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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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erachtet Jhr. Kayserl. Mayest. den auß schreibenden Reichsstätten Anno 1621. die vnsäumbliche vnd schleunigste Restitution mehrbemelter Wetterawischer Stätt in specie versprochen / sampt klarer Vermeldung / daß Jhre Kayserl. Mayest. nicht leiden köndten / daß Marquis Spinola / oder der von Effern Jhr. Kayserl. Mayest. Rescripta in Zweiffel ziehen / vnnd die Stätt darüber beschweren liessen: Abermahls vnangesehen / daß Marquis Spinola selbst die Parition auff obberührten Kayserlichen Befehl sub dato den 16. Aprilis vnnd 19. Novembr. 1621. singulariter zugesagt: Ferrners vngeachtet die vier Stätt / Straßburg / Nürnberg / Vlm vnnd Franckfurt sub signatis den 27. Decemb. Anno 1621. auch fünfften vnd siebenden Januar. vnnd neundten Martii 1622. vor jhre Mittglieder fast Fußfällig weiters intercedirt: Ja auch / vnangesehen Sachsens Churfürstl. Gn. selbst in einem Schreiben / dessen Datum heisset / Dreßden am 16. Aprilis 1622. sich jhrer gnädigst angenommen / müssen also die elende / arme ruinirte Leuth zu besagtem Friedberg / Wetzlar vnd Gelnhausen / jnnerlich verderben / in Kummer / Brästen vnnd Dürsftigkeit verschmachten / vnnd haben sich diese lange Zeit hero / so hochgeehrten vnd bethewerlicher sincerationum, gerechter Kayserlichen Rescripten / vertrösteter schuldiger Paritionen / ansehenlicher Churfürstlichen Sächsischen Jntercessionalen / wolgemeinter Stättischen Interventionalen / ja auch jhrer biß auff Marck vnd Bein ertragener Onerum nicht vmb deß geringsten Fingers breit / zur Erlinderung / Erleichterung vnd Ersüssung jhres Jochs erfrewen können.

Weiters ist auch diß im Heilig. Reich bekant / daß der Graff von Manßfeld die drey Reichsstätt / Hagenaw / Cronweissenburg vnnd Landaw / gewaltthätiger Weiß gezwungen / eingenommen / vnnd mit Guarnison besetzt / vnnd ist insonderheit dieses in acht zunehmen / daß sich diese drey vbel bewahrte Stätt deß Manßfeldischen Einzugs nicht haben entschütten können / sintemahl die Manßfeldische Kriegsmacht also bewant war / daß auch Ertzhertzog Leopold selbst / ob Seine Durchleucht schon ein gantze Armada zusammen gebracht / gleichwol gedachkem von Manßfeld gewichen / mit jhm zu treffen Bedenckens gelabt / vnnd von der Statt Hagenaw abgezogen / daher es sich leicht schliessen läst / daß vmb so viel desto weniger die drey geringe Reichsstätt /[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]einem solchen mächtigen Exercitui haben resistiren können / vnd wann sich schon diese geringe Stätt der Resistenz vnnd würcklichen Widerstandts vnderfangen hetten / würde es doch nur auff ein eytele Temerität / vnnd vorsetzliche verlustiche Anwendung aller jrer zeitlichen Wolfahrt hinauß geloffen seyn / sintemal das Manßfeldisch Kriegsvolck Vrsach dardurch bekommen hette / die Jnnwohner obgedachter Stätte zuvberfallen / zuberauben / zuerwürgen / Weib vnnd Kinder zu schänden / welches dem Kayser oder Reich nicht vmb ein Jota gedient / vielmehr aber dem Manßfeldischen Volck zu seiner Ergötzlichkeit / vnd Bereichung genutzt haben würde.

Nach dem aber der von Manßfeld auß dem Reich hinweg / vnnd in Niderlandt verruckt / vnd man so viel mit grosser Mühe bey jhm zuwegen gebracht / daß er die obgemelte drey Reichsstätt seines theils quittirt / in tragender Hoffnung die Röm. Kay. May. sonderlich aber Ertzhertzog Leopold / als der nechst benachbarte Fürst / würde dessen wol zufrieden / vnd vielmehr gegen den dreyen Städten / Hagenaw / Weissenburg vnd Landaw / in Gnaden mitleidig gesinnet / dann denselben vber die ertragene Manßfeldische schwere Bürde / die man zuvor im gantzen Römischen Reich / auch gar in Kayserlichen Schreiben geklagt / vnnd für vnerträglich geachtet / noch ein mehrers vnnd weiters auffzuladen gemeint seyn / so hat Ertzhertzog Leopold alle Condolentz weit weg gesetzt / vnd diesen Stätten noch grössere Besatzungen / als Manßfeldt selbsten auffgewiesen / ein armer Bürger / der kaum selbst zu leben hat / muß etwann zehen / eylff / zwölff oder mehr Soldaten vber sein Vermögen vnderhalten / vnnd ertragen diese Stätte ein solchen Last / daß denen / so es mit Augen sehen / oder die arme beschwerte Leut reden hören / das Hertz darüber verschmeltzen möchte.

