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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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vermelden wollen / mit inständigem Gesinnen / ernstlichen Ermahnung / vnnd vnnachlässigen Begehren / Ew. LLd. wollen nach Einhändigung dieser vns abgenöthigten Auffmahnung vorbemeldtes jhres Vettern L. Fürstenthumb vnnd Vnderthanen / so er von vnserer Cron Böhmen zu Lehen trägt vnnd nunmehr erledigt / wie auch dieselben vnser geleysten Pflichten / von Königl. Macht / Authorität vnnd Vollkommenheit wegen / gnädigst entnommen vnnd loß gezehlet / vermög der samptlichen Belehnung / vnd wie dieselbige Vnderthanen Ew. LLd. allbereit hiebevor durch die Erbhuldigung geschworen / sind in dero Gelübden allbereit hiebevor durch die Erbhuldigung genommen / vns vnnd der Cron Böhmen zum besten / schleunigst aufffordern / ernstlich ermahnen / vnd in Manglung gutwilligen Gehorsambs mit Kriegsverfolgung eusserstem ewerm Vermögen nachtreiben / vnd solches bey Verlust ewer eygenen selbst habenden Böhmischen Lehen / Regalien vnd Anwarten nicht anderst halten; ingleichem wollen Ew. LLd. mit allem müglichen Fleiß verhüten / damit mehrgedachtem Churfürsten von vnsern Feinden den Ligisten / weder mit Gelt / Geschütz / Kriegsvolck / Oeffnungen der Päß einige Hülff / Beystandt vnnd Forderung wider vns / die Cron Böhmen vnnd incorporirte Länder nicht geleystet oder praestirt werden möge.

Das wollen wir vns zu Ew. LLd. gäntzlichen versehen / vnnd jhnen sampt vnnd sonders mit Freundschafft vnd Vetterlichen Willen wol zugethan verbleiben / sie auch für männiglichs Vberfall vnd Vergewaltigung durch eylenden Zuzug schützen / ja Leib / Leben / Gut vnd Blut bey E. LLd. auffsetzen / etc.

Hertzog Johan Casimir vnd Hertzog Ernst berichten den Churfürsten von Sachsen von König Friderichs Begehren. Als nun vorgedachte Hertzogen Gebrüdere auß diesem Schreiben König Friederichs Meynung vernommen / haben sie von solchen Dingen alsbald den Churfürsten von Sachsen berichtet; welcher darauff den 13. Octobris von Bautzen auß jhnen dieses Innhalts geantwortet:

P. P. Bedancken vns der beschehenen Communication freundlichen / vnnd wie wir solche nicht anders als trewlich vnnd wolgemeynt auffvnd Vnd was selbiger darauff geantwortet. annehmen vnnd Ew. LLd. beharrliche Liebe vnnd gute Affection gegen vns vnnd vnserm Hauß vermercken vnnd spüren: Also können wir Ewer LLd. vnangefügt nicht lassen / daß die drey Evangelische Stände der Cron Böheimb kurtz vor vnserm Auffzug in das Marggraffthumb Ober Laußnitz etliche jhres Mittels nacher Dreßden zu vns abgefertiget / vnnd eben dieses Münd-vnd Schrifftlichen vorbringen lassen / was bey Ewer LLd. geschehen vnnd erfolget. Darauff wir vns dann dergestallt Schrifftlichen erkläret / wie die Beylag A. außweist.

Vnd weil darauß genugsamb zuvernehmen / daß vnsere Intentiones vnnd Vorhaben allein zu Fried vnnd Ruhe / Erhaltung der Stände Freyheiten vnnd Privilegien / insonderheit aber Fortpflantzung vnserer wahren / Christlichen vnd in der Augspurgischen Confession begriffenen Religion gerichtet / inmassen solches auch die vns auffgetragene Keyserliche Commission / vnd vnser an die Stände deß Marggraffthumbs Ober Laußnitz verfertigtes Außschreiben genugsamb bezeugen / so hetten wir vns nicht versehen können / daß vnsere Fried fertige / vnd zum gebührlichen Respect gegen die Römische Keyserliche Mayest. rc. gerichtete actiones vor Feindseligkeiten geachtet / vnd wir alsbald im Namen Chur-Pfaltzens / in offenen Patenten vor einen Feind auß geruffen / vnnd alle Commercia / so zwischen der Cron Böheimb vnnd vnsern Landen / zu der Vnderthanen Nutz vnnd Frommen / vnnd der Herrschafft Auffnemen bißhero gepflogen worden / auffgehebt vnnd verbotten werden sollen / in ferrnerer Erwegung / daß zu Benehmung alles Verdachts einiger Feindseligkeit / wir die Stände deß angeregten Marggraffthumbs durch den im Marggraffthumb verordneten Landshauptmann / Adolphen von Gersdorff / rc. gen Budissin zu dem Ende zusammen fordern lassen / die Eröffnung Keyserlicher Commission anzuhören vnd sich zu erklären / ob sie die darinnen angebottene Keyserliche vnnd Königliche Gnade nochmals acceptiren zum Keyserlichen Gehorsamb vntergeben / oder bey dem newen Regiment / welchem sie gleichwol mit Pflichten noch zur Zeit nicht zugethan weren / verharren vnd bleiben wollen / vnd zu solcher Verrichtung den Vesten / vnsern bestalten Kriegs Rath / General Commissarium / Ober Auffsehern der Graffschafft Manßfeld vnd lieben getrewen / Jacoben von Grünthal zu Voigtstätt / rc. zu jhnen den versambleten Ständen / ohne einiges bey sich habendes Kriegsvolck abgefertiget.

Nach dem aber durch das Marggräffische Kriegsvolck die Statt vberfallen / occupirt vnser dahin abgefertigter Gesandter in Arrest genommen / anfänglich gegen der Sittaw / folgends nacher Prag geführet / die Stände von jhrer guten Inclination abwendig gemacht / vnnd eine Feindseligkeit nach der andern verübet worden. Haben wir endlich nicht vmbgehen können / zu Erhaltung der Keyserl. vnd Königl. May. rc. Authorität vnnd vnserer eygenen Reputation / solche Mittel vor die Hand zunemen / dardurch man sich der Statt / wiewol nicht ohne Schaden / bemächtiget / vnnd das jenige erlanget / was mehr angeregte Keyserliche Commission auff den eussersten Fall erfordert. Welches alles aber wol were verblieben / wann obangedeutes vnterlassen / vnnd man nicht mehr zur Feindseligkeit / als zur angebottenen Güte vnnd Gnade Beliebung getragen hette. An vnserm Orth hat es an trewem ermahnen nicht ermangelt / wie wenig aber wir damit außgerichtet / vnd alle anerbottene Interpositiones abgeschlagen / die tractatus verschworen / dar gegen beschwerliche vnd allen Obrigkeiten nachtheilige Verbündnüsse auffgerichtet / darein auch die jenigen gezogen / die jedesmals vor Erbfeinde der Christenheit gehalten / vnd von

vermelden wollen / mit inständigem Gesinnen / ernstlichen Ermahnung / vnnd vnnachlässigen Begehren / Ew. LLd. wollen nach Einhändigung dieser vns abgenöthigten Auffmahnung vorbemeldtes jhres Vettern L. Fürstenthumb vnnd Vnderthanen / so er von vnserer Cron Böhmen zu Lehen trägt vnnd nunmehr erledigt / wie auch dieselben vnser geleysten Pflichten / von Königl. Macht / Authorität vnnd Vollkommenheit wegen / gnädigst entnommen vnnd loß gezehlet / vermög der samptlichen Belehnung / vnd wie dieselbige Vnderthanen Ew. LLd. allbereit hiebevor durch die Erbhuldigung geschworen / sind in dero Gelübden allbereit hiebevor durch die Erbhuldigung genommen / vns vnnd der Cron Böhmen zum besten / schleunigst aufffordern / ernstlich ermahnen / vnd in Manglung gutwilligen Gehorsambs mit Kriegsverfolgung eusserstem ewerm Vermögen nachtreiben / vnd solches bey Verlust ewer eygenen selbst habenden Böhmischen Lehen / Regalien vnd Anwarten nicht anderst halten; ingleichem wollen Ew. LLd. mit allem müglichen Fleiß verhüten / damit mehrgedachtem Churfürsten von vnsern Feinden den Ligisten / weder mit Gelt / Geschütz / Kriegsvolck / Oeffnungen der Päß einige Hülff / Beystandt vnnd Forderung wider vns / die Cron Böhmen vnnd incorporirte Länder nicht geleystet oder praestirt werden möge.

Das wollen wir vns zu Ew. LLd. gäntzlichen versehen / vnnd jhnen sampt vnnd sonders mit Freundschafft vnd Vetterlichen Willen wol zugethan verbleiben / sie auch für männiglichs Vberfall vnd Vergewaltigung durch eylenden Zuzug schützen / ja Leib / Leben / Gut vnd Blut bey E. LLd. auffsetzen / etc.

