Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.fangen / dahero wir dann selbigem hochmütigen deß Graffen Vornehmen / so zu vnser vnd vnsers Fürstlichen Hauses Holstein hohen Praejuditz vnd Verkleinerung gereichet / in die Länge nit zusehen / noch jhme solches verstatten können oder wollen. Demnach gelangt an E. Key. M. vnd L. vnsere abermalige freundliche Bitt / die wollen vnserer gerechten Sachen / wie bißhero beschehen / vielmehr dann deß Graffen vppigem procediren / Raum vnd statt geben / vnd nicht allein an solcher seiner vnzimlicher Verhandlung ein vngnädiges Mißfallen tragen / sondern auch bey demselbigen die endliche vnnachlässige Verordnung verfügen / daß er sich deß Fürsten Tituls vnsers Erbstamm Fürstenthumbs Holsteins (so E. Key. M. mit der Begnadigung nicht gemeynet) gäntzlich enthalte / damit wir nicht auff den widrigen Fall verursachet werden / vnsere erlangte Hochheiten vnnd Regalien an vnserm Fürstenthumb Holstein / rechtmässiger weise zuvertheidigen / rc. Was gestalt der Graff von Manßfeld an den Böhmischen Gräntzen gegen der Obern Pfaltz sich mit Volck gestärcket / vnd sein bestes gethan / nicht allein die noch vberbliebene Orth in Böheimb dem Pfaltzgraffen zu gut zuerhalten / sondern auch der Orthen noch weiter vmb sich zugreiffen / ist zuvor erwehnet worden. Als nun gedachter Pfaltzgraff Friderich gesehen / was er an jhm für ein getrewen vnd eyfferigen Diener hette / hat er jhn von Wolffenbüttel auß / vnder Dato den 2. Febr. also zugeschrieben: Pfaltzgraff Friderich vermahnet den von Manßfeld den Krieg für jhn fostzuführen. P. P. Es ist vns nicht ohne sonderliches Wolgefallen vorgebracht worden / welcher massen E. L. nicht allein vnserer Königl. Person gethanen Eyds biß anher trewschuldig ingedenck verblieben / der anbefohlenen Kriegsexpedition mit allem Gehorsamb nachgelebt / sondern auch vnterschiedene Stätt / Flecken vnd Schlösser in vnserm Königreich Böheim vom Feind erobert / vnd wider vnter vnsern Gehorsamb gezwungen. Weil wir aber keines wegs gesonnen / vnser von Gott verliehenes vnnd von Rechtswegen inständigen Königreichs vnnd dessen Regglien zuvergessen / sondern was vns mit vnrecht genommen / durch Recht vnd mit Schwertsgewalt wider zugewinnen. Als begeren wir hiemit an E. L. sie wollen in dem vorgesetzten Eyffer standhafftig fortfahren / deß Juraments vnvergessen bleiben / in widerbringung deß Königreichs Böheimb kein Mühe / Volck noch Vnkosten sparen / vnd also so wol Gott als vns / vnd der geliebten Posterität ein wolgefälliges / vnnd vor aller erbarn Welt lob-vnd ruhmwürdiges Werck verrichten / wir wollen E. L. mit gnugsamer Volck-vnd Gelthülff auff alle kommende Fäll erscheinen / auch dieselbe vnsere Kön. Gnad vnd Gunst reichlich empfinden lassen / wir seynd anjetzo wegen Fortification vnser Soldatesca bemühet / vnd begehren vnser Haupt nicht ehe zu Ruhe zulegen / biß vnser Feinde / mit Hülf deß allerhöchsten Richters / vnd vieler großmächtigen Potentaten gerochen vnd zu Schanden gemacht werden / wie wir dann der gäntzlichen Hoffnung / in kurtzem das jenige zu tentiren / darob Gott ein sonderlich Gefallen / vnsere vnd der Christlichen Religion Feinde ein höchsten Schrecken / alle Welt aber ein denckwürdiges Wunder tragen sollen / dann vns weiters nichts begegnen wird / so vns von der einmal gefasten Opinion / Gottes Wort vnd vnsere von jhm verliehene