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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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de. Fürs andere / daß / ob auß Böhmen der Krieg in meditullium Silesiae als etwa vmb Breßlaw / oder besser nach dem Gebürge sich erhübe / alsdann der Proviant der mächtigen anzahl Kriegsvolcks endlich entfallen möchte / das schönste / vnd (nach der Historicorum Zeugnuß) Kornreichste Land / verödet / wüst vnd vngebawet bliebe / daher den Innwohnern selbigen Theils (darunter viel ansehnliche Herrn vnd vom Adel / neben dem gemeinen Mann / zu einer gewissen Desperation / vnd auff Mittel derselbigen in der Zeit sich zuentledigen / Anlaß gegeben würde. Da dann gläubige Nachricht einkompt / daß mehrentheils derselben Innwohner / der Lutherischen Lehr so weit beygethan / daß sie sich keines wegs / nach tentirten vnterschiedlichen / so gütlich so scharpffen Miteln / zu der Reformirten Religion bequemen wollen / auch nunmehr sich dahin verlauten lassen sollen / weil hinder einig jhrem Wissen vnnd Einwilligung die Wahl eines Böhmischen Königs auff E. May. Person gefallen / welche sie hernach durch blosse Vbereinstimmung / auß Betrohung ratihabiren vnnd der Zeit in etwas zurück halten müssen: Sey jhr auß Forcht geleysteter Eyd nicht so hoch zu attentiren: Ja sie desselben anjetzo zimlich entlediget / daß E. M. selbst das Böhmerland verlassen / welches als das fürnembste Glied / die Länder allesampt nach sich zöge: Wie dann in Keysers Ferdinandi Verstossung eben dergleichen geschehen / da die Stände / ja das gantze Land Schlesien / dem Keyser Ferdinando so gar vbel nicht gewolt / doch auff das Böhmerland seinen Respect genommen: So bald dasselbe von Keyser Ferdinando abgetretten / sey dergleichen von den Schlesierlande ebenmässig geschehen: Dannenhero billich were / wie das Land Schlesien in Verstossung Keysers Ferdinandi der Böhmen Exempel nach gefolget: Also in wider Annehmung desselben / eben dieses geschehen solle. Vnd ist dieses bey mir so ein kräfftiger Schluß / daß wann nichts anders / doch eben solches E. M. noch eine Zeit in Bömerlande / vnd zwar zu Glatz hat hinterhalten / vnnd dergleichen Folgereyen / durch gäntzliche Raumung deß Böhmerlandes nicht Vrsach gegeben werden sollen.

Warlich so viel glaubwürdigen Bericht ich eingenommen / finden sich jhrer eine mächtige Anzahl / denen die grossen Freyheiten / Indulten vnd Privilegien / so vom Hause Oesterreich auff sie kommen / stätigs für Augen schweben / vnnd sie wachsame (wiewol vnnöthige) Beysorge tragen / es möchte jhnen etwa von E. May. nach gehender Zeit / Eintrag darinnen beschehen / oder die Cammerschulden / so vom Hauß Oesterreich herrühren (welche zugelten E. May. sich nicht schuldig erachten) auff sie devolviret werden. Sollen zu dergleichen suspicirn daher bewogen seyn / daß zu mehrmahlen der Oberstandt in Schlesien an die nachgehende fast eyfferig gemuthet / gewisse Personen auß jederm Erb Fürstenthumb mit Plenipotentz vnd vnvmbschriebener Vollmacht / auff die auß geschriebene Zusammenkunffte vnd Fürstentage ad dies vitae zu defignirn / vnnd sich verbündlich zumachen / daß dz jenige / was diese Personen willigen / alle vnd jede Innwohner gewilliget haben wolten. Da hingegen sie sich nit allein der Vberstimmung / sondern auch dessen befahren thäten / daß weil jhnen nicht vorher / die Proposition der folgenden Zusammenkunfft zu jhrer Wissenschafft vnd Deliberation pflegte kundt gethan zu werden / etwa dieses möchte in einen verbündlichen Schluß kommen / was jhrem eingebildeten Christlichen Gewissen zuwider vnd entzogen were: Massen dann jhrer viel vngeschewet andeuten / es sey jhrem Gewissen nicht verantwortlich / Chur Sachsen feindlich entgegen zugehen / weil er jhr vnzweiffelicher Glaubensgenosse / weil seine offentliche anßgangene Patenta klar besagten / daß er zu Schutz deren in Anno 30. v. berreichten Augspurgischen Confession / vnd die Länder bey ertheilten jhren Religions- vnd Pro- vnd Prophan Concessionen / auch allen andern habenden Freyheiten zuerhalten / Friede vnd Ruhe wider zubringen / seinen Anzug genommen: In