Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.nit / darauf einen oder andern Fall der consequens halben / die Rechnung vnschwer zumachen / vnd werden insonderheit die Stätt darbey jhrer Conmunen vnd Posterität halben wol zuerwegen haben / damit es jnen auf den gleichwol vnverhofften Fall nit ergehen möchte / wie es leyder jetzund in Böheimb vnd Oesterreich vor Augen / daß sie nit allein vmb Haab vnd Gut gebracht / sondern auch dahin gezwungen werden / das Keys. Volck zubezahlen / auch selbiges ferrner zu vnterhalten / ja mit der Zeit dörfften leyden müssen / daß man jnen Casteel in die Stätt bawet / Reichs Schultheisen einsetzt / vnd sie endlich gar zu deß Keysers Cammer gut gemacht / vnd also zehenfach mehr werden anwenden müssen / als bey Continuation der Vnion nit geschehen / noch erfordert wird / gleich da die Ständ in Böhmen nur den zehenden theil hetten hergeben / von dem jenigen / so sie jetzo ins gemein verlieren / es so weit vnd zu diesem trawrigen Außschlag verhoffentlich nicht würde gerathen seyn. Bitten demnach E. L. vnd euch gantz freundgnädig vnd beweglich / sie wollen dieses alles wol behertzigen / den Schaden Josephs tieff zu Gemüt führen / vns die gemein Evangelische Sachen / insonderheit vnsere vnd vnsers geliebten Bruders Erbland mit Rath vnd That nit verlassen / sondern nochmals vnd ferner das ensserste bey vns trewlich zusetzen / vnnd es dahin richten / damit dieser schwere Kriegslast vns abgenommen / vnd denen auf den Halß gebracht werde / die alles dieses Vnheyls jetzo Vrheber vnd Vrsächer seyn / damit also dardurch auch frembde Potentaten / so vns die hülffliche Hand zu bieten / sich jetzo erklären / vnd wir noch ferner durch Schreiben vnd Schickung sie darzu zuvermögen / nichts vnterlassen wollen / desto mehr bewegt werden / nunmehr sich auch zu moviren / vnd dem Spanischen Gewalt vnd affectirtem vniversal Dominat sich zuwider setzen / darzu der Allmächtige seine Gnad verleihen wolle / vnd wir haben es / etc. Landtag in Schlesien. Bey dieser Versamblung der Fürsten vnnd Stände ist auch obgedachtes Monitorialschreiben deß Churfürsten von Sachsen einkommen. Bey Ankunfft deß Pfaltzgraffen nach Preßlaw haben die Schlesische Fürsten vnnd Stände daselbst eine Zusammenkunfft gehalten / vmb sich was bey so beschaffenem Zustandt ferner vorzunehmen / zuberathschlagen. Als nur der Churfürst von Sachsen davon berichtet worden / hat er den 26. Nov. von Bautzen auß / beneben vberschickung einer Abschrifft der Keyserlichen Commission / ein Schreiben an sie abgehen lassen / nach folgenden Innhalts: P. P. Was vngefehr vor drithalb Jahren vor eine vnversehene Vnruhe im Königr. Böheimb / vnd mit einen vngewöhnlichen procedere entstanden / wie auß einen damals kleinscheinenden Füncklein / ein grosses Fewer erwachsen / vnd so weit vmb sich gefressen / daß es anfänglich die Hertzogthümber / Ober- vnd Nider Schlesie / hernach aber / nach damals regierender Key. M. tödtlichen Abgang / die vbrigen der Cron Böheimb incorporirten Länder ergriffen / dz ist E. L. vnd euch wissende / bedarff keiner weitläuffugen Außführung vnd bezeugtes die darauferfolgte aller Länder Verheerung / Gott der Allmächtige