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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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beyspringen / vnd das geliebte Vatterland / so wol gantze Römische Reich widerumb zu Fried vnnd Ruhe bringen / vnnd von allem bevorstehenden Vnglück entledigen / vnsere vorgenommene Expedition anders nicht verstehen / als daß sie zu angedeutem Zweck gerichtet / gegen andern auch / die widriger Meynung seyn möchten / vns dieser gestalt entschüldigen.

Demnach wir jetzo das jenige / was sich bey der von Jhrer Churfürstl. Durchl. zu Sachsen in der Laußnitz vnd Schlesien / von Hertzog Maximiliano in Bayern / in Oesterreich vnnd Böhmen / vnnd von dem Marggraffen Spinola in der Pfaltz am Rhein vbernommene Execution verloffen zuerzehlen gedencken / vnnd aber dem günstigen Leser solches in guter Ordnung möge vorgetragen werden / als wollen wir eines jeden vnder erstgedachten Executoren Zug vnd Verrichten absonderlich nacheinander / biß auff die Zeit / da die Böhmen in der grossen Schlacht auf dem Weissen Berg bey Prag vberwunden vnnd geschlagen worden / beschreiben. Vnd ob wol Hertzog Maximilian mit seiner Armada am ersten den Einbruch gethan / vnnd der Zeit nach / was sich darbey mit jhm verloffen / auch am ersten solte vorgenommen werden / wollen wir doch / wegen angerührter Feldschlacht bey Prag / darbey sich auch Hertzog Maximilian selbsten befunden / vnnd welchen den Executions Verlauff in Böhmen für dißmal beschliessen soll / solches am letzten erzehlen vnnd von Jhrer Durchleucht. dem Churfürsten von Sachsen den Anfang machen.

Bautzen vom Churfürsten von Sachsen belägert. Derselbe ist mit seiner Armee welche in zwölff tausendt Mann zu Roß vnd Fuß starck gewesen / beneben in zwey tausendt Rüst-vnd Proviantwägen / vnnd sechshundert Schantzengräbern / auch vielem Geschütz / Fewer-vnd Sprengwerck / vnd andern Bereitschafften / von Stolpen auff Bischoffswerda / vnd fürter auff die Statt Bautzen zugeruckt. Darinn zwar die Bürgerschafft / auf nochmalig zuschreiben vnnd ermahnen deß Churfürsten / sich gern accommodiren wollen / aber wegen der vom Marggraffen von Jägerndorff eingelegten starcken Besatzung / solches nit ins Werck richten können.

Derhalben hat Hertzog Friderich von Sachsen Altenburg der Belägerung den fünfften Septembris einen Anfang gemacht / vnnd daherumb an bequemen Orthen Schantzen auffwerffen / auch nachmals mit Schiessen vnnd Fewer einwerffen die Belägerte ernstlich angegriffen; Sie aber haben sich hinwiderumb dapffer zur Wehr gestellet / vnnd etliche Anfäll Mannlich außgehalten / auch mit grobem Geschütz sich wacker hören lassen: Ingleichem ist die Schlesische Reuterey vnderschiedlich außgefallen / daß dahero mit Scharmutzieren ein zimliche Anzahl beyderseits auffgerieben worden. Weil nun darneben die Sächsische mit Streiffen vnnd Plündern dem Landvolck hart zugesetzt / Kühe / Schaaff vnnd Schwein in grosser Menge weggetrieben / theils nach der Soldaten Brauch / vnnützlich geschlachtet / vnd die Häut zu Bedeckung jhrer Hütten gebraucht / als ist ein Außschuß auß den vmbligenden Flecken vnnd Dörffern im Läger ankommen / vber solche der muthwilligen Soldaten Insolentien geklagt / vnd gebetten / daß Jhr. Churf. Gn. sich jhrer erbarmen vnd sie vnder dero Schutz nehmen wolte: welches dann also geschehen.