welcher eingebildeten Meynung sie nicht wenig bestercket sein gütiges procedere, mit welchem er gegen den Schlesischen Soldaten nach Bemächtigung der Statt Budissin / auch sonsten in allen andern Stätten vnd Orten / besonders der Religion halben / sich erwiesen. Dörffte also leichtlich geschehen / daß jhrer viel auß Forcht der besorglichen Vberlast zu einer Desperation / von dieser dahin geriethen / daß sie etwa das Mittel ergriffen / sich Chur Sachsen für der Zeit ergeben / jhne ins Land lockten / vnd dadurch gäntzlichen Vntergang zuentweichen vermeyneten: Welches / ob es (wie nicht zu gönnen) E. M. Sicherung bringen möchte / haben dieselben in der Zeit für zusinnen. Wie dann auch dieses nicht eine geringe Vrsach jhrer schwürigen Verbitterung seyn wil / daß sie weyland vnter dem Hause Oesterreich / da schon der Türcken Krieg mit grosser Macht verübet / dennoch mit dergleichen vielfältigen Stewren / Capitationen / Vorlehenen / Scheffelgelde / Mahlgroschen / vnnd anderem solchem / diesem Landegantz befrembdlichen newen Anlagen vnnd Exactionen / sonderlich mit Offenbahrung eines jedwedern Vermögens niemals / wie jetzund gemuthet wird / bedrenget vnd angegangen worden.

Noch eines muß mit E. M. ich in vnterthänigsten Trewen / damit deroselben ich eusserst verwandt bin / gehorsambst communiciren / daß etliche in diesem hochsträfflichen vnbedacht prorumpirn / alle die vnbefügte Begünstigungen / welcher Keyser Ferdinando zu Verlust deß Königreichs beygebracht worden / E. M. vnverschuldeter weise zulegen wollen: Als erstlich / sprechen sie / sey Keyser Ferdinandus deß Königreichs daher verlustig geachtet / weil er dem Majestät Brieff vnd Religions Freyheit eintrag zuthun sich bemühet: Gleiches sey von E. M. ipso facto mit deme geschehen / daß dieselbe das interdictum uti possidetis, consequenter den gantzen Majestät Brieff / mit Einführung jhrer Christlichen Religion in die Pragerische Schloßkirche / in die Burg zu Breßlaw vnd anderer Orthe / auff gehaben / auch zuwi-

de. Fürs andere / daß / ob auß Böhmen der Krieg in meditullium Silesiae als etwa vmb Breßlaw / oder besser nach dem Gebürge sich erhübe / alsdann der Proviant der mächtigen anzahl Kriegsvolcks endlich entfallen möchte / das schönste / vnd (nach der Historicorum Zeugnuß) Kornreichste Land / verödet / wüst vnd vngebawet bliebe / daher den Innwohnern selbigen Theils (darunter viel ansehnliche Herrn vnd vom Adel / neben dem gemeinen Mann / zu einer gewissen Desperation / vnd auff Mittel derselbigen in der Zeit sich zuentledigen / Anlaß gegeben würde. Da dann gläubige Nachricht einkompt / daß mehrentheils derselben Innwohner / der Lutherischen Lehr so weit beygethan / daß sie sich keines wegs / nach tentirten vnterschiedlichen / so gütlich so scharpffen Miteln / zu der Reformirten Religion bequemen wollen / auch nunmehr sich dahin verlauten lassen sollen / weil hinder einig jhrem Wissen vnnd Einwilligung die Wahl eines Böhmischen Königs auff E. May. Person gefallen / welche sie hernach durch blosse Vbereinstimmung / auß Betrohung ratihabiren vnnd der Zeit in etwas zurück halten müssen: Sey jhr auß Forcht geleysteter Eyd nicht so hoch zu attentiren: Ja sie desselben anjetzo zimlich entlediget / daß E. M. selbst das Böhmerland verlassen / welches als das fürnembste Glied / die Länder allesampt nach sich zöge: Wie dann in Keysers Ferdinandi Verstossung eben dergleichen geschehen / da die Stände / ja das gantze Land Schlesien / dem Keyser Ferdinando so gar vbel nicht gewolt / doch auff das Böhmerland seinen Respect genommen: So bald dasselbe von Keyser Ferdinando abgetretten / sey dergleichen von den Schlesierlande ebenmässig geschehen: Dannenhero billich were / wie das Land Schlesien in Verstossung Keysers Ferdinandi der Böhmen Exempel nach gefolget: Also in wider Annehmũg desselben / eben dieses geschehen solle. Vnd ist dieses bey mir so ein kräfftiger Schluß / daß wann nichts anders / doch eben solches E. M. noch eine Zeit in Bömerlande / vnd zwar zu Glatz hat hinterhalten / vnnd dergleichen Folgereyen / durch gäntzliche Raumung deß Böhmerlandes nicht Vrsach gegeben werden sollen.

