Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.gewissen Termin vier hundert tausend Reichsthaler Erklärung der Schlesischen Fürsten vnnd Stände auff deß Churf. von Sachsen vorgemelte Proposition. zuerlegen. II. Wegen Versicherung der Vngarischen Gräntzen / auff 6. Jahr / jährlich nacheinander 70000. Reichsthaler. III. Wegen der Biergelter solten solche ohne Abzug des 6. Groschens Jh. Keys. May. auff 10. Jahr / völlig bewilliget seyn. IV. Wegen deß Kriegswesens weren Fürsten vnd Stände deß vnderthänigsten erbietens / so viel die Zeit vnd Gelegenheit leiden wolte / Jhr. Keys. May. Hülff zuzusenden. Nachdem nun alles jetzterzehlter massen richtig verglichen vnd beschlossen / wurde solcher Fried mit J Key. May. vnd den Schlesischen Landen / zu Preßlaw auff allen Cantzeln verkündiget. Der Straßburgischen Akademj werden von Keyser Ferdinando II. newe Privilegia gegeben. Mitlerzeit wurden von Keyserl. Mayest. der Straßburgischen Academj newe Privilegia gegeben: Dann nachdem selbige bißhero sich Keysers Maximiliani II. Privilegii, so sich allein auff die Philosophiae Candidatos, daß selbigen deß Magisterii vnd Baccalaureats-Titul solenniter möchten conferiret werden / erstreckete / gebrauchet / erlangete E. E. Rath von Jh. May. Keyser Ferdinando II. daß beneben Bekräfftigung deß vorigen Privilegii, jhre Academj hinfort aller Rechte / Begnadigungen / Freyheiten vnd Praerogativen / mit welchen andere Vniversitäten im R. Reich versehen weren / geniessen / sonderlich aber die Macht haben solte / deß Doctorats / vnnd Licentiats in allen Facultäten / auch deß Magisterii, Baccalaureats vnd Laureae Poeticae gradus vnd Würden / den jenigen / welche dessen fähig vnd werth geachtet würden / zugeben. Hierauff wurde den 9. Julij durch ein offentlich angeschlagen Lateinisch Patent / solches im Namen E. E. Rahts männiglichen kund gethan / auch die Promulgation gedachter newen Privilegien auff den 14. Augusti angestellet / vnd darzu nicht allein alle / so wol anwesende frembde Herrn vnd Studiosi, als Bürger vnnd andere Innheimische: sondern auch der Statt Benachbarte / gebürlich beruffen vnd eingeladen. Nach solchem wurde Sontags den 12. Aug. eine Predigt in allen sieben Pfarrkirchen / zur vorbereitung der Introduction der Vniversität / gehalten / vnd darinnen das erste Capitel deß Propheten Danielis auß geleget / vnd solches in 4. vnderschiedliche membra abgetheilet / als im I. sub persona Nebucadnezaris das Ampt der Introducirenden Obrigkeit: im zweyten Puncten vnder der Person Aspenae deß Obristen Cämmerers vnd Meltzars seines Nachgesetzten / der Ordo docentium: im dritten Punct vnder der Person Daniels / auch Sadrags / Mesachs vnd Abednego der Caetus discentium: im vierdten vnd letsten Puncten aber vnder dem Examine der Kinder Israel von Königlichem Stamm gebohren / der rechte gebrauch Christlicher Schulen vnd Studien / erinnerlich beschrieben / vnnd zugleich allen widrigen Einwürffen mit sonderbarem Eyffer begegnet / auch vor vnnd nach solcher Prodigt / stattliche Musicken gehalten. Dienstags den 14. Aug. hat man den Actum der Publication deß Academischen Privilegii, würcklich vor die hand genommen / vnnd darbey nach folgenden Proceß gebrauchet: Zu forderst sind gangen 2. regierende Fürsten / ferrners 2. minderjährige Fürsten / denen sind gefolget 16. geborne Graffen vnd Herrn / darunder sich viel / so schon in Regierung waren / befunden: Nach diesem kamen etliche Obriste / Ritter / Rittmeister / Capitän vnd andere vornehme Officierer vnd Soldaten / Edel vnd Vnedel. Denen nach ist gangen ein Studiosus, welcher das newe Sceptrum Academicum, so dann einer vom Adel / welcher das newe Keyserliche Privilegium auff einem Küssen von güldenem Stück / getragen. Dem newen Privilegio hat nachgefolget der gantze Magistrat / sampt dessen gelehrten Officianten / je zwen vnd zwen in einem Glied. Nach diesen ist gangen der Pedellus Academiae, mit dem alten Academischen Sceptro, darnach einer vom Adel / welcher auch auff einem güldenen Küssen das alte Privilegium getragen / demselben sind nachgangen zween vornehme Studiosi, deren einer die Schlüssel an einer schönen seydenen Schnur / der ander die Sigilla Academiae & Facultatum in einer vbergüldeten Schüssel gehabt. Weiters sind gegangen fünff Studiosi, deren einer die Matricul der Academii die Vbrigen vier aber die Marticuln einer jeden Facultät vor sich geführet. Nach diesen ist gangen der Rector, deme nach die vier Decani, vnd nach diesen die vbrige Doctores vnd Professores publici deren damals neunzehen waren. Als man nun in solcher Ordnung in die Kirch (welche mit Tapezereyen vnd Schiltereyen auff das statlichste auß gebutzet gewesen) kommen / ist ein herrliche Music gehalten worden / nach welcher einer auß dem Ministerio auff gestanden / vnd ein kurtze Vermahnung sampt einem Gebet gethan / worauff man abermahls statlich musicirt: vnder wehrender Music sind an einem sonderbaren vnnd im jnnern Chor zur Rechten Hand gestellten Tisch / (auf welchen auch das newe Academische Scepter vnd Priuilegium geleget) getretten / der regierende Stättmeister Georg Jacob Wormbser von Vendenheim / der regierende Ammeister Vlrich Mürsel / der Statt Syndicus D. Antonius Wolff / vnd der Cantzley Verwalter D. Johan Hartmann: An einem andern Tisch so zur lincken Hand gestanden / auff welchem das alte Privilegium / Sigilla / Schlüssel vnd Matriculn gelegen / sind getretten / Adam Zorn ein alter vom Adel als Cancellarius / Peter Storck alter Ammeister / vnnd Frantz Rudolph Ingolt / dreyzehener / als Scholarchen. Auff solches hat Doctor Wolff eine Oration gehalten / vnd darbey das alte vnd newe Privilegium verlesen lassen. Darauff hat man musicirt: nach Endung solches ist D. Wolff ferrner fortgefahren vnnd hat das newe Privilegium dem cancellario Vniuersitatis vberantworten lassen: vnd endlich die Oration / welche auff ein grosse S[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]ind gewehret / mit einer Erinnerung vnd gu- gewissen Termin vier hundert tausend Reichsthaler Erklärung der Schlesischen Fürsten vnnd Stände auff deß Churf. von Sachsen vorgemelte Proposition. zuerlegen. II. Wegen Versicherung der Vngarischen Gräntzen / auff 6. Jahr / jährlich nacheinander 70000. Reichsthaler. III. Wegen der Biergelter solten solche ohne Abzug des 6. Groschens Jh. Keys. May. auff 10. Jahr / völlig bewilliget seyn. IV. Wegen deß Kriegswesens weren Fürsten vnd Stände deß vnderthänigsten erbietens / so viel die Zeit vnd Gelegenheit leiden wolte / Jhr. Keys. May. Hülff zuzusenden. Nachdem nun alles jetzterzehlter massen richtig verglichen vnd beschlossen / wurde solcher Fried mit J Key. May. vnd den Schlesischen Landen / zu Preßlaw auff allen Cantzeln verkündiget. Der Straßburgischen Akademj werden von Keyser Ferdinando II. newe Privilegia gegeben. Mitlerzeit wurden von Keyserl. Mayest. der Straßburgischen Academj newe Privilegia gegeben: Dann nachdem selbige bißhero sich Keysers Maximiliani II. Privilegii, so sich allein auff die Philosophiae Candidatos, daß selbigen deß Magisterii vnd Baccalaureats-Titul solenniter möchten conferiret werden / erstreckete / gebrauchet / erlangete E. E. Rath von Jh. May. Keyser Ferdinando II. daß beneben Bekräfftigung deß vorigen Privilegii, jhre