Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.Ehrwürdige / Edle / rc. was die Röm. Kay. M. vns vor eine Commission das Marggraffthumb Ober Laußnitz betreffende / auffgetragen / das gibt beygelegte Copey so auß dem Originalvidimirt / mit mehrerm. Ob wir nun wol nichts liebers gesehen / als daß wir mit solcher Commission verschonet werden können / nach dem wir vns aber J. May. zugehorsamen / vnd dero bey jetzigen zugestandenen Vngelegenheiten / derselben als deß Königreichs Böheimb / vnd was deme anhängig / Obersten Lehnherrn / vnd vornehmen Mit Churfürsten / welcher bey jüngst zu Franckfurt am Mayn gehaltenem Wahltag dafür von den sämptlichen Churfürsten erkennet vnnd angenommen worden / vnder die Armen zugreiffen schuldig befunden / haben wir vns mit angeregter Kay. vnd Kön. Commission dannenhero desto williger beladen lassen / weil wir auß obangedeuter Commission gnugsamb vernommen / daß Kay. vnd Kön. May. noch mals dero Milde vnd Gnade bey allen den jenigen / so sich zum Gehorsamb ergeben werden / einznwenden / vnd andere schärpffere Wege abzuschaffen entschlossen / vnnd wir vnsers theils die vom Anfang deß entstandenen Böhmischen Vnwesens biß hiehero gehabte / vnd zu Fried vnd Ruhe gerichtete Intention erlangeten. Damit aber mit solcher Commission länger nicht verzogen / sondern dieselbe zum gebürlichen Effect gebracht werde / Vns anhero in die nähe begeben / vnd solche euch durch gegenwertigen vn sern abgefertigten insinuiren vnd notificiren lassen wollen / vnd weil auß deroselben Jhrer Kays. vnd Kön. May. Gemüth vnd Meynung genugsamb zuvernehmen / wie nochmals dieselbe Vätterlichen vnnd Kayserlichen gesinnet / alles deß jenigen / was bißhero vnverantwortlicher Weise vorgangen / vnd wider Jhrer M. Person / Ampt / vnd Würde vorgenommen / vnnd dessentwegen verübet worden / zuvergessen / vnd Kayserliche vnd Königliche Gnadevor die Schärpffe einzuwenden / wann man nur auch selbst in sich gehen / zum schuldigen Gehorsamb begeben / die hochverletzte May. dadurch sanfftigen / vnd die sonsten vorhandene schärpffere Mittel abwenden würde: Als wollet Jhr sampt vnnd sonders die vns auffgetragene Commission / vnnd dessen gantzen Inhalt wol erwegen / daß solche euch allen / ewern Wenibern / Kindern / anch Haab vnd Gütern zum besten angeordnet / vnnd von vns vbernommen reifflichen / vnd diß dabey consideriren / daß durch kein ander Mittel der liebe Fried widergebracht / alle Kayserliche vnd Königliche Vngnade abgeschaffet / vnd die getrawte vnd vorhandene Kriegesmacht / dardurch nichts anders / als Verwüstung zu befahren / abgestellet werden könne / dann wann die Kayserliche vnnd Königli. angebottene Gnade mit Danckbarkeit acceptirt / vnd die jenige Pflicht in acht genommen wird / damit Jhr albereit der Kayserlichen vnnd Königlichen May. zugethan / vnnd derselben nie entbunden worden / darbey jhr dann wol in acht zunehmen / daß jhr kein erhebliche Vrsachen gehabt / von höchstgedachter Mayest. euch abzuwenden / Alldieweil jhr sampt vnd sonders von deroselben niemals offendirt / viel weniger in jchtwas gravirt / sondern vielmehr hierinne der vorgehenden Länder Exempel nachzufolgen / per majora seyd vberstimmet worden. Vnd nach dem periculum in mora, die Zeit vnnd diß bey handen habende Kriegsvolck / zu verhütung allerhand Vngelegenheit / eylfertigkeit erfordert / vnd