Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.Aechter / der so hoch belaydigte Theyl / deme / von welchem er / ohne eynige gegebene Vrsach / der massen belaydigt / vnd so viel an jhm gewesen / aller Königreich vnnd Landen spolirt, der auch in aller hostiliter noch biß dato verharret / Der / welchem Gott der Allmächtig / zu bezeugnuß der gerechten Sach / ansehnlichen Sieg verliehen / dem Vberwundenen / ohn eynig desselben ersuchen vnnd erpieten / die außsöhnung selbsten antragen soll / oder auch durch die abdanckung Jhres Kriegsvolcks die sach auff solche conditiones stellen / daß erstgedachte außsöhnung gleichsam darauff nothwendig für sich selbst erfolgen müst / in dem leichtlichen abzunehmen / anderer gestalt Jhr May. nit versichert seyn / nach dem aber das Volck einmal erlassen / ein solch Kriegsverfassung / da die accommodation nicht erfolgt / widerumb auffzubringen / einen vnerschwinglischen Vnkosten / neben mehrerm Landverderben / auch verbitterung der Gemüther ohne zweiffel verursachen würde. Eben so wenig auch / können J. M sich einbilden lassen / daß es bey J. Kön. W. mit den vorgeschlagenen conditionibus die meynung hab / wie sonsten der Abgesandten Replica einverleibte Wort / den Verstandt mit sich bringen / nemlich wann J. K. M. die Armeen in allen Ortern / vnd also auch die jenige / deren sie sich jetzo gegen dem Bethlehem Gabor vnd deß Erbfeinds besorgenden Eynfall gebrauchen / abgedanckt / vnd gäntzlichen abgeführt / alle gegen Ligen / weil die Vnion dissoluirt, ebens falls abgeschafft / alle in der ersten proposition von den Abgesandten genante Extremiteten (so J. Kay May. auff die ergangene Aachts Declaration vnnd darauff geordneten Execution verstehen müssen) wie die Namen haben / auß getilgt / der erklärte Theyl neben andern bey dem seinigen / (so ein real versicherung / deß Religion vnd Prophanfrieden / der Gesandten andeuten nach / seyn soll) ruhig gelassen / schaden vnd vnkosten compensirt, weil auch deß andern theyl Länder / mehrern theyl verderbt / Hingegen der Declarirte, auff die Cron Böheimb / vnd die incorporirte Länder für sich / vnd seine Erben / beständig renunciret, (da doch derselbe zugedachtem Königreich / die wenigste Gerechtigkeit / niemals gehabt / noch haben können / J. M. auch solches Königreich mit dem Schwerdt recuperiret,) vnd da dannoch etwas / so wol zu J. M. satisfaction als anderer Ständt versicherung vbrig / solches alles / gütlichen Tractaten / neben einer general amnistia vntergeben haben / vnd durch diese vnd andere mittel / der erklärte theyl / J. K. M. gnädigster affection gesichert seyn würde / dz alsdann erst zu verhoffen / mehrbesagter declarirter theyl / sich allervnterthänigsten Gebür / gegen J. K. M. der massen in aller schuldiger / billichmässiger deuotion werde zu bezeygen wissen / daß J. K. M. ein aller gnädigstes gefallen / darüber schöpffen / auch alles das / was wegen deß Manßfelders stärckung / vnd der occupirten örter halber angezogen / in einem Augenblick verschwinden werd. Sintemal je solches dergleichen conditones seyn / so wol nicht leichtlichen auch geringen Fürsten / jemal vorgestellt / wie dann / als kurtz verwiechen / etlicher vnirten Ständt Abgesandten / jedoch mit mehrer moderation, dergleichen J. M. angemuthet / vornehmen deß H. Reichs Chur-vnd Fürsten / mit welchen J. K. M. solches der Vnirten anbringen communicirt, gantz vnbillich befunden / daß sich J. K. M. deß Vbertretters discretion vntergeben / vnd wie weit es als dann / mit demselben zubringen / allererst erwarten sollen. Dannenhero dann J. K. M. daß sie dergleichen conditiones, bey welchen jhr gebührender Respect. der massen vbergangen / Jhrer Erb Königreich vnd Länder sicherheit / auff hoffnung zukünfftiger Ding gesetzt / Hingegen aber