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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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wie wir wol wissen / also hell vnnd klar nicht fürgebracht werden / vnd vor deroselben Füssen zulegen / vnd erwarten wir keiner andern Antwort / die hochwichtige Puncten belangendt / dann was E. Majestät selbst in jhrem Sinn wirdt gut vnd bequem befinden.

Dieweil nun diß vnsere Meynung ist / in dem / was wir Ew. Majest. vnderthänigst vor gehalten / vnd darzu wir durch solche Gelegenheit vnd Vrsachen bewogen worden seyn: Als gelanget an dieselbe vnser vnderthänigste Bitt / wie wir auch das Vertrawen haben / daß sie vnsere erste Supplication / die wir Jhr durch vnsere Deputirte zugeschicket haben / gnädigst von jhnen empfangen / lesen / vnd nicht in Vngutem auffnehmen wolten.

Belangendt vnsere vnderthänigste Bitt / von den Priestern vnd Papistischen Recusanten: Item / daß Ew. Majestät vns Brieffe vnd Perdon / altem Gebrauch nach / ertheilen wölle / darauff wöllen wir einer gnädigen Resolution vnd Antwort gewärtig seyn. Daß aber Jhre Majest. in jhrem Schreiben vns gleichsamb verweiset / daß wir zu weit gehen / vnd vns mit der Regierung vnd etlichen Privat Sachen / die vor das ordentliche Gericht gehören / bemühen / wann man vnsere Wort recht wirdt ansehen / so wirdt sichs befinden / daß wir allein von denen Sachen handeln / die dem Parlament eigentlich zustehen. Es scheinet auch auß gemeltem Schreiben Ew. Majest. als wann sie vns die alte Freyheit der Parlamenten wolte abschneiden / dieweil wir etlicher Bündnussen vnd Jurisdiction / wie auch anderer Sachen / so dieses Hauß angehen / Meldung gethan haben: Nichts desto weniger so hoffen wir / daß wir das Ampt getrewer vnnd gehorsamer Vnderthanen nimmer vbertretten werden: Vnd ist die Freyheit / die wir haben / also beschaffen / daß wir nicht darfür halten / daß ein solcher weiser vnd gerechter König / wie Ewere Majestät / dieselbe wird brechen wöllen. Dann sie ist vnser altes vnd vngezweiffelt Recht / vnd ein Erbgut / das wir von vnsern Vorfahren empfangen haben / ohne welche wir nicht würden dörffen freymütig reden / noch von den Sachen die vns vorkommen / rahtschlagen / oder Ew. Majest. von dem was vor fällt / informiren / darzu wir gleichwol durch deroselben gnädigste Proposition seynd ermahnet vnd ersuchet worden.

Diß ist das jenige / das vns dringet / E. Majest. abermahls vnderthänigst zu bitten / daß sie geruhe / vnsere Freyheit zu lassen / vnnd also den Zweifel vnd Argwohn / welchen E. Majest. letztes Schreiben an vnsern Taelmann oder Fürsprecher vns hat eingebildet / zubenehmen. Hierdurch werden wir Ewere getrewe vnd wol affectionirte Diener je mehr vnd mehr gereitzet werden / Ewer Majestät Gerechtigkeit / Freundlichkeit vnd Güte zupreisen / vnnd alle vnderthäntgste Dienste deroselben willig zu leysten / auch vnser andächtig Gebett täglich zu Gott dem Allmächtigen außzugiessen / daß er Ewer Majestät vnnd deroselben Königlichen Nachkommen ein langes Leben vnnd glückliche Regierung / sampt aller Wolfahrt verleyhe.

Diese Supplication der Parlaments Herren hat dem König gar nicht gefallen / vnnd hat er sich wöllen bedüncken lassen / dieselbe were zu Schmälerung der Königlichen Hochheit gerichtet / darumb er den Deputirten / welche vom Parlament zu jhme gesendet waren / einen starcken Außbutzer gegeben / vnd hat sie vermahnet / daß sie hinfüro solcher Sachen müssig gehen solten: Darnach hat er jhnen nachfolgende Schrifftliche Antwort zugestellet:

