Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.also erwiesen vnd verhalten / daß auch die jenige Fürsten selbst / welche wider jhn / Spinolam, zu Feldt gelegen / auff jhn ein sonderliches Vertrawen gesetzt / dermassen / daß Theyls derselben jhn in jhren angelegenen Sachen zu einer Interposition wohl leyden mögen. Dannenhero J. K. M. vmb so viel desto mehr der vnzweiffentlichen zuuersicht leben / (weil die jenige / welche / der auffgerichten Vnion halben / sich zur defension der Chur Pfaltz etwas mehr verbunden zu seyn / erachten / sonsten auch demselben Landt näher gelegen / endlich erkant / vnd so weit in sich gangen / dz jhnen gegen J. Kay. M. als dem Oberhaupt / die Waffen zuführen / vnd jhre Bündnuß zu erstrecken / nit geziemen wolle /) es werden die jenige / so bißhero in guter Ruhe gestanden / vnd sich der obgeschriebenen Händel nit thaylhafftig gemacht / nit erst jetzo / da man den gewüntschten Frieden niemahls näher vor Augen gesehen / sich durch vngleiche Impressiones dahin bewegen lassen / oder zu dergleichen Gedancken vrsach nehmen / gleichsam J Kay. M. durch vnruhig vnd Friedhässige Gemüther / von jhren anfangs gefasten Resolutionen sich abwenden / vnd zu gefährlichen Consilijs vnnd hochbesorglichen Extremiteten verlayten liessen / jnmassen J. M. dann in jhren Actionibus von andern niemalen dependirt, viel weniger aber dergleichen Friedhässigen vorbildungen im wenigsten Gehör gegeben / noch auch ins künfftig verstatten / sondern sich dermassen in allem erzeygen wöllen / daß die / jhrem Hauß angebohrne Milde vnd Gütigkeit / welche bißhero erleuchtet vorgangen / von Chur. vnnd Fürsten / wie allbereit / also auch ins künfftig gelobt vnd gepriesen werden soll Jhre May haben auch vber dieses / seyd obgehörter entstandenen vnglückseligen Rebellion dero Friedliebend Gemüth bey männiglichen also an Tag gegeben / dz darbey eynige Veränderung nicht zu spüren gewest / weil J. May das jenige / was endlichen mit Erkenn-vnd Außfertigung der Achtserklärung vnd darauff angestelten Execution vorgangen / vnd zu Werck gestellet worden / gleich anfangs mit jhrem offenen Cassatorio vnd Protestation noch deutlicher / aber folgends durch dz im Monat Aprili nechst verwiechenen Jahrs abgangene Monitorium angedeutet vnd zu verstehen geben haben. Wie J. M. nun forderst gern wüntschen vnd sehen möchten / daß der erklärte Aechter Jhre / vnd thayls deß Reichs vornehmer Chur-vnd Fürsten gnädig vnd trewhertzige verwarnung mehrers in acht genommen / dann sich durch Friedhässig vbel intentionirte Rathgeber vnd Gemüther / zu so abschewlichen vnnd vnverantwortlichen Handlungen vnnd Verbrechen verlayten lassen / also hätte es zu gegenwärtigen Vngelegenheiten vnd gefährlichen Extremiteten im H. Reich niemals kommen dörffen / da man denen dem Churf: Hauß Pfaltz nahend zugethanen Verwandten mehr / dann solchen bösen Räthen gefolgt hätte. Es ist aber dieses hochgefährlich Wesen / mit verleyhung Göttl: Gnaden / gleichwohl so weit gestillet / daß weder Kön W. noch auch Fürsten vnd Ständt deß Nider. Sächs. Crayß / oder andere deß Reichs Mitglieder sich der wenigsten Gefahr / viel weniger aber / wie durch J. M. Feind der Kön. W. vnd andern gehorsamen Ständen vorgebildt wird / verheer- vnd verwüstung jhrer Landen / von J. M. Kriegsvolck zu beföchten / da man sich anders eins vnd andern Orths in dasselbe / wider verhoffen / nicht selbst zu mischen