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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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mit sich zeucht / mit der That selbst gefallen zu seyn erkändt / erklärt vnd verkündet / vnnd jhn auß dem Frieden in den Vnfrieden gesetzt. Erkennen / erklären vnd verkünden jhn also in vnser vnd deß H. Reichs Acht / Oberacht / auch vorgemeldte Peen / Straff vnd Bussen / Setzen jhn auch auß vnserm vnd deß H. Reichs Frieden in den Vnfrieden / alles von Röm. Keyserl. Macht / vnd in Krafft diß. Vnd seynd darauff zu gebührlicher würcklicher Execution / Vollziehung vnnd Vollstreckung dieser vnser Erklärung vnd Verkündigung ermeldter Acht / Peen / Straff vnd Bussen gäntzlich entschlossen / gegen demselben Friderich / der sich nennet Pfaltzgraff bey Rhein / als offenen Aechter / auch vnsern vnnd deß Reichs Widersacher vnd Feind / vermittelst Göttlicher Gnade / Hülffe vnd Beystands / nach Außweissung obgedachter heylsamen Reichs Constitutionen vnnd Ordnungen / mit gebührlicher Straff / ohne länger Verziehen fürzugehen vnd zuverfahren / damit wir alsdann vnverhindert desselben / zu Auffrichtung beständigen Friedens / Rechtens vnd Einigkeit im H. Reich desto stattlicher greiffen vnd kommen mögen. Darinnen wir vns dann allermassen vnd gestalt / vns als Christlichem Keyser / Namens vnd Ampts halber eignet vnd gebüret / gantz gnädig vnd Vätterlich zu erzeigen / auch der Teutschen Nation Libertät / Auffnemen / Ehr / Nutz vnd Wolfahrt / mit allen Gnaden vnd Trewen zu bedencken / zuerhalten / vnd zubefördern / auch männiglich beym hochbethewertem Religion: vnnd Prophan-Frieden handzuhaben vnd zu schützen / vrbietig / willig vnnd schuldig seynd. Welches wir Ewern LL. AA. vnd Euch derhalben hiemit anzeigen wöllen / damit sie vnd jhr der Vrsachen / dieses vnsers billichen nothwendigen / vnvermeydlichen Fürnehmens / warhafftige degründte Erinnerung vnd Wissen empfahet / warumb wir darzu bewegt vnd genotdränget seyen / vnnd das gestalten Sachen nach mit nichten länger einstellen / verhalten / vmbgehen noch verhüten mögen. Vnd gebieten hierauff Ewer LL. AA. vnd Euch / allen vnd jeden sampt vnd sonderlich bey den Pflichten / damit sie vns vnd dem H. Reich verwandt seyn / auch vermeydung obbesagter Peen vnd Straff / in den allgemeinen Rechten vnd Reichs Ordnungen / Lehenrechten vnnd Gewonheiten auff die jenigen gerichtet / so sich der Aechter annehmen / in sonder heit vnser vnd deß H. Reichs Acht vnd Aberacht / auch verlierung aller Regalien / Lehen / Freyheiten / Gnaden / Pfandschafften / Zölle / Recht vnnd Gerechtigkeiten / wie solche Namen haben mögen / so jhre Vorfahren vnd Sie / von weyland vnsern löblichen Vorfahren / Römischen Keysern vnd Königen / auch vns vnd dem H. Reich erworben / auch bey verwürckung Leibs vnd Guts / hiemit ernstlich / vnd wöllen / daß jhr euch gemeldtes Friderichen / so sich nennet Pfaltzgraff bey Rhein / wider vns mit nichten anneh met noch beladet / jhme auch nicht dienet / Hülff noch Fürschub mit Geldt / Profiandt / Munition / noch sonsten in einig andere Weg / weder heimlich noch offentlich / vnter was Schein oder Praetext solches jmmer beschehe möchte / beweiset. Wo auch ewer einer oder mehr / in seinem oder der seinigen Dienst / Besoldung / Bestallung / oder jhme sonst zugezogen were / daß der vnd dieselben / Angesicht dieses Brieffs / ohne allen Auffzug vnd Weygerung / sich von stundt an erheben / vnd stracks widerumb abziehen / vnd sich ferrner in gemeltes