Man läst es noch darzu bey solchen vbermachten Guarnisonen / bey vnerhörter Vbergebung der Bürgerlichen Communen / vngebührlicher vnd fast feindtlicher Tractirung der vnschuldigen Leut / ja auch bey auffreibung jres zeitlichen Wolstandts / Haab / Güter vnd Vermögens nit verbleiben / sondern man stellet auch gefährliche Inquisitiones an / prediget vnd sagt den armen Leuten vom hencken vnd vom Kopffabhawen / man macht die Leut so irr vnd scheuch / daß sie bald keinen Menschen ähnlich sehen: die Evangelische nennet man Lutherische Schelmen / vnnd Lutherische Hundt vnd Ketzer: Item es haben die Herrn Oesterreichische Räth in der Landvogthey Hagenaw daselbst schon etlicher Actuum superioritatis sich angemasset: Die abwesende Bürger ernstlich citirt / zu dem hat man zu dem bemelten Hagenaw vngeschewet inquirirt / wer vor diesem zu der Churfürstl. Sächsischen Intercession / die Jhre Churf. Gn. der Lutherischen Commun daselbst / auß Christ-Churfürstlichem Eyffer mitgetheilt / Anlaß vnd Vrsach gegeben habe: Dannenhero leichtlich zuschliessenist / daß man vndiquaque wider die ehrlichen vnd guten Leuth allerhandt zusammen suche vnnd raffe / ja daß man auch den Evangelischen Gliedern / das blosse seufftzen / ächtzen vnnd weheklagen / vnder sich selbest vnnd zwar auch den allerleidenlichsten modum, bescheidenen vnnd männiglichen vngewehrten Supplicirens / bittlichen Ansuchens vnd Anlangens nicht länger gestatten vnd zulassen wöllen.

Hierbey hat es nit auffgehöret / sondern es hat die F. Durchl. Ertzhertzog Leopold zu Oesterreich / nach Außweisung deß H. Bischoffen zu Speyr eigenen persönlichen weit außsehenden Anzeig / im

erachtet Jhr. Kayserl. Mayest. den auß schreibenden Reichsstätten Anno 1621. die vnsäumbliche vnd schleunigste Restitution mehrbemelter Wetterawischer Stätt in specie versprochen / sampt klarer Vermeldung / daß Jhre Kayserl. Mayest. nicht leiden köndten / daß Marquis Spinola / oder der von Effern Jhr. Kayserl. Mayest. Rescripta in Zweiffel ziehen / vnnd die Stätt darüber beschweren liessen: Abermahls vnangesehen / daß Marquis Spinola selbst die Parition auff obberührten Kayserlichen Befehl sub dato den 16. Aprilis vnnd 19. Novembr. 1621. singulariter zugesagt: Ferrners vngeachtet die vier Stätt / Straßburg / Nürnberg / Vlm vnnd Franckfurt sub signatis den 27. Decemb. Anno 1621. auch fünfften vnd siebenden Januar. vnnd neundten Martii 1622. vor jhre Mittglieder fast Fußfällig weiters intercedirt: Ja auch / vnangesehen Sachsens Churfürstl. Gn. selbst in einem Schreiben / dessen Datum heisset / Dreßden am 16. Aprilis 1622. sich jhrer gnädigst angenommen / müssen also die elende / arme ruinirte Leuth zu besagtem Friedberg / Wetzlar vnd Gelnhausen / jnnerlich verderben / in Kummer / Brästen vnnd Dürsftigkeit verschmachten / vnnd haben sich diese lange Zeit hero / so hochgeehrten vnd bethewerlicher sincerationum, gerechter Kayserlichen Rescripten / vertrösteter schuldiger Paritionen / ansehenlicher Churfürstlichen Sächsischen Jntercessionalen / wolgemeinter Stättischen Interventionalen / ja auch jhrer biß auff Marck vnd Bein ertragener Onerum nicht vmb deß geringsten Fingers breit / zur Erlinderung / Erleichterung vnd Ersüssung jhres Jochs erfrewen können.