Academj hinfort aller Rechte / Begnadigungen / Freyheiten vnd Praerogativen / mit welchen andere Vniversitäten im R. Reich versehen weren / geniessen / sonderlich aber die Macht haben solte / deß Doctorats / vnnd Licentiats in allen Facultäten / auch deß Magisterii, Baccalaureats vnd Laureae Poeticae gradus vnd Würden / den jenigen / welche dessen fähig vnd werth geachtet würden / zugeben. Hierauff wurde den 9. Julij durch ein offentlich angeschlagen Lateinisch Patent / solches im Namen E. E. Rahts mäñiglichen kund gethan / auch die Promulgation gedachter newen Privilegien auff den 14. Augusti angestellet / vnd darzu nicht allein alle / so wol anwesende frembde Herrn vnd Studiosi, als Bürger vnnd andere Innheimische: sondern auch der Statt Benachbarte / gebürlich beruffen vnd eingeladen. Nach solchem wurde Sontags den 12. Aug. eine Predigt in allen sieben Pfarrkirchen / zur vorbereitung der Introduction der Vniversität / gehalten / vnd dariñen das erste Capitel deß Propheten Danielis auß geleget / vnd solches in 4. vnderschiedliche membra abgetheilet / als im I. sub persona Nebucadnezaris das Ampt der Introducirenden Obrigkeit: im zweyten Puncten vnder der Person Aspenae deß Obristen Cämmerers vnd Meltzars seines Nachgesetzten / der Ordo docentium: im dritten Punct vnder der Person Daniels / auch Sadrags / Mesachs vnd Abednego der Caetus discentium: im vierdten vnd letsten Puncten aber vnder dem Examine der Kinder Israel von Königlichem Stamm gebohren / der rechte gebrauch Christlicher Schulen vnd Studien / erinnerlich beschrieben / vnnd zugleich allen widrigen Einwürffen mit sonderbarem Eyffer begegnet / auch vor vnnd nach solcher Prodigt / stattliche Musicken gehalten. Dienstags den 14. Aug. hat man den Actum der Publication deß Academischen Privilegii, würcklich vor die hand genommen / vnnd darbey nach folgenden Proceß gebrauchet: Zu forderst sind gangen 2. regierende Fürsten / ferrners 2. minderjährige Fürsten / denen sind gefolget 16. geborne Graffen vnd Herrn / darunder sich viel / so schon in Regierung waren / befunden: Nach diesem kamen etliche Obriste / Ritter / Rittmeister / Capitän vnd andere vornehme Officierer vnd Soldaten / Edel vnd Vnedel. Denen nach ist gangen ein Studiosus, welcher das newe Sceptrum Academicum, so dann einer vom Adel / welcher das newe Keyserliche Privilegium auff einem Küssen von güldenem Stück / getragen. Dem newen Privilegio hat nachgefolget der gantze Magistrat / sampt dessen gelehrten Officianten / je zwen vnd zwen in einem Glied. Nach diesen ist gangen der Pedellus Academiae, mit dem alten Academischen Sceptro, darnach einer vom Adel / welcher auch auff einem güldenen Küssen das alte Privilegium getragen / demselben sind nachgangen zween vornehme Studiosi, deren einer die Schlüssel an einer schönen seydenen Schnur / der ander die Sigilla Academiae & Facultatum in einer vbergüldeten Schüssel gehabt. Weiters sind gegangen fünff Studiosi, deren einer die Matricul der Academii die Vbrigen vier aber die Marticuln einer jeden Facultät vor sich geführet. Nach diesen ist gangen der Rector, deme nach die vier Decani, vnd nach diesen die vbrige Doctores vnd Professores publici deren damals neunzehen waren. Als man nun in solcher Ordnung in die Kirch (welche mit Tapezereyen vnd Schiltereyen auff das statlichste auß gebutzet gewesen) kommen / ist ein herrliche Music gehalten worden / nach welcher einer auß dem Ministerio auff gestandẽ / vnd ein kurtze Vermahnung sampt einem Gebet gethan / worauff man abermahls statlich musicirt: vnder wehrender Music sind an einem sonderbaren vnnd im jnnern Chor zur Rechten Hand