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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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angestellet werden. Als nun er / der Hertzog von Saphoya / daß er zuvor / vnd ehe die Strittigkeiten geschlichtet / diesem Begehren kein Genügen thun köndte / genugsamb erwiesen / hette er / der Meyländische Gubernator ein newen Fundt erdacht / mit Fürgeben / es were besser / daß die Sach nicht nach Strengigkeit der Rechten außgetragen / sondern in Freundschafft gemittelt würde / solten derohalben etliche gewisse Personen nacher Meyland / dahin auch deß Hertzogen von Mantua Abgeordnete kommen würden / gesendet werden. Damit er nun nicht allein der Hartneckigkeit nicht beschuldiget werden / sondern auch offentlich / wie hefftig jhme der Wolstandt deß Italiänischen Wesens angelegen seye / bezeugen möchte / hette er hierinn dem Gubernatorn willfahren wöllen / vnnd deßwegen drey Rechtsgelehrte nach Meyland abgeordnet / welche ein gute Zeit allda verharret / vnd weit bessere Conditionen / als er seinen gerechten Sachen nach befugt gewesen were / zu einem Vergleich vorgeschlagen hetten. Vnter dessen aber hette besagter Gubernator in dem Meyländischen Gebieth vnd den nechstgelegenen Orten viel Kriegsvolck zu Roß vnd Fuß werben / vnd endlich seine Abgesandte vnverrichteter dingen wider hinziehen lassen / mit vermelden / es were jhme von dem König in Hispanien zugeschrieben worden / daß kein Vergleich zuvor vnd ehe er / der Hertzog / die Waffen nidergelegt / vnd seine Tochter dem Hertzogen von Mantua vermählet hette / gemacht werden köndte: Ja er hette vber dieses auch von jhme / dem König / diesen Befelch bekommen / daß er jhne mit Gewalt zu solchem zwingen solte.

Wie er sich nun hierinn verhalten / köndten jhme nicht allein seine außgangene Schrifften / sondern auch Herr Savelli / Bäpstlicher Nuncius, genugsame Zeugnuß geben. Dann dieser hette jhn zu solcher Disarmirung / vnerachtet dieselbige von dem mächtigern Theil zu erst solte vorgenommen worden seyn / gantz bereit vnnd gutwillig gefunden / nur allein daß der Gubernator sich bey dein Bapst / dem König in Franckreich vnd der Herrschafft Venedig jhne hinfort nicht zubeleydigen / sondern das wider jhne zusammen gebrachte Kriegsvolck auch abzuschaffen / verpflichten solte. Dieses Begehren aber hette er nicht annemmen wöllen / sondern alsbaldt mit seinem Kriegsheer in das Vercellensische Gebiet eingebrochen / vnd etliche Ort darinn außgeplündert / vnd in die Aschen gelegt. Damit nun den Bedrangten ein Hülffe erzeiget / vnd deß Feinds Macht wider auß dem Land möchte gezogen werden / were er mit seinem Kriegsvolck auff Noara / einer Statt in dem Meyländischen Gebieth gelegen / zu gerucket / vnd genugsamb daß er den jhme zugefügten Schaden wol rächen köndte / erwiesen / dann er hette damals die Statt Noara leichtlich / weil sie mit Besatzung nicht nach Notdurfft versehen gewesen were / in seinen Gewalt / vnd die gantze Landschafft in die ensserste Gefahr bringen können / so er gewolt hette. Damit aber wie hefftig die gemeine Wolfahrt jhm angelegen / vnd wie hoch er den König in Hispanien respectirt / männiglichen kundt würde / hette er nicht allein seine Bekümmernüß gemässiget / sondern auch seinen Kriegsleuten gebotten / die Noarischen Innwohner im geringsten nicht zu beleydigen. Hernacher als jhme zu Vercelli der Bäpstliche Nuncius Herr Savelli / vnd deß Königs in Franckreich Abgesandter Marggraff von Ramboll[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]et etliche Friedenspuncten / wiewol jhm (Hertzogen zu Saphoy) selbige ziemlich praejudicirlich gewesen weren / vorgeschlagen / hette er solche angenommen / vnd mit eignen Händen vnterschrieben: Weren zwar in Hoffnung gestanden / der Gubernator würde selbige auch jhme belieben lassen vnd vnderschreiben / vnd were also nun der Sachen ein Ende gemacht / aber es were ein vnverhoffter Außgang