Aechters / oder desselben Helffer vnd Helffershelffer Diensten nicht gebrauchen lassen / auch jhr deß gemeldten Aechters Stände / Zugehörige / Verwandten / Vnderthanen vnd Vasallen / jhme Friderichen / der sich nennet Pfaltzgraff bey Rhein / einigen Gehorsam / Hülffe noch Beystandt ferrner keines Wegs leystet / noch euch seiner Rebellion / Vngehorsambs vnd Verbrechung weiter anhängig noch theilhafftig machet / sondern euch seiner hierinn gäntzlich entschlaget vnnd enthaltet / auch Ewer LL. AA. vnd Jhr sampt vnd sonderlich / bey denen Pflichten / damit sie vns vnd dem H. Reich verwandt / vns zu vollziehung solcher obberührten erklärten Peen vnd Straffen / gegen gemeldtem vngehorsamen / vntrewen / friedbrüchigen Aechter / auch desselben Helffer vnnd Helffershelffern / der vnd dieselben zu gebührendem Gehorsam zu bringen / ewer getrewen Beystandt / Hülffe / Fürschub / Förderung vnd Zuzug leystet / vnd euch daran nit jrren noch verhindern lasset / einige Bündnussen / Verständnussen / Adhaerentz vnd Verwandtnuß / die seyen gleich hievor oder jetzt von newem auffgerichtet / ernewert oder erstreckt / inmassen wir dann dieselben / so viel sie dieser vnser Erklärung vnd Erkandtnuß / oder sonst in andere Weg / vns als ewer ordentlichen höchsten Obrigkeit zuwider seyn / reichen oder verstanden werden möchten / als welche in diesem Fall / vermög aller Rechten / Euch wider vnsere rechtmässige Erkandtnuß vnd Vollziehung derselben / ohne das nicht binden noch verhindern sollen oder mögen / mit wolbedachtem Muth / rechtem Wissen / vnd von Keyserl. Macht vollkommenheit / hiemit gäntzlich auffgehebt / cassirt vnd vernichtet / auch Ewer LL. AA. vnd Euch / so viel deren darinn verwandt weren / auß derselben Vnserer Keys. Macht Vollkommenheit / davon endlich absolvirt vnd ledig gezehlet / vnd dann euch obgedachten Aechters Lehenleut / Schutz: vnd Pfandsverwandten / Leibeygen / Wildfänge vnd Vnderthanen / von Ewer Erbhuldigung / Lehen vnd andern Pflichten gefreyet vnd entledigt / auch allen denen / so sich hierinn gegen vns gehorsamlich erzeigen / vnser frey Keyserlich Geleyt vnd Sicherheit hiemit gnädiglich zugesagt vnd gegeben haben wöllen. Setzen vnd meynen auch von jetztberührter Keyserlichen Macht Vollkommenheit / daß denselben Aechter / dessen Helffern vnd Helffershelffern hierwider nicht schützen / schirmen / freyen oder fürtragen soll einige Gnade / Freyheit / Tröstung / Geleyt / Sicherheit / Land: vnd Burgfriedt / obberührte oder einig ander Bündnuß / Vereinigung / Burg: oder Stattrecht / so von vns / vnsern Vorfahren am Reich / Römischen Keyser vnd Königen / oder andern Herrschafften oder Obrigkeiten / Euch oder jhnen gemeiniglich oder sonderlich / gegeben oder bestättiget weren / oder noch würden / auch keinerley

mit sich zeucht / mit der That selbst gefallen zu seyn erkändt / erklärt vnd verkündet / vnnd jhn auß dem Frieden in den Vnfrieden gesetzt. Erkennen / erklären vnd verkünden jhn also in vnser vnd deß H. Reichs Acht / Oberacht / auch vorgemeldte Peen / Straff vnd Bussen / Setzen jhn auch auß vnserm vnd deß H. Reichs Frieden in den Vnfrieden / alles von Röm. Keyserl. Macht / vnd in Krafft diß. Vnd seynd darauff zu gebührlicher würcklicher Execution / Vollziehung vnnd Vollstreckung dieser vnser Erklärung vnd Verkündigung ermeldter Acht / Peen / Straff vnd Bussen gäntzlich entschlossen / gegen demselben Friderich / der sich nennet Pfaltzgraff bey Rhein / als offenen Aechter / auch vnsern vnnd deß Reichs Widersacher vnd Feind / vermittelst Göttlicher Gnade / Hülffe vnd Beystands / nach Außweissung obgedachter heylsamen Reichs Constitutionen vnnd Ordnungen / mit gebührlicher Straff / ohne länger Verziehen fürzugehen vnd zuverfahren / damit wir alsdann vnverhindert desselben / zu Auffrichtung beständigen Friedens / Rechtens vñ Einigkeit im H. Reich desto stattlicher greiffen vnd kom̃en mögen. Darinnen wir vns dann allermassen vnd gestalt / vns als Christlichem Keyser / Namens vnd Ampts halber eignet vnd gebüret / gantz gnädig vnd Vätterlich zu erzeigen / auch der Teutschen Nation Libertät / Auffnemen / Ehr / Nutz vnd Wolfahrt / mit allen Gnaden vnd Trewen zu bedencken / zuerhalten / vnd zubefördern / auch männiglich beym hochbethewertem Religion: vnnd Prophan-Frieden handzuhaben vnd zu schützen / vrbietig / willig vnnd schuldig seynd. Welches wir Ewern LL. AA. vnd Euch derhalben hiemit anzeigen wöllen / damit sie vnd jhr der Vrsachen / dieses vnsers billichen nothwendigen / vnvermeydlichen Fürnehmens / warhafftige degründte Erinnerung vnd Wissen empfahet / warumb wir darzu bewegt vñ genotdränget seyen / vnnd das gestalten Sachen nach mit nichten länger einstellẽ / verhalten / vmbgehen noch verhüten mögen. Vnd gebieten hierauff Ewer LL. AA. vnd Euch / allen vnd jeden sampt vnd sonderlich bey den Pflichten / damit sie vns vnd dem H. Reich verwandt seyn / auch vermeydung obbesagter Peen vnd Straff / in den allgemeinẽ Rechten vnd Reichs Ordnungen / Lehenrechten vnnd Gewonheiten auff die jenigen gerichtet / so sich der Aechter annehmen / in sonder heit vnser vnd deß H. Reichs Acht vnd Aberacht / auch verlierung aller Regalien / Lehen / Freyheiten / Gnaden / Pfandschafften / Zölle / Recht vnnd Gerechtigkeiten / wie solche Namen haben mögen / so jhre Vorfahren vnd Sie / von weyland vnsern löblichen Vorfahren / Römischen Keysern vnd Königen / auch vns vnd dem H. Reich erworben / auch bey verwürckung Leibs vnd Guts / hiemit ernstlich / vnd wöllen / daß jhr euch gemeldtes Friderichen / so sich nennet Pfaltzgraff bey Rhein / wider vns mit nichten anneh met noch beladet / jhme auch nicht dienet / Hülff noch Fürschub mit Geldt / Profiandt / Munition / noch sonsten in einig andere Weg / weder heimlich noch offentlich / vnter was Schein oder Praetext solches jmmer beschehe möchte / beweiset. Wo auch ewer einer oder mehr / in seinem oder der seinigen Dienst / Besoldung / Bestallung / oder jhme sonst zugezogen were / daß der vnd dieselben / Angesicht dieses Brieffs / ohne allen Auffzug vnd Weygerung / sich von stundt an erheben / vnd stracks widerumb abziehẽ / vnd sich ferrner in gemeltes Aechters / oder desselben Helffer vnd Helffershelffer Diensten nicht gebrauchen lassen / auch jhr deß gemeldten Aechters Stände / Zugehörige / Verwandten / Vnderthanen vnd Vasallen / jhme Friderichen / der sich nennet Pfaltzgraff bey Rhein / einigen Gehorsam / Hülffe noch Beystandt ferrner keines Wegs leystet / noch euch seiner Rebellion / Vngehorsambs vnd Verbrechung weiter anhängig noch theilhafftig machet / sondern euch seiner hierinn gäntzlich entschlaget vnnd enthaltet / auch Ewer LL. AA. vnd Jhr sampt vnd sonderlich / bey denen Pflichten / damit sie vns vnd dem H. Reich verwandt / vns zu vollziehung solcher obberührten erklärten Peen vnd Straffen / gegen gemeldtem vngehorsamen / vntrewen / friedbrüchigen Aechter / auch desselben Helffer vnnd Helffershelffern / der vnd dieselben zu gebührendem Gehorsam zu bringen / ewer getrewen Beystandt / Hülffe / Fürschub / Förderung