gestellten Tisch / (auf welchen auch das newe Academische Scepter vnd Priuilegium geleget) getretten / der regierende Stättmeister Georg Jacob Wormbser von Vendenheim / der regierende Ammeister Vlrich Mürsel / der Statt Syndicus D. Antonius Wolff / vnd der Cantzley Verwalter D. Johan Hartmann: An einem andern Tisch so zur lincken Hand gestanden / auff welchem das alte Privilegium / Sigilla / Schlüssel vnd Matriculn gelegen / sind getretten / Adam Zorn ein alter vom Adel als Cancellarius / Peter Storck alter Ammeister / vnnd Frantz Rudolph Ingolt / dreyzehener / als Scholarchen. Auff solches hat Doctor Wolff eine Oration gehalten / vnd darbey das alte vnd newe Privilegium verlesen lassen. Darauff hat man musicirt: nach Endung solches ist D. Wolff ferrner fortgefahren vnnd hat das newe Privilegium dem cancellario Vniuersitatis vberantworten lassen: vnd endlich die Oration / welche auff ein grosse S[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]ind gewehret / mit einer Erinnerung vnd gu- <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0648" n="579"/> gewissen Termin vier hundert tausend Reichsthaler <note place="left">Erklärung der Schlesischen Fürsten vnnd Stände auff deß Churf. von Sachsen vorgemelte Proposition.</note> zuerlegen.</p> <p>II. Wegen Versicherung der Vngarischen Gräntzen / auff 6. Jahr / jährlich nacheinander 70000. Reichsthaler.</p> <p>III. Wegen der Biergelter solten solche ohne Abzug des 6. Groschens Jh. Keys. May. auff 10. Jahr / völlig bewilliget seyn.</p> <p>IV. Wegen deß Kriegswesens weren Fürsten vnd Stände deß vnderthänigsten erbietens / so viel die Zeit vnd Gelegenheit leiden wolte / Jhr. Keys. May. Hülff zuzusenden.</p> <p>Nachdem nun alles jetzterzehlter massen richtig verglichen vnd beschlossen / wurde solcher Fried mit J Key. May. vnd den Schlesischen Landen / zu Preßlaw auff allen Cantzeln verkündiget.</p> <p><note place="left">Der Straßburgischen Akademj werden von Keyser Ferdinando II. newe Privilegia gegeben.</note> Mitlerzeit wurden von Keyserl. Mayest. der Straßburgischen Academj newe Privilegia gegeben: Dann nachdem selbige bißhero sich Keysers Maximiliani II. Privilegii, so sich allein auff die Philosophiae Candidatos, daß selbigen deß Magisterii vnd Baccalaureats-Titul solenniter möchten conferiret werden / erstreckete / gebrauchet / erlangete E. E. Rath von Jh. May. Keyser Ferdinando II. daß beneben Bekräfftigung deß vorigen Privilegii, jhre Academj hinfort aller Rechte / Begnadigungen / Freyheiten vnd Praerogativen / mit welchen andere Vniversitäten im R. Reich versehen weren / geniessen / sonderlich aber die Macht haben solte / deß Doctorats / vnnd Licentiats in allen Facultäten / auch deß Magisterii, Baccalaureats vnd Laureae Poeticae gradus vnd Würden / den jenigen / welche dessen fähig vnd werth geachtet würden / zugeben.</p> <p>Hierauff wurde den 9. Julij durch ein offentlich angeschlagen Lateinisch Patent / solches im Namen E. E. Rahts mäñiglichen kund gethan / auch die Promulgation gedachter newen Privilegien auff den 14. Augusti angestellet / vnd darzu nicht allein alle / so wol anwesende frembde Herrn vnd Studiosi, als Bürger vnnd andere Innheimische: sondern auch der Statt Benachbarte / gebürlich beruffen vnd eingeladen.