Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.darfür achteten / als ob Jhre Churfürstl. Gnaden eines oder das ander / so von jhnen erjnnert / deroselben vnnd dero Räthen nicht genugsamb bekandt / vnnd von denselben nach Notthurfft erwogen worden were: Sondern dieweil ein beschwertes vnnd angsthafftes Hertz viel zufälliger Gedancken hette / vnnd für ein grosse Ergötzung hielte / wann es demselben köndte Lufft vnnd Oeffnung geben: So hetten Jhrer Churfürstl. Gn. sie jhr Obligen auch flehentlich anbringen / vnnd demnach schließlichen bitten sollen / die wolten die grosse Weitläufftigkeit / Gefahr vnd vngewissen Event / dieses jhres schweren Vorhabens / vnnd vbernommener Execution wohl zu Hertzen fassen / vnnd darbey betrachten: wie viel vnschuldiger Menschen / die bey diesem gantzen Wesen nichts verwürcket / vnnd der reinen Evangelischen Religion zugethan / darüber köndten hingerichtet / vnd vmb das Leben / ja all jhren zeitlichen Wohlstandt gebracht / wie hoch auch Jhrer Churfürstl. Gn. selbst eygene Landt vnnd Leuth dieses nachbarliche Kriegswesen würden empfinden / vnnd deßwegen nicht geringen Schaden erleyden würden? Vnd wolten demnach Jh. Churfürstl. Gnaden die vorhabende Vberziehung gnadigst einstellen / dieser ohne das hochbeschwehrten Lande verschonen / vnnd in vorigem guten Nachbarlichen vernehmen gegen denselben beharrlich fortgehen: Hinwider aber auff solche Weg vnnd Mittel bedacht seyn / daß so wohl in diesen / als auch den benachbarten Orthen / der werthe Frieden widergebracht vnnd erhalten würde / etc. König Friderich begehrt an den Churfürsten von Sachsen / daß er Neutral bleiben wolte. Den Churfürsten von Sachsen von dem vorhabenden Zug abzuhalten hat auch König Friderich beneben den dreyen Evangelischen Ständen in Böheimb zu Anfang deß Augusti eine Legation nach Dreßden abgefertiget. Darbey gewesen / Wentzel der Eltere von Bercka / Herr von Dauba vnnd Leip / rc. Friderich von Bila / auff Rzelowitz vnnd Chotomirs / vnnd Doctor Georg Hawenschild: diese haben wegen Jhres Königs bey dem Churfürsten nachfolgendes angebracht; Ob er wol vermeynet / es würde Jhre Churf. Durchl. sich / wie bißhero beschehen / Neutral erzeigen / so würde er doch berichtet / daß sie mit dero geworbenem Volck vnnd aller Kriegspraeparation sich nacher Böhmen begeben / vnnd in dieselben Länder einen Feindtlichen Einfall thun wolte: Welchem zwar er noch biß dato keinen Glauben zustellen wollen / sondern deßwegen seine Gesandte zu diesem Intent Jhrer Churf. Durchl. Meynung zuvernehmen abgefertiget / in Betrachtung / daß er sich gegen Jhro wegen der Erbvereinigung mit der Cron Böheimb / so wol denselben zugethanen Lehen nichts würde zubefahren haben / wolte aber doch hierauff vernehmen was Jhre Churf. Durchl. sich gegen Ihm erklären würde. Chur Sach sen Erklarung auff der Bömischen Abgesandten Vortrag. Hierauff hat der Churfürst also geantwortet; Es würde sich Jhr König juerjimern haben / was J. Churf. D. nicht allein auß trewhertziger Affection / gegen das gantze Vatterlandt Teutscher Nation / so wol dem Hauß Pfaltz zum besten / für sich zu vnderschiedtlichen mahlen genugsamb erjnnert / er wolte sich der Böhmischen Rebellion nicht theilhafftig