Warlich so viel glaubwürdigen Bericht ich eingenommen / finden sich jhrer eine mächtige Anzahl / denen die grossen Freyheiten / Indulten vnd Privilegien / so vom Hause Oesterreich auff sie kommen / stätigs für Augen schweben / vnnd sie wachsame (wiewol vnnöthige) Beysorge tragen / es möchte jhnen etwa von E. May. nach gehender Zeit / Eintrag darinnen beschehen / oder die Cammerschulden / so vom Hauß Oesterreich herrühren (welche zugelten E. May. sich nicht schuldig erachten) auff sie devolviret werden. Sollen zu dergleichen suspicirn daher bewogen seyn / daß zu mehrmahlen der Oberstandt in Schlesien an die nachgehende fast eyfferig gemuthet / gewisse Personen auß jederm Erb Fürstenthumb mit Plenipotentz vnd vnvmbschriebener Vollmacht / auff die auß geschriebene Zusammenkunffte vnd Fürstentage ad dies vitae zu defignirn / vnnd sich verbündlich zumachen / daß dz jenige / was diese Personen willigen / alle vnd jede Innwohner gewilliget haben wolten. Da hingegen sie sich nit allein der Vberstimmung / sondern auch dessen befahren thäten / daß weil jhnen nicht vorher / die Proposition der folgenden Zusammenkunfft zu jhrer Wissenschafft vnd Deliberation pflegte kundt gethan zu werden / etwa dieses möchte in einen verbündlichen Schluß kommen / was jhrem eingebildeten Christlichen Gewissen zuwider vnd entzogen were: Massen dann jhrer viel vngeschewet andeuten / es sey jhrem Gewissen nicht verantwortlich / Chur Sachsen feindlich entgegen zugehen / weil er jhr vnzweiffelicher Glaubensgenosse / weil seine offentliche anßgangene Patenta klar besagten / daß er zu Schutz deren in Anno 30. v. berreichten Augspurgischen Confession / vnd die Länder bey ertheilten jhren Religions- vnd Pro- vnd Prophan Concessionen / auch allen andern habenden Freyheiten zuerhalten / Friede vnd Ruhe wider zubringen / seinen Anzug genommen: In welcher eingebildeten Meynung sie nicht wenig bestercket sein gütiges procedere, mit welchem er gegen den Schlesischen Soldaten nach Bemächtigung der Statt Budissin / auch sonsten in allen andern Stätten vnd Orten / besonders der Religion halben / sich erwiesen. Dörffte also leichtlich geschehen / daß jhrer viel auß Forcht der besorglichen Vberlast zu einer Desperation / von dieser dahin geriethen / daß sie etwa das Mittel ergriffen / sich Chur Sachsen für der Zeit ergeben / jhne ins Land lockten / vnd dadurch gäntzlichen Vntergang zuentweichen vermeyneten: Welches / ob es (wie nicht zu gönnen) E. M. Sicherung bringen möchte / haben dieselben in der Zeit für zusinnen. Wie dann auch dieses nicht eine geringe Vrsach jhrer schwürigen Verbitterung seyn wil / daß sie weyland vnter dem Hause Oesterreich / da schõ der Türcken Krieg mit grosser Macht verübet / dennoch mit dergleichen vielfältigen Stewren / Capitationen / Vorlehenẽ / Scheffelgelde / Mahlgroschen / vnnd anderem solchem / diesem Landegantz befrembdlichen newen Anlagen vnnd Exactionen / sonderlich mit Offenbahrung eines jedwedern Vermögens niemals / wie jetzund gemuthet wird / bedrenget vnd angegangen worden.

Noch eines muß mit E. M. ich in vnterthänigsten Trewen / damit deroselben ich eusserst verwandt bin / gehorsambst communiciren / daß etliche in diesem hochsträfflichen vnbedacht prorumpirn / alle die vnbefügte Begünstigungen / welcher Keyser Ferdinando zu Verlust deß Königreichs beygebracht worden / E. M. vnverschuldeter weise zulegen wollen: Als erstlich / sprechen sie / sey Keyser Ferdinandus deß Königreichs daher verlustig geachtet / weil er dem Majestät Brieff vnd Religions Freyheit eintrag zuthun sich bemühet: Gleiches sey von E. M. ipso facto mit deme geschehen / daß dieselbe das interdictum uti possidetis, consequenter den gantzen Majestät Brieff / mit Einführung jhrer Christlichen Religion in die Pragerische Schloßkirche / in die Burg zu Breßlaw vnd anderer Orthe / auff gehaben / auch zuwi-

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          <p>Warlich so viel glaubwürdigen Bericht ich eingenommen / finden sich jhrer eine                      mächtige Anzahl / denen die grossen Freyheiten / Indulten vnd Privilegien / so                      vom Hause Oesterreich auff sie kommen / stätigs für Augen schweben / vnnd sie                      wachsame (wiewol vnnöthige) Beysorge tragen / es möchte jhnen etwa von E. May.                      nach gehender Zeit / Eintrag darinnen beschehen / oder die Cammerschulden / so                      vom Hauß Oesterreich herrühren (welche zugelten E. May. sich nicht schuldig                      erachten) auff sie devolviret werden. Sollen zu dergleichen suspicirn daher                      bewogen seyn / daß zu mehrmahlen der Oberstandt in Schlesien an die nachgehende                      fast eyfferig gemuthet / gewisse Personen auß jederm Erb Fürstenthumb mit                      Plenipotentz vnd vnvmbschriebener Vollmacht / auff die auß geschriebene                      Zusammenkunffte vnd Fürstentage ad dies vitae zu defignirn / vnnd sich                      verbündlich zumachen / daß dz jenige / was diese Personen willigen / alle vnd                      jede Innwohner gewilliget haben wolten. Da hingegen sie sich nit allein der                      Vberstimmung / sondern auch dessen befahren thäten / daß weil jhnen nicht vorher                      / die Proposition der folgenden Zusammenkunfft zu jhrer Wissenschafft vnd                      Deliberation pflegte kundt gethan zu werden / etwa dieses möchte in einen                      verbündlichen Schluß kommen / was jhrem eingebildeten Christlichen Gewissen                      zuwider vnd entzogen were: Massen dann jhrer viel vngeschewet andeuten / es sey                      jhrem Gewissen nicht verantwortlich / Chur Sachsen feindlich entgegen zugehen /                      weil er jhr vnzweiffelicher Glaubensgenosse / weil seine offentliche anßgangene                      Patenta klar besagten / daß er zu Schutz deren in Anno 30. v. berreichten                      Augspurgischen Confession / vnd die Länder bey ertheilten jhren Religions- vnd                      Pro- vnd Prophan Concessionen / auch allen andern habenden Freyheiten zuerhalten                      / Friede vnd Ruhe wider zubringen / seinen Anzug genommen: In welcher                      eingebildeten Meynung sie nicht wenig bestercket sein gütiges procedere, mit                      welchem er gegen den Schlesischen Soldaten nach Bemächtigung der Statt Budissin                      / auch sonsten in allen andern Stätten vnd Orten / besonders der Religion halben                      / sich erwiesen. Dörffte also leichtlich geschehen / daß jhrer viel auß Forcht                      der besorglichen Vberlast zu einer Desperation / von dieser dahin geriethen /                      daß sie etwa das Mittel ergriffen / sich Chur Sachsen für der Zeit ergeben /                      jhne ins Land lockten / vnd dadurch gäntzlichen Vntergang zuentweichen                      vermeyneten: Welches / ob es (wie nicht zu gönnen) E. M. Sicherung bringen                      möchte / haben dieselben in der Zeit für zusinnen. Wie dann auch dieses nicht                      eine geringe Vrsach jhrer schwürigen Verbitterung seyn wil / daß sie weyland                      vnter dem Hause Oesterreich / da scho&#x0303; der Türcken Krieg mit                      grosser Macht verübet / dennoch mit dergleichen vielfältigen Stewren /                      Capitationen / Vorlehene&#x0303; / Scheffelgelde / Mahlgroschen / vnnd                      anderem solchem / diesem Landegantz befrembdlichen newen Anlagen vnnd Exactionen                      / sonderlich mit Offenbahrung eines jedwedern Vermögens niemals / wie jetzund                      gemuthet wird / bedrenget vnd angegangen worden.</p>
          <p>Noch eines muß mit E. M. ich in vnterthänigsten Trewen / damit deroselben ich                      eusserst verwandt bin / gehorsambst communiciren / daß etliche in diesem                      hochsträfflichen vnbedacht prorumpirn / alle die vnbefügte Begünstigungen /                      welcher Keyser Ferdinando zu Verlust deß Königreichs beygebracht worden / E. M.                      vnverschuldeter weise zulegen wollen: Als erstlich / sprechen sie / sey Keyser                      Ferdinandus deß Königreichs daher verlustig geachtet / weil er dem Majestät                      Brieff vnd Religions Freyheit eintrag zuthun sich bemühet: Gleiches sey von E.                      M. ipso facto mit deme geschehen / daß dieselbe das interdictum uti possidetis,                      consequenter den gantzen Majestät Brieff / mit Einführung jhrer Christlichen                      Religion in die Pragerische Schloßkirche / in die Burg zu Breßlaw vnd anderer                      Orthe / auff gehaben / auch zuwi-
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[516/0583] de. Fürs andere / daß / ob auß Böhmen der Krieg in meditullium Silesiae als etwa vmb Breßlaw / oder besser nach dem Gebürge sich erhübe / alsdann der Proviant der mächtigen anzahl Kriegsvolcks endlich entfallen möchte / das schönste / vnd (nach der Historicorum Zeugnuß) Kornreichste Land / verödet / wüst vnd vngebawet bliebe / daher den Innwohnern selbigen Theils (darunter viel ansehnliche Herrn vnd vom Adel / neben dem gemeinen Mann / zu einer gewissen Desperation / vnd auff Mittel derselbigen in der Zeit sich zuentledigen / Anlaß gegeben würde. Da dann gläubige Nachricht einkompt / daß mehrentheils derselben Innwohner / der Lutherischen Lehr so weit beygethan / daß sie sich keines wegs / nach tentirten vnterschiedlichen / so gütlich so scharpffen Miteln / zu der Reformirten Religion bequemen wollen / auch nunmehr sich dahin verlauten lassen sollen / weil hinder einig jhrem Wissen vnnd Einwilligung die Wahl eines Böhmischen Königs auff E. May. Person gefallen / welche sie hernach durch blosse Vbereinstimmung / auß Betrohung ratihabiren vnnd der Zeit in etwas zurück halten müssen: Sey jhr auß Forcht geleysteter Eyd nicht so hoch zu attentiren: Ja sie desselben anjetzo zimlich entlediget / daß E. M. selbst das Böhmerland verlassen / welches als das fürnembste Glied / die Länder allesampt nach sich zöge: Wie dann in Keysers Ferdinandi Verstossung eben dergleichen geschehen / da die Stände / ja das gantze Land Schlesien / dem Keyser Ferdinando so gar vbel nicht gewolt / doch auff das Böhmerland seinen Respect genommen: So bald dasselbe von Keyser Ferdinando abgetretten / sey dergleichen von den Schlesierlande ebenmässig geschehen: Dannenhero billich were / wie das Land Schlesien in Verstossung Keysers Ferdinandi der Böhmen Exempel nach gefolget: Also in wider Annehmũg desselben / eben dieses geschehen solle. Vnd ist dieses bey mir so ein kräfftiger Schluß / daß wann nichts anders / doch eben solches E. M. noch eine Zeit in Bömerlande / vnd zwar zu Glatz hat hinterhalten / vnnd dergleichen Folgereyen / durch gäntzliche Raumung deß Böhmerlandes nicht Vrsach gegeben werden sollen. Warlich so viel glaubwürdigen Bericht