so mercklicher zugefügter schaden vnd vnkosten / deßwegen jhr vornembste Erblandt auch noch zun theyl verhafftet verbleiben / ohn eynige gegen praestation nachgelassen werden sol / nit abnehmen können / So wohlbey J. K. W. als allen Recht liebenden / sich wohl entschuldigt zu seyn / erachten / vnd wie sie sich deß principal declarirten halber nit erklären können / Als haben sie der andern wegen eben so wenig vrsach / Kay. Gnad einzuwenden / so zu dem erbarmlichen Vnhayl / nit allein vornemblichen Rath vnnd That geben / sondern noch darzu / biß auff den heutigen Tag / in der angefangenen Feindlichkeit / ohne berewung / viel weniger erbottenen / oder erzeygten satisfaction beharrlich verbleiben / Bey welchem allem aber J. K. M. nit wenig zuwider / daß sie J. K. W. Intercession, an jetzo nit statt thun können. Darneben aber J. Kays. M. zu freundlichem Danck annehmen / daß J. K. W. nachmals sich dahin erpietig machen / J. K. M. in allem Christlichen Friedliebenden vnd zu deß H. R. Religion vnnd Prophanfriedens sicherer conseruation sich erstreckenden Vorhaben / freundlich zu handen zu gehen / niemanden etwas bevor zu geben / wie dann auch / daß jhr vorhabende Kriegswerbungen zu keines Menschen offension, sondern zu Jhrer Kön. Würden vnd dero mitverwandten Länder vnd Gräntzen / (darunter. J. Kay. M. sich nicht einbilden / daß Jhr Kön. W. die declarirte Personen / vnd derselben Länder / den Reichs Constitutionibus zuwider / verstanden haben wöllen) gemeynet seyn / wiewol sie auß newlicher Jrer Kön. W. Antwortschreiben gern vernommen / daß dieselbe / so viel J. May. Armada / vnd von derselben besorgende Gefahr anlang / nunmehr wol versichert vnd assecurirt sich befinden. So viel den nacher Regenspurg außgeschriebenen Churfürst: vnd etlicher Fürsten Conventum anlangt / gleich wie Jhr Kays. May. die vrsachen vnd Intention desselbigen / in jhrer ersten resolution zu vernehmen geben / auch nit darfür halten / daß eynigem deß H. Reichs Standt solche zusammenkunfft zu mehrerm verdacht vnd mißtrawen Vrsach geben könne / Als mögen sie nit erwegen / wz bey solchem Conventu der Mariorum halber / man sich zu besorgen hab / sondern Aechter / der so hoch belaydigte Theyl / deme / von welchem er / ohne eynige gegebene Vrsach / der massen belaydigt / vnd so viel an jhm gewesen / aller Königreich vnnd Landen spolirt, der auch in aller hostiliter noch biß dato verharret / Der / welchem Gott der Allmächtig / zu bezeugnuß der gerechten Sach / ansehnlichen Sieg verliehen / dem Vberwundenen / ohn eynig desselben ersuchen vnnd erpieten / die außsöhnung selbsten antragen soll / oder auch durch die abdanckung Jhres Kriegsvolcks die sach auff solche conditiones stellen / daß erstgedachte außsöhnung gleichsam darauff nothwendig für sich selbst erfolgen müst / in dem leichtlichen abzunehmen / anderer gestalt Jhr May. nit versichert seyn / nach dem aber das Volck einmal erlassen / ein solch Kriegsverfassung / da die accom̃odation nicht erfolgt / widerumb auffzubringen / einen vnerschwinglischen Vnkosten / neben mehrerm Landverderben / auch verbitterung der Gemüther ohne zweiffel verursachen würde. Eben so wenig auch / können J. M sich einbilden lassen / daß es bey J. Kön. W. mit den vorgeschlagenen conditionibus die meynung hab / wie sonsten der Abgesandten Replica einverleibte Wort / den Verstandt mit sich bringen / nemlich wann J. K. M. die Armeen in allen Ortern / vnd also auch die jenige / deren sie sich jetzo gegen dem Bethlehem Gabor vnd deß Erbfeinds besorgenden Eynfall gebrauchen / abgedanckt / vnd gäntzlichen abgeführt / alle gegen Ligen / weil die Vniõ dissoluirt, ebens falls abgeschafft / alle in der erstẽ proposition von den Abgesandten genante Extremiteten (so J. Kay May. auff die ergangene Aachts