Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.Waffen gericht / musten durch Interposition K. Heinrichs deß IV. zu Franckreich die Extrema bonum publicum nit hindern / sondern jene diesem vorwachen. Wie auch gedachter König durch einen general perdon vnd amnistiam, ein ruhiges florirendes Regiment vberkam / vnd seiner Posteritet besser / als er es empfangen / durch seine kluge sanfftmuth verließ / vnd ist die schärpff nit allzeit gut / sonder ist ein Blaßbalg / dardurch das Fewer recht angeflammet wird / das hernacher nicht ehe zu löschen / biß alles consumirt vnd verherget / vnd dieses ist auch ein hochnötige Regenten Regul / vnd die bey jetzigem Wesen allen vmmständen nach / mit besserer sicherheit / auch grossen ruhm vnnd Lob / als die auff die Spitz gerichtete schärpffe zu practieren / dann von der Lindigkeit einem grossen Potentaten / sonderlich in solchen Fällen / tausentmahl weniger vbels / als von der schärpffe vnd fortsetzung der Extremiteten zugewarten / vnd wird die Gütigkeit viel mehr von Liebe / vnd Respect nit allein gegen den / der sie gebraucht / begleytet / sondern es gibt die tägliche ersahrung / dz sie auch auff die Posteritet verstammet wird / da doch das widerige selten etwas gutes verursacht / sondern wird dardurch offt das gantze Politische Wesen ins verderben gesetzt. Zum beschluß / wann deß Churfürsten Pfaltzgraffen Churf. Gn gnugsam / durch obige vnnd andere zuträgliche Mittel / J. K. M. gnädigster affection wird gesichert seyn / so wird vngezweiffelter zuversicht nach / sich dieselbe auch aller vnterthänigsten Gebühr / gegen J K. M. als dem Haupt der massen in aller schuldig billichmässiger deuotion wissen zu bezeygen / daß J. K. M. darob werden ein allergnädigst gefallen zu schöpffen haben / vnd wird alsdann alles / was wegen deß von Manßfeldt stärckung vnd den occupirten Orthen / an jetzo vielfaltig angezogen / das zweiffels ohne / zu seyn / deß Churfürsten vnd dessen Landt vnd Leuth defension, wie auch in der vntern Pfaltz beschicht / angeordnet / in einem augenblick verschwinden / dannenhero J. K. M. diesem gäntzlich / vnd ohn alles Blutvergiessen vorkommen können. Weil auch deß Nider Sächsischen Crayses Ständte deuotion Jhr Kays. May. gedencken lassen / So versichern die Gesandten / J. K. M. daß J. Kön. M. deroselben in allem Christ. friedliebenden / vnd zu deß H. Reichs Religion vnnd Prophanfrieden conseruation streckenden vorhaben / freundl. zu Handen zu gehen / keinen bevor zu geben / gedencken. Vnd weil endlich einer der sammtlichen Chur: vnd etzlichen Fürsten versamblung meldung beschicht / so werden Jhr Königl. May. die bereits hieruon auisirt seyn / dieses dahindeuten / weil die Catholischen Chur: vnnd Fürsten / daselbst die Maiora, wie man sich darauff bereits / wegen der Aach / in einem Schreibenschon vorlängst fundirt, machen werden / dz wenig der Hauptsachen damit wird gedienet seyn / sondern / daß ehe hierdurch mehr verdacht vnd mißtrawen dörffte vervrsacht / auch nur die Zeit vergeblich zugebracht werden / es können J. Kays. M. diesem Vnhayl selbst bald aller gnädigst Rath schaffen. Es wissen sonsten die Abgesandten von keiner Armatur / darinnen sich J. Kön. M. solten begeben haben / assecuriren aber J. Kay. M. daß / da dieser wegen etwas vorgangen / solches zu keines Menschen offension, sondern zu beschützung J. M. vnd dero mitverwandten Länder vnd Grantzen