keinen Verzug leyden will. Werdet jhr euch jnnerhalb drey Tagen von Zeit dieser Insinuation an zurechnen / durch eine Außschuß aus ewrem Mittel oder andere Vollmächtige abgeordnete (welchen wir Krafft dieses / vnnd bey vnsern Churfürstlichen Worten / ohne Gefahr zu vns zu- vnd abzuziehen ein sicher Gleit hiermit ertheilen) gegen vns rund / vnd ohne einigen Anhang erklären vnd verobligiren / solchem in sinuirtem Mandato ein gehorsame Gnüge zu thun / vnnd demselben allenthalben nachzuleben / inmassen wir dann euch hiermit erjnnern vnd anermahnen / solchem Kayserl. Mandato nicht zuwidersetzen / die angebottene Gnade nicht außzuschlagen / euch / ewre Weiber / Kinder / auch Haab vnd Gut / in sonderheit aber erlangte Privilegia, Recht vnd Gerechtigkeiten / vnd die einige wahre Christliche reine Religion / wol in acht zunehmen / vnd nichts zu vnterstehen / so allem vorgehenden Nachtheil / Schaden vnnd Schmälerung zuziehen / vnnd ein ansehen einer Widersetzlichkeit haben möchte. Von solchem löblichen proposito sol euch nicht abehalten die mit andern Ländern auffgerichtete Confoederation / vnnd das dahero besorgende Vnheil / alldieweil doch angeregte Confoederation ohne das nicht gültig / von der Kay. vnd Kön. May. allbereit cassirt vnd auffgehoben / vnnd jhr weder zu Kriegs: noch Friedenszeiten derselben fruchtbarlich zugeniessen. Wir seynd auch erbötig / euch sampt vnnd sonders gegen männiglichen zuschützen / wegen der Kayserlichen vnd Königlichen Mayestät ewers bißhero begangenen Excesshalber / auff vorgehende ewere Erkäntnuß vnnd Accommodirung gnädigsten Perdon zu ertheilen / vnnd solche Confirmation ewerer Privilegien / Freyheiten / Rechten vnnd Gerechtigkeiten / insonderheit aber der wahren Christlichen Religion halber zu wege zubringen / daß jhr sampt vnnd sonders dessen allen genugsamb sollet gesichert seyn / vnnd euch darob zuerfrewen / vnd vns vnterthänigst zu dancken Vrsach haben. Wir bezeugen mit Gott vnd reinem guten Gewissen / daß wir hierunter nichts anders suchen / als Friede / Ruhe / Einigkeit / vnd ewer allerseiths Wolfahrt / dargegen aber alle bevorstehende Vngelegenheiten / Blutwergiessen / Land vnnd Leuthe verwüstung / so viel jmmer müglich / vnd jhr selbsten zulassen wollet / von euch / ewernWeibern / Kindern / Haab vnd Gütern abzuwenden / dessenwegen Wir dann vns anhero verfüget / zwar mit vnserm zu Roß vnnd Fuß geworbenen Kriegsvolck / nicht aber als ein Feind / sondern als ein Freund / Kayserlicher verordneter Commissarius Ehrwürdige / Edle / rc. was die Röm. Kay. M. vns vor eine Commission das Marggraffthumb Ober Laußnitz betreffende / auffgetragen / das gibt beygelegte Copey so auß dem Originalvidimirt / mit mehrerm. Ob wir nun wol nichts liebers gesehen / als daß wir mit solcher Commission verschonet werden können / nach dem wir vns aber J. May. zugehorsamen / vnd dero bey jetzigen zugestandenen Vngelegenheiten / derselben als deß Königreichs Böheimb / vnd was deme anhängig / Obersten Lehnherrn / vnd vornehmen Mit Churfürsten / welcher bey jüngst zu Franckfurt am Mayn gehaltenem Wahltag dafür von den sämptlichen Churfürstẽ erkennet vnnd angenommen worden / vnder die Armen zugreiffen schuldig befunden / haben wir vns mit angeregter Kay. vnd Kön. Commission dannenhero desto williger beladen lassen / weil wir auß obangedeuter Commission gnugsamb