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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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E. M. gethane erklärung Jhr einen vnsterblichen Namen bey hohen Potentaten hin vnd wider damals angerichtet: Wie dann E. May. jhr eusserstes bey den Ländern zugesetzet / vnnd so viel das wanckende Glück hat dulden wollen / jhr Intent der Möglichkeit nach hat fortgestellet. Nunmehr vnd ob Ew. May. vber alle obgesetze für Augen schwebende difficulteten widerumb die Waffen zuergreiffen / sinnes weren: Ist anders nicht / als endliche ruin der Länder zuvermuthen / Welches / weil es Ew. Mayest. selbst ebenermassen handgreifflich befinden / dörffte deroselben dieser Vnnahme verbleiben / Sie hetten mit willen vnd fürsetzlich / nur vmd jhrer vergenglichen Ehre / Dignität vnd Nutzes wegen / den Krieg continuirt / die Länder studio in die Schantz geschlagen / vnd dem vnnachbleiblichen Verderben hingeopffert: Welchem allem E. M. anjetzo in tempore vorbawen / durch gütige Resignation die Länder zur ruhe vnd sicherung stellen / jhr Gewissen besser befriedigen / vnnd bey der gantzen Posterität einen vnsterblichen Namen / hindan gesetzter zeitlicher Hoheit / erlangen möge / etc.

Churfürsten von Sachsen Vorschlag den Schlesiern / wegen der Accommodation gethan. Inmittels schlug der Churfürst von Sachsen den Schlesischen Fürsten vnd Ständen etliche Articul vor / darauff die Accommodation beruhen solle: welche nach folgende waren;

1. Würden Fürsten vnd Stände in Schlesien sich erklären / daß sie zuviel gethan / in dem sie sich wider die Röm. Keyserl. vnnd Konigl. Mayest. alß den Obristen Herrn in Schlesien / auffgelehnet:

2. Dahero vmb Verzeihung ansuchen vnnd bitten:

3. Darbey anerbietung machen / daß Fürsten vnd Stände J. Kay. vnd Kön. M. vor dero rechten erwehlten / gekrönten / gesalbten König vnnd Herrn erkennen / ehren / vnd in allem schuldigen Gehorsamb leysten wolten:

4. Vnnd solches mit Ernewerung voriger Pflicht bestättigen:

5. Auch die Catholische bey dem Jhrigen rühig bleiben lassen:

6. Der Kayserl. vnd Königl. M. zu bezahlung dero Kriegsvolck 5. Tonnen Golds bewilligen:

Vnnd endlichen 7. der mit andern Ländern auffs newe auffgerichten Confoederation / mit Vngarn / ober vnnd nieder Oesterreich / so wol Siebenbürgen sich verzeihen vnnd derselben renuncuren.

Dargegen würde er Churf. von Sachsen versprechen:

1. Nie Fürsten vnd Stände an statt / vnd von wegen der Kays. vnd Kön. M. jnhalts der Commission zu Gnaden auff vnd anzunehmen:

2. Bey deroselben vmb Perdon zu bitten:

3. Ernewerung der Confirmation deß Majestätbrieffs / der Privilegien vnnd Immuniteten zuwegen zubringen.

4. So wol daran zuseyn / wann obiges mit der Accominodation alles erfolgt / daß Fürsten vnd Stände / mit Volck nicht beträngt noch belegt werden solten.

5. Hierüber versprechen Jh. Churf. Gn. wann Fürsten vnd Stände / wegen der reinen / wahren vnverfälschten Religion / wie dieselbe in der Propheten vnd Aposteln Schrifften / vnd in der vngeenderten Augspurgischen Confession / so Anno 1530. Carolo V. vbergeben / begriffen / Feindselig bekriegt werden solten / alßdann seine Churf. Gn. angedeute Religion schützen vnnd defendiren wolten.