Vnter dessen ist vor Bautzen mit Lauffgräben vnnd Schantzen vor allen Thoren / daß niemandt auß oder eyn mehr kommen mögen / continuirt / vnnd auß grobem Geschütz / vnnd mit Stürmen den Belägerten hart zugesetzt worden; hingegen haben die Belägerten sich nicht allein dapffer gewehret vnnd vnterschiedliche Außfäll gethan / sondern auch auß grobem vnnd kleinem Geschütz / Jägerhörner blassen vnnd Jägergeschrey sich mercklich hören lassen / weil nun der Marggraff von Jägerndorff jhm die Rechnung gemacht / wann die Statt Bautzen erobert / es andern Stätten auch gelten würde / als hat er nicht allein auff einem Berg nahend Görlitz ein Vestung mit vier Bollwercken zu Verwehrung einer Belägerung darvor verfertigen lassen / sondern auch zwey Cornet zu Roß vnnd 2. Fahnen zu Fuß vnterm Obristen Ehrnfried von Berbißdorff nach der Statt Löbaw / oder Lubben / zu Versicherung Jägerndörffischer Succurß wird von Sächsischen geschlagen. derselben gesandt. Diesen Succurß aber haben die Sächsischen vngefehr in einem Streiff ehe solcher zu gemeldter Statt angelangt / ein halbe Meil davon antroffen / vnnd in 2. Stundt mit demselben scharmutzirt / also daß beyderseits in hundert / vnnd die meiste von den Marggräffischen geblieben / die dann endlich jhr Rettirada nach Lubben in die Vorstatt genommen / welche die Sächsischen in Verfolgung derselben / angezündt / derowegen den Marggräffischen ein Stattihor geöffnet / vnnd eingelassen worden. Weil nun die Sächsischen der Statt sich nicht bemächtigen mögen / als sind sie mit guter Beuth von dannen zu jhrem Läger gekehrt.

Bautzen wird hart geängstiget. Den zwey vnd zwantzigsten Septembr. nach dem bißhero vielfältiges Vermahnen zur Auffgab bey den Belägerten nicht fruchten oder hafften wollen / sondern dieselbe auffs eusserst mit Trutz vnnd Spott sich entgegen gesetzt / haben die Sächsischen erstlich mit etlichen Carthaunen ein groß Stück der Mawren zu einer Pressa gefällt vnnd Fewerkugeln in die Statt vnnd Vorstatt geworffen / welche an vnterschiedlichen Orthen angezündt / davon grosser Schaden beschehen vnnd viel Häuser / Menschen / Vieh / Vorrath vnnd Gut verdorben.

Vnter wärendem Brandt haben selbigen wie auch folgenden Tag die Sächsischen der Vorstatt / deß Walls / vnd einer festen Schantz / so die Belägerten vnlangst zuvor verfertigt / sich bemächtigt / wordurch den Belägerten / als sie mit Fewer vnnd Schwerdt also geängstiget / der Muth gefallen / daß sie dahero den Säch-

beyspringen / vnd das geliebte Vatterland / so wol gantze Römische Reich widerumb zu Fried vnnd Ruhe bringen / vnnd von allem bevorstehenden Vnglück entledigen / vnsere vorgenommene Expedition anders nicht verstehen / als daß sie zu angedeutem Zweck gerichtet / gegen andern auch / die widriger Meynung seyn möchten / vns dieser gestalt entschüldigen.

Demnach wir jetzo das jenige / was sich bey der von Jhrer Churfürstl. Durchl. zu Sachsen in der Laußnitz vnd Schlesien / von Hertzog Maximiliano in Bayern / in Oesterreich vnnd Böhmen / vnnd von dem Marggraffen Spinola in der Pfaltz am Rhein vbernommene Execution verloffen zuerzehlen gedencken / vnnd aber dem günstigen Leser solches in guter Ordnung möge vorgetragen werden / als wollen wir eines jeden vnder erstgedachten Executoren Zug vnd Verrichten absonderlich nacheinander / biß auff die Zeit / da die Böhmen in der grossen Schlacht auf dem Weissen Berg bey Prag vberwunden vnnd geschlagen worden / beschreiben. Vnd ob wol Hertzog Maximilian mit seiner Armada am ersten den Einbruch gethan / vnnd der Zeit nach / was sich darbey mit jhm verloffen / auch am ersten solte vorgenommen werden / wollen wir doch / wegen angerührter Feldschlacht bey Prag / darbey sich auch Hertzog Maximilian selbsten befunden / vnnd welchen den Executions Verlauff in Böhmen für dißmal beschliessen soll / solches am letzten erzehlen vnnd von Jhrer Durchleucht. dem Churfürsten von Sachsen den Anfang machen.