gedenckt / welches dann zu dem gewüntschten Frieden wenig anlaß geben / sondern durch jhr der Ständte / so sich deß Aechters annehmen möchten / vnd gar nit J. M. vervrsachen (als die in den vorgeschriebenen terminis, jres obligenden Kay. Ampts zu verharren gäntzlich entschlossen) die von der Kön. W angeregte consequentien leichtlich erweckt werden könten. Hierumben so versehen J. Kay. M. sich zu J. Kön. W. gesinnen vnd begehren an dieselbe gantz Freundl: vnd Nachbarlich / Sie als ein vornehmes deß H. Reichs Mitglied / wollen oberzehlter der Sachen beschaffenheit nach / diß Orts / deß H. Reichs Wolfahrt / vnd deß Oberhaupts billichen Respect viel mehrers / dann etwa ein priuat Freund-vnd Schwagerschafft ansehen vnd gelten lassen / vnd zu beförderung deß H. Reichs wolfahrt vnd versicherung / dieses für kein mittel halten / daß J M. von dem jenigen / was vermittelst ordentlicher Erkandnuß / auß so hochwichtig gegebenen Vrsachen / zu vorkommung gäntzlicher Ruin deß Reichs / vnd aller derselben Obrigkeit auß gesprochen / als gleichsam vnrechtmässig cassirn, die angeordnete Execution auß Handen setzen / vnd jhrem Feindt / vnd erklärten Aechter / auch seinem Anhang so viel Lufft lassen sollen / seine jnn- vnd ausserhalb deß Reichs starck suchende Kriegsverfassung / in dem derselbe zumal in jhrem Königreich Böhaimm vornehme Stätt vnd Plätz noch biß dato nit allein jnnen behält / sondern sich anderer mehr zu bemächtigen vntersteht / auff die Bein zu bringen / vnd seinen Vorthayl zu gewinnen / welches J Kay. M. J. Kön. W. verhoffentlich eben so wenig zumuthen werden / Als fast J. Kön. W. nit vnbillich empfinden würden / da ein Stand jhres Königreichs / wider jhre Vrthayl vnd Declaration, anderer Orthen dergleichen Beyfall suchen / vnd erlangen / oder auch so beschaffene Conditiones seiner Königl. W. vorbringen würde. Beschließlich / weil J. M. newlich etlich andedere Fürsten vnnd Ständt deß Reichs / vermittelst etlicher an dero Kayserl. Hoff abgeordneten Gesandten / vmb viel gedachten Aechter außsöhnung / vnd einstellung der Execution, oder doch suspension derselben gleicher gestalt angesucht / vnd gebetten / Solche aber auff Gnad einwenden vnd nicht gleichsam von Rechts wegen dieselben beschehen müste / gerichtet. So haben sich J. Kays. M. darüber weiter nit erklären können / dann daß sie auß denen bißhero geführten bezeygungen / vnd continuirenden widersetzlichkeiten gegen einen beharrlichen Widersacher / der die Gnad weder sucht / noch sich zu würcklicher satisfaction erbietet / oder anders / so also erwiesen vnd verhalten / daß auch die jenige Fürsten selbst / welche wider jhn / Spinolam, zu Feldt gelegen / auff jhn ein sonderliches Vertrawen gesetzt / dermassen / daß Theyls derselben jhn in jhren angelegenen Sachen zu einer Interposition wohl leyden mögen. Dannenhero J. K. M. vmb so viel desto mehr der vnzweiffentlichen zuuersicht leben / (weil die jenige / welche / der auffgerichten Vnion halben / sich zur defension der Chur Pfaltz etwas mehr verbunden zu seyn / erachten / sonsten auch demselben Landt näher gelegen / endlich erkant / vnd so weit in sich gangen / dz jhnen gegen J. Kay. M. als dem Oberhaupt / die Waffen zuführen / vnd jhre Bündnuß zu erstrecken / nit geziemen wolle /) es werden die jenige / so bißhero in guter Ruhe gestanden / vnd sich der obgeschriebenen Händel nit thaylhafftig gemacht / nit erst jetzo / da man den