Schlesier ergeben sich in Keyserl. Devotion. Weil nun die Fürsten vnd Stände in Schlesien jhnen leichtlich die Rechnung machen können / wo die Sachen damahliger Beschaffenheit nach / sich hinauß lencken würden / alß haben sie / damit sie nicht vbel ärger machen / sondern in zeiten ferrnern Vngelegenheiten vorkommen möchten / Jh. Churf. zu Sachsen Vermahnen vnd Erinnern / in acht genommen / vnd geschlossen / J. Kays. May. sich widerumb gehorsamlich zu vndergeben. Zu welchem end sie ein ansehnliche Legation / darunter Herzog Carl Friderich von Münsterberg / nach Dreßden zu Jhr. Chur. fürstl. Gn. abgeferliget / daselbst dann endlich nach langgepflogener Tractation / ein Accord vnd Pacification getroffen / Schrifftlich verfast / vnd daselbst in der Rathstuben / offentlich abgelesen worden / wie folgt:

Die Fürsten vnnd Ständ in ober vnd nider Schlesien / sollen Perdon haben vnd jhrer begangener Irrthumb ferrner nicht gedacht / noch vber kurtz oder lang / vom grösten zum kleinsten / vnnd vom kleinsten zum grösten nicht gestrafft werden.

Sie sollen vnd wollen Keyser Ferdinandum für jhren rechten / erwehlten / gekrönten vnnd gesalbten König vnd Obern Hertzog in Schlesien achten / ehren vnd halten / vnnd auch mit newer Eydspflicht / bekräfftigen.

Jh. Kays. May. sollen vnd wollen die Schlesier jnnerhalb Jahrsfrist vom Tag Georgij an / in dreyen Fristen / derer sie sich förderlichst verglichen / vnd gegen Jh. Kays. May. erklären wollen / zu bezahlung der Kriegskosten / 3. Tonnen Golds bahr erstatten.

Mit Chur Pfaltz weiter nichts zuschaffen haben / auch die Confoederation / darin sie sich mit Böhmen / Mähren / Siebenbürgen / Vngarn vnd andern hiebevor mehr / begeben / dem Churfürsten zu Sachsen auffs ehist in Original vberschicken / damit sie von seiner Churf. Gn. selbst cassirt werden möge.

Jhr Kriegsvolck sollen vnd wollen sie so bald abdancken / doch nicht weniger 1000. Pferd vnd 3000. Fußvolck / biß das Kriegswesen gantz gestillt / zur Defension / in Bestallung halten / aber wider Kays. May. auch den Churf. zu Sachsen / keines weges Feindlich gebrauchen.

Hergegen wollen S. Churf. Gn. jhr im Fürstenthumb Sagan liegendes Volck / auch abfordern lassen / S. Churf. Gn. wollen bey Kayserl. May. fleissig intercedien / daß sie bey dem Majestätbrieff geschützt / jhre Privilegien jhnen confirmirt / denen Grauaminibus abgeholffen / die Handlung in Böhmen vnd Mähren jhnen wider zugelassen / die angehaltene Güter abgefolget /

E. M. gethane erklärung Jhr einen vnsterblichen Namen bey hohen Potentaten hin vnd wider damals angerichtet: Wie dann E. May. jhr eusserstes bey den Ländern zugesetzet / vnnd so viel das wanckende Glück hat dulden wollen / jhr Intent der Möglichkeit nach hat fortgestellet. Nunmehr vnd ob Ew. May. vber alle obgesetze für Augen schwebende difficulteten widerumb die Waffen zuergreiffen / sinnes weren: Ist anders nicht / als endliche ruin der Länder zuvermuthen / Welches / weil es Ew. Mayest. selbst ebenermassen handgreifflich befinden / dörffte deroselben dieser Vnnahme verbleiben / Sie hetten mit willen vnd fürsetzlich / nur vmd jhrer vergenglichen Ehre / Dignität vnd Nutzes wegen / den Krieg continuirt / die Länder studio in die Schantz geschlagen / vnd dem vnnachbleiblichen Verderben hingeopffert: Welchem allem E. M. anjetzo in tempore vorbawen / durch gütige Resignation die Länder zur ruhe vnd sicherung stellen / jhr Gewissen besser befriedigen / vnnd bey der gantzen Posterität einen vnsterblichen Namen / hindan gesetzter zeitlicher Hoheit / erlangen möge / etc.