Deß Königs in Engelland Antwort / auff obige Supplication. Wir müssen allhie auff die weiß anfangen / wie wir würden gethan haben / wann ewer erste Supplication vns würde zukommen seyn / ehe wir sie haben lassen auffhalten / nämlich mit denen Worten / mit welchen die vorige Königin Elisabetha / Hochlöbl. Gedächtnuß / die vermessene Proposition eines Polnischen Gesandten beantwort hat: Legatum expectabamus, heraldum accepimus: Das ist: Wir warteten auff einen Gesandten / so kompt an dessen statt ein Herold. Dann wir hetten grosse Vrsachen zuerwarten / daß die erste Bottschafft auß ewerm Hauß solte gewesen seyn eine Dancksagung vor die Gutthätigkeit vnnd Gnade / die wir vnsern Vnderthanen bewiesen / nachdem jhr newlich von einander geschieden seydt / welche klärlich erscheinet nicht allein auß vnserm gnädigen Außschreiben / darinn auff die sieben vnd dreyssig Articul begriffen gewesen / deren jeder ein sonderbahre Wolthat / die wir vnsern Vnderthanen gegönnet / in sich hielte / sondern auch auß der Mühe vnd Arbeit / die wir angewendet haben / damit den beyden Häussern in den dreyen Articuln / die sie durch den Ertzbischoffen von Canterberg an vns gelangen lassen / ein Genügen geschehe / wie auch für das gute Regiment / das wir in Irrlandt auff ewer Begehren angestellt haben. Aber hiervon meldet jhr kein Wort in ewerer Supplication / sondern hergegen beklagt jhr euch höchlich / wegen der Gefahr / in welcher die Religion in diesem Königreich schwebet / vnd beschuldiget vns dadurch heimlich / daß wir in diesem Stück so nachlässig seynd. Wir geben euch zu erkennen / ob es ewern schuldigen Pflichten zustehet / daß jhr / die jhr ein Vorbildt seyd der gantzen Gemeine / vnsere Regierung bey dem Volck verlästert / da es euch vielmehr gebührete / eine Lieb vnnd Danckbarkeit in jhme gegen vns zuerwecken / wegen der gerechten vnd milten Regierung / die wir führen. Dieweil jhr nun im Anfang ewerer Verantwortung vns mit deutlichen Worten beschuldiget / daß wir vngewissen Rapporten / vnd partheyischen Ohrnbläsern von ewern Handlungen Glauben zustellen / so solt jhr wissen / daß wir / als ein alter vnnd erfahrner König / solcher Lection nicht bedörffen / vnd befinden wir vns dißfalls in vnserm Gewissen so rein / als ein König auff der Welt / daß wir eytelen Rapporten weder Gehör noch Glauben geben / wie viel auß ewerm Hauß / die nahe bey vns seyn / können bezeugen / im Fall jhr sie eben so wol / als etliche Zungendrescher vnter euch / hören wöllet. Solches zubeweisen haben wir die Supplication / die jhr an vns geschicket / mit der Copey / die wir schon zuvor empfangen hatten / durch ewere eigene

wie wir wol wissen / also hell vnnd klar nicht fürgebracht werden / vnd vor deroselben Füssen zulegen / vnd erwartẽ wir keiner andern Antwort / die hochwichtige Puncten belangendt / dann was E. Majestät selbst in jhrem Sinn wirdt gut vnd bequem befinden.

Dieweil nun diß vnsere Meynung ist / in dem / was wir Ew. Majest. vnderthänigst vor gehalten / vnd darzu wir durch solche Gelegenheit vnd Vrsachen bewogen worden seyn: Als gelanget an dieselbe vnser vnderthänigste Bitt / wie wir auch das Vertrawen haben / daß sie vnsere erste Supplication / die wir Jhr durch vnsere Deputirte zugeschicket haben / gnädigst von jhnen empfangen / lesen / vnd nicht in Vngutem auffnehmen wolten.