gewüntschten Frieden niemahls näher vor Augen gesehen / sich durch vngleiche Impressiones dahin bewegen lassen / oder zu dergleichen Gedancken vrsach nehmen / gleichsam J Kay. M. durch vnruhig vnd Friedhässige Gemüther / von jhren anfangs gefasten Resolutionen sich abwenden / vñ zu gefährlichen Consilijs vnnd hochbesorglichen Extremiteten verlayten liessen / jnmassen J. M. dann in jhren Actionibus von andern niemalen dependirt, viel weniger aber dergleichen Friedhässigen vorbildungen im wenigsten Gehör gegeben / noch auch ins künfftig verstatten / sondern sich dermassen in allem erzeygen wöllen / daß die / jhrem Hauß angebohrne Milde vnd Gütigkeit / welche bißhero erleuchtet vorgangen / von Chur. vnnd Fürsten / wie allbereit / also auch ins künfftig gelobt vnd gepriesen werden soll Jhre May haben auch vber dieses / seyd obgehörter entstandenen vnglückseligen Rebellion dero Friedliebend Gemüth bey männiglichen also an Tag gegeben / dz darbey eynige Veränderung nicht zu spüren gewest / weil J. May das jenige / was endlichen mit Erkenn-vnd Außfertigung der Achtserklärung vnd darauff angestelten Execution vorgangen / vnd zu Werck gestellet worden / gleich anfangs mit jhrem offenen Cassatorio vnd Protestation noch deutlicher / aber folgends durch dz im Monat Aprili nechst verwiechenen Jahrs abgangene Monitorium angedeutet vnd zu verstehen geben haben. Wie J. M. nun forderst gern wüntschen vnd sehen möchten / daß der erklärte Aechter Jhre / vnd thayls deß Reichs vornehmer Chur-vnd Fürsten gnädig vnd trewhertzige verwarnung mehrers in acht genommen / dann sich durch Friedhässig vbel intentionirte Rathgeber vnd Gemüther / zu so abschewlichen vnnd vnverantwortlichen Handlungen vnnd Verbrechen verlayten lassen / also hätte es zu gegenwärtigen Vngelegenheiten vnd gefährlichen Extremiteten im H. Reich niemals kommen dörffen / da man denen dem Churf: Hauß Pfaltz nahend zugethanen Verwandten mehr / dann solchen bösen Räthen gefolgt hätte. Es ist aber dieses hochgefährlich Wesen / mit verleyhung Göttl: Gnaden / gleichwohl so weit gestillet / daß weder Kön W. noch auch Fürsten vnd Ständt deß Nider. Sächs. Crayß / oder andere deß Reichs Mitglieder sich der wenigsten Gefahr / viel weniger aber / wie durch J. M. Feind der Kön. W. vnd andern gehorsamen Ständen vorgebildt wird / verheer- vnd verwüstung jhrer Landen / võ J. M. Kriegsvolck zu beföchten / da man sich anders eins vnd andern Orths in dasselbe / wider verhoffen / nicht selbst zu mischen gedenckt / welches dann zu dem gewüntschten Frieden wenig anlaß geben / sondern durch jhr der Ständte / so sich deß Aechters annehmen möchten / vnd gar nit J. M. vervrsachen (als die in den vorgeschriebenen terminis, jres obligenden Kay. Ampts zu verharren gäntzlich entschlossen) die von der Kön. W angeregte consequentien leichtlich erweckt werden könten. Hierumben so versehen J. Kay. M. sich zu J. Kön. W. gesiñen vnd begehren an dieselbe gantz Freundl: vnd Nachbarlich / Sie als ein vornehmes deß H. Reichs Mitglied / wollen oberzehlter der Sachen beschaffenheit nach / diß Orts / deß H. Reichs Wolfahrt / vnd deß Oberhaupts billichen Respect viel mehrers / dann etwa ein priuat Freund-vnd Schwagerschafft ansehen vnd gelten lassen / vnd zu beförderung deß H. Reichs wolfahrt vnd versicherung / dieses für kein mittel halten / daß J M. von dem jenigen / was vermittelst ordentlicher Erkandnuß / auß so hochwichtig