Länder / mit Darsetzung Leib vnd Gebens zuretten vnd zuschützen / ab-vnd ruckwendig machen köndte. Pilsen vom Tilly eingenommen. Mitlerweil ist der Bayerische General Tilly mit einem Läger von 10000. Mann in Böhmen geruckt / vnd sich an die Statt Pilsen gemacht / dieselbe / ehe der von Manßfeld / welcher damals hin vnd wider starck werben ließ / wider auff die Bein kommen möchte / in Key. M. Gewalt zubringen. Es lagen darinn sieben Fähnlein Soldaten / welche zwar mit zimlicher Notthurfft versehen / aber wegen Mangel an Gelt / vnd nicht erfolgen der von dem von Manßfeld vertrösteter Bezahlung schwürig vnd vbel zufrieden waren: solches nahm Tilly zu seinem Vortheil zeitlich in acht / vnd weil er wol merckte / daß es vnder seinen Soldaten manchen Kopfkosten würde / wann er solchen wolverwahrten Ort mit Gewalt angreiffen solte / gedachte er die Sachen anderst anzugreiffen / vnd durch Gelt sein Intent zuerreichen / welches jhm dann auch so fern glückte / daß sich erstlich theils Officirer bestechen / hernach auch von der inligenden Besatzung gegen Erlegung einer starcken summa Gelts / vier Fähnlein auff seine Seiten zutretten sich bewegen liessen: aber die vbrige drey Fahnen hatten auff jhre Ehr vnnd Redlichkeit ein mehrern Respect / wolten mit der Verrätherey nichts zuthun haben / auch von Tilly kein Gelt nehmen / sondern zogen mit Sack vnd Pack ab / vnd nahmen jhren Weg nach dem Manßfeldischen Läger. Vnd aufsolche weiß ist Tilly den 26. Martij ohne Verlust seiner Soldaten dieses festen Orts Meister worden: Dahero zusehen / was offimals im Krieg durch Geltmangel vnd vnbezahlte schwürige Soldatesca für Vngelegenheit könne verursachet werden. Falckenaw vnd Elenbogen vom Graffen von Tilly eingenommen. Ob nun wol dieser Verlust der Statt Pilsen den andern benachbarten Orthen / so noch mit Manßfeldischen Besatzungen versehen waren / etwas Schrecken eingejagt / haben doch dessen vngeachtet die Falckenawer vnd Elenbogner gegen einer Belägerung mit aller Notturfft sich starck versehen; worauff das Chur Sächsische Kriegsvolck vor Falckenaw; die Bayerische aber / nach dem sie zuvor das Schloß Hertenberg erobert vnd außgeplündert / vor Elenbogen geruckt. Ob sich nun wol die Besatzung in Falckenaw anfangs sehr muthig erzeigt / vnd mit außfallen sich dapffer gehalten / haben jhnen doch die Sächsische vnd sonderlich die Bergknappen / die sie bey sich hatten mit graben dermassen zugesetzt / daß nach dem auch der Entsatz gegebener Vertröstung nach / vom Manßfelder aussen blieben / sie endlich den 1. Aprill mit Accord sich ergeben müssen / vnd sind mit jhren Ober-vnd Vnderweh- fangen / dahero wir dann selbigem hochmütigen deß Graffen Vornehmen / so zu vnser vnd vnsers Fürstlichen Hauses Holstein hohen Praejuditz vnd Verkleinerung gereichet / in die Länge nit zusehen / noch jhme solches verstatten können oder wollen. Demnach gelangt an E. Key. M. vnd L. vnsere abermalige freundliche Bitt / die wollen vnserer gerechten Sachen / wie bißhero beschehen / vielmehr dann deß Graffen vppigem procediren / Raum vnd statt geben / vnd nicht allein an solcher seiner vnzimlicher Verhandlung ein vngnädiges Mißfallen tragen / sondern auch bey demselbigen die endliche vnnachlässige Verordnung verfügen / daß er sich deß Fürsten Tituls vnsers Erbstamm Fürstenthumbs Holsteins (so E. Key. M. mit der Begnadigung nicht gemeynet) gäntzlich enthalte / damit wir nicht auff den widrigen Fall verursachet werden / vnsere erlangte Hochheiten vnnd Regalien an vnserm Fürstenthumb Holstein / rechtmässiger weise zuvertheidigen / rc. Was gestalt der Graff von Manßfeld an den Böhmischen Gräntzen gegen der Obern Pfaltz sich mit Volck gestärcket / vnd sein bestes gethan / nicht allein die noch vberbliebene Orth in Böheimb dem Pfaltzgraffen zu gut zuerhalten / sondern auch der Orthen noch weiter vmb sich zugreiffen / ist zuvor erwehnet worden. Als nun gedachter Pfaltzgraff Friderich gesehen / was er an jhm für ein getrewen vnd eyfferigẽ Diener hette / hat er jhn von Wolffenbüttel auß / vnder Dato den 2. Febr. also zugeschrieben: Pfaltzgraff Friderich vermahnet den von Manßfeld den Krieg für jhn fostzuführen. P. P. Es ist vns nicht ohne sonderliches Wolgefallen vorgebracht worden / welcher massen E. L. nicht allein vnserer Königl. Person gethanen Eyds biß anher trewschuldig ingedenck verblieben / der anbefohlenen Kriegsexpedition mit allem Gehorsamb nachgelebt / sondern auch vnterschiedene Stätt / Flecken vnd Schlösser in vnserm Königreich Böheim vom Feind erobert / vnd wider vnter vnsern Gehorsamb gezwungen. Weil wir aber keines wegs gesonnen / vnser von Gott verliehenes vnnd von Rechtswegen inständigen Königreichs vnnd dessen Regglien zuvergessen / sondern was vns mit vnrecht genommen / durch Recht vnd mit Schwertsgewalt wider zugewinnen. Als begeren wir hiemit an E. L. sie wollen in dem vorgesetzten Eyffer standhafftig fortfahren / deß Juraments vnvergessen bleiben / in widerbringung deß Königreichs Böheimb kein Mühe / Volck noch Vnkosten sparen / vnd also so wol Gott als vns / vñ der geliebten Posterität ein wolgefälliges / vnnd vor aller erbarn Welt lob-vnd ruhmwürdiges Werck verrichten / wir wollen E. L. mit gnugsamer Volck-vnd Gelthülff auff alle kommende Fäll erscheinen / auch dieselbe vnsere Kön. Gnad vnd Gunst reichlich empfinden lassen / wir seynd anjetzo wegen Fortification vnser Soldatesca bemühet / vnd begehren vnser Haupt nicht ehe zu Ruhe zulegen / biß vnser Feinde / mit Hülf deß allerhöchsten Richters / vnd vieler großmächtigen Potentaten gerochen vnd zu Schanden gemacht werden / wie wir dann der gäntzlichẽ Hoffnung / in kurtzem das jenige zu tentiren / darob Gott ein sonderlich Gefallen / vnsere vnd der Christlichen Religion Feinde ein höchsten Schrecken / alle Welt aber ein denckwürdiges Wunder tragen sollen / dann vns weiters nichts begegnen wird / so vns von der einmal gefasten Opinion / Gottes Wort vnd vnsere von jhm verliehene Länder / mit Darsetzung Leib vnd Gebens zuretten vnd zuschützen / ab-vnd ruckwendig machen köndte. Pilsen vom Tilly eingenommen. Mitlerweil ist der Bayerische General Tilly mit einem Läger von 10000. Mann in Böhmen geruckt / vnd sich an die Statt Pilsen gemacht / dieselbe / ehe der von Manßfeld / welcher damals hin vnd wider starck werben ließ / wider auff die Bein kommen möchte / in Key. M. Gewalt zubringen. Es lagen darinn sieben Fähnlein Soldaten / welche zwar mit zimlicher Notthurfft versehen / aber wegen Mangel an Gelt / vnd nicht erfolgen der von dem von Manßfeld vertrösteter Bezahlung schwürig vnd vbel zufrieden waren: solches nahm Tilly zu seinem Vortheil zeitlich in acht / vñ weil er wol merckte / daß es vnder seinen Soldaten manchen Kopfkosten würde / wann er solchen wolverwahrten Ort mit Gewalt angreiffen solte / gedachte er die Sachen anderst anzugreiffen / vnd durch Gelt sein Intent zuerreichen / welches jhm dann auch so fern glückte / daß sich erstlich theils Officirer bestechen / hernach auch von der inligenden Besatzung gegen Erlegung einer starcken summa Gelts / vier Fähnlein auff seine Seiten zutretten sich bewegen liessen: aber die vbrige drey Fahnen hatten auff jhre Ehr vnnd Redlichkeit ein mehrern Respect / wolten mit der Verrätherey nichts zuthun haben / auch von Tilly kein Gelt nehmen / sondern zogen mit Sack vnd Pack ab / vnd nahmen jhren Weg nach dem Manßfeldischen Läger. Vnd aufsolche weiß ist Tilly den 26. Martij ohne Verlust seiner Soldaten dieses festen Orts Meister worden: Dahero zusehen / was offimals im Krieg durch Geltmangel vnd vnbezahlte schwürige Soldatesca für Vngelegenheit könne verursachet werden. Falckenaw vnd Elenbogen vom Graffen von Tilly eingenommen. Ob nun wol dieser Verlust der Statt Pilsen den andern benachbarten Orthen / so noch mit Manßfeldischen Besatzungen versehen waren / etwas Schrecken eingejagt / haben doch dessen vngeachtet die Falckenawer vnd Elenbogner gegen einer Belägerung mit aller Notturfft sich starck versehen; worauff das Chur Sächsische Kriegsvolck vor Falckenaw; die Bayerische aber / nach dem sie zuvor das Schloß Hertenberg erobert vnd außgeplündert / vor Elenbogen geruckt. Ob sich nun wol die Besatzung in Falckenaw anfangs sehr muthig erzeigt / vnd mit außfallen sich dapffer gehalten / haben jhnen doch die Sächsische vnd sonderlich die Bergknappen / die sie bey sich hatten mit graben dermassen zugesetzt / daß nach dem auch der Entsatz gegebener Vertröstung nach / vom Manßfelder aussen blieben / sie endlich den 1. Aprill mit Accord sich ergeben müssen / vnd sind mit jhren Ober-vnd Vnderweh- <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0635" n="566"/> fangen / dahero wir dann selbigem hochmütigen deß Graffen Vornehmen / so zu vnser vnd vnsers Fürstlichen Hauses Holstein hohen Praejuditz vnd Verkleinerung gereichet / in die Länge nit zusehen / noch jhme solches verstatten können oder wollen.</p> <p>Demnach gelangt an E. Key. M. vnd L. vnsere abermalige freundliche Bitt / die wollen vnserer gerechten Sachen / wie bißhero beschehen / vielmehr dann deß Graffen vppigem procediren / Raum vnd statt geben / vnd nicht allein an solcher seiner vnzimlicher Verhandlung ein vngnädiges Mißfallen tragen / sondern auch bey demselbigen die endliche vnnachlässige Verordnung verfügen / daß er sich deß Fürsten Tituls vnsers Erbstamm Fürstenthumbs Holsteins (so E. Key. M. mit der Begnadigung nicht gemeynet) gäntzlich enthalte / damit wir nicht auff den widrigen Fall verursachet werden / vnsere erlangte Hochheiten vnnd Regalien an vnserm Fürstenthumb Holstein / rechtmässiger weise zuvertheidigen / rc. Was gestalt der Graff von Manßfeld an den Böhmischen Gräntzen gegen der Obern Pfaltz sich mit Volck gestärcket / vnd sein bestes gethan / nicht allein die noch vberbliebene Orth in Böheimb dem Pfaltzgraffen zu gut zuerhalten / sondern auch der Orthen noch weiter vmb sich zugreiffen / ist zuvor erwehnet worden.</p> <p>Als nun gedachter Pfaltzgraff Friderich gesehen / was er an jhm für ein getrewen vnd eyfferigẽ Diener hette / hat er jhn von Wolffenbüttel auß / vnder Dato den 2. Febr. also zugeschrieben:</p> <p><note place="left">Pfaltzgraff Friderich vermahnet den von Manßfeld den Krieg für jhn fostzuführen.</note> P. P. Es ist vns nicht ohne sonderliches Wolgefallen vorgebracht worden / welcher massen E. L. nicht allein vnserer Königl. Person gethanen Eyds biß anher trewschuldig ingedenck verblieben / der anbefohlenen Kriegsexpedition mit allem Gehorsamb nachgelebt / sondern auch vnterschiedene Stätt / Flecken vnd Schlösser in vnserm Königreich Böheim vom Feind erobert / vnd wider vnter vnsern Gehorsamb gezwungen. Weil wir aber keines wegs gesonnen / vnser von Gott verliehenes vnnd von Rechtswegen inständigen Königreichs vnnd dessen Regglien zuvergessen / sondern was vns mit vnrecht genommen / durch Recht vnd mit Schwertsgewalt wider zugewinnen.</p> <p>Als begeren wir hiemit an E. L. sie wollen in dem vorgesetzten Eyffer standhafftig fortfahren / deß Juraments vnvergessen bleiben / in widerbringung deß Königreichs Böheimb kein Mühe / Volck noch Vnkosten sparen / vnd also so wol Gott als vns / vñ der geliebten Posterität ein wolgefälliges / vnnd vor aller erbarn Welt lob-vnd ruhmwürdiges Werck verrichten / wir wollen E. L. mit gnugsamer Volck-vnd Gelthülff auff alle kommende Fäll erscheinen / auch dieselbe vnsere Kön. Gnad vnd Gunst reichlich empfinden lassen / wir seynd anjetzo wegen Fortification vnser Soldatesca bemühet / vnd begehren vnser Haupt nicht ehe zu Ruhe zulegen / biß vnser Feinde / mit Hülf deß allerhöchsten Richters / vnd vieler großmächtigen Potentaten gerochen vnd zu Schanden gemacht werden / wie wir dann der gäntzlichẽ Hoffnung / in kurtzem das jenige zu tentiren / darob Gott ein sonderlich Gefallen / vnsere vnd der Christlichen Religion Feinde ein höchsten Schrecken / alle Welt aber ein denckwürdiges Wunder tragen sollen / dann vns weiters nichts begegnen wird / so vns von der einmal gefasten Opinion / Gottes Wort vnd vnsere von jhm verliehene Länder / mit Darsetzung Leib vnd Gebens zuretten vnd zuschützen / ab-vnd ruckwendig machen köndte.</p> <p><note place="right">Pilsen vom Tilly eingenommen.</note> Mitlerweil ist der Bayerische General Tilly mit einem Läger von 10000. Mann in Böhmen geruckt / vnd sich an die Statt Pilsen gemacht / dieselbe / ehe der von Manßfeld / welcher damals hin vnd wider starck werben ließ / wider auff die Bein kommen möchte / in Key. M. Gewalt zubringen.</p> <p>Es lagen darinn sieben Fähnlein Soldaten / welche zwar mit zimlicher Notthurfft versehen / aber wegen Mangel an Gelt / vnd nicht erfolgen der von dem von Manßfeld vertrösteter Bezahlung schwürig vnd vbel zufrieden waren: solches nahm Tilly zu seinem Vortheil zeitlich in acht / vñ weil er wol merckte / daß es vnder seinen Soldaten manchen Kopfkosten würde / wann er solchen wolverwahrten Ort mit Gewalt angreiffen solte / gedachte er die Sachen anderst anzugreiffen / vnd durch Gelt sein Intent zuerreichen / welches jhm dann auch so fern glückte / daß sich erstlich theils Officirer bestechen / hernach auch von der inligenden Besatzung gegen Erlegung einer starcken summa Gelts / vier Fähnlein auff seine Seiten zutretten sich bewegen liessen: aber die vbrige drey Fahnen hatten auff jhre Ehr vnnd Redlichkeit ein mehrern Respect / wolten mit der Verrätherey nichts zuthun haben / auch von Tilly kein Gelt nehmen / sondern zogen mit Sack vnd Pack ab / vnd nahmen jhren Weg nach dem Manßfeldischen Läger. Vnd aufsolche weiß ist Tilly den 26. Martij ohne Verlust seiner Soldaten dieses festen Orts Meister worden: Dahero zusehen / was offimals im Krieg durch Geltmangel vnd vnbezahlte schwürige Soldatesca für Vngelegenheit könne verursachet werden.