vernommen / daß Kay. vnd Kön. May. noch mals dero Milde vnd Gnade bey allen den jenigen / so sich zum Gehorsamb ergeben werden / einznwenden / vnd andere schärpffere Wege abzuschaffen entschlossen / vnnd wir vnsers theils die vom Anfang deß entstandenen Böhmischen Vnwesens biß hiehero gehabte / vnd zu Fried vnd Ruhe gerichtete Intention erlangeten. Damit aber mit solcher Commission länger nicht verzogen / sondern dieselbe zum gebürlichen Effect gebracht werde / Vns anhero in die nähe begeben / vnd solche euch durch gegenwertigen vn sern abgefertigten insinuiren vnd notificiren lassen wollen / vnd weil auß deroselben Jhrer Kays. vnd Kön. May. Gemüth vnd Meynung genugsamb zuvernehmen / wie nochmals dieselbe Vätterlichen vnnd Kayserlichen gesinnet / alles deß jenigen / was bißhero vnverantwortlicher Weise vorgangen / vnd wider Jhrer M. Person / Ampt / vnd Würde vorgenommen / vnnd dessentwegen verübet worden / zuvergessen / vnd Kayserliche vnd Königliche Gnadevor die Schärpffe einzuwenden / wann man nur auch selbst in sich gehen / zum schuldigen Gehorsamb begeben / die hochverletzte May. dadurch sanfftigen / vnd die sonsten vorhandene schärpffere Mittel abwenden würde: Als wollet Jhr sampt vnnd sonders die vns auffgetragene Commission / vnnd dessen gantzen Inhalt wol erwegen / daß solche euch allen / ewern Wẽibern / Kindern / anch Haab vnd Gütern zum besten angeordnet / vnnd von vns vbernommen reifflichen / vnd diß dabey consideriren / daß durch kein ander Mittel der liebe Fried widergebracht / alle Kayserliche vnd Königliche Vngnade abgeschaffet / vnd die getrawte vnd vorhandene Kriegesmacht / dardurch nichts anders / als Verwüstung zu befahren / abgestellet werden könne / dann wann die Kayserliche vnnd Königli. angebottene Gnade mit Danckbarkeit acceptirt / vnd die jenige Pflicht in acht genommen wird / damit Jhr albereit der Kayserlichen vnnd Königlichen May. zugethan / vnnd derselben nie entbunden worden / darbey jhr dann wol in acht zunehmen / daß jhr kein erhebliche Vrsachen gehabt / von höchstgedachter Mayest. euch abzuwenden / Alldieweil jhr sampt vnd sonders von deroselben niemals offendirt / viel weniger in jchtwas gravirt / sondern vielmehr hierinne der vorgehendẽ Länder Exempel nachzufolgen / per majora seyd vberstimmet worden. Vnd nach dem periculum in mora, die Zeit vnnd diß bey handen habende Kriegsvolck / zu verhütung allerhand Vngelegenheit / eylfertigkeit erfordert / vnd keinen Verzug leyden will. Werdet jhr euch jnnerhalb drey Tagen von Zeit dieser Insinuation an zurechnen / durch eine Außschuß aus ewrem Mittel oder andere Vollmächtige abgeordnete (welchen wir Krafft dieses / vnnd bey vnsern Churfürstlichen Worten / ohne Gefahr zu vns zu- vnd abzuziehen ein sicher Gleit hiermit ertheilen) gegen vns rund / vnd ohne einigen Anhang erklären vnd verobligiren / solchem in sinuirtem Mandato ein gehorsame Gnüge zu thun / vnnd demselben allenthalben nachzuleben / inmassen wir dann euch hiermit erjnnern vnd anermahnen / solchem Kayserl. Mandato nicht zuwidersetzen / die angebottene Gnade nicht außzuschlagen / euch / ewre Weiber / Kinder / auch Haab vnd Gut / in sonderheit aber erlangte Privilegia, Recht vnd Gerechtigkeiten / vnd die einige wahre Christliche reine Religion / wol in acht zunehmen / vnd nichts zu vnterstehen / so allem vorgehenden Nachtheil / Schaden