</p> <p>Nach solchem wurde Sontags den 12. Aug. eine Predigt in allen sieben Pfarrkirchen / zur vorbereitung der Introduction der Vniversität / gehalten / vnd dariñen das erste Capitel deß Propheten Danielis auß geleget / vnd solches in 4. vnderschiedliche membra abgetheilet / als im I. sub persona Nebucadnezaris das Ampt der Introducirenden Obrigkeit: im zweyten Puncten vnder der Person Aspenae deß Obristen Cämmerers vnd Meltzars seines Nachgesetzten / der Ordo docentium: im dritten Punct vnder der Person Daniels / auch Sadrags / Mesachs vnd Abednego der Caetus discentium: im vierdten vnd letsten Puncten aber vnder dem Examine der Kinder Israel von Königlichem Stamm gebohren / der rechte gebrauch Christlicher Schulen vnd Studien / erinnerlich beschrieben / vnnd zugleich allen widrigen Einwürffen mit sonderbarem Eyffer begegnet / auch vor vnnd nach solcher Prodigt / stattliche Musicken gehalten.</p> <p>Dienstags den 14. Aug. hat man den Actum der Publication deß Academischen Privilegii, würcklich vor die hand genommen / vnnd darbey nach folgenden Proceß gebrauchet:</p> <p>Zu forderst sind gangen 2. regierende Fürsten / ferrners 2. minderjährige Fürsten / denen sind gefolget 16. geborne Graffen vnd Herrn / darunder sich viel / so schon in Regierung waren / befunden: Nach diesem kamen etliche Obriste / Ritter / Rittmeister / Capitän vnd andere vornehme Officierer vnd Soldaten / Edel vnd Vnedel. Denen nach ist gangen ein Studiosus, welcher das newe Sceptrum Academicum, so dann einer vom Adel / welcher das newe Keyserliche Privilegium auff einem Küssen von güldenem Stück / getragen. Dem newen Privilegio hat nachgefolget der gantze Magistrat / sampt dessen gelehrten Officianten / je zwen vnd zwen in einem Glied. Nach diesen ist gangen der Pedellus Academiae, mit dem alten Academischen Sceptro, darnach einer vom Adel / welcher auch auff einem güldenen Küssen das alte Privilegium getragen / demselben sind nachgangen zween vornehme Studiosi, deren einer die Schlüssel an einer schönen seydenen Schnur / der ander die Sigilla Academiae & Facultatum in einer vbergüldeten Schüssel gehabt. Weiters sind gegangen fünff Studiosi, deren einer die Matricul der Academii die Vbrigen vier aber die Marticuln einer jeden Facultät vor sich geführet. Nach diesen ist gangen der Rector, deme nach die vier Decani, vnd nach diesen die vbrige Doctores vnd Professores publici deren damals neunzehen waren.</p> <p>Als man nun in solcher Ordnung in die Kirch (welche mit Tapezereyen vnd Schiltereyen auff das statlichste auß gebutzet gewesen) kommen / ist ein herrliche Music gehalten worden / nach welcher einer auß dem Ministerio auff gestandẽ / vnd ein kurtze Vermahnung sampt einem Gebet gethan / worauff man abermahls statlich musicirt: vnder wehrender Music sind an einem sonderbaren vnnd im jnnern Chor zur Rechten Hand gestellten Tisch / (auf welchen auch das newe Academische Scepter vnd Priuilegium geleget) getretten / der regierende Stättmeister Georg Jacob Wormbser von Vendenheim / der regierende Ammeister Vlrich Mürsel / der Statt Syndicus D. Antonius Wolff / vnd der Cantzley Verwalter D. Johan Hartmann: An einem andern Tisch so zur lincken Hand gestanden / auff welchem das alte Privilegium / Sigilla / Schlüssel vnd Matriculn gelegen / sind getretten / Adam Zorn ein alter vom Adel als Cancellarius / Peter Storck alter Ammeister / vnnd Frantz Rudolph Ingolt / dreyzehener / als Scholarchen.</p> <p>Auff solches hat Doctor Wolff eine Oration gehalten / vnd darbey das alte vnd newe Privilegium verlesen lassen. Darauff hat man musicirt: nach Endung solches ist D. Wolff ferrner fortgefahren vnnd hat das newe Privilegium dem cancellario Vniuersitatis vberantworten lassen: vnd endlich die Oration / welche auff ein grosse S<gap reason="illegible" unit="chars" quantity="1"/>ind gewehret / mit einer Erinnerung vnd gu- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [579/0648]
gewissen Termin vier hundert tausend Reichsthaler zuerlegen.