gegebenen Vrsachen / zu vorkom̃ung gäntzlicher Ruin deß Reichs / vñ aller derselben Obrigkeit auß gesprochen / als gleichsam vnrechtmässig cassirn, die angeordnete Execution auß Handen setzen / vnd jhrem Feindt / vnd erklärten Aechter / auch seinem Anhang so viel Lufft lassen sollen / seine jnn- vnd ausserhalb deß Reichs starck suchende Kriegsverfassung / in dem derselbe zumal in jhrem Königreich Böhaim̃ vornehme Stätt vnd Plätz noch biß dato nit allein jnnen behält / sondern sich anderer mehr zu bemächtigen vntersteht / auff die Bein zu bringen / vnd seinen Vorthayl zu gewinnen / welches J Kay. M. J. Kön. W. verhoffentlich eben so wenig zumuthen werden / Als fast J. Kön. W. nit vnbillich empfinden würden / da ein Stand jhres Königreichs / wider jhre Vrthayl vnd Declaration, anderer Orthen dergleichen Beyfall suchen / vnd erlangen / oder auch so beschaffene Conditiones seiner Königl. W. vorbringen würde. Beschließlich / weil J. M. newlich etlich andedere Fürsten vnnd Ständt deß Reichs / vermittelst etlicher an dero Kayserl. Hoff abgeordneten Gesandten / vmb viel gedachten Aechter außsöhnung / vnd einstellung der Execution, oder doch suspension derselben gleicher gestalt angesucht / vñ gebetten / Solche aber auff Gnad einwenden vnd nicht gleichsam von Rechts wegen dieselben beschehen müste / gerichtet. So haben sich J. Kays. M. darüber weiter nit erklären können / dann daß sie auß denen bißhero geführten bezeygungen / vnd continuirenden widersetzlichkeiten gegen einen beharrlichen Widersacher / der die Gnad weder sucht / noch sich zu würcklicher satisfaction erbietet / oder anders / so <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0626" n="557"/> also erwiesen vnd verhalten / daß auch die jenige Fürsten selbst / welche wider jhn / Spinolam, zu Feldt gelegen / auff jhn ein sonderliches Vertrawen gesetzt / dermassen / daß Theyls derselben jhn in jhren angelegenen Sachen zu einer Interposition wohl leyden mögen. Dannenhero J. K. M. vmb so viel desto mehr der vnzweiffentlichen zuuersicht leben / (weil die jenige / welche / der auffgerichten Vnion halben / sich zur defension der Chur Pfaltz etwas mehr verbunden zu seyn / erachten / sonsten auch demselben Landt näher gelegen / endlich erkant / vnd so weit in sich gangen / dz jhnen gegen J. Kay. M. als dem Oberhaupt / die Waffen zuführen / vnd jhre Bündnuß zu erstrecken / nit geziemen wolle /) es werden die jenige / so bißhero in guter Ruhe gestanden / vnd sich der obgeschriebenen Händel nit thaylhafftig gemacht / nit erst jetzo / da man den gewüntschten Frieden niemahls näher vor Augen gesehen / sich durch vngleiche Impressiones dahin bewegen lassen / oder zu dergleichen Gedancken vrsach nehmen / gleichsam J Kay. M. durch vnruhig vnd Friedhässige Gemüther / von jhren anfangs gefasten Resolutionen sich abwenden / vñ zu gefährlichen Consilijs vnnd hochbesorglichen Extremiteten verlayten liessen / jnmassen J. M. dann in jhren Actionibus von andern niemalen dependirt, viel weniger aber dergleichen Friedhässigen vorbildungen im wenigsten Gehör gegeben / noch auch ins künfftig verstatten / sondern sich dermassen in allem erzeygen wöllen / daß die / jhrem Hauß angebohrne Milde vnd Gütigkeit / welche bißhero erleuchtet vorgangen / von Chur. vnnd Fürsten / wie allbereit / also auch ins künfftig gelobt vnd gepriesen werden soll Jhre May haben auch vber dieses / seyd obgehörter