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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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/ im Heiligen Römischen Reich die Vnirte Reichsstätt am stärckesten bewogen / vorgedachte Evangelische Verein zu deseriren / von Verthädigung der Chur Pfaltz Hand abzuthun / der Ka. Mayest. sampt denen zu Mülhausen beysamen gewesenen Chur- vnnd Fürsten / in dero allergnä. gnädigst vnd gnädigen Postulatis willfährig an die Hand zugehen / vnnd so viel desto mehr / weil noch darzu die Röm. Kayser. Mayest. besagte Vnirte Reichsstätt / vnder dero Kayserlichen Hand vnd Insigel versichert / daß Jhre Kayserl. Mayest. ein ewige Amnistiam sanciren / die Stätt mit keiner Guarnison beladen / mit keinen Durchzügen durch die Stätt beschweren / deßgleichen / daß sich die Stätt weder von Jhrer May. noch von der Königl. Mayest. zu Hispanien / noch von einigem Ertzhertzogen zu Oesterreich / noch auch sonst einigem Catholischen Standt einiges Gewalts / Trangs oder Verlusts / weder heimlich noch offentlich / weder mit noch ohne Mittel zubefahren haben / zumahl auch liberrima Commercia, confirmationem Privilegiorum Ruhebeym Religion vnd Landfrieden vnd Sicherheit finden solten / etc.

Auff also beschehene Kayserliche Sinceration / haben Chur Maintz vnd Hessen Darmstatt / als Kayserliche Commissarii den Aschaffenburgischen Vertrag mit den Reichsstätten auffgerichtet / der / ist von der Kays. May. in selbst eigener Person zu Saltzburg vnd zu Inßbruck (bey gehaltenem Kayserlichen Beylager) bekräfftiget worden / mit runder / Persöhnlicher Kayserlicher Meldung / daß sich die außschreibende Stätt gewißlich darauff verlassen / vnd die andere nach sitzende vnnd geringere Stätt solcher allergnädigsten Sincerirung versichern solten.

Bey dieser Kayserlichen Persöhnlichen Constrmation ist es nicht verblieben / sondern es habens auch Jhr Kayserl. Mayest. beydes vor vnd nach in scriptis gethan / benanntlich am 22. Decembr. 1621. so dann am eylfften vnnd 15. Tag Mart. 1622. Item die beyde Kayserliche Commissarii / Chur Maintz vnd Hessen Darmbstadt haben die Zusag vnnd Vertröstung von Steiffhaltung deß Aschaffenburgischen Vertrags repetirt vnnd widerholet / am viertzehenden Martii / sechs vnnd zwantzigsten Aprilis / 12. vnnd 15. Novembris / 28. Decembr. 1621. auch am 9. vnd 18. Januarii / 18. Februar. vnd 27. Julii 1622. Sachsens Churfürstl. Gnad. haben solcher Aschaffenburgischen Vergleichung / vnd daß man sich darauff verlassen solte / gedacht den 15. Decemb. 1621. vnnd 19. Januar. 1622. Ertzhertzog Albertus / als der eltiste Ertzfürst deß Durchleuchtigsten Hauses Oesterreich / hat es gethan am 14. April. 1621. Ertzchertzog Leopold am 30. Januar. 21. Februar. 1621. auch 17. vnd 18. Februar. 1622. Bayern am 6. April. 1621. Marquis Spinola am 7. vnd 29. Mart. 1621. vnd Graff Joh. von Tilly / General am 7. Jul. 1622. Gestalt alle vnd jede jetzterzehlte / ja auch noch mehrere starcke Promissa, assecurations vnd Sincerationes zum Nothfall originaliter belegt vnd vorgelegt werden können.

Auff solche hohe offt repetirte / vim Iuramenti auff sich habende / Kayserliche / Königliche / Churfürstliche / Ertzhertzogische / Fürstliche vnnd Gräffliche Wort / haben diese Zeit hero die Reiches-Stätt in tieffester Observantz vnnd Ehrerbietung so steiff gefußt / daß sie auch darüber von jhrer gehabten Vnion recedirt vnd abgewichen: Die sampt andern Ständen vnderhaltene starcke Armee bevrlaubet: Jhre eigene Guarnisonen vnd Statt Verfassungen / zu Auff hebung Mißtrawens / mercklich geringert / den Kayserlichen Generalen vnd Obristen den Zulauff jhres abgedanckten Stättischen Volcks gegönnet / gestattet vnd zugelassen / allen Vndanck / welchen man bey der Kriegenden Pfältzischen Parthey / vnnd deren Adhaerenten auff sich geladen / vnd dessen mit vnerhörten Zumuthungen / vnmenschlichem Brand / Raub / Nahm / Erwürg- vnd Ermordung vieler Leuch / einen vnaußsprechlichen Schaden gehabt / gedultig vbertragen: Sich einig vnd allein an die Constitutiones Imperii vnd an den allegirten Aschaffenburgischen Vertrag gehalten / bey rechter Neutralität conservirt / vnd in Summa also gubernirt / daß man es beydes vor Gott / vnd auch bey allen vnpassionirten ehrlichen Hertzen vnd Gemüthern zuverantworten beständiglich getrawet.

Es hat zwar den Stätten tieff zu Hertzen vnnd zu Gemüth geschnitten / daß sie stracks nach geschlossenem Aschaffenburgischen Abschied / herbe Schimpffwort / harte Betrohlichkeiten / ja auch von feindlichen Consiliis vnd Anschlägen hören / vnnd jhrer Trew vnnd Devotion fast schlechten Danck verspüren müssen / inmassen die Experientz zuerkennen gibt / vnnd einer etliche Tag lang zuerzehlen haben würde / der nur die wichtigste vorsetzliche Beschwernussen / so den Städten vom Spanischen / Bayerischen vnnd Ertzhertzogs Leopoldi Kriegsvolck einen vnnd andern Orths / würcklich begegnet / erzehlen wolte. Man hats aber dannoch alles verschluckt / den Schimpff gedultig hingehen lassen / wolte auch dergleichen noch länger thun / wann es nur bey blossen minis vnnd wortlichen Betrohungen verbliebe / vnnd der Schad / den man jetzo den Stätten anthut / das Euangelische Stättische Vniversum vngeringert liesse.

Dann da ist es einmahl notorium, daß biß dato die drey Evangelische Reichs Stätt Friedberg / Wetzlar vnnd Gelnhausen / deren sich Marquis Spinola ohn einige gegebene Vrsach bemächtiget / vnrestituirt geblieben / ohngeachtet die Kayserl. May. alsbald bey gedachtes Spinolae ersten Einzug ins Reich männiglich versi chert gehabt / keinen Standt / der an der Böhmischen Sach vntheilhafft sey / vberziehen / oder sonst beschweren zulassen: Ja auch ohnerachtet Jhre Kayserl. Mayest. vnder dato den 30. Junii / 7. Julii vnnd 22. Decembr. 1621. gedachtem Marquis Spinola die Restitution bemelter Wetterawischen Stätt ernstlich anbefohlen: Item vn-

/ im Heiligen Römischen Reich die Vnirte Reichsstätt am stärckesten bewogen / vorgedachte Evangelische Verein zu deseriren / von Verthädigung der Chur Pfaltz Hand abzuthun / der Ka. Mayest. sampt denen zu Mülhausen beysamen gewesenen Chur- vnnd Fürsten / in dero allergnä. gnädigst vnd gnädigen Postulatis willfährig an die Hand zugehen / vnnd so viel desto mehr / weil noch darzu die Röm. Kayser. Mayest. besagte Vnirte Reichsstätt / vnder dero Kayserlichen Hand vnd Insigel versichert / daß Jhre Kayserl. Mayest. ein ewige Amnistiam sanciren / die Stätt mit keiner Guarnison beladen / mit keinẽ Durchzügen durch die Stätt beschweren / deßgleichen / daß sich die Stätt weder von Jhrer May. noch von der Königl. Mayest. zu Hispanien / noch von einigem Ertzhertzogen zu Oesterreich / noch auch sonst einigem Catholischen Standt einiges Gewalts / Trangs oder Verlusts / weder heimlich noch offentlich / weder mit noch ohne Mittel zubefahren haben / zumahl auch liberrima Commercia, confirmationem Privilegiorum Ruhebeym Religion vnd Landfrieden vnd Sicherheit finden solten / etc.

