Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.aber gar nicht erschienen / sondern vngehorsamb aussen verblieben / dahero der zu gegenwärtigem Executions-Proceß verordnete vnnd vereydete Jhrer Keyserl. vnd Königl. Majestät Königlicher Procurator Herr Pribick Genischeck von Augesot / jhren Vngehorsamb alles Fleisses angeklagt / auch auff sein Procurators ebenmässiges ziemliches Anhalten / ein Proclama wider sie noch zu allem Vberfluß / nachmals bald persönlichen vorzukomme also ergangen / vnd durch die Keyserl. vnd Königl. Herold / mit gebräuchlichen Solennitäten vnd Ceremonien / anff Jhr. Keyserl. vnd Königl. Majest. Königl. Prager Schloß / vnd in allen drey Prager Stätten offentlich außgeruffen worden / sie aber in jhrem Vngehorsam einen Weg als den andern verharret: So hat demnach vorerwehnter Keys. vnd Königl. Procurator / nicht allein hauptsächliche Artickel wider mehrgemelte flüchtige Rebellen / wegen jhrer hohen Verbrechungen judicialiter vbergeben / sondern auch / weil solche alle auff der offentlichen Notorität beruheten / vnd paratan condemnationem & executionem auff sich trügen / was sich in dergleichen notorischen kündlichen Rebellion / Landfriedbrüchigen Thaten / dem Laster der Perduellion vnd der beleydigten Keyserl. vnd Königl. M. gebüret / durch einen rechtlichen endlichen Außspruch / ohne Weitläufftigkeit ergehen zu lassen / alles Fleisses gebetten / vnd angehalten / welches / wie auch die darüber habende vngezweiffelte / Sonnenklare Documenta, Probationes vnd die offentliche Notorietät / hochgedachte Jhre Fürstl. Gn. vnd die andern verordnete Keyserliche Herrn Commissarien in fleissige Erwegung gezogen. Erkennen derowegen hierauff vor Recht / daß alle hieoben in specie benannten flüchtigen Rebellen / sampt vnd ein jeder insonderheit / wegen jhrer hohen / Welt: Reichs: vnd Landkündigen Verbrechungen / der Rebellion / deß Landfriedbruchs / Perduellion vnd beleydigten Keys. vnd Kön. Mayest. vnd was demselbigen mehr anhängig / jhre Leiber / Ehr / Haab vnd Güter / Jhr. Keys. vnd Kön. Majest. verwürckt / in die Acht ipso jure & facto gefallen / vnd dahero auß dem Frieden in den Vnfrieden zu setzen / auch jhr Leib vnd Leben männiglichen erlaubt / so wol jhre Güter / fahrende vnd liegende Jhrer Keyserl. Majest. Fisco zu gutem / also baldt würcklich zu confisciren vnd einzuziehen seyen / wie dann hochgedachte Jhre Fürstl. Gn. vnd die andern Keyserl. Herrn Commissarien hierzu mehrerwehnte Rebellen hiemit condemniren vnd verdammen / solches alles auch also declariren / erklären vnd außsprechen thun / alles von Rechts wegen. Vber diß ist auch vber die Abgestorbene / so zu der Böhmischen Rebellion Vrsach gegeben / ein Außspruch vnd Vrtheil ergangen / also lautende: Vrtheil vber die Abgestorbene / so sich deß Böhmischen Wesens theilhafftig gemacht. Nachdem der Durchläuchtige / rc. Carl Fürst vnd Regierer deß Hauses Liechtenstein / rc. wie auch die andern Jhr. Gnaden zu diesem Gerichts-Proceß / wider Jhr. Keys. Majest. vngetrewe Rebellen vnnd Vnderthanen in Jhrem Erb Königreich Böhmen verordnete Keyserl. Herren Commissarien / ein Edictal Citation / vnterm Dato Prag / den 18. Tag Martij / dieses lauffenden 1621. Jahrs / wider dero / in solcher Citation in specie benandten / in beharrlicher Rebellion verstorbenen Personen / nachgelassene Erben / öffentlick außgehen vnd anschlagen lassen / dessen Innhalts / daß sie berührte Erben / jnnerhalb vier Wochen / von angeregtem Dato an zu rechnen / auff Jhrer Keyserl. Majestät Königl. Prager