Declaration vnnd darauff geordneten Execution verstehen müssen) wie die Namen haben / auß getilgt / der erklärte Theyl neben andern bey dem seinigen / (so ein real versicherung / deß Religion vnd Prophanfrieden / der Gesandten andeuten nach / seyn soll) ruhig gelassen / schaden vnd vnkosten compensirt, weil auch deß andern theyl Länder / mehrern theyl verderbt / Hingegen der Declarirte, auff die Cron Böheimb / vnd die incorporirte Länder für sich / vnd seine Erben / beständig renunciret, (da doch derselbe zugedachtem Königreich / die wenigste Gerechtigkeit / niemals gehabt / noch haben köñen / J. M. auch solches Königreich mit dem Schwerdt recuperiret,) vnd da dannoch etwas / so wol zu J. M. satisfaction als anderer Ständt versicherung vbrig / solches alles / gütlichen Tractaten / neben einer general amnistia vntergeben habẽ / vñ durch diese vnd andere mittel / der erklärte theyl / J. K. M. gnädigster affection gesichert seyn würde / dz alsdann erst zu verhoffen / mehrbesagter declarirter theyl / sich allervnterthänigsten Gebür / gegen J. K. M. der massen in aller schuldiger / billichmässiger deuotion werde zu bezeygen wissen / daß J. K. M. ein aller gnädigstes gefallen / darüber schöpffen / auch alles das / was wegen deß Manßfelders stärckung / vnd der occupirten örter halber angezogen / in einem Augenblick verschwinden werd. Sintemal je solches dergleichen conditones seyn / so wol nicht leichtlichen auch geringen Fürsten / jemal vorgestellt / wie dann / als kurtz verwiechen / etlicher vnirten Ständt Abgesandten / jedoch mit mehrer moderation, dergleichen J. M. angemuthet / vornehmen deß H. Reichs Chur-vnd Fürsten / mit welchen J. K. M. solches der Vnirten anbringen communicirt, gantz vnbillich befunden / daß sich J. K. M. deß Vbertretters discretion vntergeben / vnd wie weit es als dann / mit demselben zubringen / allererst erwarten sollen. Dannenhero dann J. K. M. daß sie dergleichen conditiones, bey welchen jhr gebührender Respect. der massen vbergangen / Jhrer Erb Königreich vnd Länder sicherheit / auff hoffnung zukünfftiger Ding gesetzt / Hingegen aber so mercklicher zugefügter schaden vnd vnkosten / deßwegen jhr vornembste Erblandt auch noch zũ theyl verhafftet verbleiben / ohn eynige gegen praestation nachgelassen werden sol / nit abnehmen können / So wohlbey J. K. W. als allen Recht liebenden / sich wohl entschuldigt zu seyn / erachten / vnd wie sie sich deß principal declarirten halber nit erklären können / Als haben sie der andern wegen eben so wenig vrsach / Kay. Gnad einzuwenden / so zu dem erbarmlichen Vnhayl / nit allein vornemblichen Rath vnnd That geben / sondern noch darzu / biß auff den heutigen Tag / in der angefangenen Feindlichkeit / ohne berewung / viel weniger erbottenen / oder erzeygten satisfaction beharrlich verbleiben / Bey welchem allem aber J. K. M. nit wenig zuwider / daß sie J. K. W. Intercession, an jetzo nit statt thun können. Darneben aber J. Kays. M. zu freundlichem Danck annehmen / daß J. K. W. nachmals sich dahin erpietig machen / J. K. M. in allem Christlichen Friedliebenden vnd zu deß H. R. Religion vnnd Prophanfriedens sicherer conseruation sich erstreckenden Vorhaben / freundlich zu handen zu gehen / niemanden etwas bevor zu geben / wie dann auch / daß jhr vorhabende Kriegswerbungen zu keines Menschen offension, sondern zu Jhrer Kön. Würden vnd dero mitverwandten Länder vnd Gräntzen / (darunter. J. Kay. M. sich nicht einbilden / daß Jhr Kön. W. die declarirte Personen / vñ derselben Länder / den Reichs Constitutionibus zuwider / verstanden haben wöllen) gemeynet seyn / wiewol sie auß newlicher Jrer Kön. W. Antwortschreiben gern vernommen / daß dieselbe / so viel J. May. Armada / vnd von derselben besorgende Gefahr anlang / nunmehr wol versichert vnd assecurirt sich befinden. So viel den nacher Regenspurg außgeschriebenen Churfürst: vnd etlicher Fürsten Conventum anlangt / gleich wie Jhr Kays. May. die vrsachen vnd Intention desselbigen / in jhrer ersten resolution zu vernehmen geben / auch nit darfür halten / daß eynigem deß H. 