Belangendt vnsere vnderthänigste Bitt / von den Priestern vnd Papistischen Recusanten: Item / daß Ew. Majestät vns Brieffe vnd Perdon / altem Gebrauch nach / ertheilẽ wölle / darauff wöllen wir einer gnädigen Resolution vnd Antwort gewärtig seyn. Daß aber Jhre Majest. in jhrem Schreiben vns gleichsamb verweiset / daß wir zu weit gehen / vnd vns mit der Regierung vnd etlichen Privat Sachen / die vor das ordentliche Gericht gehören / bemühen / wann man vnsere Wort recht wirdt ansehen / so wirdt sichs befinden / daß wir allein von denen Sachen handeln / die dem Parlament eigentlich zustehen. Es scheinet auch auß gemeltem Schreiben Ew. Majest. als wann sie vns die alte Freyheit der Parlamenten wolte abschneiden / dieweil wir etlicher Bündnussen vnd Jurisdiction / wie auch anderer Sachen / so dieses Hauß angehen / Meldung gethan haben: Nichts desto weniger so hoffen wir / daß wir das Ampt getrewer vnnd gehorsamer Vnderthanen nimmer vbertretten werden: Vnd ist die Freyheit / die wir haben / also beschaffen / daß wir nicht darfür haltẽ / daß ein solcher weiser vnd gerechter König / wie Ewere Majestät / dieselbe wird brechen wöllen. Dañ sie ist vnser altes vnd vngezweiffelt Recht / vnd ein Erbgut / das wir von vnsern Vorfahren empfangen haben / ohne welche wir nicht würden dörffen freymütig reden / noch von den Sachen die vns vorkommen / rahtschlagen / oder Ew. Majest. von dem was vor fällt / informiren / darzu wir gleichwol durch deroselben gnädigste Proposition seynd ermahnet vnd ersuchet worden.

Diß ist das jenige / das vns dringet / E. Majest. abermahls vnderthänigst zu bitten / daß sie geruhe / vnsere Freyheit zu lassen / vnnd also den Zweifel vnd Argwohn / welchen E. Majest. letztes Schreiben an vnsern Taelmann oder Fürsprecher vns hat eingebildet / zubenehmen. Hierdurch werden wir Ewere getrewe vnd wol affectionirte Diener je mehr vnd mehr gereitzet werden / Ewer Majestät Gerechtigkeit / Freundlichkeit vñ Güte zupreisen / vnnd alle vnderthäntgste Dienste deroselben willig zu leysten / auch vnser andächtig Gebett täglich zu Gott dem Allmächtigen außzugiessen / daß er Ewer Majestät vnnd deroselben Königlichen Nachkommen ein langes Leben vnnd glückliche Regierung / sampt aller Wolfahrt verleyhe.

Diese Supplication der Parlaments Herren hat dem König gar nicht gefallen / vnnd hat er sich wöllen bedüncken lassen / dieselbe were zu Schmälerung der Königlichen Hochheit gerichtet / darumb er den Deputirten / welche vom Parlament zu jhme gesendet waren / einen starcken Außbutzer gegeben / vnd hat sie vermahnet / daß sie hinfüro solcher Sachen müssig gehen solten: Darnach hat er jhnen nachfolgende Schrifftliche Antwort zugestellet:

Deß Königs in Engelland Antwort / auff obige Supplication. Wir müssen allhie auff die weiß anfangen / wie wir würden gethan haben / wann ewer erste Supplication vns würde zukommen seyn / ehe wir sie haben lassen auffhalten / nämlich mit denen Worten / mit welchen die vorige Königin Elisabetha / Hochlöbl. Gedächtnuß / die vermessene Proposition eines Polnischen Gesandten beantwort hat: Legatum expectabamus, heraldum accepimus: Das ist: Wir warteten auff einen Gesandten / so kompt an dessen statt ein Herold. Dann wir hetten grosse Vrsachen zuerwarten / daß die erste Bottschafft auß ewerm Hauß solte gewesen seyn eine Dancksagung vor die Gutthätigkeit vnnd Gnade / die wir vnsern Vnderthanen bewiesen / nachdem jhr newlich von einander geschiedẽ seydt / welche klärlich erscheinet nicht allein auß vnserm gnädigen Außschreiben / darinn auff die sieben vnd dreyssig Articul begriffen gewesen / deren jeder ein sonderbahre Wolthat / die wir vnsern Vnderthanen gegönnet / in sich hielte / sondern auch auß der Mühe vnd Arbeit / die wir angewendet haben / damit den beyden Häussern in den dreyen Articuln / die sie durch den Ertzbischoffen von Canterberg an vns gelangen lassen / ein Genügen geschehe / wie auch für das gute Regiment / das wir in Irrlandt auff ewer Begehren angestellt haben. Aber hiervon meldet jhr kein Wort in ewerer Supplication / sondern hergegen beklagt jhr euch höchlich / wegen der Gefahr / in welcher die Religion in diesem Königreich schwebet / vnd beschuldiget vns dadurch heimlich / daß wir in diesem Stück so nachlässig seynd. Wir geben euch zu erkennen / ob es ewern schuldigen Pflichten zustehet / daß jhr / die jhr ein Vorbildt seyd der gantzen Gemeine / vnsere Regierung bey dem Volck verlästert / da es euch vielmehr gebührete / eine Lieb vnnd Danckbarkeit in jhme gegen vns zuerwecken / wegen der gerechten vnd milten Regierung / die wir führen. Dieweil jhr nun im Anfang ewerer Verantwortung vns mit deutlichen Worten beschuldiget / daß wir vngewissen Rapporten / vnd partheyischen Ohrnbläsern von ewern Handlungen Glauben zustellen / so solt jhr wissen / daß wir / als ein alter vnnd erfahrner König / solcher Lection nicht bedörffen / vnd befinden wir vns dißfalls in vnserm Gewissen so rein / als ein König auff der Welt / daß wir eytelen Rapporten weder Gehör noch Glauben geben / wie viel auß ewerm Hauß / die nahe bey vns seyn / können bezeugen / im Fall jhr sie eben so wol / als etliche Zungendrescher vnter euch / hören wöllet. Solches zubeweisen haben wir die Supplication / die jhr an vns geschicket / mit der Copey / die wir schon zuvor empfangen hatten / durch ewere eigene