Auff also beschehene Kayserliche Sinceration / haben Chur Maintz vnd Hessen Darmstatt / als Kayserliche Commissarii den Aschaffenburgischen Vertrag mit den Reichsstätten auffgerichtet / der / ist von der Kays. May. in selbst eigener Person zu Saltzburg vnd zu Inßbruck (bey gehaltenem Kayserlichen Beylager) bekräfftiget worden / mit runder / Persöhnlicher Kayserlicher Meldung / daß sich die außschreibende Stätt gewißlich darauff verlassen / vnd die andere nach sitzende vnnd geringere Stätt solcher allergnädigsten Sincerirung versichern solten.

Bey dieser Kayserlichen Persöhnlichen Constrmation ist es nicht verblieben / sondern es habens auch Jhr Kayserl. Mayest. beydes vor vnd nach in scriptis gethan / benanntlich am 22. Decembr. 1621. so dann am eylfften vnnd 15. Tag Mart. 1622. Item die beyde Kayserliche Commissarii / Chur Maintz vnd Hessen Darmbstadt haben die Zusag vnnd Vertröstung von Steiffhaltung deß Aschaffenburgischen Vertrags repetirt vnnd widerholet / am viertzehenden Martii / sechs vnnd zwantzigsten Aprilis / 12. vnnd 15. Novembris / 28. Decembr. 1621. auch am 9. vnd 18. Januarii / 18. Februar. vnd 27. Julii 1622. Sachsens Churfürstl. Gnad. haben solcher Aschaffenburgischen Vergleichung / vnd daß man sich darauff verlassen solte / gedacht den 15. Decemb. 1621. vnnd 19. Januar. 1622. Ertzhertzog Albertus / als der eltiste Ertzfürst deß Durchleuchtigsten Hauses Oesterreich / hat es gethan am 14. April. 1621. Ertzchertzog Leopold am 30. Januar. 21. Februar. 1621. auch 17. vnd 18. Februar. 1622. Bayern am 6. April. 1621. Marquis Spinola am 7. vnd 29. Mart. 1621. vnd Graff Joh. von Tilly / General am 7. Jul. 1622. Gestalt alle vñ jede jetzterzehlte / ja auch noch mehrere starcke Promissa, assecurations vnd Sincerationes zum Nothfall originaliter belegt vnd vorgelegt werden können.

Auff solche hohe offt repetirte / vim Iuramenti auff sich habende / Kayserliche / Königliche / Churfürstliche / Ertzhertzogische / Fürstliche vnnd Gräffliche Wort / haben diese Zeit hero die Reiches-Stätt in tieffester Observantz vnnd Ehrerbietung so steiff gefußt / daß sie auch darüber von jhrer gehabten Vnion recedirt vnd abgewichen: Die sampt andern Ständen vnderhaltene starcke Armee bevrlaubet: Jhre eigene Guarnisonen vnd Statt Verfassungen / zu Auff hebung Mißtrawens / mercklich geringert / den Kayserlichen Generalen vnd Obristen den Zulauff jhres abgedanckten Stättischen Volcks gegönnet / gestattet vnd zugelassen / allen Vndanck / welchen man bey der Kriegenden Pfältzischen Parthey / vnnd derẽ Adhaerenten auff sich geladen / vñ dessen mit vnerhörten Zumuthungen / vnmenschlichem Brand / Raub / Nahm / Erwürg- vnd Ermordung vieler Leuch / einen vnaußsprechlichen Schaden gehabt / gedultig vbertragen: Sich einig vnd allein an die Constitutiones Imperii vñ an den allegirten Aschaffenburgischen Vertrag gehalten / bey rechter Neutralität conservirt / vnd in Summa also gubernirt / daß man es beydes vor Gott / vnd auch bey allen vnpassionirten ehrlichen Hertzen vnd Gemüthern zuverantworten beständiglich getrawet.

