe mans in einen zweiffel gezogen / mit dem Wörtlein / Verhoffentlich / limitirt / vnd in Summa nicht anders deuten wollen / dann daß höchst gemelter Ertzhertzog vnd der Bischoff zu Speyer / bey offtallerhöchst gedachter Key. Mayest. zwar intercediren / jedoch aber de eventu nichts verbündlichs promittiren / sondern es allerdings in Jhrer Key. Mayest. künfftige Entschliessung stellen wolten: Welches alles den Stätten Speyer vnnd Wormbs also / ohn einig gegebene Vrsach begegnet / dann die Ertzhertzogischen Räth vnnd Commissarij selbsten bekandt / vnd gestanden / daß beyde gedachte Stätt keine Vrsach zu Vngnad gegeben / sondern sich in Keyserlicher Devotion erhalten hetten / welches die Geistlichkeit / die Münch vnnd Jesuiter selbst bezeuget / vnd dannoch sie obgehörter grausamer gestalt / auch nicht anderst / noch weniger / als ob sie die allervngehorsambste gewesen / auch gantz keine Brieff noch Verträg allegiren könten / angesehen worden.

In der Statt Wimpffen hat der Bayerische General / Graff Tilly viel Monat lang auch Guarnison gehabt / vnd ist vnschwer zu erachten / was vnverschmertzlichen Lastes solche betrübte Statt / bey vngezäumbter Besatzung / starcken Durchzügen / vielfältiger Reterirung in jhre Mawren (in illa vicinia) gehaltenen Feldschlachten auß gestanden.

Also seyn nunmehr neun Evangelische Reichsstätte / von dem Spanischen / Ertzhertzogischen Leopoldischen vnd Bayerischen Kriegsvolck eingenommen wordẽ / benantlich Wormbs / Speyer / Hagenaw / Weissenburg / Landaw / Wimpffen / Friedberg / Gelnhausen / vnd Wetzflar / wie es den vbrigen ergehen wird / denen man täglich träwet / vnnd seltzame Sachen hören läßt / weiß allein der liebe GOTT / der alle Betrangten trösten wolle.

Der Churfürst von Sachsen hatte schon zuvorhero ein Schreiben an den Churfürsten von Mayntz vnnd Landgraff Ludwigen zu Hessen abgehen lassen / darinn er jhnen / wie etliche Reichsstätt mit Guarnisonen vnd andern Pressuren beschweret würden / vorgehalten / vnd sie vermahnet darob zu seyn / damit der zu Aschaffenburg auffgerichte Vertrag in acht genommen / vnnd dergleichen Contraventiones abgeschafft werden möchten. Demnach er nun auß dieser der Außschreibenden Information noch ferner vernommen / in was grossem Jammer vnd Trangsalen / vorgedachte Reichsstätt wegen der neweingelegten vngewöhnlichen Guarnisonen steckten / hat er vnder Dato den 30. Octobris folgenden Innhalts Schreiben an gemelten Churfürsten von Mayntz / vnd Landgraff Ludwigen von Hessen Darmbstatt abgehen lassen:

Churfürsten von Sachsen Schreiben an Mayutz vnd Darmstatt wegen der beträgten Reichsstätt. Sie würden sich zuerinnern wissen / was er kürtzlich wegen der deß Römischen Reichs Stätten eingelegten Guarnisonen / vnnd darbey vorlauffenden Exorbitantz an sie / damit selbige solcher / vermög deß Aschaffenburgischen Vertrags entnommen vnnd bey angeregtem Vertrag geschützet werden möchten.