vnnd Schmälerung zuziehen / vnnd ein ansehen einer Widersetzlichkeit haben möchte. Von solchem löblichen proposito sol euch nicht abehalten die mit andern Ländern auffgerichtete Confoederation / vnnd das dahero besorgende Vnheil / alldieweil doch angeregte Confoederation ohne das nicht gültig / von der Kay. vnd Kön. May. allbereit cassirt vnd auffgehoben / vnnd jhr weder zu Kriegs: noch Friedenszeiten derselben fruchtbarlich zugeniessen. Wir seynd auch erbötig / euch sampt vnnd sonders gegen männiglichen zuschützen / wegen der Kayserlichen vnd Königlichen Mayestät ewers bißhero begangenen Excesshalber / auff vorgehende ewere Erkäntnuß vnnd Accommodirung gnädigsten Perdon zu ertheilen / vnnd solche Confirmation ewerer Privilegien / Freyheiten / Rechten vnnd Gerechtigkeiten / insonderheit aber der wahren Christlichen Religion halber zu wege zubringen / daß jhr sampt vnnd sonders dessen allen genugsamb sollet gesichert seyn / vnnd euch darob zuerfrewen / vnd vns vnterthänigst zu dancken Vrsach haben. Wir bezeugen mit Gott vnd reinem guten Gewissen / daß wir hierunter nichts anders suchen / als Friede / Ruhe / Einigkeit / vnd ewer allerseiths Wolfahrt / dargegen aber alle bevorstehende Vngelegenheiten / Blutwergiessen / Land vnnd Leuthe verwüstung / so viel jmmer müglich / vnd jhr selbsten zulassen wollet / von euch / ewernWeibern / Kindern / Haab vnd Gütern abzuwenden / dessenwegen Wir dann vns anhero verfüget / zwar mit vnserm zu Roß vnnd Fuß geworbenen Kriegsvolck / nicht aber als ein Feind / sondern als ein Freund / Kayserlicher verordneter Commissarius <TEI> <text> <body> <div> <div> <pb facs="#f0469" n="416"/> <p>Ehrwürdige / Edle / rc. was die Röm. Kay. M. vns vor eine Commission das Marggraffthumb Ober Laußnitz betreffende / auffgetragen / das gibt beygelegte Copey so auß dem Originalvidimirt / mit mehrerm.</p> <p>Ob wir nun wol nichts liebers gesehen / als daß wir mit solcher Commission verschonet werden können / nach dem wir vns aber J. May. zugehorsamen / vnd dero bey jetzigen zugestandenen Vngelegenheiten / derselben als deß Königreichs Böheimb / vnd was deme anhängig / Obersten Lehnherrn / vnd vornehmen Mit Churfürsten / welcher bey jüngst zu Franckfurt am Mayn gehaltenem Wahltag dafür von den sämptlichen Churfürstẽ erkennet vnnd angenommen worden / vnder die Armen zugreiffen schuldig befunden / haben wir vns mit angeregter Kay. vnd Kön. Commission dannenhero desto williger beladen lassen / weil wir auß obangedeuter Commission gnugsamb vernommen / daß Kay. vnd Kön. May. noch mals dero Milde vnd Gnade bey allen den jenigen / so sich zum Gehorsamb ergeben werden / einznwenden / vnd andere schärpffere Wege abzuschaffen entschlossen / vnnd wir vnsers theils die vom Anfang deß entstandenen Böhmischen Vnwesens biß hiehero gehabte / vnd zu Fried vnd Ruhe gerichtete Intention erlangeten.