Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.W. gemeynten suchens / vnd abschaffung J. K. M. Kriegsvolck / sie Sesandten die Mittel vnnd Weg / auff welche J. M. jhne den Pfaltzgraffen / zu accommodirung kommen zu lassen gemeynt / anzuhören / sich alsbald zu selbigem zu begeben / vnd mit selbigem darunter Handlung füzunehmen / in befelch haben / der vngezweiffelten zuversicht / man werde sich selber Orten zu aller vnterthänigsten Gebür bequämen / alles anwesen abgeschafft / auch haylsame ruhe / vnd erwüntschter Fried / widergebracht vnd gestifftet / das H Reich ausser dieser eussersten Gefahr vnnd vor Augen schwebender total desolation errettet / vnd in guten Wolstandt gesetzet werden / wie die K. W. ingleichem J. K. M. freundlich liesen ersuchen / dz sie deß Marggraffen von Jägerndorff / Fürst Christian von Anhalt / F. F. G. G. zu Kays. Gn. wider auff vnnd annehmen / auch die publicirte Acht / allergnädigst cassiren, vnd auffheben / auch den jungen Fürsten von Anhalt / gegen ein billiches löse Geldt / auff freyen Fuß widerumm stellen lassen wolten / es wolten solches J. K. W. für ein Kay. Gunst vnd Freundschafft halten / auch sich zu aller freundlichen Willfahrung jederzeit hinwiderumb bereit vnd willig finden lassen. Kayserl. Resolution den Dänischen Abgesanden ertheilet. Diesen Vortrag hat J. Kay. M. den Geistl: Churfürsten / wie auch dem von Sachsen zugefertiget / vnd nachmals den Abgesandten folgende Resolution den 7. Junij ertheylet; Daß sein Kön. W den Vbelstandtim Röm. Reich mit beharrlichem mitleyden betawerte / derentwegen thäte sich sein K. M. gantz freundl: bedancken. Dieweil aber / deme zugegen / berührtes Vnwesen sich von Tag zu Tag / vnd je länger je mehr gemehrer / bemelter Aechter auch nicht allein seines Excess keine rew gehabt / sondern auch das gantz R. Reich in eusserste Gefahr / vnd so gar vnter das Türckische Joch zu stürtzen / sich keines Wegs geschwet / J. Kays. M. gepflgene Handlungen / vnnd endlich dem gantzen Churf: Collegio heimbgestellte Interposition aber der gantzen Welt bezeugt seyn: J. K. W. auch sonsten vermercket / daß solch jhre langmüthigteit nur zu mehrer der Rebellen verhärtung vnd verachtung der hohen Obrigkeit auß schlagen wöllen / als hat sie / bey so gestalten Sachen / vor die höchste Notturfft zu seyn erachter / sich enblich dahin zu versichern / dz die werthe Teutsche Nation von J. K. May. Kriegs Armadakeine beleydigung im wenigsten zu besorgen / sondern viel mehr Jr Friedliebende Intention aller Orthen / da man sich zu J. M. erklären / vnd darinnen standhafftig zu verharren gesunnen / zu Schutz vnd Handhabung jhrer Priuilegien / Freyheiten / auch auffgerichten Religion nnd Prophanfriedens spüren / vnd abnehmen können. Daß aber vorgemelte J. K. May. Synceration, durch die zuuor angerührte Pragerische Victori, vnd wider erlangte völlige Possession jhrer Erbkönigreich vnd Landen wider die Kayserl. Capitulation, Achts: vnd Oberachts Erklärung gehandelt seyn solte / vnnd das Kays. Kriegsvolck / vnter Spinolae Commando ein grossen Theyl Chur Pfältzischen Erblanden eingenommen vnd noch biß dato continuiren, da können J. M. zwar werder auß den Worten obangezogener Syceration schreiben / noch auß dem Mülhausischen Abschiedt vernehmen / anders / als daß sie sich jhres tragenden K. Ampts gebraucht / gestalt dann in dergleichen Fällen / vnd Rebellion der Vnterthanen gegen jrer von Gott vorgesetzten Obrigkeit / J. K. W. in