Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.thanen / in solcher täglichen Gefahr vnnd Vnsicherheit newer Rebellion vnd Vberfalls nicht assecurirt / nicht länger zusehen / sondern besagtes Königreich vor jhme von Mansfeld / als Jhrer May. beharrlichen Feind / mit Macht versichern / auch denselben in continenti versequiren solten / wo vnd was gestalt sie köndte: Gestalt ohne das einem jeglichen Privat Stand vnnd Person im Rechten erlaubt / in continenti, oder so bald er Gelegenheit hette / wo vnd wann er köndte / seinen Feind zuverfolgen / vnd das seine zu recuperiren: Auch er von Mansfeld selbst (gleichwol vnbefugter weiß) laut seines auß dem Rewstättel abgangenen Schreiben / als seines praetendirten gnädigsten König vnd Herrns hochverpflichter Diener / seiner Kön. May. Schaden zuwenden / dero Nutz zubefördern rc. auch den Gegentheil (Jhrer Durchl. meynend) von wegen Jhrer Kön. May. gar in Böheim zuverfolgen: Mit starckem feindlichem Gewalt in Böhmen zurücken / vnd den Seinigen zu succurriren / wofern J. D. die Belägerung Wittigaw / Klingenberg vnnd Thabor (die Jh. Durchl. doch nie belägert hette) nicht abführten / getrohet hette. Also solches Jh. Kay. M. inn vnd zu dero eygenthumblichen angehörigen Landen / gegen jhme / wo er anzutreffen / nicht vnrecht seyn köndte. Sintemal dann Jh. Durchl. solchen Keyserlichen inständigen Erinnerungen / Ermahnen vnd Befelch / wegen schuldigen Gehorsambs vnd Pflicht / auch daß es jhr vbernommene Commission berührt / vnnd derselben anhängig were / gleichwol mit jhrer vnd der jhrigen höchster Vngelegenheit statt geben müssen: Als were sie im Namen Gottes / in solcher schweren Commission mit der tröstlichen Hoffnung / zu verfahren vorhabens / daß / wie von Anfang solcher Commission sein Allmacht selbst die gerechte Sach geleithet vnd geführt: Also sie noch ferner Gnad verleyhen würden / daß Jhre May. in jhrem so vbel angeführten Königreich / vor diesen vnd andern widerwertigen Feindseligkeiten gesichert / vnnd dasselbe zu beständigem Wolstandt gedracht werden köndte. Es wolte aber an dem beruhen / daß offtberührter von Mansfeld zu seinem Vortheil sich oberzehlter massen an jetzigem Orth zu nechst an vnd in Böheimb verschantzt / daß jhm ohne Gefahr daselbs nicht beyzukommen / sondern man jhn nothwendig von vnd durch andere Orth / vnd sonderlich in der Obern Pfaltz müßte angreiffen. Nun were wol zuerachten / daß dieses ohne Vngelegenheit nit würde abgehen können / auch die Vnschuldigen erwan leyden müssen / wie dann Jh. Durchl. mit der Obern Pfaltz in Vngutem nichts zuthun / derselben nie nichts Widrigs erwiesen / mit den Vnschuldigen allenthalben mitleyden getragen: Ingleichem sie gläublichen Bericht hette / daß theils der Ständ / Vnderthanen vnnd Zugethanen der Obern Pfaltz / deß von Mansfeld der Enden bißhero angestelte Kriegsverfassung / dardurch das Land fast gantz erseygert würde / nicht lieb / sondern nur zuviel leyd / vnerschwinglich vnd schädlich weren / vnd da einer oder der ander darzu gezogen / dasselbe gezwungener weiß / grössere Straff zuvermeyden / geschehen solte. Dannenhero Jh. Durchl. zu erzeigung jhrer guten Affection / Intention vnd Gemüths / nicht vnderlassen können / jhnen sampt vnnd sonders die