vnd Zuzug leystet / vnd euch daran nit jrren noch verhindern lasset / einige Bündnussen / Verständnussen / Adhaerentz vnd Verwandtnuß / die seyen gleich hievor oder jetzt von newem auffgerichtet / ernewert oder erstreckt / inmassen wir dann dieselben / so viel sie dieser vnser Erklärung vnd Erkandtnuß / oder sonst in andere Weg / vns als ewer ordentlichen höchsten Obrigkeit zuwider seyn / reichen oder verstanden werden möchten / als welche in diesem Fall / vermög aller Rechten / Euch wider vnsere rechtmässige Erkandtnuß vnd Vollziehung derselben / ohne das nicht binden noch verhindern sollen oder mögen / mit wolbedachtem Muth / rechtem Wissen / vnd von Keyserl. Macht vollkommenheit / hiemit gäntzlich auffgehebt / cassirt vnd vernichtet / auch Ewer LL. AA. vnd Euch / so viel deren darinn verwandt weren / auß derselben Vnserer Keys. Macht Vollkommenheit / davon endlich absolvirt vnd ledig gezehlet / vnd dann euch obgedachten Aechters Lehenleut / Schutz: vnd Pfandsverwandten / Leibeygen / Wildfänge vnd Vnderthanen / von Ewer Erbhuldigung / Lehen vnd andern Pflichten gefreyet vnd entledigt / auch allen denen / so sich hierinn gegen vns gehorsamlich erzeigen / vnser frey Keyserlich Geleyt vnd Sicherheit hiemit gnädiglich zugesagt vnd gegeben haben wöllen. Setzen vnd meynen auch von jetztberührter Keyserlichen Macht Vollkommenheit / daß denselben Aechter / dessen Helffern vnd Helffershelffern hierwider nicht schützen / schirmen / freyen oder fürtragen soll einige Gnade / Freyheit / Tröstung / Geleyt / Sicherheit / Land: vnd Burgfriedt / obberührte oder einig ander Bündnuß / Vereinigung / Burg: oder Stattrecht / so von vns / vnsern Vorfahren am Reich / Römischen Keyser vnd Königen / oder andern Herrschafften oder Obrigkeiten / Euch oder jhnen gemeiniglich oder sonderlich / gegeben oder bestättiget weren / oder noch würden / auch keinerley

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Vnd seynd darauff zu                      gebührlicher würcklicher Execution / Vollziehung vnnd Vollstreckung dieser vnser                      Erklärung vnd Verkündigung ermeldter Acht / Peen / Straff vnd Bussen gäntzlich                      entschlossen / gegen demselben Friderich / der sich nennet Pfaltzgraff bey Rhein                      / als offenen Aechter / auch vnsern vnnd deß Reichs Widersacher vnd Feind /                      vermittelst Göttlicher Gnade / Hülffe vnd Beystands / nach Außweissung                      obgedachter heylsamen Reichs Constitutionen vnnd Ordnungen / mit gebührlicher                      Straff / ohne länger Verziehen fürzugehen vnd zuverfahren / damit wir alsdann                      vnverhindert desselben / zu Auffrichtung beständigen Friedens / Rechtens vn&#x0303; Einigkeit im H. Reich desto stattlicher greiffen vnd kom&#x0303;en mögen. 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Reichs Acht vnd Aberacht / auch verlierung aller Regalien / Lehen / Freyheiten /                      Gnaden / Pfandschafften / Zölle / Recht vnnd Gerechtigkeiten / wie solche Namen                      haben mögen / so jhre Vorfahren vnd Sie / von weyland vnsern löblichen Vorfahren                      / Römischen Keysern vnd Königen / auch vns vnd dem H. Reich erworben / auch bey                      verwürckung Leibs vnd Guts / hiemit ernstlich / vnd wöllen / daß jhr euch                      gemeldtes Friderichen / so sich nennet Pfaltzgraff bey Rhein / wider vns mit                      nichten anneh met noch