Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.eines Parlaments in deß Königs Macht allein stehe / der deßw[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]gen nicht schuldig sey / jemand Rechenschafft zugeben / so hab er doch zu dieser Zeit gut vnd rathsamb befunden / nach dem er sich hierunder mit seinen geheimen Räthen vnderredet / seinen Vnderthanen zuwissen zuthun / warumb er das Parlament jetzund bevrlaubet habe. Es erklärte der König in seinem Außschreiben / daß er keinen Mißfallen gehabt hette an einem Ding / so in diesem Parlament were vorgelauffen / vnd bekant / daß er in demselben mehr Zeichen seiner Vnderthanen Lieb vnd Trew gegen jhm gespüret hette / als in einem Parlament / so vor diesem gehalten worden. Die Vrsachen deß Auffbruchs waren diese / daß die warmen Tage / die gemeiniglich zu dieser Zeit deß Jahrs einfallen / nicht bequem weren / grosse Versamblungen zuhalten: Daß deß Königs Reyß vnd Landsvisitation vorhanden war: Daß er seine geheime Räth / deren etliche dem Parlament beywohneten / in grossen vnd wichtigen Geschäfften gebrauchen müßte / ehe er sich auff die Reyß begebe / auff welche er sie auch müßte mit nehmen: Endlich daß man im gantzen Land müßte Gericht halten / welches nicht geschehen köndte / so lang die Amptleuth vnnd Landofficirer im Parlament zuthun hetten etc. Erklärung der Gemeyn in Engeland. Ehe die Parlamentsherrn von einander geschieden / haben die im Nidern Hauß / oder im Hauß der Gemeyn / den 4. Junij in jhrem vnd deß gantzen Königreichs Nahmen diese Erklärung gethan: Die Gemeyn im Parlament versamblet / nachdem sie den gegenwertigen Zustand der Kinder deß Königs / ausserhalb Lands / wie auch den allgemeinen Zustand der Christlichen Religion in frembden Landen / zu welcher die Kirch in Engelland sich bekennet / zu Hertzen gezogen / vnd vber jhr Elend / als Glieder eins Leibs / ein sonderliches Mitleyden hat / bezeuget vor Jhrer Kön. May. vnd der gantzen Welt / so wol in jhrem Nahmen / als deß corporis deß gantzen Königreichs / welches sie repraesentiren / jhr grosses Hertzenleyd vnd Bekümmernuß / vnd geußt nicht allein auß mit vnd neben demselben jhr innbrünstiges Gebett zu GOtt dem Allmächtigen / daß er seine gantze Kirch beschirmen / vnd die gefährliche Dräwungen der Feinde von jhr abwenden wolle / sondern verspricht auch hiermit offentlich vnd einmütiglich / im Fall Jhr Kön. May. durch jhre Gottselige vnnd friedliebende Vnderhandlung nichts solte außrichten / zu widerbringung deß Friedens / (mit welcher sie vnderthänigst bittet / daß Jh. Kön. May. sich nicht lang wolte auffhalten lassen) daß sie wann es J. Kön. May. an das Parlament gesinnen lassen / bereit seyn will / Jhr mit aller Macht / Gut vnnd Blut beyzustehen: Also daß sie mit der Hülff GOttes deß Allmächtigen (welcher die nimmermehr verläßt / die in seiner Forcht die Beschützung seiner Sachen auff sich nehmen) die Mittel haben soll mit dem Schwerdt zuverrichten / was sie mit Lieb vnnd Freundschafft nicht wird erhalten können. Dieses stattlichen Anerbietens halben hat sich der König gegen der Gemeyn zum höchsten bedancket / vnd darbey vermeldet / er könne sich noch nicht resolviren / biß der Mylord Digby / den er allbereit an den Keyserlichen Hoff abgefertiget hette / widerkommen were. Vnd darmit ist das Parlament für dißmahl von einander geschieden. Straff eines Spötters in Engelland. Es ließ sich der Zeit zu Londen ein Advocat gelüsten / in Beyseyn etlicher Parlamentsherrn / allerhand Gespött vnd schimpffliche