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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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sischen Accordo angebotten / welcher angenommen Bautzen ergibt sich dem Churfürsten von Sachsen. vnnd darauff von Graff Wolffen von Manßfeld durch Trummelschlag / daß man weiter nichts thätlichs gegen die Stattvornemmen solt / auß geruffen / vnd alsobald ein Trommeter in die Statt / vmb auff was Weiß vnnd Maaß sie sich zuergeben willens / zu erkündigen geschickt worden / der dann nach einer Stundt mit dieser Resolution widerkehrt / daß nemblich die Belägerten zween vorneme Kriegs-Officirer auß dem Läger mit denen zu parlamentiren / an die Pforten deß Stattthors begehrten. Darauff sind anfangs Capitän Löser vnd Günterrod / vnnd dann hernacher Wechselweiß andere Befelchshaber abgeordnet / vnnd folgender Accord abgehandelt vnnd beschlossen worden:

Articul in der Obergebung der Statt Bautzen auffgerichtet. Erstlich / daß an statt deß gefangenen Jacob von Grünthal vnnd bey sich habenden von Adel vnnd Diener / der Hauptmann Hanß Christoph von Cörnertzky / beneben auch Hauptmann Adam von Geyßler vnnd zween derselben Diener in Ihrer Churfürstl. Gnaden Gewalt verbleiben sollen / biß so lang der Churfürstliche Sächsische Commissarius obgenannt / widerumb beneben seinen bey sich habenden / erledigt / so sollen alsdann gemeldte Hauptleuth alsbald wider auff freyen Fuß ohne Entgelt gestellt werden.

2. Solt die Besatzung / mit Sack vnd Pack / Ober-vnd Vnterwehr / zusammen geschlagenen Fähnlein / ohne brennende Lunten jhren Abzug den fünff vnd zwantzigsten Septembr. nemmen. Es solten aber die beyde Hauptleuth / als Hanß Christoph Cörnerzky / vnnd Adam von Geyßler Jhr. Churfürstl. Gn. die Fähnlein praesentiren / die dann auß sonderbaren Gnaden wegen Jhr. Churf. Gn. jhnen alsbald als ehrlichen Soldaten widerumb sollen eingehändigt / vnnd sie mit 2. Compagnyen Reutern convoyirt werden.

3. Die Krancke vnd Verwundte solte der Oberst Leutenant vnd bey sich habende Hauptleuth zwischen dem 3. October nach jhrer Gelegenheit abholen lassen.

4. Erklärten sich der Oberst Leutenant / Capitän vnnd alle Befelchshaber vnnd Soldaten / daß sie sich in drey Monaten von Dato gegen Jhr. Churfürstl. Gnaden Landen vnnd was sie Dato in Posseß hat nicht gebrauchen lassen wollen.

5. Die gefangene solten gegen einander loß gegeben / auch wann ein theil mehr als der ander gefangen hette / für einen Monat Sold loß gegeben werden.

6. So viel die Bürgerschafft betrifft / solt es bey der einmal insinuirten Commission / so von der Römischen Keyserlichen May. ertheilt / verbleiben vnd bewenden / so bald die Befelchshaber die Statt quittiren / solte Burgermeister vnd Rath zugleich mit den Schlüsseln zu den Thoren herauß kommen / vnnd vnderthänigst vberreichen.

7. Das Königl. Hauß solt Ihr. Churf. Gn. wie es jetzt stünde / vnverletzt vnd vnspolirt / neben der Artillerey / Munition vnnd was demselben anhängig / so wol auch Proviant vberliefert werden.