gemeynt sey / hiermit bittend / J. Kays. May. jhnen hierauff / demnach sie jnner wenig Tagen abzureisen / befehlicht / auffs ehiste / gleichfalls / was wegen deß Marggraffen von Tägerndorff / Fürst Christian zu Anhalt / vnd dessen gefangenen Sohn F. F. F. G. G. G. deren respective außsöhnung vnnd erledigung J. Kön. May. zu sonderbarer Freundschafft gereinchen wird / zu hoffen gewürige categorische Erklärung widerfahren lassen wollen / Vnd da es jebey der ersten Resolution solte verbleiben / so suchen sie allervnterthänigst / daß mit der Execution ehe nicht / biß sie J. Kön. May. hieruon Relation gethan / verfahren werde / sondern dieselbe so lang in suspenso verbleiben möge. Kayserl. Resolution auff der Dänischen Abgesan ten Replica. Auff diese Replic ist hinwiderumb den Dänischen Abgesandten eine Resolution ertheylet worden / dieses Inhalts: Der Röm. Kays. May. &c. ist referiret worden / was deß &c. Königs in Dennemarck Abgesandie replicando eingebracht / so vnnöthig allhie zu widerholen. Wiewol nun zwar J. Kays. May. darfür gehalten / es würden erstgedacte Abgesandten mit solcher Resolution, so zu besserer J. Kön. W. Information etwas weitläufftiger außgeführet worden / jnmassen dieselbe aller billichkeit der gestalt gemäß / daß Jhr Kay. May wie sehr dieselbe sonsten geneygt / Jhrer Kön. W. in allen möglichen Dingen / statt zu thun / ohn merckliche hindanfetzung Jhr Kays. May. Reputation nicht wohl abweichen können / wohl befriediget seyn / So haben sie doch auß der vberreichten Schrifft so viel vernommen / daß mehrgemelte Abgesandten fast auff alle J. Kay. M. Resolution einverleibte Puncten zu replicirn, Instruirt worden. Ob nun wol auff solches jhr ein wenden / auff ein vnd anders / weiter zu antworten / vnschwer gewesen / so wirb doch solches vnter anderm auch dieser Vrsachen / daß nicht alles / (jnsonderheit so viel die Erinnerungen / so an alle Chur: Fürsten vnd Ständt abgangen / deß H. Reichs constitutionen gemäß / der erklärten Aechter sich nit anzunehmen anlangt / Ob schon darauß J. M. Intention vnd meynung nit vnlauter zu vernehmen gewesen / daß solches auff zuläßlich Interposition gar nit verstanden worden) in suo sensu auffgenommen / auff dißmal vnterlassen. Vnd demnach vornemlich in dem beyschluß der vberreichten Replica / die Summa der Abgesandten Werbungen bestehet / können nachmaln Jhr Kays. May. nicht darfür halten / daß auff weiters nachdencken / Jhr Königliche Würden darauff zu beharren / gemeynt seyn / daß Jhre Kays. May. als das Oberhaupt / den erklärten Waffen gericht / musten durch Interposition K. Heinrichs deß IV. zu Franckreich die Extrema bonum publicum nit hindern / sondern jene diesem vorwachen. Wie auch gedachter König durch einen general perdon vnd amnistiam, ein ruhiges florirendes Regiment vberkam / vnd seiner Posteritet besser / als er es empfangen / durch seine kluge sanfftmuth verließ / vñ ist die schärpff nit allzeit gut / sonder ist ein Blaßbalg / dardurch das Fewer recht angeflam̃et wird / das hernacher nicht ehe zu löschen / biß alles consumirt vnd verherget / vnd dieses ist auch ein hochnötige Regenten Regul / vnd die bey jetzigem Wesen allen vm̃ständen nach / mit besserer sicherheit / auch grossen ruhm vnnd Lob / als die auff die Spitz gerichtete schärpffe zu practieren / dann von der Lindigkeit einem grossen Potentaten / sonderlich in solchen Fällen / tausentmahl