beladet / jhme auch nicht dienet / Hülff noch Fürschub                      mit Geldt / Profiandt / Munition / noch sonsten in einig andere Weg / weder                      heimlich noch offentlich / vnter was Schein oder Praetext solches jmmer beschehe                      möchte / beweiset. Wo auch ewer einer oder mehr / in seinem oder der seinigen                      Dienst / Besoldung / Bestallung / oder jhme sonst zugezogen were / daß der vnd                      dieselben / Angesicht dieses Brieffs / ohne allen Auffzug vnd Weygerung / sich                      von stundt an erheben / vnd stracks widerumb abziehe&#x0303; / vnd sich ferrner in                      gemeltes Aechters / oder desselben Helffer vnd Helffershelffer Diensten nicht                      gebrauchen lassen / auch jhr deß gemeldten Aechters Stände / Zugehörige /                      Verwandten / Vnderthanen vnd Vasallen / jhme Friderichen / der sich nennet                      Pfaltzgraff bey Rhein / einigen Gehorsam / Hülffe noch Beystandt ferrner keines                      Wegs leystet / noch euch seiner Rebellion / Vngehorsambs vnd Verbrechung weiter                      anhängig noch theilhafftig machet / sondern euch seiner hierinn gäntzlich                      entschlaget vnnd enthaltet / auch Ewer LL. AA. vnd Jhr sampt vnd sonderlich /                      bey denen Pflichten / damit sie vns vnd dem H. Reich verwandt / vns zu                      vollziehung solcher obberührten erklärten Peen vnd Straffen / gegen gemeldtem                      vngehorsamen / vntrewen / friedbrüchigen Aechter / auch desselben Helffer vnnd                      Helffershelffern / der vnd dieselben zu gebührendem Gehorsam zu bringen / ewer                      getrewen Beystandt / Hülffe / Fürschub / Förderung vnd Zuzug leystet / vnd euch                      daran nit jrren noch verhindern lasset / einige Bündnussen / Verständnussen /                      Adhaerentz vnd Verwandtnuß / die seyen gleich hievor oder jetzt von newem                      auffgerichtet / ernewert oder erstreckt / inmassen wir dann dieselben / so viel                      sie dieser vnser Erklärung vnd Erkandtnuß / oder sonst in andere Weg / vns als                      ewer ordentlichen höchsten Obrigkeit zuwider seyn / reichen oder verstanden                      werden möchten / als welche in diesem Fall / vermög aller Rechten / Euch wider                      vnsere rechtmässige Erkandtnuß vnd Vollziehung derselben / ohne das nicht binden                      noch verhindern sollen oder mögen / mit wolbedachtem Muth / rechtem Wissen / vnd                      von Keyserl. Macht vollkommenheit / hiemit gäntzlich auffgehebt / cassirt vnd                      vernichtet / auch Ewer LL. AA. vnd Euch / so viel deren darinn verwandt weren /                      auß derselben Vnserer Keys. Macht Vollkommenheit / davon endlich absolvirt vnd                      ledig gezehlet / vnd dann euch obgedachten Aechters Lehenleut / Schutz: vnd                      Pfandsverwandten / Leibeygen / Wildfänge vnd Vnderthanen / von Ewer Erbhuldigung                      / Lehen vnd andern Pflichten gefreyet vnd entledigt / auch allen denen / so sich                      hierinn gegen vns gehorsamlich erzeigen / vnser frey Keyserlich Geleyt vnd                      Sicherheit hiemit gnädiglich zugesagt vnd gegeben haben wöllen. Setzen vnd                      meynen auch von jetztberührter Keyserlichen