Diesem Accord gemeß ist den fünff vnd zwantzigsten Septembr. erstlich der Rath / sampt etlichen Burgern der Statt herauß kommen / vnnd Ihrer Churfürstl. Durchleucht. zu Sachsen welche vor der Vorstatt mit der gantzen Reuterey in Schlachtordnung gehalten / die Schlüssel mit einem Fußfall vbergeben / mit vnderthänigster Bitt / in dero Schutz sie zu nemmen / dann sie der Soldaten nit weren mächtig gewesen. Darauff ist die Guarnison in voller Rüstung / doch wie oben im zweyten Articul angedeutet / mit dem Spiel ab vnnd zum Görlitzer Thor hinauß durch die vier Freyfähnlein / welche auff beyden Seiten gehalten / gezogen: Erstlich vier Fähnlein / Braun vnd Goltgelb / darauff etliche Heerwägen vnd viel Colaschen gefolgt: Hernach vier Fähnlein Blaw vnnd Weiß sämptlich eingewickelt / welche die Fendrich auß Händen geben müssen / auß Gnaden aber ihnen wider geschenckt worden / endlich seynd die Sächsische Gefangene herauß kommen / dieselbe seynd mit so viel deß Gegentheils außgewechselt worden.

Einzug der Sächsische in Bautzen. Nach solchem Außzug ist Hertzog Friderich zu Sachsen / so beym Abzug am Thor gehalten / vnd neben andern mit der Abziehenden Capitän freundlich discurirt / mit fliegenden Fahnen dem gewöhnlichen Spiel vnd Schalmeyenpfeiffen / in die Statt zu gemeltem Thor eingezogen / vnd auff dem Schloß quartirt.

Schaden so an Bautzen vnder wärender Belagernng geschehen. Die Statt ist durch das Schiessen vnnd Brandt jämmerlich deformirt / vnnd an Gebäwen eingeäschert worden 1136. Häuser / fünff Kirchen / zwey Hospitäl / das Kirchenhauß / der Reiche, der Kirch- vnd Pulverthurm / die newe Wasserkunst ist nidergeschossen / die Schuhbänck mit dem Schuhboden / die Fleischbänck / vier Walck-ein Drath-die Pappiermühlen / 2. schöne Brücken vnnd andere schöne Gebäw / Kupffer-Hämmer-sampt den Schleiffmühlen / in der Statt ist stehen blieben / die Königliche Burgk / die Hauptkirch zu Sanct Peter / das Rathhauß / das Kauffhauß / die Waage / der Weinkeller / hundert vnnd zwölff Bürgershäuser / in der Vorstatt bey siebentzig Häuser / ein Mahlmühl von sechszehen Gängen / darunter neun beschädigt / daß sie nicht mehr dienlich gewest / im letzten Sturm / so Freytags vnd Sonnabends in sieben vnd zwantzig Stunden nach einander gewäret / seynd auß der Statt sechs vnd viertzig tausendt vierhundert vnd sechtzig Mußquetenkugeln vnnd vierzehen Centner Pulver / verschossen. Der Schad an der Statt geschehen / ward geschätzt auff 40. Thonnen Gold. Auß grossen Stücken seynd in die Statt geschosse 3931. Kugeln. Die Gebäw wider zu repariren / hat Ihr. Churfürstl. Gnad. zu Sachsen nachmahln ein anzahl Zimmerleuth vnd Mäurer dahin beschey-

sischen Accordo angebotten / welcher angenommen Bautzen ergibt sich dem Churfürsten von Sachsen. vnnd darauff von Graff Wolffen von Manßfeld durch Trummelschlag / daß man weiter nichts thätlichs gegen die Stattvornemmen solt / auß geruffen / vnd alsobald ein Trommeter in die Statt / vmb auff was Weiß vnnd Maaß sie sich zuergeben willens / zu erkündigen geschickt worden / der dann nach einer Stundt mit dieser Resolution widerkehrt / daß nemblich die Belägerten zween vorneme Kriegs-Officirer auß dem Läger mit denen zu parlamentiren / an die Pforten deß Stattthors begehrten. Darauff sind anfangs Capitän Löser vnd Günterrod / vnnd dann hernacher Wechselweiß andere Befelchshaber abgeordnet / vnnd folgender Accord abgehandelt vnnd beschlossen worden:

Articul in der Obergebung der Statt Bautzen auffgerichtet. Erstlich / daß an statt deß gefangenen Jacob von Grünthal vnnd bey sich habenden von Adel vnnd Diener / der Hauptmann Hanß Christoph von Cörnertzky / beneben auch Hauptmann Adam von Geyßler vnnd zween derselben Diener in Ihrer Churfürstl. Gnaden Gewalt verbleiben sollen / biß so lang der Churfürstliche Sächsische Commissarius obgenannt / widerumb beneben seinen bey sich habenden / erledigt / so sollen alsdann gemeldte Hauptleuth alsbald wider auff freyen Fuß ohne Entgelt gestellt werden.

2. Solt die Besatzung / mit Sack vnd Pack / Ober-vnd Vnterwehr / zusammen geschlagenen Fähnlein / ohne brennende Lunten jhren Abzug den fünff vnd zwantzigsten Septembr. nemmen. Es solten aber die beyde Hauptleuth / als Hanß Christoph Cörnerzky / vnnd Adam von Geyßler Jhr. Churfürstl. Gn. die Fähnlein praesentiren / die dann auß sonderbaren Gnaden wegen Jhr. Churf. Gn. jhnen alsbald als ehrlichen Soldaten widerumb sollen eingehändigt / vnnd sie mit 2. Compagnyen Reutern convoyirt werden.

3. Die Krancke vnd Verwundte solte der Oberst Leutenant vnd bey sich habende Hauptleuth zwischen dem 3. October nach jhrer Gelegenheit abholen lassen.

4. Erklärten sich der Oberst Leutenant / Capitän vnnd alle Befelchshaber vnnd Soldaten / daß sie sich in drey Monaten von Dato gegen Jhr. Churfürstl. Gnaden Landen vnnd was sie Dato in Posseß hat nicht gebrauchen lassen wollen.

5. Die gefangene solten gegen einander loß gegeben / auch wann ein theil mehr als der ander gefangen hette / für einen Monat Sold loß gegeben werden.

6. So viel die Bürgerschafft betrifft / solt es bey der einmal insinuirten Commission / so von der Römischen Keyserlichen May. ertheilt / verbleiben vnd bewenden / so bald die Befelchshaber die Statt quittiren / solte Burgermeister vnd Rath zugleich mit den Schlüsseln zu den Thoren herauß kommen / vnnd vnderthänigst vberreichen.

7. Das Königl. Hauß solt Ihr. Churf. Gn. wie es jetzt stünde / vnverletzt vnd vnspolirt / neben der Artillerey / Munition vnnd was demselben anhängig / so wol auch Proviant vberliefert werden.

Diesem Accord gemeß ist den fünff vnd zwantzigsten Septembr. erstlich der Rath / sampt etlichen Burgern der Statt herauß kommen / vnnd Ihrer Churfürstl. Durchleucht. zu Sachsen welche vor der Vorstatt mit der gantzen Reuterey in Schlachtordnung gehalten / die Schlüssel mit einem Fußfall vbergeben / mit vnderthänigster Bitt / in dero Schutz sie zu nemmen / dann sie der Soldaten nit weren mächtig gewesen. Darauff ist die Guarnison in voller Rüstung / doch wie oben im zweyten Articul angedeutet / mit dem Spiel ab vnnd zum Görlitzer Thor hinauß durch die vier Freyfähnlein / welche auff beyden Seiten gehalten / gezogen: Erstlich vier Fähnlein / Braun vnd Goltgelb / darauff etliche Heerwägen vnd viel Colaschen gefolgt: Hernach vier Fähnlein Blaw vnnd Weiß sämptlich eingewickelt / welche die Fendrich auß Händen geben müssen / auß Gnaden aber ihnen wider geschenckt worden / endlich seynd die Sächsische Gefangene herauß kommen / dieselbe seynd mit so viel deß Gegentheils außgewechselt worden.