Churfürsten von Sachsen Vorschlag den Schlesiern / wegen der Accommodation gethan. Inmittels schlug der Churfürst von Sachsen den Schlesischen Fürsten vnd Ständen etliche Articul vor / darauff die Accommodation beruhen solle: welche nach folgende waren;

1. Würden Fürsten vnd Stände in Schlesien sich erklären / daß sie zuviel gethan / in dem sie sich wider die Röm. Keyserl. vnnd Konigl. Mayest. alß den Obristen Herrn in Schlesien / auffgelehnet:

2. Dahero vmb Verzeihung ansuchen vnnd bitten:

3. Darbey anerbietung machen / daß Fürsten vnd Stände J. Kay. vnd Kön. M. vor dero rechten erwehlten / gekrönten / gesalbten König vnnd Herrn erkennen / ehren / vnd in allem schuldigen Gehorsamb leysten wolten:

4. Vnnd solches mit Ernewerung voriger Pflicht bestättigen:

5. Auch die Catholische bey dem Jhrigen rühig bleiben lassen:

6. Der Kayserl. vnd Königl. M. zu bezahlung dero Kriegsvolck 5. Tonnen Golds bewilligen:

Vnnd endlichen 7. der mit andern Ländern auffs newe auffgerichten Confoederation / mit Vngarn / ober vnnd nieder Oesterreich / so wol Siebenbürgen sich verzeihen vnnd derselben renuncuren.

Dargegen würde er Churf. von Sachsen versprechen:

1. Nie Fürsten vnd Stände an statt / vnd von wegen der Kays. vnd Kön. M. jnhalts der Commission zu Gnaden auff vnd anzunehmen:

2. Bey deroselben vmb Perdon zu bitten:

3. Ernewerung der Confirmation deß Majestätbrieffs / der Privilegien vnnd Immuniteten zuwegen zubringen.

4. So wol daran zuseyn / wann obiges mit der Accominodation alles erfolgt / daß Fürsten vnd Stände / mit Volck nicht beträngt noch belegt werden solten.

5. Hierüber versprechen Jh. Churf. Gn. wann Fürsten vnd Stände / wegen der reinen / wahren vnverfälschten Religion / wie dieselbe in der Propheten vnd Aposteln Schrifften / vnd in der vngeenderten Augspurgischen Confession / so Anno 1530. Carolo V. vbergeben / begriffen / Feindselig bekriegt werden solten / alßdann seine Churf. Gn. angedeute Religion schützen vnnd defendiren wolten.

Schlesier ergeben sich in Keyserl. Devotion. Weil nun die Fürsten vnd Stände in Schlesien jhnen leichtlich die Rechnung machen können / wo die Sachen damahliger Beschaffenheit nach / sich hinauß lencken würden / alß haben sie / damit sie nicht vbel ärger machen / sondern in zeiten ferrnern Vngelegenheiten vorkommen möchten / Jh. Churf. zu Sachsen Vermahnen vnd Erinnern / in acht genommen / vnd geschlossen / J. Kays. May. sich widerumb gehorsamlich zu vndergeben. Zu welchem end sie ein ansehnliche Legation / darunter Herzog Carl Friderich von Münsterberg / nach Dreßden zu Jhr. Chur. fürstl. Gn. abgeferliget / daselbst dann endlich nach langgepflogener Tractation / ein Accord vnd Pacification getroffen / Schrifftlich verfast / vnd daselbst in der Rathstuben / offentlich abgelesen worden / wie folgt:

Die Fürsten vnnd Ständ in ober vnd nider Schlesien / sollen Perdon haben vnd jhrer begangener Irrthumb ferrner nicht gedacht / noch vber kurtz oder lang / vom grösten zum kleinsten / vnnd vom kleinsten zum grösten nicht gestrafft werden.