Bautzen vom Churfürsten von Sachsen belägert. Derselbe ist mit seiner Armee welche in zwölff tausendt Mann zu Roß vnd Fuß starck gewesen / beneben in zwey tausendt Rüst-vnd Proviantwägen / vnnd sechshundert Schantzengräbern / auch vielem Geschütz / Fewer-vnd Sprengwerck / vnd andern Bereitschafften / von Stolpen auff Bischoffswerda / vnd fürter auff die Statt Bautzen zugeruckt. Darinn zwar die Bürgerschafft / auf nochmalig zuschreiben vnnd ermahnen deß Churfürsten / sich gern accommodiren wollen / aber wegen der vom Marggraffen von Jägerndorff eingelegten starcken Besatzung / solches nit ins Werck richten können.

Derhalben hat Hertzog Friderich von Sachsen Altenburg der Belägerung den fünfften Septembris einen Anfang gemacht / vnnd daherumb an bequemen Orthen Schantzen auffwerffen / auch nachmals mit Schiessen vnnd Fewer einwerffen die Belägerte ernstlich angegriffen; Sie aber haben sich hinwiderumb dapffer zur Wehr gestellet / vnnd etliche Anfäll Mannlich außgehalten / auch mit grobem Geschütz sich wacker hören lassen: Ingleichem ist die Schlesische Reuterey vnderschiedlich außgefallen / daß dahero mit Scharmutzieren ein zimliche Anzahl beyderseits auffgerieben worden. Weil nun darneben die Sächsische mit Streiffen vnnd Plündern dem Landvolck hart zugesetzt / Kühe / Schaaff vnnd Schwein in grosser Menge weggetrieben / theils nach der Soldaten Brauch / vnnützlich geschlachtet / vnd die Häut zu Bedeckung jhrer Hütten gebraucht / als ist ein Außschuß auß den vmbligenden Flecken vnnd Dörffern im Läger ankommen / vber solche der muthwilligen Soldaten Insolentien geklagt / vnd gebetten / daß Jhr. Churf. Gn. sich jhrer erbarmen vnd sie vnder dero Schutz nehmen wolte: welches dann also geschehen.

Vnter dessen ist vor Bautzen mit Lauffgräben vnnd Schantzen vor allen Thoren / daß niemandt auß oder eyn mehr kommen mögen / continuirt / vnnd auß grobem Geschütz / vnnd mit Stürmen den Belägerten hart zugesetzt worden; hingegen haben die Belägerten sich nicht allein dapffer gewehret vnnd vnterschiedliche Außfäll gethan / sondern auch auß grobem vnnd kleinem Geschütz / Jägerhörner blassen vnnd Jägergeschrey sich mercklich hören lassen / weil nun der Marggraff von Jägerndorff jhm die Rechnung gemacht / wann die Statt Bautzen erobert / es andern Stätten auch gelten würde / als hat er nicht allein auff einem Berg nahend Görlitz ein Vestung mit vier Bollwercken zu Verwehrung einer Belägerung darvor verfertigen lassen / sondern auch zwey Cornet zu Roß vnnd 2. Fahnen zu Fuß vnterm Obristen Ehrnfried von Berbißdorff nach der Statt Löbaw / oder Lubben / zu Versicherung Jägerndörffischer Succurß wird von Sächsischẽ geschlagen. derselben gesandt. Diesen Succurß aber haben die Sächsischen vngefehr in einem Streiff ehe solcher zu gemeldter Statt angelangt / ein halbe Meil davon antroffen / vnnd in 2. Stundt mit demselben scharmutzirt / also daß beyderseits in hundert / vnnd die meiste von den Marggräffischen geblieben / die dann endlich jhr Rettirada nach Lubben in die Vorstatt genommen / welche die Sächsischen in Verfolgung derselben / angezündt / derowegen den Marggräffischen ein Stattihor geöffnet / vnnd eingelassen worden. Weil nun die Sächsischen der Statt sich nicht bemächtigen mögen / als sind sie mit guter Beuth von dannen zu jhrem Läger gekehrt.

Bautzen wird hart geängstiget. Den zwey vnd zwantzigsten Septembr. nach dem bißhero vielfältiges Vermahnen zur Auffgab bey den Belägerten nicht fruchten oder hafften wollen / sondern dieselbe auffs eusserst mit Trutz vnnd Spott sich entgegen gesetzt / haben die Sächsischen erstlich mit etlichen Carthaunen ein groß Stück der Mawren zu einer Pressa gefällt vnnd Fewerkugeln in die Statt vnnd Vorstatt geworffen / welche an vnterschiedlichen Orthen angezündt / davon grosser Schaden beschehen vnnd viel Häuser / Menschen / Vieh / Vorrath vnnd Gut verdorben.

Vnter wärendem Brandt haben selbigen wie auch folgenden Tag die Sächsischen der Vorstatt / deß Walls / vnd einer festen Schantz / so die Belägerten vnlangst zuvor verfertigt / sich bemächtigt / wordurch den Belägerten / als sie mit Fewer vnnd Schwerdt also geängstiget / der Muth gefallen / daß sie dahero den Säch-

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          <p><note place="left">Bautzen vom Churfürsten von Sachsen belägert.</note>                      Derselbe ist mit seiner Armee welche in zwölff tausendt Mann zu Roß vnd Fuß                      starck gewesen / beneben in zwey tausendt Rüst-vnd Proviantwägen / vnnd                      sechshundert Schantzengräbern / auch vielem Geschütz / Fewer-vnd Sprengwerck /                      vnd andern Bereitschafften / von Stolpen auff Bischoffswerda / vnd fürter auff                      die Statt Bautzen zugeruckt. Darinn zwar die Bürgerschafft / auf nochmalig                      zuschreiben vnnd ermahnen deß Churfürsten / sich gern accommodiren wollen / aber                      wegen der vom Marggraffen von Jägerndorff eingelegten starcken Besatzung /                      solches nit ins Werck richten können.</p>
          <p>Derhalben hat Hertzog Friderich von Sachsen Altenburg der Belägerung den fünfften                      Septembris einen Anfang gemacht / vnnd daherumb an bequemen Orthen Schantzen                      auffwerffen / auch nachmals mit Schiessen vnnd Fewer einwerffen die Belägerte                      ernstlich angegriffen; Sie aber haben sich hinwiderumb dapffer zur Wehr                      gestellet / vnnd etliche Anfäll Mannlich außgehalten / auch mit grobem Geschütz                      sich wacker hören lassen: Ingleichem ist die Schlesische Reuterey                      vnderschiedlich außgefallen / daß dahero mit Scharmutzieren ein zimliche Anzahl                      beyderseits auffgerieben worden. Weil nun darneben die Sächsische mit Streiffen                      vnnd Plündern dem Landvolck hart zugesetzt / Kühe / Schaaff vnnd Schwein in                      grosser Menge weggetrieben / theils nach der Soldaten Brauch / vnnützlich                      geschlachtet / vnd die Häut zu Bedeckung jhrer Hütten gebraucht / als ist ein                      Außschuß auß den vmbligenden Flecken vnnd Dörffern im Läger ankommen / vber                      solche der muthwilligen Soldaten Insolentien geklagt / vnd gebetten / daß Jhr.                      Churf. Gn. sich jhrer erbarmen vnd sie vnder dero Schutz nehmen wolte: welches                      dann also geschehen.</p>
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Vnd ob wol Hertzog Maximilian mit seiner Armada am ersten den Einbruch gethan / vnnd der Zeit nach / was sich darbey mit jhm verloffen / auch am ersten solte vorgenommen werden / wollen wir doch / wegen angerührter Feldschlacht bey Prag / darbey sich auch Hertzog Maximilian selbsten befunden / vnnd welchen den Executions Verlauff in Böhmen für dißmal beschliessen soll / solches am letzten erzehlen vnnd von Jhrer Durchleucht. dem Churfürsten von Sachsen den Anfang machen. Derselbe ist mit seiner Armee welche in zwölff tausendt Mann zu Roß vnd Fuß starck gewesen / beneben in zwey tausendt Rüst-vnd Proviantwägen / vnnd sechshundert Schantzengräbern / auch vielem Geschütz / Fewer-vnd Sprengwerck / vnd andern Bereitschafften / von Stolpen auff Bischoffswerda / vnd fürter auff die Statt Bautzen zugeruckt. Darinn zwar die Bürgerschafft / auf nochmalig zuschreiben vnnd ermahnen deß Churfürsten / sich gern accommodiren wollen / aber wegen der vom Marggraffen von Jägerndorff eingelegten starcken Besatzung / solches nit ins Werck richten können. Bautzen vom Churfürsten von Sachsen belägert. Derhalben hat Hertzog Friderich von Sachsen Altenburg der Belägerung den fünfften Septembris einen Anfang gemacht / vnnd daherumb an bequemen Orthen Schantzen auffwerffen / auch nachmals mit Schiessen vnnd Fewer einwerffen die Belägerte ernstlich angegriffen; Sie aber haben sich hinwiderumb dapffer zur Wehr gestellet / vnnd etliche Anfäll Mannlich außgehalten / auch mit grobem Geschütz sich wacker hören lassen: Ingleichem ist die Schlesische Reuterey vnderschiedlich außgefallen / daß dahero mit Scharmutzieren ein zimliche Anzahl beyderseits auffgerieben worden. Weil nun darneben die Sächsische mit Streiffen vnnd Plündern dem Landvolck hart zugesetzt / Kühe / Schaaff vnnd Schwein in grosser Menge weggetrieben / theils nach der Soldaten Brauch / vnnützlich geschlachtet / vnd die Häut zu Bedeckung jhrer Hütten gebraucht / als ist ein Außschuß auß den vmbligenden Flecken vnnd Dörffern im Läger ankommen / vber solche der muthwilligen Soldaten Insolentien geklagt / vnd gebetten / daß Jhr. Churf. Gn. sich jhrer erbarmen vnd sie vnder dero Schutz nehmen wolte: welches dann also geschehen. Vnter dessen ist vor Bautzen mit Lauffgräben vnnd Schantzen vor allen Thoren / daß niemandt auß oder eyn mehr kommen mögen / continuirt / vnnd auß grobem Geschütz / vnnd mit Stürmen den Belägerten hart zugesetzt worden; hingegen haben die Belägerten sich nicht allein dapffer gewehret vnnd vnterschiedliche Außfäll gethan / sondern auch auß grobem vnnd kleinem Geschütz / Jägerhörner blassen vnnd Jägergeschrey sich mercklich hören lassen / weil nun der Marggraff von Jägerndorff jhm die Rechnung gemacht / wann die Statt Bautzen erobert / es andern Stätten auch gelten würde / als hat er nicht allein auff einem Berg nahend Görlitz ein Vestung mit vier Bollwercken zu Verwehrung einer Belägerung darvor verfertigen lassen / sondern auch zwey Cornet zu Roß vnnd 2. Fahnen zu Fuß vnterm Obristen Ehrnfried von Berbißdorff nach der Statt Löbaw / oder Lubben / zu Versicherung derselben gesandt. Diesen Succurß aber haben die Sächsischen vngefehr in einem Streiff ehe solcher zu gemeldter Statt angelangt / ein halbe Meil davon antroffen / vnnd in 2. Stundt mit demselben scharmutzirt / also daß beyderseits in hundert / vnnd die meiste von den Marggräffischen geblieben / die dann endlich jhr Rettirada nach Lubben in die Vorstatt genommen / welche die Sächsischen in Verfolgung derselben / angezündt / derowegen den Marggräffischen ein Stattihor geöffnet / vnnd eingelassen worden. Weil nun die Sächsischen der Statt sich nicht bemächtigen mögen / als sind sie mit guter Beuth von dannen zu jhrem Läger gekehrt. Jägerndörffischer Succurß wird von Sächsischẽ geschlagen. Den zwey vnd zwantzigsten Septembr. nach dem bißhero vielfältiges Vermahnen zur Auffgab bey den Belägerten nicht fruchten oder hafften wollen / sondern dieselbe auffs eusserst mit Trutz vnnd Spott sich entgegen gesetzt / haben die Sächsischen erstlich mit etlichen Carthaunen ein groß Stück der Mawren zu einer Pressa gefällt vnnd Fewerkugeln in die Statt vnnd Vorstatt geworffen / welche an vnterschiedlichen Orthen angezündt / davon grosser Schaden beschehen vnnd viel Häuser / Menschen / Vieh / Vorrath vnnd Gut verdorben. Bautzen wird hart geängstiget. Vnter wärendem Brandt haben selbigen wie auch folgenden Tag die Sächsischen der Vorstatt / deß Walls / vnd einer festen Schantz / so die Belägerten vnlangst zuvor verfertigt / sich bemächtigt / wordurch den Belägerten / als sie mit Fewer vnnd Schwerdt also geängstiget / der Muth gefallen / daß sie dahero den Säch-

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 422. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/475>, abgerufen am 22.11.2024.