Reden wider Pfaltzgraff Friderichen vnd sein Gemahlin / als vnder andern daß sie beyde jetzt wol deß Bierschencken in Engellandt sich behelffen möchten / außzustossen. Aber es bekam jhm vbel: dann er wurde von Westmünster auß / mit blossem Haupt / auff einem Pferdt hindersich sitzend vnd an statt deß Zaums den Schwantz in der Hand haltend / auff den Marckt geführet / allda in die Pillerey oder Pranger gestellet / vnd von dannen wider nach Westmünster gebracht; allda jhm die Ohren abgeschnitten / die Nasen geschlitzet / vnd ein Mahl an die Stirn gebrand worden. Hat also mit seinem Schaden vnd Schmach erfahren / daß mit grosser Herrn Vnglück kein Gespött zutreiben. König in Engelland schicket Gesandte zu Keyser Ferdinand Pfaltzgraff Friderichen mit jhm wider zuversöhnen. Obgedachter Mylord Digby / von dem wir gemeldet / daß er von dem König in Engellandt an Keyser Ferdinandum abgesendet worden / die Außsöhnung deß Pfaltzgraffen bey Jhrer May. zusuchen / ist mit seinem Comitat im Julio zu Wien angelangt / vnd bey gehabter Audientz seine Sachen folgehder gestalt vorgebracht; Jhre May. wolten geruhen den Pfaltzgraffen wider in vorige Gnad vnd Huld zunehmen / vnd jhm seine Erbländer vnd Titul / so er / ehe dann er sich den Böhmen anhängig gemacht / gehabt / wider zugeben: Hingegen wolte sein König auff sich nehmen / den Pfaltzgraffen dahin zuvermögen / Jhrer Kay. May. schuldigen Respect vnnd Gehorsamb zu leysten / vnd zu rechtmässigen vnd billichen Conditionen der Satisfaction zubewegen: Darnach daß die fernere Execution der Achtserklärung möchte eingestellet / vnd der Anstand der Waffen / alldieweil hierüber berathschlaget würde / verlängert werden. Keysers Ferdinandi Antwort dem Englischen Abgesandten gegeben. Hierauff hat Jhre Kay. May. dem Gesandten folgender Massen geantwortet; Jhre May. weren geneygt / ermeldtem König zu gratificiren / dafern der König hergegen auff sich nehmen würde / den Pfaltzgraffen wider dahin zubringen / daß er Jhrer May. schuldigen Gehorsamb vnd Satisfaction leyste. Dieweil aber diese Sach einer solchen Wichtigkeit were / vnd gleichsam das gantze Reich betreffe / in welcher Jhre May. bißher vnderschiedlicher Chur: vnnd Fürsten Rath vnd Beystand sich gebraucht / haben sie nit zimblich zu seyn erachtet / ohne derselben Rath ein endliche Resolution zunehmen; Derowegen Jhre May. einen Convent etlicher Chur: vnd Fürsten gen Regenspurg außgeschrieben / daselbsten sie sich mit deroselben Rath endlich resolviren würden. eines Parlaments in deß Königs Macht allein stehe / der deßw[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]gen nicht schuldig sey / jemand Rechenschafft zugeben / so hab er doch zu dieser Zeit gut vnd rathsamb befunden / nach dem er sich hierunder mit seinen geheimen Räthen vnderredet / seinen Vnderthanen zuwissen zuthun / warumb er das Parlament jetzund bevrlaubet habe. Es erklärte der König in seinem Außschreiben / daß er keinen Mißfallen gehabt hette an einem Ding / so in diesem Parlament were vorgelauffen / vnd bekant / daß er in demselben mehr Zeichen seiner Vnderthanen Lieb vnd Trew gegen jhm gespüret hette / als in einem Parlament / so vor diesem gehalten worden. Die Vrsachen deß Auffbruchs waren diese / daß die warmen Tage / die gemeiniglich zu dieser Zeit deß Jahrs einfallen / nicht bequem weren / grosse Versamblungen zuhalten: Daß deß Königs Reyß vnd Landsvisitation vorhanden war: Daß er seine geheime Räth / deren etliche dem Parlament beywohneten / in grossen vnd wichtigen