Sie sollen vnd wollen Keyser Ferdinandum für jhren rechten / erwehlten / gekrönten vnnd gesalbten König vnd Obern Hertzog in Schlesien achten / ehren vnd halten / vnnd auch mit newer Eydspflicht / bekräfftigen.

Jh. Kays. May. sollen vnd wollen die Schlesier jnnerhalb Jahrsfrist vom Tag Georgij an / in dreyen Fristen / derer sie sich förderlichst verglichen / vnd gegen Jh. Kays. May. erklären wollen / zu bezahlung der Kriegskosten / 3. Tonnen Golds bahr erstatten.

Mit Chur Pfaltz weiter nichts zuschaffen haben / auch die Confoederation / darin sie sich mit Böhmen / Mähren / Siebenbürgen / Vngarn vnd andern hiebevor mehr / begeben / dem Churfürsten zu Sachsen auffs ehist in Original vberschicken / damit sie von seiner Churf. Gn. selbst cassirt werden möge.

Jhr Kriegsvolck sollen vnd wollen sie so bald abdancken / doch nicht weniger 1000. Pferd vnd 3000. Fußvolck / biß das Kriegswesen gantz gestillt / zur Defension / in Bestallung halten / aber wider Kays. May. auch den Churf. zu Sachsen / keines weges Feindlich gebrauchen.

Hergegen wollen S. Churf. Gn. jhr im Fürstenthumb Sagan liegendes Volck / auch abfordern lassen / S. Churf. Gn. wollen bey Kayserl. May. fleissig intercedien / daß sie bey dem Majestätbrieff geschützt / jhre Privilegien jhnen confirmirt / denen Grauaminibus abgeholffen / die Handlung in Böhmen vnd Mähren jhnen wider zugelassen / die angehaltene Güter abgefolget /