Keyserliche Commission vber das Königreich Böheimb / dasselbe von dieser deß von Mansfeld Gewaltthat zuentledigen / desto vmbständlicher vnnd beweglicher zu intimiren / benebens gantz wolmeynend vnnd getrewlich zuermahnen / daß sie sich auff keinerley, Weiß oder Weg / heimlich oder offentlich / wider die Keyserliche Commission setzten / oder dieselbe verhinderten / dargegen sich nicht brauchen liessen / viel weniger Jhrer Kay. May. Widerwertigen dem von Mansfeld vnnd dessen Anhang einigen Vorschub / Hülff / Assistentz oder Gehorsamb leysteten / sich durch jhr zuthun / oder vnderlassen seiner Feindseligkeiten nicht theilhafftig machten / auch den widerwertigen Consilien / Impressionen / vnd falschen desperat Einbildungen / vnrechtmässigen Trangsals vnnd Verfolgung / keines Wegs statt geben / sondern vielmehr jhne von Mansfeld sampt seiner Armada / jhnen selbs zu gutem der Orthen ab: vnnd auß dem Land zu treiben befliessen / also Jhrer Kay. May. ernstlichem vnnd wolgemeyntem Befelch (deren gleichwol mittelbahre Vnderthanen sie / vnnd das Fürstenthumb der Obern Pfaltz ein Reichs Lehen ohne das were) gehorsamblich nachgelebten / solchen nach Vermögen befürderten / vnnd dardurch jhre eygene Gefahr verhüteten. Dann wie die Keyserliche Commission zu keines / also auch in specie zu jhrem Schaden vnnd Nachtheil nicht gemeynt oder angesehen / auch auff den Fall erscheinenden Gehorsambs Jhrer Durchl. im Nahmen Jhrer Kay. May. alle die jenigen / so sich auff jetztvermelte Weiß bey der vorhabenden Commission gehorsamblich erzeigten / wider den von Mansfeld vnnd seinen Anhang / vor Gewalt vnnd Zunöthigungen nach Müglichkeit zuschützen / vnd jhnen in continenti zu assistiren / in völliger Bereitschafft / auch jedes mahl so viel es nur seyn köndte / zu remediren vrbietig wenn: Also hetten sie leichtlich die Rechnung zumachen / wofern der von Mansfeld seine jnnhabende Orth bey jhnen vnnd in Böheimb / nicht in continenti quittirte / sein Armada nicht dissolvirte / vnnd sie sich von jhm zu Jhrer May. Devotion nicht wendeten / sondern die Keyserliche Beselch verhinderten / bey dem von Mansfeld vnnd den Seinigen auff einigerley Weiß sich interessirt machten: Daß Jhre Durchleucht. gleichwol vermög Keyserlicher Commission gegen dem von Mansfeldt vnnd seinen Adhaerenten verfahren / vnnd da einem oder dem andern auß jhnen dardurch was Widriges begegnete / Er dasselbe nur jhm selbs / seinem Vngehorsamb / vnd thanen / in solcher täglichen Gefahr vnnd Vnsicherheit newer Rebellion vnd Vberfalls nicht assecurirt / nicht länger zusehen / sondern besagtes Königreich vor jhme von Mansfeld / als Jhrer May. beharrlichen Feind / mit Macht versichern / auch denselben in continenti versequiren solten / wo vnd was gestalt sie köndte: Gestalt ohne das einem jeglichen Privat Stand vnnd Person im Rechten erlaubt / in continenti, oder so bald er Gelegenheit hette / wo vnd wann er köndte / seinen Feind zuverfolgen / vnd das seine zu recuperiren: Auch er von Mansfeld selbst (gleichwol vnbefugter weiß) laut seines auß dem Rewstättel abgangenen Schreiben / als seines praetendirten gnädigsten König vnd Herrns hochverpflichter Diener / seiner Kön. May. Schaden zuwenden / dero Nutz zubefördern rc. auch den