Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.sind dem Pfaltzgraffen vnnd den Böhmischen Ständen nur vmb einen Tag später / als er vor einen Jahr darvor zum König erwehlet ward / eingehändiget worden. Deßwegen der Pfaltzgraff alsobald dem Fürsten von Anhalt davon Bericht gethan. Der Böhmen Antwort auff Hertzogs Maximiliani Schreiben vnd Vberschickung der Keys. Patenten. Auff deß Hertzogen Schreiben haben die Stände in Böhmen also geantwortet; Sie hette auß Keysers Ferdinandi Edict vnd Patenten / wie auch auß seinen mitgeschickten Schreiben vernommen / mit was grossen vnnd schweren Aufflagen (welche allen Ständen vnd jhrem König selbsten zur Schmach vnd Vnehr gereicheten / vnd jhnen Haß zuzögen / in dem solche Sachen von jhnen begehret würden / welches mit Recht nicht geschehen könte / vnd was sei sich auch allezeit zu thun gewidert /) angegriffen / dessen dann das Widerspiel erschiene / in den Patenten deß Pfaltzgraffen / so wider das Keyserliche Edict publiciret worden / wie auch in der Stände Schrifft / darin sie jhre Iura vnd Gerechtigkeiten von langen Zeiten hero vnd vielen Gründen dargethan. Auß derselben Schrifft were auch offenbar / daß die Stände das jenige / was sie sampt den incorporirten Ländern gethan / auß allgemeinem Rath geschehen / auch ordentlicher vnnd rechtmässiger Weiß verrichtet worden seye / vnnd weren sie bereit deßwegen Gott dem höchsten Richter / vnd allen Menschen / so nicht partheyisch / rechenschafft zu geben. Darnach hette weder der Pfaltzgraff / noch die Stände seiner Durchl. niemals einigen Widerdrieß gethan / noch die Iura der Nachbarschafft violiret / weren also der Hoffnung es würde der Fürst / als vnder den Reichsfürsten ein hochansehenlicher vnd verständiger Herr / nicht zugeben / daß wider den Pfaltzgraffen vnnd deß Königreichs Stände / wie auch die incorporirte Lande / vnd jhre Confoederirte / etwas feindliches tentiret / vnd vngehört der Stände / allen Rechten / vnd den Iuribus gentium zu wider / mit seiner selbst eygenen Gefahr deß Keysers Befehl mit Gewalt vnd den Waffen er zu exequiren sich vnderstehen würde. Wann aber jedoch etwas dergleichen solte vorgenommen werden / so würden nach deß Königreichs Statuten alle Stände vnd Innwohner / zu Beschützung deß Vatterlands zusammen tretten / vnnd wider den / so sie feindlich angriffe / Leib / Ehr / Gut vnnd Blut darsetzen. Dann sie nicht anders köndten / als mit einhelliger Zusammensetzung der Gemüther vnnd Leiber / die von Gott vnnd der Natur zugelassenen Mittel zu Defension zu gebrauchen / vnnd den Pfaltzgraffen / als jhren mit Authorität aller Stände deß Königreichs vnnd der incorporirten Provintzen / mit Recht / den Gesetzen hergebrachten Gewonheit / jhrer Freyheit vnd Libertät gemäß angenommenen erwehlten vnnd gekrönten König / sampt gemeinem Vatterlandt wider allen Gewalt vnnd Waffen / die sie durch keinerley Weg vervrsachet (sintemal hierüber die Stände desto mehr deß Göttlichen Beystands vergewissert weren) mit aller Macht zu verthädigen / vnnd mit Hülffleistung der Confoederirten Länder mit Leib vnd Blut (den Außgang Gott vnd dem Glück heimstellende) zu beschützen. Weil nun bey so gestalten Sachen deß Keysers Edict vnd Befehl sie nicht zu achten / noch anzunehmen hetten / wolten sie hiermit jhme dasselbe wider vberlieffert haben. Pfaltzgraff Friderichs Antwort-Schreiben an den Hertzog in Bayern. Hierbey hat Pfaltzgraff Friderich auch für sich eine Antwort mitgeschicket / dieses Lauts; Er würde sich wol auß vnderschiedlichen Schrifften vnnd Legationen zu entsinnen wissen auß was Vrsachen er das Königreich Böheimb angenommen / welche er jederzeit so wichtig vnd billich erachtet / daß er seine consilia zu ändern keine Vrsach befunden / sonderlich weil er an sein / Hertzogs Maximiliani Trew vnd Standhafftigkeit keinen Zweiffel gehabt. So wüste er auch wol / daß von den Ständen in Böhmen vnnd der incorporirten Provintzen offtmals jhrer gerechten Handlung halben / in dem sie Ferdinando die Eron entzogen / vnnd durch freye vota jhme vbergeben / Rechenschafft gegeben / vnnd was für Einwurff dargegen geschehen können mit öffentlichen Schrifften abgedienet worden / wie dann auch mehrere Gründe jhrer Handlung halben / auß den beyligenden Schreiben / so die Stände beneben seinem abgehen lassen / zu ersehen weren. Dieses käme jhme vber die massen wunderlich vor / köndte es auch nicht fassen / mit was Recht doch / zu wider allen Reichs Satzungen vnnd Decreten an dem Keyserlichen Hoff / auß Keyserlicher Authorität in seiner eygenen Privat Sach (da doch er Pfaltzgraff sein Königreich vnd Provintzen mit dem Keyser in keiner Streittigkeit weren / sondern allein mit dem Hauß Oesterreich / welches jhme ein erbliches Recht an das Böhmische Königreich zu eygnen wolte / zuthun hetten) wider jhne Pfaltzgraffen könte gehandelt vnd decerniert werden. In dem vbrigen daß er / als wann er desperierte consilia ergriffen / geziehen werden wolte / gleichsam er mit dem allgemeinen Feindt der Christenheit / wider das Römische Reich vnd das Vatterland conspirirte / vnnd dasselbe auß Hoffnung einer Hülff / der Türckischen Grausamkeit zu der Dienstbarkeit zu vnderwerffen gesinnet were; seye ein lauteres Gedicht / vnnd jhme niemahlen in seine Gedancken kommen / vnnd hette er dessen sein gutes Gewissen zu einem Zeugen / darauff er sich verliesse. Sie vielmehr / die die Böhmen vnnd jhre Confoederirte vberzögen / solten zusehen / damit nicht / in dem sie jhr eygene Privat Sachen trieben / vnnd denselben nachhängeten / das gantze Christliche Reich durch innerliche Vnruhe zertrennet / dem Türcken für einen Raub dargeworffen werde / welches er Gott dem gerechten Richter befohlen haben wolte. Herleberg vnd Haymhausen werden in Böhmen geschicket. Vnder solcher Schriftwächselung / damit doch nichts außgerichtet worden / wurde den Obristen Herlebergern vnd Haimhausen befohlen / daß sie sind dem Pfaltzgraffen vnnd den Böhmischen Ständen nur vmb einen Tag später / als er vor einen Jahr darvor zum König erwehlet ward / eingehändiget worden. Deßwegen der Pfaltzgraff alsobald dem Fürsten von Anhalt davon Bericht gethan. Der Böhmen Antwort auff Hertzogs Maximiliani Schreiben vnd Vberschickũg der Keys. Patenten. Auff deß Hertzogen Schreiben haben die Stände in Böhmen also geantwortet; Sie hette auß Keysers Ferdinandi Edict vnd Patenten / wie auch auß seinen mitgeschickten Schreiben vernommen / mit was grossen vnnd schweren Aufflagen (welche allen Ständen vnd jhrem König selbsten zur Schmach vnd Vnehr gereicheten / vnd jhnen Haß zuzögen / in dem solche Sachen von jhnen begehret würden / welches mit Recht nicht geschehen könte / vnd was sei sich auch allezeit zu thũ gewidert /) angegriffen / dessen dann das Widerspiel erschiene / in den Patenten deß Pfaltzgraffen / so wider das Keyserliche Edict publiciret worden / wie auch in der Stände Schrifft / darin sie jhre Iura vnd Gerechtigkeiten von langen Zeiten hero vnd vielen Gründen dargethan. Auß derselben Schrifft were auch offenbar / daß die Stände das jenige / was sie sampt den incorporirten Ländern gethan / auß allgemeinem Rath geschehen / auch ordentlicher vnnd rechtmässiger Weiß verrichtet worden seye / vnnd weren sie bereit deßwegen Gott dem höchsten Richter / vnd allen Menschen / so nicht partheyisch / rechenschafft zu geben. Darnach hette weder der Pfaltzgraff / noch die Stände seiner Durchl. niemals einigen Widerdrieß gethan / noch die Iura der Nachbarschafft violiret / weren also der Hoffnung es würde der Fürst / als vnder den Reichsfürsten ein hochansehenlicher vnd verständiger Herr / nicht zugeben / daß wider den Pfaltzgraffen vnnd deß Königreichs Stände / wie auch die incorporirte Lande / vnd jhre Confoederirte / etwas feindliches tentiret / vnd vngehört der Stände / allen Rechten / vnd den Iuribus gentium zu wider / mit seiner selbst eygenen Gefahr deß Keysers Befehl mit Gewalt vnd den Waffen er zu exequiren sich vnderstehen würde. Wann aber jedoch etwas dergleichen solte vorgenommen werden / so würden nach deß Königreichs Statuten alle Stände vnd Innwohner / zu Beschützung deß Vatterlands zusammen tretten / vnnd wider den / so sie feindlich angriffe / Leib / Ehr / Gut vnnd Blut darsetzen. Dann sie nicht anders köndten / als mit einhelliger Zusammensetzung der Gemüther vnnd Leiber / die von Gott vnnd der Natur zugelassenen Mittel zu Defension zu gebrauchen / vnnd den Pfaltzgraffen / als jhren mit Authorität aller Stände deß Königreichs vnnd der incorporirten Provintzen / mit Recht / den Gesetzen hergebrachten Gewonheit / jhrer Freyheit vnd Libertät gemäß angenommenen erwehlten vnnd gekrönten König / sampt gemeinem Vatterlandt wider allen Gewalt vnnd Waffen / die sie durch keinerley Weg vervrsachet (sintemal hierüber die Stände desto mehr deß Göttlichen Beystands vergewissert weren) mit aller Macht zu verthädigen / vnnd mit Hülffleistung der Confoederirten Länder mit Leib vnd Blut (den Außgang Gott vnd dem Glück heimstellende) zu beschützen. Weil nun bey so gestalten Sachen deß Keysers Edict vnd Befehl sie nicht zu achten / noch anzunehmen hetten / wolten sie hiermit jhme dasselbe wider vberlieffert haben. Pfaltzgraff Friderichs Antwort-Schreiben an den Hertzog in Bayern. Hierbey hat Pfaltzgraff Friderich auch für sich eine Antwort mitgeschicket / dieses Lauts; Er würde sich wol auß vnderschiedlichen Schrifften vnnd Legationen zu entsinnen wissen auß was Vrsachen er das Königreich Böheimb angenommen / welche er jederzeit so wichtig vnd billich erachtet / daß er seine consilia zu ändern keine Vrsach befunden / sonderlich weil er an sein / Hertzogs Maximiliani Trew vnd Standhafftigkeit keinen Zweiffel gehabt. So wüste er auch wol / daß von den Ständen in Böhmen vnnd der incorporirten Provintzen offtmals jhrer gerechten Handlung halben / in dem sie Ferdinando die Eron entzogen / vnnd durch freye vota jhme vbergeben / Rechenschafft gegeben / vnnd was für Einwurff dargegen geschehen können mit öffentlichen Schrifften abgedienet worden / wie dann auch mehrere Gründe jhrer Handlung halben / auß den beyligenden Schreiben / so die Stände beneben seinem abgehen lassen / zu ersehen weren. Dieses käme jhme vber die massen wunderlich vor / köndte es auch nicht fassen / mit was Recht doch / zu wider allen Reichs Satzungen vnnd Decreten an dem Keyserlichen Hoff / auß Keyserlicher Authorität in seiner eygenen Privat Sach (da doch er Pfaltzgraff sein Königreich vnd Provintzen mit dem Keyser in keiner Streittigkeit weren / sondern allein mit dem Hauß Oesterreich / welches jhme ein erbliches Recht an das Böhmische Königreich zu eygnen wolte / zuthun hetten) wider jhne Pfaltzgraffen könte gehandelt vnd decerniert werden. In dem vbrigen daß er / als wann er desperierte consilia ergriffen / geziehen werden wolte / gleichsam er mit dem allgemeinen Feindt der Christenheit / wider das Römische Reich vnd das Vatterland conspirirte / vnnd dasselbe auß Hoffnung einer Hülff / der Türckischen Grausamkeit zu der Dienstbarkeit zu vnderwerffen gesinnet were; seye ein lauteres Gedicht / vnnd jhme niemahlen in seine Gedancken kommen / vnnd hette er dessen sein gutes Gewissen zu einem Zeugen / darauff er sich verliesse. Sie vielmehr / die die Böhmen vnnd jhre Confoederirte vberzögen / solten zusehen / damit nicht / in dem sie jhr eygene Privat Sachen trieben / vnnd denselben nachhängeten / das gantze Christliche Reich durch innerliche Vnruhe zertrennet / dem Türcken für einen Raub dargeworffen werde / welches er Gott dem gerechten Richter befohlen haben wolte. Herleberg vnd Haymhausen werden in Böhmen geschicket. Vnder solcher Schriftwächselung / damit doch nichts außgerichtet worden / wurde den Obristen Herlebergern vnd Haimhausen befohlen / daß sie <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0510" n="451"/> sind dem Pfaltzgraffen vnnd den Böhmischen Ständen nur vmb einen Tag später / als er vor einen Jahr darvor zum König erwehlet ward / eingehändiget worden. Deßwegen der Pfaltzgraff alsobald dem Fürsten von Anhalt davon Bericht gethan.</p> <p><note place="left">Der Böhmen Antwort auff Hertzogs Maximiliani Schreiben vnd Vberschickũg der Keys. Patenten.</note> Auff deß Hertzogen Schreiben haben die Stände in Böhmen also geantwortet;</p> <p>Sie hette auß Keysers Ferdinandi Edict vnd Patenten / wie auch auß seinen mitgeschickten Schreiben vernommen / mit was grossen vnnd schweren Aufflagen (welche allen Ständen vnd jhrem König selbsten zur Schmach vnd Vnehr gereicheten / vnd jhnen Haß zuzögen / in dem solche Sachen von jhnen begehret würden / welches mit Recht nicht geschehen könte / vnd was sei sich auch allezeit zu thũ gewidert /) angegriffen / dessen dann das Widerspiel erschiene / in den Patenten deß Pfaltzgraffen / so wider das Keyserliche Edict publiciret worden / wie auch in der Stände Schrifft / darin sie jhre Iura vnd Gerechtigkeiten von langen Zeiten hero vnd vielen Gründen dargethan. Auß derselben Schrifft were auch offenbar / daß die Stände das jenige / was sie sampt den incorporirten Ländern gethan / auß allgemeinem Rath geschehen / auch ordentlicher vnnd rechtmässiger Weiß verrichtet worden seye / vnnd weren sie bereit deßwegen Gott dem höchsten Richter / vnd allen Menschen / so nicht partheyisch / rechenschafft zu geben.</p> <p>Darnach hette weder der Pfaltzgraff / noch die Stände seiner Durchl. niemals einigen Widerdrieß gethan / noch die Iura der Nachbarschafft violiret / weren also der Hoffnung es würde der Fürst / als vnder den Reichsfürsten ein hochansehenlicher vnd verständiger Herr / nicht zugeben / daß wider den Pfaltzgraffen vnnd deß Königreichs Stände / wie auch die incorporirte Lande / vnd jhre Confoederirte / etwas feindliches tentiret / vnd vngehört der Stände / allen Rechten / vnd den Iuribus gentium zu wider / mit seiner selbst eygenen Gefahr deß Keysers Befehl mit Gewalt vnd den Waffen er zu exequiren sich vnderstehen würde.</p> <p>Wann aber jedoch etwas dergleichen solte vorgenommen werden / so würden nach deß Königreichs Statuten alle Stände vnd Innwohner / zu Beschützung deß Vatterlands zusammen tretten / vnnd wider den / so sie feindlich angriffe / Leib / Ehr / Gut vnnd Blut darsetzen. Dann sie nicht anders köndten / als mit einhelliger Zusammensetzung der Gemüther vnnd Leiber / die von Gott vnnd der Natur zugelassenen Mittel zu Defension zu gebrauchen / vnnd den Pfaltzgraffen / als jhren mit Authorität aller Stände deß Königreichs vnnd der incorporirten Provintzen / mit Recht / den Gesetzen hergebrachten Gewonheit / jhrer Freyheit vnd Libertät gemäß angenommenen erwehlten vnnd gekrönten König / sampt gemeinem Vatterlandt wider allen Gewalt vnnd Waffen / die sie durch keinerley Weg vervrsachet (sintemal hierüber die Stände desto mehr deß Göttlichen Beystands vergewissert weren) mit aller Macht zu verthädigen / vnnd mit Hülffleistung der Confoederirten Länder mit Leib vnd Blut (den Außgang Gott vnd dem Glück heimstellende) zu beschützen. Weil nun bey so gestalten Sachen deß Keysers Edict vnd Befehl sie nicht zu achten / noch anzunehmen hetten / wolten sie hiermit jhme dasselbe wider vberlieffert haben.</p> <p><note place="right">Pfaltzgraff Friderichs Antwort-Schreiben an den Hertzog in Bayern.</note> Hierbey hat Pfaltzgraff Friderich auch für sich eine Antwort mitgeschicket / dieses Lauts;</p> <p>Er würde sich wol auß vnderschiedlichen Schrifften vnnd Legationen zu entsinnen wissen auß was Vrsachen er das Königreich Böheimb angenommen / welche er jederzeit so wichtig vnd billich erachtet / daß er seine consilia zu ändern keine Vrsach befunden / sonderlich weil er an sein / Hertzogs Maximiliani Trew vnd Standhafftigkeit keinen Zweiffel gehabt.</p> <p>So wüste er auch wol / daß von den Ständen in Böhmen vnnd der incorporirten Provintzen offtmals jhrer gerechten Handlung halben / in dem sie Ferdinando die Eron entzogen / vnnd durch freye vota jhme vbergeben / Rechenschafft gegeben / vnnd was für Einwurff dargegen geschehen können mit öffentlichen Schrifften abgedienet worden / wie dann auch mehrere Gründe jhrer Handlung halben / auß den beyligenden Schreiben / so die Stände beneben seinem abgehen lassen / zu ersehen weren.</p> <p>Dieses käme jhme vber die massen wunderlich vor / köndte es auch nicht fassen / mit was Recht doch / zu wider allen Reichs Satzungen vnnd Decreten an dem Keyserlichen Hoff / auß Keyserlicher Authorität in seiner eygenen Privat Sach (da doch er Pfaltzgraff sein Königreich vnd Provintzen mit dem Keyser in keiner Streittigkeit weren / sondern allein mit dem Hauß Oesterreich / welches jhme ein erbliches Recht an das Böhmische Königreich zu eygnen wolte / zuthun hetten) wider jhne Pfaltzgraffen könte gehandelt vnd decerniert werden.</p> <p>In dem vbrigen daß er / als wann er desperierte consilia ergriffen / geziehen werden wolte / gleichsam er mit dem allgemeinen Feindt der Christenheit / wider das Römische Reich vnd das Vatterland conspirirte / vnnd dasselbe auß Hoffnung einer Hülff / der Türckischen Grausamkeit zu der Dienstbarkeit zu vnderwerffen gesinnet were; seye ein lauteres Gedicht / vnnd jhme niemahlen in seine Gedancken kommen / vnnd hette er dessen sein gutes Gewissen zu einem Zeugen / darauff er sich verliesse. Sie vielmehr / die die Böhmen vnnd jhre Confoederirte vberzögen / solten zusehen / damit nicht / in dem sie jhr eygene Privat Sachen trieben / vnnd denselben nachhängeten / das gantze Christliche Reich durch innerliche Vnruhe zertrennet / dem Türcken für einen Raub dargeworffen werde / welches er Gott dem gerechten Richter befohlen haben wolte.</p> <p><note place="right">Herleberg vnd Haymhausen werden in Böhmen geschicket.</note> Vnder solcher Schriftwächselung / damit doch nichts außgerichtet worden / wurde den Obristen Herlebergern vnd Haimhausen befohlen / daß sie </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [451/0510]
sind dem Pfaltzgraffen vnnd den Böhmischen Ständen nur vmb einen Tag später / als er vor einen Jahr darvor zum König erwehlet ward / eingehändiget worden. Deßwegen der Pfaltzgraff alsobald dem Fürsten von Anhalt davon Bericht gethan.
Auff deß Hertzogen Schreiben haben die Stände in Böhmen also geantwortet;
Der Böhmen Antwort auff Hertzogs Maximiliani Schreiben vnd Vberschickũg der Keys. Patenten. Sie hette auß Keysers Ferdinandi Edict vnd Patenten / wie auch auß seinen mitgeschickten Schreiben vernommen / mit was grossen vnnd schweren Aufflagen (welche allen Ständen vnd jhrem König selbsten zur Schmach vnd Vnehr gereicheten / vnd jhnen Haß zuzögen / in dem solche Sachen von jhnen begehret würden / welches mit Recht nicht geschehen könte / vnd was sei sich auch allezeit zu thũ gewidert /) angegriffen / dessen dann das Widerspiel erschiene / in den Patenten deß Pfaltzgraffen / so wider das Keyserliche Edict publiciret worden / wie auch in der Stände Schrifft / darin sie jhre Iura vnd Gerechtigkeiten von langen Zeiten hero vnd vielen Gründen dargethan. Auß derselben Schrifft were auch offenbar / daß die Stände das jenige / was sie sampt den incorporirten Ländern gethan / auß allgemeinem Rath geschehen / auch ordentlicher vnnd rechtmässiger Weiß verrichtet worden seye / vnnd weren sie bereit deßwegen Gott dem höchsten Richter / vnd allen Menschen / so nicht partheyisch / rechenschafft zu geben.
Darnach hette weder der Pfaltzgraff / noch die Stände seiner Durchl. niemals einigen Widerdrieß gethan / noch die Iura der Nachbarschafft violiret / weren also der Hoffnung es würde der Fürst / als vnder den Reichsfürsten ein hochansehenlicher vnd verständiger Herr / nicht zugeben / daß wider den Pfaltzgraffen vnnd deß Königreichs Stände / wie auch die incorporirte Lande / vnd jhre Confoederirte / etwas feindliches tentiret / vnd vngehört der Stände / allen Rechten / vnd den Iuribus gentium zu wider / mit seiner selbst eygenen Gefahr deß Keysers Befehl mit Gewalt vnd den Waffen er zu exequiren sich vnderstehen würde.
Wann aber jedoch etwas dergleichen solte vorgenommen werden / so würden nach deß Königreichs Statuten alle Stände vnd Innwohner / zu Beschützung deß Vatterlands zusammen tretten / vnnd wider den / so sie feindlich angriffe / Leib / Ehr / Gut vnnd Blut darsetzen. Dann sie nicht anders köndten / als mit einhelliger Zusammensetzung der Gemüther vnnd Leiber / die von Gott vnnd der Natur zugelassenen Mittel zu Defension zu gebrauchen / vnnd den Pfaltzgraffen / als jhren mit Authorität aller Stände deß Königreichs vnnd der incorporirten Provintzen / mit Recht / den Gesetzen hergebrachten Gewonheit / jhrer Freyheit vnd Libertät gemäß angenommenen erwehlten vnnd gekrönten König / sampt gemeinem Vatterlandt wider allen Gewalt vnnd Waffen / die sie durch keinerley Weg vervrsachet (sintemal hierüber die Stände desto mehr deß Göttlichen Beystands vergewissert weren) mit aller Macht zu verthädigen / vnnd mit Hülffleistung der Confoederirten Länder mit Leib vnd Blut (den Außgang Gott vnd dem Glück heimstellende) zu beschützen. Weil nun bey so gestalten Sachen deß Keysers Edict vnd Befehl sie nicht zu achten / noch anzunehmen hetten / wolten sie hiermit jhme dasselbe wider vberlieffert haben.
Hierbey hat Pfaltzgraff Friderich auch für sich eine Antwort mitgeschicket / dieses Lauts;
Pfaltzgraff Friderichs Antwort-Schreiben an den Hertzog in Bayern. Er würde sich wol auß vnderschiedlichen Schrifften vnnd Legationen zu entsinnen wissen auß was Vrsachen er das Königreich Böheimb angenommen / welche er jederzeit so wichtig vnd billich erachtet / daß er seine consilia zu ändern keine Vrsach befunden / sonderlich weil er an sein / Hertzogs Maximiliani Trew vnd Standhafftigkeit keinen Zweiffel gehabt.
So wüste er auch wol / daß von den Ständen in Böhmen vnnd der incorporirten Provintzen offtmals jhrer gerechten Handlung halben / in dem sie Ferdinando die Eron entzogen / vnnd durch freye vota jhme vbergeben / Rechenschafft gegeben / vnnd was für Einwurff dargegen geschehen können mit öffentlichen Schrifften abgedienet worden / wie dann auch mehrere Gründe jhrer Handlung halben / auß den beyligenden Schreiben / so die Stände beneben seinem abgehen lassen / zu ersehen weren.
Dieses käme jhme vber die massen wunderlich vor / köndte es auch nicht fassen / mit was Recht doch / zu wider allen Reichs Satzungen vnnd Decreten an dem Keyserlichen Hoff / auß Keyserlicher Authorität in seiner eygenen Privat Sach (da doch er Pfaltzgraff sein Königreich vnd Provintzen mit dem Keyser in keiner Streittigkeit weren / sondern allein mit dem Hauß Oesterreich / welches jhme ein erbliches Recht an das Böhmische Königreich zu eygnen wolte / zuthun hetten) wider jhne Pfaltzgraffen könte gehandelt vnd decerniert werden.
In dem vbrigen daß er / als wann er desperierte consilia ergriffen / geziehen werden wolte / gleichsam er mit dem allgemeinen Feindt der Christenheit / wider das Römische Reich vnd das Vatterland conspirirte / vnnd dasselbe auß Hoffnung einer Hülff / der Türckischen Grausamkeit zu der Dienstbarkeit zu vnderwerffen gesinnet were; seye ein lauteres Gedicht / vnnd jhme niemahlen in seine Gedancken kommen / vnnd hette er dessen sein gutes Gewissen zu einem Zeugen / darauff er sich verliesse. Sie vielmehr / die die Böhmen vnnd jhre Confoederirte vberzögen / solten zusehen / damit nicht / in dem sie jhr eygene Privat Sachen trieben / vnnd denselben nachhängeten / das gantze Christliche Reich durch innerliche Vnruhe zertrennet / dem Türcken für einen Raub dargeworffen werde / welches er Gott dem gerechten Richter befohlen haben wolte.
Vnder solcher Schriftwächselung / damit doch nichts außgerichtet worden / wurde den Obristen Herlebergern vnd Haimhausen befohlen / daß sie
Herleberg vnd Haymhausen werden in Böhmen geschicket.
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