weniger vbels / als von der schärpffe vnd fortsetzung der Extremiteten zugewarten / vnd wird die Gütigkeit viel mehr von Liebe / vnd Respect nit allein gegen den / der sie gebraucht / begleytet / sondern es gibt die tägliche ersahrung / dz sie auch auff die Posteritet verstammet wird / da doch das widerige selten etwas gutes verursacht / sondern wird dardurch offt das gantze Politische Wesen ins verderben gesetzt. Zum beschluß / wañ deß Churfürsten Pfaltzgraffen Churf. Gn gnugsam / durch obige vnnd andere zuträgliche Mittel / J. K. M. gnädigster affection wird gesichert seyn / so wird vngezweiffelter zuversicht nach / sich dieselbe auch aller vnterthänigsten Gebühr / gegen J K. M. als dem Haupt der massen in aller schuldig billichmässiger deuotion wissen zu bezeygen / daß J. K. M. darob werden ein allergnädigst gefallẽ zu schöpffen haben / vnd wird alsdann alles / was wegen deß von Manßfeldt stärckung vnd den occupirten Orthen / an jetzo vielfaltig angezogen / das zweiffels ohne / zu seyn / deß Churfürsten vnd dessen Landt vnd Leuth defension, wie auch in der vntern Pfaltz beschicht / angeordnet / in einem augenblick verschwinden / dañenhero J. K. M. diesem gäntzlich / vnd ohn alles Blutvergiessen vorkommen können. Weil auch deß Nider Sächsischen Crayses Ständte deuotion Jhr Kays. May. gedencken lassen / So versichern die Gesandten / J. K. M. daß J. Kön. M. deroselben in allem Christ. friedliebenden / vnd zu deß H. Reichs Religion vnnd Prophanfrieden conseruation streckenden vorhaben / freundl. zu Handen zu gehen / keinen bevor zu geben / gedencken. Vnd weil endlich einer der sam̃tlichen Chur: vnd etzlichen Fürsten versamblung meldung beschicht / so werden Jhr Königl. May. die bereits hieruon auisirt seyn / dieses dahindeuten / weil die Catholischen Chur: vnnd Fürsten / daselbst die Maiora, wie man sich darauff bereits / wegen der Aach / in einem Schreibenschon vorlängst fundirt, machen werden / dz wenig der Hauptsachen damit wird gedienet seyn / sondern / daß ehe hierdurch mehr verdacht vnd mißtrawen dörffte vervrsacht / auch nur die Zeit vergeblich zugebracht werden / es können J. Kays. M. diesem Vnhayl selbst bald aller gnädigst Rath schaffen. Es wissen sonsten die Abgesandten von keiner Armatur / darinnen sich J. Kön. M. solten begeben haben / assecuriren aber J. Kay. M. daß / da dieser wegen etwas vorgangen / solches zu keines Menschen offension, sondern zu beschützung J. M. vnd dero mitverwandten Länder vnd Grantzen gemeynt sey / hiermit bittend / J. Kays. May. jhnen hierauff / demnach sie jnner wenig Tagen abzureisen / befehlicht / auffs ehiste / gleichfalls / was wegen deß Marggraffen von Tägerndorff / Fürst Christian zu Anhalt / vnd dessen gefangenen Sohn F. F. F. G. G. G. deren respectivè außsöhnung vnnd erledigung J. Kön. May. zu sonderbarer Freundschafft gereĩchen wird / zu hoffen gewürige categorische Erklärung widerfahren lassen wollen / Vnd da es jebey der ersten Resolution solte verbleiben / so suchen sie allervnterthänigst / daß mit der Execution ehe nicht / biß sie J. Kön. May. hieruon Relation gethan / verfahren werde / sondern dieselbe so lang in suspenso verbleiben möge. Kayserl. Resolution auff der Dänischen Abgesan ten Replica. Auff diese Replic ist hinwiderumb den Dänischen Abgesandten eine Resolution ertheylet worden / dieses Inhalts: Der Röm. Kays. May. &c. ist referiret worden / was deß &c. Königs in Dennemarck Abgesandie replicando eingebracht / so vnnöthig allhie zu widerholen. Wiewol nun zwar J. Kays. May. darfür gehalten / es würden erstgedacte Abgesandten mit solcher Resolution, so zu besserer J. Kön. W. Information etwas weitläufftiger außgeführet worden / jnmassen dieselbe aller billichkeit der gestalt gemäß / daß Jhr Kay. May wie sehr dieselbe sonsten geneygt / Jhrer Kön. W. in allen möglichen Dingen / statt zu thun / ohn merckliche hindanfetzung Jhr Kays. May. Reputation nicht wohl abweichen können / wohl befriediget seyn / So haben sie doch auß der vberreichten Schrifft so viel vernommen / daß mehrgemelte Abgesandten fast auff alle J. Kay. M. Resolution einverleibte Puncten zu replicirn, Instruirt worden. Ob nun wol auff solches jhr ein wenden / auff ein vnd anders / weiter zu antworten / vnschwer gewesen / so wirb doch solches vnter anderm auch dieser Vrsachen / daß nicht alles / (jnsonderheit so viel die Erinnerungen / so an alle Chur: Fürsten vnd Ständt abgangen / deß H. Reichs constitutionen gemäß / der erklärten Aechter sich nit anzunehmen anlangt / Ob schon darauß J. M. Intention vnd meynung nit vnlauter zu vernehmen gewesen / daß solches auff zuläßlich Interposition gar nit verstanden worden) in suo sensu auffgenommen / auff dißmal vnterlassen. Vnd demnach vornemlich in dem beyschluß der vberreichten Replica / die Summa der Abgesandten Werbungen bestehet / können nachmaln Jhr Kays. May. nicht darfür halten / daß auff weiters nachdencken / Jhr Königliche Würden darauff zu beharren / gemeynt seyn / daß Jhre Kays. May. als das Oberhaupt / den erklärten <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0630" n="561"/> Waffen gericht / musten durch Interposition K. Heinrichs deß IV. zu Franckreich die Extrema bonum publicum nit hindern / sondern jene diesem vorwachen. Wie auch gedachter König durch einen general perdon vnd amnistiam, ein ruhiges florirendes Regiment vberkam / vnd seiner Posteritet besser / als er es empfangen / durch seine kluge sanfftmuth verließ / vñ ist die schärpff nit allzeit gut / sonder ist ein Blaßbalg / dardurch das Fewer recht angeflam̃et wird / das hernacher nicht ehe zu löschen / biß alles consumirt vnd verherget / vnd dieses ist auch ein hochnötige Regenten Regul / vnd die bey jetzigem Wesen allen vm̃ständen nach / mit besserer sicherheit / auch grossen ruhm vnnd Lob / als die auff die Spitz gerichtete schärpffe zu practieren / dann von der Lindigkeit einem grossen Potentaten / sonderlich in solchen Fällen / tausentmahl weniger vbels / als von der schärpffe vnd fortsetzung der Extremiteten zugewarten / vnd wird die Gütigkeit viel mehr von Liebe / vnd Respect nit allein gegen den / der sie gebraucht / begleytet / sondern es gibt die tägliche ersahrung / dz sie auch auff die Posteritet verstammet wird / da doch das widerige selten etwas gutes verursacht / sondern wird dardurch offt das gantze Politische Wesen ins verderben gesetzt.</p> <p>Zum beschluß / wañ deß Churfürsten Pfaltzgraffen Churf. Gn gnugsam / durch obige vnnd andere zuträgliche Mittel / J. K. M. gnädigster affection wird gesichert seyn / so wird vngezweiffelter zuversicht nach / sich dieselbe auch aller vnterthänigsten Gebühr / gegen J K. M. als dem Haupt der massen in aller schuldig billichmässiger deuotion wissen zu bezeygen / daß J. K. M. darob werden ein allergnädigst gefallẽ zu schöpffen haben / vnd wird alsdann alles / was wegen deß von Manßfeldt stärckung vnd den occupirten Orthen / an jetzo vielfaltig angezogen / das zweiffels ohne / zu seyn / deß Churfürsten vnd dessen Landt vnd Leuth defension, wie auch in der vntern Pfaltz beschicht / angeordnet / in einem augenblick verschwinden / dañenhero J. K. M. diesem gäntzlich / vnd ohn alles Blutvergiessen vorkommen können.