Hertzog Johan Casimir vnd Hertzog Ernst berichten den Churfürsten von Sachsen von König Friderichs Begehren. Als nun vorgedachte Hertzogen Gebrüdere auß diesem Schreiben König Friederichs Meynung vernommen / haben sie von solchen Dingen alsbald den Churfürsten von Sachsen berichtet; welcher darauff den 13. Octobris von Bautzen auß jhnen dieses Innhalts geantwortet:

P. P. Bedancken vns der beschehenen Communication freundlichen / vnnd wie wir solche nicht anders als trewlich vnnd wolgemeynt auffvnd Vnd was selbiger darauff geantwortet. annehmen vnnd Ew. LLd. beharrliche Liebe vnnd gute Affection gegen vns vnnd vnserm Hauß vermercken vnnd spüren: Also können wir Ewer LLd. vnangefügt nicht lassen / daß die drey Evangelische Stände der Cron Böheimb kurtz vor vnserm Auffzug in das Marggraffthumb Ober Laußnitz etliche jhres Mittels nacher Dreßden zu vns abgefertiget / vnnd eben dieses Münd-vnd Schrifftlichen vorbringen lassen / was bey Ewer LLd. geschehen vnnd erfolget. Darauff wir vns dann dergestallt Schrifftlichen erkläret / wie die Beylag A. außweist.

Vnd weil darauß genugsamb zuvernehmen / daß vnsere Intentiones vnnd Vorhaben allein zu Fried vnnd Ruhe / Erhaltung der Stände Freyheiten vnnd Privilegien / insonderheit aber Fortpflantzung vnserer wahren / Christlichen vnd in der Augspurgischen Confession begriffenen Religion gerichtet / inmassen solches auch die vns auffgetragene Keyserliche Commission / vnd vnser an die Stände deß Marggraffthumbs Ober Laußnitz verfertigtes Außschreiben genugsamb bezeugen / so hetten wir vns nicht versehen können / daß vnsere Fried fertige / vnd zum gebührlichen Respect gegen die Römische Keyserliche Mayest. rc. gerichtete actiones vor Feindseligkeiten geachtet / vnd wir alsbald im Namen Chur-Pfaltzens / in offenen Patenten vor einen Feind auß geruffen / vnnd alle Commercia / so zwischen der Cron Böheimb vnnd vnsern Landen / zu der Vnderthanen Nutz vnnd Frommen / vnnd der Herrschafft Auffnemen bißhero gepflogen worden / auffgehebt vnnd verbotten werden sollen / in ferrnerer Erwegung / daß zu Benehmung alles Verdachts einiger Feindseligkeit / wir die Stände deß angeregten Marggraffthumbs durch den im Marggraffthumb verordneten Landshauptmann / Adolphen von Gersdorff / rc. gen Budissin zu dem Ende zusammen fordern lassen / die Eröffnung Keyserlicher Commission anzuhören vnd sich zu erklären / ob sie die darinnen angebottene Keyserliche vnnd Königliche Gnade nochmals acceptiren zum Keyserlichen Gehorsamb vntergeben / oder bey dem newen Regiment / welchem sie gleichwol mit Pflichten noch zur Zeit nicht zugethan weren / verharren vnd bleiben wollen / vnd zu solcher Verrichtung den Vesten / vnsern bestalten Kriegs Rath / General Commissarium / Ober Auffsehern der Graffschafft Manßfeld vnd lieben getrewen / Jacoben von Grünthal zu Voigtstätt / rc. zu jhnen den versambleten Ständen / ohne einiges bey sich habendes Kriegsvolck abgefertiget.

Nach dem aber durch das Marggräffische Kriegsvolck die Statt vberfallen / occupirt vnser dahin abgefertigter Gesandter in Arrest genommen / anfänglich gegen der Sittaw / folgends nacher Prag geführet / die Stände von jhrer guten Inclination abwendig gemacht / vnnd eine Feindseligkeit nach der andern verübet worden. Haben wir endlich nicht vmbgehen können / zu Erhaltung der Keyserl. vnd Königl. May. rc. Authorität vnnd vnserer eygenen Reputation / solche Mittel vor die Hand zunemen / dardurch man sich der Statt / wiewol nicht ohne Schaden / bemächtiget / vnnd das jenige erlanget / was mehr angeregte Keyserliche Commission auff den eussersten Fall erfordert. Welches alles aber wol were verblieben / wann obangedeutes vnterlassen / vnnd man nicht mehr zur Feindseligkeit / als zur angebottenen Güte vnnd Gnade Beliebung getragen hette. An vnserm Orth hat es an trewem ermahnen nicht ermangelt / wie wenig aber wir damit außgerichtet / vnd alle anerbottene Interpositiones abgeschlagen / die tractatus verschworen / dar gegen beschwerliche vñ allen Obrigkeiten nachtheilige Verbündnüsse auffgerichtet / darein auch die jenigen gezogen / die jedesmals vor Erbfeinde der Christenheit gehalten / vnd von