machen / sondern dem gantzen Römischen Reich zum besten / auch sein selbs vormahls vielfältig gethanen Schreiben zu folg / Neutral verbleiben / es were auch von seinen Mitt Churfürsten genugsamb dociert / auß was Vrsachen er sich deß Königreichs / als ein rechtmässiger König nicht anmassen könndte / vnnd hette zwar Jhrer Churfürstl. Durchleucht nichts mehr wüntschen oder erwarten wollen / es hetten solche trewhertzige Anmahnungen / bey jhme / so wohl seinen getrewen Räthen etwas fruchten mögen / weil aber solches bißhero hindan gesetzet / vnd Jh. Kayserl. auch zu Vngarn vnnd Böhmen Königl. Mayest. Jh. Churfürstl. Durchl. nicht allein der schuldigen Pflicht / sondern auch jhres tragenden Ampts erjnnert / wegen der Erbvereinigung gegen die Cron Böheimb vnnd als ein Lehenmann ermahnet / gegen seine widerwertige Rebellen der Cron Böheimb Assistentz zu leysten / vnnd die Execution anbefohlen; Als könte sie auß schuldiger Pflicht / damit sie der Röm. Kayserl. auch zu Vngarn vnd Böheimb Königl. Mayest. zugethan / in solchem rechtmässigen Begehren / (damit doch Jh. C. Gn. so er Pfaltzgraff nur selbst wolte / wohl wüntschen möchten verschonet zubleiben) nicht vorüber / sondern die Execution / so von Jhrer Kayserl. Mayest. anbefohlen / getrewlich zuverrichten / die Rebellen / so viel Gott Gnad verleyhen würde / zu stürtzen / die Gehorsamen in jhren Schutz auff vnnd anzunehmen / vnd sich hierinn nicht als ein Feind / sondern als ein Vatter / so seinetwegen jhro angetragen / erzeigen wolte / vnnd müste hierinn der Commun mehr / als der Privat Nutz in gute Obacht genommen werden. Churfürst. von Sachsen Resolution auff der Böhmischen Ständ ansuchen. Als auch die Gesandten in jhrem Vortrag / so sie wegen der Evangelischen Stände in Böhmen gethan / den Churfürsten der vralten Pacten vnd Erbver einigung zwischen Böhmen vnd die Incorporirte Landt nichts feindtlichs vorzunehmen ermahnet / auch / weil er den Mährern in seinem Land etlich Gewehr auffgehalten / solches zu restituiren jhn ersuchet / hat er darauff den siebenzehenden Angusti vorgedachten Gesandten eine schrifftliche Resolution ertheylet / nachgesetzten Innhalts; Jhre Churfürstl. Gn. erjnnern sich garwohl der vralten Pacten vnd Erbvereinigung / so zwischen dem Königreich Böhmen vnnd desselben rechtmessigen Besitzern / auch dem Chur-vnnd Fürstlichen Hauß Sachsen auffgerichtet / vnnd wie solche in fester vnnd steiffer Observantz gehalten vnd gute Nachbarschafft dardurch conservirt worden / Es haben auch J. Churf. G. jhres theils an solcher fester vnd steiffer Observantz nichts ermangeln lassen / sonder jedesmals dahin getrachet / daß demselben zu wider nichts vorgenommen darfür achteten / als ob Jhre Churfürstl. Gnaden eines oder das ander / so von jhnen erjnnert / deroselben vnnd dero Räthen nicht genugsamb bekandt / vnnd von denselben nach Notthurfft erwogen worden were: Sondern dieweil ein beschwertes vnnd angsthafftes Hertz viel zufälliger Gedancken hette / vnnd für ein grosse Ergötzung hielte / wann es demselben köndte Lufft vnnd Oeffnung geben: So hetten Jhrer Churfürstl. Gn. sie jhr Obligen auch flehentlich anbringen / vnnd demnach schließlichen bitten sollen / die wolten die grosse