Gegentheil (Jhrer Durchl. meynend) von wegen Jhrer Kön. May. gar in Böheim zuverfolgen: Mit starckem feindlichem Gewalt in Böhmen zurücken / vnd den Seinigen zu succurriren / wofern J. D. die Belägerung Wittigaw / Klingenberg vnnd Thabor (die Jh. Durchl. doch nie belägert hette) nicht abführten / getrohet hette. Also solches Jh. Kay. M. inn vnd zu dero eygenthumblichen angehörigen Landen / gegen jhme / wo er anzutreffen / nicht vnrecht seyn köndte. Sintemal dann Jh. Durchl. solchen Keyserlichen inständigen Erinnerungen / Ermahnen vnd Befelch / wegen schuldigen Gehorsambs vnd Pflicht / auch daß es jhr vbernommene Commission berührt / vnnd derselben anhängig were / gleichwol mit jhrer vnd der jhrigen höchster Vngelegenheit statt geben müssen: Als were sie im Namen Gottes / in solcher schweren Commission mit der tröstlichen Hoffnung / zu verfahren vorhabens / daß / wie von Anfang solcher Commission sein Allmacht selbst die gerechte Sach geleithet vnd geführt: Also sie noch ferner Gnad verleyhen würden / daß Jhre May. in jhrem so vbel angeführten Königreich / vor diesen vnd andern widerwertigen Feindseligkeiten gesichert / vnnd dasselbe zu beständigem Wolstandt gedracht werden köndte. Es wolte aber an dem beruhen / daß offtberührter von Mansfeld zu seinem Vortheil sich oberzehlter massen an jetzigem Orth zu nechst an vnd in Böheimb verschantzt / daß jhm ohne Gefahr daselbs nicht beyzukommen / sondern man jhn nothwendig von vnd durch andere Orth / vnd sonderlich in der Obern Pfaltz müßte angreiffen. Nun were wol zuerachten / daß dieses ohne Vngelegenheit nit würde abgehen können / auch die Vnschuldigen erwan leyden müssen / wie dann Jh. Durchl. mit der Obern Pfaltz in Vngutem nichts zuthun / derselben nie nichts Widrigs erwiesen / mit den Vnschuldigen allenthalben mitleyden getragen: Ingleichem sie gläublichen Bericht hette / daß theils der Ständ / Vnderthanen vnnd Zugethanen der Obern Pfaltz / deß von Mansfeld der Enden bißhero angestelte Kriegsverfassung / dardurch das Land fast gantz erseygert würde / nicht lieb / sondern nur zuviel leyd / vnerschwinglich vnd schädlich weren / vnd da einer oder der ander darzu gezogen / dasselbe gezwungener weiß / grössere Straff zuvermeyden / geschehen solte. Dannenhero Jh. Durchl. zu erzeigung jhrer guten Affection / Intention vnd Gemüths / nicht vnderlassen können / jhnen sampt vnnd sonders die Keyserliche Commission vber das Königreich Böheimb / dasselbe von dieser deß von Mansfeld Gewaltthat zuentledigen / desto vmbständlicher vnnd beweglicher zu intimiren / benebens gantz wolmeynend vnnd getrewlich zuermahnen / daß sie sich auff keinerley, Weiß oder Weg / heimlich oder offentlich / wider die Keyserliche Commission setzten / oder dieselbe verhinderten / dargegen sich nicht brauchen liessen / viel weniger Jhrer Kay. May. Widerwertigen dem von Mansfeld vnnd dessen Anhang einigen Vorschub / Hülff / Assistentz oder Gehorsamb leysteten / sich durch jhr zuthun / oder vnderlassen seiner Feindseligkeiten nicht theilhafftig machten / auch den widerwertigen Consilien / Impressionen / vnd falschen desperat Einbildungen / vnrechtmässigen Trangsals vnnd Verfolgung / keines Wegs statt geben / sondern vielmehr jhne von Mansfeld sampt