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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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gen so wol / alß Tartarn / pflegen auff Fisch vnd Wildjagten zuziehen / sich vnter jhnen etwan deßwegen / wie es offt geschicht / Scharmützel erhuben / das soll zwischen dem Ottomannischen Hauß vnnd dem Polen / den Frieden nicht brechen.

7. Woferrn sich zutrüge / daß die Tartarn in deß Ottomannischen Keysers diensten jrgends hinziehen solten / so sollen sie auch in solchem fall deß Polnischen Königs Grund vnnd Boden gar nicht berühren / auch keinen eintzigen schaden darinnen thun / bey vorgemeldter Erstattung beyderseits Schaden / vnnd sollen mit dem ersten von beyden Theilen / verständige vnnd der Orthen wohlerfahrne / deputieret werden / vmb die Grentzen zwischen den zweyen Monarchen recht zu scheiden vnd zu benahmen.

8. Die Polen sollen jährlich den von vielen jahren hero gewöhnlichen Sold / in Peltzen vnd Lacken / dem Tartarn Cham vberliefern / vnd solchen alle jahr dem Wallachischen Haspodar zu senden / daselbst soll jhn der Cham durch seine Gesandten abholen lassen.

Entgegen ist obgedachter Tartar Cham auff begehren Jhrer Königlichen Mayestät in Polen mit seinem Heer / dahin Jhre Mayestät es befehlen werden / nach der Vorfahren altem Brauch / sich einzustellen vnd zu dienen / schuldig.

9. Weil der Friedensbruch zwischen dem Ottomannischen Hauß vnd dem König in Polen / meistentheils auß der Wallachischen Hospodaren Boßheit vnnd Geitz hergerührt / alß sollen feine verständige / richtige vnnd taugliche Personen hinfort / an solches Ampt gesetzt werden / welche auffs aller fleissigst den geschlossenen Frieden von beyden seithen in acht zunehmen / vnnd auch dem König in Polen jhre schuldige Willigkeit / zuerzeigen wüsten.

10. Das Schloß Cochyn / welcher laut der alten Pacten zur Walachey / dem Türcken zugehört / die Polen aber sich dessen bemächtiget / vnnd bißhero jhre Guarnison / darinn haben / sollens die Polen mit allem Zugehör / wie sie es jetzt halten / dem Wallachischen Hospodar / welcher nun seyn wird / wider einraumen.

11. Endlichen sollen Jhre Königliche Majestät in Polen / deß Türckischen Keysers Freunden Freunde / vnnd Feinden Feind seyn / wie dann entgegen der Türckische Keyser / deß Königs in Polen vnd der Cron Polen auch Freunden Freund / vnnd Feinden Feind seyn will / vnd sonst beyderseit die vhralte heylsame vnnd von beyden theilen vhralten Vorfahren / auch von dero stattlichen Bottschafften bestettigte / confirmirte vnnd jetzt von newem auffgerichtete alte vnd jede Pacta / solten fest vnd vnerbrüchig an statt eines gethanen Eyds halten vnnd observiren.

Diese Conditiones seynd confirmiert vnnd vnderschrieben von Starosta Sotawynsky / Castelano Belsky / Jacobo Sobiesky / Woy Wodsier Lubbelsky / im nahmen Jhrer Königlichen Mayestät deß Feldherrn / Starosta Lubomirsky / Starosta Sandomiersky / allen Kriegs-Commissarien: welche von J. May. vnd dero Cron zu diesem Krieg deputirt worden / vnd im Läger zugegen gewesen.

