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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Churfürst J. Mayest. hoch erjnnerte / Ertzhertzog Albertum dahin zubewegen / daß derselbe sich ehist moviren / were solches vorhin schon von Jhro geschehen. Darauff selbiger allbereit zwar im Anzug / weil Jhre Durchl. aber der gantzen Vnion Macht allein zu gegen hetten / auch alles viel schwerer finden würden / ehe daß die Achts-Erklärung ergangen / vnd derowegen J. Durchl. so wol dero Kriegsheers Anzug desto mehrer zu justificiren / als die jhre widerstehende zu separiren / vmb Publication der Acht inständig / vnd gleichsamb den Fortzug darauff conditionirend / anhielte: J. Mayest. auch Jh. Durchleucht. vor diesem / daß sie solche Achts-Erklärung / zur Zeit jhres Kriegsheers Anzugs (da solches ohne Verletzung der Reichs-Satzungen geschehen köndte) ergehen zulassen versprochen hette: Zumahl auch von Jhme Churfürsten angezogene Vrsach / daß die Achts-Erklärung gleichsamb ohn einigen Effect seyn würde / nunmehr auch auß dem Weg geraumet: Weil jhme der Spinola dasselbe zuverrichten trawete: Also sehe Jhre Mayest. nicht / wie sie auff Jhre Durchl. vnaußsetzliches ansuchen / als die gleichwohl den schweresten Last dieser Execution auff sich hette / vielgedachte Achts-Erklärung / so zwar ohne das von Rechtswegen wol beschehen könte / weiter würden verschieben können. Darbey Jhre Mayest. aber gleichwohl dieses in acht nehmen wolten / damit dardurch weder Jhme noch dem Hertzogen in Bayern jchtwas vorgeben / oder Jhr Execution schwerer gemacht werden möchte.

Von Newensohl weren Jhr. Mayestät Abgesandte vor acht Tagen vnverrichter Sachen bey dem Vngarischen Landtag wiederumb zurück gelangt / weil der Bethlehem vnnd sein Meyneydiger Anhang keinen Frieden eingehen oder halten wollen / es würden dann die Böhmen auch darein geschlossen. Welches Jh. Mayest. so beschaffenen Leuthen / vnnd dem Churfürstlichen Collegio / dem selbige Differentzen vor diesem were vbergeben worden zur Verkleinerung nicht anvertrawen können. Derowegen es nunmehr an dem stünde / daß sich der Bethlehemb hefftig bemühete widerumb ein starcken Streiff vnnd Einfall in Jhrer May. Land ins Werck zurichten: Zu welchem End Bethlehem in gantz Vngarn jenseith der Thonaw die Königliche Administration gebrauchte: vnnd were nunmehr resolvirt / da er nicht bald die Enderung in Böheimb vernehme / sich vollendts zum König auffwerffen vnnd crönen zulassen. Dannenhero er Preßburg albereit starck besetzt / sich der Vberfahrt vber die Thonaw neben der Cron desto mehr zuversichern. Dem wolten Jhre Mayest. aber mit Hülff Jhrer Getrewen so wohl Vngarn als andern Landen / so viel ohn merckliche zergliederung Jhrer Armada geschehen köndte / begegnen.

Das beste Mittel aber were / daß die Execution in Böheimb / je bälder / je besser / zu Werck gerichtet / dardurch diese wanckelmütige Leuth in Officio, vnd die Vormawer der Christenheit noch länger Anffrecht erhalten / vnnd einmahl für alle mal recht stabilirt werden möchte.

In jhrem Ertzhertzogthumb Oesterreich vnder der Enß hetten etliche vntrewe Landts Mittglieder sich chender mit dem Feind conjungiren / als sich mit Jh. Mayest. versöhnen wollen. Dahero sie die zu allem Vberfluß bestimpte 14. Tag contumaciter verstreichen lassen. Gegen welchen Jhr. Mayest. die angetrohete Bestraffung vorzunchmen höchlich vervrsachet würde.

Daneben berichteten Jhre Mayest. jhn / daß Heut oder Morgen der Hertzog auß Bayern mit theils seiner Armada sich mit dem Kayserischen Exercitu conjungiren / auff den Feind stracks zuzuziehen / vnnd jhm / so es die Gelegenheit gebe eine Schlacht zulieffern willens were / etc.