Erklärung der Schlesischen Fürsten vnnd Stände auff deß Churf. von Sachsen vorgemelte Proposition. II. Wegen Versicherung der Vngarischen Gräntzen / auff 6. Jahr / jährlich nacheinander 70000. Reichsthaler.
III. Wegen der Biergelter solten solche ohne Abzug des 6. Groschens Jh. Keys. May. auff 10. Jahr / völlig bewilliget seyn.
IV. Wegen deß Kriegswesens weren Fürsten vnd Stände deß vnderthänigsten erbietens / so viel die Zeit vnd Gelegenheit leiden wolte / Jhr. Keys. May. Hülff zuzusenden.
Nachdem nun alles jetzterzehlter massen richtig verglichen vnd beschlossen / wurde solcher Fried mit J Key. May. vnd den Schlesischen Landen / zu Preßlaw auff allen Cantzeln verkündiget.
Mitlerzeit wurden von Keyserl. Mayest. der Straßburgischen Academj newe Privilegia gegeben: Dann nachdem selbige bißhero sich Keysers Maximiliani II. Privilegii, so sich allein auff die Philosophiae Candidatos, daß selbigen deß Magisterii vnd Baccalaureats-Titul solenniter möchten conferiret werden / erstreckete / gebrauchet / erlangete E. E. Rath von Jh. May. Keyser Ferdinando II. daß beneben Bekräfftigung deß vorigen Privilegii, jhre Academj hinfort aller Rechte / Begnadigungen / Freyheiten vnd Praerogativen / mit welchen andere Vniversitäten im R. Reich versehen weren / geniessen / sonderlich aber die Macht haben solte / deß Doctorats / vnnd Licentiats in allen Facultäten / auch deß Magisterii, Baccalaureats vnd Laureae Poeticae gradus vnd Würden / den jenigen / welche dessen fähig vnd werth geachtet würden / zugeben.
Der Straßburgischen Akademj werden von Keyser Ferdinando II. newe Privilegia gegeben. Hierauff wurde den 9. Julij durch ein offentlich angeschlagen Lateinisch Patent / solches im Namen E. E. Rahts mäñiglichen kund gethan / auch die Promulgation gedachter newen Privilegien auff den 14. Augusti angestellet / vnd darzu nicht allein alle / so wol anwesende frembde Herrn vnd Studiosi, als Bürger vnnd andere Innheimische: sondern auch der Statt Benachbarte / gebürlich beruffen vnd eingeladen.