Schloß erscheinen / sehen vnd hören sollen / welcher gestalt ernannter Personen Gedächtnuß verdampt / so wol deroselben Güter co[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]fiscirt vnd eingezogen würden / vnd in termino der Keys. vnd Königl. zu diesem Proceß bestellter vnnd vereydeter Procurator / Herr Pribik Jenischek von Vgeso / wie auch mehr angeregter verstorbenen Personen Erben / mehrertheils der außgangenen Citation zu gehorsambster Folge / in eigener Person erschienen / der Keyserl. Procurator / wider mehrbesagte Erben / seine Summarische Deduction vnd Klag vbergeben / mit gehorsambster Bitt / weil berürter verstorbenen Rebellen hohes Verbrechen der Rebellion / Landtfriedbruchs / Perduellion / vnd der beleydigten Majestät / auff der offenen Welt: Reichs: vnnd Landkündigen Notorietät beruheten / vnd dahero paratam condemnationem atque executionem vff sich trügen / daß demnach die Keyserl. Herrn Commissarien / mit schleuniger Condemnation solcher Verstorbenen Gedächtnuß / wie auch Einziehung deroselben Güter / verfahren / vnd deßwegen einen förderlichsten Außspruch ergehen lassen wolten. Welche Klag von Puncten zu Puncten / von Articul zu Articul offentlich abgelesen / vnd den citirten Erben vorgehalten worden / welche jhre Gegen Notdurfft / so wol mündlich als schrifftlich / vbergeben lassen / welches alles vnd jedes dann / wie nicht weniger die offentliche Notorietät / vnnd die Sonnenklare dißfalls vorhandene Documenta vnd Probationes, hochermeldte Jhr. Fürst. Gn. wie auch die andern verordnete Keyserliche Herrn Commissarii, in notdürfftige reiffe Berahtschlagung alles Fleisses genommen. Erkenne derowegen hierauff vor Recht / daß nachfolgende Personen / nämlich: Peters von Schwanbergk / Leonhard Colon von Felß / Hans Albrecht Smirzitzky / Rudolffs von Stubenbergk / Henrich Burians von Guttenstein / Vlrich von Wchinitz vnnd Tetaw / Vlrichs Gerßdorffs von Gerßdorff vnnd Malschwiez / Niclas Gerßdorffs von Gerßdorff vnd Malschwiez / Albrecht Pfefferkorn / Wentzels Warleichs von Bubna / wegen jhrer hohen / Welt: Reichs: vnd Lankündigen Verbrechungen der Rebellion deß Landfriedbruchs / Perduellion vnd beleydigten Keyserlichen vnd Königl. Majestät / vnd was demselben mehr anhängig / Gedächtnuß / ins gesampt vnd eines jeden insonderheit / zu ewigen Zeiten zu condemniren vnd zuverdammen / so wol jhre Güter / fahrende vnd ligende / Jhrer Keyserlichen Majest. Fisco zu gutem / alsbaldt würcklich zu confisciren vnd einzuziehen seyn. Jedoch aber solcher Personen Gedächtnuß Verdammung / vermög Jhrer Keyserlicken Majestät dißfalls ertheilten sonderlichen Begnadung / jhren Erben vnd Nachkonmen / an deroselben Ehren vnd guten Namen: deß- aber gar nicht erschienen / sondern vngehorsamb aussen verblieben / dahero der zu gegenwärtigem Executions-Proceß verordnete vnnd vereydete Jhrer Keyserl. vnd Königl. Majestät Königlicher Procurator Herr Pribick Genischeck von Augesot / jhren Vngehorsamb alles Fleisses angeklagt / auch auff sein Procurators ebenmässiges ziemliches Anhalten / ein Proclama wider sie noch zu allem Vberfluß / nachmals bald persönlichen vorzukomme also ergangen / vnd durch die Keyserl. vnd Königl. Herold / mit gebräuchlichẽ Solennitäten vnd Ceremonien / anff Jhr. Keyserl. vnd Königl. Majest. Königl. Prager Schloß / vnd in allen drey Prager Stätten offentlich außgeruffen worden / sie aber in jhrem Vngehorsam einen Weg als den andern verharret: So hat demnach vorerwehnter Keys. vnd Königl. Procurator / nicht allein hauptsächliche