</p> <p>Weil auch deß Nider Sächsischen Crayses Ständte deuotion Jhr Kays. May. gedencken lassen / So versichern die Gesandten / J. K. M. daß J. Kön. M. deroselben in allem Christ. friedliebenden / vnd zu deß H. Reichs Religion vnnd Prophanfrieden conseruation streckenden vorhaben / freundl. zu Handen zu gehen / keinen bevor zu geben / gedencken.</p> <p>Vnd weil endlich einer der sam̃tlichen Chur: vnd etzlichen Fürsten versamblung meldung beschicht / so werden Jhr Königl. May. die bereits hieruon auisirt seyn / dieses dahindeuten / weil die Catholischen Chur: vnnd Fürsten / daselbst die Maiora, wie man sich darauff bereits / wegen der Aach / in einem Schreibenschon vorlängst fundirt, machen werden / dz wenig der Hauptsachen damit wird gedienet seyn / sondern / daß ehe hierdurch mehr verdacht vnd mißtrawen dörffte vervrsacht / auch nur die Zeit vergeblich zugebracht werden / es können J. Kays. M. diesem Vnhayl selbst bald aller gnädigst Rath schaffen.</p> <p>Es wissen sonsten die Abgesandten von keiner Armatur / darinnen sich J. Kön. M. solten begeben haben / assecuriren aber J. Kay. M. daß / da dieser wegen etwas vorgangen / solches zu keines Menschen offension, sondern zu beschützung J. M. vnd dero mitverwandten Länder vnd Grantzen gemeynt sey / hiermit bittend / J. Kays. May. jhnen hierauff / demnach sie jnner wenig Tagen abzureisen / befehlicht / auffs ehiste / gleichfalls / was wegen deß Marggraffen von Tägerndorff / Fürst Christian zu Anhalt / vnd dessen gefangenen Sohn F. F. F. G. G. G. deren respectivè außsöhnung vnnd erledigung J. Kön. May. zu sonderbarer Freundschafft gereĩchen wird / zu hoffen gewürige categorische Erklärung widerfahren lassen wollen / Vnd da es jebey der ersten Resolution solte verbleiben / so suchen sie allervnterthänigst / daß mit der Execution ehe nicht / biß sie J. Kön. May. hieruon Relation gethan / verfahren werde / sondern dieselbe so lang in suspenso verbleiben möge.</p> <p><note place="right">Kayserl. Resolution auff der Dänischen Abgesan ten Replica.</note> Auff diese Replic ist hinwiderumb den Dänischen Abgesandten eine Resolution ertheylet worden / dieses Inhalts:</p> <p>Der Röm. Kays. May. &c. ist referiret worden / was deß &c. Königs in Dennemarck Abgesandie replicando eingebracht / so vnnöthig allhie zu widerholen.</p> <p>Wiewol nun zwar J. Kays. May. darfür gehalten / es würden erstgedacte Abgesandten mit solcher Resolution, so zu besserer J. Kön. W. Information etwas weitläufftiger außgeführet worden / jnmassen dieselbe aller billichkeit der gestalt gemäß / daß Jhr Kay. May wie sehr dieselbe sonsten geneygt / Jhrer Kön. W. in allen möglichen Dingen / statt zu thun / ohn merckliche hindanfetzung Jhr Kays. May. Reputation nicht wohl abweichen können / wohl befriediget seyn / So haben sie doch auß der vberreichten Schrifft so viel vernommen / daß mehrgemelte Abgesandten fast auff alle J. Kay. M. Resolution einverleibte Puncten zu replicirn, Instruirt worden.