Einzug der Sächsische in Bautzen. Nach solchem Außzug ist Hertzog Friderich zu Sachsen / so beym Abzug am Thor gehalten / vnd neben andern mit der Abziehenden Capitän freundlich discurirt / mit fliegenden Fahnen dem gewöhnlichen Spiel vnd Schalmeyenpfeiffen / in die Statt zu gemeltem Thor eingezogen / vnd auff dem Schloß quartirt.

Schaden so an Bautzen vnder wärender Belagerñg geschehen. Die Statt ist durch das Schiessen vnnd Brandt jämmerlich deformirt / vnnd an Gebäwen eingeäschert worden 1136. Häuser / fünff Kirchen / zwey Hospitäl / das Kirchenhauß / der Reiche, der Kirch- vnd Pulverthurm / die newe Wasserkunst ist nidergeschossen / die Schuhbänck mit dem Schuhboden / die Fleischbänck / vier Walck-ein Drath-die Pappiermühlen / 2. schöne Brücken vnnd andere schöne Gebäw / Kupffer-Hämmer-sampt den Schleiffmühlen / in der Statt ist stehen blieben / die Königliche Burgk / die Hauptkirch zu Sanct Peter / das Rathhauß / das Kauffhauß / die Waage / der Weinkeller / hundert vnnd zwölff Bürgershäuser / in der Vorstatt bey siebentzig Häuser / ein Mahlmühl von sechszehen Gängen / darunter neun beschädigt / daß sie nicht mehr dienlich gewest / im letzten Sturm / so Freytags vnd Sonnabends in sieben vnd zwantzig Stunden nach einander gewäret / seynd auß der Statt sechs vnd viertzig tausendt vierhundert vnd sechtzig Mußquetenkugeln vnnd vierzehen Centner Pulver / verschossen. Der Schad an der Statt geschehen / ward geschätzt auff 40. Thonnen Gold. Auß grossen Stücken seynd in die Statt geschosse 3931. Kugeln. Die Gebäw wider zu repariren / hat Ihr. Churfürstl. Gnad. zu Sachsen nachmahln ein anzahl Zimmerleuth vnd Mäurer dahin beschey-

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[423/0480] sischen Accordo angebotten / welcher angenommen vnnd darauff von Graff Wolffen von Manßfeld durch Trummelschlag / daß man weiter nichts thätlichs gegen die Stattvornemmen solt / auß geruffen / vnd alsobald ein Trommeter in die Statt / vmb auff was Weiß vnnd Maaß sie sich zuergeben willens / zu erkündigen geschickt worden / der dann nach einer Stundt mit dieser Resolution widerkehrt / daß nemblich die Belägerten zween vorneme Kriegs-Officirer auß dem Läger mit denen zu parlamentiren / an die Pforten deß Stattthors begehrten. Darauff sind anfangs Capitän Löser vnd Günterrod / vnnd dann hernacher Wechselweiß andere Befelchshaber abgeordnet / vnnd folgender Accord abgehandelt vnnd beschlossen worden: Bautzen ergibt sich dem Churfürsten von Sachsen. 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Gn. jhnen alsbald als ehrlichen Soldaten widerumb sollen eingehändigt / vnnd sie mit 2. Compagnyen Reutern convoyirt werden. 3. Die Krancke vnd Verwundte solte der Oberst Leutenant vnd bey sich habende Hauptleuth zwischen dem 3. October nach jhrer Gelegenheit abholen lassen. 4. Erklärten sich der Oberst Leutenant / Capitän vnnd alle Befelchshaber vnnd Soldaten / daß sie sich in drey Monaten von Dato gegen Jhr. Churfürstl. Gnaden Landen vnnd was sie Dato in Posseß hat nicht gebrauchen lassen wollen. 5. Die gefangene solten gegen einander loß gegeben / auch wann ein theil mehr als der ander gefangen hette / für einen Monat Sold loß gegeben werden. 6. So viel die Bürgerschafft betrifft / solt es bey der einmal insinuirten Commission / so von der Römischen Keyserlichen May. ertheilt / verbleiben vnd bewenden / so bald die Befelchshaber die Statt quittiren / solte Burgermeister vnd Rath zugleich mit den Schlüsseln zu den Thoren herauß kommen / vnnd vnderthänigst vberreichen. 7. Das Königl. Hauß solt Ihr. Churf. Gn. wie es jetzt stünde / vnverletzt vnd vnspolirt / neben der Artillerey / Munition vnnd was demselben anhängig / so wol auch Proviant vberliefert werden. Diesem Accord gemeß ist den fünff vnd zwantzigsten Septembr. erstlich der Rath / sampt etlichen Burgern der Statt herauß kommen / vnnd Ihrer Churfürstl. Durchleucht. zu Sachsen welche vor der Vorstatt mit der gantzen Reuterey in Schlachtordnung gehalten / die Schlüssel mit einem Fußfall vbergeben / mit vnderthänigster Bitt / in dero Schutz sie zu nemmen / dann sie der Soldaten nit weren mächtig gewesen. Darauff ist die Guarnison in voller Rüstung / doch wie oben im zweyten Articul angedeutet / mit dem Spiel ab vnnd zum Görlitzer Thor hinauß durch die vier Freyfähnlein / welche auff beyden Seiten gehalten / gezogen: Erstlich vier Fähnlein / Braun vnd Goltgelb / darauff etliche Heerwägen vnd viel Colaschen gefolgt: Hernach vier Fähnlein Blaw vnnd Weiß sämptlich eingewickelt / welche die Fendrich auß Händen geben müssen / auß Gnaden aber ihnen wider geschenckt worden / endlich seynd die Sächsische Gefangene herauß kommen / dieselbe seynd mit so viel deß Gegentheils außgewechselt worden. Nach solchem Außzug ist Hertzog Friderich zu Sachsen / so beym Abzug am Thor gehalten / vnd neben andern mit der Abziehenden Capitän freundlich discurirt / mit fliegenden Fahnen dem gewöhnlichen Spiel vnd Schalmeyenpfeiffen / in die Statt zu gemeltem Thor eingezogen / vnd auff dem Schloß quartirt. Einzug der Sächsische in Bautzen. Die Statt ist durch das Schiessen vnnd Brandt jämmerlich deformirt / vnnd an Gebäwen eingeäschert worden 1136. Häuser / fünff Kirchen / zwey Hospitäl / das Kirchenhauß / der Reiche, der Kirch- vnd Pulverthurm / die newe Wasserkunst ist nidergeschossen / die Schuhbänck mit dem Schuhboden / die Fleischbänck / vier Walck-ein Drath-die Pappiermühlen / 2. schöne Brücken vnnd andere schöne Gebäw / Kupffer-Hämmer-sampt den Schleiffmühlen / in der Statt ist stehen blieben / die Königliche Burgk / die Hauptkirch zu Sanct Peter / das Rathhauß / das Kauffhauß / die Waage / der Weinkeller / hundert vnnd zwölff Bürgershäuser / in der Vorstatt bey siebentzig Häuser / ein Mahlmühl von sechszehen Gängen / darunter neun beschädigt / daß sie nicht mehr dienlich gewest / im letzten Sturm / so Freytags vnd Sonnabends in sieben vnd zwantzig Stunden nach einander gewäret / seynd auß der Statt sechs vnd viertzig tausendt vierhundert vnd sechtzig Mußquetenkugeln vnnd vierzehen Centner Pulver / verschossen. Der Schad an der Statt geschehen / ward geschätzt auff 40. Thonnen Gold. Auß grossen Stücken seynd in die Statt geschosse 3931. Kugeln. Die Gebäw wider zu repariren / hat Ihr. Churfürstl. Gnad. zu Sachsen nachmahln ein anzahl Zimmerleuth vnd Mäurer dahin beschey- Schaden so an Bautzen vnder wärender Belagerñg geschehen.

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 423. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/480>, abgerufen am 22.11.2024.