Es hat zwar den Stätten tieff zu Hertzen vnnd zu Gemüth geschnitten / daß sie stracks nach geschlossenem Aschaffenburgischen Abschied / herbe Schimpffwort / harte Betrohlichkeiten / ja auch von feindlichen Consiliis vnd Anschlägen hören / vnnd jhrer Trew vnnd Devotion fast schlechten Danck verspüren müssen / inmassen die Experientz zuerkennen gibt / vnnd einer etliche Tag lang zuerzehlen haben würde / der nur die wichtigste vorsetzliche Beschwernussen / so den Städten vom Spanischen / Bayerischen vnnd Ertzhertzogs Leopoldi Kriegsvolck einen vnnd andern Orths / würcklich begegnet / erzehlen wolte. Man hats aber dannoch alles verschluckt / den Schimpff gedultig hingehen lassen / wolte auch dergleichen noch länger thun / wann es nur bey blossen minis vnnd wortlichen Betrohungen verbliebe / vnnd der Schad / den man jetzo den Stätten anthut / das Euangelische Stättische Vniversum vngeringert liesse.

Dann da ist es einmahl notorium, daß biß dato die drey Evangelische Reichs Stätt Friedberg / Wetzlar vnnd Gelnhausen / deren sich Marquis Spinola ohn einige gegebene Vrsach bemächtiget / vnrestituirt geblieben / ohngeachtet die Kayserl. May. alsbald bey gedachtes Spinolae ersten Einzug ins Reich männiglich versi chert gehabt / keinen Standt / der an der Böhmischen Sach vntheilhafft sey / vberziehen / oder sonst beschweren zulassen: Ja auch ohnerachtet Jhre Kayserl. Mayest. vnder dato den 30. Junii / 7. Julii vnnd 22. Decembr. 1621. gedachtem Marquis Spinola die Restitution bemelter Wetterawischen Stätt ernstlich anbefohlen: Item vn-