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M sich einbilden lassen / daß es bey J. Kön. W. mit den vorgeschlagenen conditionibus die meynung hab / wie sonsten der Abgesandten Replica einverleibte Wort / den Verstandt mit sich bringen / nemlich wann J. K. M. die Armeen in allen Ortern / vnd also auch die jenige / deren sie sich jetzo gegen dem Bethlehem Gabor vnd deß Erbfeinds besorgenden Eynfall gebrauchen / abgedanckt / vnd gäntzlichen abgeführt / alle gegen Ligen / weil die Vniõ dissoluirt, ebens falls abgeschafft / alle in der erstẽ proposition von den Abgesandten genante Extremiteten (so J. Kay May. auff die ergangene Aachts Declaration vnnd darauff geordneten Execution verstehen müssen) wie die Namen haben / auß getilgt / der erklärte Theyl neben andern bey dem seinigen / (so ein real versicherung / deß Religion vnd Prophanfrieden / der Gesandten andeuten nach / seyn soll) ruhig gelassen / schaden vnd vnkosten compensirt, weil auch deß andern theyl Länder / mehrern theyl verderbt / Hingegen der Declarirte, auff die Cron Böheimb / vnd die incorporirte Länder für sich / vnd seine Erben / beständig renunciret, (da doch derselbe zugedachtem Königreich / die wenigste Gerechtigkeit / niemals gehabt / noch haben köñen / J. M. auch solches Königreich mit dem Schwerdt recuperiret,) vnd da dannoch etwas / so wol zu J. M. satisfaction als anderer Ständt versicherung vbrig / solches alles / gütlichen Tractaten / neben einer general amnistia vntergeben habẽ / vñ durch diese vnd andere mittel / der erklärte theyl / J. K. M. gnädigster affection gesichert seyn würde / dz alsdann erst zu verhoffen / mehrbesagter declarirter theyl / sich allervnterthänigsten Gebür / gegen J. K. M. der massen in aller schuldiger / billichmässiger deuotion werde zu bezeygen wissen / daß J. K. M. ein aller gnädigstes gefallen / darüber schöpffen / auch alles das / was wegen deß Manßfelders stärckung / vnd der occupirten örter halber angezogen / in einem Augenblick verschwinden werd.</p> <p>Sintemal je solches dergleichen conditones seyn / so wol nicht leichtlichen auch geringen Fürsten / jemal vorgestellt / wie dann / als kurtz verwiechen / etlicher vnirten Ständt Abgesandten / jedoch mit mehrer moderation, dergleichen J. M. angemuthet / vornehmen deß H. Reichs Chur-vnd Fürsten / mit welchen J. K. M. solches der Vnirten anbringen communicirt, gantz vnbillich befunden / daß sich J. K. 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Gnad einzuwenden / so zu dem erbarmlichen Vnhayl / nit allein vornemblichen Rath vnnd That geben / sondern noch darzu / biß auff den heutigen Tag / in der angefangenen Feindlichkeit / ohne berewung / viel weniger erbottenen / oder erzeygten satisfaction beharrlich verbleiben / Bey welchem allem aber J. K. M. nit wenig zuwider / daß sie J. K. W. Intercession, an jetzo nit statt thun können.</p> <p>Darneben aber J. Kays. M. zu freundlichem Danck annehmen / daß J. K. W. nachmals sich dahin erpietig machen / J. K. M. in allem Christlichen Friedliebenden vnd zu deß H. R. Religion vnnd Prophanfriedens sicherer conseruation sich erstreckenden Vorhaben / freundlich zu handen zu gehen / niemanden etwas bevor zu geben / wie dann auch / daß jhr vorhabende Kriegswerbungen zu keines Menschen offension, sondern zu Jhrer Kön. Würden vnd dero mitverwandten Länder vnd Gräntzen / (darunter. J. Kay. M. sich nicht einbilden / daß Jhr Kön. W. die declarirte Personen / vñ derselben Länder / den Reichs Constitutionibus zuwider / verstanden haben wöllen) gemeynet seyn / wiewol sie auß newlicher Jrer Kön. W. Antwortschreiben gern vernommen / daß dieselbe / so viel J. May. Armada / vnd von derselben besorgende Gefahr anlang / nunmehr wol versichert vnd assecurirt sich befinden.