ich eingenommen / finden sich jhrer eine mächtige Anzahl / denen die grossen Freyheiten / Indulten vnd Privilegien / so vom Hause Oesterreich auff sie kommen / stätigs für Augen schweben / vnnd sie wachsame (wiewol vnnöthige) Beysorge tragen / es möchte jhnen etwa von E. May. nach gehender Zeit / Eintrag darinnen beschehen / oder die Cammerschulden / so vom Hauß Oesterreich herrühren (welche zugelten E. May. sich nicht schuldig erachten) auff sie devolviret werden. Sollen zu dergleichen suspicirn daher bewogen seyn / daß zu mehrmahlen der Oberstandt in Schlesien an die nachgehende fast eyfferig gemuthet / gewisse Personen auß jederm Erb Fürstenthumb mit Plenipotentz vnd vnvmbschriebener Vollmacht / auff die auß geschriebene Zusammenkunffte vnd Fürstentage ad dies vitae zu defignirn / vnnd sich verbündlich zumachen / daß dz jenige / was diese Personen willigen / alle vnd jede Innwohner gewilliget haben wolten. Da hingegen sie sich nit allein der Vberstimmung / sondern auch dessen befahren thäten / daß weil jhnen nicht vorher / die Proposition der folgenden Zusammenkunfft zu jhrer Wissenschafft vnd Deliberation pflegte kundt gethan zu werden / etwa dieses möchte in einen verbündlichen Schluß kommen / was jhrem eingebildeten Christlichen Gewissen zuwider vnd entzogen were: Massen dann jhrer viel vngeschewet andeuten / es sey jhrem Gewissen nicht verantwortlich / Chur Sachsen feindlich entgegen zugehen / weil er jhr vnzweiffelicher Glaubensgenosse / weil seine offentliche anßgangene Patenta klar besagten / daß er zu Schutz deren in Anno 30. v. berreichten Augspurgischen Confession / vnd die Länder bey ertheilten jhren Religions- vnd Pro- vnd Prophan Concessionen / auch allen andern habenden Freyheiten zuerhalten / Friede vnd Ruhe wider zubringen / seinen Anzug genommen: In welcher eingebildeten Meynung sie nicht wenig bestercket sein gütiges procedere, mit welchem er gegen den Schlesischen Soldaten nach Bemächtigung der Statt Budissin / auch sonsten in allen andern Stätten vnd Orten / besonders der Religion halben / sich erwiesen. Dörffte also leichtlich geschehen / daß jhrer viel auß Forcht der besorglichen Vberlast zu einer Desperation / von dieser dahin geriethen / daß sie etwa das Mittel ergriffen / sich Chur Sachsen für der Zeit ergeben / jhne ins Land lockten / vnd dadurch gäntzlichen Vntergang zuentweichen vermeyneten: Welches / ob es (wie nicht zu gönnen) E. M. Sicherung bringen möchte / haben dieselben in der Zeit für zusinnen. Wie dann auch dieses nicht eine geringe Vrsach jhrer schwürigen Verbitterung seyn wil / daß sie weyland vnter dem Hause Oesterreich / da schõ der Türcken Krieg mit grosser Macht verübet / dennoch mit dergleichen vielfältigen Stewren / Capitationen / Vorlehenẽ / Scheffelgelde / Mahlgroschen / vnnd anderem solchem / diesem Landegantz befrembdlichen newen Anlagen vnnd Exactionen / sonderlich mit Offenbahrung eines jedwedern Vermögens niemals / wie jetzund gemuthet wird / bedrenget vnd angegangen worden. Noch eines muß mit E. M. ich in vnterthänigsten Trewen / damit deroselben ich eusserst verwandt bin / gehorsambst communiciren / daß etliche in diesem hochsträfflichen vnbedacht prorumpirn / alle die vnbefügte Begünstigungen / welcher Keyser Ferdinando zu Verlust deß Königreichs beygebracht worden / E. M. vnverschuldeter weise zulegen wollen: Als erstlich / sprechen sie / sey Keyser Ferdinandus deß Königreichs daher verlustig geachtet / weil er dem Majestät Brieff vnd Religions Freyheit eintrag zuthun sich bemühet: Gleiches sey von E. M. ipso facto mit deme geschehen / daß dieselbe das interdictum uti possidetis, consequenter den gantzen Majestät Brieff / mit Einführung jhrer Christlichen Religion in die Pragerische Schloßkirche / in die Burg zu Breßlaw vnd anderer Orthe / auff gehaben / auch zuwi-

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  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 516. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/583>, abgerufen am 26.11.2024.