Wir haben zuvor gedacht / daß Keyser Ferdinand auff deß Königs in Engelland Schreiben / den Graffen von Schwartzenburg in selbiges Königreich abgefertiget: desselben werbung vnd anbringen ist mehrentheils in Complementen vnnd höfflichen Worten vnnd Geberden bestanden / darauff nichts fruchtbarlichs erfolget / vngeachtet der König in Engelland annehmbliche Conditiones vorgeschlagen / welche gewesen:

Deß Königs in Engelland Vorschlag zu Außsöhnung deß Pfaltzgraffen. Er der König in Engelland wolte daran seyn / daß sein Tochtermann nachfolgendes eingienge: Erstlich daß er bey Jhrer Keyserlichen Mayestät vmb gnad bitte / damit er seine Erblande / die er vor dem Böhmischen Vnwesen gehabt / wie auch seine vorige Ehrentitul wider erlange. Zum andern daß er alle Gerechtigkeit vnnd Praetension / die er vnnd seine Söhn auff die Cron Böhmen haben möchten / absage. Zum dritten / daß er sich in vnderthänigkeit vnd Ehrerbietung Jh. Keyserl. May. vnderwerffe / wie einem Fürsten in gleichem Fall zustehet. Zum vierdten / daß er solche Außsöhnung vnd Wohlthat mit einem Fußfall bey Jhrer Keyserlichen Mayestät / suche vnnd begehre. Zum fünfften / daß er sich nicht vnderstehen soll / in Jhrer Keyserlichen Mayestät Königreich / Fürstenthummen vnd Landtschafften / durch heimbliche Practicken einige vnruhe anzurichten / sondern hinfüro jhm angelegen seyn lasse / was zur Ehr vnd Hochheit Jhrer Keyserlichen Mayestät dienen wird. Zum sechsten / daß er sich mit andern Fürsten deß Reichs / so wohl Geistlichen alß Weltlichen / welche diese Vnruhe betroffen / so viel alß seine Person angehet / versöhne / dem Frieden im Reich hinfüro nachtrachte / vnd alles Leid so jhm begegnet / vergesse. Zum siebenden / woferrn etwas hernach vorfallen solte / das zu beförderung dieses Vertrags dienen möchte / solte er solches annehmen: Vnnd wann Jhrer Mayestät Vorbitt für jhn / statt finden würde / solte er versprechen solches mit aller Dienstwilligkeit zuerkennen / etc.

Weil nun der König gesehen / daß er allenthalben wenig mit der Güte auß gerichtet / auch sein Gesandter Digby so schlechten Bescheld vom Keyserlichen Hoff mitgebracht hatte / vnd darneben jhm zu Ohren kam / wie die Spanische vnnd Parlament in Engelland wird wider zusammen beruffen. Beyerische Soldaten in der Pfaltz / so vbel hauß hielten: alß hat er das Parlament / welches im Monat Junio auff einen Receß voneinander geschieden war / auff den 1. Decembr. wider zusammen beruffen.

gen so wol / alß Tartarn / pflegen auff Fisch vnd Wildjagten zuziehen / sich vnter jhnen etwan deßwegen / wie es offt geschicht / Scharmützel erhuben / das soll zwischen dem Ottomannischen Hauß vnnd dem Polen / den Frieden nicht brechen.

7. Woferrn sich zutrüge / daß die Tartarn in deß Ottomannischen Keysers diensten jrgends hinziehen solten / so sollen sie auch in solchem fall deß Polnischen Königs Grund vnnd Boden gar nicht berühren / auch keinen eintzigen schaden darinnen thun / bey vorgemeldter Erstattung beyderseits Schaden / vnnd sollen mit dem ersten von beyden Theilen / verständige vnnd der Orthen wohlerfahrne / deputieret werden / vmb die Grentzen zwischen den zweyen Monarchen recht zu scheiden vnd zu benahmen.

8. Die Polen sollen jährlich den von vielen jahren hero gewöhnlichen Sold / in Peltzen vnd Lacken / dem Tartarn Cham vberliefern / vnd solchen alle jahr dem Wallachischen Haspodar zu senden / daselbst soll jhn der Cham durch seine Gesandten abholen lassen.

Entgegen ist obgedachter Tartar Cham auff begehren Jhrer Königlichen Mayestät in Polen mit seinem Heer / dahin Jhre Mayestät es befehlen werden / nach der Vorfahren altem Brauch / sich einzustellen vnd zu dienen / schuldig.

9. Weil der Friedensbruch zwischen dem Ottomannischen Hauß vnd dem König in Polen / meistentheils auß der Wallachischen Hospodaren Boßheit vnnd Geitz hergerührt / alß sollen feine verständige / richtige vnnd taugliche Personen hinfort / an solches Ampt gesetzt werden / welche auffs aller fleissigst den geschlossenen Frieden von beyden seithen in acht zunehmen / vnnd auch dem König in Polen jhre schuldige Willigkeit / zuerzeigen wüsten.

10. Das Schloß Cochyn / welcher laut der alten Pacten zur Walachey / dem Türcken zugehört / die Polen aber sich dessen bemächtiget / vnnd bißhero jhre Guarnison / darinn haben / sollens die Polen mit allem Zugehör / wie sie es jetzt halten / dem Wallachischen Hospodar / welcher nun seyn wird / wider einraumen.

11. Endlichen sollen Jhre Königliche Majestät in Polen / deß Türckischen Keysers Freunden Freunde / vnnd Feinden Feind seyn / wie dann entgegen der Türckische Keyser / deß Königs in Polen vnd der Cron Polen auch Freunden Freund / vnnd Feinden Feind seyn will / vnd sonst beyderseit die vhralte heylsame vnnd von beyden theilen vhralten Vorfahren / auch von dero stattlichen Bottschafften bestettigte / confirmirte vnnd jetzt von newem auffgerichtete alte vnd jede Pacta / solten fest vnd vnerbrüchig an statt eines gethanen Eyds halten vnnd observiren.

Diese Conditiones seynd confirmiert vnnd vnderschrieben von Starosta Sotawynsky / Castelano Belsky / Jacobo Sobiesky / Woy Wodsier Lubbelsky / im nahmen Jhrer Königlichen Mayestät deß Feldherrn / Starosta Lubomirsky / Starosta Sandomiersky / allen Kriegs-Commissarien: welche von J. May. vnd dero Cron zu diesem Krieg deputirt worden / vnd im Läger zugegen gewesen.

Wir haben zuvor gedacht / daß Keyser Ferdinand auff deß Königs in Engelland Schreiben / den Graffen von Schwartzenburg in selbiges Königreich abgefertiget: desselben werbung vnd anbringen ist mehrentheils in Complementen vnnd höfflichen Worten vnnd Geberden bestanden / darauff nichts fruchtbarlichs erfolget / vngeachtet der König in Engelland annehmbliche Conditiones vorgeschlagen / welche gewesen:

Deß Königs in Engelland Vorschlag zu Außsöhnung deß Pfaltzgraffen. Er der König in Engelland wolte daran seyn / daß sein Tochtermann nachfolgendes eingienge: Erstlich daß er bey Jhrer Keyserlichen Mayestät vmb gnad bitte / damit er seine Erblande / die er vor dem Böhmischen Vnwesen gehabt / wie auch seine vorige Ehrentitul wider erlange. Zum andern daß er alle Gerechtigkeit vnnd Praetension / die er vnnd seine Söhn auff die Cron Böhmen haben möchten / absage. Zum dritten / daß er sich in vnderthänigkeit vnd Ehrerbietung Jh. Keyserl. May. vnderwerffe / wie einem Fürsten in gleichem Fall zustehet. Zum vierdten / daß er solche Außsöhnung vnd Wohlthat mit einem Fußfall bey Jhrer Keyserlichen Mayestät / suche vnnd begehre. Zum fünfften / daß er sich nicht vnderstehen soll / in Jhrer Keyserlichen Mayestät Königreich / Fürstenthummen vnd Landtschafften / durch heimbliche Practicken einige vnruhe anzurichten / sondern hinfüro jhm angelegen seyn lasse / was zur Ehr vnd Hochheit Jhrer Keyserlichen Mayestät dienen wird. Zum sechsten / daß er sich mit andern Fürsten deß Reichs / so wohl Geistlichen alß Weltlichen / welche diese Vnruhe betroffen / so viel alß seine Person angehet / versöhne / dem Frieden im Reich hinfüro nachtrachte / vnd alles Leid so jhm begegnet / vergesse. Zum siebenden / woferrn etwas hernach vorfallen solte / das zu beförderung dieses Vertrags dienen möchte / solte er solches annehmen: Vnnd wann Jhrer Mayestät Vorbitt für jhn / statt finden würde / solte er versprechen solches mit aller Dienstwilligkeit zuerkennen / etc.