Churfürst von Sachsen nimpt die Execution wider die Laußnitz für die Hand. Hierauff hat der Churfürst sein Volck vnnd Kriegsbereytschafften zusammen bringen / vnnd gegen Ober-Lautzinitz anmarschiren lassen / in willens selbiger Enden der anbefohlen Execution den Anfang zumachen: Zu welchem End er an den Landthauptmann in Ober Laußnitz Adolphen von Gersdorff begehret / daß er die Landtstände nach Bautzen zusammen beschreiben solte / mit vermelden / daß er jhnen ein Kayserliche Commission zu insinuiren hette. Dieses hat der Landthauptmann alsbald nach Prag berichtet: Dargegen er von Marggraffen Johann Georgen von Jägerndorff Befehl bekommen / die Ständt keines Wegs zubeschreiben / noch sich mit einer Tractation vnd Resolution einzulassen / weil aber nichts desto minder Jhrer Churfürstl. Gnaden Raths vnnd Kriegs Oberster Jacob von Grünthal mit Kayserlichem Patent vnnd Instruction in Bautzen angelangt / vnd theils Laußnitzische Stände beneben dem Landthauptmann / sich in Tractation eingelassen / ist vnter dessen der Marggraff Johann Georg von Jägerndorff mit in Sechs tausent Mann angelangt / sich deß einen Statt Thors vnverschens bemächtiget / vnd die Statt-Mawren eingenommen / darüber die Bürgerschaft so in der Rüstung gestanden sich in jhre Häuser salvirt vnnd es geschehen lassen. Hierauff hat der Marggraff den von Grünthal vnnd den anwesenden Kayserlichen Agenten Augustin Schmidt / wie auch den Landt - Hauptmann / neben andern Patrioten mehr / in Arrest genommen / vnnd nach der Sittaw / sechs Meylen davon verschickt / die Statt mit einer starcken Besatzung / so auch mit Görlitz vnd andern Orthen geschehen / versehen / vnd vmb mehrer Versicherung willen das Landt huldigen lassen.

Deß Churfürsten von Sachsen Schreiben an die Stände in Ober Lauß nitz. Die Schreiben so der Churfürst von Sachsen an die Stände in Ober Laußnitz abgehen lassen / waren den sechs vnd zwantzigsten Augusti auff dem Berg-Schloß zu Stolpen datirt / vnnd folgenden Jnnhalts;

Churfürst J. Mayest. hoch erjnnerte / Ertzhertzog Albertum dahin zubewegen / daß derselbe sich ehist moviren / were solches vorhin schon von Jhro geschehen. Darauff selbiger allbereit zwar im Anzug / weil Jhre Durchl. aber der gantzen Vnion Macht allein zu gegen hetten / auch alles viel schwerer finden würden / ehe daß die Achts-Erklärung ergangen / vnd derowegen J. Durchl. so wol dero Kriegsheers Anzug desto mehrer zu justificiren / als die jhre widerstehende zu separiren / vmb Publication der Acht inständig / vnd gleichsamb den Fortzug darauff conditionirend / anhielte: J. Mayest. auch Jh. Durchleucht. vor diesem / daß sie solche Achts-Erklärung / zur Zeit jhres Kriegsheers Anzugs (da solches ohne Verletzung der Reichs-Satzungen geschehen köndte) ergehen zulassen versprochen hette: Zumahl auch von Jhme Churfürsten angezogene Vrsach / daß die Achts-Erklärung gleichsamb ohn einigen Effect seyn würde / nunmehr auch auß dem Weg geraumet: Weil jhme der Spinola dasselbe zuverrichten trawete: Also sehe Jhre Mayest. nicht / wie sie auff Jhre Durchl. vnaußsetzliches ansuchen / als die gleichwohl den schweresten Last dieser Execution auff sich hette / vielgedachte Achts-Erklärung / so zwar ohne das von Rechtswegen wol beschehen könte / weiter würden verschieben können. Darbey Jhre Mayest. aber gleichwohl dieses in acht nehmen wolten / damit dardurch weder Jhme noch dem Hertzogen in Bayern jchtwas vorgeben / oder Jhr Execution schwerer gemacht werden möchte.

Von Newensohl weren Jhr. Mayestät Abgesandte vor acht Tagen vnverrichter Sachen bey dem Vngarischen Landtag wiederumb zurück gelangt / weil der Bethlehem vnnd sein Meyneydiger Anhang keinen Frieden eingehen oder halten wollen / es würden dann die Böhmen auch darein geschlossen. Welches Jh. Mayest. so beschaffenen Leuthen / vnnd dem Churfürstlichen Collegio / dem selbige Differentzen vor diesem were vbergeben worden zur Verkleinerung nicht anvertrawen können. Derowegen es nunmehr an dem stünde / daß sich der Bethlehemb hefftig bemühete widerumb ein starcken Streiff vnnd Einfall in Jhrer May. Land ins Werck zurichten: Zu welchem End Bethlehem in gantz Vngarn jenseith der Thonaw die Königliche Administration gebrauchte: vnnd were nunmehr resolvirt / da er nicht bald die Enderung in Böheimb vernehme / sich vollendts zum König auffwerffen vnnd crönen zulassen. Dannenhero er Preßburg albereit starck besetzt / sich der Vberfahrt vber die Thonaw neben der Cron desto mehr zuversichern. Dem wolten Jhre Mayest. aber mit Hülff Jhrer Getrewen so wohl Vngarn als andern Landen / so viel ohn merckliche zergliederung Jhrer Armada geschehen köndte / begegnen.

Das beste Mittel aber were / daß die Execution in Böheimb / je bälder / je besser / zu Werck gerichtet / dardurch diese wanckelmütige Leuth in Officio, vñ die Vormawer der Christenheit noch länger Anffrecht erhalten / vnnd einmahl für alle mal recht stabilirt werden möchte.

In jhrem Ertzhertzogthumb Oesterreich vnder der Enß hetten etliche vntrewe Landts Mittglieder sich chender mit dem Feind conjungiren / als sich mit Jh. Mayest. versöhnen wollen. Dahero sie die zu allem Vberfluß bestimpte 14. Tag contumaciter verstreichen lassen. Gegen welchen Jhr. Mayest. die angetrohete Bestraffung vorzunchmen höchlich vervrsachet würde.

Daneben berichteten Jhre Mayest. jhn / daß Heut oder Morgen der Hertzog auß Bayern mit theils seiner Armada sich mit dem Kayserischen Exercitu conjungiren / auff den Feind stracks zuzuziehen / vnnd jhm / so es die Gelegenheit gebe eine Schlacht zulieffern willens were / etc.

Churfürst von Sachsen nimpt die Execution wider die Laußnitz für die Hand. Hierauff hat der Churfürst sein Volck vnnd Kriegsbereytschafften zusammen bringen / vnnd gegen Ober-Lautzinitz anmarschiren lassen / in willens selbiger Enden der anbefohlen Execution den Anfang zumachen: Zu welchem End er an den Landthauptmann in Ober Laußnitz Adolphen von Gersdorff begehret / daß er die Landtstände nach Bautzen zusammen beschreiben solte / mit vermelden / daß er jhnen ein Kayserliche Commission zu insinuiren hette. Dieses hat der Landthauptmann alsbald nach Prag berichtet: Dargegen er von Marggraffen Johann Georgen von Jägerndorff Befehl bekommen / die Ständt keines Wegs zubeschreiben / noch sich mit einer Tractation vnd Resolution einzulassen / weil aber nichts desto minder Jhrer Churfürstl. Gnaden Raths vnnd Kriegs Oberster Jacob von Grünthal mit Kayserlichem Patent vnnd Instruction in Bautzen angelangt / vnd theils Laußnitzische Stände beneben dem Landthauptmann / sich in Tractation eingelassen / ist vnter dessen der Marggraff Johann Georg von Jägerndorff mit in Sechs tausent Mann angelangt / sich deß einen Statt Thors vnverschens bemächtiget / vnd die Statt-Mawren eingenommen / darüber die Bürgerschaft so in der Rüstung gestanden sich in jhre Häuser salvirt vnnd es geschehen lassen. Hierauff hat der Marggraff den von Grünthal vnnd den anwesenden Kayserlichen Agenten Augustin Schmidt / wie auch den Landt - Hauptmann / neben andern Patrioten mehr / in Arrest genommen / vnnd nach der Sittaw / sechs Meylen davon verschickt / die Statt mit einer starcken Besatzung / so auch mit Görlitz vnd andern Orthen geschehen / versehen / vnd vmb mehrer Versicherung willen das Landt huldigen lassen.

Deß Churfürsten von Sachsen Schreiben an die Stände in Ober Lauß nitz. Die Schreiben so der Churfürst von Sachsen an die Stände in Ober Laußnitz abgehen lassen / waren den sechs vnd zwantzigsten Augusti auff dem Berg-Schloß zu Stolpen datirt / vnnd folgenden Jnnhalts;

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Churfürst J. Mayest.                      hoch erjnnerte / Ertzhertzog Albertum dahin zubewegen / daß derselbe sich ehist                      moviren / were solches vorhin schon von Jhro geschehen. Darauff selbiger                      allbereit zwar im Anzug / weil Jhre Durchl. aber der gantzen Vnion Macht allein                      zu gegen hetten / auch alles viel schwerer finden würden / ehe daß die                      Achts-Erklärung ergangen / vnd derowegen J. Durchl. so wol dero Kriegsheers                      Anzug desto mehrer zu justificiren / als die jhre widerstehende zu separiren /                      vmb Publication der Acht inständig / vnd gleichsamb den Fortzug darauff                      conditionirend / anhielte: J. Mayest. auch Jh. Durchleucht. vor diesem / daß sie                      solche Achts-Erklärung / zur Zeit jhres Kriegsheers Anzugs (da solches ohne                      Verletzung der Reichs-Satzungen geschehen köndte) ergehen zulassen versprochen                      hette: Zumahl auch von Jhme Churfürsten angezogene Vrsach / daß die                      Achts-Erklärung gleichsamb ohn einigen Effect seyn würde / nunmehr auch auß dem                      Weg geraumet: Weil jhme der Spinola dasselbe zuverrichten trawete: Also sehe                      Jhre Mayest. nicht / wie sie auff Jhre Durchl. vnaußsetzliches ansuchen / als                      die gleichwohl den schweresten Last dieser Execution auff sich hette /                      vielgedachte Achts-Erklärung / so zwar ohne das von Rechtswegen wol beschehen                      könte / weiter würden verschieben können. Darbey Jhre Mayest. aber gleichwohl                      dieses in acht nehmen wolten / damit dardurch weder Jhme noch dem Hertzogen in                      Bayern jchtwas vorgeben / oder Jhr Execution schwerer gemacht werden möchte.</p>
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[415/0468] Churfürst J. Mayest. hoch erjnnerte / Ertzhertzog Albertum dahin zubewegen / daß derselbe sich ehist moviren / were solches vorhin schon von Jhro geschehen. Darauff selbiger allbereit zwar im Anzug / weil Jhre Durchl. aber der gantzen Vnion Macht allein zu gegen hetten / auch alles viel schwerer finden würden / ehe daß die Achts-Erklärung ergangen / vnd derowegen J. Durchl. so wol dero Kriegsheers Anzug desto mehrer zu justificiren / als die jhre widerstehende zu separiren / vmb Publication der Acht inständig / vnd gleichsamb den Fortzug darauff conditionirend / anhielte: J. Mayest. auch Jh. Durchleucht. vor diesem / daß sie solche Achts-Erklärung / zur Zeit jhres Kriegsheers Anzugs (da solches ohne Verletzung der Reichs-Satzungen geschehen köndte) ergehen zulassen versprochen hette: Zumahl auch von Jhme Churfürsten angezogene Vrsach / daß die Achts-Erklärung gleichsamb ohn einigen Effect seyn würde / nunmehr auch auß dem Weg geraumet: Weil jhme der Spinola dasselbe zuverrichten trawete: Also sehe Jhre Mayest. nicht / wie sie auff Jhre Durchl. vnaußsetzliches ansuchen / als die gleichwohl den schweresten Last dieser Execution auff sich hette / vielgedachte Achts-Erklärung / so zwar ohne das von Rechtswegen wol beschehen könte / weiter würden verschieben können. Darbey Jhre Mayest. aber gleichwohl dieses in acht nehmen wolten / damit dardurch weder Jhme noch dem Hertzogen in Bayern jchtwas vorgeben / oder Jhr Execution schwerer gemacht werden möchte. Von Newensohl weren Jhr. Mayestät Abgesandte vor acht Tagen vnverrichter Sachen bey dem Vngarischen Landtag wiederumb zurück gelangt / weil der Bethlehem vnnd sein Meyneydiger Anhang keinen Frieden eingehen oder halten wollen / es würden dann die Böhmen auch darein geschlossen. Welches Jh. Mayest. so beschaffenen Leuthen / vnnd dem Churfürstlichen Collegio / dem selbige Differentzen vor diesem were vbergeben worden zur Verkleinerung nicht anvertrawen können. Derowegen es nunmehr an dem stünde / daß sich der Bethlehemb hefftig bemühete widerumb ein starcken Streiff vnnd Einfall in Jhrer May. Land ins Werck zurichten: Zu welchem End Bethlehem in gantz Vngarn jenseith der Thonaw die Königliche Administration gebrauchte: vnnd were nunmehr resolvirt / da er nicht bald die Enderung in Böheimb vernehme / sich vollendts zum König auffwerffen vnnd crönen zulassen. Dannenhero er Preßburg albereit starck besetzt / sich der Vberfahrt vber die Thonaw neben der Cron desto mehr zuversichern. Dem wolten Jhre Mayest. aber mit Hülff Jhrer Getrewen so wohl Vngarn als andern Landen / so viel ohn merckliche zergliederung Jhrer Armada geschehen köndte / begegnen. Das beste Mittel aber were / daß die Execution in Böheimb / je bälder / je besser / zu Werck gerichtet / dardurch diese wanckelmütige Leuth in Officio, vñ die Vormawer der Christenheit noch länger Anffrecht erhalten / vnnd einmahl für alle mal recht stabilirt werden möchte. In jhrem Ertzhertzogthumb Oesterreich vnder der Enß hetten etliche vntrewe Landts Mittglieder sich chender mit dem Feind conjungiren / als sich mit Jh. Mayest. versöhnen wollen. Dahero sie die zu allem Vberfluß bestimpte 14. Tag contumaciter verstreichen lassen. Gegen welchen Jhr. Mayest. die angetrohete Bestraffung vorzunchmen höchlich vervrsachet würde. Daneben berichteten Jhre Mayest. jhn / daß Heut oder Morgen der Hertzog auß Bayern mit theils seiner Armada sich mit dem Kayserischen Exercitu conjungiren / auff den Feind stracks zuzuziehen / vnnd jhm / so es die Gelegenheit gebe eine Schlacht zulieffern willens were / etc. Hierauff hat der Churfürst sein Volck vnnd Kriegsbereytschafften zusammen bringen / vnnd gegen Ober-Lautzinitz anmarschiren lassen / in willens selbiger Enden der anbefohlen Execution den Anfang zumachen: Zu welchem End er an den Landthauptmann in Ober Laußnitz Adolphen von Gersdorff begehret / daß er die Landtstände nach Bautzen zusammen beschreiben solte / mit vermelden / daß er jhnen ein Kayserliche Commission zu insinuiren hette. Dieses hat der Landthauptmann alsbald nach Prag berichtet: Dargegen er von Marggraffen Johann Georgen von Jägerndorff Befehl bekommen / die Ständt keines Wegs zubeschreiben / noch sich mit einer Tractation vnd Resolution einzulassen / weil aber nichts desto minder Jhrer Churfürstl. Gnaden Raths vnnd Kriegs Oberster Jacob von Grünthal mit Kayserlichem Patent vnnd Instruction in Bautzen angelangt / vnd theils Laußnitzische Stände beneben dem Landthauptmann / sich in Tractation eingelassen / ist vnter dessen der Marggraff Johann Georg von Jägerndorff mit in Sechs tausent Mann angelangt / sich deß einen Statt Thors vnverschens bemächtiget / vnd die Statt-Mawren eingenommen / darüber die Bürgerschaft so in der Rüstung gestanden sich in jhre Häuser salvirt vnnd es geschehen lassen. Hierauff hat der Marggraff den von Grünthal vnnd den anwesenden Kayserlichen Agenten Augustin Schmidt / wie auch den Landt - Hauptmann / neben andern Patrioten mehr / in Arrest genommen / vnnd nach der Sittaw / sechs Meylen davon verschickt / die Statt mit einer starcken Besatzung / so auch mit Görlitz vnd andern Orthen geschehen / versehen / vnd vmb mehrer Versicherung willen das Landt huldigen lassen. Churfürst von Sachsen nimpt die Execution wider die Laußnitz für die Hand. Die Schreiben so der Churfürst von Sachsen an die Stände in Ober Laußnitz abgehen lassen / waren den sechs vnd zwantzigsten Augusti auff dem Berg-Schloß zu Stolpen datirt / vnnd folgenden Jnnhalts; Deß Churfürsten von Sachsen Schreiben an die Stände in Ober Lauß nitz.

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 415. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/468>, abgerufen am 22.11.2024.