</p> <p>So viel den nacher Regenspurg außgeschriebenen Churfürst: vnd etlicher Fürsten Conventum anlangt / gleich wie Jhr Kays. May. die vrsachen vnd Intention desselbigen / in jhrer ersten resolution zu vernehmen geben / auch nit darfür halten / daß eynigem deß H. Reichs Standt solche zusammenkunfft zu mehrerm verdacht vnd mißtrawen Vrsach geben könne / Als mögen sie nit erwegen / wz bey solchem Conventu der Mariorum halber / man sich zu besorgen hab / sondern </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [562/0631]
Aechter / der so hoch belaydigte Theyl / deme / von welchem er / ohne eynige gegebene Vrsach / der massen belaydigt / vnd so viel an jhm gewesen / aller Königreich vnnd Landen spolirt, der auch in aller hostiliter noch biß dato verharret / Der / welchem Gott der Allmächtig / zu bezeugnuß der gerechten Sach / ansehnlichen Sieg verliehen / dem Vberwundenen / ohn eynig desselben ersuchen vnnd erpieten / die außsöhnung selbsten antragen soll / oder auch durch die abdanckung Jhres Kriegsvolcks die sach auff solche conditiones stellen / daß erstgedachte außsöhnung gleichsam darauff nothwendig für sich selbst erfolgen müst / in dem leichtlichen abzunehmen / anderer gestalt Jhr May. nit versichert seyn / nach dem aber das Volck einmal erlassen / ein solch Kriegsverfassung / da die accom̃odation nicht erfolgt / widerumb auffzubringen / einen vnerschwinglischen Vnkosten / neben mehrerm Landverderben / auch verbitterung der Gemüther ohne zweiffel verursachen würde.
Eben so wenig auch / können J. M sich einbilden lassen / daß es bey J. Kön. W. mit den vorgeschlagenen conditionibus die meynung hab / wie sonsten der Abgesandten Replica einverleibte Wort / den Verstandt mit sich bringen / nemlich wann J. K. M. die Armeen in allen Ortern / vnd also auch die jenige / deren sie sich jetzo gegen dem Bethlehem Gabor vnd deß Erbfeinds besorgenden Eynfall gebrauchen / abgedanckt / vnd gäntzlichen abgeführt / alle gegen Ligen / weil die Vniõ dissoluirt, ebens falls abgeschafft / alle in der erstẽ proposition von den Abgesandten genante Extremiteten (so J. Kay May. auff die ergangene Aachts Declaration vnnd darauff geordneten Execution verstehen müssen) wie die Namen haben / auß getilgt / der erklärte Theyl neben andern bey dem seinigen / (so ein real versicherung / deß Religion vnd Prophanfrieden / der Gesandten andeuten nach / seyn soll) ruhig gelassen / schaden vnd vnkosten compensirt, weil auch deß andern theyl Länder / mehrern theyl verderbt / Hingegen der Declarirte, auff die Cron Böheimb / vnd die incorporirte Länder für sich / vnd seine Erben / beständig renunciret, (da doch derselbe zugedachtem Königreich / die wenigste Gerechtigkeit / niemals gehabt / noch haben köñen / J. M. auch solches Königreich mit dem Schwerdt recuperiret,) vnd da dannoch etwas / so wol zu J. M. satisfaction als anderer Ständt versicherung vbrig / solches alles / gütlichen Tractaten / neben einer general amnistia vntergeben habẽ / vñ durch diese vnd andere mittel / der erklärte theyl / J. K. M. gnädigster affection gesichert seyn würde / dz alsdann erst zu verhoffen / mehrbesagter declarirter theyl / sich allervnterthänigsten Gebür / gegen J. K. M. der massen in aller schuldiger / billichmässiger deuotion werde zu bezeygen wissen / daß J. K. M. ein aller gnädigstes gefallen / darüber schöpffen / auch alles das / was wegen deß Manßfelders stärckung / vnd der occupirten örter halber angezogen / in einem Augenblick verschwinden werd.