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          <p>/ im Heiligen Römischen Reich                      die Vnirte Reichsstätt am stärckesten bewogen / vorgedachte Evangelische Verein                      zu deseriren / von Verthädigung der Chur Pfaltz Hand abzuthun / der Ka. Mayest.                      sampt denen zu Mülhausen beysamen gewesenen Chur- vnnd Fürsten / in dero                      allergnä. gnädigst vnd gnädigen Postulatis willfährig an die Hand zugehen / vnnd                      so viel desto mehr / weil noch darzu die Röm. Kayser. Mayest. besagte Vnirte                      Reichsstätt / vnder dero Kayserlichen Hand vnd Insigel versichert / daß Jhre                      Kayserl. Mayest. ein ewige Amnistiam sanciren / die Stätt mit keiner Guarnison                      beladen / mit keine&#x0303; Durchzügen durch die Stätt beschweren / deßgleichen / daß                      sich die Stätt weder von Jhrer May. noch von der Königl. Mayest. zu Hispanien /                      noch von einigem Ertzhertzogen zu Oesterreich / noch auch sonst einigem                      Catholischen Standt einiges Gewalts / Trangs oder Verlusts / weder heimlich noch                      offentlich / weder mit noch ohne Mittel zubefahren haben / zumahl auch liberrima                      Commercia, confirmationem Privilegiorum Ruhebeym Religion vnd Landfrieden vnd                      Sicherheit finden solten / etc.</p>
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          <p>Dann da ist es einmahl notorium, daß biß dato die drey Evangelische Reichs Stätt                      Friedberg / Wetzlar vnnd Gelnhausen / deren sich Marquis Spinola ohn einige                      gegebene Vrsach bemächtiget / vnrestituirt geblieben / ohngeachtet die Kayserl.                      May. alsbald bey gedachtes Spinolae ersten Einzug ins Reich männiglich versi                      chert gehabt / keinen Standt / der an der Böhmischen Sach vntheilhafft sey /                      vberziehen / oder sonst beschweren zulassen: Ja auch ohnerachtet Jhre                      Kayserl. Mayest. vnder dato den 30. Junii / 7. Julii vnnd 22. Decembr. 1621.                      gedachtem Marquis Spinola die Restitution bemelter Wetterawischen Stätt                      ernstlich anbefohlen: Item vn-
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[743/0838] / im Heiligen Römischen Reich die Vnirte Reichsstätt am stärckesten bewogen / vorgedachte Evangelische Verein zu deseriren / von Verthädigung der Chur Pfaltz Hand abzuthun / der Ka. Mayest. sampt denen zu Mülhausen beysamen gewesenen Chur- vnnd Fürsten / in dero allergnä. gnädigst vnd gnädigen Postulatis willfährig an die Hand zugehen / vnnd so viel desto mehr / weil noch darzu die Röm. Kayser. Mayest. besagte Vnirte Reichsstätt / vnder dero Kayserlichen Hand vnd Insigel versichert / daß Jhre Kayserl. Mayest. ein ewige Amnistiam sanciren / die Stätt mit keiner Guarnison beladen / mit keinẽ Durchzügen durch die Stätt beschweren / deßgleichen / daß sich die Stätt weder von Jhrer May. noch von der Königl. Mayest. zu Hispanien / noch von einigem Ertzhertzogen zu Oesterreich / noch auch sonst einigem Catholischen Standt einiges Gewalts / Trangs oder Verlusts / weder heimlich noch offentlich / weder mit noch ohne Mittel zubefahren haben / zumahl auch liberrima Commercia, confirmationem Privilegiorum Ruhebeym Religion vnd Landfrieden vnd Sicherheit finden solten / etc. Auff also beschehene Kayserliche Sinceration / haben Chur Maintz vnd Hessen Darmstatt / als Kayserliche Commissarii den Aschaffenburgischen Vertrag mit den Reichsstätten auffgerichtet / der / ist von der Kays. May. in selbst eigener Person zu Saltzburg vnd zu Inßbruck (bey gehaltenem Kayserlichen Beylager) bekräfftiget worden / mit runder / Persöhnlicher Kayserlicher Meldung / daß sich die außschreibende Stätt gewißlich darauff verlassen / vnd die andere nach sitzende vnnd geringere Stätt solcher allergnädigsten Sincerirung versichern solten. Bey dieser Kayserlichen Persöhnlichen Constrmation ist es nicht verblieben / sondern es habens auch Jhr Kayserl. Mayest. beydes vor vnd nach in scriptis gethan / benanntlich am 22. Decembr. 