</p> <p>Ob nun wol auff solches jhr ein wenden / auff ein vnd anders / weiter zu antworten / vnschwer gewesen / so wirb doch solches vnter anderm auch dieser Vrsachen / daß nicht alles / (jnsonderheit so viel die Erinnerungen / so an alle Chur: Fürsten vnd Ständt abgangen / deß H. Reichs constitutionen gemäß / der erklärten Aechter sich nit anzunehmen anlangt / Ob schon darauß J. M. Intention vnd meynung nit vnlauter zu vernehmen gewesen / daß solches auff zuläßlich Interposition gar nit verstanden worden) in suo sensu auffgenommen / auff dißmal vnterlassen.</p> <p>Vnd demnach vornemlich in dem beyschluß der vberreichten Replica / die Summa der Abgesandten Werbungen bestehet / können nachmaln Jhr Kays. May. nicht darfür halten / daß auff weiters nachdencken / Jhr Königliche Würden darauff zu beharren / gemeynt seyn / daß Jhre Kays. May. als das Oberhaupt / den erklärten </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [561/0630]
Waffen gericht / musten durch Interposition K. Heinrichs deß IV. zu Franckreich die Extrema bonum publicum nit hindern / sondern jene diesem vorwachen. Wie auch gedachter König durch einen general perdon vnd amnistiam, ein ruhiges florirendes Regiment vberkam / vnd seiner Posteritet besser / als er es empfangen / durch seine kluge sanfftmuth verließ / vñ ist die schärpff nit allzeit gut / sonder ist ein Blaßbalg / dardurch das Fewer recht angeflam̃et wird / das hernacher nicht ehe zu löschen / biß alles consumirt vnd verherget / vnd dieses ist auch ein hochnötige Regenten Regul / vnd die bey jetzigem Wesen allen vm̃ständen nach / mit besserer sicherheit / auch grossen ruhm vnnd Lob / als die auff die Spitz gerichtete schärpffe zu practieren / dann von der Lindigkeit einem grossen Potentaten / sonderlich in solchen Fällen / tausentmahl weniger vbels / als von der schärpffe vnd fortsetzung der Extremiteten zugewarten / vnd wird die Gütigkeit viel mehr von Liebe / vnd Respect nit allein gegen den / der sie gebraucht / begleytet / sondern es gibt die tägliche ersahrung / dz sie auch auff die Posteritet verstammet wird / da doch das widerige selten etwas gutes verursacht / sondern wird dardurch offt das gantze Politische Wesen ins verderben gesetzt.
Zum beschluß / wañ deß Churfürsten Pfaltzgraffen Churf. Gn gnugsam / durch obige vnnd andere zuträgliche Mittel / J. K. M. gnädigster affection wird gesichert seyn / so wird vngezweiffelter zuversicht nach / sich dieselbe auch aller vnterthänigsten Gebühr / gegen J K. M. als dem Haupt der massen in aller schuldig billichmässiger deuotion wissen zu bezeygen / daß J. K. M. darob werden ein allergnädigst gefallẽ zu schöpffen haben / vnd wird alsdann alles / was wegen deß von Manßfeldt stärckung vnd den occupirten Orthen / an jetzo vielfaltig angezogen / das zweiffels ohne / zu seyn / deß Churfürsten vnd dessen Landt vnd Leuth defension, wie auch in der vntern Pfaltz beschicht / angeordnet / in einem augenblick verschwinden / dañenhero J. K. M. diesem gäntzlich / vnd ohn alles Blutvergiessen vorkommen können.
Weil auch deß Nider Sächsischen Crayses Ständte deuotion Jhr Kays. May. gedencken lassen / So versichern die Gesandten / J. K. M. daß J. Kön. M. deroselben in allem Christ. friedliebenden / vnd zu deß H. Reichs Religion vnnd Prophanfrieden conseruation streckenden vorhaben / freundl. zu Handen zu gehen / keinen bevor zu geben / gedencken.