Sintemal je solches dergleichen conditones seyn / so wol nicht leichtlichen auch geringen Fürsten / jemal vorgestellt / wie dann / als kurtz verwiechen / etlicher vnirten Ständt Abgesandten / jedoch mit mehrer moderation, dergleichen J. M. angemuthet / vornehmen deß H. Reichs Chur-vnd Fürsten / mit welchen J. K. M. solches der Vnirten anbringen communicirt, gantz vnbillich befunden / daß sich J. K. M. deß Vbertretters discretion vntergeben / vnd wie weit es als dann / mit demselben zubringen / allererst erwarten sollen.
Dannenhero dann J. K. M. daß sie dergleichen conditiones, bey welchen jhr gebührender Respect. der massen vbergangen / Jhrer Erb Königreich vnd Länder sicherheit / auff hoffnung zukünfftiger Ding gesetzt / Hingegen aber so mercklicher zugefügter schaden vnd vnkosten / deßwegen jhr vornembste Erblandt auch noch zũ theyl verhafftet verbleiben / ohn eynige gegen praestation nachgelassen werden sol / nit abnehmen können / So wohlbey J. K. W. als allen Recht liebenden / sich wohl entschuldigt zu seyn / erachten / vnd wie sie sich deß principal declarirten halber nit erklären können / Als haben sie der andern wegen eben so wenig vrsach / Kay. Gnad einzuwenden / so zu dem erbarmlichen Vnhayl / nit allein vornemblichen Rath vnnd That geben / sondern noch darzu / biß auff den heutigen Tag / in der angefangenen Feindlichkeit / ohne berewung / viel weniger erbottenen / oder erzeygten satisfaction beharrlich verbleiben / Bey welchem allem aber J. K. M. nit wenig zuwider / daß sie J. K. W. Intercession, an jetzo nit statt thun können.
Darneben aber J. Kays. M. zu freundlichem Danck annehmen / daß J. K. W. nachmals sich dahin erpietig machen / J. K. M. in allem Christlichen Friedliebenden vnd zu deß H. R. Religion vnnd Prophanfriedens sicherer conseruation sich erstreckenden Vorhaben / freundlich zu handen zu gehen / niemanden etwas bevor zu geben / wie dann auch / daß jhr vorhabende Kriegswerbungen zu keines Menschen offension, sondern zu Jhrer Kön. Würden vnd dero mitverwandten Länder vnd Gräntzen / (darunter. J. Kay. M. sich nicht einbilden / daß Jhr Kön. W. die declarirte Personen / vñ derselben Länder / den Reichs Constitutionibus zuwider / verstanden haben wöllen) gemeynet seyn / wiewol sie auß newlicher Jrer Kön. W. Antwortschreiben gern vernommen / daß dieselbe / so viel J. May. Armada / vnd von derselben besorgende Gefahr anlang / nunmehr wol versichert vnd assecurirt sich befinden.
So viel den nacher Regenspurg außgeschriebenen Churfürst: vnd etlicher Fürsten Conventum anlangt / gleich wie Jhr Kays. May. die vrsachen vnd Intention desselbigen / in jhrer ersten resolution zu vernehmen geben / auch nit darfür halten / daß eynigem deß H. Reichs Standt solche zusammenkunfft zu mehrerm verdacht vnd mißtrawen Vrsach geben könne / Als mögen sie nit erwegen / wz bey solchem Conventu der Mariorum halber / man sich zu besorgen hab / sondern
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