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E. M. gethane                      erklärung Jhr einen vnsterblichen Namen bey hohen Potentaten hin vnd wider                      damals angerichtet: Wie dann E. May. jhr eusserstes bey den Ländern zugesetzet /                      vnnd so viel das wanckende Glück hat dulden wollen / jhr Intent der Möglichkeit                      nach hat fortgestellet. Nunmehr vnd ob Ew. May. vber alle obgesetze für Augen                      schwebende difficulteten widerumb die Waffen zuergreiffen / sinnes weren: Ist                      anders nicht / als endliche ruin der Länder zuvermuthen / Welches / weil es Ew.                      Mayest. selbst ebenermassen handgreifflich befinden / dörffte deroselben dieser                      Vnnahme verbleiben / Sie hetten mit willen vnd fürsetzlich / nur vmd jhrer                      vergenglichen Ehre / Dignität vnd Nutzes wegen / den Krieg continuirt / die                      Länder studio in die Schantz geschlagen / vnd dem vnnachbleiblichen Verderben                      hingeopffert: Welchem allem E. M. anjetzo in tempore vorbawen / durch gütige                      Resignation die Länder zur ruhe vnd sicherung stellen / jhr Gewissen besser                      befriedigen / vnnd bey der gantzen Posterität einen vnsterblichen Namen / hindan                      gesetzter zeitlicher Hoheit / erlangen möge / etc.</p>
          <p><note place="left">Churfürsten von Sachsen Vorschlag den Schlesiern /                          wegen der Accommodation gethan.</note> Inmittels schlug der Churfürst von                      Sachsen den Schlesischen Fürsten vnd Ständen etliche Articul vor / darauff die                      Accommodation beruhen solle: welche nach folgende waren;</p>
          <p>1. Würden Fürsten vnd Stände in Schlesien sich erklären / daß sie zuviel gethan /                      in dem sie sich wider die Röm. Keyserl. vnnd Konigl. Mayest. alß den Obristen                      Herrn in Schlesien / auffgelehnet:</p>
          <p>2. Dahero vmb Verzeihung ansuchen vnnd bitten:</p>
          <p>3. Darbey anerbietung machen / daß Fürsten vnd Stände J. Kay. vnd Kön. M. vor                      dero rechten erwehlten / gekrönten / gesalbten König vnnd Herrn erkennen / ehren                      / vnd in allem schuldigen Gehorsamb leysten wolten:</p>
          <p>4. Vnnd solches mit Ernewerung voriger Pflicht bestättigen:</p>
          <p>5. Auch die Catholische bey dem Jhrigen rühig bleiben lassen:</p>
          <p>6. Der Kayserl. vnd Königl. M. zu bezahlung dero Kriegsvolck 5. Tonnen Golds                      bewilligen:</p>
          <p>Vnnd endlichen 7. der mit andern Ländern auffs newe auffgerichten Confoederation                      / mit Vngarn / ober vnnd nieder Oesterreich / so wol Siebenbürgen sich verzeihen                      vnnd derselben renuncuren.</p>
          <p>Dargegen würde er Churf. von Sachsen versprechen:</p>
          <p>1. Nie Fürsten vnd Stände an statt / vnd von wegen der Kays. vnd Kön. M. jnhalts                      der Commission zu Gnaden auff vnd anzunehmen:</p>
          <p>2. Bey deroselben vmb Perdon zu bitten:</p>
          <p>3. Ernewerung der Confirmation deß Majestätbrieffs / der Privilegien vnnd                      Immuniteten zuwegen zubringen.</p>
          <p>4. So wol daran zuseyn / wann obiges mit der Accominodation alles erfolgt / daß                      Fürsten vnd Stände / mit Volck nicht beträngt noch belegt werden solten.</p>
          <p>5. Hierüber versprechen Jh. Churf. Gn. wann Fürsten vnd Stände / wegen der reinen                      / wahren vnverfälschten Religion / wie dieselbe in der Propheten vnd Aposteln                      Schrifften / vnd in der vngeenderten Augspurgischen Confession / so Anno 1530.                      Carolo V. vbergeben / begriffen / Feindselig bekriegt werden solten / alßdann                      seine Churf. Gn. angedeute Religion schützen vnnd defendiren wolten.</p>
          <p><note place="right">Schlesier ergeben sich in Keyserl. Devotion.</note>                      Weil nun die Fürsten vnd Stände in Schlesien jhnen leichtlich die Rechnung                      machen können / wo die Sachen damahliger Beschaffenheit nach / sich hinauß                      lencken würden / alß haben sie / damit sie nicht vbel ärger machen / sondern in                      zeiten ferrnern Vngelegenheiten vorkommen möchten / Jh. Churf. zu Sachsen                      Vermahnen vnd Erinnern / in acht genommen / vnd geschlossen / J. Kays. May. sich                      widerumb gehorsamlich zu vndergeben. Zu welchem end sie ein ansehnliche Legation                      / darunter Herzog Carl Friderich von Münsterberg / nach Dreßden zu Jhr. Chur.                      fürstl. Gn. abgeferliget / daselbst dann endlich nach langgepflogener Tractation                      / ein Accord vnd Pacification getroffen / Schrifftlich verfast / vnd daselbst in                      der Rathstuben / offentlich abgelesen worden / wie folgt:</p>
          <p>Die Fürsten vnnd Ständ in ober vnd nider Schlesien / sollen Perdon haben vnd                      jhrer begangener Irrthumb ferrner nicht gedacht / noch vber kurtz oder lang /                      vom grösten zum kleinsten / vnnd vom kleinsten zum grösten nicht gestrafft                      werden.</p>
          <p>Sie sollen vnd wollen Keyser Ferdinandum für jhren rechten / erwehlten /                      gekrönten vnnd gesalbten König vnd Obern Hertzog in Schlesien achten / ehren vnd                      halten / vnnd auch mit newer Eydspflicht / bekräfftigen.</p>
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          <p>Mit Chur Pfaltz weiter nichts zuschaffen haben / auch die Confoederation / darin                      sie sich mit Böhmen / Mähren / Siebenbürgen / Vngarn vnd andern hiebevor mehr /                      begeben / dem Churfürsten zu Sachsen auffs ehist in Original vberschicken /                      damit sie von seiner Churf. Gn. selbst cassirt werden möge.</p>
          <p>Jhr Kriegsvolck sollen vnd wollen sie so bald abdancken / doch nicht weniger                      1000. Pferd vnd 3000. Fußvolck / biß das Kriegswesen gantz gestillt / zur                      Defension / in Bestallung halten / aber wider Kays. May. auch den Churf. zu                      Sachsen / keines weges Feindlich gebrauchen.</p>
          <p>Hergegen wollen S. Churf. Gn. jhr im Fürstenthumb Sagan liegendes Volck / auch                      abfordern lassen / S. Churf. Gn. wollen bey Kayserl. May. fleissig intercedien /                      daß sie bey dem Majestätbrieff geschützt / jhre Privilegien jhnen confirmirt /                      denen Grauaminibus abgeholffen / die Handlung in Böhmen vnd Mähren jhnen wider                      zugelassen / die angehaltene Güter abgefolget /
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[518/0585] E. M. gethane erklärung Jhr einen vnsterblichen Namen bey hohen Potentaten hin vnd wider damals angerichtet: Wie dann E. May. jhr eusserstes bey den Ländern zugesetzet / vnnd so viel das wanckende Glück hat dulden wollen / jhr Intent der Möglichkeit nach hat fortgestellet. Nunmehr vnd ob Ew. May. vber alle obgesetze für Augen schwebende difficulteten widerumb die Waffen zuergreiffen / sinnes weren: Ist anders nicht / als endliche ruin der Länder zuvermuthen / Welches / weil es Ew. Mayest. selbst ebenermassen handgreifflich befinden / dörffte deroselben dieser Vnnahme verbleiben / Sie hetten mit willen vnd fürsetzlich / nur vmd jhrer vergenglichen Ehre / Dignität vnd Nutzes wegen / den Krieg continuirt / die Länder studio in die Schantz geschlagen / vnd dem vnnachbleiblichen Verderben hingeopffert: Welchem allem E. M. anjetzo in tempore vorbawen / durch gütige Resignation die Länder zur ruhe vnd sicherung stellen / jhr Gewissen besser befriedigen / vnnd bey der gantzen Posterität einen vnsterblichen Namen / hindan gesetzter zeitlicher Hoheit / erlangen möge / etc. Inmittels schlug der Churfürst von Sachsen den Schlesischen Fürsten vnd Ständen etliche Articul vor / darauff die Accommodation beruhen solle: welche nach folgende waren; Churfürsten von Sachsen Vorschlag den Schlesiern / wegen der Accommodation gethan. 1. Würden Fürsten vnd Stände in Schlesien sich erklären / daß sie zuviel gethan / in dem sie sich wider die Röm. Keyserl. vnnd Konigl. Mayest. alß den Obristen Herrn in Schlesien / auffgelehnet: 2. Dahero vmb Verzeihung ansuchen vnnd bitten: 3. Darbey anerbietung machen / daß Fürsten vnd Stände J. Kay. vnd Kön. M. vor dero rechten erwehlten / gekrönten / gesalbten König vnnd Herrn erkennen / ehren / vnd in allem schuldigen Gehorsamb leysten wolten: 4. Vnnd solches mit Ernewerung voriger Pflicht bestättigen: 5. Auch die Catholische bey dem Jhrigen rühig bleiben lassen: 6. Der Kayserl. vnd Königl. M. zu bezahlung dero Kriegsvolck 5. Tonnen Golds bewilligen: Vnnd endlichen 7. der mit andern Ländern auffs newe auffgerichten Confoederation / mit Vngarn / ober vnnd nieder Oesterreich / so wol Siebenbürgen sich verzeihen vnnd derselben renuncuren. Dargegen würde er Churf. von Sachsen versprechen: 1. Nie Fürsten vnd Stände an statt / vnd von wegen der Kays. vnd Kön. M. jnhalts der Commission zu Gnaden auff vnd anzunehmen: 2. Bey deroselben vmb Perdon zu bitten: 3. Ernewerung der Confirmation deß Majestätbrieffs / der Privilegien vnnd Immuniteten zuwegen zubringen. 4. So wol daran zuseyn / wann obiges mit der Accominodation alles erfolgt / daß Fürsten vnd Stände / mit Volck nicht beträngt noch belegt werden solten. 5. Hierüber versprechen Jh. Churf. Gn. wann Fürsten vnd Stände / wegen der reinen / wahren vnverfälschten Religion / wie dieselbe in der Propheten vnd Aposteln Schrifften / vnd in der vngeenderten Augspurgischen Confession / so Anno 1530. Carolo V. vbergeben / begriffen / Feindselig bekriegt werden solten / alßdann seine Churf. Gn. angedeute Religion schützen vnnd defendiren wolten. Weil nun die Fürsten vnd Stände in Schlesien jhnen leichtlich die Rechnung machen können / wo die Sachen damahliger Beschaffenheit nach / sich hinauß lencken würden / alß haben sie / damit sie nicht vbel ärger machen / sondern in zeiten ferrnern Vngelegenheiten vorkommen möchten / Jh. Churf. zu Sachsen Vermahnen vnd Erinnern / in acht genommen / vnd geschlossen / J. Kays. May. sich widerumb gehorsamlich zu vndergeben. Zu welchem end sie ein ansehnliche Legation / darunter Herzog Carl Friderich von Münsterberg / nach Dreßden zu Jhr. Chur. fürstl. Gn. abgeferliget / daselbst dann endlich nach langgepflogener Tractation / ein Accord vnd Pacification getroffen / Schrifftlich verfast / vnd daselbst in der Rathstuben / offentlich abgelesen worden / wie folgt: Schlesier ergeben sich in Keyserl. Devotion. Die Fürsten vnnd Ständ in ober vnd nider Schlesien / sollen Perdon haben vnd jhrer begangener Irrthumb ferrner nicht gedacht / noch vber kurtz oder lang / vom grösten zum kleinsten / vnnd vom kleinsten zum grösten nicht gestrafft werden. Sie sollen vnd wollen Keyser Ferdinandum für jhren rechten / erwehlten / gekrönten vnnd gesalbten König vnd Obern Hertzog in Schlesien achten / ehren vnd halten / vnnd auch mit newer Eydspflicht / bekräfftigen. Jh. Kays. May. sollen vnd wollen die Schlesier jnnerhalb Jahrsfrist vom Tag Georgij an / in dreyen Fristen / derer sie sich förderlichst verglichen / vnd gegen Jh. Kays. May. erklären wollen / zu bezahlung der Kriegskosten / 3. Tonnen Golds bahr erstatten. Mit Chur Pfaltz weiter nichts zuschaffen haben / auch die Confoederation / darin sie sich mit Böhmen / Mähren / Siebenbürgen / Vngarn vnd andern hiebevor mehr / begeben / dem Churfürsten zu Sachsen auffs ehist in Original vberschicken / damit sie von seiner Churf. Gn. selbst cassirt werden möge. Jhr Kriegsvolck sollen vnd wollen sie so bald abdancken / doch nicht weniger 1000. Pferd vnd 3000. Fußvolck / biß das Kriegswesen gantz gestillt / zur Defension / in Bestallung halten / aber wider Kays. May. auch den Churf. zu Sachsen / keines weges Feindlich gebrauchen. Hergegen wollen S. Churf. Gn. jhr im Fürstenthumb Sagan liegendes Volck / auch abfordern lassen / S. Churf. Gn. wollen bey Kayserl. May. fleissig intercedien / daß sie bey dem Majestätbrieff geschützt / jhre Privilegien jhnen confirmirt / denen Grauaminibus abgeholffen / die Handlung in Böhmen vnd Mähren jhnen wider zugelassen / die angehaltene Güter abgefolget /

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  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 518. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/585>, abgerufen am 22.11.2024.