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          <p>Das wollen wir vns zu Ew. LLd. gäntzlichen versehen / vnnd jhnen sampt vnnd                      sonders mit Freundschafft vnd Vetterlichen Willen wol zugethan verbleiben / sie                      auch für männiglichs Vberfall vnd Vergewaltigung durch eylenden Zuzug schützen /                      ja Leib / Leben / Gut vnd Blut bey E. LLd. auffsetzen / etc.</p>
          <p><note place="left">Hertzog Johan Casimir vnd Hertzog Ernst berichten den                          Churfürsten von Sachsen von König Friderichs Begehren.</note> Als nun                      vorgedachte Hertzogen Gebrüdere auß diesem Schreiben König Friederichs Meynung                      vernommen / haben sie von solchen Dingen alsbald den Churfürsten von Sachsen                      berichtet; welcher darauff den 13. Octobris von Bautzen auß jhnen dieses                      Innhalts geantwortet:</p>
          <p>P. P. Bedancken vns der beschehenen Communication freundlichen / vnnd wie wir                      solche nicht anders als trewlich vnnd wolgemeynt auffvnd <note place="left">Vnd was selbiger darauff geantwortet.</note> annehmen                      vnnd Ew. LLd. beharrliche Liebe vnnd gute Affection gegen vns vnnd vnserm Hauß                      vermercken vnnd spüren: Also können wir Ewer LLd. vnangefügt nicht lassen / daß                      die drey Evangelische Stände der Cron Böheimb kurtz vor vnserm Auffzug in das                      Marggraffthumb Ober Laußnitz etliche jhres Mittels nacher Dreßden zu vns                      abgefertiget / vnnd eben dieses Münd-vnd Schrifftlichen vorbringen lassen / was                      bey Ewer LLd. geschehen vnnd erfolget. Darauff wir vns dann dergestallt                      Schrifftlichen erkläret / wie die Beylag A. außweist.</p>
          <p>Vnd weil darauß genugsamb zuvernehmen / daß vnsere Intentiones vnnd Vorhaben                      allein zu Fried vnnd Ruhe / Erhaltung der Stände Freyheiten vnnd Privilegien /                      insonderheit aber Fortpflantzung vnserer wahren / Christlichen vnd in der                      Augspurgischen Confession begriffenen Religion gerichtet / inmassen solches auch                      die vns auffgetragene Keyserliche Commission / vnd vnser an die Stände deß                      Marggraffthumbs Ober Laußnitz verfertigtes Außschreiben genugsamb bezeugen / so                      hetten wir vns nicht versehen können / daß vnsere Fried fertige / vnd zum                      gebührlichen Respect gegen die Römische Keyserliche Mayest. rc. gerichtete                      actiones vor Feindseligkeiten geachtet / vnd wir alsbald im Namen Chur-Pfaltzens                      / in offenen Patenten vor einen Feind auß geruffen / vnnd alle Commercia / so                      zwischen der Cron Böheimb vnnd vnsern Landen / zu der Vnderthanen Nutz vnnd                      Frommen / vnnd der Herrschafft Auffnemen bißhero gepflogen worden / auffgehebt                      vnnd verbotten werden sollen / in ferrnerer Erwegung / daß zu Benehmung alles                      Verdachts einiger Feindseligkeit / wir die Stände deß angeregten Marggraffthumbs                      durch den im Marggraffthumb verordneten Landshauptmann / Adolphen von Gersdorff                      / rc. gen Budissin zu dem Ende zusammen fordern lassen / die Eröffnung                      Keyserlicher Commission anzuhören vnd sich zu erklären / ob sie die darinnen                      angebottene Keyserliche vnnd Königliche Gnade nochmals acceptiren zum                      Keyserlichen Gehorsamb vntergeben / oder bey dem newen Regiment / welchem sie                      gleichwol mit Pflichten noch zur Zeit nicht zugethan weren / verharren vnd                      bleiben wollen / vnd zu solcher Verrichtung den Vesten / vnsern bestalten Kriegs                      Rath / General Commissarium / Ober Auffsehern der Graffschafft Manßfeld vnd                      lieben getrewen / Jacoben von Grünthal zu Voigtstätt / rc. zu jhnen den                      versambleten Ständen / ohne einiges bey sich habendes Kriegsvolck abgefertiget.</p>
          <p>Nach dem aber durch das Marggräffische Kriegsvolck die Statt vberfallen /                      occupirt vnser dahin abgefertigter Gesandter in Arrest genommen / anfänglich                      gegen der Sittaw / folgends nacher Prag geführet / die Stände von jhrer guten                      Inclination abwendig gemacht / vnnd eine Feindseligkeit nach der andern verübet                      worden. Haben wir endlich nicht vmbgehen können / zu Erhaltung der Keyserl. vnd                      Königl. May. rc. Authorität vnnd vnserer eygenen Reputation / solche Mittel vor                      die Hand zunemen / dardurch man sich der Statt / wiewol nicht ohne Schaden /                      bemächtiget / vnnd das jenige erlanget / was mehr angeregte Keyserliche                      Commission auff den eussersten Fall erfordert. Welches alles aber wol were                      verblieben / wann obangedeutes vnterlassen / vnnd man nicht mehr zur                      Feindseligkeit / als zur angebottenen Güte vnnd Gnade Beliebung getragen hette.                      An vnserm Orth hat es an trewem ermahnen nicht ermangelt / wie wenig aber wir                      damit außgerichtet / vnd alle anerbottene Interpositiones abgeschlagen / die                      tractatus verschworen / dar gegen beschwerliche vn&#x0303; allen                      Obrigkeiten nachtheilige Verbündnüsse auffgerichtet / darein auch die jenigen                      gezogen / die jedesmals vor Erbfeinde der Christenheit gehalten / vnd von
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[425/0482] vermelden wollen / mit inständigem Gesinnen / ernstlichen Ermahnung / vnnd vnnachlässigen Begehren / Ew. LLd. wollen nach Einhändigung dieser vns abgenöthigten Auffmahnung vorbemeldtes jhres Vettern L. Fürstenthumb vnnd Vnderthanen / so er von vnserer Cron Böhmen zu Lehen trägt vnnd nunmehr erledigt / wie auch dieselben vnser geleysten Pflichten / von Königl. Macht / Authorität vnnd Vollkommenheit wegen / gnädigst entnommen vnnd loß gezehlet / vermög der samptlichen Belehnung / vnd wie dieselbige Vnderthanen Ew. LLd. allbereit hiebevor durch die Erbhuldigung geschworen / sind in dero Gelübden allbereit hiebevor durch die Erbhuldigung genommen / vns vnnd der Cron Böhmen zum besten / schleunigst aufffordern / ernstlich ermahnen / vnd in Manglung gutwilligen Gehorsambs mit Kriegsverfolgung eusserstem ewerm Vermögen nachtreiben / vnd solches bey Verlust ewer eygenen selbst habenden Böhmischen Lehen / Regalien vnd Anwarten nicht anderst halten; ingleichem wollen Ew. LLd. mit allem müglichen Fleiß verhüten / damit mehrgedachtem Churfürsten von vnsern Feinden den Ligisten / weder mit Gelt / Geschütz / Kriegsvolck / Oeffnungen der Päß einige Hülff / Beystandt vnnd Forderung wider vns / die Cron Böhmen vnnd incorporirte Länder nicht geleystet oder praestirt werden möge. Das wollen wir vns zu Ew. LLd. gäntzlichen versehen / vnnd jhnen sampt vnnd sonders mit Freundschafft vnd Vetterlichen Willen wol zugethan verbleiben / sie auch für männiglichs Vberfall vnd Vergewaltigung durch eylenden Zuzug schützen / ja Leib / Leben / Gut vnd Blut bey E. LLd. auffsetzen / etc. Als nun vorgedachte Hertzogen Gebrüdere auß diesem Schreiben König Friederichs Meynung vernommen / haben sie von solchen Dingen alsbald den Churfürsten von Sachsen berichtet; welcher darauff den 13. Octobris von Bautzen auß jhnen dieses Innhalts geantwortet: Hertzog Johan Casimir vnd Hertzog Ernst berichten den Churfürsten von Sachsen von König Friderichs Begehren. P. P. Bedancken