Weiters ist auch diß im Heilig. Reich bekant / daß der Graff von Manßfeld die drey Reichsstätt / Hagenaw / Cronweissenburg vnnd Landaw / gewaltthätiger Weiß gezwungen / eingenommen / vnnd mit Guarnison besetzt / vnnd ist insonderheit dieses in acht zunehmen / daß sich diese drey vbel bewahrte Stätt deß Manßfeldischen Einzugs nicht haben entschütten können / sintemahl die Manßfeldische Kriegsmacht also bewant war / daß auch Ertzhertzog Leopold selbst / ob Seine Durchleucht schon ein gantze Armada zusammen gebracht / gleichwol gedachkem von Manßfeld gewichen / mit jhm zu treffen Bedenckens gelabt / vnnd von der Statt Hagenaw abgezogen / daher es sich leicht schliessen läst / daß vmb so viel desto weniger die drey geringe Reichsstätt /[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]einem solchen mächtigen Exercitui haben resistiren können / vnd wann sich schon diese geringe Stätt der Resistenz vnnd würcklichen Widerstandts vnderfangen hettẽ / würde es doch nur auff ein eytele Temerität / vnnd vorsetzliche verlustiche Anwendung aller jrer zeitlichen Wolfahrt hinauß geloffen seyn / sintemal das Manßfeldisch Kriegsvolck Vrsach dardurch bekommen hette / die Jnnwohner obgedachter Stätte zuvberfallen / zuberauben / zuerwürgen / Weib vnnd Kinder zu schänden / welches dem Kayser oder Reich nicht vmb ein Jota gedient / vielmehr aber dem Manßfeldischen Volck zu seiner Ergötzlichkeit / vnd Bereichung genutzt haben würde.

Nach dem aber der von Manßfeld auß dem Reich hinweg / vnnd in Niderlandt verruckt / vnd man so viel mit grosser Mühe bey jhm zuwegen gebracht / daß er die obgemelte drey Reichsstätt seines theils quittirt / in tragender Hoffnung die Röm. Kay. May. sonderlich aber Ertzhertzog Leopold / als der nechst benachbarte Fürst / würde dessen wol zufrieden / vnd vielmehr gegen den dreyen Städten / Hagenaw / Weissenburg vnd Landaw / in Gnaden mitleidig gesinnet / dann denselben vber die ertragene Manßfeldische schwere Bürde / die man zuvor im gantzen Römischen Reich / auch gar in Kayserlichen Schreiben geklagt / vnnd für vnerträglich geachtet / noch ein mehrers vnnd weiters auffzuladen gemeint seyn / so hat Ertzhertzog Leopold alle Condolentz weit weg gesetzt / vnd diesen Stätten noch grössere Besatzungen / als Manßfeldt selbsten auffgewiesen / ein armer Bürger / der kaum selbst zu leben hat / muß etwann zehen / eylff / zwölff oder mehr Soldaten vber sein Vermögen vnderhalten / vnnd ertragen diese Stätte ein solchen Last / daß denen / so es mit Augen sehen / oder die arme beschwerte Leut reden hören / das Hertz darüber verschmeltzen möchte.

Man läst es noch darzu bey solchen vbermachten Guarnisonen / bey vnerhörter Vbergebung der Bürgerlichen Communen / vngebührlicher vnd fast feindtlicher Tractirung der vnschuldigen Leut / ja auch bey auffreibung jres zeitlichen Wolstandts / Haab / Güter vnd Vermögens nit verbleiben / sondern man stellet auch gefährliche Inquisitiones an / prediget vnd sagt den armen Leuten vom hencken vnd vom Kopffabhawen / man macht die Leut so irr vnd scheuch / daß sie bald keinẽ Menschen ähnlich sehen: die Evangelische nennet man Lutherische Schelmen / vnnd Lutherische Hundt vnd Ketzer: Item es haben die Herrn Oesterreichische Räth in der Landvogthey Hagenaw daselbst schon etlicher Actuum superioritatis sich angemasset: Die abwesende Bürger ernstlich citirt / zu dem hat man zu dem bemeltẽ Hagenaw vngeschewet inquirirt / wer vor diesem zu der Churfürstl. Sächsischen Intercession / die Jhre Churf. Gn. der Lutherischen Commun daselbst / auß Christ-Churfürstlichem Eyffer mitgetheilt / Anlaß vnd Vrsach gegeben habe: Dannenhero leichtlich zuschliessenist / daß man vndiquaque wider die ehrlichen vnd guten Leuth allerhandt zusammen suche vnnd raffe / ja daß man auch den Evangelischen Gliedern / das blosse seufftzen / ächtzen vnnd weheklagen / vnder sich selbest vnnd zwar auch den allerleidenlichsten modum, bescheidenen vnnd männiglichen vngewehrten Supplicirens / bittlichen Ansuchens vnd Anlangens nicht länger gestatten vnd zulassen wöllen.