Weil nun der König gesehen / daß er allenthalben wenig mit der Güte auß gerichtet / auch sein Gesandter Digby so schlechten Bescheld vom Keyserlichen Hoff mitgebracht hatte / vnd darneben jhm zu Ohren kam / wie die Spanische vnnd Parlament in Engelland wird wider zusammen beruffen. Beyerische Soldaten in der Pfaltz / so vbel hauß hielten: alß hat er das Parlament / welches im Monat Junio auff einen Receß voneinander geschieden war / auff den 1. Decembr. wider zusammen beruffen.

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[692/0775] gen so wol / alß Tartarn / pflegen auff Fisch vnd Wildjagten zuziehen / sich vnter jhnen etwan deßwegen / wie es offt geschicht / Scharmützel erhuben / das soll zwischen dem Ottomannischen Hauß vnnd dem Polen / den Frieden nicht brechen. 7. Woferrn sich zutrüge / daß die Tartarn in deß Ottomannischen Keysers diensten jrgends hinziehen solten / so sollen sie auch in solchem fall deß Polnischen Königs Grund vnnd Boden gar nicht berühren / auch keinen eintzigen schaden darinnen thun / bey vorgemeldter Erstattung beyderseits Schaden / vnnd sollen mit dem ersten von beyden Theilen / verständige vnnd der Orthen wohlerfahrne / deputieret werden / vmb die Grentzen zwischen den zweyen Monarchen recht zu scheiden vnd zu benahmen. 8. Die Polen sollen jährlich den von vielen jahren hero gewöhnlichen Sold / in Peltzen vnd Lacken / dem Tartarn Cham vberliefern / vnd solchen alle jahr dem Wallachischen Haspodar zu senden / daselbst soll jhn der Cham durch seine Gesandten abholen lassen. Entgegen ist obgedachter Tartar Cham auff begehren Jhrer Königlichen Mayestät in Polen mit seinem Heer / dahin Jhre Mayestät es befehlen werden / nach der Vorfahren altem Brauch / sich einzustellen vnd zu dienen / schuldig. 9. Weil der Friedensbruch zwischen dem Ottomannischen Hauß vnd dem König in Polen / meistentheils auß der Wallachischen Hospodaren Boßheit vnnd Geitz hergerührt / alß sollen feine verständige / richtige vnnd taugliche Personen hinfort / an solches Ampt gesetzt werden / welche auffs aller fleissigst den geschlossenen Frieden von beyden seithen in acht zunehmen / vnnd auch dem König in Polen jhre schuldige Willigkeit / zuerzeigen wüsten. 10. Das Schloß Cochyn / welcher laut der alten Pacten zur Walachey / dem Türcken zugehört / die Polen aber sich dessen bemächtiget / vnnd bißhero jhre Guarnison / darinn haben / sollens die Polen mit allem Zugehör / wie sie es jetzt halten / dem Wallachischen Hospodar / welcher nun seyn wird / wider einraumen. 11. Endlichen sollen Jhre Königliche Majestät in Polen / deß Türckischen Keysers Freunden Freunde / vnnd Feinden Feind seyn / wie dann entgegen der Türckische Keyser / deß Königs in Polen vnd der Cron Polen auch Freunden Freund / vnnd Feinden Feind seyn will / vnd sonst beyderseit die vhralte heylsame vnnd von beyden theilen vhralten Vorfahren / auch von dero stattlichen Bottschafften bestettigte / confirmirte vnnd jetzt von newem auffgerichtete alte vnd jede Pacta / solten fest vnd vnerbrüchig