</p> <p><note place="right">Falckenaw vnd Elenbogen vom Graffen von Tilly eingenommen.</note> Ob nun wol dieser Verlust der Statt Pilsen den andern benachbarten Orthen / so noch mit Manßfeldischen Besatzungen versehen waren / etwas Schrecken eingejagt / haben doch dessen vngeachtet die Falckenawer vnd Elenbogner gegen einer Belägerung mit aller Notturfft sich starck versehen; worauff das Chur Sächsische Kriegsvolck vor Falckenaw; die Bayerische aber / nach dem sie zuvor das Schloß Hertenberg erobert vnd außgeplündert / vor Elenbogen geruckt.</p> <p>Ob sich nun wol die Besatzung in Falckenaw anfangs sehr muthig erzeigt / vnd mit außfallen sich dapffer gehalten / haben jhnen doch die Sächsische vnd sonderlich die Bergknappen / die sie bey sich hatten mit graben dermassen zugesetzt / daß nach dem auch der Entsatz gegebener Vertröstung nach / vom Manßfelder aussen blieben / sie endlich den 1. Aprill mit Accord sich ergeben müssen / vnd sind mit jhren Ober-vnd Vnderweh- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [566/0635]
fangen / dahero wir dann selbigem hochmütigen deß Graffen Vornehmen / so zu vnser vnd vnsers Fürstlichen Hauses Holstein hohen Praejuditz vnd Verkleinerung gereichet / in die Länge nit zusehen / noch jhme solches verstatten können oder wollen.
Demnach gelangt an E. Key. M. vnd L. vnsere abermalige freundliche Bitt / die wollen vnserer gerechten Sachen / wie bißhero beschehen / vielmehr dann deß Graffen vppigem procediren / Raum vnd statt geben / vnd nicht allein an solcher seiner vnzimlicher Verhandlung ein vngnädiges Mißfallen tragen / sondern auch bey demselbigen die endliche vnnachlässige Verordnung verfügen / daß er sich deß Fürsten Tituls vnsers Erbstamm Fürstenthumbs Holsteins (so E. Key. M. mit der Begnadigung nicht gemeynet) gäntzlich enthalte / damit wir nicht auff den widrigen Fall verursachet werden / vnsere erlangte Hochheiten vnnd Regalien an vnserm Fürstenthumb Holstein / rechtmässiger weise zuvertheidigen / rc. Was gestalt der Graff von Manßfeld an den Böhmischen Gräntzen gegen der Obern Pfaltz sich mit Volck gestärcket / vnd sein bestes gethan / nicht allein die noch vberbliebene Orth in Böheimb dem Pfaltzgraffen zu gut zuerhalten / sondern auch der Orthen noch weiter vmb sich zugreiffen / ist zuvor erwehnet worden.
Als nun gedachter Pfaltzgraff Friderich gesehen / was er an jhm für ein getrewen vnd eyfferigẽ Diener hette / hat er jhn von Wolffenbüttel auß / vnder Dato den 2. Febr. also zugeschrieben:
P. P. Es ist vns nicht ohne sonderliches Wolgefallen vorgebracht worden / welcher massen E. L. nicht allein vnserer Königl. Person gethanen Eyds biß anher trewschuldig ingedenck verblieben / der anbefohlenen Kriegsexpedition mit allem Gehorsamb nachgelebt / sondern auch vnterschiedene Stätt / Flecken vnd Schlösser in vnserm Königreich Böheim vom Feind erobert / vnd wider vnter vnsern Gehorsamb gezwungen. Weil wir aber keines wegs gesonnen / vnser von Gott verliehenes vnnd von Rechtswegen inständigen Königreichs vnnd dessen Regglien zuvergessen / sondern was vns mit vnrecht genommen / durch Recht vnd mit Schwertsgewalt wider zugewinnen.