seiner Armada / jhnen selbs zu gutem der Orthen ab: vnnd auß dem Land zu treiben befliessen / also Jhrer Kay. May. ernstlichem vnnd wolgemeyntem Befelch (deren gleichwol mittelbahre Vnderthanen sie / vnnd das Fürstenthumb der Obern Pfaltz ein Reichs Lehen ohne das were) gehorsamblich nachgelebten / solchen nach Vermögen befürderten / vnnd dardurch jhre eygene Gefahr verhüteten. Dann wie die Keyserliche Commission zu keines / also auch in specie zu jhrem Schaden vnnd Nachtheil nicht gemeynt oder angesehen / auch auff den Fall erscheinenden Gehorsambs Jhrer Durchl. im Nahmen Jhrer Kay. May. alle die jenigen / so sich auff jetztvermelte Weiß bey der vorhabenden Commission gehorsamblich erzeigten / wider den von Mansfeld vnnd seinen Anhang / vor Gewalt vnnd Zunöthigungen nach Müglichkeit zuschützen / vnd jhnen in continenti zu assistiren / in völliger Bereitschafft / auch jedes mahl so viel es nur seyn köndte / zu remediren vrbietig wenn: Also hetten sie leichtlich die Rechnung zumachen / wofern der von Mansfeld seine jnnhabende Orth bey jhnen vnnd in Böheimb / nicht in continenti quittirte / sein Armada nicht dissolvirte / vnnd sie sich von jhm zu Jhrer May. Devotion nicht wendeten / sondern die Keyserliche Beselch verhinderten / bey dem von Mansfeld vnnd den Seinigen auff einigerley Weiß sich interessirt machten: Daß Jhre Durchleucht. gleichwol vermög Keyserlicher Commission gegen dem von Mansfeldt vnnd seinen Adhaerenten verfahren / vnnd da einem oder dem andern auß jhnen dardurch was Widriges begegnete / Er dasselbe nur jhm selbs / seinem Vngehorsamb / vnd <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0666" n="597"/> thanen / in solcher täglichen Gefahr vnnd Vnsicherheit newer Rebellion vnd Vberfalls nicht assecurirt / nicht länger zusehen / sondern besagtes Königreich vor jhme von Mansfeld / als Jhrer May. beharrlichen Feind / mit Macht versichern / auch denselben in continenti versequiren solten / wo vnd was gestalt sie köndte: Gestalt ohne das einem jeglichen Privat Stand vnnd Person im Rechten erlaubt / in continenti, oder so bald er Gelegenheit hette / wo vnd wann er köndte / seinen Feind zuverfolgen / vnd das seine zu recuperiren: Auch er von Mansfeld selbst (gleichwol vnbefugter weiß) laut seines auß dem Rewstättel abgangenen Schreiben / als seines praetendirten gnädigsten König vnd Herrns hochverpflichter Diener / seiner Kön. May. Schaden zuwenden / dero Nutz zubefördern rc. auch den Gegentheil (Jhrer Durchl. meynend) von wegen Jhrer Kön. May. gar in Böheim zuverfolgen: Mit starckem feindlichem Gewalt in Böhmen zurücken / vnd den Seinigen zu succurriren / wofern J. D. die Belägerung Wittigaw / Klingenberg vnnd Thabor (die Jh. Durchl. doch nie belägert hette) nicht abführten / getrohet hette. Also solches Jh. Kay. M. inn vnd zu dero eygenthumblichen angehörigen Landen / gegen jhme / wo er anzutreffen / nicht vnrecht seyn köndte.