Weitläufftigkeit / Gefahr vnd vngewissen Event / dieses jhres schweren Vorhabens / vnnd vbernommener Execution wohl zu Hertzen fassen / vnnd darbey betrachten: wie viel vnschuldiger Menschen / die bey diesem gantzen Wesen nichts verwürcket / vnnd der reinen Evangelischen Religion zugethan / darüber köndten hingerichtet / vnd vmb das Leben / ja all jhren zeitlichen Wohlstandt gebracht / wie hoch auch Jhrer Churfürstl. Gn. selbst eygene Landt vnnd Leuth dieses nachbarliche Kriegswesen würden empfinden / vnnd deßwegen nicht geringen Schaden erleyden würden? Vnd wolten demnach Jh. Churfürstl. Gnaden die vorhabende Vberziehung gnadigst einstellen / dieser ohne das hochbeschwehrten Lande verschonen / vnnd in vorigem guten Nachbarlichen vernehmen gegen denselben beharrlich fortgehen: Hinwider aber auff solche Weg vnnd Mittel bedacht seyn / daß so wohl in diesen / als auch den benachbarten Orthen / der werthe Frieden widergebracht vnnd erhalten würde / etc. König Friderich begehrt an dẽ Churfürstẽ von Sachsen / daß er Neutral bleibẽ wolte. Den Churfürsten von Sachsen von dem vorhabenden Zug abzuhalten hat auch König Friderich beneben den dreyen Evangelischen Ständen in Böheimb zu Anfang deß Augusti eine Legation nach Dreßden abgefertiget. Darbey gewesen / Wentzel der Eltere von Bercka / Herr von Dauba vnnd Leip / rc. Friderich von Bila / auff Rzelowitz vnnd Chotomirs / vnnd Doctor Georg Hawenschild: diese haben wegen Jhres Königs bey dem Churfürsten nachfolgendes angebracht; Ob er wol vermeynet / es würde Jhre Churf. Durchl. sich / wie bißhero beschehen / Neutral erzeigen / so würde er doch berichtet / daß sie mit dero geworbenem Volck vnnd aller Kriegspraeparation sich nacher Böhmen begeben / vnnd in dieselben Länder einen Feindtlichen Einfall thun wolte: Welchem zwar er noch biß dato keinen Glauben zustellen wollen / sondern deßwegen seine Gesandte zu diesem Intent Jhrer Churf. Durchl. Meynung zuvernehmen abgefertiget / in Betrachtung / daß er sich gegen Jhro wegen der Erbvereinigung mit der Cron Böheimb / so wol denselben zugethanen Lehen nichts würde zubefahren haben / wolte aber doch hierauff vernehmen was Jhre Churf. Durchl. sich gegen Ihm erklären würde. Chur Sach sen Erklarung auff der Bömischẽ Abgesandten Vortrag. Hierauff hat der Churfürst also geantwortet; Es würde sich Jhr König juerjimern haben / was J. Churf. D. nicht allein auß trewhertziger Affection / gegen das gantze Vatterlandt Teutscher Nation / so wol dem Hauß Pfaltz zum besten / für sich zu vnderschiedtlichen mahlen genugsamb erjnnert / er wolte sich der Böhmischen Rebellion nicht theilhafftig machen / sondern dem gantzen Römischen Reich zum besten / auch sein selbs vormahls vielfältig gethanen Schreiben zu folg / Neutral verbleiben / es were auch von seinen Mitt Churfürsten genugsamb dociert / auß was Vrsachen er sich deß Königreichs / als ein rechtmässiger König nicht anmassen könndte / vnnd hette zwar Jhrer Churfürstl. Durchleucht nichts mehr wüntschen oder erwarten wollen / es hetten solche trewhertzige Anmahnungen / bey jhme / so wohl seinen getrewen Räthen etwas fruchten mögen / weil aber solches bißhero hindan gesetzet / vnd Jh. Kayserl. auch zu Vngarn vnnd Böhmen