Ob er nun wol verhofft / es solten die mit Guarnisonen belegte Frey- vnnd Reichsstätt seiner Vorschrifften genossen haben / vnd nicht weiter beschweret worden seyn / so würde er doch berichtet / daß einige Linderung nicht erfolget / sondern die Bürger würden vielmehr beschweret / disarmirt vnd müßten noch darzu die Vnderhaltung der Soldaten verschaffen / welches manche Statt in 15. 16. mehr oder weniger tausendt Gülden kostete. Wann auch gleich gegen vornehme Officirer der Aschaffenburgische Vertrag zu jhrer Defension angezogen / wolte doch derselbe in keine acht genommen / sondern vorgeben werden /

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Augenschein kommen lassen. Jh.                      Fürstl. Durchl. haben auch vorgewendet / was massen die Keys. May. dem Herrn                      Churfürsten zu Mayntz / Jhrer Fürstl. Durchl. vnd dem Herrn Bischoffen zu Speyer                      / vnd also dreyen Commissariis gesambte Commission / wider die Statt Wormbs auff                      getragen hetten / vnd dannoch sind weder Mayntzische noch Bischoffliche                      Speyerische Subdelegirte darbey erschienen / viel weniger hat man von solcher                      Commission am Churfürstlichen Mayntzischen Hof ichtwas wissen wollen.</p>
          <p>Vom Aschaffenburgischen so hoch vnnd thewer bekräfftigten Accord / haben in der                      Statt Wormbs die Ertzfürstliche Leopoldische Subdelegirte also discurriret; Daß                      besagter Vertrag zwar auffgerichtet sey / rebus ut tunc stantibus, jetztmals                      weren die Läuffte alterirt / vnnd die Gefahr (da doch Manßfeld 40. oder 50.                      Meilwegs von danne&#x0303; weg gewichen war) noch grösser. Dieses (von                      Einlegung der Guarnisone&#x0303;) sey ein special vnd jüngere Keyserliche                      Commission / vnnd daß ein Rath zu Wormbs den Aschaffenburgischen Abschied so                      fleissig allegire / sey ein Teutscher Brauch / ut quis docere possit de sua                      diligentia, wann man dem Accord also inhaeriren wurd / weren Jhr. Fürstl.                      Durchl. entschlossen / nicht auß Wormbs zuweichen: sondern dessen durch                      abgefertigten eygnen Currier die Key. May. zu berichten / vnd dero                      allergnädigsten Resolution / mit denen bey sich habenden Reutern vnd Knechten                      auf der Statt Kosten zuerwarten.</p>
          <p>Endlich da auch begehrt vnd inständig sollicitirt worden / in der Capitulation                      deß Aschaffenburgischen Accords / vnnd daß derselbe zum wenigsten in andern                      Puncten vngeändert bleiben solte / Meldung zuthun / haben die Ertzhertzogische                      von demselben nichts mehr hören wollen / sondern sich dieser Wort (daß man                      denselben auff seinem Werth vnnd Vnwerth beruhen ließ) vernehmen lassen.</p>
          <p>Den beyden Stätten Speyer vnd Wormbs habe man im anfang / zu etwas mehrer Ersüß-                      vnnd Vberzuckerung deß sawren Lasts der starcken Guarnisonen / Vertröstung                      gethan / solche Besatztung nur zween Monat lang / biß zu annahendem Chur- vnd                      Fürsten Convent tauren zulassen / vnd daß J. Fürstl. Durchl. etwas Volcks auff                      die Regenspurgische Tagsatzung mit sich nehmen würden: nachgehends aber / als                      man dieser Limitation ein Vrkundt begehret / habe mans in einen zweiffel gezogen                      / mit dem Wörtlein / Verhoffentlich / limitirt / vnd in Summa nicht anders                      deuten wollen / dann daß höchst gemelter Ertzhertzog vnd der Bischoff zu Speyer                      / bey offtallerhöchst gedachter Key. Mayest. zwar intercediren / jedoch aber de                      eventu nichts verbündlichs promittiren / sondern es allerdings in Jhrer Key.                      