Geschäfften gebrauchen müßte / ehe er sich auff die Reyß begebe / auff welche er sie auch müßte mit nehmen: Endlich daß man im gantzen Land müßte Gericht halten / welches nicht geschehen köndte / so lang die Amptleuth vnnd Landofficirer im Parlament zuthun hetten etc. Erklärung der Gemeyn in Engeland. Ehe die Parlamentsherrn von einander geschieden / haben die im Nidern Hauß / oder im Hauß der Gemeyn / den 4. Junij in jhrem vnd deß gantzen Königreichs Nahmen diese Erklärung gethan: Die Gemeyn im Parlament versamblet / nachdem sie den gegenwertigen Zustand der Kinder deß Königs / ausserhalb Lands / wie auch den allgemeinen Zustand der Christlichen Religion in frembden Landen / zu welcher die Kirch in Engelland sich bekennet / zu Hertzen gezogen / vnd vber jhr Elend / als Glieder eins Leibs / ein sonderliches Mitleyden hat / bezeuget vor Jhrer Kön. May. vnd der gantzen Welt / so wol in jhrem Nahmen / als deß corporis deß gantzen Königreichs / welches sie repraesentiren / jhr grosses Hertzenleyd vnd Bekümmernuß / vnd geußt nicht allein auß mit vnd neben demselben jhr innbrünstiges Gebett zu GOtt dem Allmächtigen / daß er seine gantze Kirch beschirmen / vnd die gefährliche Dräwungen der Feinde von jhr abwenden wolle / sondern verspricht auch hiermit offentlich vnd einmütiglich / im Fall Jhr Kön. May. durch jhre Gottselige vnnd friedliebende Vnderhandlung nichts solte außrichten / zu widerbringung deß Friedens / (mit welcher sie vnderthänigst bittet / daß Jh. Kön. May. sich nicht lang wolte auffhalten lassen) daß sie wann es J. Kön. May. an das Parlament gesinnen lassen / bereit seyn will / Jhr mit aller Macht / Gut vnnd Blut beyzustehen: Also daß sie mit der Hülff GOttes deß Allmächtigen (welcher die nimmermehr verläßt / die in seiner Forcht die Beschützung seiner Sachen auff sich nehmen) die Mittel haben soll mit dem Schwerdt zuverrichten / was sie mit Lieb vnnd Freundschafft nicht wird erhalten können. Dieses stattlichen Anerbietens halben hat sich der König gegen der Gemeyn zum höchsten bedancket / vnd darbey vermeldet / er könne sich noch nicht resolviren / biß der Mylord Digby / den er allbereit an den Keyserlichen Hoff abgefertiget hette / widerkommen were. Vnd darmit ist das Parlament für dißmahl von einander geschieden. Straff eines Spötters in Engelland. Es ließ sich der Zeit zu Londen ein Advocat gelüsten / in Beyseyn etlicher Parlamentsherrn / allerhand Gespött vnd schimpffliche Reden wider Pfaltzgraff Friderichen vnd sein Gemahlin / als vnder andern daß sie beyde jetzt wol deß Bierschencken in Engellandt sich behelffen möchten / außzustossen. Aber es bekam jhm vbel: dann er wurde von Westmünster auß / mit blossem Haupt / auff einem Pferdt hindersich sitzend vnd an statt deß Zaums den Schwantz in der Hand haltend / auff den Marckt geführet / allda in die Pillerey oder Pranger gestellet / vnd von dannen wider nach Westmünster gebracht; allda jhm die Ohren abgeschnitten / die Nasen geschlitzet / vnd ein Mahl an die Stirn gebrand worden. Hat also mit seinem Schaden vnd Schmach erfahren / daß mit grosser Herrn Vnglück kein Gespött zutreiben. König in Engelland schicket Gesandte zu Keyser Ferdinand Pfaltzgraff Friderichen mit jhm wider zuversöhnen. Obgedachter Mylord Digby / von dem wir gemeldet / daß er von dem König in Engellandt an Keyser Ferdinandum abgesendet worden / die Außsöhnung deß Pfaltzgraffen bey Jhrer May. zusuchen / ist mit seinem Comitat im Julio zu Wien angelangt / vnd bey gehabter Audientz seine Sachen folgehder gestalt vorgebracht; Jhre May. wolten geruhen den Pfaltzgraffen wider in vorige Gnad vnd Huld zunehmen / vnd jhm seine Erbländer vnd Titul / so er / ehe dann er sich den Böhmen anhängig gemacht / gehabt / wider zugeben: Hingegen wolte sein König auff sich nehmen / den Pfaltzgraffen dahin zuvermögen / Jhrer Kay. May. schuldigen Respect vnnd Gehorsamb zu leysten / vnd zu rechtmässigen vnd billichen Conditionen der Satisfaction zubewegen: Darnach daß die fernere Execution der Achtserklärung möchte eingestellet / vnd der Anstand der Waffen / alldieweil hierüber berathschlaget würde / verlängert werden. Keysers Ferdinandi Antwort dem Englischen Abgesandten gegeben. Hierauff hat Jhre Kay. May. dem Gesandten folgender Massen geantwortet; Jhre May. weren geneygt / ermeldtem König zu gratificiren / dafern der König hergegen auff sich nehmen würde / den Pfaltzgraffen wider dahin zubringen / daß er Jhrer May. schuldigen Gehorsamb vnd Satisfaction leyste. Dieweil aber diese Sach einer solchen Wichtigkeit were / vnd gleichsam das gantze Reich betreffe / in welcher Jhre May. bißher vnderschiedlicher Chur: vnnd Fürsten Rath vnd Beystand sich gebraucht / haben sie nit zimblich zu seyn erachtet / ohne derselben Rath ein endliche Resolution zunehmen; Derowegen Jhre May. einen Convent etlicher Chur: vnd Fürsten gen Regenspurg außgeschrieben / daselbsten sie sich mit deroselben Rath endlich resolviren würden. <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0658" n="589"/> eines Parlaments in deß Königs Macht allein stehe / der deßw<gap reason="illegible" unit="chars" quantity="1"/>gen nicht schuldig sey / jemand Rechenschafft zugeben / so hab er doch zu dieser Zeit gut vnd rathsamb befunden / nach dem er sich hierunder mit seinen geheimen Räthen vnderredet / seinen Vnderthanen zuwissen zuthun / warumb er das Parlament jetzund bevrlaubet habe. Es erklärte der König in seinem Außschreiben / daß er keinen Mißfallen gehabt hette an einem Ding / so in diesem Parlament were vorgelauffen / vnd bekant / daß er in demselben mehr Zeichen seiner Vnderthanen Lieb vnd Trew gegen jhm gespüret hette / als in einem Parlament / so vor diesem gehalten worden. Die Vrsachen deß Auffbruchs waren diese / daß die warmen Tage / die gemeiniglich zu dieser Zeit deß Jahrs einfallen / nicht bequem weren / grosse Versamblungen zuhalten: Daß deß Königs Reyß vnd Landsvisitation vorhanden war: Daß er seine geheime Räth / deren etliche dem Parlament beywohneten / in grossen vnd wichtigen Geschäfften gebrauchen müßte / ehe er sich auff die Reyß begebe / auff welche er sie auch müßte mit nehmen: Endlich daß man im gantzen Land müßte Gericht halten / welches nicht geschehen köndte / so lang die Amptleuth vnnd Landofficirer im Parlament zuthun hetten etc.</p> <p><note place="left">Erklärung der Gemeyn in Engeland.</note> Ehe die Parlamentsherrn von einander geschieden / haben die im Nidern Hauß / oder im Hauß der Gemeyn / den 4. Junij in jhrem vnd deß gantzen Königreichs Nahmen diese Erklärung gethan: Die Gemeyn im Parlament versamblet / nachdem sie den gegenwertigen Zustand der Kinder deß Königs / ausserhalb Lands / wie auch den allgemeinen Zustand der Christlichen Religion in frembden Landen / zu welcher die Kirch in Engelland sich bekennet / zu Hertzen gezogen / vnd vber jhr Elend / als Glieder eins Leibs / ein sonderliches Mitleyden hat / bezeuget vor Jhrer Kön. May. vnd der gantzen Welt / so wol in jhrem Nahmen / als deß corporis deß gantzen Königreichs / welches sie repraesentiren / jhr grosses Hertzenleyd vnd Bekümmernuß / vnd geußt nicht allein auß mit vnd neben demselben jhr innbrünstiges Gebett zu GOtt dem Allmächtigen / daß er seine gantze Kirch beschirmen / vnd die gefährliche Dräwungen der Feinde von jhr abwenden wolle / sondern verspricht auch hiermit offentlich vnd einmütiglich / im Fall Jhr Kön. May. durch jhre Gottselige vnnd friedliebende Vnderhandlung nichts solte außrichten / zu widerbringung deß Friedens / (mit welcher sie vnderthänigst bittet / daß Jh. Kön. May. sich nicht lang wolte auffhalten lassen) daß sie wann es J. Kön. May. an das Parlament gesinnen lassen / bereit seyn will / Jhr mit aller Macht / Gut vnnd Blut beyzustehen: Also daß sie mit der Hülff GOttes deß Allmächtigen (welcher die nimmermehr verläßt / die in seiner Forcht die Beschützung seiner Sachen auff sich nehmen) die Mittel haben soll mit dem Schwerdt zuverrichten / was sie mit Lieb vnnd Freundschafft nicht wird erhalten können.</p> <p>Dieses stattlichen Anerbietens halben hat sich der König gegen der Gemeyn zum höchsten bedancket / vnd darbey vermeldet / er könne sich noch nicht resolviren / biß der Mylord Digby / den er allbereit an den Keyserlichen Hoff abgefertiget hette / widerkommen were. Vnd darmit ist das Parlament für dißmahl von einander geschieden.</p> <p><note place="right">Straff eines Spötters in Engelland.</note> Es ließ sich der Zeit zu Londen ein Advocat gelüsten / in Beyseyn etlicher Parlamentsherrn / allerhand Gespött vnd schimpffliche Reden wider Pfaltzgraff Friderichen vnd sein Gemahlin / als vnder andern daß sie beyde jetzt wol deß Bierschencken in Engellandt sich behelffen möchten / außzustossen. Aber es bekam jhm vbel: dann er wurde von Westmünster auß / mit blossem Haupt / auff einem Pferdt hindersich sitzend vnd an statt deß Zaums den Schwantz in der Hand haltend / auff den Marckt geführet / allda in die Pillerey oder Pranger gestellet / vnd von dannen wider nach Westmünster gebracht; allda jhm die Ohren abgeschnitten / die Nasen geschlitzet / vnd ein Mahl an die Stirn gebrand worden. Hat also mit seinem Schaden vnd Schmach erfahren / daß mit grosser Herrn Vnglück kein Gespött zutreiben.</p> <p><note place="right">König in Engelland schicket Gesandte zu Keyser Ferdinand Pfaltzgraff Friderichen mit jhm wider zuversöhnen.</note> Obgedachter Mylord Digby / von dem wir gemeldet / daß er von dem König in Engellandt an Keyser Ferdinandum abgesendet worden / die Außsöhnung deß Pfaltzgraffen bey Jhrer May. zusuchen / ist mit seinem Comitat im Julio zu Wien angelangt / vnd bey gehabter Audientz seine Sachen folgehder gestalt vorgebracht;</p> <p>Jhre May. wolten geruhen den Pfaltzgraffen wider in vorige Gnad vnd Huld zunehmen / vnd jhm seine Erbländer vnd Titul / so er / ehe dann er sich den Böhmen anhängig gemacht / gehabt / wider zugeben: Hingegen wolte sein König auff sich nehmen / den Pfaltzgraffen dahin zuvermögen / Jhrer Kay. May. schuldigen Respect vnnd Gehorsamb zu leysten / vnd zu rechtmässigen vnd billichen Conditionen der Satisfaction zubewegen: Darnach daß die fernere Execution der Achtserklärung möchte eingestellet / vnd der Anstand der Waffen / alldieweil hierüber berathschlaget würde / verlängert werden.</p> <p><note place="right">Keysers Ferdinandi Antwort dem Englischen Abgesandten gegeben.