Königl. Mayest. Jh. Churfürstl. Durchl. nicht allein der schuldigen Pflicht / sondern auch jhres tragenden Ampts erjnnert / wegen der Erbvereinigung gegen die Cron Böheimb vnnd als ein Lehenmann ermahnet / gegen seine widerwertige Rebellen der Cron Böheimb Assistentz zu leysten / vnnd die Execution anbefohlen; Als könte sie auß schuldiger Pflicht / damit sie der Röm. Kayserl. auch zu Vngarn vnd Böheimb Königl. Mayest. zugethan / in solchem rechtmässigen Begehren / (damit doch Jh. C. Gn. so er Pfaltzgraff nur selbst wolte / wohl wüntschen möchten verschonet zubleiben) nicht vorüber / sondern die Execution / so von Jhrer Kayserl. Mayest. anbefohlen / getrewlich zuverrichten / die Rebellen / so viel Gott Gnad verleyhen würde / zu stürtzen / die Gehorsamen in jhren Schutz auff vnnd anzunehmen / vnd sich hierinn nicht als ein Feind / sondern als ein Vatter / so seinetwegen jhro angetragen / erzeigen wolte / vnnd müste hierinn der Commun mehr / als der Privat Nutz in gute Obacht genommen werden. Churfürst. von Sachsen Resolution auff der Böhmischẽ Ständ ansuchen. Als auch die Gesandten in jhrem Vortrag / so sie wegen der Evangelischen Stände in Böhmẽ gethan / den Churfürsten der vralten Pacten vnd Erbver einigung zwischen Böhmen vnd die Incorporirte Landt nichts feindtlichs vorzunehmen ermahnet / auch / weil er den Mährern in seinem Land etlich Gewehr auffgehalten / solches zu restituiren jhn ersuchet / hat er darauff den siebenzehenden Angusti vorgedachten Gesandten eine schrifftliche Resolution ertheylet / nachgesetzten Innhalts; Jhre Churfürstl. Gn. erjnnern sich garwohl der vralten Pacten vnd Erbvereinigung / so zwischen dem Königreich Böhmen vnnd desselben rechtmessigen Besitzern / auch dem Chur-vnnd Fürstlichen Hauß Sachsen auffgerichtet / vnnd wie solche in fester vnnd steiffer Observantz gehalten vnd gute Nachbarschafft dardurch conservirt worden / Es haben auch J. Churf. G. jhres theils an solcher fester vnd steiffer Observantz nichts ermangeln lassen / sonder jedesmals dahin getrachet / daß demselben zu wider nichts vorgenommen <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0465" n="412"/> darfür achteten / als ob Jhre Churfürstl. Gnaden eines oder das ander / so von jhnen erjnnert / deroselben vnnd dero Räthen nicht genugsamb bekandt / vnnd von denselben nach Notthurfft erwogen worden were: Sondern dieweil ein beschwertes vnnd angsthafftes Hertz viel zufälliger Gedancken hette / vnnd für ein grosse Ergötzung hielte / wann es demselben köndte Lufft vnnd Oeffnung geben: So hetten Jhrer Churfürstl. Gn. sie jhr Obligen auch flehentlich anbringen / vnnd demnach schließlichen bitten sollen / die wolten die grosse Weitläufftigkeit / Gefahr vnd vngewissen Event / dieses jhres schweren Vorhabens / vnnd vbernommener Execution wohl zu Hertzen fassen / vnnd darbey betrachten: wie viel vnschuldiger Menschen / die bey diesem gantzen Wesen nichts verwürcket / vnnd der reinen Evangelischen Religion zugethan / darüber köndten hingerichtet / vnd vmb das Leben / ja all jhren zeitlichen Wohlstandt gebracht / wie hoch auch Jhrer Churfürstl. Gn. selbst eygene Landt vnnd Leuth dieses nachbarliche Kriegswesen würden empfinden / vnnd deßwegen nicht geringen Schaden erleyden würden? Vnd wolten demnach Jh. Churfürstl. Gnaden die vorhabende Vberziehung gnadigst einstellen / dieser ohne das hochbeschwehrten Lande verschonen / vnnd in vorigem guten Nachbarlichen vernehmen gegen denselben beharrlich fortgehen: Hinwider aber auff solche Weg vnnd Mittel bedacht seyn / daß so wohl in diesen / als auch den benachbarten Orthen / der werthe Frieden widergebracht vnnd erhalten würde / etc.