1621. so dann am eylfften vnnd 15. Tag Mart. 1622. Item die beyde Kayserliche Commissarii / Chur Maintz vnd Hessen Darmbstadt haben die Zusag vnnd Vertröstung von Steiffhaltung deß Aschaffenburgischen Vertrags repetirt vnnd widerholet / am viertzehenden Martii / sechs vnnd zwantzigsten Aprilis / 12. vnnd 15. Novembris / 28. Decembr. 1621. auch am 9. vnd 18. Januarii / 18. Februar. vnd 27. Julii 1622. Sachsens Churfürstl. Gnad. haben solcher Aschaffenburgischen Vergleichung / vnd daß man sich darauff verlassen solte / gedacht den 15. Decemb. 1621. vnnd 19. Januar. 1622. Ertzhertzog Albertus / als der eltiste Ertzfürst deß Durchleuchtigsten Hauses Oesterreich / hat es gethan am 14. April. 1621. Ertzchertzog Leopold am 30. Januar. 21. Februar. 1621. auch 17. vnd 18. Februar. 1622. Bayern am 6. April. 1621. Marquis Spinola am 7. vnd 29. Mart. 1621. vnd Graff Joh. von Tilly / General am 7. Jul. 1622. Gestalt alle vñ jede jetzterzehlte / ja auch noch mehrere starcke Promissa, assecurations vnd Sincerationes zum Nothfall originaliter belegt vnd vorgelegt werden können. Auff solche hohe offt repetirte / vim Iuramenti auff sich habende / Kayserliche / Königliche / Churfürstliche / Ertzhertzogische / Fürstliche vnnd Gräffliche Wort / haben diese Zeit hero die Reiches-Stätt in tieffester Observantz vnnd Ehrerbietung so steiff gefußt / daß sie auch darüber von jhrer gehabten Vnion recedirt vnd abgewichen: Die sampt andern Ständen vnderhaltene starcke Armee bevrlaubet: Jhre eigene Guarnisonen vnd Statt Verfassungen / zu Auff hebung Mißtrawens / mercklich geringert / den Kayserlichen Generalen vnd Obristen den Zulauff jhres abgedanckten Stättischen Volcks gegönnet / gestattet vnd zugelassen / allen Vndanck / welchen man bey der Kriegenden Pfältzischen Parthey / vnnd derẽ Adhaerenten auff sich geladen / vñ dessen mit vnerhörten Zumuthungen / vnmenschlichem Brand / Raub / Nahm / Erwürg- vnd Ermordung vieler Leuch / einen vnaußsprechlichen Schaden gehabt / gedultig vbertragen: Sich einig vnd allein an die Constitutiones Imperii vñ an den allegirten Aschaffenburgischen Vertrag gehalten / bey rechter Neutralität conservirt / vnd in Summa also gubernirt / daß man es beydes vor Gott / vnd auch bey allen vnpassionirten ehrlichen Hertzen vnd Gemüthern zuverantworten beständiglich getrawet. Es hat zwar den Stätten tieff zu Hertzen vnnd zu Gemüth geschnitten / daß sie stracks nach geschlossenem Aschaffenburgischen Abschied / herbe Schimpffwort / harte Betrohlichkeiten / ja auch von feindlichen Consiliis vnd Anschlägen hören / vnnd jhrer Trew vnnd Devotion fast schlechten Danck verspüren müssen / inmassen die Experientz zuerkennen gibt / vnnd einer etliche Tag lang zuerzehlen haben würde / der nur die wichtigste vorsetzliche Beschwernussen / so den Städten vom Spanischen / Bayerischen vnnd Ertzhertzogs Leopoldi Kriegsvolck einen vnnd andern Orths / würcklich begegnet / erzehlen wolte. Man hats aber dannoch alles verschluckt / den Schimpff gedultig hingehen lassen / wolte auch dergleichen noch länger thun / wann es nur bey blossen minis vnnd wortlichen Betrohungen verbliebe / vnnd der Schad / den man jetzo den Stätten anthut / das Euangelische Stättische Vniversum vngeringert liesse. Dann da ist es einmahl notorium, daß biß dato die drey Evangelische Reichs Stätt Friedberg / Wetzlar vnnd Gelnhausen / deren sich Marquis Spinola ohn einige gegebene Vrsach bemächtiget / vnrestituirt geblieben / ohngeachtet die Kayserl. May. alsbald bey gedachtes Spinolae ersten Einzug ins Reich männiglich versi chert gehabt / keinen Standt / der an der Böhmischen Sach vntheilhafft sey / vberziehen / oder sonst beschweren zulassen: Ja auch ohnerachtet Jhre Kayserl. Mayest. vnder dato den 30. Junii / 7. Julii vnnd 22. Decembr. 1621. gedachtem Marquis Spinola die Restitution bemelter Wetterawischen Stätt ernstlich anbefohlen: Item vn-

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 743. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/838>, abgerufen am 23.11.2024.