Macht Vollkommenheit / daß                      denselben Aechter / dessen Helffern vnd Helffershelffern hierwider nicht                      schützen / schirmen / freyen oder fürtragen soll einige Gnade / Freyheit /                      Tröstung / Geleyt / Sicherheit / Land: vnd Burgfriedt / obberührte oder einig                      ander Bündnuß / Vereinigung / Burg: oder Stattrecht / so von vns / vnsern                      Vorfahren am Reich / Römischen Keyser vnd Königen / oder andern Herrschafften                      oder Obrigkeiten / Euch oder jhnen gemeiniglich oder sonderlich / gegeben oder                      bestättiget weren / oder noch würden / auch keinerley
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[529/0596] mit sich zeucht / mit der That selbst gefallen zu seyn erkändt / erklärt vnd verkündet / vnnd jhn auß dem Frieden in den Vnfrieden gesetzt. Erkennen / erklären vnd verkünden jhn also in vnser vnd deß H. Reichs Acht / Oberacht / auch vorgemeldte Peen / Straff vnd Bussen / Setzen jhn auch auß vnserm vnd deß H. Reichs Frieden in den Vnfrieden / alles von Röm. Keyserl. Macht / vnd in Krafft diß. Vnd seynd darauff zu gebührlicher würcklicher Execution / Vollziehung vnnd Vollstreckung dieser vnser Erklärung vnd Verkündigung ermeldter Acht / Peen / Straff vnd Bussen gäntzlich entschlossen / gegen demselben Friderich / der sich nennet Pfaltzgraff bey Rhein / als offenen Aechter / auch vnsern vnnd deß Reichs Widersacher vnd Feind / vermittelst Göttlicher Gnade / Hülffe vnd Beystands / nach Außweissung obgedachter heylsamen Reichs Constitutionen vnnd Ordnungen / mit gebührlicher Straff / ohne länger Verziehen fürzugehen vnd zuverfahren / damit wir alsdann vnverhindert desselben / zu Auffrichtung beständigen Friedens / Rechtens vñ Einigkeit im H. Reich desto stattlicher greiffen vnd kom̃en mögen. Darinnen wir vns dann allermassen vnd gestalt / vns als Christlichem Keyser / Namens vnd Ampts halber eignet vnd gebüret / gantz gnädig vnd Vätterlich zu erzeigen / auch der Teutschen Nation Libertät / Auffnemen / Ehr / Nutz vnd Wolfahrt / mit allen Gnaden vnd Trewen zu bedencken / zuerhalten / vnd zubefördern / auch männiglich beym hochbethewertem Religion: vnnd Prophan-Frieden handzuhaben vnd zu schützen / vrbietig / willig vnnd schuldig seynd. Welches wir Ewern LL. AA. vnd Euch derhalben hiemit anzeigen wöllen / damit sie vnd jhr der Vrsachen / dieses vnsers billichen nothwendigen / vnvermeydlichen Fürnehmens / warhafftige degründte Erinnerung vnd Wissen empfahet / warumb wir darzu bewegt vñ genotdränget seyen / vnnd das gestalten Sachen nach mit nichten länger einstellẽ / verhalten / vmbgehen noch verhüten mögen. Vnd gebieten hierauff Ewer LL. AA. vnd Euch / allen vnd jeden sampt vnd sonderlich bey den Pflichten / damit sie vns vnd dem H. Reich verwandt seyn / auch vermeydung obbesagter Peen vnd Straff / in den allgemeinẽ Rechten vnd Reichs Ordnungen / Lehenrechten vnnd Gewonheiten auff die jenigen gerichtet / so sich der Aechter annehmen / in sonder heit vnser vnd deß H. Reichs Acht vnd Aberacht / auch verlierung aller Regalien / Lehen / Freyheiten / Gnaden / Pfandschafften / Zölle / Recht vnnd Gerechtigkeiten / wie solche Namen haben mögen / so jhre Vorfahren vnd Sie / von weyland vnsern löblichen Vorfahren / Römischen Keysern vnd Königen / auch vns vnd dem H. Reich erworben / auch bey verwürckung Leibs vnd Guts / hiemit ernstlich / vnd wöllen / daß jhr euch gemeldtes Friderichen / so sich nennet