</p> <p>Sintemal dann Jh. Durchl. solchen Keyserlichen inständigen Erinnerungen / Ermahnen vnd Befelch / wegen schuldigen Gehorsambs vnd Pflicht / auch daß es jhr vbernommene Commission berührt / vnnd derselben anhängig were / gleichwol mit jhrer vnd der jhrigen höchster Vngelegenheit statt geben müssen: Als were sie im Namen Gottes / in solcher schweren Commission mit der tröstlichen Hoffnung / zu verfahren vorhabens / daß / wie von Anfang solcher Commission sein Allmacht selbst die gerechte Sach geleithet vnd geführt: Also sie noch ferner Gnad verleyhen würden / daß Jhre May. in jhrem so vbel angeführten Königreich / vor diesen vnd andern widerwertigen Feindseligkeiten gesichert / vnnd dasselbe zu beständigem Wolstandt gedracht werden köndte.</p> <p>Es wolte aber an dem beruhen / daß offtberührter von Mansfeld zu seinem Vortheil sich oberzehlter massen an jetzigem Orth zu nechst an vnd in Böheimb verschantzt / daß jhm ohne Gefahr daselbs nicht beyzukommen / sondern man jhn nothwendig von vnd durch andere Orth / vnd sonderlich in der Obern Pfaltz müßte angreiffen.</p> <p>Nun were wol zuerachten / daß dieses ohne Vngelegenheit nit würde abgehen können / auch die Vnschuldigen erwan leyden müssen / wie dann Jh. Durchl. mit der Obern Pfaltz in Vngutem nichts zuthun / derselben nie nichts Widrigs erwiesen / mit den Vnschuldigen allenthalben mitleyden getragen: Ingleichem sie gläublichen Bericht hette / daß theils der Ständ / Vnderthanen vnnd Zugethanen der Obern Pfaltz / deß von Mansfeld der Enden bißhero angestelte Kriegsverfassung / dardurch das Land fast gantz erseygert würde / nicht lieb / sondern nur zuviel leyd / vnerschwinglich vnd schädlich weren / vnd da einer oder der ander darzu gezogen / dasselbe gezwungener weiß / grössere Straff zuvermeyden / geschehen solte.</p> <p>Dannenhero Jh. Durchl. zu erzeigung jhrer guten Affection / Intention vnd Gemüths / nicht vnderlassen können / jhnen sampt vnnd sonders die Keyserliche Commission vber das Königreich Böheimb / dasselbe von dieser deß von Mansfeld Gewaltthat zuentledigen / desto vmbständlicher vnnd beweglicher zu intimiren / benebens gantz wolmeynend vnnd getrewlich zuermahnen / daß sie sich auff keinerley, Weiß oder Weg / heimlich oder offentlich / wider die Keyserliche Commission setzten / oder dieselbe verhinderten / dargegen sich nicht brauchen liessen / viel weniger Jhrer Kay. May. Widerwertigen dem von Mansfeld vnnd dessen Anhang einigen Vorschub / Hülff / Assistentz oder Gehorsamb leysteten / sich durch jhr zuthun / oder vnderlassen seiner Feindseligkeiten nicht theilhafftig machten / auch den widerwertigen Consilien / Impressionen / vnd falschen desperat Einbildungen / vnrechtmässigen Trangsals vnnd Verfolgung / keines Wegs statt geben / sondern vielmehr jhne von Mansfeld sampt seiner Armada / jhnen selbs zu gutem der Orthen ab: vnnd auß dem Land zu treiben befliessen / also Jhrer Kay. May. ernstlichem vnnd wolgemeyntem Befelch (deren gleichwol mittelbahre Vnderthanen sie / vnnd das Fürstenthumb der Obern Pfaltz ein Reichs Lehen ohne das were) gehorsamblich nachgelebten / solchen nach Vermögen befürderten / vnnd dardurch jhre eygene Gefahr verhüteten.