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          <p>Weiters ist auch diß im Heilig. Reich bekant / daß der Graff von Manßfeld die                      drey Reichsstätt / Hagenaw / Cronweissenburg vnnd Landaw / gewaltthätiger Weiß                      gezwungen / eingenommen / vnnd mit Guarnison besetzt / vnnd ist insonderheit                      dieses in acht zunehmen / daß sich diese drey vbel bewahrte Stätt deß                      Manßfeldischen Einzugs nicht haben entschütten können / sintemahl die                      Manßfeldische Kriegsmacht also bewant war / daß auch Ertzhertzog Leopold selbst                      / ob Seine Durchleucht schon ein gantze Armada zusammen gebracht / gleichwol                      gedachkem von Manßfeld gewichen / mit jhm zu treffen Bedenckens gelabt / vnnd                      von der Statt Hagenaw abgezogen / daher es sich leicht schliessen läst / daß vmb                      so viel desto weniger die drey geringe Reichsstätt /<gap reason="illegible" unit="chars" quantity="1"/>einem solchen mächtigen                      Exercitui haben resistiren können / vnd wann sich schon diese geringe Stätt der                      Resistenz vnnd würcklichen Widerstandts vnderfangen hette&#x0303; / würde es doch nur                      auff ein eytele Temerität / vnnd vorsetzliche verlustiche Anwendung aller jrer                      zeitlichen Wolfahrt hinauß geloffen seyn / sintemal das Manßfeldisch Kriegsvolck                      Vrsach dardurch bekommen hette / die Jnnwohner obgedachter Stätte zuvberfallen /                      zuberauben / zuerwürgen / Weib vnnd Kinder zu schänden / welches dem Kayser oder                      Reich nicht vmb ein Jota gedient / vielmehr aber dem Manßfeldischen Volck zu                      seiner Ergötzlichkeit / vnd Bereichung genutzt haben würde.</p>
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[744/0839] erachtet Jhr. Kayserl. Mayest. den auß schreibenden Reichsstätten Anno 1621. die vnsäumbliche vnd schleunigste Restitution mehrbemelter Wetterawischer Stätt in specie versprochen / sampt klarer Vermeldung / daß Jhre Kayserl. Mayest. nicht leiden köndten / daß Marquis Spinola / oder der von Effern Jhr. Kayserl. Mayest. Rescripta in Zweiffel ziehen / vnnd die Stätt darüber beschweren liessen: Abermahls vnangesehen / daß Marquis Spinola selbst die Parition auff obberührten Kayserlichen Befehl sub dato den 16. Aprilis vnnd 19. Novembr. 1621. singulariter zugesagt: Ferrners vngeachtet die vier Stätt / Straßburg / Nürnberg / Vlm vnnd Franckfurt sub signatis den 27. Decemb. Anno 1621. auch fünfften vnd siebenden Januar. vnnd neundten Martii 1622. vor jhre Mittglieder fast Fußfällig weiters intercedirt: Ja auch / vnangesehen Sachsens Churfürstl. Gn. selbst in einem Schreiben / dessen Datum heisset / Dreßden am 16. Aprilis 1622. sich jhrer gnädigst angenommen / müssen also die elende / arme ruinirte Leuth zu besagtem Friedberg / Wetzlar vnd Gelnhausen / jnnerlich verderben / in Kummer / Brästen vnnd Dürsftigkeit verschmachten / vnnd haben sich diese lange Zeit hero / so hochgeehrten vnd bethewerlicher sincerationum, gerechter Kayserlichen Rescripten / vertrösteter schuldiger Paritionen / ansehenlicher Churfürstlichen Sächsischen Jntercessionalen / wolgemeinter Stättischen Interventionalen / ja auch jhrer biß auff Marck vnd Bein ertragener Onerum nicht vmb deß geringsten Fingers breit / zur Erlinderung / Erleichterung vnd Ersüssung jhres Jochs erfrewen können. Weiters ist auch diß im Heilig. Reich bekant / daß der Graff von Manßfeld die drey Reichsstätt / Hagenaw / Cronweissenburg vnnd Landaw / gewaltthätiger Weiß gezwungen / eingenommen / vnnd mit Guarnison besetzt / vnnd ist insonderheit dieses in acht zunehmen / daß sich diese drey vbel bewahrte Stätt deß Manßfeldischen Einzugs nicht haben entschütten können / sintemahl die Manßfeldische Kriegsmacht also bewant war / daß auch Ertzhertzog Leopold selbst / ob Seine Durchleucht schon ein gantze Armada zusammen gebracht / gleichwol gedachkem von Manßfeld gewichen / mit jhm zu treffen Bedenckens gelabt / vnnd von der Statt Hagenaw abgezogen / daher es sich leicht schliessen läst / daß vmb so viel desto weniger die drey geringe Reichsstätt /_einem solchen mächtigen Exercitui haben resistiren können / vnd wann sich schon diese geringe Stätt der Resistenz vnnd würcklichen Widerstandts vnderfangen hettẽ / würde es doch nur auff ein eytele Temerität / vnnd vorsetzliche verlustiche Anwendung aller jrer zeitlichen Wolfahrt hinauß geloffen seyn / sintemal das Manßfeldisch Kriegsvolck Vrsach dardurch bekommen hette / die Jnnwohner obgedachter Stätte zuvberfallen / zuberauben / zuerwürgen / Weib vnnd Kinder zu schänden / welches dem Kayser oder Reich nicht vmb ein Jota gedient / vielmehr aber dem Manßfeldischen Volck zu seiner Ergötzlichkeit / vnd Bereichung genutzt haben würde. Nach dem aber der von Manßfeld auß dem Reich hinweg / vnnd in Niderlandt verruckt / vnd man so viel mit grosser Mühe bey jhm zuwegen gebracht / daß er die obgemelte drey Reichsstätt seines theils quittirt / in tragender Hoffnung die Röm. Kay. May. sonderlich aber Ertzhertzog Leopold / als der nechst benachbarte Fürst / würde dessen wol zufrieden / vnd vielmehr gegen den dreyen Städten / Hagenaw / Weissenburg vnd Landaw / in Gnaden mitleidig gesinnet / dann denselben vber die ertragene Manßfeldische schwere Bürde / die man zuvor im gantzen Römischen Reich / auch gar in Kayserlichen Schreiben geklagt / vnnd für vnerträglich geachtet / noch ein mehrers vnnd weiters auffzuladen gemeint seyn / so hat Ertzhertzog Leopold alle Condolentz weit weg gesetzt / vnd diesen Stätten noch grössere Besatzungen / als Manßfeldt selbsten auffgewiesen / ein armer Bürger / der kaum selbst zu leben hat / muß etwann zehen / eylff / zwölff oder mehr Soldaten vber sein Vermögen vnderhalten / vnnd ertragen diese Stätte ein solchen Last / daß denen / so es mit Augen sehen / oder die arme beschwerte Leut reden hören / das Hertz darüber verschmeltzen möchte. Man läst es noch darzu bey solchen vbermachten Guarnisonen / bey vnerhörter Vbergebung der Bürgerlichen Communen / vngebührlicher vnd fast feindtlicher Tractirung der vnschuldigen Leut / ja auch bey auffreibung jres zeitlichen Wolstandts / Haab / Güter vnd Vermögens nit verbleiben / sondern man stellet auch gefährliche Inquisitiones an / prediget vnd sagt den armen Leuten vom hencken vnd vom Kopffabhawen / man macht die Leut so irr vnd scheuch / daß sie bald keinẽ Menschen ähnlich sehen: die Evangelische nennet man Lutherische Schelmen / vnnd Lutherische Hundt vnd Ketzer: Item es haben die Herrn Oesterreichische Räth in der Landvogthey Hagenaw daselbst schon etlicher Actuum superioritatis sich angemasset: Die abwesende Bürger ernstlich citirt / zu dem hat man zu dem bemeltẽ Hagenaw vngeschewet inquirirt / wer vor diesem zu der Churfürstl. Sächsischen Intercession / die Jhre Churf. Gn. der Lutherischen Commun daselbst / auß Christ-Churfürstlichem Eyffer mitgetheilt / Anlaß vnd Vrsach gegeben habe: Dannenhero leichtlich zuschliessenist / daß man vndiquaque wider die ehrlichen vnd guten Leuth allerhandt zusammen suche vnnd raffe / ja daß man auch den Evangelischen Gliedern / das blosse seufftzen / ächtzen vnnd weheklagen / vnder sich selbest vnnd zwar auch den allerleidenlichsten modum, bescheidenen vnnd männiglichen vngewehrten Supplicirens / bittlichen Ansuchens vnd Anlangens nicht länger gestatten vnd zulassen wöllen. Hierbey hat es nit auffgehöret / sondern es hat die F. Durchl. Ertzhertzog Leopold zu Oesterreich / nach Außweisung deß H. Bischoffen zu Speyr eigenen persönlichen weit außsehendẽ Anzeig / im

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  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 744. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/839>, abgerufen am 23.11.2024.