Pfaltzgraff bey Rhein / wider vns mit nichten anneh met noch beladet / jhme auch nicht dienet / Hülff noch Fürschub mit Geldt / Profiandt / Munition / noch sonsten in einig andere Weg / weder heimlich noch offentlich / vnter was Schein oder Praetext solches jmmer beschehe möchte / beweiset. Wo auch ewer einer oder mehr / in seinem oder der seinigen Dienst / Besoldung / Bestallung / oder jhme sonst zugezogen were / daß der vnd dieselben / Angesicht dieses Brieffs / ohne allen Auffzug vnd Weygerung / sich von stundt an erheben / vnd stracks widerumb abziehẽ / vnd sich ferrner in gemeltes Aechters / oder desselben Helffer vnd Helffershelffer Diensten nicht gebrauchen lassen / auch jhr deß gemeldten Aechters Stände / Zugehörige / Verwandten / Vnderthanen vnd Vasallen / jhme Friderichen / der sich nennet Pfaltzgraff bey Rhein / einigen Gehorsam / Hülffe noch Beystandt ferrner keines Wegs leystet / noch euch seiner Rebellion / Vngehorsambs vnd Verbrechung weiter anhängig noch theilhafftig machet / sondern euch seiner hierinn gäntzlich entschlaget vnnd enthaltet / auch Ewer LL. AA. vnd Jhr sampt vnd sonderlich / bey denen Pflichten / damit sie vns vnd dem H. Reich verwandt / vns zu vollziehung solcher obberührten erklärten Peen vnd Straffen / gegen gemeldtem vngehorsamen / vntrewen / friedbrüchigen Aechter / auch desselben Helffer vnnd Helffershelffern / der vnd dieselben zu gebührendem Gehorsam zu bringen / ewer getrewen Beystandt / Hülffe / Fürschub / Förderung vnd Zuzug leystet / vnd euch daran nit jrren noch verhindern lasset / einige Bündnussen / Verständnussen / Adhaerentz vnd Verwandtnuß / die seyen gleich hievor oder jetzt von newem auffgerichtet / ernewert oder erstreckt / inmassen wir dann dieselben / so viel sie dieser vnser Erklärung vnd Erkandtnuß / oder sonst in andere Weg / vns als ewer ordentlichen höchsten Obrigkeit zuwider seyn / reichen oder verstanden werden möchten / als welche in diesem Fall / vermög aller Rechten / Euch wider vnsere rechtmässige Erkandtnuß vnd Vollziehung derselben / ohne das nicht binden noch verhindern sollen oder mögen / mit wolbedachtem Muth / rechtem Wissen / vnd von Keyserl. Macht vollkommenheit / hiemit gäntzlich auffgehebt / cassirt vnd vernichtet / auch Ewer LL. AA. vnd Euch / so viel deren darinn verwandt weren / auß derselben Vnserer Keys. Macht Vollkommenheit / davon endlich absolvirt vnd ledig gezehlet / vnd dann euch obgedachten Aechters Lehenleut / Schutz: vnd Pfandsverwandten / Leibeygen / Wildfänge vnd Vnderthanen / von Ewer Erbhuldigung / Lehen vnd andern Pflichten gefreyet vnd entledigt / auch allen denen / so sich hierinn gegen vns gehorsamlich erzeigen / vnser frey Keyserlich Geleyt vnd Sicherheit hiemit gnädiglich zugesagt vnd gegeben haben wöllen. Setzen vnd meynen auch von jetztberührter Keyserlichen Macht Vollkommenheit / daß denselben Aechter / dessen Helffern vnd Helffershelffern hierwider nicht schützen / schirmen / freyen oder fürtragen soll einige Gnade / Freyheit / Tröstung / Geleyt / Sicherheit / Land: vnd Burgfriedt / obberührte oder einig ander Bündnuß / Vereinigung / Burg: oder Stattrecht / so von vns / vnsern Vorfahren am Reich / Römischen Keyser vnd Königen / oder andern Herrschafften oder Obrigkeiten / Euch oder jhnen gemeiniglich oder sonderlich / gegeben oder bestättiget weren / oder noch würden / auch keinerley

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 529. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/596>, abgerufen am 22.11.2024.