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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Guts / getrungener Weiß vorzunehmen nit vnderlassen / vnd Gott den Außgang befehlen. Wolten also sie schließlichen nochmals ersucht vnd ermahnet haben / sie wolten die Conservation der allgemeinen Evangelischen Religion / entgegen die Abwendung der Spanischen vnträglichen Dienstbarkeit / vnnd was Jhrer Posterität dardurch auffgeladen werden köndte / behertzigen / vnd bey Jhrer C. Gn. alle feindtliche Attentata würcklich verhüten helffen.

Dieses Schreiben hat in Sachsen so viel gewürcket / daß nachmals die Ritterschafft sich wider die Böhmen vnd Incorporirte Land nit wollen gebrauchen lassen. Aber der Churfürst hat sich solche Erjnnerung-vnd Abmahnungen nichts jrren lassen / sondern in seinem Vorhaben verharret / vnnd mit der Armee jmmer weiter nach der Laußnitz fortgeruckt.

Als er nun eben in dem Auffbruch von vorgedachtem Bergschloß Stolpen begriffen war / Hertzog Friderich Vlrichs vnd Hertz. Christians von Braun schweig Gesinnen an Chur-Sachsen. sind jhme Schreiben von Hertzog Christian vnd Hertzog Friderich Vlrichen zu Braunschweig vnd Lüneburg eingehändiget worden: Darinn sie wegen deß leidigen Zustandts im Römischen Reich eins vnd anders erjnnert / vnd jhn ersucht solchem betrübten Wesen durch seine vnd anderer vornehmen Stände Interposition zuhelffen / dessenthalben förderlichst Communication anzustellen / vnd de modo procedendi zu tractiren; auch vnder andern eingeführt / wann vor dem Wahltag den Böhmischen Ständen re adhuc integra, in jhren vnderschiedtlichen Postulatis, so weit dieselbe in klaren Brieff vnnd Siegeln / Rechten vnnd dem Herkommen fundirt / eine zimbliche vnd verwahrliche Satisfaction geschehen / folgends bey der Wahl den Gravaminibus, so viel deren in Handen eines Römischen Kaysers gestanden / were abgeholffen worden / es würde nicht wenig zu Auffhebung deß Mißtrauwens vnder den Ständen / vnd Anrichtung bessers Verständnuß dienlich gewesen seyn / etc.

Deß Churfürsten Antwort darauff. Hierauff hat vnder Dato den fünfften Septembris der Churfürst / neben Vberschickung einer Abschrifft deren von Kayserlichen Mayestät jhme auffgetragenen Commission / vnd daß an die Laußnitzer deßwegen abgangenen Schreibens / folgender Gestalt geantwortet;

P. P. Befinde auß E. LL. Schreiben nicht allein jhre rühmliche Sorgfältigkeit / welche sie für die Wolfahrt deß Römischen Reichs tragen / sondern bekenne auch mit denselben gern / daß desselben Zustand so perturbirt arg vnd böß / daß allem Ansehen nach / wo nicht ein gäntzliche Ruin der schönen / herrlichen vnnd wolverfasten Harmoney / darbey sich männiglichen bißhero wohl befunden / doch eine Dismembratio deß Leibes dahero zubefahren / dieweil der Kayserliche Respect bey vielen zimblich gefallen / die Reichs Constitutiones vnd Verfassungen nach eines jeden Gutbeduncken wollen verstanden vnd außgelegt werden / das Mißtrawen auch vnter den sämptlichen Ständen also vberhandt genommen / daß fast niemandt weiß / weme sicherlich zu trawen / oder was zu thun oder zulassen / Welches dann alles bey entstehung deß Böhmischen Vnwesens nicht wenig vermehret worden / In deme vnder desselben praetext männiglich sich in Verfassung gestellet / vnd die vorhandene vnd im Römischen Reich ereugende grauamina mehr armis, dann amicabili compositione erlediget werden wollen / wie solches der Vnions vnnd Correspondentztag zu Nürnberg / vnd von daselbst auß an die Catholischen Stände gethanes Schreiben mit mehrerm bezeugt / Dahero dann erfolget / daß die Catholischen Stände sich in solche starcke Verfassung gestellet / als jemahls bey Menschen Gedencken geschehen. Wie aber nun solchem allem zu remediren / vnd die von beyderseits Vnionen ergriffene arma zu suspendiren oder abzustellen / Da wollen wir lieber E. LLd. vernünfftige Gedancken anhören / dann vnsere eröffnen.