</note> Hierauff hat Jhre Kay. May. dem Gesandten folgender Massen geantwortet; Jhre May. weren geneygt / ermeldtem König zu gratificiren / dafern der König hergegen auff sich nehmen würde / den Pfaltzgraffen wider dahin zubringen / daß er Jhrer May. schuldigen Gehorsamb vnd Satisfaction leyste. Dieweil aber diese Sach einer solchen Wichtigkeit were / vnd gleichsam das gantze Reich betreffe / in welcher Jhre May. bißher vnderschiedlicher Chur: vnnd Fürsten Rath vnd Beystand sich gebraucht / haben sie nit zimblich zu seyn erachtet / ohne derselben Rath ein endliche Resolution zunehmen; Derowegen Jhre May. einen Convent etlicher Chur: vnd Fürsten gen Regenspurg außgeschrieben / daselbsten sie sich mit deroselben Rath endlich resolviren würden.</p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [589/0658]
eines Parlaments in deß Königs Macht allein stehe / der deßw_gen nicht schuldig sey / jemand Rechenschafft zugeben / so hab er doch zu dieser Zeit gut vnd rathsamb befunden / nach dem er sich hierunder mit seinen geheimen Räthen vnderredet / seinen Vnderthanen zuwissen zuthun / warumb er das Parlament jetzund bevrlaubet habe. Es erklärte der König in seinem Außschreiben / daß er keinen Mißfallen gehabt hette an einem Ding / so in diesem Parlament were vorgelauffen / vnd bekant / daß er in demselben mehr Zeichen seiner Vnderthanen Lieb vnd Trew gegen jhm gespüret hette / als in einem Parlament / so vor diesem gehalten worden. Die Vrsachen deß Auffbruchs waren diese / daß die warmen Tage / die gemeiniglich zu dieser Zeit deß Jahrs einfallen / nicht bequem weren / grosse Versamblungen zuhalten: Daß deß Königs Reyß vnd Landsvisitation vorhanden war: Daß er seine geheime Räth / deren etliche dem Parlament beywohneten / in grossen vnd wichtigen Geschäfften gebrauchen müßte / ehe er sich auff die Reyß begebe / auff welche er sie auch müßte mit nehmen: Endlich daß man im gantzen Land müßte Gericht halten / welches nicht geschehen köndte / so lang die Amptleuth vnnd Landofficirer im Parlament zuthun hetten etc.
Ehe die Parlamentsherrn von einander geschieden / haben die im Nidern Hauß / oder im Hauß der Gemeyn / den 4. Junij in jhrem vnd deß gantzen Königreichs Nahmen diese Erklärung gethan: Die Gemeyn im Parlament versamblet / nachdem sie den gegenwertigen Zustand der Kinder deß Königs / ausserhalb Lands / wie auch den allgemeinen Zustand der Christlichen Religion in frembden Landen / zu welcher die Kirch in Engelland sich bekennet / zu Hertzen gezogen / vnd vber jhr Elend / als Glieder eins Leibs / ein sonderliches Mitleyden hat / bezeuget vor Jhrer Kön. May. vnd der gantzen Welt / so wol in jhrem Nahmen / als deß corporis deß gantzen Königreichs / welches sie repraesentiren / jhr grosses Hertzenleyd vnd Bekümmernuß / vnd geußt nicht allein auß mit vnd neben demselben jhr innbrünstiges Gebett zu GOtt dem Allmächtigen / daß er seine gantze Kirch beschirmen / vnd die gefährliche Dräwungen der Feinde von jhr abwenden wolle / sondern verspricht auch hiermit offentlich vnd einmütiglich / im Fall Jhr Kön. May. durch jhre Gottselige vnnd friedliebende Vnderhandlung nichts solte außrichten / zu widerbringung deß Friedens / (mit welcher sie vnderthänigst bittet / daß Jh. Kön. May. sich nicht lang wolte auffhalten lassen) daß sie wann es J. Kön. May. an das Parlament gesinnen lassen / bereit seyn will / Jhr mit aller Macht / Gut vnnd Blut beyzustehen: Also daß sie mit der Hülff GOttes deß Allmächtigen (welcher die nimmermehr verläßt / die in seiner Forcht die Beschützung seiner Sachen auff sich nehmen) die Mittel haben soll mit dem Schwerdt zuverrichten / was sie mit Lieb vnnd Freundschafft nicht wird erhalten können.