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[697/0780] wie wir wol wissen / also hell vnnd klar nicht fürgebracht werden / vnd vor deroselben Füssen zulegen / vnd erwartẽ wir keiner andern Antwort / die hochwichtige Puncten belangendt / dann was E. Majestät selbst in jhrem Sinn wirdt gut vnd bequem befinden. Dieweil nun diß vnsere Meynung ist / in dem / was wir Ew. Majest. vnderthänigst vor gehalten / vnd darzu wir durch solche Gelegenheit vnd Vrsachen bewogen worden seyn: Als gelanget an dieselbe vnser vnderthänigste Bitt / wie wir auch das Vertrawen haben / daß sie vnsere erste Supplication / die wir Jhr durch vnsere Deputirte zugeschicket haben / gnädigst von jhnen empfangen / lesen / vnd nicht in Vngutem auffnehmen wolten. Belangendt vnsere vnderthänigste Bitt / von den Priestern vnd Papistischen Recusanten: Item / daß Ew. Majestät vns Brieffe vnd Perdon / altem Gebrauch nach / ertheilẽ wölle / darauff wöllen wir einer gnädigen Resolution vnd Antwort gewärtig seyn. Daß aber Jhre Majest. in jhrem Schreiben vns gleichsamb verweiset / daß wir zu weit gehen / vnd vns mit der Regierung vnd etlichen Privat Sachen / die vor das ordentliche Gericht gehören / bemühen / wann man vnsere Wort recht wirdt ansehen / so wirdt sichs befinden / daß wir allein von denen Sachen handeln / die dem Parlament eigentlich zustehen. Es scheinet auch auß gemeltem Schreiben Ew. Majest. als wann sie vns die alte Freyheit der Parlamenten wolte abschneiden / dieweil wir etlicher Bündnussen vnd Jurisdiction / wie auch anderer Sachen / so dieses Hauß angehen / Meldung gethan haben: Nichts desto weniger so hoffen wir / daß wir das Ampt getrewer vnnd gehorsamer Vnderthanen nimmer vbertretten werden: Vnd ist die Freyheit / die wir haben / also beschaffen / daß wir nicht darfür haltẽ / daß ein solcher weiser vnd gerechter König / wie Ewere Majestät / dieselbe wird brechen wöllen. Dañ sie ist vnser altes vnd vngezweiffelt Recht / vnd ein Erbgut / das wir von vnsern Vorfahren empfangen haben / ohne welche wir nicht würden dörffen freymütig reden / noch von den Sachen die vns vorkommen / rahtschlagen / oder Ew. Majest. von dem was vor fällt / informiren / darzu wir gleichwol durch deroselben gnädigste Proposition seynd ermahnet vnd ersuchet worden. Diß ist das jenige / das vns dringet / E. Majest. abermahls vnderthänigst zu bitten / daß sie geruhe / vnsere Freyheit zu lassen / vnnd also den Zweifel vnd Argwohn / welchen E. Majest. letztes Schreiben an vnsern Taelmann oder Fürsprecher vns hat eingebildet / zubenehmen. Hierdurch werden wir Ewere getrewe vnd wol affectionirte Diener je mehr vnd mehr gereitzet werden / Ewer Majestät Gerechtigkeit / Freundlichkeit vñ Güte zupreisen / vnnd alle vnderthäntgste Dienste deroselben willig zu leysten / auch vnser andächtig Gebett täglich zu Gott dem Allmächtigen außzugiessen / daß er Ewer Majestät vnnd deroselben Königlichen Nachkommen ein langes Leben vnnd glückliche Regierung / sampt aller Wolfahrt verleyhe. Diese Supplication der Parlaments Herren hat dem König gar nicht gefallen / vnnd hat er sich wöllen bedüncken lassen / dieselbe were zu