Artickel wider mehrgemelte flüchtige Rebellen / wegen jhrer hohen Verbrechungen judicialiter vbergeben / sondern auch / weil solche alle auff der offentlichen Notorität beruheten / vnd paratã condemnationem & executionem auff sich trügen / was sich in dergleichen notorischen kündlichẽ Rebellion / Landfriedbrüchigẽ Thaten / dem Laster der Perduellion vnd der beleydigten Keyserl. vnd Königl. M. gebüret / durch einen rechtlichen endlichen Außspruch / ohne Weitläufftigkeit ergehen zu lassen / alles Fleisses gebetten / vnd angehalten / welches / wie auch die darüber habende vngezweiffelte / Sonnenklare Documenta, Probationes vnd die offentliche Notorietät / hochgedachte Jhre Fürstl. Gn. vnd die andern verordnete Keyserliche Herrn Commissarien in fleissige Erwegung gezogen. Erkennen derowegen hierauff vor Recht / daß alle hieoben in specie benannten flüchtigen Rebellen / sampt vnd ein jeder insonderheit / wegen jhrer hohen / Welt: Reichs: vnd Landkündigen Verbrechungen / der Rebellion / deß Landfriedbruchs / Perduellion vnd beleydigten Keys. vnd Kön. Mayest. vnd was demselbigen mehr anhängig / jhre Leiber / Ehr / Haab vnd Güter / Jhr. Keys. vnd Kön. Majest. verwürckt / in die Acht ipso jure & facto gefallen / vnd dahero auß dem Frieden in den Vnfrieden zu setzen / auch jhr Leib vnd Leben männiglichẽ erlaubt / so wol jhre Güter / fahrende vnd liegende Jhrer Keyserl. Majest. Fisco zu gutem / also baldt würcklich zu confisciren vnd einzuziehen seyen / wie dann hochgedachte Jhre Fürstl. Gn. vnd die andern Keyserl. Herrn Commissarien hierzu mehrerwehnte Rebellen hiemit condemniren vnd verdammen / solches alles auch also declariren / erklären vnd außsprechen thun / alles von Rechts wegẽ. Vber diß ist auch vber die Abgestorbene / so zu der Böhmischen Rebellion Vrsach gegeben / ein Außspruch vnd Vrtheil ergangen / also lautende: Vrtheil vber die Abgestorbene / so sich deß Böhmischẽ Wesens theilhafftig gemacht. Nachdem der Durchläuchtige / rc. Carl Fürst vnd Regierer deß Hauses Liechtenstein / rc. wie auch die andern Jhr. Gnaden zu diesem Gerichts-Proceß / wider Jhr. Keys. Majest. vngetrewe Rebellen vnnd Vnderthanen in Jhrem Erb Königreich Böhmen verordnete Keyserl. Herren Commissarien / ein Edictal Citation / vnterm Dato Prag / den 18. Tag Martij / dieses lauffenden 1621. Jahrs / wider dero / in solcher Citation in specie benandten / in beharrlicher Rebellion verstorbenen Personen / nachgelassene Erben / öffentlick außgehen vnd anschlagen lassen / dessen Innhalts / daß sie berührte Erben / jnnerhalb vier Wochen / von angeregtem Dato an zu rechnen / auff Jhrer Keyserl. Majestät Königl. Prager Schloß erscheinen / sehen vnd hören sollen / welcher gestalt ernannter Personen Gedächtnuß verdampt / so wol deroselben Güter co[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]fiscirt vnd eingezogen würden / vnd in termino der Keys. vnd Königl. zu diesem Proceß bestellter vnnd vereydeter Procurator / Herr Pribik Jenischek von Vgeso / wie auch mehr angeregter verstorbenen Personẽ Erben / mehrertheils der außgangenen Citation zu gehorsambster Folge / in eigener Person erschienen / der Keyserl. Procurator / wider mehrbesagte Erben / seine Summarische Deduction vnd Klag vbergeben / mit gehorsambster Bitt / weil berürter verstorbenen Rebellen hohes Verbrechen der Rebellion / Landtfriedbruchs / Perduellion / vnd der beleydigtẽ Majestät / auff der offenen Welt: Reichs: vnnd Landkündigen Notorietät beruheten / vnd dahero paratam condemnationem atque executionem vff sich