an statt eines gethanen Eyds halten vnnd observiren. Diese Conditiones seynd confirmiert vnnd vnderschrieben von Starosta Sotawynsky / Castelano Belsky / Jacobo Sobiesky / Woy Wodsier Lubbelsky / im nahmen Jhrer Königlichen Mayestät deß Feldherrn / Starosta Lubomirsky / Starosta Sandomiersky / allen Kriegs-Commissarien: welche von J. May. vnd dero Cron zu diesem Krieg deputirt worden / vnd im Läger zugegen gewesen. Wir haben zuvor gedacht / daß Keyser Ferdinand auff deß Königs in Engelland Schreiben / den Graffen von Schwartzenburg in selbiges Königreich abgefertiget: desselben werbung vnd anbringen ist mehrentheils in Complementen vnnd höfflichen Worten vnnd Geberden bestanden / darauff nichts fruchtbarlichs erfolget / vngeachtet der König in Engelland annehmbliche Conditiones vorgeschlagen / welche gewesen: Er der König in Engelland wolte daran seyn / daß sein Tochtermann nachfolgendes eingienge: Erstlich daß er bey Jhrer Keyserlichen Mayestät vmb gnad bitte / damit er seine Erblande / die er vor dem Böhmischen Vnwesen gehabt / wie auch seine vorige Ehrentitul wider erlange. Zum andern daß er alle Gerechtigkeit vnnd Praetension / die er vnnd seine Söhn auff die Cron Böhmen haben möchten / absage. Zum dritten / daß er sich in vnderthänigkeit vnd Ehrerbietung Jh. Keyserl. May. vnderwerffe / wie einem Fürsten in gleichem Fall zustehet. Zum vierdten / daß er solche Außsöhnung vnd Wohlthat mit einem Fußfall bey Jhrer Keyserlichen Mayestät / suche vnnd begehre. Zum fünfften / daß er sich nicht vnderstehen soll / in Jhrer Keyserlichen Mayestät Königreich / Fürstenthummen vnd Landtschafften / durch heimbliche Practicken einige vnruhe anzurichten / sondern hinfüro jhm angelegen seyn lasse / was zur Ehr vnd Hochheit Jhrer Keyserlichen Mayestät dienen wird. Zum sechsten / daß er sich mit andern Fürsten deß Reichs / so wohl Geistlichen alß Weltlichen / welche diese Vnruhe betroffen / so viel alß seine Person angehet / versöhne / dem Frieden im Reich hinfüro nachtrachte / vnd alles Leid so jhm begegnet / vergesse. Zum siebenden / woferrn etwas hernach vorfallen solte / das zu beförderung dieses Vertrags dienen möchte / solte er solches annehmen: Vnnd wann Jhrer Mayestät Vorbitt für jhn / statt finden würde / solte er versprechen solches mit aller Dienstwilligkeit zuerkennen / etc. Deß Königs in Engelland Vorschlag zu Außsöhnung deß Pfaltzgraffen. Weil nun der König gesehen / daß er allenthalben wenig mit der Güte auß gerichtet / auch sein Gesandter Digby so schlechten Bescheld vom Keyserlichen Hoff mitgebracht hatte / vnd darneben jhm zu Ohren kam / wie die Spanische vnnd Beyerische Soldaten in der Pfaltz / so vbel hauß hielten: alß hat er das Parlament / welches im Monat Junio auff einen Receß voneinander geschieden war / auff den 1. Decembr. wider zusammen beruffen. Parlament in Engelland wird wider zusammen beruffen.

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 692. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/775>, abgerufen am 23.11.2024.