behüte derselben gantzen Vntergang. Darbey aber werden E. Ld. vnd jhr auch in Gedächtnuß haben / wie alsbald anfangs wir vns / diß Vnwesen zustillen / nicht allein neben andern Chur- vnd Fürsten angelegen seyn lassen / so wol mit Vorbitt bey der damals regierenden Key. M. die dem Hauß Oesterreich angeborne Milde vnd Gnade der Schärpffe vorzuztehen / als mit Abmahnung bey den Ständen deß Königr. Böhmen von allen Thätlich keiten vnd Abmahnung zun Gehorsamm vnd schuldigen Respect gegen der höchsten Obrigkeit / sondern vns auch endlichen selbsten zu einem Interponenien neben andern vorgeschlagen / Zeit vnd Ort dar zu benamt / vnd alles dz jenige gethan / wz zu Abwendung fernern Vnheils vnd widerbringung gutes Vertrawens nöthig gewesen. Ob wir nun wol in denen Gedancken gestanden / es würde vnsere Vorsorge vnd hierunter angewandte Bemühung / von den Stände deß Königreichs Böheimb mit danck barem Gemüth erkandt worden seyn. So haben wir doch mit Schmertzen erfahren müssen / daß die Stände angeregtes Königreichs mit allem fleiß sich dahin bemühet / wie solch wolgemeintes / vn zu Fried vnd Ruhe gerichtetes Vorhaben möchte verzogen / endlichen zu nichte gemacht / vnd jre damals vorgehabte / aber noch verborgene / letzlichen aber herauß gebrochene vnd offenbarte Intention zu Werck gerichtet werden / welches jhnen dann auch so weit gelungen / daß die dam als regierende Key. M. darüber gestorben / vnd die vorgewesene Interposition dessentwegen nit zu Werck gerichtet werden können / dann obwol die jetzige Röm. Keys. auch in Vngarn vnd Böheim Kön. M. als ein erwehlter / gesalbter / gecrönter König / deß Königreichs Böheimb / dem die Stände aller Länder allbereit mit Eyd vnd Pflicht zugethan gewesen / sich bald nach erfolgtem tödtlichem Abgang / der Regierung angeregtes Königreichs vnd incorporirten Länder angemasset / den versprochenen Reverß eingeliefert / die von der verstorbenen Keys. M. eingewilligte Interposition beliebet / vmb Reassumption bey den Interponenten angesucht / sich auf den von Johan Schweickarten / Ertz Bischoffen zu Mayntz / vnd Churfürsten / gegen Franckfurt auß geschriebenen Wahltage / nach gewöhnlicher Erforderung / als ein König in Böhmen begeben / daselbst auch von den samptlichen anwesenden Churfürsten / vnd der abwesenden Gesandten einmütiglich / ohne einige Contradiction / als ein König in Böheimb / vnd der Siebende Churfürst erkennet / vnd ad sessionem vnd conclave gelassen worden / auff der sämptlichen Churfürsten vnd der abwesenden Gesandten anhalten sich anderweit vorgeschlagener Vnterhandlung submittirt / den angedeuteten Ort als Regenspurg / so wol die Zeit angenommen / vnd dessen sich schriffilichen erkläret / sind noch die Stände damit nit begnüget gewesen / die von den samptlichen Churfürsten vor gut angesehen Interposition rund abgeschlagen / sondern auch als- nit / darauf einen oder andern Fall der consequẽs halben / die Rechnũg vnschwer zumachẽ / vnd werden insonderheit die Stätt darbey jhrer Cõmunen vnd Posterität halben wol zuerwegen habẽ / damit es jnen auf den gleichwol vnverhofften Fall nit ergehẽ möchte / wie es leyder jetzund in Böheimb vñ Oesterreich vor Augẽ / daß sie nit allein vmb Haab vnd Gut gebracht / sondern auch dahin gezwungẽ werden / das Keys. Volck zubezahlen / auch selbiges ferrner zu vnterhalten / ja mit der Zeit dörfften leyden müssen / daß man jnen Casteel in die Stätt bawet / Reichs Schultheisen einsetzt / vnd sie endlich gar zu deß Keysers Cammer gut gemacht / vñ also zehenfach mehr werden anwenden müssen / als bey Continuation der Vnion nit geschehen / noch erfordert wird / gleich da die Ständ in Böhmen nur den zehenden theil hetten hergeben / von dem jenigen / so sie jetzo ins gemein verlieren / es so weit vnd zu diesem trawrigen Außschlag verhoffentlich nicht würde gerathen seyn. Bitten demnach E. L. vnd euch gantz freundgnädig vnd beweglich / sie wollen dieses alles wol behertzigen / den Schaden Josephs tieff zu Gemüt führen / vns die gemein Evangelische Sachẽ / insonderheit vnsere vnd vnsers geliebten Bruders Erbland mit Rath vñ That nit verlassen / sondern nochmals vnd ferner das ensserste bey vns trewlich zusetzen / vnnd es dahin richten / damit dieser schwere Kriegslast vns abgenommen / vnd denen auf den Halß gebracht werde / die alles dieses Vnheyls jetzo Vrheber vnd Vrsächer seyn / damit also dardurch auch frembde Potentaten / so vns die hülffliche Hand zu bieten / sich jetzo erklären / vnd wir noch ferner durch Schreiben vnd Schickung sie darzu zuvermögen / nichts vnterlassen wollen / desto mehr bewegt werden / nunmehr sich auch zu moviren / vnd dem Spanischen Gewalt vnd affectirtem vniversal Dominat sich zuwider setzen / darzu der Allmächtige seine Gnad verleihen wolle / vnd wir haben es / etc. Landtag in Schlesien. Bey dieser Versamblung der Fürsten vnnd Stände ist auch obgedachtes Monitorialschreiben deß Churfürsten von Sachsen einkommen. Bey Ankunfft deß Pfaltzgraffen nach Preßlaw haben die Schlesische Fürsten vnnd Stände daselbst eine Zusammenkunfft gehalten / vmb sich was bey so beschaffenem Zustandt ferner vorzunehmen / zuberathschlagen. Als nur der Churfürst von Sachsen davon berichtet worden / hat er den 26. Nov. von Bautzen auß / beneben vberschickung einer Abschrifft der Keyserlichen Commission / ein Schreiben an sie abgehen lassen / nach folgenden Innhalts: P. P. Was vngefehr vor drithalb Jahren vor eine vnversehene Vnruhe im Königr. Böheimb / vnd mit einẽ vngewöhnlichen procedere entstanden / wie auß einẽ damals kleinscheinendẽ Füncklein / ein grosses Fewer erwachsen / vnd so weit vmb sich gefressen / daß es anfänglich die Hertzogthümber / Ober- vnd Nider Schlesiē / hernach aber / nach damals regierender Key. M. tödtlichen Abgang / die vbrigen der Cron Böheimb incorporirtẽ Länder ergriffen / dz ist E. L. vnd euch wissende / bedarff keiner weitläuffugen Außführung vnd bezeugtes die darauferfolgte aller Länder Verheerũg / Gott der Allmächtige behüte derselben gantzen Vntergang. Darbey aber werden E. Ld. vnd jhr auch in Gedächtnuß habẽ / wie alsbald anfangs wir vns / diß Vnwesen zustillen / nicht allein neben andern Chur- vnd Fürsten angelegen seyn lassen / so wol mit Vorbitt bey der damals regierenden Key. M. die dem Hauß Oesterreich angeborne Milde vnd Gnade der Schärpffe vorzuztehen / als mit Abmahnung bey den Ständẽ deß Königr. Böhmen von allen Thätlich keiten vnd Abmahnung zũ Gehorsam̃ vnd schuldigen Respect gegen der höchstẽ Obrigkeit / sondern vns auch endlichẽ selbstẽ zu einem Interponenien neben andern vorgeschlagẽ / Zeit vnd Ort dar zu benamt / vñ alles dz jenige gethan / wz zu Abwendung fernern Vnheils vnd widerbringung gutes Vertrawens nöthig gewesen. Ob wir nun wol in denen Gedancken gestanden / es würde vnsere Vorsorge vnd hierunter angewandte Bemühung / von den Stände deß Königreichs Böheimb mit danck barem Gemüth erkandt worden seyn. So haben wir doch mit Schmertzen erfahren müssen / daß die Stände angeregtes Königreichs mit allem fleiß sich dahin bemühet / wie solch wolgemeintes / vn zu Fried vñ Ruhe gerichtetes Vorhaben möchte verzogen / endlichen zu nichte gemacht / vnd jre damals vorgehabte / aber noch verborgene / letzlichen aber herauß gebrochene vnd offenbarte Intention zu Werck gerichtet werden / welches jhnen dann auch so weit gelungen / daß die dam als regierende Key. M. darüber gestorbẽ / vnd die vorgewesene Interposition dessentwegen nit zu Werck gerichtet werden können / dañ obwol die jetzige Röm. Keys. auch in Vngarn vnd Böheim Kön. M. als ein erwehlter / gesalbter / gecrönter König / deß Königreichs Böheimb / dem die Stände aller Länder allbereit mit Eyd vñ Pflicht zugethan gewesen / sich bald nach erfolgtem tödtlichem Abgang / der Regierung angeregtes Königreichs vnd incorporirten Länder angemasset / den versprochenẽ Reverß eingeliefert / die von der verstorbenen Keys. M. eingewilligte Interposition beliebet / vmb Reassumption bey den Interponentẽ angesucht / sich auf dẽ von Johan Schweickarten / Ertz Bischoffen zu Mayntz / vnd Churfürsten / gegen Franckfurt auß geschriebenen Wahltage / nach gewöhnlicher Erforderung / als ein König in Böhmen begebẽ / daselbst auch von den samptlichen anwesenden Churfürsten / vnd der abwesenden Gesandten einmütiglich / ohne einige Contradiction / als ein König in Böheimb / vnd der Siebende Churfürst erkennet / vnd ad sessionem vnd conclave gelassen worden / auff der sämptlichen Churfürsten vnd der abwesenden Gesandten anhalten sich anderweit vorgeschlagener Vnterhandlung submittirt / den angedeuteten Ort als Regenspurg / so wol die Zeit angenommen / vnd dessen sich schriffilichen erkläret / sind noch die Stände damit nit begnüget gewesen / die von den samptlichen Churfürsten vor gut angesehen Interposition rund abgeschlagen / sondern auch als- <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0576" n="509"/> nit / darauf einen oder andern Fall der consequẽs halben / die Rechnũg vnschwer zumachẽ / vnd werden insonderheit die Stätt darbey jhrer Cõmunen vnd Posterität halben wol zuerwegen habẽ / damit es jnen auf den gleichwol vnverhofften Fall nit ergehẽ möchte / wie es leyder jetzund in Böheimb vñ Oesterreich vor Augẽ / daß sie nit allein vmb Haab vnd Gut gebracht / sondern auch dahin gezwungẽ werden / das Keys. Volck zubezahlen / auch selbiges ferrner zu vnterhalten / ja mit der Zeit dörfften leyden müssen / daß man jnen Casteel in die Stätt bawet / Reichs Schultheisen einsetzt / vnd sie endlich gar zu deß Keysers Cammer gut gemacht / vñ also zehenfach mehr werden anwenden müssen / als bey Continuation der Vnion nit geschehen / noch erfordert wird / gleich da die Ständ in Böhmen nur den zehenden theil hetten hergeben / von dem jenigen / so sie jetzo ins gemein verlieren / es so weit vnd zu diesem trawrigen Außschlag verhoffentlich nicht würde gerathen seyn.