Dennemarck sich ebener massen der gleichen Rechtlicher Procefs gebrauchen würde: vnd solches vmb so viel destomehr / weil J. K. W. erfahren müssen / daß deß Gegentheyls vnd der Aechter Kriegsverfassung nicht allein zu J. K. W. Erbkönigreich vnd Landen / sondern auch / durch vnd mit zuziehung deß Türckischen Vasallen Bethlehem Gabors / deß H. R. Reichs gäntzlicher ruin vnd vntergang gereichen wöllen: also daß darauß handgreifflich abzunehmen / daß J. K. W. mit solcher Achtser, klärung nicht jhren / vnd jhres löblichen Hausses eygnen priuat Nutzen gesucht / sondern viel mehr / als ein gerechter Kayser / wie seine K. M. hierbey vor Gott vnd der Welt bezeuget / vor allen Dingen die geliebte Justitien, darauff deß H. Röm. Reichs Wolfahrt beruhet / vornemblich vor Augen gehabt. Die Kays. Kriegsverfassung in der Vntern Pfaltz belangend / kan vnd mag dieselbe von niemand mit fug vor ein Feindliche Impressa angegeben werden / wann das Fundament derselben / nemlich die Achtserklärung / bestehet: welches auch J. K. W. zu Dennemarck / J. May. gäntzlichen erachtens / eben so wenig anzufrechten / als wann J. W. jemahln zu Sinn kommen / J. K. W. oder sonsten eyniges Potentaten außgangene Process zu judiciren, oder in jhrem Königreich vnd Provincien ziel vnd maß zu geben / wann es zumal / wie diß Orts vnzweifflich / vmb die Jura Maiestatis zu thun darinnen alle König vnd Fürsten wider der Perduellen schädliche Machinationes billich zusammen halten / vnd dergleichen exempla, so leichtlich ein böse Nachfolge bey den Vnterthanen verursachen pflegen / abwenden sollen. Daß auch ferners die Kay. Commissarij nit allein wider erstbesagte Chur Pfaltz / vnd deroselben angehörige / sondern auch die angräntzende benachbarte Landt alle Feindfeligkeit verübet / vnter andern auch obbesagten Landgraff Moritzen zu Hessen betrohentlich zugesetzet / vnd der jenigen Herrschafften vnd Stätt / die sich der Böhm: Händeln im geringsten nit angenommen theyls auch in der Vnion nit begrieffen gewesen / nit verschonet / sondern Feindlicher weise einge nommen / oder doch zu schwerer Contribution gezwungen worden seyn sollen: befinden J. K. M. daß etwan bey J. K. W. hieruon mehr klagen / als bey J. Kays. M. selbsten vorgebracht worden sey müssen / sintemahl wegen angedeuter betrohung / welche insonderheit gegen dem Herren Landgraffen zu Hessen beschehen / im wenigsten von seiner F. Gn. eynige klag J. K. W. vorbracht worden. Zu dem so hat sich mehrgebachter Kay. Commissarius Marches Ambrosius Spinola, bey seiner gantzen Expedition, wie Notorium, W. gemeynten suchens / vnd abschaffung J. K. M. Kriegsvolck / sie Sesandten die Mittel vnnd Weg / auff welche J. M. jhne den Pfaltzgraffen / zu accommodirung kommen zu lassen gemeynt / anzuhören / sich alsbald zu selbigem zu begeben / vnd mit selbigem darunter Handlung füzunehmen / in befelch haben / der vngezweiffelten zuversicht / man werde sich selber Orten zu aller vnterthänigsten Gebür bequämen / alles anwesen abgeschafft / auch haylsame ruhe / vnd erwüntschter Fried / widergebracht vnd gestifftet / das H Reich ausser dieser eussersten Gefahr vnnd vor Augen schwebender total desolation errettet / vnd in guten Wolstandt gesetzet werden / wie die K. W. ingleichem J. K. M. freundlich liesen ersuchen / dz sie deß Marggraffen von Jägerndorff / Fürst Christian von Anhalt / F. F. G. G. zu Kays. Gn. wider auff vnnd annehmen / auch die publicirte Acht / allergnädigst cassiren, vnd auffheben / auch den jungen Fürsten von Anhalt / gegen ein billiches löse Geldt / auff freyen Fuß widerum̃ stellen lassen wolten / es wolten solches J. K. W. für ein Kay. Gunst vnd Freundschafft halten / auch sich zu aller freundlichen Willfahrung jederzeit hinwiderumb bereit vnd willig finden lassen. Kayserl. Resolution den Dänischen Abgesanden ertheilet. Diesen Vortrag hat J. Kay. M. den Geistl: Churfürsten / wie auch dem von Sachsen zugefertiget / vnd nachmals den Abgesandten folgende Resolution den 7. Junij ertheylet; Daß sein Kön. W den Vbelstandtim Röm. Reich mit beharrlichem mitleyden betawerte / derentwegen thäte sich sein K. M. gantz freundl: bedancken. Dieweil aber / deme zugegen / berührtes Vnwesen sich von Tag zu Tag / vnd je länger je mehr gemehrer / bemelter Aechter auch nicht allein seines Excess keine rew gehabt / sondern auch das gantz R. Reich in eusserste Gefahr / vnd so gar vnter das Türckische Joch zu stürtzen / sich keines Wegs geschwet / J. Kays. M. gepflgene Handlungen / vnnd endlich dem gantzen Churf: Collegio heimbgestellte Interposition aber der gantzen Welt bezeugt seyn: J. K. W. auch sonstẽ vermercket / daß solch jhre langmüthigteit nur zu mehrer der Rebellen verhärtung vnd verachtũg der hohen Obrigkeit auß schlagen wöllen / als hat sie / bey so gestalten Sachen / vor die höchste Notturfft zu seyn erachter / sich enblich dahin zu versichern / dz die werthe Teutsche Nation von J. K. May. Kriegs Armadakeine beleydigung im wenigsten zu besorgen / sondern viel mehr Jr Friedliebende Intention aller Orthen / da man sich zu J. M. erklären / vnd dariñen standhafftig zu verharren gesunnen / zu Schutz vnd Handhabung jhrer Priuilegien / Freyheiten / auch auffgerichten Religion nnd Prophanfriedens spüren / vnd abnehmen können. Daß aber vorgemelte J. K. May. Synceration, durch die zuuor angerührte Pragerische Victori, vnd wider erlangte völlige Possession jhrer Erbkönigreich vnd Landen wider die Kayserl. Capitulation, Achts: vnd Oberachts Erklärung gehandelt seyn solte / vnnd das Kays. Kriegsvolck / vnter Spinolae Commando ein grossen Theyl Chur Pfältzischen Erblanden eingenom̃en vnd noch biß dato continuiren, da können J. M. zwar werder auß den Worten obangezogener Syceration schreiben / noch auß dem Mülhausischen Abschiedt vernehmen / anders / als daß sie sich jhres tragenden K. Ampts gebraucht / gestalt dann in dergleichen Fällen / vñ Rebellion der Vnterthanen gegen jrer von Gott vorgesetzten Obrigkeit / J. K. W. in Deñemarck sich ebener massen der gleichen Rechtlicher Procefs gebrauchen würde: vnd solches vmb so viel destomehr / weil J. K. W. erfahren müssen / daß deß Gegentheyls vnd der Aechter Kriegsverfassung nicht allein zu J. K. W. Erbkönigreich vnd Landen / sondern auch / durch vnd mit zuziehung deß Türckischen Vasallen Bethlehem Gabors / deß H. R. Reichs gäntzlicher ruin vñ vntergang gereichen wöllen: also daß darauß handgreifflich abzunehmen / daß J. K. W. mit solcher Achtser, klärung nicht jhren / vnd jhres löblichen Hausses eygnẽ priuat Nutzen gesucht / sondern viel mehr / als ein gerechter Kayser / wie seine K. M. hierbey vor Gott vnd der Welt bezeuget / vor allen Dingen die geliebte Justitien, darauff deß H. Röm. Reichs Wolfahrt beruhet / vornemblich vor Augen gehabt. Die Kays. Kriegsverfassung in der Vntern Pfaltz belangend / kan vnd mag dieselbe von niemand mit fug vor ein Feindliche Impressa angegeben werden / wañ das Fundament derselben / nemlich die Achtserklärung / bestehet: welches auch J. K. W. zu Dennemarck / J. May. gäntzlichen erachtẽs / eben so wenig anzufrechten / als wann J. W. jemahln zu Sinn kom̃en / J. K. W. oder sonsten eyniges Potentaten außgangene Process zu judiciren, oder in jhrem Königreich vnd Provincien ziel vnd maß zu geben / wann es zumal / wie diß Orts vnzweifflich / vmb die Jura Maiestatis zu thun dariñen alle König vñ Fürsten wider der Perduellen schädliche Machinationes billich zusammen halten / vnd dergleichen exempla, so leichtlich ein böse Nachfolge bey den Vnterthanen verursachen pflegen / abwenden sollen. Daß auch ferners die Kay. Commissarij nit allein wider erstbesagte Chur Pfaltz / vnd deroselben angehörige / sondern auch die angräntzende benachbarte Landt alle Feindfeligkeit verübet / vnter andern auch obbesagten Landgraff Moritzen zu Hessen betrohentlich zugesetzet / vnd der jenigen Herrschafften vnd Stätt / die sich der Böhm: Händeln im geringsten nit angenom̃en theyls auch in der Vnion nit begrieffen gewesen / nit verschonet / sondern Feindlicher weise einge nom̃en / oder doch zu schwerer Contribution gezwungen worden seyn sollen: befinden J. K. M. daß etwan bey J. K. W. hieruon mehr klagen / als bey J. Kays. M. selbsten vorgebracht worden sey müssen / sintemahl wegen angedeuter betrohung / welche insonderheit gegen dem Herren Landgraffen zu Hessen beschehen / im wenigsten von seiner F. Gn. eynige klag J. K. W. vorbracht worden. Zu dem so hat sich mehrgebachter Kay. Commissarius Marches Ambrosius Spinola, bey seiner gantzen Expedition, wie Notorium, <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0625" n="556"/> W. gemeynten suchens / vnd abschaffung J. K. M. Kriegsvolck / sie Sesandten die Mittel vnnd Weg / auff welche J. M. jhne den Pfaltzgraffen / zu accommodirung kommen zu lassen gemeynt / anzuhören / sich alsbald zu selbigem zu begeben / vnd mit selbigem darunter Handlung füzunehmen / in befelch haben / der vngezweiffelten zuversicht / man werde sich selber Orten zu aller vnterthänigsten Gebür bequämen / alles anwesen abgeschafft / auch haylsame ruhe / vnd erwüntschter Fried / widergebracht vnd gestifftet / das H Reich ausser dieser eussersten Gefahr vnnd vor Augen schwebender total desolation errettet / vnd in guten Wolstandt gesetzet werden / wie die K. W. ingleichem J. K. M. freundlich liesen ersuchen / dz sie deß Marggraffen von Jägerndorff / Fürst Christian von Anhalt / F. F. G. G. zu Kays. Gn. wider auff vnnd annehmen / auch die publicirte Acht / allergnädigst cassiren, vnd auffheben / auch den jungen Fürsten von Anhalt / gegen ein billiches löse Geldt / auff freyen Fuß widerum̃ stellen lassen wolten / es wolten solches J. K. W. für ein Kay. Gunst vnd Freundschafft halten / auch sich zu aller freundlichen Willfahrung jederzeit hinwiderumb bereit vnd willig finden lassen.</p> <p><note place="left">Kayserl. Resolution den Dänischen Abgesanden ertheilet.</note> Diesen Vortrag hat J. Kay. M. den Geistl: Churfürsten / wie auch dem von Sachsen zugefertiget / vnd nachmals den Abgesandten folgende Resolution den 7. Junij ertheylet;</p> <p>Daß sein Kön. W den Vbelstandtim Röm. Reich mit beharrlichem mitleyden betawerte / derentwegen thäte sich sein K. M. gantz freundl: bedancken. Dieweil aber / deme zugegen / berührtes Vnwesen sich von Tag zu Tag / vnd je länger je mehr gemehrer / bemelter Aechter auch nicht allein seines Excess keine rew gehabt / sondern auch das gantz R. Reich in eusserste Gefahr / vnd so gar vnter das Türckische Joch zu stürtzen / sich keines Wegs geschwet / J. Kays. M. gepflgene Handlungen / vnnd endlich dem gantzen Churf: Collegio heimbgestellte Interposition aber der gantzen Welt bezeugt seyn: J. K. W. auch sonstẽ vermercket / daß solch jhre langmüthigteit nur zu mehrer der Rebellen verhärtung vnd verachtũg der hohen Obrigkeit auß schlagen wöllen / als hat sie / bey so gestalten Sachen / vor die höchste Notturfft zu seyn erachter / sich enblich dahin zu versichern / dz die werthe Teutsche Nation von J. K. May. Kriegs Armadakeine beleydigung im wenigsten zu besorgen / sondern viel mehr Jr Friedliebende Intention aller Orthen / da man sich zu J. M. erklären / vnd dariñen standhafftig zu verharren gesunnen / zu Schutz vnd Handhabung jhrer Priuilegien / Freyheiten / auch auffgerichten Religion nnd Prophanfriedens spüren / vnd abnehmen können. Daß aber vorgemelte J. K. May. Synceration, durch die zuuor angerührte Pragerische Victori, vnd wider erlangte völlige Possession jhrer Erbkönigreich vnd Landen wider die Kayserl. Capitulation, Achts: vnd Oberachts Erklärung gehandelt seyn solte / vnnd das Kays. Kriegsvolck / vnter Spinolae Commando ein grossen Theyl Chur Pfältzischen Erblanden eingenom̃en vnd noch biß dato continuiren, da können J. M. zwar werder auß den Worten obangezogener Syceration schreiben / noch auß dem Mülhausischen Abschiedt vernehmen / anders / als daß sie sich jhres tragenden K. Ampts gebraucht / gestalt dann in dergleichen Fällen / vñ Rebellion der Vnterthanen gegen jrer von Gott vorgesetzten Obrigkeit / J. K. W. in Deñemarck sich ebener massen der gleichen Rechtlicher Procefs gebrauchen würde: vnd solches vmb so viel destomehr / weil J. K. W. erfahren müssen / daß deß Gegentheyls vnd der Aechter Kriegsverfassung nicht allein zu J. K. W. Erbkönigreich vnd Landen / sondern auch / durch vnd mit zuziehung deß Türckischen Vasallen Bethlehem Gabors / deß H. R. Reichs gäntzlicher ruin vñ vntergang gereichen wöllen: also daß darauß handgreifflich abzunehmen / daß J. K. W. mit solcher Achtser, klärung nicht jhren / vnd jhres löblichen Hausses eygnẽ priuat Nutzen gesucht / sondern viel mehr / als ein gerechter Kayser / wie seine K. M. hierbey vor Gott vnd der Welt bezeuget / vor allen Dingen die geliebte Justitien, darauff deß H. Röm. Reichs Wolfahrt beruhet / vornemblich vor Augen gehabt. Die Kays. Kriegsverfassung in der Vntern Pfaltz belangend / kan vnd mag dieselbe von niemand mit fug vor ein Feindliche Impressa angegeben werden / wañ das Fundament derselben / nemlich die Achtserklärung / bestehet: welches auch J. K. W. zu Dennemarck / J. May. gäntzlichen erachtẽs / eben so wenig anzufrechten / als wann J. W. jemahln zu Sinn kom̃en / J. K. W. oder sonsten eyniges Potentaten außgangene Process zu judiciren, <choice><abbr>od'</abbr><expan>oder</expan></choice> in jhrem Königreich vnd Provincien ziel vnd maß zu geben / wann es zumal / wie diß Orts vnzweifflich / vmb die Jura Maiestatis zu thun dariñen alle König vñ Fürsten wider der Perduellen schädliche Machinationes billich zusammen halten / vnd dergleichen exempla, so leichtlich ein böse Nachfolge bey den Vnterthanen verursachen pflegen / abwenden sollen. Daß auch ferners die Kay. Commissarij nit allein wider erstbesagte Chur Pfaltz / vnd deroselben angehörige / sondern auch die angräntzende benachbarte Landt alle Feindfeligkeit verübet / vnter andern auch obbesagten Landgraff Moritzen zu Hessen betrohentlich zugesetzet / vnd der jenigen Herrschafften vnd Stätt / die sich der Böhm: Händeln im geringsten nit angenom̃en theyls auch in der Vnion nit begrieffen gewesen / nit verschonet / sondern Feindlicher weise einge nom̃en / oder doch zu schwerer Contribution gezwungen worden seyn sollen: befinden J. K. M. daß etwan bey J. K. W. hieruon mehr klagen / als bey J. Kays. M. selbsten vorgebracht worden sey müssen / sintemahl wegen angedeuter betrohung / welche insonderheit gegen dem Herren Landgraffen zu Hessen beschehen / im wenigsten von seiner F. Gn. eynige klag J. K. W. vorbracht worden. Zu dem so hat sich mehrgebachter Kay. Commissarius Marches Ambrosius Spinola, bey seiner gantzen Expedition, wie Notorium, </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [556/0625]
W. gemeynten suchens / vnd abschaffung J. K. M. Kriegsvolck / sie Sesandten die Mittel vnnd Weg / auff welche J. M. jhne den Pfaltzgraffen / zu accommodirung kommen zu lassen gemeynt / anzuhören / sich alsbald zu selbigem zu begeben / vnd mit selbigem darunter Handlung füzunehmen / in befelch haben / der vngezweiffelten zuversicht / man werde sich selber Orten zu aller vnterthänigsten Gebür bequämen / alles anwesen abgeschafft / auch haylsame ruhe / vnd erwüntschter Fried / widergebracht vnd gestifftet / das H Reich ausser dieser eussersten Gefahr vnnd vor Augen schwebender total desolation errettet / vnd in guten Wolstandt gesetzet werden / wie die K. W. ingleichem J. K. M. freundlich liesen ersuchen / dz sie deß Marggraffen von Jägerndorff / Fürst Christian von Anhalt / F. F. G. G. zu Kays. Gn. wider auff vnnd annehmen / auch die publicirte Acht / allergnädigst cassiren, vnd auffheben / auch den jungen Fürsten von Anhalt / gegen ein billiches löse Geldt / auff freyen Fuß widerum̃ stellen lassen wolten / es wolten solches J. K. W. für ein Kay. Gunst vnd Freundschafft halten / auch sich zu aller freundlichen Willfahrung jederzeit hinwiderumb bereit vnd willig finden lassen.
Diesen Vortrag hat J. Kay. M. den Geistl: Churfürsten / wie auch dem von Sachsen zugefertiget / vnd nachmals den Abgesandten folgende Resolution den 7. Junij ertheylet;
Kayserl. Resolution den Dänischen Abgesanden ertheilet. Daß sein Kön. W den Vbelstandtim Röm. Reich mit beharrlichem mitleyden betawerte / derentwegen thäte sich sein K. M. gantz freundl: bedancken. Dieweil aber / deme zugegen / berührtes Vnwesen sich von Tag zu Tag / vnd je länger je mehr gemehrer / bemelter Aechter auch nicht allein seines Excess keine rew gehabt / sondern auch das gantz R. Reich in eusserste Gefahr / vnd so gar vnter das Türckische Joch zu stürtzen / sich keines Wegs geschwet / J. Kays. M. gepflgene Handlungen / vnnd endlich dem gantzen Churf: Collegio heimbgestellte Interposition aber der gantzen Welt bezeugt seyn: J. K. W. auch sonstẽ vermercket / daß solch jhre langmüthigteit nur zu mehrer der Rebellen verhärtung vnd verachtũg der hohen Obrigkeit auß schlagen wöllen / als hat sie / bey so gestalten Sachen / vor die höchste Notturfft zu seyn erachter / sich enblich dahin zu versichern / dz die werthe Teutsche Nation von J. K. May. Kriegs Armadakeine beleydigung im wenigsten zu besorgen / sondern viel mehr Jr Friedliebende Intention aller Orthen / da man sich zu J. M. erklären / vnd dariñen standhafftig zu verharren gesunnen / zu Schutz vnd Handhabung jhrer Priuilegien / Freyheiten / auch auffgerichten Religion nnd Prophanfriedens spüren / vnd abnehmen können. Daß aber vorgemelte J. K. May. Synceration, durch die zuuor angerührte Pragerische Victori, vnd wider erlangte völlige Possession jhrer Erbkönigreich vnd Landen wider die Kayserl. Capitulation, Achts: vnd Oberachts Erklärung gehandelt seyn solte / vnnd das Kays. Kriegsvolck / vnter Spinolae Commando ein grossen Theyl Chur Pfältzischen Erblanden eingenom̃en vnd noch biß dato continuiren, da können J. M. zwar werder auß den Worten obangezogener Syceration schreiben / noch auß dem Mülhausischen Abschiedt vernehmen / anders / als daß sie sich jhres tragenden K. Ampts gebraucht / gestalt dann in dergleichen Fällen / vñ Rebellion der Vnterthanen gegen jrer von Gott vorgesetzten Obrigkeit / J. K. W. in Deñemarck sich ebener massen der gleichen Rechtlicher Procefs gebrauchen würde: vnd solches vmb so viel destomehr / weil J. K. W. erfahren müssen / daß deß Gegentheyls vnd der Aechter Kriegsverfassung nicht allein zu J. K. W. Erbkönigreich vnd Landen / sondern auch / durch vnd mit zuziehung deß Türckischen Vasallen Bethlehem Gabors / deß H. R. Reichs gäntzlicher ruin vñ vntergang gereichen wöllen: also daß darauß handgreifflich abzunehmen / daß J. K. W. mit solcher Achtser, klärung nicht jhren / vnd jhres löblichen Hausses eygnẽ priuat Nutzen gesucht / sondern viel mehr / als ein gerechter Kayser / wie seine K. M. hierbey vor Gott vnd der Welt bezeuget / vor allen Dingen die geliebte Justitien, darauff deß H. Röm. Reichs Wolfahrt beruhet / vornemblich vor Augen gehabt. Die Kays. Kriegsverfassung in der Vntern Pfaltz belangend / kan vnd mag dieselbe von niemand mit fug vor ein Feindliche Impressa angegeben werden / wañ das Fundament derselben / nemlich die Achtserklärung / bestehet: welches auch J. K. W. zu Dennemarck / J. May. gäntzlichen erachtẽs / eben so wenig anzufrechten / als wann J. W. jemahln zu Sinn kom̃en / J. K. W. oder sonsten eyniges Potentaten außgangene Process zu judiciren, od' in jhrem Königreich vnd Provincien ziel vnd maß zu geben / wann es zumal / wie diß Orts vnzweifflich / vmb die Jura Maiestatis zu thun dariñen alle König vñ Fürsten wider der Perduellen schädliche Machinationes billich zusammen halten / vnd dergleichen exempla, so leichtlich ein böse Nachfolge bey den Vnterthanen verursachen pflegen / abwenden sollen. Daß auch ferners die Kay. Commissarij nit allein wider erstbesagte Chur Pfaltz / vnd deroselben angehörige / sondern auch die angräntzende benachbarte Landt alle Feindfeligkeit verübet / vnter andern auch obbesagten Landgraff Moritzen zu Hessen betrohentlich zugesetzet / vnd der jenigen Herrschafften vnd Stätt / die sich der Böhm: Händeln im geringsten nit angenom̃en theyls auch in der Vnion nit begrieffen gewesen / nit verschonet / sondern Feindlicher weise einge nom̃en / oder doch zu schwerer Contribution gezwungen worden seyn sollen: befinden J. K. M. daß etwan bey J. K. W. hieruon mehr klagen / als bey J. Kays. M. selbsten vorgebracht worden sey müssen / sintemahl wegen angedeuter betrohung / welche insonderheit gegen dem Herren Landgraffen zu Hessen beschehen / im wenigsten von seiner F. Gn. eynige klag J. K. W. vorbracht worden. Zu dem so hat sich mehrgebachter Kay. Commissarius Marches Ambrosius Spinola, bey seiner gantzen Expedition, wie Notorium,
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