</p> <p>Damit aber mit solcher Commission länger nicht verzogen / sondern dieselbe zum gebürlichen Effect gebracht werde / Vns anhero in die nähe begeben / vnd solche euch durch gegenwertigen vn sern abgefertigten insinuiren vnd notificiren lassen wollen / vnd weil auß deroselben Jhrer Kays. vnd Kön. May. Gemüth vnd Meynung genugsamb zuvernehmen / wie nochmals dieselbe Vätterlichen vnnd Kayserlichen gesinnet / alles deß jenigen / was bißhero vnverantwortlicher Weise vorgangen / vnd wider Jhrer M. Person / Ampt / vnd Würde vorgenommen / vnnd dessentwegen verübet worden / zuvergessen / vnd Kayserliche vnd Königliche Gnadevor die Schärpffe einzuwenden / wann man nur auch selbst in sich gehen / zum schuldigen Gehorsamb begeben / die hochverletzte May. dadurch sanfftigen / vnd die sonsten vorhandene schärpffere Mittel abwenden würde:</p> <p>Als wollet Jhr sampt vnnd sonders die vns auffgetragene Commission / vnnd dessen gantzen Inhalt wol erwegen / daß solche euch allen / ewern Wẽibern / Kindern / anch Haab vnd Gütern zum besten angeordnet / vnnd von vns vbernommen reifflichen / vnd diß dabey consideriren / daß durch kein ander Mittel der liebe Fried widergebracht / alle Kayserliche vnd Königliche Vngnade abgeschaffet / vnd die getrawte vnd vorhandene Kriegesmacht / dardurch nichts anders / als Verwüstung zu befahren / abgestellet werden könne / dann wann die Kayserliche vnnd Königli. angebottene Gnade mit Danckbarkeit acceptirt / vnd die jenige Pflicht in acht genommen wird / damit Jhr albereit der Kayserlichen vnnd Königlichen May. zugethan / vnnd derselben nie entbunden worden / darbey jhr dann wol in acht zunehmen / daß jhr kein erhebliche Vrsachen gehabt / von höchstgedachter Mayest. euch abzuwenden / Alldieweil jhr sampt vnd sonders von deroselben niemals offendirt / viel weniger in jchtwas gravirt / sondern vielmehr hierinne der vorgehendẽ Länder Exempel nachzufolgen / per majora seyd vberstimmet worden. Vnd nach dem periculum in mora, die Zeit vnnd diß bey handen habende Kriegsvolck / zu verhütung allerhand Vngelegenheit / eylfertigkeit erfordert / vnd keinen Verzug leyden will. Werdet jhr euch jnnerhalb drey Tagen von Zeit dieser Insinuation an zurechnen / durch eine Außschuß aus ewrem Mittel oder andere Vollmächtige abgeordnete (welchen wir Krafft dieses / vnnd bey vnsern Churfürstlichen Worten / ohne Gefahr zu vns zu- vnd abzuziehen ein sicher Gleit hiermit ertheilen) gegen vns rund / vnd ohne einigen Anhang erklären vnd verobligiren / solchem in sinuirtem Mandato ein gehorsame Gnüge zu thun / vnnd demselben allenthalben nachzuleben / inmassen wir dann euch hiermit erjnnern vnd anermahnen / solchem Kayserl. Mandato nicht zuwidersetzen / die angebottene Gnade nicht außzuschlagen / euch / ewre Weiber / Kinder / auch Haab vnd Gut / in sonderheit aber erlangte Privilegia, Recht vnd Gerechtigkeiten / vnd die einige wahre Christliche reine Religion / wol in acht zunehmen / vnd nichts zu vnterstehen / so allem vorgehenden Nachtheil / Schaden vnnd Schmälerung zuziehen / vnnd ein ansehen einer Widersetzlichkeit haben möchte.</p> <p>Von solchem löblichen proposito sol euch nicht abehalten die mit andern Ländern auffgerichtete Confoederation / vnnd das dahero besorgende Vnheil / alldieweil doch angeregte Confoederation ohne das nicht gültig / von der Kay. vnd Kön. May. allbereit cassirt vnd auffgehoben / vnnd jhr weder zu Kriegs: noch Friedenszeiten derselben fruchtbarlich zugeniessen. Wir seynd auch erbötig / euch sampt vnnd sonders gegen männiglichen zuschützen / wegen der Kayserlichen vnd Königlichen Mayestät ewers bißhero begangenen Excesshalber / auff vorgehende ewere Erkäntnuß vnnd Accommodirung gnädigsten Perdon zu ertheilen / vnnd solche Confirmation ewerer Privilegien / Freyheiten / Rechten vnnd Gerechtigkeiten / insonderheit aber der wahren Christlichen Religion halber zu wege zubringen / daß jhr sampt vnnd sonders dessen allen genugsamb sollet gesichert seyn / vnnd euch darob zuerfrewen / vnd vns vnterthänigst zu dancken Vrsach haben.