Schmälerung der Königlichen Hochheit gerichtet / darumb er den Deputirten / welche vom Parlament zu jhme gesendet waren / einen starcken Außbutzer gegeben / vnd hat sie vermahnet / daß sie hinfüro solcher Sachen müssig gehen solten: Darnach hat er jhnen nachfolgende Schrifftliche Antwort zugestellet: Wir müssen allhie auff die weiß anfangen / wie wir würden gethan haben / wann ewer erste Supplication vns würde zukommen seyn / ehe wir sie haben lassen auffhalten / nämlich mit denen Worten / mit welchen die vorige Königin Elisabetha / Hochlöbl. Gedächtnuß / die vermessene Proposition eines Polnischen Gesandten beantwort hat: Legatum expectabamus, heraldum accepimus: Das ist: Wir warteten auff einen Gesandten / so kompt an dessen statt ein Herold. Dann wir hetten grosse Vrsachen zuerwarten / daß die erste Bottschafft auß ewerm Hauß solte gewesen seyn eine Dancksagung vor die Gutthätigkeit vnnd Gnade / die wir vnsern Vnderthanen bewiesen / nachdem jhr newlich von einander geschiedẽ seydt / welche klärlich erscheinet nicht allein auß vnserm gnädigen Außschreiben / darinn auff die sieben vnd dreyssig Articul begriffen gewesen / deren jeder ein sonderbahre Wolthat / die wir vnsern Vnderthanen gegönnet / in sich hielte / sondern auch auß der Mühe vnd Arbeit / die wir angewendet haben / damit den beyden Häussern in den dreyen Articuln / die sie durch den Ertzbischoffen von Canterberg an vns gelangen lassen / ein Genügen geschehe / wie auch für das gute Regiment / das wir in Irrlandt auff ewer Begehren angestellt haben. Aber hiervon meldet jhr kein Wort in ewerer Supplication / sondern hergegen beklagt jhr euch höchlich / wegen der Gefahr / in welcher die Religion in diesem Königreich schwebet / vnd beschuldiget vns dadurch heimlich / daß wir in diesem Stück so nachlässig seynd. Wir geben euch zu erkennen / ob es ewern schuldigen Pflichten zustehet / daß jhr / die jhr ein Vorbildt seyd der gantzen Gemeine / vnsere Regierung bey dem Volck verlästert / da es euch vielmehr gebührete / eine Lieb vnnd Danckbarkeit in jhme gegen vns zuerwecken / wegen der gerechten vnd milten Regierung / die wir führen. Dieweil jhr nun im Anfang ewerer Verantwortung vns mit deutlichen Worten beschuldiget / daß wir vngewissen Rapporten / vnd partheyischen Ohrnbläsern von ewern Handlungen Glauben zustellen / so solt jhr wissen / daß wir / als ein alter vnnd erfahrner König / solcher Lection nicht bedörffen / vnd befinden wir vns dißfalls in vnserm Gewissen so rein / als ein König auff der Welt / daß wir eytelen Rapporten weder Gehör noch Glauben geben / wie viel auß ewerm Hauß / die nahe bey vns seyn / können bezeugen / im Fall jhr sie eben so wol / als etliche Zungendrescher vnter euch / hören wöllet. Solches zubeweisen haben wir die Supplication / die jhr an vns geschicket / mit der Copey / die wir schon zuvor empfangen hatten / durch ewere eigene Deß Königs in Engelland Antwort / auff obige Supplication.

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Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 697. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/780>, abgerufen am 23.11.2024.