erfolget / dann der Gubernator hette sich zu vnterschreiben geweygert / auch der König selbst mit der Antwort jnngehalten / vnd / damit also er / der Hertzog / vnversehens vberfallen würde / dem Gubernatorn / daß er auff das allergeschwindeste in sein Landt einbrechen / vnd den Krieg mit allem Ernst fortsetzen solte / Befehl gethan. Vnd zwar damals were es vmb jhn gethan gewesen / wo nicht durch sonderliche Schickung Gottes solche Schreiben jhme in die Hände kommen weren. Derohalben köndte jhn niemand verdencken / daß / weil er so offt angeführet worden / er sich selbs / seine Kinder vnd Landschafften zu beschützen / vnd die Freyheit vnd Würde Italien / ja deß H. Reichs für deren allerärgsten Feinden zu erhalten / zu den Waffen gegriffen hette.

Es würde der Keyserl. M. zum Schimpff vnd Despect gereichen / wann / daß das Italiänische Reich / so dem Keyser / als einem Römischen König vbergeben were / also durch das Gebott deß Keysers / zu dem Hispanischen Reich / welches von jhme das Hertzogthumb Meyland / vom Päpstlichen Stul aber das Königreich Sicilien zu Lehen hette / vnter dem Praetext der Gerechtigkeit vnnd deß gemeinen Wolstands / kommen were / von der gantzen Welt geklagt werden solte. Es hetten sich schon allbereits die Spanier nicht geschewet / den Hertzogen in Saphoya / der von einem so löblichen Stamm entsprungen / den Europaeischen Königen mit Schwägerschafft vnd Blutsfreundschafft zugethan / einen Fürsten deß Reichs vnd desselben Statthalter in Italien / der von dem Hauß Sachsen seinen Vrsprung / ein grosse Landschafft in Italien / lang vor der Hispanier Ankunfft besessen hette / der das seinige nach Recht vnd Billichkeit forderte / vnd nichts wider sie fürgenommen hette / nicht allein mit Tröwworten zu beleydigen / sondern auch mit gewehrter Hand anzugreiffen / vnd zum Krieg zu nötigen. Die Teutschen Fürsten würden damit gar vbel zufrieden seyn / wann sie vernehmen würden / daß sie die Spanier die Statt Asti / sampt allen selbiger Graffschafft von dem H. Reich habenden Gerechtigkeiten / durch eines zu nechst bey der Statt angeschlagenes Edict / jhnen zueignen / vnnd daß die Statt vnd Graffschafft (nicht anderst als wann sie zuvor von deß Königs in Hispanien Herrschafften abgezwacket / denselben wider heim gefallen) vnd seine Vnderthanen vnd Vasallen von dem jhme geleisteten Eyd ledig

angestellet werden. Als nun er / der Hertzog von Saphoya / daß er zuvor / vnd ehe die Strittigkeitẽ geschlichtet / diesem Begehren kein Genügen thun köndte / genugsamb erwiesen / hette er / der Meyländische Gubernator ein newen Fundt erdacht / mit Fürgeben / es were besser / daß die Sach nicht nach Strengigkeit der Rechten außgetragen / sondern in Freundschafft gemittelt würde / solten derohalben etliche gewisse Personen nacher Meyland / dahin auch deß Hertzogen von Mantua Abgeordnete kommen würden / gesendet werden. Damit er nun nicht allein der Hartneckigkeit nicht beschuldiget werden / sondern auch offentlich / wie hefftig jhme der Wolstandt deß Italiänischen Wesens angelegen seye / bezeugen möchte / hette er hierinn dem Gubernatorn willfahren wöllen / vnnd deßwegen drey Rechtsgelehrte nach Meyland abgeordnet / welche ein gute Zeit allda verharret / vnd weit bessere Conditionen / als er seinen gerechten Sachen nach befugt gewesen were / zu einem Vergleich vorgeschlagen hetten. Vnter dessen aber hette besagter Gubernator in dem Meyländischẽ Gebieth vnd den nechstgelegenen Orten viel Kriegsvolck zu Roß vnd Fuß werben / vnd endlich seine Abgesandte vnverrichteter dingen wider hinziehen lassen / mit vermelden / es were jhme von dem König in Hispanien zugeschrieben worden / daß kein Vergleich zuvor vnd ehe er / der Hertzog / die Waffen nidergelegt / vnd seine Tochter dem Hertzogen von Mantua vermählet hette / gemacht werden köndte: Ja er hette vber dieses auch von jhme / dem König / diesen Befelch bekommen / daß er jhne mit Gewalt zu solchem zwingen solte.

Wie er sich nun hierinn verhalten / köndten jhme nicht allein seine außgangene Schrifften / sondern auch Herr Savelli / Bäpstlicher Nuncius, genugsame Zeugnuß geben. Dann dieser hette jhn zu solcher Disarmirung / vnerachtet dieselbige von dem mächtigern Theil zu erst solte vorgenommen worden seyn / gantz bereit vnnd gutwillig gefunden / nur allein daß der Gubernator sich bey dein Bapst / dem König in Franckreich vnd der Herrschafft Venedig jhne hinfort nicht zubeleydigen / sondern das wider jhne zusammen gebrachte Kriegsvolck auch abzuschaffen / verpflichten solte. Dieses Begehren aber hette er nicht annemmen wöllen / sondern alsbaldt mit seinem Kriegsheer in das Vercellensische Gebiet eingebrochen / vnd etliche Ort darinn außgeplündert / vnd in die Aschen gelegt. Damit nun den Bedrangten ein Hülffe erzeiget / vnd deß Feinds Macht wider auß dem Land möchte gezogen werden / were er mit seinem Kriegsvolck auff Noara / einer Statt in dem Meyländischen Gebieth gelegen / zu gerucket / vnd genugsamb daß er den jhme zugefügten Schaden wol rächen köndte / erwiesen / dann er hette damals die Statt Noara leichtlich / weil sie mit Besatzung nicht nach Notdurfft versehen gewesen were / in seinen Gewalt / vnd die gantze Landschafft in die ensserste Gefahr bringen können / so er gewolt hette. Damit aber wie hefftig die gemeine Wolfahrt jhm angelegen / vnd wie hoch er den König in Hispanien respectirt / männiglichẽ kundt würde / hette er nicht allein seine Bekümmernüß gemässiget / sondern auch seinen Kriegsleuten gebotten / die Noarischen Innwohner im geringsten nicht zu beleydigen. Hernacher als jhme zu Vercelli der Bäpstliche Nuncius Herr Savelli / vnd deß Königs in Franckreich Abgesandter Marggraff von Ramboll[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]et etliche Friedenspuncten / wiewol jhm (Hertzogen zu Saphoy) selbige ziemlich praejudicirlich gewesen weren / vorgeschlagen / hette er solche angenommen / vnd mit eignen Händen vnterschrieben: Weren zwar in Hoffnung gestanden / der Gubernator würde selbige auch jhme belieben lassen vnd vnderschreiben / vnd were also nun der Sachen ein Ende gemacht / aber es were ein vnverhoffter Außgang erfolget / dann der Gubernator hette sich zu vnterschreiben geweygert / auch der König selbst mit der Antwort jnngehalten / vnd / damit also er / der Hertzog / vnversehens vberfallen würde / dem Gubernatorn / daß er auff das allergeschwindeste in sein Landt einbrechen / vnd den Krieg mit allem Ernst fortsetzen solte / Befehl gethan. Vnd zwar damals were es vmb jhn gethan gewesen / wo nicht durch sonderliche Schickung Gottes solche Schreiben jhme in die Hände kommen weren. Derohalben köndte jhn niemand verdencken / daß / weil er so offt angeführet worden / er sich selbs / seine Kinder vnd Landschafften zu beschützen / vnd die Freyheit vnd Würde Italien / ja deß H. Reichs für deren allerärgsten Feinden zu erhalten / zu den Waffen gegriffen hette.

Es würde der Keyserl. M. zum Schimpff vnd Despect gereichen / wann / daß das Italiänische Reich / so dem Keyser / als einem Römischen König vbergeben were / also durch das Gebott deß Keysers / zu dem Hispanischen Reich / welches von jhme das Hertzogthumb Meyland / vom Päpstlichen Stul aber das Königreich Sicilien zu Lehen hette / vnter dem Praetext der Gerechtigkeit vnnd deß gemeinen Wolstands / kommen were / von der gantzen Welt geklagt werden solte. Es hetten sich schon allbereits die Spanier nicht geschewet / den Hertzogen in Saphoya / der von einem so löblichen Stamm entsprungen / den Europaeischen Königen mit Schwägerschafft vñ Blutsfreundschafft zugethan / einen Fürsten deß Reichs vnd desselben Statthalter in Italien / der von dem Hauß Sachsen seinen Vrsprung / ein grosse Landschafft in Italien / lang vor der Hispanier Ankunfft besessen hette / der das seinige nach Recht vnd Billichkeit forderte / vnd nichts wider sie fürgenommen hette / nicht allein mit Tröwworten zu beleydigen / sondern auch mit gewehrter Hand anzugreiffen / vnd zum Krieg zu nötigen. Die Teutschen Fürsten würden damit gar vbel zufrieden seyn / wann sie vernehmen würdẽ / daß sie die Spanier die Statt Asti / sampt allen selbiger Graffschafft von dem H. Reich habenden Gerechtigkeiten / durch eines zu nechst bey der Statt angeschlagenes Edict / jhnen zueignen / vnnd daß die Statt vnd Graffschafft (nicht anderst als wann sie zuvor von deß Königs in Hispanien Herrschafften abgezwacket / denselben wider heim gefallen) vnd seine Vnderthanen vnd Vasallen von dem jhme geleisteten Eyd ledig

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          <p>Es würde der Keyserl. M. zum Schimpff vnd Despect gereichen / wann / daß das                      Italiänische Reich / so dem Keyser / als einem Römischen König vbergeben were /                      also durch das Gebott deß Keysers / zu dem Hispanischen Reich / welches von jhme                      das Hertzogthumb Meyland / vom Päpstlichen Stul aber das Königreich Sicilien zu                      Lehen hette / vnter dem Praetext der Gerechtigkeit vnnd deß gemeinen Wolstands /                      kommen were / von der gantzen Welt geklagt werden solte. Es hetten sich schon                      allbereits die Spanier nicht geschewet / den Hertzogen in Saphoya / der von                      einem so löblichen Stamm entsprungen / den Europaeischen Königen mit                      Schwägerschafft vn&#x0303; Blutsfreundschafft zugethan / einen Fürsten                      deß Reichs vnd desselben Statthalter in Italien / der von dem Hauß Sachsen                      seinen Vrsprung / ein grosse Landschafft in Italien / lang vor der Hispanier                      Ankunfft besessen hette / der das seinige nach Recht vnd Billichkeit forderte /                      vnd nichts wider sie fürgenommen hette / nicht allein mit Tröwworten zu                      beleydigen / sondern auch mit gewehrter Hand anzugreiffen / vnd zum Krieg zu                      nötigen. Die Teutschen Fürsten würden damit gar vbel zufrieden seyn / wann sie                      vernehmen würde&#x0303; / daß sie die Spanier die Statt Asti / sampt allen selbiger                      Graffschafft von dem H. Reich habenden Gerechtigkeiten / durch eines zu nechst                      bey der Statt angeschlagenes Edict / jhnen zueignen / vnnd daß die Statt vnd                      Graffschafft (nicht anderst als wann sie zuvor von deß Königs in Hispanien                      Herrschafften abgezwacket / denselben wider heim gefallen) vnd seine Vnderthanen                      vnd Vasallen von dem jhme geleisteten Eyd ledig
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[34/0059] angestellet werden. Als nun er / der Hertzog von Saphoya / daß er zuvor / vnd ehe die Strittigkeitẽ geschlichtet / diesem Begehren kein Genügen thun köndte / genugsamb erwiesen / hette er / der Meyländische Gubernator ein newen Fundt erdacht / mit Fürgeben / es were besser / daß die Sach nicht nach Strengigkeit der Rechten außgetragen / sondern in Freundschafft gemittelt würde / solten derohalben etliche gewisse Personen nacher Meyland / dahin auch deß Hertzogen von Mantua Abgeordnete kommen würden / gesendet werden. Damit er nun nicht allein der Hartneckigkeit nicht beschuldiget werden / sondern auch offentlich / wie hefftig jhme der Wolstandt deß Italiänischen Wesens angelegen seye / bezeugen möchte / hette er hierinn dem Gubernatorn willfahren wöllen / vnnd deßwegen drey Rechtsgelehrte nach Meyland abgeordnet / welche ein gute Zeit allda verharret / vnd weit bessere Conditionen / als er seinen gerechten Sachen nach befugt gewesen were / zu einem Vergleich vorgeschlagen hetten. Vnter dessen aber hette besagter Gubernator in dem Meyländischẽ Gebieth vnd den nechstgelegenen Orten viel Kriegsvolck zu Roß vnd Fuß werben / vnd endlich seine Abgesandte vnverrichteter dingen wider hinziehen lassen / mit vermelden / es were jhme von dem König in Hispanien zugeschrieben worden / daß kein Vergleich zuvor vnd ehe er / der Hertzog / die Waffen nidergelegt / vnd seine Tochter dem Hertzogen von Mantua vermählet hette / gemacht werden köndte: Ja er hette vber dieses auch von jhme / dem König / diesen Befelch bekommen / daß er jhne mit Gewalt zu solchem zwingen solte. Wie er sich nun hierinn verhalten / köndten jhme nicht allein seine außgangene Schrifften / sondern auch Herr Savelli / Bäpstlicher Nuncius, genugsame Zeugnuß geben. Dann dieser hette jhn zu solcher Disarmirung / vnerachtet dieselbige von dem mächtigern Theil zu erst solte vorgenommen worden seyn / gantz bereit vnnd gutwillig gefunden / nur allein daß der Gubernator sich bey dein Bapst / dem König in Franckreich vnd der Herrschafft Venedig jhne hinfort nicht zubeleydigen / sondern das wider jhne zusammen gebrachte Kriegsvolck auch abzuschaffen / verpflichten solte. Dieses Begehren aber hette er nicht annemmen wöllen / sondern alsbaldt mit seinem Kriegsheer in das Vercellensische Gebiet eingebrochen / vnd etliche Ort darinn außgeplündert / vnd in die Aschen gelegt. Damit nun den Bedrangten ein Hülffe erzeiget / vnd deß Feinds Macht wider auß dem Land möchte gezogen werden / were er mit seinem Kriegsvolck auff Noara / einer Statt in dem Meyländischen Gebieth gelegen / zu gerucket / vnd genugsamb daß er den jhme zugefügten Schaden wol rächen köndte / erwiesen / dann er hette damals die Statt Noara leichtlich / weil sie mit Besatzung nicht nach Notdurfft versehen gewesen were / in seinen Gewalt / vnd die gantze Landschafft in die ensserste Gefahr bringen können / so er gewolt hette. Damit aber wie hefftig die gemeine Wolfahrt jhm angelegen / vnd wie hoch er den König in Hispanien respectirt / männiglichẽ kundt würde / hette er nicht allein seine Bekümmernüß gemässiget / sondern auch seinen Kriegsleuten gebotten / die Noarischen Innwohner im geringsten nicht zu beleydigen. Hernacher als jhme zu Vercelli der Bäpstliche Nuncius Herr Savelli / vnd deß Königs in Franckreich Abgesandter Marggraff von Ramboll_et etliche Friedenspuncten / wiewol jhm (Hertzogen zu Saphoy) selbige ziemlich praejudicirlich gewesen weren / vorgeschlagen / hette er solche angenommen / vnd mit eignen Händen vnterschrieben: Weren zwar in Hoffnung gestanden / der Gubernator würde selbige auch jhme belieben lassen vnd vnderschreiben / vnd were also nun der Sachen ein Ende gemacht / aber es were ein vnverhoffter Außgang erfolget / dann der Gubernator hette sich zu vnterschreiben geweygert / auch der König selbst mit der Antwort jnngehalten / vnd / damit also er / der Hertzog / vnversehens vberfallen würde / dem Gubernatorn / daß er auff das allergeschwindeste in sein Landt einbrechen / vnd den Krieg mit allem Ernst fortsetzen solte / Befehl gethan. Vnd zwar damals were es vmb jhn gethan gewesen / wo nicht durch sonderliche Schickung Gottes solche Schreiben jhme in die Hände kommen weren. Derohalben köndte jhn niemand verdencken / daß / weil er so offt angeführet worden / er sich selbs / seine Kinder vnd Landschafften zu beschützen / vnd die Freyheit vnd Würde Italien / ja deß H. Reichs für deren allerärgsten Feinden zu erhalten / zu den Waffen gegriffen hette. Es würde der Keyserl. M. zum Schimpff vnd Despect gereichen / wann / daß das Italiänische Reich / so dem Keyser / als einem Römischen König vbergeben were / also durch das Gebott deß Keysers / zu dem Hispanischen Reich / welches von jhme das Hertzogthumb Meyland / vom Päpstlichen Stul aber das Königreich Sicilien zu Lehen hette / vnter dem Praetext der Gerechtigkeit vnnd deß gemeinen Wolstands / kommen were / von der gantzen Welt geklagt werden solte. Es hetten sich schon allbereits die Spanier nicht geschewet / den Hertzogen in Saphoya / der von einem so löblichen Stamm entsprungen / den Europaeischen Königen mit Schwägerschafft vñ Blutsfreundschafft zugethan / einen Fürsten deß Reichs vnd desselben Statthalter in Italien / der von dem Hauß Sachsen seinen Vrsprung / ein grosse Landschafft in Italien / lang vor der Hispanier Ankunfft besessen hette / der das seinige nach Recht vnd Billichkeit forderte / vnd nichts wider sie fürgenommen hette / nicht allein mit Tröwworten zu beleydigen / sondern auch mit gewehrter Hand anzugreiffen / vnd zum Krieg zu nötigen. Die Teutschen Fürsten würden damit gar vbel zufrieden seyn / wann sie vernehmen würdẽ / daß sie die Spanier die Statt Asti / sampt allen selbiger Graffschafft von dem H. Reich habenden Gerechtigkeiten / durch eines zu nechst bey der Statt angeschlagenes Edict / jhnen zueignen / vnnd daß die Statt vnd Graffschafft (nicht anderst als wann sie zuvor von deß Königs in Hispanien Herrschafften abgezwacket / denselben wider heim gefallen) vnd seine Vnderthanen vnd Vasallen von dem jhme geleisteten Eyd ledig

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Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 34. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/59>, abgerufen am 22.11.2024.