trügen / daß demnach die Keyserl. Herrn Commissarien / mit schleuniger Condemnation solcher Verstorbenen Gedächtnuß / wie auch Einziehung deroselben Güter / verfahren / vnd deßwegen einen förderlichsten Außspruch ergehen lassen wolten. Welche Klag von Puncten zu Puncten / von Articul zu Articul offentlich abgelesen / vnd den citirten Erben vorgehalten worden / welche jhre Gegen Notdurfft / so wol mündlich als schrifftlich / vbergeben lassen / welches alles vnd jedes dann / wie nicht weniger die offentliche Notorietät / vnnd die Sonnenklare dißfalls vorhandene Documenta vnd Probationes, hochermeldte Jhr. Fürst. Gn. wie auch die andern verordnete Keyserliche Herrn Commissarii, in notdürfftige reiffe Berahtschlagung alles Fleisses genommen. Erkenne derowegen hierauff vor Recht / daß nachfolgende Personen / nämlich: Peters von Schwanbergk / Leonhard Colon von Felß / Hans Albrecht Smirzitzky / Rudolffs von Stubenbergk / Henrich Burians von Guttenstein / Vlrich von Wchinitz vnnd Tetaw / Vlrichs Gerßdorffs von Gerßdorff vnnd Malschwiez / Niclas Gerßdorffs von Gerßdorff vnd Malschwiez / Albrecht Pfefferkorn / Wentzels Warleichs von Bubna / wegen jhrer hohen / Welt: Reichs: vnd Lankündigen Verbrechungen der Rebellion deß Landfriedbruchs / Perduellion vnd beleydigten Keyserlichen vnd Königl. Majestät / vnd was demselben mehr anhängig / Gedächtnuß / ins gesampt vnd eines jeden insonderheit / zu ewigen Zeiten zu condemniren vnd zuverdammen / so wol jhre Güter / fahrende vnd ligende / Jhrer Keyserlichen Majest. Fisco zu gutem / alsbaldt würcklich zu confisciren vnd einzuziehen seyn. Jedoch aber solcher Personen Gedächtnuß Verdammung / vermög Jhrer Keyserlicken Majestät dißfalls ertheilten sonderlichen Begnadung / jhren Erben vnd Nachkõmen / an deroselben Ehren vnd gutẽ Namen: deß- <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0600" n="533"/> aber gar nicht erschienen / sondern vngehorsamb aussen verblieben / dahero der zu gegenwärtigem Executions-Proceß verordnete vnnd vereydete Jhrer Keyserl. vnd Königl. Majestät Königlicher Procurator Herr Pribick Genischeck von Augesot / jhren Vngehorsamb alles Fleisses angeklagt / auch auff sein Procurators ebenmässiges ziemliches Anhalten / ein Proclama wider sie noch zu allem Vberfluß / nachmals bald persönlichen vorzukomme also ergangen / vnd durch die Keyserl. vnd Königl. Herold / mit gebräuchlichẽ Solennitäten vnd Ceremonien / anff Jhr. Keyserl. vnd Königl. Majest. Königl. Prager Schloß / vnd in allen drey Prager Stätten offentlich außgeruffen worden / sie aber in jhrem Vngehorsam einen Weg als den andern verharret: So hat demnach vorerwehnter Keys. vnd Königl. Procurator / nicht allein hauptsächliche Artickel wider mehrgemelte flüchtige Rebellen / wegen jhrer hohen Verbrechungen judicialiter vbergeben / sondern auch / weil solche alle auff der offentlichen Notorität beruheten / vnd paratã condemnationem & executionem auff sich trügen / was sich in dergleichen notorischen kündlichẽ Rebellion / Landfriedbrüchigẽ Thaten / dem Laster der Perduellion vnd der beleydigten Keyserl. vnd Königl. M. gebüret / durch einen rechtlichen endlichen Außspruch / ohne Weitläufftigkeit ergehen zu lassen / alles Fleisses gebetten / vnd angehalten / welches / wie auch die darüber habende vngezweiffelte / Sonnenklare Documenta, Probationes vnd die offentliche Notorietät / hochgedachte Jhre Fürstl. Gn. vnd die andern verordnete Keyserliche Herrn Commissarien in fleissige Erwegung gezogen.