Mayest. künfftige Entschliessung stellen wolten: Welches alles den Stätten                      Speyer vnnd Wormbs also / ohn einig gegebene Vrsach begegnet / dann die                      Ertzhertzogischen Räth vnnd Commissarij selbsten bekandt / vnd gestanden / daß                      beyde gedachte Stätt keine Vrsach zu Vngnad gegeben / sondern sich in                      Keyserlicher Devotion erhalten hetten / welches die Geistlichkeit / die Münch                      vnnd Jesuiter selbst bezeuget / vnd dannoch sie obgehörter grausamer gestalt /                      auch nicht anderst / noch weniger / als ob sie die allervngehorsambste gewesen /                      auch gantz keine Brieff noch Verträg allegiren könten / angesehen worden.</p>
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          <p>Der Churfürst von Sachsen hatte schon zuvorhero ein Schreiben an den Churfürsten                      von Mayntz vnnd Landgraff Ludwigen zu Hessen abgehen lassen / darinn er jhnen /                      wie etliche Reichsstätt mit Guarnisonen vnd andern Pressuren beschweret würden /                      vorgehalten / vnd sie vermahnet darob zu seyn / damit der zu Aschaffenburg                      auffgerichte Vertrag in acht genommen / vnnd dergleichen Contraventiones                      abgeschafft werden möchten. Demnach er nun auß dieser der Außschreibenden                      Information noch ferner vernommen / in was grossem Jammer vnd Trangsalen /                      vorgedachte Reichsstätt wegen der neweingelegten vngewöhnlichen Guarnisonen                      steckten / hat er vnder Dato den 30. Octobris folgenden Innhalts Schreiben an                      gemelten Churfürsten von Mayntz / vnd Landgraff Ludwigen von Hessen Darmbstatt                      abgehen lassen:</p>
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[746/0841] Augenschein kommen lassen. Jh. Fürstl. Durchl. haben auch vorgewendet / was massen die Keys. May. dem Herrn Churfürsten zu Mayntz / Jhrer Fürstl. Durchl. vnd dem Herrn Bischoffen zu Speyer / vnd also dreyen Commissariis gesambte Commission / wider die Statt Wormbs auff getragen hetten / vnd dannoch sind weder Mayntzische noch Bischoffliche Speyerische Subdelegirte darbey erschienen / viel weniger hat man von solcher Commission am Churfürstlichen Mayntzischen Hof ichtwas wissen wollen. Vom Aschaffenburgischen so hoch vnnd thewer bekräfftigten Accord / haben in der Statt Wormbs die Ertzfürstliche Leopoldische Subdelegirte also discurriret; Daß besagter Vertrag zwar auffgerichtet sey / rebus ut tunc stantibus, jetztmals weren die Läuffte alterirt / vnnd die Gefahr (da doch Manßfeld 40. oder 50. Meilwegs von dannẽ weg gewichen war) noch grösser. Dieses (von Einlegung der Guarnisonẽ) sey ein special vnd jüngere Keyserliche Commission / vnnd daß ein Rath zu Wormbs den Aschaffenburgischen Abschied so fleissig allegire / sey ein Teutscher Brauch / ut quis docere possit de sua diligentia, wann man dem Accord also inhaeriren wurd / weren Jhr. Fürstl. Durchl. entschlossen / nicht auß Wormbs zuweichen: sondern dessen durch abgefertigten eygnen Currier die Key. May. zu berichten / vnd dero allergnädigsten Resolution / mit denen bey sich habenden Reutern vnd Knechten auf der Statt Kosten zuerwarten. Endlich da auch begehrt vnd inständig sollicitirt worden / in der Capitulation deß Aschaffenburgischen Accords / vnnd daß derselbe zum wenigsten in andern Puncten vngeändert bleiben solte / Meldung zuthun / haben die Ertzhertzogische von demselben nichts mehr hören wollen / sondern sich dieser Wort (daß man denselben auff seinem Werth vnnd Vnwerth beruhen ließ) vernehmen lassen. Den beyden Stätten Speyer vnd Wormbs habe man im anfang / zu etwas mehrer Ersüß- vnnd Vberzuckerung deß sawren Lasts der starcken Guarnisonen / Vertröstung gethan / solche Besatztung nur zween Monat lang / biß zu annahendem Chur- vnd Fürsten Convent tauren zulassen / vnd daß J. Fürstl. Durchl. etwas Volcks auff die Regenspurgische Tagsatzung mit sich nehmen würden: nachgehends aber / als man dieser Limitation ein Vrkundt begehret / habe mans in einen zweiffel gezogen / mit dem Wörtlein / Verhoffentlich / limitirt / vnd in Summa nicht anders deuten wollen / dann daß höchst gemelter Ertzhertzog vnd der Bischoff zu Speyer / bey offtallerhöchst gedachter Key. Mayest. zwar intercediren / jedoch aber de eventu nichts verbündlichs promittiren / sondern es allerdings in Jhrer Key. Mayest. künfftige Entschliessung stellen wolten: Welches alles den Stätten Speyer vnnd Wormbs also / ohn einig gegebene Vrsach begegnet / dann die Ertzhertzogischen Räth vnnd Commissarij selbsten bekandt / vnd gestanden / daß beyde gedachte Stätt keine Vrsach zu Vngnad gegeben / sondern sich in Keyserlicher Devotion erhalten hetten / welches die Geistlichkeit / die Münch vnnd Jesuiter selbst bezeuget / vnd dannoch sie obgehörter grausamer gestalt / auch nicht anderst / noch weniger / als ob sie die allervngehorsambste gewesen / auch gantz keine Brieff noch Verträg allegiren könten / angesehen worden. In der Statt Wimpffen hat der Bayerische General / Graff Tilly viel Monat lang auch Guarnison gehabt / vnd ist vnschwer zu erachten / was vnverschmertzlichen Lastes solche betrübte Statt / bey vngezäumbter Besatzung / starcken Durchzügen / vielfältiger Reterirung in jhre Mawren (in illa vicinia) gehaltenen Feldschlachten auß gestanden. Also seyn nunmehr neun Evangelische Reichsstätte / von dem Spanischen / Ertzhertzogischen Leopoldischen vnd Bayerischen Kriegsvolck eingenommen wordẽ / benantlich Wormbs / Speyer / Hagenaw / Weissenburg / Landaw / Wimpffen / Friedberg / Gelnhausen / vnd Wetzflar / wie es den vbrigen ergehen wird / denen man täglich träwet / vnnd seltzame Sachen hören läßt / weiß allein der liebe GOTT / der alle Betrangten trösten wolle. Der Churfürst von Sachsen hatte schon zuvorhero ein Schreiben an den Churfürsten von Mayntz vnnd Landgraff Ludwigen zu Hessen abgehen lassen / darinn er jhnen / wie etliche Reichsstätt mit Guarnisonen vnd andern Pressuren beschweret würden / vorgehalten / vnd sie vermahnet darob zu seyn / damit der zu Aschaffenburg auffgerichte Vertrag in acht genommen / vnnd dergleichen Contraventiones abgeschafft werden möchten. Demnach er nun auß dieser der Außschreibenden Information noch ferner vernommen / in was grossem Jammer vnd Trangsalen / vorgedachte Reichsstätt wegen der neweingelegten vngewöhnlichen Guarnisonen steckten / hat er vnder Dato den 30. Octobris folgenden Innhalts Schreiben an gemelten Churfürsten von Mayntz / vnd Landgraff Ludwigen von Hessen Darmbstatt abgehen lassen: Sie würden sich zuerinnern wissen / was er kürtzlich wegen der deß Römischen Reichs Stätten eingelegten Guarnisonen / vnnd darbey vorlauffenden Exorbitantz an sie / damit selbige solcher / vermög deß Aschaffenburgischen Vertrags entnommen vnnd bey angeregtem Vertrag geschützet werden möchten. Churfürsten von Sachsen Schreiben an Mayutz vnd Darmstatt wegen der beträgten Reichsstätt. Ob er nun wol verhofft / es solten die mit Guarnisonen belegte Frey- vnnd Reichsstätt seiner Vorschrifften genossen haben / vnd nicht weiter beschweret worden seyn / so würde er doch berichtet / daß einige Linderung nicht erfolget / sondern die Bürger würden vielmehr beschweret / disarmirt vnd müßten noch darzu die Vnderhaltung der Soldaten verschaffen / welches manche Statt in 15. 16. mehr oder weniger tausendt Gülden kostete. Wann auch gleich gegen vornehme Officirer der Aschaffenburgische Vertrag zu jhrer Defension angezogen / wolte doch derselbe in keine acht genommen / sondern vorgeben werden /

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 746. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/841>, abgerufen am 28.07.2024.