</p> <p>Bitten demnach E. 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Nov. von Bautzen auß / beneben vberschickung einer Abschrifft der Keyserlichen Commission / ein Schreiben an sie abgehen lassen / nach folgenden Innhalts:</p> <p>P. P. Was vngefehr vor drithalb Jahren vor eine vnversehene Vnruhe im Königr. Böheimb / vnd mit einẽ vngewöhnlichen procedere entstanden / wie auß einẽ damals kleinscheinendẽ Füncklein / ein grosses Fewer erwachsen / vnd so weit vmb sich gefressen / daß es anfänglich die Hertzogthümber / Ober- vnd Nider Schlesiē / hernach aber / nach damals regierender Key. M. tödtlichen Abgang / die vbrigen der Cron Böheimb incorporirtẽ Länder ergriffen / dz ist E. L. vnd euch wissende / bedarff keiner weitläuffugen Außführung vnd bezeugtes die darauferfolgte aller Länder Verheerũg / Gott der Allmächtige behüte derselben gantzen Vntergang. Darbey aber werden E. Ld. vnd jhr auch in Gedächtnuß habẽ / wie alsbald anfangs wir vns / diß Vnwesen zustillen / nicht allein neben andern Chur- vnd Fürsten angelegen seyn lassen / so wol mit Vorbitt bey der damals regierenden Key. M. die dem Hauß Oesterreich angeborne Milde vnd Gnade der Schärpffe vorzuztehen / als mit Abmahnung bey den Ständẽ deß Königr. Böhmen von allen Thätlich keiten vnd Abmahnung zũ Gehorsam̃ vnd schuldigen Respect gegen der höchstẽ Obrigkeit / sondern vns auch endlichẽ selbstẽ zu einem Interponenien neben andern vorgeschlagẽ / Zeit vnd Ort dar zu benamt / vñ alles dz jenige gethan / wz zu Abwendung fernern Vnheils vnd widerbringung gutes Vertrawens nöthig gewesen.</p> <p>Ob wir nun wol in denen Gedancken gestanden / es würde vnsere Vorsorge vnd hierunter angewandte Bemühung / von den Stände deß Königreichs Böheimb mit danck barem Gemüth erkandt worden seyn.</p> <p>So haben wir doch mit Schmertzen erfahren müssen / daß die Stände angeregtes Königreichs mit allem fleiß sich dahin bemühet / wie solch wolgemeintes / vn zu Fried vñ Ruhe gerichtetes Vorhaben möchte verzogen / endlichen zu nichte gemacht / vnd jre damals vorgehabte / aber noch verborgene / letzlichen aber herauß gebrochene vnd offenbarte Intention zu Werck gerichtet werden / welches jhnen dann auch so weit gelungen / daß die dam als regierende Key. M. darüber gestorbẽ / vnd die vorgewesene Interposition dessentwegen nit zu Werck gerichtet werden können / dañ obwol die jetzige Röm. Keys. auch in Vngarn vnd Böheim Kön. M. als ein erwehlter / gesalbter / gecrönter König / deß Königreichs Böheimb / dem die Stände aller Länder allbereit mit Eyd vñ Pflicht zugethan gewesen / sich bald nach erfolgtem tödtlichem Abgang / der Regierung angeregtes Königreichs vnd incorporirten Länder angemasset / den versprochenẽ Reverß eingeliefert / die von der verstorbenen Keys. M. eingewilligte Interposition beliebet / vmb Reassumption bey den Interponentẽ angesucht / sich auf dẽ von Johan Schweickarten / Ertz Bischoffen zu Mayntz / vnd Churfürsten / gegen Franckfurt auß geschriebenen Wahltage / nach gewöhnlicher Erforderung / als ein König in Böhmen begebẽ / daselbst auch von den samptlichen anwesenden Churfürsten / vnd der abwesenden Gesandten einmütiglich / ohne einige Contradiction / als ein König in Böheimb / vnd der Siebende Churfürst erkennet / vnd ad sessionem vnd conclave gelassen worden / auff der sämptlichen Churfürsten vnd der abwesenden Gesandten anhalten sich anderweit vorgeschlagener Vnterhandlung submittirt / den angedeuteten Ort als Regenspurg / so wol die Zeit angenommen / vnd dessen sich schriffilichen erkläret / sind noch die Stände damit nit begnüget gewesen / die von den samptlichen Churfürsten vor gut angesehen Interposition rund abgeschlagen / sondern auch als- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [509/0576]
nit / darauf einen oder andern Fall der consequẽs halben / die Rechnũg vnschwer zumachẽ / vnd werden insonderheit die Stätt darbey jhrer Cõmunen vnd Posterität halben wol zuerwegen habẽ / damit es jnen auf den gleichwol vnverhofften Fall nit ergehẽ möchte / wie es leyder jetzund in Böheimb vñ Oesterreich vor Augẽ / daß sie nit allein vmb Haab vnd Gut gebracht / sondern auch dahin gezwungẽ werden / das Keys. Volck zubezahlen / auch selbiges ferrner zu vnterhalten / ja mit der Zeit dörfften leyden müssen / daß man jnen Casteel in die Stätt bawet / Reichs Schultheisen einsetzt / vnd sie endlich gar zu deß Keysers Cammer gut gemacht / vñ also zehenfach mehr werden anwenden müssen / als bey Continuation der Vnion nit geschehen / noch erfordert wird / gleich da die Ständ in Böhmen nur den zehenden theil hetten hergeben / von dem jenigen / so sie jetzo ins gemein verlieren / es so weit vnd zu diesem trawrigen Außschlag verhoffentlich nicht würde gerathen seyn.
Bitten demnach E. L. vnd euch gantz freundgnädig vnd beweglich / sie wollen dieses alles wol behertzigen / den Schaden Josephs tieff zu Gemüt führen / vns die gemein Evangelische Sachẽ / insonderheit vnsere vnd vnsers geliebten Bruders Erbland mit Rath vñ That nit verlassen / sondern nochmals vnd ferner das ensserste bey vns trewlich zusetzen / vnnd es dahin richten / damit dieser schwere Kriegslast vns abgenommen / vnd denen auf den Halß gebracht werde / die alles dieses Vnheyls jetzo Vrheber vnd Vrsächer seyn / damit also dardurch auch frembde Potentaten / so vns die hülffliche Hand zu bieten / sich jetzo erklären / vnd wir noch ferner durch Schreiben vnd Schickung sie darzu zuvermögen / nichts vnterlassen wollen / desto mehr bewegt werden / nunmehr sich auch zu moviren / vnd dem Spanischen Gewalt vnd affectirtem vniversal Dominat sich zuwider setzen / darzu der Allmächtige seine Gnad verleihen wolle / vnd wir haben es / etc.
Bey dieser Versamblung der Fürsten vnnd Stände ist auch obgedachtes Monitorialschreiben deß Churfürsten von Sachsen einkommen.
Landtag in Schlesien. Bey Ankunfft deß Pfaltzgraffen nach Preßlaw haben die Schlesische Fürsten vnnd Stände daselbst eine Zusammenkunfft gehalten / vmb sich was bey so beschaffenem Zustandt ferner vorzunehmen / zuberathschlagen.
Als nur der Churfürst von Sachsen davon berichtet worden / hat er den 26. Nov. von Bautzen auß / beneben vberschickung einer Abschrifft der Keyserlichen Commission / ein Schreiben an sie abgehen lassen / nach folgenden Innhalts:
P. P. Was vngefehr vor drithalb Jahren vor eine vnversehene Vnruhe im Königr. Böheimb / vnd mit einẽ vngewöhnlichen procedere entstanden / wie auß einẽ damals kleinscheinendẽ Füncklein / ein grosses Fewer erwachsen / vnd so weit vmb sich gefressen / daß es anfänglich die Hertzogthümber / Ober- vnd Nider Schlesiē / hernach aber / nach damals regierender Key. M. tödtlichen Abgang / die vbrigen der Cron Böheimb incorporirtẽ Länder ergriffen / dz ist E. L. vnd euch wissende / bedarff keiner weitläuffugen Außführung vnd bezeugtes die darauferfolgte aller Länder Verheerũg / Gott der Allmächtige behüte derselben gantzen Vntergang. Darbey aber werden E. Ld. vnd jhr auch in Gedächtnuß habẽ / wie alsbald anfangs wir vns / diß Vnwesen zustillen / nicht allein neben andern Chur- vnd Fürsten angelegen seyn lassen / so wol mit Vorbitt bey der damals regierenden Key. M. die dem Hauß Oesterreich angeborne Milde vnd Gnade der Schärpffe vorzuztehen / als mit Abmahnung bey den Ständẽ deß Königr. Böhmen von allen Thätlich keiten vnd Abmahnung zũ Gehorsam̃ vnd schuldigen Respect gegen der höchstẽ Obrigkeit / sondern vns auch endlichẽ selbstẽ zu einem Interponenien neben andern vorgeschlagẽ / Zeit vnd Ort dar zu benamt / vñ alles dz jenige gethan / wz zu Abwendung fernern Vnheils vnd widerbringung gutes Vertrawens nöthig gewesen.
Ob wir nun wol in denen Gedancken gestanden / es würde vnsere Vorsorge vnd hierunter angewandte Bemühung / von den Stände deß Königreichs Böheimb mit danck barem Gemüth erkandt worden seyn.
So haben wir doch mit Schmertzen erfahren müssen / daß die Stände angeregtes Königreichs mit allem fleiß sich dahin bemühet / wie solch wolgemeintes / vn zu Fried vñ Ruhe gerichtetes Vorhaben möchte verzogen / endlichen zu nichte gemacht / vnd jre damals vorgehabte / aber noch verborgene / letzlichen aber herauß gebrochene vnd offenbarte Intention zu Werck gerichtet werden / welches jhnen dann auch so weit gelungen / daß die dam als regierende Key. M. darüber gestorbẽ / vnd die vorgewesene Interposition dessentwegen nit zu Werck gerichtet werden können / dañ obwol die jetzige Röm. Keys. auch in Vngarn vnd Böheim Kön. M. als ein erwehlter / gesalbter / gecrönter König / deß Königreichs Böheimb / dem die Stände aller Länder allbereit mit Eyd vñ Pflicht zugethan gewesen / sich bald nach erfolgtem tödtlichem Abgang / der Regierung angeregtes Königreichs vnd incorporirten Länder angemasset / den versprochenẽ Reverß eingeliefert / die von der verstorbenen Keys. M. eingewilligte Interposition beliebet / vmb Reassumption bey den Interponentẽ angesucht / sich auf dẽ von Johan Schweickarten / Ertz Bischoffen zu Mayntz / vnd Churfürsten / gegen Franckfurt auß geschriebenen Wahltage / nach gewöhnlicher Erforderung / als ein König in Böhmen begebẽ / daselbst auch von den samptlichen anwesenden Churfürsten / vnd der abwesenden Gesandten einmütiglich / ohne einige Contradiction / als ein König in Böheimb / vnd der Siebende Churfürst erkennet / vnd ad sessionem vnd conclave gelassen worden / auff der sämptlichen Churfürsten vnd der abwesenden Gesandten anhalten sich anderweit vorgeschlagener Vnterhandlung submittirt / den angedeuteten Ort als Regenspurg / so wol die Zeit angenommen / vnd dessen sich schriffilichen erkläret / sind noch die Stände damit nit begnüget gewesen / die von den samptlichen Churfürsten vor gut angesehen Interposition rund abgeschlagen / sondern auch als-
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