vns der beschehenen Communication freundlichen / vnnd wie wir solche nicht anders als trewlich vnnd wolgemeynt auffvnd annehmen vnnd Ew. LLd. beharrliche Liebe vnnd gute Affection gegen vns vnnd vnserm Hauß vermercken vnnd spüren: Also können wir Ewer LLd. vnangefügt nicht lassen / daß die drey Evangelische Stände der Cron Böheimb kurtz vor vnserm Auffzug in das Marggraffthumb Ober Laußnitz etliche jhres Mittels nacher Dreßden zu vns abgefertiget / vnnd eben dieses Münd-vnd Schrifftlichen vorbringen lassen / was bey Ewer LLd. geschehen vnnd erfolget. Darauff wir vns dann dergestallt Schrifftlichen erkläret / wie die Beylag A. außweist. Vnd was selbiger darauff geantwortet. Vnd weil darauß genugsamb zuvernehmen / daß vnsere Intentiones vnnd Vorhaben allein zu Fried vnnd Ruhe / Erhaltung der Stände Freyheiten vnnd Privilegien / insonderheit aber Fortpflantzung vnserer wahren / Christlichen vnd in der Augspurgischen Confession begriffenen Religion gerichtet / inmassen solches auch die vns auffgetragene Keyserliche Commission / vnd vnser an die Stände deß Marggraffthumbs Ober Laußnitz verfertigtes Außschreiben genugsamb bezeugen / so hetten wir vns nicht versehen können / daß vnsere Fried fertige / vnd zum gebührlichen Respect gegen die Römische Keyserliche Mayest. rc. gerichtete actiones vor Feindseligkeiten geachtet / vnd wir alsbald im Namen Chur-Pfaltzens / in offenen Patenten vor einen Feind auß geruffen / vnnd alle Commercia / so zwischen der Cron Böheimb vnnd vnsern Landen / zu der Vnderthanen Nutz vnnd Frommen / vnnd der Herrschafft Auffnemen bißhero gepflogen worden / auffgehebt vnnd verbotten werden sollen / in ferrnerer Erwegung / daß zu Benehmung alles Verdachts einiger Feindseligkeit / wir die Stände deß angeregten Marggraffthumbs durch den im Marggraffthumb verordneten Landshauptmann / Adolphen von Gersdorff / rc. gen Budissin zu dem Ende zusammen fordern lassen / die Eröffnung Keyserlicher Commission anzuhören vnd sich zu erklären / ob sie die darinnen angebottene Keyserliche vnnd Königliche Gnade nochmals acceptiren zum Keyserlichen Gehorsamb vntergeben / oder bey dem newen Regiment / welchem sie gleichwol mit Pflichten noch zur Zeit nicht zugethan weren / verharren vnd bleiben wollen / vnd zu solcher Verrichtung den Vesten / vnsern bestalten Kriegs Rath / General Commissarium / Ober Auffsehern der Graffschafft Manßfeld vnd lieben getrewen / Jacoben von Grünthal zu Voigtstätt / rc. zu jhnen den versambleten Ständen / ohne einiges bey sich habendes Kriegsvolck abgefertiget. Nach dem aber durch das Marggräffische Kriegsvolck die Statt vberfallen / occupirt vnser dahin abgefertigter Gesandter in Arrest genommen / anfänglich gegen der Sittaw / folgends nacher Prag geführet / die Stände von jhrer guten Inclination abwendig gemacht / vnnd eine Feindseligkeit nach der andern verübet worden. Haben wir endlich nicht vmbgehen können / zu Erhaltung der Keyserl. vnd Königl. May. rc. Authorität vnnd vnserer eygenen Reputation / solche Mittel vor die Hand zunemen / dardurch man sich der Statt / wiewol nicht ohne Schaden / bemächtiget / vnnd das jenige erlanget / was mehr angeregte Keyserliche Commission auff den eussersten Fall erfordert. Welches alles aber wol were verblieben / wann obangedeutes vnterlassen / vnnd man nicht mehr zur Feindseligkeit / als zur angebottenen Güte vnnd Gnade Beliebung getragen hette. An vnserm Orth hat es an trewem ermahnen nicht ermangelt / wie wenig aber wir damit außgerichtet / vnd alle anerbottene Interpositiones abgeschlagen / die tractatus verschworen / dar gegen beschwerliche vñ allen Obrigkeiten nachtheilige Verbündnüsse auffgerichtet / darein auch die jenigen gezogen / die jedesmals vor Erbfeinde der Christenheit gehalten / vnd von

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 425. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/482>, abgerufen am 22.11.2024.