</p> <p>Erkennen derowegen hierauff vor Recht / daß alle hieoben in specie benannten flüchtigen Rebellen / sampt vnd ein jeder insonderheit / wegen jhrer hohen / Welt: Reichs: vnd Landkündigen Verbrechungen / der Rebellion / deß Landfriedbruchs / Perduellion vnd beleydigten Keys. vnd Kön. Mayest. vnd was demselbigen mehr anhängig / jhre Leiber / Ehr / Haab vnd Güter / Jhr. Keys. vnd Kön. Majest. verwürckt / in die Acht ipso jure & facto gefallen / vnd dahero auß dem Frieden in den Vnfrieden zu setzen / auch jhr Leib vnd Leben männiglichẽ erlaubt / so wol jhre Güter / fahrende vnd liegende Jhrer Keyserl. Majest. Fisco zu gutem / also baldt würcklich zu confisciren vnd einzuziehen seyen / wie dann hochgedachte Jhre Fürstl. Gn. vnd die andern Keyserl. Herrn Commissarien hierzu mehrerwehnte Rebellen hiemit condemniren vnd verdammen / solches alles auch also declariren / erklären vnd außsprechen thun / alles von Rechts wegẽ.</p> <p>Vber diß ist auch vber die Abgestorbene / so zu der Böhmischen Rebellion Vrsach gegeben / ein Außspruch vnd Vrtheil ergangen / also lautende:</p> <p><note place="left">Vrtheil vber die Abgestorbene / so sich deß Böhmischẽ Wesens theilhafftig gemacht.</note> Nachdem der Durchläuchtige / rc. Carl Fürst vnd Regierer deß Hauses Liechtenstein / rc. wie auch die andern Jhr. Gnaden zu diesem Gerichts-Proceß / wider Jhr. Keys. Majest. vngetrewe Rebellen vnnd Vnderthanen in Jhrem Erb Königreich Böhmen verordnete Keyserl. Herren Commissarien / ein Edictal Citation / vnterm Dato Prag / den 18. Tag Martij / dieses lauffenden 1621. Jahrs / wider dero / in solcher Citation in specie benandten / in beharrlicher Rebellion verstorbenen Personen / nachgelassene Erben / öffentlick außgehen vnd anschlagen lassen / dessen Innhalts / daß sie berührte Erben / jnnerhalb vier Wochen / von angeregtem Dato an zu rechnen / auff Jhrer Keyserl. Majestät Königl. Prager Schloß erscheinen / sehen vnd hören sollen / welcher gestalt ernannter Personen Gedächtnuß verdampt / so wol deroselben Güter co<gap reason="illegible" unit="chars" quantity="1"/>fiscirt vnd eingezogen würden / vnd in termino der Keys. vnd Königl. zu diesem Proceß bestellter vnnd vereydeter Procurator / Herr Pribik Jenischek von Vgeso / wie auch mehr angeregter verstorbenen Personẽ Erben / mehrertheils der außgangenen Citation zu gehorsambster Folge / in eigener Person erschienen / der Keyserl. Procurator / wider mehrbesagte Erben / seine Summarische Deduction vnd Klag vbergeben / mit gehorsambster Bitt / weil berürter verstorbenen Rebellen hohes Verbrechen der Rebellion / Landtfriedbruchs / Perduellion / vnd der beleydigtẽ Majestät / auff der offenen Welt: Reichs: vnnd Landkündigen Notorietät beruheten / vnd dahero paratam condemnationem atque executionem vff sich trügen / daß demnach die Keyserl. Herrn Commissarien / mit schleuniger Condemnation solcher Verstorbenen Gedächtnuß / wie auch Einziehung deroselben Güter / verfahren / vnd deßwegen einen förderlichsten Außspruch ergehen lassen wolten. Welche Klag von Puncten zu Puncten / von Articul zu Articul offentlich abgelesen / vnd den citirten Erben vorgehalten worden / welche jhre Gegen Notdurfft / so wol mündlich als schrifftlich / vbergeben lassen / welches alles vnd jedes dann / wie nicht weniger die offentliche Notorietät / vnnd die Sonnenklare dißfalls vorhandene Documenta vnd Probationes, hochermeldte Jhr. Fürst. Gn. wie auch die andern verordnete Keyserliche Herrn Commissarii, in notdürfftige reiffe Berahtschlagung alles Fleisses genommen.