Es vermeinen zwar Ewre LLd. wann vor dem Wahltag den Böhmischen Ständen re adhuc integra in jhren vnderschiedlichen postulatis, so weit dieselbe in klaren Brieff vnd Sigeln / Rechten / vnd dem Herkommen fundirt / eine ziem-verwahrliche satisfactio geschehen / folgends bey der Wahl den Gravaminibus, so viel deren in Handen eines Römischen Kaysers gestanden / were abgeholffen worden / es solte nicht wenig zu auffhebung deß Mißtrawens vnter den Ständen / vnd anrichtung bessers Verständtnüß dienlichen gewesen seyn / Welches wir zwar an seinen Orth stellen / Ewern LLd. aber hierbey vnangefügt nicht lassen können / daß wegen der Böhmischen Vnruhe an guthertziger trewer Stände Interposition es nicht gemangelt / welche eben zu dem Ende vorgeschlagen / vnd vber sich genommen worden / damit der Kayserliche vnnd Königliche / vnd also der höchsten Obrigkeit Respect vnd Gehorsamb möchte erhalten / alle gefährliche Consequentien abgeschafft / zugleich aber auch die Stände bey jhren erlangten Mayestät Brieffen / Rechten vnd Gerechtigkeiten / Freyheiten / vnd Privilegien geschützt werden / Wir wolten auch gehofft haben / wann man die Folge haben können / vnd dergleichen anermahnung / erjnnern / flehen vnd bitten / von andern Ständen / gleich von vns auch erfolget / es solte ad periculosam illam mutationem regiminis vnnd desperatos illos terminos, da man auch Türcken vnnd Tartarn zu sich zeucht / vnd mit denselben die friedliebende / vnnd welche nicht alle böse Consilia rechtsprechen wollen / bedrohet / nicht kommen vnd gelanget seyn. Wie man aber sich zu solchen Interpositionen gegen Chur-vnd Fürsten / vnd dem gantzen Churfürstlichen Collegio bezeiget / die Erste von einer Zeit zur andern protrahirt / mit vnnöthigen Behelffen auffgezogen / von den Interponenten vbel vnnd schimpfflich geredt / die andere aber von dem gantzen Churfürstlichen Collegio herrührende / vor der Faust abgeschlagen / zur newen Wahl darauff geschritten / vnnd dar durch alle Mittel zur Composition abgeschnitten / Vnangesehen / die jetzige Römische Kayserliche auch Königliche Mayestat / etc. sich darzu bequemet / den Ständen

Guts / getrungener Weiß vorzunehmen nit vnderlassen / vnd Gott den Außgang befehlen. Wolten also sie schließlichen nochmals ersucht vnd ermahnet haben / sie wolten die Conservation der allgemeinen Evangelischen Religion / entgegen die Abwendung der Spanischen vnträglichen Dienstbarkeit / vnnd was Jhrer Posterität dardurch auffgeladen werden köndte / behertzigen / vnd bey Jhrer C. Gn. alle feindtliche Attentata würcklich verhüten helffen.

Dieses Schreiben hat in Sachsen so viel gewürcket / daß nachmals die Ritterschafft sich wider die Böhmen vnd Incorporirte Land nit wollen gebrauchen lassen. Aber der Churfürst hat sich solche Erjnnerung-vñ Abmahnungen nichts jrren lassen / sondern in seinem Vorhaben verharret / vnnd mit der Armee jmmer weiter nach der Laußnitz fortgeruckt.