Vnd weil endlich einer der sam̃tlichen Chur: vnd etzlichen Fürsten versamblung meldung beschicht / so werden Jhr Königl. May. die bereits hieruon auisirt seyn / dieses dahindeuten / weil die Catholischen Chur: vnnd Fürsten / daselbst die Maiora, wie man sich darauff bereits / wegen der Aach / in einem Schreibenschon vorlängst fundirt, machen werden / dz wenig der Hauptsachen damit wird gedienet seyn / sondern / daß ehe hierdurch mehr verdacht vnd mißtrawen dörffte vervrsacht / auch nur die Zeit vergeblich zugebracht werden / es können J. Kays. M. diesem Vnhayl selbst bald aller gnädigst Rath schaffen.
Es wissen sonsten die Abgesandten von keiner Armatur / darinnen sich J. Kön. M. solten begeben haben / assecuriren aber J. Kay. M. daß / da dieser wegen etwas vorgangen / solches zu keines Menschen offension, sondern zu beschützung J. M. vnd dero mitverwandten Länder vnd Grantzen gemeynt sey / hiermit bittend / J. Kays. May. jhnen hierauff / demnach sie jnner wenig Tagen abzureisen / befehlicht / auffs ehiste / gleichfalls / was wegen deß Marggraffen von Tägerndorff / Fürst Christian zu Anhalt / vnd dessen gefangenen Sohn F. F. F. G. G. G. deren respectivè außsöhnung vnnd erledigung J. Kön. May. zu sonderbarer Freundschafft gereĩchen wird / zu hoffen gewürige categorische Erklärung widerfahren lassen wollen / Vnd da es jebey der ersten Resolution solte verbleiben / so suchen sie allervnterthänigst / daß mit der Execution ehe nicht / biß sie J. Kön. May. hieruon Relation gethan / verfahren werde / sondern dieselbe so lang in suspenso verbleiben möge.
Auff diese Replic ist hinwiderumb den Dänischen Abgesandten eine Resolution ertheylet worden / dieses Inhalts:
Kayserl. Resolution auff der Dänischen Abgesan ten Replica. Der Röm. Kays. May. &c. ist referiret worden / was deß &c. Königs in Dennemarck Abgesandie replicando eingebracht / so vnnöthig allhie zu widerholen.
Wiewol nun zwar J. Kays. May. darfür gehalten / es würden erstgedacte Abgesandten mit solcher Resolution, so zu besserer J. Kön. W. Information etwas weitläufftiger außgeführet worden / jnmassen dieselbe aller billichkeit der gestalt gemäß / daß Jhr Kay. May wie sehr dieselbe sonsten geneygt / Jhrer Kön. W. in allen möglichen Dingen / statt zu thun / ohn merckliche hindanfetzung Jhr Kays. May. Reputation nicht wohl abweichen können / wohl befriediget seyn / So haben sie doch auß der vberreichten Schrifft so viel vernommen / daß mehrgemelte Abgesandten fast auff alle J. Kay. M. Resolution einverleibte Puncten zu replicirn, Instruirt worden.
Ob nun wol auff solches jhr ein wenden / auff ein vnd anders / weiter zu antworten / vnschwer gewesen / so wirb doch solches vnter anderm auch dieser Vrsachen / daß nicht alles / (jnsonderheit so viel die Erinnerungen / so an alle Chur: Fürsten vnd Ständt abgangen / deß H. Reichs constitutionen gemäß / der erklärten Aechter sich nit anzunehmen anlangt / Ob schon darauß J. M. Intention vnd meynung nit vnlauter zu vernehmen gewesen / daß solches auff zuläßlich Interposition gar nit verstanden worden) in suo sensu auffgenommen / auff dißmal vnterlassen.
Vnd demnach vornemlich in dem beyschluß der vberreichten Replica / die Summa der Abgesandten Werbungen bestehet / können nachmaln Jhr Kays. May. nicht darfür halten / daß auff weiters nachdencken / Jhr Königliche Würden darauff zu beharren / gemeynt seyn / daß Jhre Kays. May. als das Oberhaupt / den erklärten
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