</p> <p>Erkenne derowegen hierauff vor Recht / daß nachfolgende Personen / nämlich: Peters von Schwanbergk / Leonhard Colon von Felß / Hans Albrecht Smirzitzky / Rudolffs von Stubenbergk / Henrich Burians von Guttenstein / Vlrich von Wchinitz vnnd Tetaw / Vlrichs Gerßdorffs von Gerßdorff vnnd Malschwiez / Niclas Gerßdorffs von Gerßdorff vnd Malschwiez / Albrecht Pfefferkorn / Wentzels Warleichs von Bubna / wegen jhrer hohen / Welt: Reichs: vnd Lankündigen Verbrechungen der Rebellion deß Landfriedbruchs / Perduellion vnd beleydigten Keyserlichen vnd Königl. Majestät / vnd was demselben mehr anhängig / Gedächtnuß / ins gesampt vnd eines jeden insonderheit / zu ewigen Zeiten zu condemniren vnd zuverdammen / so wol jhre Güter / fahrende vnd ligende / Jhrer Keyserlichen Majest. Fisco zu gutem / alsbaldt würcklich zu confisciren vnd einzuziehen seyn. 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aber gar nicht erschienen / sondern vngehorsamb aussen verblieben / dahero der zu gegenwärtigem Executions-Proceß verordnete vnnd vereydete Jhrer Keyserl. vnd Königl. Majestät Königlicher Procurator Herr Pribick Genischeck von Augesot / jhren Vngehorsamb alles Fleisses angeklagt / auch auff sein Procurators ebenmässiges ziemliches Anhalten / ein Proclama wider sie noch zu allem Vberfluß / nachmals bald persönlichen vorzukomme also ergangen / vnd durch die Keyserl. vnd Königl. Herold / mit gebräuchlichẽ Solennitäten vnd Ceremonien / anff Jhr. Keyserl. vnd Königl. Majest. Königl. Prager Schloß / vnd in allen drey Prager Stätten offentlich außgeruffen worden / sie aber in jhrem Vngehorsam einen Weg als den andern verharret: So hat demnach vorerwehnter Keys. vnd Königl. Procurator / nicht allein hauptsächliche Artickel wider mehrgemelte flüchtige Rebellen / wegen jhrer hohen Verbrechungen judicialiter vbergeben / sondern auch / weil solche alle auff der offentlichen Notorität beruheten / vnd paratã condemnationem & executionem auff sich trügen / was sich in dergleichen notorischen kündlichẽ Rebellion / Landfriedbrüchigẽ Thaten / dem Laster der Perduellion vnd der beleydigten Keyserl. vnd Königl. M. gebüret / durch einen rechtlichen endlichen Außspruch / ohne Weitläufftigkeit ergehen zu lassen / alles Fleisses gebetten / vnd angehalten / welches / wie auch die darüber habende vngezweiffelte / Sonnenklare Documenta, Probationes vnd die offentliche Notorietät / hochgedachte Jhre Fürstl. Gn. vnd die andern verordnete Keyserliche Herrn Commissarien in fleissige Erwegung gezogen.
Erkennen derowegen hierauff vor Recht / daß alle hieoben in specie benannten flüchtigen Rebellen / sampt vnd ein jeder insonderheit / wegen jhrer hohen / Welt: Reichs: vnd Landkündigen Verbrechungen / der Rebellion / deß Landfriedbruchs / Perduellion vnd beleydigten Keys. vnd Kön. Mayest. vnd was demselbigen mehr anhängig / jhre Leiber / Ehr / Haab vnd Güter / Jhr. Keys. vnd Kön. Majest. verwürckt / in die Acht ipso jure & facto gefallen / vnd dahero auß dem Frieden in den Vnfrieden zu setzen / auch jhr Leib vnd Leben männiglichẽ erlaubt / so wol jhre Güter / fahrende vnd liegende Jhrer Keyserl. Majest. Fisco zu gutem / also baldt würcklich zu confisciren vnd einzuziehen seyen / wie dann hochgedachte Jhre Fürstl. Gn. vnd die andern Keyserl. Herrn Commissarien hierzu mehrerwehnte Rebellen hiemit condemniren vnd verdammen / solches alles auch also declariren / erklären vnd außsprechen thun / alles von Rechts wegẽ.
Vber diß ist auch vber die Abgestorbene / so zu der Böhmischen Rebellion Vrsach gegeben / ein Außspruch vnd Vrtheil ergangen / also lautende:
Nachdem der Durchläuchtige / rc. Carl Fürst vnd Regierer deß Hauses Liechtenstein / rc. wie auch die andern Jhr. Gnaden zu diesem Gerichts-Proceß / wider Jhr. Keys. Majest. vngetrewe Rebellen vnnd Vnderthanen in Jhrem Erb Königreich Böhmen verordnete Keyserl. Herren Commissarien / ein Edictal Citation / vnterm Dato Prag / den 18. Tag Martij / dieses lauffenden 1621. Jahrs / wider dero / in solcher Citation in specie benandten / in beharrlicher Rebellion verstorbenen Personen / nachgelassene Erben / öffentlick außgehen vnd anschlagen lassen / dessen Innhalts / daß sie berührte Erben / jnnerhalb vier Wochen / von angeregtem Dato an zu rechnen / auff Jhrer Keyserl. Majestät Königl. Prager Schloß erscheinen / sehen vnd hören sollen / welcher gestalt ernannter Personen Gedächtnuß verdampt / so wol deroselben Güter co_fiscirt vnd eingezogen würden / vnd in termino der Keys. vnd Königl. zu diesem Proceß bestellter vnnd vereydeter Procurator / Herr Pribik Jenischek von Vgeso / wie auch mehr angeregter verstorbenen Personẽ Erben / mehrertheils der außgangenen Citation zu gehorsambster Folge / in eigener Person erschienen / der Keyserl. Procurator / wider mehrbesagte Erben / seine Summarische Deduction vnd Klag vbergeben / mit gehorsambster Bitt / weil berürter verstorbenen Rebellen hohes Verbrechen der Rebellion / Landtfriedbruchs / Perduellion / vnd der beleydigtẽ Majestät / auff der offenen Welt: Reichs: vnnd Landkündigen Notorietät beruheten / vnd dahero paratam condemnationem atque executionem vff sich trügen / daß demnach die Keyserl. Herrn Commissarien / mit schleuniger Condemnation solcher Verstorbenen Gedächtnuß / wie auch Einziehung deroselben Güter / verfahren / vnd deßwegen einen förderlichsten Außspruch ergehen lassen wolten. Welche Klag von Puncten zu Puncten / von Articul zu Articul offentlich abgelesen / vnd den citirten Erben vorgehalten worden / welche jhre Gegen Notdurfft / so wol mündlich als schrifftlich / vbergeben lassen / welches alles vnd jedes dann / wie nicht weniger die offentliche Notorietät / vnnd die Sonnenklare dißfalls vorhandene Documenta vnd Probationes, hochermeldte Jhr. Fürst. Gn. wie auch die andern verordnete Keyserliche Herrn Commissarii, in notdürfftige reiffe Berahtschlagung alles Fleisses genommen.
Vrtheil vber die Abgestorbene / so sich deß Böhmischẽ Wesens theilhafftig gemacht. Erkenne derowegen hierauff vor Recht / daß nachfolgende Personen / nämlich: Peters von Schwanbergk / Leonhard Colon von Felß / Hans Albrecht Smirzitzky / Rudolffs von Stubenbergk / Henrich Burians von Guttenstein / Vlrich von Wchinitz vnnd Tetaw / Vlrichs Gerßdorffs von Gerßdorff vnnd Malschwiez / Niclas Gerßdorffs von Gerßdorff vnd Malschwiez / Albrecht Pfefferkorn / Wentzels Warleichs von Bubna / wegen jhrer hohen / Welt: Reichs: vnd Lankündigen Verbrechungen der Rebellion deß Landfriedbruchs / Perduellion vnd beleydigten Keyserlichen vnd Königl. Majestät / vnd was demselben mehr anhängig / Gedächtnuß / ins gesampt vnd eines jeden insonderheit / zu ewigen Zeiten zu condemniren vnd zuverdammen / so wol jhre Güter / fahrende vnd ligende / Jhrer Keyserlichen Majest. Fisco zu gutem / alsbaldt würcklich zu confisciren vnd einzuziehen seyn. Jedoch aber solcher Personen Gedächtnuß Verdammung / vermög Jhrer Keyserlicken Majestät dißfalls ertheilten sonderlichen Begnadung / jhren Erben vnd Nachkõmen / an deroselben Ehren vnd gutẽ Namen: deß-
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