Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.enderten Anno 1530. auffgerichteten Augspurgischen Confession verfaste Religion / vnnd alle der Ständ Privilegia vnd Freyheiten können erhalten werden / vber sich genommen / so verhoffen sie doch zu Gott dem Allmächtigen / es könne solche Commission ohne einigen feindseligen Gewalt wol expedirt werden / wann nur die Stände selbsten darzu Lust vnd Lieb tragen / vnnd mehr Fried vnd Ruhe / dann Vnfried vnnd Vnruhe wüntschen vnd begehren. Alle S. Churf. G. Gedancken stehen / wie oben angedentet / auff Fried vnd Ruhe / erhaltung der wahren reinen Christlichen Evangelischen Religion / Conservation der Ständ wolerlangten Privilegien vnd Freyheiten / vnd wie darbeneben der Kay. vnd Kön. Respect vnd Gehorsamb zu erhalten / vnd bey dem jenigen ein jeder zu schützen / was demselben von Gottes vnd Rechts wegen zusteht vnd gebühret. Da nun die Evangelische Ständ darzu Lust vnd Lieb / achten S. Churf. G. darfür / es sey hierzu ohn einige Feindtseligkeit zu gelangen / auch viel besser / als wann man alle angezogene Privilegia vnd Freyheiten / sonderlich aber die wahre Christliche vnverfälschte Religion auff den vngewissen Außgang deß Kriegs vnnd deß wandelbaren Glücks setzet / welches dann alles die Evangelische Ständ in Oesterreich ob der Ens wol erwogen / der Röm. Kay. auch Kön. M. anerbottenen Gnad vnd Güte sich vntergeben / vnd dardurch die wahre Christliche Religion erhalten / sampt allen jhren Privilegien vnnd Freyheiten / dargegen aber alle Feindseligkeit / Land vnd Leuth verheerung / vnd was sonsten der Krieg nach sich zeucht / abgewendet vnd verhütet. Da aber bey voriger Meynung / vnd bey dem jetzigen schwürigen Vnwesen / Landsverderb- vnd Verwüstung / vnd vielfältigen erfolgtem Blutvergiessen man zu verharren begieriger / so müssen S. Churf. Gn. es zwar geschehen lassen / wollen aber verhoffen / es werden zu jederzeit die Evangelischen Ständ solcher vielfältigen gethanen trewhertzigen Vermanungen sich erjnnern / vnd da die Sach einen andern vnd gefährlichern Außgang gewinnen solte / S. Churf. G. alsdann entschuldiget nehmen vnd halten / vnd dessen versichert seyn / daß es S. Churf. Gn. lieber anders gesehen / vnd so gut gemeynet / als sie es mit deroselben eygenen Vnderthanen meynen können vnd sollen. Die den Mährischen Ständen abgenommene Arma / vnd daß jhnen solche widerumb gefolget werden möchten / betreffend / da wolten S. C. Gn. nichts liebers / als daß sie gegen den Ständen sich willfährig erzeigen köndten / dieweil es aber nit allein wider die außgegangene Kayserliche ernste Mandata lauffen wil / welchen S. Ch. Gn. gehorsambst nachzuleben schuldig / sondern auch die abgenommene Waffen ohne Begrüssung S. Ch. G. auß dem Land geführt werden wollen / vnd man sich diß falls bey den geordneten Zollstätten nicht angeben / so wird man S. C. Gn. auß diesen vnnd andern mehr Vrsachen billich entschuldigt halten vnd nehmen. Demnach vnder solchen Handlungen Hertzog Maximilian in Bayern in das Land ob der Enß / vnnd Marggraff Spinola mit der Spanischen Armee in die Pfaltz eingefallen / hat J. M. Kayser Ferdinand den Churfürsten von Sachsen nochmals angemahnet / daßer seine Impressa gleichfalls fortführen vnnd die Execution ins Werck richten solte / mit einem den 19. 29. Aug. datierten Schreiben / so dieses Inhalts gewesen; Kays. Ferdinand suchet nochmals bey Chur Sach sen an der anbefohlnen Execution ein Anfang zumachen. Jhre M. thete sich wegen seiner continuirenden / vnd zu Jhro vnd jhrem Hauß tragender beständiger Willfährigkeit nochmalen bedancken. Vnd demnach der Hertzog in Bayern das Ertzhertzogthumb Ob der Enß / vngeachtet vieler difficulteten / die sich daselbst ereuget / wider in die schuldige Subjection gebracht / die vornembste Stätt / Päß vnd Schantzen zu Wasser vnd Land besetzt / vnd hingegen zu Ergäntzung seiner Armada der Ständ Kriegsvolck zu Roß vnnd Fuß in sein Bestallung vnd Dienst genommen / vnd diversiones in Böheimb angestellet hette: Inmittels auch Ertzhertzogs Alberti Armada / vnder deß Marchese Spinola Commando nunmehr gegen dem Rheinstron gleichfalls im Anzug / welcher der Vnion Volck im Reich theils vber Rein entgegen gerücket were: Daß dannenhero er Churfürst sich sonders nichts / weder von der Böhmen noch der Vnion Armada / viel weniger der Engelländer halber / welche auß der Laußnitz abgeführet worden / zubefahren / derowegen bey solcher Conjunctur die Zeit vnd Gelegenheit länger nit zuverlieren: Als ersuche J. M. jhn hiermit anderwerts / er wolte seiner anvertrawten Execution vnd Impressen / da es nicht albereir schon geschehen / einen würcklichen Anfang machen: Sintemahl allen Vmbständen nach / mit Gottes Hülff / aller Orthen guter Effect zugewarten were. Anlangend aber die Achts Erklärung der Vngehor samen / verstünde J. M. sein hiebevor an sie abgangene Schreiben vnd Gutachten dahin gestellt: weil die Publication derselben zuthun dahero nit reputierlich vnd für rathsamb würde gehalten / daß man zu der Excusation selbiger / weil man mit andern Geschäfften beladen nit gelangen könte / so wolte er der vnvorgreifflichen Gedancken seyn / man solte mit diesem Werck jetziger Zeit gantz vnd gar in Ruhe stehen / vnd vielmehr deß jenigen Mittels sich gebrauchen / davon er J. M. Gesanden vertrawete Andeutung gethan. Welches er sie nit allein schrisfftlichen berichtet / sondern J. M. hette auch neben andern Particulariteten auß seiner Relation so viel verstanden / daß er Churfürst nunmehr / wegen solcher Achts Erklärung / auff keinen Churfürstlichen Conventum tringe / vnnd selbsten bekennete / daß man jetzmals hierzu füglich nicht gelangen / auch hierzu viel Zeit verlieren würde: Es würde auch hiernechst / wann man nur mit den vorstehenden Impressen fertig / vnd die Execution der Acht würde vorgenommen werden mögen / alsdann die Publication derselben von Jhrer M. ohne ferner Bedencken der Churfürsten vnd seinethalben gar wol vorgenommen werden können. Dieweil aber J. M. nit weniger auß deß Graffen Relation vernommen / daß er enderten Anno 1530. auffgerichteten Augspurgischen Confession verfaste Religion / vnnd alle der Ständ Privilegia vnd Freyheiten können erhalten werden / vber sich genommen / so verhoffen sie doch zu Gott dem Allmächtigen / es könne solche Commission ohne einigen feindseligen Gewalt wol expedirt werden / wann nur die Stände selbsten darzu Lust vnd Lieb tragen / vnnd mehr Fried vnd Ruhe / dann Vnfried vnnd Vnruhe wüntschen vnd begehren. Alle S. Churf. G. Gedancken stehen / wie oben angedentet / auff Fried vnd Ruhe / erhaltung der wahren reinen Christlichen Evangelischen Religion / Conservation der Ständ wolerlangtẽ Privilegien vnd Freyheiten / vnd wie darbeneben der Kay. vnd Kön. Respect vnd Gehorsamb zu erhalten / vnd bey dem jenigen ein jeder zu schützen / was demselben von Gottes vnd Rechts wegen zusteht vnd gebühret. Da nun die Evangelische Ständ darzu Lust vnd Lieb / achten S. Churf. G. darfür / es sey hierzu ohn einige Feindtseligkeit zu gelangen / auch viel besser / als wann man alle angezogene Privilegia vnd Freyheiten / sonderlich aber die wahre Christliche vnverfälschte Religion auff dẽ vngewissen Außgang deß Kriegs vnnd deß wandelbaren Glücks setzet / welches dann alles die Evangelische Ständ in Oesterreich ob der Ens wol erwogen / der Röm. Kay. auch Kön. M. anerbottenen Gnad vnd Güte sich vntergeben / vnd dardurch die wahre Christliche Religion erhalten / sampt allen jhren Privilegien vnnd Freyheiten / dargegen aber alle Feindseligkeit / Land vnd Leuth verheerung / vnd was sonsten der Krieg nach sich zeucht / abgewendet vnd verhütet. Da aber bey voriger Meynung / vnd bey dem jetzigen schwürigen Vnwesen / Landsverderb- vnd Verwüstung / vnd vielfältigen erfolgtem Blutvergiessen man zu verharren begieriger / so müssen S. Churf. Gn. es zwar geschehen lassen / wollen aber verhoffen / es werden zu jederzeit die Evangelischen Ständ solcher vielfältigen gethanen trewhertzigen Vermanungen sich erjnnern / vnd da die Sach einen andern vnd gefährlichern Außgang gewinnen solte / S. Churf. G. alsdann entschuldiget nehmen vnd halten / vñ dessen versichert seyn / daß es S. Churf. Gn. lieber anders gesehen / vnd so gut gemeynet / als sie es mit deroselben eygenen Vnderthanen meynen können vnd sollen. Die den Mährischen Ständen abgenommene Arma / vnd daß jhnen solche widerumb gefolget werden möchten / betreffend / da wolten S. C. Gn. nichts liebers / als daß sie gegen den Ständen sich willfährig erzeigen köndten / dieweil es aber nit allein wider die außgegangene Kayserliche ernste Mandata lauffen wil / welchen S. Ch. Gn. gehorsambst nachzuleben schuldig / sondern auch die abgenommene Waffen ohne Begrüssung S. Ch. G. auß dem Land geführt werden wollen / vñ man sich diß falls bey den geordneten Zollstätten nicht angeben / so wird man S. C. Gn. auß diesen vnnd andern mehr Vrsachen billich entschuldigt halten vnd nehmen. Demnach vnder solchen Handlungen Hertzog Maximilian in Bayern in das Land ob der Enß / vnnd Marggraff Spinola mit der Spanischen Armee in die Pfaltz eingefallen / hat J. M. Kayser Ferdinand den Churfürsten von Sachsen nochmals angemahnet / daßer seine Impressa gleichfalls fortführen vnnd die Execution ins Werck richten solte / mit einem den 19. 29. Aug. datierten Schreiben / so dieses Inhalts gewesen; Kays. Ferdinand suchet nochmals bey Chur Sach sen an der anbefohlnẽ Execution ein Anfang zumachen. Jhre M. thete sich wegen seiner continuirenden / vnd zu Jhro vnd jhrem Hauß tragender beständiger Willfährigkeit nochmalen bedancken. Vnd demnach der Hertzog in Bayern das Ertzhertzogthumb Ob der Enß / vngeachtet vieler difficulteten / die sich daselbst ereuget / wider in die schuldige Subjection gebracht / die vornembste Stätt / Päß vnd Schantzen zu Wasser vnd Land besetzt / vnd hingegen zu Ergäntzung seiner Armada der Ständ Kriegsvolck zu Roß vnnd Fuß in sein Bestallung vnd Dienst genommen / vnd diversiones in Böheimb angestellet hette: Inmittels auch Ertzhertzogs Alberti Armada / vnder deß Marchese Spinola Commando nunmehr gegen dem Rheinstrõ gleichfalls im Anzug / welcher der Vnion Volck im Reich theils vber Rein entgegẽ gerücket were: Daß dannenhero er Churfürst sich sonders nichts / weder von der Böhmen noch der Vnion Armada / viel weniger der Engelländer halber / welche auß der Laußnitz abgeführet worden / zubefahren / derowegen bey solcher Conjunctur die Zeit vnd Gelegenheit länger nit zuverlieren: Als ersuche J. M. jhn hiermit anderwerts / er wolte seiner anvertrawten Execution vnd Impressen / da es nicht albereir schon geschehen / einen würcklichen Anfang machen: Sintemahl allen Vmbständen nach / mit Gottes Hülff / aller Orthen guter Effect zugewarten were. Anlangend aber die Achts Erklärung der Vngehor samen / verstünde J. M. sein hiebevor an sie abgangene Schreiben vnd Gutachten dahin gestellt: weil die Publication derselben zuthun dahero nit reputierlich vnd für rathsamb würde gehalten / daß man zu der Excusation selbiger / weil mã mit andern Geschäfften beladen nit gelangẽ könte / so wolte er der vnvorgreifflichen Gedancken seyn / man solte mit diesem Werck jetziger Zeit gãtz vnd gar in Ruhe stehen / vnd vielmehr deß jenigen Mittels sich gebrauchen / davon er J. M. Gesanden vertrawete Andeutung gethan. Welches er sie nit allein schrisfftlichen berichtet / sondern J. M. hette auch neben andern Particulariteten auß seiner Relation so viel verstanden / daß er Churfürst nunmehr / wegen solcher Achts Erklärung / auff keinen Churfürstlichen Conventum tringe / vnnd selbsten bekennete / daß man jetzmals hierzu füglich nicht gelangen / auch hierzu viel Zeit verlieren würde: Es würde auch hiernechst / wann man nur mit den vorstehenden Impressen fertig / vnd die Execution der Acht würde vorgenommẽ werden mögen / alsdann die Publication derselben von Jhrer M. ohne ferner Bedencken der Churfürsten vnd seinethalben gar wol vorgenommen werden können. Dieweil aber J. M. nit weniger auß deß Graffen Relation vernommen / daß er <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0467" n="414"/> enderten Anno 1530. auffgerichteten Augspurgischen Confession verfaste Religion / vnnd alle der Ständ Privilegia vnd Freyheiten können erhalten werden / vber sich genommen / so verhoffen sie doch zu Gott dem Allmächtigen / es könne solche Commission ohne einigen feindseligen Gewalt wol expedirt werden / wann nur die Stände selbsten darzu Lust vnd Lieb tragen / vnnd mehr Fried vnd Ruhe / dann Vnfried vnnd Vnruhe wüntschen vnd begehren.</p> <p>Alle S. Churf. G. Gedancken stehen / wie oben angedentet / auff Fried vnd Ruhe / erhaltung der wahren reinen Christlichen Evangelischen Religion / Conservation der Ständ wolerlangtẽ Privilegien vnd Freyheiten / vnd wie darbeneben der Kay. vnd Kön. Respect vnd Gehorsamb zu erhalten / vnd bey dem jenigen ein jeder zu schützen / was demselben von Gottes vnd Rechts wegen zusteht vnd gebühret. Da nun die Evangelische Ständ darzu Lust vnd Lieb / achten S. Churf. G. darfür / es sey hierzu ohn einige Feindtseligkeit zu gelangen / auch viel besser / als wann man alle angezogene Privilegia vnd Freyheiten / sonderlich aber die wahre Christliche vnverfälschte Religion auff dẽ vngewissen Außgang deß Kriegs vnnd deß wandelbaren Glücks setzet / welches dann alles die Evangelische Ständ in Oesterreich ob der Ens wol erwogen / der Röm. Kay. auch Kön. M. anerbottenen Gnad vnd Güte sich vntergeben / vnd dardurch die wahre Christliche Religion erhalten / sampt allen jhren Privilegien vnnd Freyheiten / dargegen aber alle Feindseligkeit / Land vnd Leuth verheerung / vnd was sonsten der Krieg nach sich zeucht / abgewendet vnd verhütet. Da aber bey voriger Meynung / vnd bey dem jetzigen schwürigen Vnwesen / Landsverderb- vnd Verwüstung / vnd vielfältigen erfolgtem Blutvergiessen man zu verharren begieriger / so müssen S. Churf. Gn. es zwar geschehen lassen / wollen aber verhoffen / es werden zu jederzeit die Evangelischen Ständ solcher vielfältigen gethanen trewhertzigen Vermanungen sich erjnnern / vnd da die Sach einen andern vnd gefährlichern Außgang gewinnen solte / S. Churf. G. alsdann entschuldiget nehmen vnd halten / vñ dessen versichert seyn / daß es S. Churf. Gn. lieber anders gesehen / vnd so gut gemeynet / als sie es mit deroselben eygenen Vnderthanen meynen können vnd sollen.</p> <p>Die den Mährischen Ständen abgenommene Arma / vnd daß jhnen solche widerumb gefolget werden möchten / betreffend / da wolten S. C. Gn. nichts liebers / als daß sie gegen den Ständen sich willfährig erzeigen köndten / dieweil es aber nit allein wider die außgegangene Kayserliche ernste Mandata lauffen wil / welchen S. Ch. Gn. gehorsambst nachzuleben schuldig / sondern auch die abgenommene Waffen ohne Begrüssung S. Ch. G. auß dem Land geführt werden wollen / vñ man sich diß falls bey den geordneten Zollstätten nicht angeben / so wird man S. C. Gn. auß diesen vnnd andern mehr Vrsachen billich entschuldigt halten vnd nehmen.</p> <p>Demnach vnder solchen Handlungen Hertzog Maximilian in Bayern in das Land ob der Enß / vnnd Marggraff Spinola mit der Spanischen Armee in die Pfaltz eingefallen / hat J. M. Kayser Ferdinand den Churfürsten von Sachsen nochmals angemahnet / daßer seine Impressa gleichfalls fortführen vnnd die Execution ins Werck richten solte / mit einem den 19. 29. Aug. datierten Schreiben / so dieses Inhalts gewesen;</p> <p><note place="right">Kays. Ferdinand suchet nochmals bey Chur Sach sen an der anbefohlnẽ Execution ein Anfang zumachen.</note> Jhre M. thete sich wegen seiner continuirenden / vnd zu Jhro vnd jhrem Hauß tragender beständiger Willfährigkeit nochmalen bedancken. Vnd demnach der Hertzog in Bayern das Ertzhertzogthumb Ob der Enß / vngeachtet vieler difficulteten / die sich daselbst ereuget / wider in die schuldige Subjection gebracht / die vornembste Stätt / Päß vnd Schantzen zu Wasser vnd Land besetzt / vnd hingegen zu Ergäntzung seiner Armada der Ständ Kriegsvolck zu Roß vnnd Fuß in sein Bestallung vnd Dienst genommen / vnd diversiones in Böheimb angestellet hette: Inmittels auch Ertzhertzogs Alberti Armada / vnder deß Marchese Spinola Commando nunmehr gegen dem Rheinstrõ gleichfalls im Anzug / welcher der Vnion Volck im Reich theils vber Rein entgegẽ gerücket were: Daß dannenhero er Churfürst sich sonders nichts / weder von der Böhmen noch der Vnion Armada / viel weniger der Engelländer halber / welche auß der Laußnitz abgeführet worden / zubefahren / derowegen bey solcher Conjunctur die Zeit vnd Gelegenheit länger nit zuverlieren: Als ersuche J. M. jhn hiermit anderwerts / er wolte seiner anvertrawten Execution vnd Impressen / da es nicht albereir schon geschehen / einen würcklichen Anfang machen: Sintemahl allen Vmbständen nach / mit Gottes Hülff / aller Orthen guter Effect zugewarten were.</p> <p>Anlangend aber die Achts Erklärung der Vngehor samen / verstünde J. M. sein hiebevor an sie abgangene Schreiben vnd Gutachten dahin gestellt: weil die Publication derselben zuthun dahero nit reputierlich vnd für rathsamb würde gehalten / daß man zu der Excusation selbiger / weil mã mit andern Geschäfften beladen nit gelangẽ könte / so wolte er der vnvorgreifflichen Gedancken seyn / man solte mit diesem Werck jetziger Zeit gãtz vnd gar in Ruhe stehen / vnd vielmehr deß jenigen Mittels sich gebrauchen / davon er J. M. Gesanden vertrawete Andeutung gethan. Welches er sie nit allein schrisfftlichen berichtet / sondern J. M. hette auch neben andern Particulariteten auß seiner Relation so viel verstanden / daß er Churfürst nunmehr / wegen solcher Achts Erklärung / auff keinen Churfürstlichen Conventum tringe / vnnd selbsten bekennete / daß man jetzmals hierzu füglich nicht gelangen / auch hierzu viel Zeit verlieren würde: Es würde auch hiernechst / wann man nur mit den vorstehenden Impressen fertig / vnd die Execution der Acht würde vorgenommẽ werden mögen / alsdann die Publication derselben von Jhrer M. ohne ferner Bedencken der Churfürsten vnd seinethalben gar wol vorgenommen werden können. Dieweil aber J. M. nit weniger auß deß Graffen Relation vernommen / daß er </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [414/0467]
enderten Anno 1530. auffgerichteten Augspurgischen Confession verfaste Religion / vnnd alle der Ständ Privilegia vnd Freyheiten können erhalten werden / vber sich genommen / so verhoffen sie doch zu Gott dem Allmächtigen / es könne solche Commission ohne einigen feindseligen Gewalt wol expedirt werden / wann nur die Stände selbsten darzu Lust vnd Lieb tragen / vnnd mehr Fried vnd Ruhe / dann Vnfried vnnd Vnruhe wüntschen vnd begehren.
Alle S. Churf. G. Gedancken stehen / wie oben angedentet / auff Fried vnd Ruhe / erhaltung der wahren reinen Christlichen Evangelischen Religion / Conservation der Ständ wolerlangtẽ Privilegien vnd Freyheiten / vnd wie darbeneben der Kay. vnd Kön. Respect vnd Gehorsamb zu erhalten / vnd bey dem jenigen ein jeder zu schützen / was demselben von Gottes vnd Rechts wegen zusteht vnd gebühret. Da nun die Evangelische Ständ darzu Lust vnd Lieb / achten S. Churf. G. darfür / es sey hierzu ohn einige Feindtseligkeit zu gelangen / auch viel besser / als wann man alle angezogene Privilegia vnd Freyheiten / sonderlich aber die wahre Christliche vnverfälschte Religion auff dẽ vngewissen Außgang deß Kriegs vnnd deß wandelbaren Glücks setzet / welches dann alles die Evangelische Ständ in Oesterreich ob der Ens wol erwogen / der Röm. Kay. auch Kön. M. anerbottenen Gnad vnd Güte sich vntergeben / vnd dardurch die wahre Christliche Religion erhalten / sampt allen jhren Privilegien vnnd Freyheiten / dargegen aber alle Feindseligkeit / Land vnd Leuth verheerung / vnd was sonsten der Krieg nach sich zeucht / abgewendet vnd verhütet. Da aber bey voriger Meynung / vnd bey dem jetzigen schwürigen Vnwesen / Landsverderb- vnd Verwüstung / vnd vielfältigen erfolgtem Blutvergiessen man zu verharren begieriger / so müssen S. Churf. Gn. es zwar geschehen lassen / wollen aber verhoffen / es werden zu jederzeit die Evangelischen Ständ solcher vielfältigen gethanen trewhertzigen Vermanungen sich erjnnern / vnd da die Sach einen andern vnd gefährlichern Außgang gewinnen solte / S. Churf. G. alsdann entschuldiget nehmen vnd halten / vñ dessen versichert seyn / daß es S. Churf. Gn. lieber anders gesehen / vnd so gut gemeynet / als sie es mit deroselben eygenen Vnderthanen meynen können vnd sollen.
Die den Mährischen Ständen abgenommene Arma / vnd daß jhnen solche widerumb gefolget werden möchten / betreffend / da wolten S. C. Gn. nichts liebers / als daß sie gegen den Ständen sich willfährig erzeigen köndten / dieweil es aber nit allein wider die außgegangene Kayserliche ernste Mandata lauffen wil / welchen S. Ch. Gn. gehorsambst nachzuleben schuldig / sondern auch die abgenommene Waffen ohne Begrüssung S. Ch. G. auß dem Land geführt werden wollen / vñ man sich diß falls bey den geordneten Zollstätten nicht angeben / so wird man S. C. Gn. auß diesen vnnd andern mehr Vrsachen billich entschuldigt halten vnd nehmen.
Demnach vnder solchen Handlungen Hertzog Maximilian in Bayern in das Land ob der Enß / vnnd Marggraff Spinola mit der Spanischen Armee in die Pfaltz eingefallen / hat J. M. Kayser Ferdinand den Churfürsten von Sachsen nochmals angemahnet / daßer seine Impressa gleichfalls fortführen vnnd die Execution ins Werck richten solte / mit einem den 19. 29. Aug. datierten Schreiben / so dieses Inhalts gewesen;
Jhre M. thete sich wegen seiner continuirenden / vnd zu Jhro vnd jhrem Hauß tragender beständiger Willfährigkeit nochmalen bedancken. Vnd demnach der Hertzog in Bayern das Ertzhertzogthumb Ob der Enß / vngeachtet vieler difficulteten / die sich daselbst ereuget / wider in die schuldige Subjection gebracht / die vornembste Stätt / Päß vnd Schantzen zu Wasser vnd Land besetzt / vnd hingegen zu Ergäntzung seiner Armada der Ständ Kriegsvolck zu Roß vnnd Fuß in sein Bestallung vnd Dienst genommen / vnd diversiones in Böheimb angestellet hette: Inmittels auch Ertzhertzogs Alberti Armada / vnder deß Marchese Spinola Commando nunmehr gegen dem Rheinstrõ gleichfalls im Anzug / welcher der Vnion Volck im Reich theils vber Rein entgegẽ gerücket were: Daß dannenhero er Churfürst sich sonders nichts / weder von der Böhmen noch der Vnion Armada / viel weniger der Engelländer halber / welche auß der Laußnitz abgeführet worden / zubefahren / derowegen bey solcher Conjunctur die Zeit vnd Gelegenheit länger nit zuverlieren: Als ersuche J. M. jhn hiermit anderwerts / er wolte seiner anvertrawten Execution vnd Impressen / da es nicht albereir schon geschehen / einen würcklichen Anfang machen: Sintemahl allen Vmbständen nach / mit Gottes Hülff / aller Orthen guter Effect zugewarten were.
Kays. Ferdinand suchet nochmals bey Chur Sach sen an der anbefohlnẽ Execution ein Anfang zumachen. Anlangend aber die Achts Erklärung der Vngehor samen / verstünde J. M. sein hiebevor an sie abgangene Schreiben vnd Gutachten dahin gestellt: weil die Publication derselben zuthun dahero nit reputierlich vnd für rathsamb würde gehalten / daß man zu der Excusation selbiger / weil mã mit andern Geschäfften beladen nit gelangẽ könte / so wolte er der vnvorgreifflichen Gedancken seyn / man solte mit diesem Werck jetziger Zeit gãtz vnd gar in Ruhe stehen / vnd vielmehr deß jenigen Mittels sich gebrauchen / davon er J. M. Gesanden vertrawete Andeutung gethan. Welches er sie nit allein schrisfftlichen berichtet / sondern J. M. hette auch neben andern Particulariteten auß seiner Relation so viel verstanden / daß er Churfürst nunmehr / wegen solcher Achts Erklärung / auff keinen Churfürstlichen Conventum tringe / vnnd selbsten bekennete / daß man jetzmals hierzu füglich nicht gelangen / auch hierzu viel Zeit verlieren würde: Es würde auch hiernechst / wann man nur mit den vorstehenden Impressen fertig / vnd die Execution der Acht würde vorgenommẽ werden mögen / alsdann die Publication derselben von Jhrer M. ohne ferner Bedencken der Churfürsten vnd seinethalben gar wol vorgenommen werden können. Dieweil aber J. M. nit weniger auß deß Graffen Relation vernommen / daß er
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