</p> <p><note place="left">König Friderich begehrt an dẽ Churfürstẽ von Sachsen / daß er Neutral bleibẽ wolte.</note> Den Churfürsten von Sachsen von dem vorhabenden Zug abzuhalten hat auch König Friderich beneben den dreyen Evangelischen Ständen in Böheimb zu Anfang deß Augusti eine Legation nach Dreßden abgefertiget. Darbey gewesen / Wentzel der Eltere von Bercka / Herr von Dauba vnnd Leip / rc. Friderich von Bila / auff Rzelowitz vnnd Chotomirs / vnnd Doctor Georg Hawenschild: diese haben wegen Jhres Königs bey dem Churfürsten nachfolgendes angebracht;</p> <p>Ob er wol vermeynet / es würde Jhre Churf. Durchl. sich / wie bißhero beschehen / Neutral erzeigen / so würde er doch berichtet / daß sie mit dero geworbenem Volck vnnd aller Kriegspraeparation sich nacher Böhmen begeben / vnnd in dieselben Länder einen Feindtlichen Einfall thun wolte: Welchem zwar er noch biß dato keinen Glauben zustellen wollen / sondern deßwegen seine Gesandte zu diesem Intent Jhrer Churf. Durchl. Meynung zuvernehmen abgefertiget / in Betrachtung / daß er sich gegen Jhro wegen der Erbvereinigung mit der Cron Böheimb / so wol denselben zugethanen Lehen nichts würde zubefahren haben / wolte aber doch hierauff vernehmen was Jhre Churf. Durchl. sich gegen Ihm erklären würde.</p> <p><note place="left">Chur Sach sen Erklarung auff der Bömischẽ Abgesandten Vortrag.</note> Hierauff hat der Churfürst also geantwortet; Es würde sich Jhr König juerjimern haben / was J. Churf. D. nicht allein auß trewhertziger Affection / gegen das gantze Vatterlandt Teutscher Nation / so wol dem Hauß Pfaltz zum besten / für sich zu vnderschiedtlichen mahlen genugsamb erjnnert / er wolte sich der Böhmischen Rebellion nicht theilhafftig machen / sondern dem gantzen Römischen Reich zum besten / auch sein selbs vormahls vielfältig gethanen Schreiben zu folg / Neutral verbleiben / es were auch von seinen Mitt Churfürsten genugsamb dociert / auß was Vrsachen er sich deß Königreichs / als ein rechtmässiger König nicht anmassen könndte / vnnd hette zwar Jhrer Churfürstl. Durchleucht nichts mehr wüntschen oder erwarten wollen / es hetten solche trewhertzige Anmahnungen / bey jhme / so wohl seinen getrewen Räthen etwas fruchten mögen / weil aber solches bißhero hindan gesetzet / vnd Jh. Kayserl. auch zu Vngarn vnnd Böhmen Königl. Mayest. Jh. Churfürstl. Durchl. nicht allein der schuldigen Pflicht / sondern auch jhres tragenden Ampts erjnnert / wegen der Erbvereinigung gegen die Cron Böheimb vnnd als ein Lehenmann ermahnet / gegen seine widerwertige Rebellen der Cron Böheimb Assistentz zu leysten / vnnd die Execution anbefohlen; Als könte sie auß schuldiger Pflicht / damit sie der Röm. Kayserl. auch zu Vngarn vnd Böheimb Königl. Mayest. zugethan / in solchem