Erklärung der Gemeyn in Engeland. Dieses stattlichen Anerbietens halben hat sich der König gegen der Gemeyn zum höchsten bedancket / vnd darbey vermeldet / er könne sich noch nicht resolviren / biß der Mylord Digby / den er allbereit an den Keyserlichen Hoff abgefertiget hette / widerkommen were. Vnd darmit ist das Parlament für dißmahl von einander geschieden.
Es ließ sich der Zeit zu Londen ein Advocat gelüsten / in Beyseyn etlicher Parlamentsherrn / allerhand Gespött vnd schimpffliche Reden wider Pfaltzgraff Friderichen vnd sein Gemahlin / als vnder andern daß sie beyde jetzt wol deß Bierschencken in Engellandt sich behelffen möchten / außzustossen. Aber es bekam jhm vbel: dann er wurde von Westmünster auß / mit blossem Haupt / auff einem Pferdt hindersich sitzend vnd an statt deß Zaums den Schwantz in der Hand haltend / auff den Marckt geführet / allda in die Pillerey oder Pranger gestellet / vnd von dannen wider nach Westmünster gebracht; allda jhm die Ohren abgeschnitten / die Nasen geschlitzet / vnd ein Mahl an die Stirn gebrand worden. Hat also mit seinem Schaden vnd Schmach erfahren / daß mit grosser Herrn Vnglück kein Gespött zutreiben.
Straff eines Spötters in Engelland. Obgedachter Mylord Digby / von dem wir gemeldet / daß er von dem König in Engellandt an Keyser Ferdinandum abgesendet worden / die Außsöhnung deß Pfaltzgraffen bey Jhrer May. zusuchen / ist mit seinem Comitat im Julio zu Wien angelangt / vnd bey gehabter Audientz seine Sachen folgehder gestalt vorgebracht;
König in Engelland schicket Gesandte zu Keyser Ferdinand Pfaltzgraff Friderichen mit jhm wider zuversöhnen. Jhre May. wolten geruhen den Pfaltzgraffen wider in vorige Gnad vnd Huld zunehmen / vnd jhm seine Erbländer vnd Titul / so er / ehe dann er sich den Böhmen anhängig gemacht / gehabt / wider zugeben: Hingegen wolte sein König auff sich nehmen / den Pfaltzgraffen dahin zuvermögen / Jhrer Kay. May. schuldigen Respect vnnd Gehorsamb zu leysten / vnd zu rechtmässigen vnd billichen Conditionen der Satisfaction zubewegen: Darnach daß die fernere Execution der Achtserklärung möchte eingestellet / vnd der Anstand der Waffen / alldieweil hierüber berathschlaget würde / verlängert werden.
Hierauff hat Jhre Kay. May. dem Gesandten folgender Massen geantwortet; Jhre May. weren geneygt / ermeldtem König zu gratificiren / dafern der König hergegen auff sich nehmen würde / den Pfaltzgraffen wider dahin zubringen / daß er Jhrer May. schuldigen Gehorsamb vnd Satisfaction leyste. Dieweil aber diese Sach einer solchen Wichtigkeit were / vnd gleichsam das gantze Reich betreffe / in welcher Jhre May. bißher vnderschiedlicher Chur: vnnd Fürsten Rath vnd Beystand sich gebraucht / haben sie nit zimblich zu seyn erachtet / ohne derselben Rath ein endliche Resolution zunehmen; Derowegen Jhre May. einen Convent etlicher Chur: vnd Fürsten gen Regenspurg außgeschrieben / daselbsten sie sich mit deroselben Rath endlich resolviren würden.
Keysers Ferdinandi Antwort dem Englischen Abgesandten gegeben.
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