Als er nun eben in dem Auffbruch von vorgedachtem Bergschloß Stolpen begriffen war / Hertzog Friderich Vlrichs vñ Hertz. Christians von Braun schweig Gesinnẽ an Chur-Sachsen. sind jhme Schreiben von Hertzog Christian vnd Hertzog Friderich Vlrichen zu Braunschweig vnd Lüneburg eingehändiget worden: Darinn sie wegen deß leidigen Zustandts im Römischen Reich eins vnd anders erjnnert / vnd jhn ersucht solchem betrübten Wesen durch seine vnd anderer vornehmen Stände Interposition zuhelffen / dessenthalben förderlichst Communication anzustellen / vnd de modo procedendi zu tractiren; auch vnder andern eingeführt / wann vor dem Wahltag den Böhmischen Ständen re adhuc integra, in jhren vnderschiedtlichen Postulatis, so weit dieselbe in klaren Brieff vnnd Siegeln / Rechten vnnd dem Herkommen fundirt / eine zimbliche vnd verwahrliche Satisfaction geschehen / folgends bey der Wahl den Gravaminibus, so viel deren in Handen eines Römischen Kaysers gestanden / were abgeholffen worden / es würde nicht wenig zu Auffhebung deß Mißtrauwens vnder den Ständen / vnd Anrichtung bessers Verständnuß dienlich gewesen seyn / etc.

Deß Churfürsten Antwort darauff. Hierauff hat vnder Dato den fünfften Septembris der Churfürst / neben Vberschickung einer Abschrifft deren von Kayserlichen Mayestät jhme auffgetragenen Commission / vnd daß an die Laußnitzer deßwegen abgangenen Schreibens / folgender Gestalt geantwortet;

P. P. Befinde auß E. LL. Schreiben nicht allein jhre rühmliche Sorgfältigkeit / welche sie für die Wolfahrt deß Römischen Reichs tragen / sondern bekenne auch mit denselben gern / daß desselben Zustand so perturbirt arg vnd böß / daß allem Ansehen nach / wo nicht ein gäntzliche Ruin der schönen / herrlichen vnnd wolverfasten Harmoney / darbey sich männiglichen bißhero wohl befunden / doch eine Dismembratio deß Leibes dahero zubefahren / dieweil der Kayserliche Respect bey vielen zimblich gefallen / die Reichs Constitutiones vnd Verfassungen nach eines jeden Gutbeduncken wollen verstanden vnd außgelegt werden / das Mißtrawen auch vnter den sämptlichen Ständen also vberhandt genommen / daß fast niemandt weiß / weme sicherlich zu trawen / oder was zu thun oder zulassen / Welches dann alles bey entstehung deß Böhmischen Vnwesens nicht wenig vermehret worden / In deme vnder desselben praetext männiglich sich in Verfassung gestellet / vnd die vorhandene vnd im Römischen Reich ereugende grauamina mehr armis, dann amicabili compositione erlediget werden wollẽ / wie solches der Vnions vnnd Correspondentztag zu Nürnberg / vnd von daselbst auß an die Catholischen Stände gethanes Schreiben mit mehrerm bezeugt / Dahero dann erfolget / daß die Catholischen Stände sich in solche starcke Verfassung gestellet / als jemahls bey Menschen Gedencken geschehen. Wie aber nun solchem allem zu remediren / vnd die von beyderseits Vnionen ergriffene arma zu suspendiren oder abzustellen / Da wollen wir lieber E. LLd. vernünfftige Gedancken anhören / dann vnsere eröffnen.

Es vermeinen zwar Ewre LLd. wann vor dem Wahltag den Böhmischen Ständen re adhuc integra in jhren vnderschiedlichen postulatis, so weit dieselbe in klaren Brieff vnd Sigeln / Rechten / vnd dem Herkommen fundirt / eine ziem-verwahrliche satisfactio geschehen / folgends bey der Wahl den Gravaminibus, so viel deren in Handen eines Römischen Kaysers gestanden / were abgeholffen worden / es solte nicht wenig zu auffhebung deß Mißtrawens vnter den Ständen / vnd anrichtung bessers Verständtnüß dienlichen gewesen seyn / Welches wir zwar an seinen Orth stellen / Ewern LLd. aber hierbey vnangefügt nicht lassen können / daß wegen der Böhmischen Vnruhe an guthertziger trewer Stände Interposition es nicht gemangelt / welche eben zu dem Ende vorgeschlagen / vnd vber sich genommen worden / damit der Kayserliche vnnd Königliche / vnd also der höchsten Obrigkeit Respect vnd Gehorsamb möchte erhalten / alle gefährliche Consequentien abgeschafft / zugleich aber auch die Stände bey jhren erlangten Mayestät Brieffen / Rechten vnd Gerechtigkeiten / Freyheiten / vnd Privilegien geschützt werden / Wir wolten auch gehofft haben / wann man die Folge haben können / vnd dergleichen anermahnung / erjnnern / flehen vnd bitten / von andern Ständen / gleich von vns auch erfolget / es solte ad periculosam illam mutationem regiminis vnnd desperatos illos terminos, da man auch Türcken vnnd Tartarn zu sich zeucht / vnd mit denselben die friedliebende / vnnd welche nicht alle böse Consilia rechtsprechen wollen / bedrohet / nicht kommen vnd gelanget seyn. Wie man aber sich zu solchen Interpositionen gegen Chur-vnd Fürsten / vnd dem gantzen Churfürstlichen Collegio bezeiget / die Erste von einer Zeit zur andern protrahirt / mit vnnöthigen Behelffen auffgezogen / von den Interponenten vbel vnnd schimpfflich geredt / die andere aber von dem gantzen Churfürstlichen Collegio herrührende / vor der Faust abgeschlagen / zur newen Wahl darauff geschritten / vnnd dar durch alle Mittel zur Composition abgeschnitten / Vnangesehen / die jetzige Römische Kayserliche auch Königliche Mayestat / etc. sich darzu bequemet / den Ständen

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          <p>Es vermeinen zwar Ewre LLd. wann vor dem Wahltag den Böhmischen Ständen re adhuc                      integra in jhren vnderschiedlichen postulatis, so weit dieselbe in klaren Brieff                      vnd Sigeln / Rechten / vnd dem Herkommen fundirt / eine ziem-verwahrliche                      satisfactio geschehen / folgends bey der Wahl den Gravaminibus, so viel deren in                      Handen eines Römischen Kaysers gestanden / were abgeholffen worden / es solte                      nicht wenig zu auffhebung deß Mißtrawens vnter den Ständen / vnd anrichtung                      bessers Verständtnüß dienlichen gewesen seyn / Welches wir zwar an seinen Orth                      stellen / Ewern LLd. aber hierbey vnangefügt nicht lassen können / daß wegen der                      Böhmischen Vnruhe an guthertziger trewer Stände Interposition es nicht gemangelt                      / welche eben zu dem Ende vorgeschlagen / vnd vber sich genommen worden / damit                      der Kayserliche vnnd Königliche / vnd also der höchsten Obrigkeit Respect vnd                      Gehorsamb möchte erhalten / alle gefährliche Consequentien abgeschafft /                      zugleich aber auch die Stände bey jhren erlangten Mayestät Brieffen / Rechten                      vnd Gerechtigkeiten / Freyheiten / vnd Privilegien geschützt werden / Wir wolten                      auch gehofft haben / wann man die Folge haben können / vnd dergleichen                      anermahnung / erjnnern / flehen vnd bitten / von andern Ständen / gleich von vns                      auch erfolget / es solte ad periculosam illam mutationem regiminis vnnd                      desperatos illos terminos, da man auch Türcken vnnd Tartarn zu sich zeucht / vnd                      mit denselben die friedliebende / vnnd welche nicht alle böse Consilia                      rechtsprechen wollen / bedrohet / nicht kommen vnd gelanget seyn. Wie man aber                      sich zu solchen Interpositionen gegen Chur-vnd Fürsten / vnd dem gantzen                      Churfürstlichen Collegio bezeiget / die Erste von einer Zeit zur andern                      protrahirt / mit vnnöthigen Behelffen auffgezogen / von den Interponenten vbel                      vnnd schimpfflich geredt / die andere aber von dem gantzen Churfürstlichen                      Collegio herrührende / vor der Faust abgeschlagen / zur newen Wahl darauff                      geschritten / vnnd dar durch alle Mittel zur Composition abgeschnitten /                      Vnangesehen / die jetzige Römische Kayserliche auch Königliche Mayestat / etc.                      sich darzu bequemet / den Ständen
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[420/0473] Guts / getrungener Weiß vorzunehmen nit vnderlassen / vnd Gott den Außgang befehlen. Wolten also sie schließlichen nochmals ersucht vnd ermahnet haben / sie wolten die Conservation der allgemeinen Evangelischen Religion / entgegen die Abwendung der Spanischen vnträglichen Dienstbarkeit / vnnd was Jhrer Posterität dardurch auffgeladen werden köndte / behertzigen / vnd bey Jhrer C. Gn. alle feindtliche Attentata würcklich verhüten helffen. Dieses Schreiben hat in Sachsen so viel gewürcket / daß nachmals die Ritterschafft sich wider die Böhmen vnd Incorporirte Land nit wollen gebrauchen lassen. Aber der Churfürst hat sich solche Erjnnerung-vñ Abmahnungen nichts jrren lassen / sondern in seinem Vorhaben verharret / vnnd mit der Armee jmmer weiter nach der Laußnitz fortgeruckt. Als er nun eben in dem Auffbruch von vorgedachtem Bergschloß Stolpen begriffen war / sind jhme Schreiben von Hertzog Christian vnd Hertzog Friderich Vlrichen zu Braunschweig vnd Lüneburg eingehändiget worden: Darinn sie wegen deß leidigen Zustandts im Römischen Reich eins vnd anders erjnnert / vnd jhn ersucht solchem betrübten Wesen durch seine vnd anderer vornehmen Stände Interposition zuhelffen / dessenthalben förderlichst Communication anzustellen / vnd de modo procedendi zu tractiren; auch vnder andern eingeführt / wann vor dem Wahltag den Böhmischen Ständen re adhuc integra, in jhren vnderschiedtlichen Postulatis, so weit dieselbe in klaren Brieff vnnd Siegeln / Rechten vnnd dem Herkommen fundirt / eine zimbliche vnd verwahrliche Satisfaction geschehen / folgends bey der Wahl den Gravaminibus, so viel deren in Handen eines Römischen Kaysers gestanden / were abgeholffen worden / es würde nicht wenig zu Auffhebung deß Mißtrauwens vnder den Ständen / vnd Anrichtung bessers Verständnuß dienlich gewesen seyn / etc. Hertzog Friderich Vlrichs vñ Hertz. Christians von Braun schweig Gesinnẽ an Chur-Sachsen. Hierauff hat vnder Dato den fünfften Septembris der Churfürst / neben Vberschickung einer Abschrifft deren von Kayserlichen Mayestät jhme auffgetragenen Commission / vnd daß an die Laußnitzer deßwegen abgangenen Schreibens / folgender Gestalt geantwortet; Deß Churfürsten Antwort darauff. P. P. Befinde auß E. LL. Schreiben nicht allein jhre rühmliche Sorgfältigkeit / welche sie für die Wolfahrt deß Römischen Reichs tragen / sondern bekenne auch mit denselben gern / daß desselben Zustand so perturbirt arg vnd böß / daß allem Ansehen nach / wo nicht ein gäntzliche Ruin der schönen / herrlichen vnnd wolverfasten Harmoney / darbey sich männiglichen bißhero wohl befunden / doch eine Dismembratio deß Leibes dahero zubefahren / dieweil der Kayserliche Respect bey vielen zimblich gefallen / die Reichs Constitutiones vnd Verfassungen nach eines jeden Gutbeduncken wollen verstanden vnd außgelegt werden / das Mißtrawen auch vnter den sämptlichen Ständen also vberhandt genommen / daß fast niemandt weiß / weme sicherlich zu trawen / oder was zu thun oder zulassen / Welches dann alles bey entstehung deß Böhmischen Vnwesens nicht wenig vermehret worden / In deme vnder desselben praetext männiglich sich in Verfassung gestellet / vnd die vorhandene vnd im Römischen Reich ereugende grauamina mehr armis, dann amicabili compositione erlediget werden wollẽ / wie solches der Vnions vnnd Correspondentztag zu Nürnberg / vnd von daselbst auß an die Catholischen Stände gethanes Schreiben mit mehrerm bezeugt / Dahero dann erfolget / daß die Catholischen Stände sich in solche starcke Verfassung gestellet / als jemahls bey Menschen Gedencken geschehen. Wie aber nun solchem allem zu remediren / vnd die von beyderseits Vnionen ergriffene arma zu suspendiren oder abzustellen / Da wollen wir lieber E. LLd. vernünfftige Gedancken anhören / dann vnsere eröffnen. Es vermeinen zwar Ewre LLd. wann vor dem Wahltag den Böhmischen Ständen re adhuc integra in jhren vnderschiedlichen postulatis, so weit dieselbe in klaren Brieff vnd Sigeln / Rechten / vnd dem Herkommen fundirt / eine ziem-verwahrliche satisfactio geschehen / folgends bey der Wahl den Gravaminibus, so viel deren in Handen eines Römischen Kaysers gestanden / were abgeholffen worden / es solte nicht wenig zu auffhebung deß Mißtrawens vnter den Ständen / vnd anrichtung bessers Verständtnüß dienlichen gewesen seyn / Welches wir zwar an seinen Orth stellen / Ewern LLd. aber hierbey vnangefügt nicht lassen können / daß wegen der Böhmischen Vnruhe an guthertziger trewer Stände Interposition es nicht gemangelt / welche eben zu dem Ende vorgeschlagen / vnd vber sich genommen worden / damit der Kayserliche vnnd Königliche / vnd also der höchsten Obrigkeit Respect vnd Gehorsamb möchte erhalten / alle gefährliche Consequentien abgeschafft / zugleich aber auch die Stände bey jhren erlangten Mayestät Brieffen / Rechten vnd Gerechtigkeiten / Freyheiten / vnd Privilegien geschützt werden / Wir wolten auch gehofft haben / wann man die Folge haben können / vnd dergleichen anermahnung / erjnnern / flehen vnd bitten / von andern Ständen / gleich von vns auch erfolget / es solte ad periculosam illam mutationem regiminis vnnd desperatos illos terminos, da man auch Türcken vnnd Tartarn zu sich zeucht / vnd mit denselben die friedliebende / vnnd welche nicht alle böse Consilia rechtsprechen wollen / bedrohet / nicht kommen vnd gelanget seyn. Wie man aber sich zu solchen Interpositionen gegen Chur-vnd Fürsten / vnd dem gantzen Churfürstlichen Collegio bezeiget / die Erste von einer Zeit zur andern protrahirt / mit vnnöthigen Behelffen auffgezogen / von den Interponenten vbel vnnd schimpfflich geredt / die andere aber von dem gantzen Churfürstlichen Collegio herrührende / vor der Faust abgeschlagen / zur newen Wahl darauff geschritten / vnnd dar durch alle Mittel zur Composition abgeschnitten / Vnangesehen / die jetzige Römische Kayserliche auch Königliche Mayestat / etc. sich darzu bequemet / den Ständen

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 420. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/473>, abgerufen am 22.11.2024.