entstandenen vnglückseligen Rebellion dero Friedliebend Gemüth bey männiglichen also an Tag gegeben / dz darbey eynige Veränderung nicht zu spüren gewest / weil J. May das jenige / was endlichen mit Erkenn-vnd Außfertigung der Achtserklärung vnd darauff angestelten Execution vorgangen / vnd zu Werck gestellet worden / gleich anfangs mit jhrem offenen Cassatorio vnd Protestation noch deutlicher / aber folgends durch dz im Monat Aprili nechst verwiechenen Jahrs abgangene Monitorium angedeutet vnd zu verstehen geben haben. Wie J. M. nun forderst gern wüntschen vnd sehen möchten / daß der erklärte Aechter Jhre / vnd thayls deß Reichs vornehmer Chur-vnd Fürsten gnädig vnd trewhertzige verwarnung mehrers in acht genommen / dann sich durch Friedhässig vbel intentionirte Rathgeber vnd Gemüther / zu so abschewlichen vnnd vnverantwortlichen Handlungen vnnd Verbrechen verlayten lassen / also hätte es zu gegenwärtigen Vngelegenheiten vnd gefährlichen Extremiteten im H. Reich niemals kommen dörffen / da man denen dem Churf: Hauß Pfaltz nahend zugethanen Verwandten mehr / dann solchen bösen Räthen gefolgt hätte. Es ist aber dieses hochgefährlich Wesen / mit verleyhung Göttl: Gnaden / gleichwohl so weit gestillet / daß weder Kön W. noch auch Fürsten vnd Ständt deß Nider. Sächs. Crayß / oder andere deß Reichs Mitglieder sich der wenigsten Gefahr / viel weniger aber / wie durch J. M. Feind der Kön. W. vnd andern gehorsamen Ständen vorgebildt wird / verheer- vnd verwüstung jhrer Landen / võ J. M. Kriegsvolck zu beföchten / da man sich anders eins vnd andern Orths in dasselbe / wider verhoffen / nicht selbst zu mischen gedenckt / welches dann zu dem gewüntschten Frieden wenig anlaß geben / sondern durch jhr der Ständte / so sich deß Aechters annehmen möchten / vnd gar nit J. M. vervrsachen (als die in den vorgeschriebenen terminis, jres obligenden Kay. Ampts zu verharren gäntzlich entschlossen) die von der Kön. W angeregte consequentien leichtlich erweckt werden könten.</p> <p>Hierumben so versehen J. Kay. M. sich zu J. Kön. W. gesiñen vnd begehren an dieselbe gantz Freundl: vnd Nachbarlich / Sie als ein vornehmes deß H. Reichs Mitglied / wollen oberzehlter der Sachen beschaffenheit nach / diß Orts / deß H. Reichs Wolfahrt / vnd deß Oberhaupts billichen Respect viel mehrers / dann etwa ein priuat Freund-vnd Schwagerschafft ansehen vnd gelten lassen / vnd zu beförderung deß H. Reichs wolfahrt vnd versicherung / dieses für kein mittel halten / daß J M. von dem jenigen / was vermittelst ordentlicher Erkandnuß / auß so hochwichtig gegebenen Vrsachen / zu vorkom̃ung gäntzlicher Ruin deß Reichs / vñ aller derselben Obrigkeit auß gesprochen / als gleichsam vnrechtmässig cassirn, die angeordnete Execution auß Handen setzen / vnd jhrem Feindt / vnd erklärten Aechter / auch seinem Anhang so viel Lufft lassen sollen / seine jnn- vnd ausserhalb deß Reichs starck suchende Kriegsverfassung / in dem derselbe zumal in jhrem Königreich Böhaim̃ vornehme Stätt vnd Plätz noch biß dato nit allein jnnen behält / sondern sich anderer mehr zu bemächtigen vntersteht / auff die Bein zu bringen / vnd seinen Vorthayl zu gewinnen / welches J Kay. M. J. Kön. W. verhoffentlich eben so wenig zumuthen werden / Als fast J. Kön. W. nit vnbillich empfinden würden / da ein Stand jhres Königreichs / wider jhre Vrthayl vnd Declaration, anderer Orthen dergleichen Beyfall suchen / vnd erlangen / oder auch so beschaffene Conditiones seiner Königl. W. vorbringen würde.</p> <p>Beschließlich / weil J. M. newlich etlich andedere Fürsten vnnd Ständt deß Reichs / vermittelst etlicher an dero Kayserl. Hoff abgeordneten Gesandten / vmb viel gedachten Aechter außsöhnung / vnd einstellung der Execution, oder doch suspension derselben gleicher gestalt angesucht / vñ gebetten / Solche aber auff Gnad einwenden vnd nicht gleichsam von Rechts wegen dieselben beschehen müste / gerichtet.</p> <p>So haben sich J. Kays. M. darüber weiter nit erklären können / dann daß sie auß denen bißhero geführten bezeygungen / vnd continuirenden widersetzlichkeiten gegen einen beharrlichen Widersacher / der die Gnad weder sucht / noch sich zu würcklicher satisfaction erbietet / oder anders / so </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [557/0626]
also erwiesen vnd verhalten / daß auch die jenige Fürsten selbst / welche wider jhn / Spinolam, zu Feldt gelegen / auff jhn ein sonderliches Vertrawen gesetzt / dermassen / daß Theyls derselben jhn in jhren angelegenen Sachen zu einer Interposition wohl leyden mögen. Dannenhero J. K. M. vmb so viel desto mehr der vnzweiffentlichen zuuersicht leben / (weil die jenige / welche / der auffgerichten Vnion halben / sich zur defension der Chur Pfaltz etwas mehr verbunden zu seyn / erachten / sonsten auch demselben Landt näher gelegen / endlich erkant / vnd so weit in sich gangen / dz jhnen gegen J. Kay. M. als dem Oberhaupt / die Waffen zuführen / vnd jhre Bündnuß zu erstrecken / nit geziemen wolle /) es werden die jenige / so bißhero in guter Ruhe gestanden / vnd sich der obgeschriebenen Händel nit thaylhafftig gemacht / nit erst jetzo / da man den gewüntschten Frieden niemahls näher vor Augen gesehen / sich durch vngleiche Impressiones dahin bewegen lassen / oder zu dergleichen Gedancken vrsach nehmen / gleichsam J Kay. M. durch vnruhig vnd Friedhässige Gemüther / von jhren anfangs gefasten Resolutionen sich abwenden / vñ zu gefährlichen Consilijs vnnd hochbesorglichen Extremiteten verlayten liessen / jnmassen J. M. dann in jhren Actionibus von andern niemalen dependirt, viel weniger aber dergleichen Friedhässigen vorbildungen im wenigsten Gehör gegeben / noch auch ins künfftig verstatten / sondern sich dermassen in allem erzeygen wöllen / daß die / jhrem Hauß angebohrne Milde vnd Gütigkeit / welche bißhero erleuchtet vorgangen / von Chur. vnnd Fürsten / wie allbereit / also auch ins künfftig gelobt vnd gepriesen werden soll Jhre May haben auch vber dieses / seyd obgehörter entstandenen vnglückseligen Rebellion dero Friedliebend Gemüth bey männiglichen also an Tag gegeben / dz darbey eynige Veränderung nicht zu spüren gewest / weil J. May das jenige / was endlichen mit Erkenn-vnd Außfertigung der Achtserklärung vnd darauff angestelten Execution vorgangen / vnd zu Werck gestellet worden / gleich anfangs mit jhrem offenen Cassatorio vnd Protestation noch deutlicher / aber folgends durch dz im Monat Aprili nechst verwiechenen Jahrs abgangene Monitorium angedeutet vnd zu verstehen geben haben. Wie J. M. nun forderst gern wüntschen vnd sehen möchten / daß der erklärte Aechter Jhre / vnd thayls deß Reichs vornehmer Chur-vnd Fürsten gnädig vnd trewhertzige verwarnung mehrers in acht genommen / dann sich durch Friedhässig vbel intentionirte Rathgeber vnd Gemüther / zu so abschewlichen vnnd vnverantwortlichen Handlungen vnnd Verbrechen verlayten lassen / also hätte es zu gegenwärtigen Vngelegenheiten vnd gefährlichen Extremiteten im H. Reich niemals kommen dörffen / da man denen dem Churf: Hauß Pfaltz nahend zugethanen Verwandten mehr / dann solchen bösen Räthen gefolgt hätte. Es ist aber dieses hochgefährlich Wesen / mit verleyhung Göttl: Gnaden / gleichwohl so weit gestillet / daß weder Kön W. noch auch Fürsten vnd Ständt deß Nider. Sächs. Crayß / oder andere deß Reichs Mitglieder sich der wenigsten Gefahr / viel weniger aber / wie durch J. M. Feind der Kön. W. vnd andern gehorsamen Ständen vorgebildt wird / verheer- vnd verwüstung jhrer Landen / võ J. M. Kriegsvolck zu beföchten / da man sich anders eins vnd andern Orths in dasselbe / wider verhoffen / nicht selbst zu mischen gedenckt / welches dann zu dem gewüntschten Frieden wenig anlaß geben / sondern durch jhr der Ständte / so sich deß Aechters annehmen möchten / vnd gar nit J. M. vervrsachen (als die in den vorgeschriebenen terminis, jres obligenden Kay. Ampts zu verharren gäntzlich entschlossen) die von der Kön. W angeregte consequentien leichtlich erweckt werden könten.
Hierumben so versehen J. Kay. M. sich zu J. Kön. W. gesiñen vnd begehren an dieselbe gantz Freundl: vnd Nachbarlich / Sie als ein vornehmes deß H. Reichs Mitglied / wollen oberzehlter der Sachen beschaffenheit nach / diß Orts / deß H. Reichs Wolfahrt / vnd deß Oberhaupts billichen Respect viel mehrers / dann etwa ein priuat Freund-vnd Schwagerschafft ansehen vnd gelten lassen / vnd zu beförderung deß H. Reichs wolfahrt vnd versicherung / dieses für kein mittel halten / daß J M. von dem jenigen / was vermittelst ordentlicher Erkandnuß / auß so hochwichtig gegebenen Vrsachen / zu vorkom̃ung gäntzlicher Ruin deß Reichs / vñ aller derselben Obrigkeit auß gesprochen / als gleichsam vnrechtmässig cassirn, die angeordnete Execution auß Handen setzen / vnd jhrem Feindt / vnd erklärten Aechter / auch seinem Anhang so viel Lufft lassen sollen / seine jnn- vnd ausserhalb deß Reichs starck suchende Kriegsverfassung / in dem derselbe zumal in jhrem Königreich Böhaim̃ vornehme Stätt vnd Plätz noch biß dato nit allein jnnen behält / sondern sich anderer mehr zu bemächtigen vntersteht / auff die Bein zu bringen / vnd seinen Vorthayl zu gewinnen / welches J Kay. M. J. Kön. W. verhoffentlich eben so wenig zumuthen werden / Als fast J. Kön. W. nit vnbillich empfinden würden / da ein Stand jhres Königreichs / wider jhre Vrthayl vnd Declaration, anderer Orthen dergleichen Beyfall suchen / vnd erlangen / oder auch so beschaffene Conditiones seiner Königl. W. vorbringen würde.
Beschließlich / weil J. M. newlich etlich andedere Fürsten vnnd Ständt deß Reichs / vermittelst etlicher an dero Kayserl. Hoff abgeordneten Gesandten / vmb viel gedachten Aechter außsöhnung / vnd einstellung der Execution, oder doch suspension derselben gleicher gestalt angesucht / vñ gebetten / Solche aber auff Gnad einwenden vnd nicht gleichsam von Rechts wegen dieselben beschehen müste / gerichtet.
So haben sich J. Kays. M. darüber weiter nit erklären können / dann daß sie auß denen bißhero geführten bezeygungen / vnd continuirenden widersetzlichkeiten gegen einen beharrlichen Widersacher / der die Gnad weder sucht / noch sich zu würcklicher satisfaction erbietet / oder anders / so
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