Pfaltzgraff Friderich vermahnet den von Manßfeld den Krieg für jhn fostzuführen. Als begeren wir hiemit an E. L. sie wollen in dem vorgesetzten Eyffer standhafftig fortfahren / deß Juraments vnvergessen bleiben / in widerbringung deß Königreichs Böheimb kein Mühe / Volck noch Vnkosten sparen / vnd also so wol Gott als vns / vñ der geliebten Posterität ein wolgefälliges / vnnd vor aller erbarn Welt lob-vnd ruhmwürdiges Werck verrichten / wir wollen E. L. mit gnugsamer Volck-vnd Gelthülff auff alle kommende Fäll erscheinen / auch dieselbe vnsere Kön. Gnad vnd Gunst reichlich empfinden lassen / wir seynd anjetzo wegen Fortification vnser Soldatesca bemühet / vnd begehren vnser Haupt nicht ehe zu Ruhe zulegen / biß vnser Feinde / mit Hülf deß allerhöchsten Richters / vnd vieler großmächtigen Potentaten gerochen vnd zu Schanden gemacht werden / wie wir dann der gäntzlichẽ Hoffnung / in kurtzem das jenige zu tentiren / darob Gott ein sonderlich Gefallen / vnsere vnd der Christlichen Religion Feinde ein höchsten Schrecken / alle Welt aber ein denckwürdiges Wunder tragen sollen / dann vns weiters nichts begegnen wird / so vns von der einmal gefasten Opinion / Gottes Wort vnd vnsere von jhm verliehene Länder / mit Darsetzung Leib vnd Gebens zuretten vnd zuschützen / ab-vnd ruckwendig machen köndte.
Mitlerweil ist der Bayerische General Tilly mit einem Läger von 10000. Mann in Böhmen geruckt / vnd sich an die Statt Pilsen gemacht / dieselbe / ehe der von Manßfeld / welcher damals hin vnd wider starck werben ließ / wider auff die Bein kommen möchte / in Key. M. Gewalt zubringen.
Pilsen vom Tilly eingenommen. Es lagen darinn sieben Fähnlein Soldaten / welche zwar mit zimlicher Notthurfft versehen / aber wegen Mangel an Gelt / vnd nicht erfolgen der von dem von Manßfeld vertrösteter Bezahlung schwürig vnd vbel zufrieden waren: solches nahm Tilly zu seinem Vortheil zeitlich in acht / vñ weil er wol merckte / daß es vnder seinen Soldaten manchen Kopfkosten würde / wann er solchen wolverwahrten Ort mit Gewalt angreiffen solte / gedachte er die Sachen anderst anzugreiffen / vnd durch Gelt sein Intent zuerreichen / welches jhm dann auch so fern glückte / daß sich erstlich theils Officirer bestechen / hernach auch von der inligenden Besatzung gegen Erlegung einer starcken summa Gelts / vier Fähnlein auff seine Seiten zutretten sich bewegen liessen: aber die vbrige drey Fahnen hatten auff jhre Ehr vnnd Redlichkeit ein mehrern Respect / wolten mit der Verrätherey nichts zuthun haben / auch von Tilly kein Gelt nehmen / sondern zogen mit Sack vnd Pack ab / vnd nahmen jhren Weg nach dem Manßfeldischen Läger. Vnd aufsolche weiß ist Tilly den 26. Martij ohne Verlust seiner Soldaten dieses festen Orts Meister worden: Dahero zusehen / was offimals im Krieg durch Geltmangel vnd vnbezahlte schwürige Soldatesca für Vngelegenheit könne verursachet werden.
Ob nun wol dieser Verlust der Statt Pilsen den andern benachbarten Orthen / so noch mit Manßfeldischen Besatzungen versehen waren / etwas Schrecken eingejagt / haben doch dessen vngeachtet die Falckenawer vnd Elenbogner gegen einer Belägerung mit aller Notturfft sich starck versehen; worauff das Chur Sächsische Kriegsvolck vor Falckenaw; die Bayerische aber / nach dem sie zuvor das Schloß Hertenberg erobert vnd außgeplündert / vor Elenbogen geruckt.
Falckenaw vnd Elenbogen vom Graffen von Tilly eingenommen. Ob sich nun wol die Besatzung in Falckenaw anfangs sehr muthig erzeigt / vnd mit außfallen sich dapffer gehalten / haben jhnen doch die Sächsische vnd sonderlich die Bergknappen / die sie bey sich hatten mit graben dermassen zugesetzt / daß nach dem auch der Entsatz gegebener Vertröstung nach / vom Manßfelder aussen blieben / sie endlich den 1. Aprill mit Accord sich ergeben müssen / vnd sind mit jhren Ober-vnd Vnderweh-
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