Nach solchem wurde Sontags den 12. Aug. eine Predigt in allen sieben Pfarrkirchen / zur vorbereitung der Introduction der Vniversität / gehalten / vnd dariñen das erste Capitel deß Propheten Danielis auß geleget / vnd solches in 4. vnderschiedliche membra abgetheilet / als im I. sub persona Nebucadnezaris das Ampt der Introducirenden Obrigkeit: im zweyten Puncten vnder der Person Aspenae deß Obristen Cämmerers vnd Meltzars seines Nachgesetzten / der Ordo docentium: im dritten Punct vnder der Person Daniels / auch Sadrags / Mesachs vnd Abednego der Caetus discentium: im vierdten vnd letsten Puncten aber vnder dem Examine der Kinder Israel von Königlichem Stamm gebohren / der rechte gebrauch Christlicher Schulen vnd Studien / erinnerlich beschrieben / vnnd zugleich allen widrigen Einwürffen mit sonderbarem Eyffer begegnet / auch vor vnnd nach solcher Prodigt / stattliche Musicken gehalten.
Dienstags den 14. Aug. hat man den Actum der Publication deß Academischen Privilegii, würcklich vor die hand genommen / vnnd darbey nach folgenden Proceß gebrauchet:
Zu forderst sind gangen 2. regierende Fürsten / ferrners 2. minderjährige Fürsten / denen sind gefolget 16. geborne Graffen vnd Herrn / darunder sich viel / so schon in Regierung waren / befunden: Nach diesem kamen etliche Obriste / Ritter / Rittmeister / Capitän vnd andere vornehme Officierer vnd Soldaten / Edel vnd Vnedel. Denen nach ist gangen ein Studiosus, welcher das newe Sceptrum Academicum, so dann einer vom Adel / welcher das newe Keyserliche Privilegium auff einem Küssen von güldenem Stück / getragen. Dem newen Privilegio hat nachgefolget der gantze Magistrat / sampt dessen gelehrten Officianten / je zwen vnd zwen in einem Glied. Nach diesen ist gangen der Pedellus Academiae, mit dem alten Academischen Sceptro, darnach einer vom Adel / welcher auch auff einem güldenen Küssen das alte Privilegium getragen / demselben sind nachgangen zween vornehme Studiosi, deren einer die Schlüssel an einer schönen seydenen Schnur / der ander die Sigilla Academiae & Facultatum in einer vbergüldeten Schüssel gehabt. Weiters sind gegangen fünff Studiosi, deren einer die Matricul der Academii die Vbrigen vier aber die Marticuln einer jeden Facultät vor sich geführet. Nach diesen ist gangen der Rector, deme nach die vier Decani, vnd nach diesen die vbrige Doctores vnd Professores publici deren damals neunzehen waren.
Als man nun in solcher Ordnung in die Kirch (welche mit Tapezereyen vnd Schiltereyen auff das statlichste auß gebutzet gewesen) kommen / ist ein herrliche Music gehalten worden / nach welcher einer auß dem Ministerio auff gestandẽ / vnd ein kurtze Vermahnung sampt einem Gebet gethan / worauff man abermahls statlich musicirt: vnder wehrender Music sind an einem sonderbaren vnnd im jnnern Chor zur Rechten Hand gestellten Tisch / (auf welchen auch das newe Academische Scepter vnd Priuilegium geleget) getretten / der regierende Stättmeister Georg Jacob Wormbser von Vendenheim / der regierende Ammeister Vlrich Mürsel / der Statt Syndicus D. Antonius Wolff / vnd der Cantzley Verwalter D. Johan Hartmann: An einem andern Tisch so zur lincken Hand gestanden / auff welchem das alte Privilegium / Sigilla / Schlüssel vnd Matriculn gelegen / sind getretten / Adam Zorn ein alter vom Adel als Cancellarius / Peter Storck alter Ammeister / vnnd Frantz Rudolph Ingolt / dreyzehener / als Scholarchen.
Auff solches hat Doctor Wolff eine Oration gehalten / vnd darbey das alte vnd newe Privilegium verlesen lassen. Darauff hat man musicirt: nach Endung solches ist D. Wolff ferrner fortgefahren vnnd hat das newe Privilegium dem cancellario Vniuersitatis vberantworten lassen: vnd endlich die Oration / welche auff ein grosse S_ind gewehret / mit einer Erinnerung vnd gu-
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