</p> <p>Dann wie die Keyserliche Commission zu keines / also auch in specie zu jhrem Schaden vnnd Nachtheil nicht gemeynt oder angesehen / auch auff den Fall erscheinenden Gehorsambs Jhrer Durchl. im Nahmen Jhrer Kay. May. alle die jenigen / so sich auff jetztvermelte Weiß bey der vorhabenden Commission gehorsamblich erzeigten / wider den von Mansfeld vnnd seinen Anhang / vor Gewalt vnnd Zunöthigungen nach Müglichkeit zuschützen / vnd jhnen in continenti zu assistiren / in völliger Bereitschafft / auch jedes mahl so viel es nur seyn köndte / zu remediren vrbietig wenn: Also hetten sie leichtlich die Rechnung zumachen / wofern der von Mansfeld seine jnnhabende Orth bey jhnen vnnd in Böheimb / nicht in continenti quittirte / sein Armada nicht dissolvirte / vnnd sie sich von jhm zu Jhrer May. Devotion nicht wendeten / sondern die Keyserliche Beselch verhinderten / bey dem von Mansfeld vnnd den Seinigen auff einigerley Weiß sich interessirt machten: Daß Jhre Durchleucht. gleichwol vermög Keyserlicher Commission gegen dem von Mansfeldt vnnd seinen Adhaerenten verfahren / vnnd da einem oder dem andern auß jhnen dardurch was Widriges begegnete / Er dasselbe nur jhm selbs / seinem Vngehorsamb / vnd </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [597/0666]
thanen / in solcher täglichen Gefahr vnnd Vnsicherheit newer Rebellion vnd Vberfalls nicht assecurirt / nicht länger zusehen / sondern besagtes Königreich vor jhme von Mansfeld / als Jhrer May. beharrlichen Feind / mit Macht versichern / auch denselben in continenti versequiren solten / wo vnd was gestalt sie köndte: Gestalt ohne das einem jeglichen Privat Stand vnnd Person im Rechten erlaubt / in continenti, oder so bald er Gelegenheit hette / wo vnd wann er köndte / seinen Feind zuverfolgen / vnd das seine zu recuperiren: Auch er von Mansfeld selbst (gleichwol vnbefugter weiß) laut seines auß dem Rewstättel abgangenen Schreiben / als seines praetendirten gnädigsten König vnd Herrns hochverpflichter Diener / seiner Kön. May. Schaden zuwenden / dero Nutz zubefördern rc. auch den Gegentheil (Jhrer Durchl. meynend) von wegen Jhrer Kön. May. gar in Böheim zuverfolgen: Mit starckem feindlichem Gewalt in Böhmen zurücken / vnd den Seinigen zu succurriren / wofern J. D. die Belägerung Wittigaw / Klingenberg vnnd Thabor (die Jh. Durchl. doch nie belägert hette) nicht abführten / getrohet hette. Also solches Jh. Kay. M. inn vnd zu dero eygenthumblichen angehörigen Landen / gegen jhme / wo er anzutreffen / nicht vnrecht seyn köndte.
Sintemal dann Jh. Durchl. solchen Keyserlichen inständigen Erinnerungen / Ermahnen vnd Befelch / wegen schuldigen Gehorsambs vnd Pflicht / auch daß es jhr vbernommene Commission berührt / vnnd derselben anhängig were / gleichwol mit jhrer vnd der jhrigen höchster Vngelegenheit statt geben müssen: Als were sie im Namen Gottes / in solcher schweren Commission mit der tröstlichen Hoffnung / zu verfahren vorhabens / daß / wie von Anfang solcher Commission sein Allmacht selbst die gerechte Sach geleithet vnd geführt: Also sie noch ferner Gnad verleyhen würden / daß Jhre May. in jhrem so vbel angeführten Königreich / vor diesen vnd andern widerwertigen Feindseligkeiten gesichert / vnnd dasselbe zu beständigem Wolstandt gedracht werden köndte.
Es wolte aber an dem beruhen / daß offtberührter von Mansfeld zu seinem Vortheil sich oberzehlter massen an jetzigem Orth zu nechst an vnd in Böheimb verschantzt / daß jhm ohne Gefahr daselbs nicht beyzukommen / sondern man jhn nothwendig von vnd durch andere Orth / vnd sonderlich in der Obern Pfaltz müßte angreiffen.