</p> <p>Wir bezeugen mit Gott vnd reinem guten Gewissen / daß wir hierunter nichts anders suchen / als Friede / Ruhe / Einigkeit / vnd ewer allerseiths Wolfahrt / dargegen aber alle bevorstehende Vngelegenheiten / Blutwergiessen / Land vnnd Leuthe verwüstung / so viel jmmer müglich / vnd jhr selbsten zulassen wollet / von euch / ewernWeibern / Kindern / Haab vnd Gütern abzuwenden / dessenwegen Wir dann vns anhero verfüget / zwar mit vnserm zu Roß vnnd Fuß geworbenen Kriegsvolck / nicht aber als ein Feind / sondern als ein Freund / Kayserlicher verordneter Commissarius </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [416/0469]
Ehrwürdige / Edle / rc. was die Röm. Kay. M. vns vor eine Commission das Marggraffthumb Ober Laußnitz betreffende / auffgetragen / das gibt beygelegte Copey so auß dem Originalvidimirt / mit mehrerm.
Ob wir nun wol nichts liebers gesehen / als daß wir mit solcher Commission verschonet werden können / nach dem wir vns aber J. May. zugehorsamen / vnd dero bey jetzigen zugestandenen Vngelegenheiten / derselben als deß Königreichs Böheimb / vnd was deme anhängig / Obersten Lehnherrn / vnd vornehmen Mit Churfürsten / welcher bey jüngst zu Franckfurt am Mayn gehaltenem Wahltag dafür von den sämptlichen Churfürstẽ erkennet vnnd angenommen worden / vnder die Armen zugreiffen schuldig befunden / haben wir vns mit angeregter Kay. vnd Kön. Commission dannenhero desto williger beladen lassen / weil wir auß obangedeuter Commission gnugsamb vernommen / daß Kay. vnd Kön. May. noch mals dero Milde vnd Gnade bey allen den jenigen / so sich zum Gehorsamb ergeben werden / einznwenden / vnd andere schärpffere Wege abzuschaffen entschlossen / vnnd wir vnsers theils die vom Anfang deß entstandenen Böhmischen Vnwesens biß hiehero gehabte / vnd zu Fried vnd Ruhe gerichtete Intention erlangeten.
Damit aber mit solcher Commission länger nicht verzogen / sondern dieselbe zum gebürlichen Effect gebracht werde / Vns anhero in die nähe begeben / vnd solche euch durch gegenwertigen vn sern abgefertigten insinuiren vnd notificiren lassen wollen / vnd weil auß deroselben Jhrer Kays. vnd Kön. May. Gemüth vnd Meynung genugsamb zuvernehmen / wie nochmals dieselbe Vätterlichen vnnd Kayserlichen gesinnet / alles deß jenigen / was bißhero vnverantwortlicher Weise vorgangen / vnd wider Jhrer M. Person / Ampt / vnd Würde vorgenommen / vnnd dessentwegen verübet worden / zuvergessen / vnd Kayserliche vnd Königliche Gnadevor die Schärpffe einzuwenden / wann man nur auch selbst in sich gehen / zum schuldigen Gehorsamb begeben / die hochverletzte May. dadurch sanfftigen / vnd die sonsten vorhandene schärpffere Mittel abwenden würde:
Als wollet Jhr sampt vnnd sonders die vns auffgetragene Commission / vnnd dessen gantzen Inhalt wol erwegen / daß solche euch allen / ewern Wẽibern / Kindern / anch Haab vnd Gütern zum besten angeordnet / vnnd von vns vbernommen reifflichen / vnd diß dabey consideriren / daß durch kein ander Mittel der liebe Fried widergebracht / alle Kayserliche vnd Königliche Vngnade abgeschaffet / vnd die getrawte vnd vorhandene Kriegesmacht / dardurch nichts anders / als Verwüstung zu befahren / abgestellet werden könne / dann wann die Kayserliche vnnd Königli. angebottene Gnade mit Danckbarkeit acceptirt / vnd die jenige Pflicht in acht genommen wird / damit Jhr albereit der Kayserlichen vnnd Königlichen May. zugethan / vnnd derselben nie entbunden worden / darbey jhr dann wol in acht zunehmen / daß jhr kein erhebliche Vrsachen gehabt / von höchstgedachter Mayest. euch abzuwenden / Alldieweil jhr sampt vnd sonders von deroselben niemals offendirt / viel weniger in jchtwas gravirt / sondern vielmehr hierinne der vorgehendẽ Länder Exempel nachzufolgen / per majora seyd vberstimmet worden. Vnd nach dem periculum in mora, die Zeit vnnd diß bey handen habende Kriegsvolck / zu verhütung allerhand Vngelegenheit / eylfertigkeit erfordert / vnd keinen Verzug leyden will. Werdet jhr euch jnnerhalb drey Tagen von Zeit dieser Insinuation an zurechnen / durch eine Außschuß aus ewrem Mittel oder andere Vollmächtige abgeordnete (welchen wir Krafft dieses / vnnd bey vnsern Churfürstlichen Worten / ohne Gefahr zu vns zu- vnd abzuziehen ein sicher Gleit hiermit ertheilen) gegen vns rund / vnd ohne einigen Anhang erklären vnd verobligiren / solchem in sinuirtem Mandato ein gehorsame Gnüge zu thun / vnnd demselben allenthalben nachzuleben / inmassen wir dann euch hiermit erjnnern vnd anermahnen / solchem Kayserl. Mandato nicht zuwidersetzen / die angebottene Gnade nicht außzuschlagen / euch / ewre Weiber / Kinder / auch Haab vnd Gut / in sonderheit aber erlangte Privilegia, Recht vnd Gerechtigkeiten / vnd die einige wahre Christliche reine Religion / wol in acht zunehmen / vnd nichts zu vnterstehen / so allem vorgehenden Nachtheil / Schaden vnnd Schmälerung zuziehen / vnnd ein ansehen einer Widersetzlichkeit haben möchte.
Von solchem löblichen proposito sol euch nicht abehalten die mit andern Ländern auffgerichtete Confoederation / vnnd das dahero besorgende Vnheil / alldieweil doch angeregte Confoederation ohne das nicht gültig / von der Kay. vnd Kön. May. allbereit cassirt vnd auffgehoben / vnnd jhr weder zu Kriegs: noch Friedenszeiten derselben fruchtbarlich zugeniessen. Wir seynd auch erbötig / euch sampt vnnd sonders gegen männiglichen zuschützen / wegen der Kayserlichen vnd Königlichen Mayestät ewers bißhero begangenen Excesshalber / auff vorgehende ewere Erkäntnuß vnnd Accommodirung gnädigsten Perdon zu ertheilen / vnnd solche Confirmation ewerer Privilegien / Freyheiten / Rechten vnnd Gerechtigkeiten / insonderheit aber der wahren Christlichen Religion halber zu wege zubringen / daß jhr sampt vnnd sonders dessen allen genugsamb sollet gesichert seyn / vnnd euch darob zuerfrewen / vnd vns vnterthänigst zu dancken Vrsach haben.
Wir bezeugen mit Gott vnd reinem guten Gewissen / daß wir hierunter nichts anders suchen / als Friede / Ruhe / Einigkeit / vnd ewer allerseiths Wolfahrt / dargegen aber alle bevorstehende Vngelegenheiten / Blutwergiessen / Land vnnd Leuthe verwüstung / so viel jmmer müglich / vnd jhr selbsten zulassen wollet / von euch / ewernWeibern / Kindern / Haab vnd Gütern abzuwenden / dessenwegen Wir dann vns anhero verfüget / zwar mit vnserm zu Roß vnnd Fuß geworbenen Kriegsvolck / nicht aber als ein Feind / sondern als ein Freund / Kayserlicher verordneter Commissarius
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |