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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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ten / sondern auch nach darüber / den nahmhafften Platz Morbing hetten einnehmen mögen / das eroberte / vnd blieben also jhre widerwertige im gantzen Veltlin nach belieben in Meisterschafft vnnd Ansehen.

Bern vnnd Zürch entschliessen sich den Bündnern beyzuspringen. Run auff so ernstliche / vornemblich an beyde Stätt Zürch vnnd Bern gethane Mahnungen / sonderlichen deß Bunds der zehen Gerichten / entschlossen sie sich den geschwornen Bünden nach / jhr bestes zuthun / vnd zu abwehrung nit allein einer so abschewlichen Rebellion sondern auch darauff erhaltenen Hispanischen Gewalts / so viel müglich / nothwendige Hülff zu leysten.

Die von Zürch rüsteten auß 900. Mann / vnd die von Bern 2000. vnd ein hundert jres Volcks denen gaben sie für einen Obersten Niclausen von Müllenen / dieselbigen zogen von Bern mit dreyen absonderlichen Rotten / den 24. vnd 25. Julli / vorhabens den betrangten Bündneren zu Trost / vnd vnangesehen deß Frantzösischen Ambassadoren Myrons abwehrens vnd deß auch Franckreichischen Delegirten auß den Bünden getrettenen Gueffiers / improbierens / vermög jrer Pflicht hoch erforderliche Hülff zu beweisen.

Weil aber der Obere Grawe Bundt nicht durchauß einhellig / vnd die Hispanische Factionen / dieses hülfflichen zusprungs gantz vbel zu frieden waren / auch der bemelte Bundt die Römisch Catholische Orth schrifftlich vmb verschlagung deß Passes der beyden Stätten Kriegsvolcks / vermahnet hatte: Erfolget dardurch ein Auffhatung der Statt Bern außgezogener Soldaten bey Mellingen / das Stättlein ward mit etwas Zulauffes von Lucern vnd den Freyen Aemptern deß Aergäwes / wider verhoffen besetzet / vnnd beyneben ein nicht geringer Vnwillen / vnder Eydgenossen angerichtet.

Gleichwol geriete es zu einer allgemeinen Conferentz zu Baden / daselbest ward deß Passes wegen zu Mellingen viel gehandelt / vnnd von den Orthen so der Reformirten Religion zugethan vermeint / weil es nur vmb eine Handlung gegen geliebten Bundtsgenossen zu thun / denen ein solche Vnbillichkeit Tyranney vnd Feindschafft / von den jhren selbs vnd den benachbarten / die sie doch vielmehr defendiren / als offendiren solten / begegnet / so were es ja dem außgezognen Kriegsvolck / auch auff beyder Stätten / Zürch vnd Bern / mit herschenden eignem Grund vnd Boden / den freyen Durchzug zuverhalten / hochbedencklich / nach langer Handlung aber / vnnd da der mehrer theil der Orten / denen die Herrligkeit vber Mellingen zustehet / nit weichen wolten / auß sonderem Fürschlag deren von Zürch / vnnd Bewilligung der Recusirenden Orthen / an statt Mellingen mit gewalt zum Paß zu nöthigen / verruckete das Bernische Heer von dannen / nacher dem Fahr bey Windisch / durch ein Particul der Graffschafft Baden / vnd näherte sich der Stall Zürch / jedoch mit offentlichem Vorbehalt / daß Bern / diese jhrem als mitregierendem Orth zugestandene Schmach / zu allen vnd jeden Zeiten reparations weiß / an gebührenden Orthen herfür ziehen / vnd der Paß ob dem Zürch See / frey vnd offen / beyden Regimenten Zürch vnnd Bern verbleiben möchte.

Hiemit kam das außgezogene Kriegsvolck von Zürch vnnd Bern / nach etwas Tagen gen Chur / die von Bern langeten daselbst an / Freytags den II. Augustmonats / da empfiengen sie von dem Landamman / den Räthen / Hauptleuten vnd Befelchshabern / der Gemeinden vnd Fahnen von Dissentis / Lügnitz / vber Saxen / Fals / Masax / Roffle vnd Calancka / vmb Abstandt jhres Vorhabens / vnd Andeutung Eygnössischer Legation vermitlung / ein vnverhofftes Schreiben / vnnd verwunderten sie sich dessen nit wenig / daß so gar kein vollkommener Correspondentz / zwischen den etwan gantz vernambten Rhätischen Gemeynden seyn wolte. Auch weil in allem durchpassiren deren von Schweitz vnd Glaris angehörige zu Vtznach etwas Ernsthafftig vmb den Paß angesprochen Conferentz Tag zu Zug gehet ohne Frucht ab. waren / veranlasseten die fünff Orth / Lucern / Vry / Schweitz / Vnderwalden vnd Zug ein Conferentz Tag mit denen von Zürch gen Zug / da erspracheten sich zwar beyde Partheyen den 15. Augusti / freundtlich genug / vnnd vermeinten etliche der schiedlichsten / auff Abschaffung der Wachten an den Gräntzen / gegen Zürch vnd den fünff Orten / ein nähere Zusammentrettung / vnd besserer Correspondentz / als der Eydgnosschafft widerwertige jhnen selbst eingebildet / zu be fürdern. Es bliebe aber dieses Geschäfft / bey seinem angefangenen Wesen / sonderlich deßwegen weil in dem / etlichen Rumorischen in Waffen gestellten Bündnerischen Gemeinden / angebracht worden / daß vor allen Dingen der Ambassador Gueffier (welcher vor etwas Zeits als wir vermeint / zu sehr Partheyisch außgesetzt) widerumb in das Landt berufft / sein ordentliche Residentz darinn haben / die fünff Orth eben so wol / als Zürch vnd Bern / jhr Volck in die Bündt schicken / ein new vnpartheyisch Gericht angestelt / vnd die Römisch Catholische Religion wol versichert werden solte. Da doch die außgezogene viel lieber / ein allgemeine freundtliche Zusamensetzung Eydgnössischer Orten / außlassung vieler schmächlicher / denen die jhrer Religion zugethan / angemasseter Schmach Titulen / zu auffhebung der eingerissenen Gewaltthaten wider in fernere Disputation deß allbereit liquidirten / vnd Verblümung der grausamen Würgereyen im Veltlin / vnnd anderswo / gesehen hetten.

Mitlerweil kame das Regiment von Bern / gen Clefen / vorhabens den richtigen Weg von dannen in das Veltlin zunehmen.

Die von Zürch richteten sich von besser Kommligkeit wegen / nacher dem Obern Engadin / vnd stiessen beyde das Zürchische / Bernische vnnd Pündtnerische Regiment / welchem Johann Guler vorgesetzt war / nachdem sie etliche sehr hohe vnd wilde Berg erstiegen / in der Graffschafft Wurms zusammen. Den 23. Tag Augstmonats / liessen sich die Pündtner dem Berg / Zürch vnnd Bern aber / gestracks dem Thal Fedenas

ten / sondern auch nach darüber / den nahmhafften Platz Morbing hetten einnehmen mögen / das eroberte / vnd blieben also jhre widerwertige im gantzen Veltlin nach belieben in Meisterschafft vnnd Ansehen.

Bern vnnd Zürch entschliessen sich den Bündnern beyzuspringen. Run auff so ernstliche / vornemblich an beyde Stätt Zürch vnnd Bern gethane Mahnungen / sonderlichen deß Bunds der zehen Gerichten / entschlossen sie sich den geschwornen Bünden nach / jhr bestes zuthun / vnd zu abwehrung nit allein einer so abschewlichen Rebellion sondern auch darauff erhaltenen Hispanischen Gewalts / so viel müglich / nothwendige Hülff zu leysten.

Die von Zürch rüsteten auß 900. Mann / vnd die von Bern 2000. vnd ein hundert jres Volcks denen gaben sie für einen Obersten Niclausen võ Müllenen / dieselbigen zogen von Bern mit dreyẽ absonderlichen Rottẽ / den 24. vnd 25. Julli / vorhabens den betrangten Bündneren zu Trost / vnd vnangesehen deß Frantzösischen Ambassadoren Myrons abwehrens vnd deß auch Franckreichischen Delegirten auß den Bünden getrettenen Gueffiers / improbierens / vermög jrer Pflicht hoch erforderliche Hülff zu beweisen.

Weil aber der Obere Grawe Bundt nicht durchauß einhellig / vnd die Hispanische Factionẽ / dieses hülfflichen zusprungs gantz vbel zu frieden waren / auch der bemelte Bundt die Römisch Catholische Orth schrifftlich vmb verschlagung deß Passes der beyden Stätten Kriegsvolcks / vermahnet hatte: Erfolget dardurch ein Auffhatung der Statt Bern außgezogener Soldaten bey Mellingen / das Stättlein ward mit etwas Zulauffes von Lucern vnd den Freyen Aemptern deß Aergäwes / wider verhoffen besetzet / vnnd beyneben ein nicht geringer Vnwillen / vnder Eydgenossen angerichtet.

Gleichwol geriete es zu einer allgemeinen Cõferentz zu Baden / daselbest ward deß Passes wegen zu Mellingen viel gehandelt / vnnd von den Orthen so der Reformirten Religion zugethan vermeint / weil es nur vmb eine Handlung gegen geliebten Bundtsgenossen zu thun / denen ein solche Vnbillichkeit Tyranney vnd Feindschafft / võ den jhren selbs vnd den benachbarten / die sie doch vielmehr defendiren / als offendiren solten / begegnet / so were es ja dem außgezognen Kriegsvolck / auch auff beyder Stätten / Zürch vnd Bern / mit herschenden eignem Grund vñ Boden / den freyen Durchzug zuverhalten / hochbedencklich / nach langer Handlung aber / vnnd da der mehrer theil der Orten / denen die Herrligkeit vber Mellingen zustehet / nit weichen wolten / auß sonderem Fürschlag deren von Zürch / vnnd Bewilligung der Recusirenden Orthen / an statt Mellingen mit gewalt zum Paß zu nöthigẽ / verruckete das Bernische Heer von dannen / nacher dem Fahr bey Windisch / durch ein Particul der Graffschafft Baden / vnd näherte sich der Stall Zürch / jedoch mit offentlichem Vorbehalt / daß Bern / diese jhrem als mitregierendem Orth zugestandene Schmach / zu allen vnd jeden Zeiten reparations weiß / an gebührenden Orthen herfür ziehen / vnd der Paß ob dem Zürch See / frey vnd offen / beyden Regimenten Zürch vnnd Bern verbleiben möchte.

Hiemit kam das außgezogene Kriegsvolck von Zürch vnnd Bern / nach etwas Tagen gen Chur / die von Bern langeten daselbst an / Freytags den II. Augustmonats / da empfiengen sie võ dem Landamman / den Räthen / Hauptleuten vñ Befelchshabern / der Gemeinden vnd Fahnen võ Dissentis / Lügnitz / vber Saxen / Fals / Masax / Roffle vnd Calancka / vmb Abstandt jhres Vorhabens / vnd Andeutung Eygnössischer Legation vermitlung / ein vnverhofftes Schreiben / vnnd verwunderten sie sich dessen nit wenig / daß so gar kein vollkommener Correspondentz / zwischen den etwan gantz vernambten Rhätischen Gemeyndẽ seyn wolte. Auch weil in allem durchpassiren deren von Schweitz vnd Glaris angehörige zu Vtznach etwas Ernsthafftig vmb den Paß angesprochen Conferentz Tag zu Zug gehet ohne Frucht ab. waren / veranlasseten die fünff Orth / Lucern / Vry / Schweitz / Vnderwalden vnd Zug ein Conferentz Tag mit denen von Zürch gen Zug / da erspracheten sich zwar beyde Partheyen den 15. Augusti / freundtlich genug / vnnd vermeinten etliche der schiedlichsten / auff Abschaffung der Wachten an den Gräntzen / gegen Zürch vnd den fünff Orten / ein nähere Zusammentrettung / vnd besserer Correspondentz / als der Eydgnosschafft widerwertige jhnen selbst eingebildet / zu be fürdern. Es bliebe aber dieses Geschäfft / bey seinem angefangenen Wesen / sonderlich deßwegen weil in dem / etlichen Rumorischen in Waffen gestelltẽ Bündnerischen Gemeinden / angebracht worden / daß vor allen Dingen der Ambassador Gueffier (welcher vor etwas Zeits als wir vermeint / zu sehr Partheyisch außgesetzt) widerumb in das Landt berufft / sein ordentliche Residentz darinn haben / die fünff Orth eben so wol / als Zürch vnd Bern / jhr Volck in die Bündt schicken / ein new vnpartheyisch Gericht angestelt / vnd die Römisch Catholische Religion wol versichert werden solte. Da doch die außgezogene viel lieber / ein allgemeine freundtliche Zusamensetzung Eydgnössischer Orten / außlassung vieler schmächlicher / denen die jhrer Religion zugethan / angemasseter Schmach Titulen / zu auffhebung der eingerissenen Gewaltthaten wider in fernere Disputation deß allbereit liquidirten / vnd Verblümung der grausamen Würgereyen im Veltlin / vnnd anderswo / gesehen hetten.

Mitlerweil kame das Regiment von Bern / gen Clefen / vorhabens den richtigen Weg von dannen in das Veltlin zunehmen.

Die von Zürch richteten sich von besser Kom̃ligkeit wegen / nacher dem Obern Engadin / vnd stiessen beyde das Zürchische / Bernische vnnd Pündtnerische Regiment / welchem Johann Guler vorgesetzt war / nachdem sie etliche sehr hohe vnd wilde Berg erstiegen / in der Graffschafft Wurms zusammen. Den 23. Tag Augstmonats / liessen sich die Pündtner dem Berg / Zürch vnnd Bern aber / gestracks dem Thal Fedenas

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[498/0565] ten / sondern auch nach darüber / den nahmhafften Platz Morbing hetten einnehmen mögen / das eroberte / vnd blieben also jhre widerwertige im gantzen Veltlin nach belieben in Meisterschafft vnnd Ansehen. Run auff so ernstliche / vornemblich an beyde Stätt Zürch vnnd Bern gethane Mahnungen / sonderlichen deß Bunds der zehen Gerichten / entschlossen sie sich den geschwornen Bünden nach / jhr bestes zuthun / vnd zu abwehrung nit allein einer so abschewlichen Rebellion sondern auch darauff erhaltenen Hispanischen Gewalts / so viel müglich / nothwendige Hülff zu leysten. Bern vnnd Zürch entschliessen sich den Bündnern beyzuspringen. Die von Zürch rüsteten auß 900. Mann / vnd die von Bern 2000. vnd ein hundert jres Volcks denen gaben sie für einen Obersten Niclausen võ Müllenen / dieselbigen zogen von Bern mit dreyẽ absonderlichen Rottẽ / den 24. vnd 25. Julli / vorhabens den betrangten Bündneren zu Trost / vnd vnangesehen deß Frantzösischen Ambassadoren Myrons abwehrens vnd deß auch Franckreichischen Delegirten auß den Bünden getrettenen Gueffiers / improbierens / vermög jrer Pflicht hoch erforderliche Hülff zu beweisen. Weil aber der Obere Grawe Bundt nicht durchauß einhellig / vnd die Hispanische Factionẽ / dieses hülfflichen zusprungs gantz vbel zu frieden waren / auch der bemelte Bundt die Römisch Catholische Orth schrifftlich vmb verschlagung deß Passes der beyden Stätten Kriegsvolcks / vermahnet hatte: Erfolget dardurch ein Auffhatung der Statt Bern außgezogener Soldaten bey Mellingen / das Stättlein ward mit etwas Zulauffes von Lucern vnd den Freyen Aemptern deß Aergäwes / wider verhoffen besetzet / vnnd beyneben ein nicht geringer Vnwillen / vnder Eydgenossen angerichtet. Gleichwol geriete es zu einer allgemeinen Cõferentz zu Baden / daselbest ward deß Passes wegen zu Mellingen viel gehandelt / vnnd von den Orthen so der Reformirten Religion zugethan vermeint / weil es nur vmb eine Handlung gegen geliebten Bundtsgenossen zu thun / denen ein solche Vnbillichkeit Tyranney vnd Feindschafft / võ den jhren selbs vnd den benachbarten / die sie doch vielmehr defendiren / als offendiren solten / begegnet / so were es ja dem außgezognen Kriegsvolck / auch auff beyder Stätten / Zürch vnd Bern / mit herschenden eignem Grund vñ Boden / den freyen Durchzug zuverhalten / hochbedencklich / nach langer Handlung aber / vnnd da der mehrer theil der Orten / denen die Herrligkeit vber Mellingen zustehet / nit weichen wolten / auß sonderem Fürschlag deren von Zürch / vnnd Bewilligung der Recusirenden Orthen / an statt Mellingen mit gewalt zum Paß zu nöthigẽ / verruckete das Bernische Heer von dannen / nacher dem Fahr bey Windisch / durch ein Particul der Graffschafft Baden / vnd näherte sich der Stall Zürch / jedoch mit offentlichem Vorbehalt / daß Bern / diese jhrem als mitregierendem Orth zugestandene Schmach / zu allen vnd jeden Zeiten reparations weiß / an gebührenden Orthen herfür ziehen / vnd der Paß ob dem Zürch See / frey vnd offen / beyden Regimenten Zürch vnnd Bern verbleiben möchte. Hiemit kam das außgezogene Kriegsvolck von Zürch vnnd Bern / nach etwas Tagen gen Chur / die von Bern langeten daselbst an / Freytags den II. Augustmonats / da empfiengen sie võ dem Landamman / den Räthen / Hauptleuten vñ Befelchshabern / der Gemeinden vnd Fahnen võ Dissentis / Lügnitz / vber Saxen / Fals / Masax / Roffle vnd Calancka / vmb Abstandt jhres Vorhabens / vnd Andeutung Eygnössischer Legation vermitlung / ein vnverhofftes Schreiben / vnnd verwunderten sie sich dessen nit wenig / daß so gar kein vollkommener Correspondentz / zwischen den etwan gantz vernambten Rhätischen Gemeyndẽ seyn wolte. Auch weil in allem durchpassiren deren von Schweitz vnd Glaris angehörige zu Vtznach etwas Ernsthafftig vmb den Paß angesprochen waren / veranlasseten die fünff Orth / Lucern / Vry / Schweitz / Vnderwalden vnd Zug ein Conferentz Tag mit denen von Zürch gen Zug / da erspracheten sich zwar beyde Partheyen den 15. Augusti / freundtlich genug / vnnd vermeinten etliche der schiedlichsten / auff Abschaffung der Wachten an den Gräntzen / gegen Zürch vnd den fünff Orten / ein nähere Zusammentrettung / vnd besserer Correspondentz / als der Eydgnosschafft widerwertige jhnen selbst eingebildet / zu be fürdern. Es bliebe aber dieses Geschäfft / bey seinem angefangenen Wesen / sonderlich deßwegen weil in dem / etlichen Rumorischen in Waffen gestelltẽ Bündnerischen Gemeinden / angebracht worden / daß vor allen Dingen der Ambassador Gueffier (welcher vor etwas Zeits als wir vermeint / zu sehr Partheyisch außgesetzt) widerumb in das Landt berufft / sein ordentliche Residentz darinn haben / die fünff Orth eben so wol / als Zürch vnd Bern / jhr Volck in die Bündt schicken / ein new vnpartheyisch Gericht angestelt / vnd die Römisch Catholische Religion wol versichert werden solte. Da doch die außgezogene viel lieber / ein allgemeine freundtliche Zusamensetzung Eydgnössischer Orten / außlassung vieler schmächlicher / denen die jhrer Religion zugethan / angemasseter Schmach Titulen / zu auffhebung der eingerissenen Gewaltthaten wider in fernere Disputation deß allbereit liquidirten / vnd Verblümung der grausamen Würgereyen im Veltlin / vnnd anderswo / gesehen hetten. Conferentz Tag zu Zug gehet ohne Frucht ab. Mitlerweil kame das Regiment von Bern / gen Clefen / vorhabens den richtigen Weg von dannen in das Veltlin zunehmen. Die von Zürch richteten sich von besser Kom̃ligkeit wegen / nacher dem Obern Engadin / vnd stiessen beyde das Zürchische / Bernische vnnd Pündtnerische Regiment / welchem Johann Guler vorgesetzt war / nachdem sie etliche sehr hohe vnd wilde Berg erstiegen / in der Graffschafft Wurms zusammen. Den 23. Tag Augstmonats / liessen sich die Pündtner dem Berg / Zürch vnnd Bern aber / gestracks dem Thal Fedenas

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 498. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/565>, abgerufen am 22.11.2024.