Nun were wol zuerachten / daß dieses ohne Vngelegenheit nit würde abgehen können / auch die Vnschuldigen erwan leyden müssen / wie dann Jh. Durchl. mit der Obern Pfaltz in Vngutem nichts zuthun / derselben nie nichts Widrigs erwiesen / mit den Vnschuldigen allenthalben mitleyden getragen: Ingleichem sie gläublichen Bericht hette / daß theils der Ständ / Vnderthanen vnnd Zugethanen der Obern Pfaltz / deß von Mansfeld der Enden bißhero angestelte Kriegsverfassung / dardurch das Land fast gantz erseygert würde / nicht lieb / sondern nur zuviel leyd / vnerschwinglich vnd schädlich weren / vnd da einer oder der ander darzu gezogen / dasselbe gezwungener weiß / grössere Straff zuvermeyden / geschehen solte.
Dannenhero Jh. Durchl. zu erzeigung jhrer guten Affection / Intention vnd Gemüths / nicht vnderlassen können / jhnen sampt vnnd sonders die Keyserliche Commission vber das Königreich Böheimb / dasselbe von dieser deß von Mansfeld Gewaltthat zuentledigen / desto vmbständlicher vnnd beweglicher zu intimiren / benebens gantz wolmeynend vnnd getrewlich zuermahnen / daß sie sich auff keinerley, Weiß oder Weg / heimlich oder offentlich / wider die Keyserliche Commission setzten / oder dieselbe verhinderten / dargegen sich nicht brauchen liessen / viel weniger Jhrer Kay. May. Widerwertigen dem von Mansfeld vnnd dessen Anhang einigen Vorschub / Hülff / Assistentz oder Gehorsamb leysteten / sich durch jhr zuthun / oder vnderlassen seiner Feindseligkeiten nicht theilhafftig machten / auch den widerwertigen Consilien / Impressionen / vnd falschen desperat Einbildungen / vnrechtmässigen Trangsals vnnd Verfolgung / keines Wegs statt geben / sondern vielmehr jhne von Mansfeld sampt seiner Armada / jhnen selbs zu gutem der Orthen ab: vnnd auß dem Land zu treiben befliessen / also Jhrer Kay. May. ernstlichem vnnd wolgemeyntem Befelch (deren gleichwol mittelbahre Vnderthanen sie / vnnd das Fürstenthumb der Obern Pfaltz ein Reichs Lehen ohne das were) gehorsamblich nachgelebten / solchen nach Vermögen befürderten / vnnd dardurch jhre eygene Gefahr verhüteten.
Dann wie die Keyserliche Commission zu keines / also auch in specie zu jhrem Schaden vnnd Nachtheil nicht gemeynt oder angesehen / auch auff den Fall erscheinenden Gehorsambs Jhrer Durchl. im Nahmen Jhrer Kay. May. alle die jenigen / so sich auff jetztvermelte Weiß bey der vorhabenden Commission gehorsamblich erzeigten / wider den von Mansfeld vnnd seinen Anhang / vor Gewalt vnnd Zunöthigungen nach Müglichkeit zuschützen / vnd jhnen in continenti zu assistiren / in völliger Bereitschafft / auch jedes mahl so viel es nur seyn köndte / zu remediren vrbietig wenn: Also hetten sie leichtlich die Rechnung zumachen / wofern der von Mansfeld seine jnnhabende Orth bey jhnen vnnd in Böheimb / nicht in continenti quittirte / sein Armada nicht dissolvirte / vnnd sie sich von jhm zu Jhrer May. Devotion nicht wendeten / sondern die Keyserliche Beselch verhinderten / bey dem von Mansfeld vnnd den Seinigen auff einigerley Weiß sich interessirt machten: Daß Jhre Durchleucht. gleichwol vermög Keyserlicher Commission gegen dem von Mansfeldt vnnd seinen Adhaerenten verfahren / vnnd da einem oder dem andern auß jhnen dardurch was Widriges begegnete / Er dasselbe nur jhm selbs / seinem Vngehorsamb / vnd
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