rechtmässigen Begehren / (damit doch Jh. C. Gn. so er Pfaltzgraff nur selbst wolte / wohl wüntschen möchten verschonet zubleiben) nicht vorüber / sondern die Execution / so von Jhrer Kayserl. Mayest. anbefohlen / getrewlich zuverrichten / die Rebellen / so viel Gott Gnad verleyhen würde / zu stürtzen / die Gehorsamen in jhren Schutz auff vnnd anzunehmen / vnd sich hierinn nicht als ein Feind / sondern als ein Vatter / so seinetwegen jhro angetragen / erzeigen wolte / vnnd müste hierinn der Commun mehr / als der Privat Nutz in gute Obacht genommen werden.</p> <p><note place="right">Churfürst. von Sachsen Resolution auff der Böhmischẽ Ständ ansuchen.</note> Als auch die Gesandten in jhrem Vortrag / so sie wegen der Evangelischen Stände in Böhmẽ gethan / den Churfürsten der vralten Pacten vnd Erbver einigung zwischen Böhmen vnd die Incorporirte Landt nichts feindtlichs vorzunehmen ermahnet / auch / weil er den Mährern in seinem Land etlich Gewehr auffgehalten / solches zu restituiren jhn ersuchet / hat er darauff den siebenzehenden Angusti vorgedachten Gesandten eine schrifftliche Resolution ertheylet / nachgesetzten Innhalts;</p> <p>Jhre Churfürstl. Gn. erjnnern sich garwohl der vralten Pacten vnd Erbvereinigung / so zwischen dem Königreich Böhmen vnnd desselben rechtmessigen Besitzern / auch dem Chur-vnnd Fürstlichen Hauß Sachsen auffgerichtet / vnnd wie solche in fester vnnd steiffer Observantz gehalten vnd gute Nachbarschafft dardurch conservirt worden / Es haben auch J. Churf. G. jhres theils an solcher fester vnd steiffer Observantz nichts ermangeln lassen / sonder jedesmals dahin getrachet / daß demselben zu wider nichts vorgenommen </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [412/0465]
darfür achteten / als ob Jhre Churfürstl. Gnaden eines oder das ander / so von jhnen erjnnert / deroselben vnnd dero Räthen nicht genugsamb bekandt / vnnd von denselben nach Notthurfft erwogen worden were: Sondern dieweil ein beschwertes vnnd angsthafftes Hertz viel zufälliger Gedancken hette / vnnd für ein grosse Ergötzung hielte / wann es demselben köndte Lufft vnnd Oeffnung geben: So hetten Jhrer Churfürstl. Gn. sie jhr Obligen auch flehentlich anbringen / vnnd demnach schließlichen bitten sollen / die wolten die grosse Weitläufftigkeit / Gefahr vnd vngewissen Event / dieses jhres schweren Vorhabens / vnnd vbernommener Execution wohl zu Hertzen fassen / vnnd darbey betrachten: wie viel vnschuldiger Menschen / die bey diesem gantzen Wesen nichts verwürcket / vnnd der reinen Evangelischen Religion zugethan / darüber köndten hingerichtet / vnd vmb das Leben / ja all jhren zeitlichen Wohlstandt gebracht / wie hoch auch Jhrer Churfürstl. Gn. selbst eygene Landt vnnd Leuth dieses nachbarliche Kriegswesen würden empfinden / vnnd deßwegen nicht geringen Schaden erleyden würden? Vnd wolten demnach Jh. Churfürstl. Gnaden die vorhabende Vberziehung gnadigst einstellen / dieser ohne das hochbeschwehrten Lande verschonen / vnnd in vorigem guten Nachbarlichen vernehmen gegen denselben beharrlich fortgehen: Hinwider aber auff solche Weg vnnd Mittel bedacht seyn / daß so wohl in diesen / als auch den benachbarten Orthen / der werthe Frieden widergebracht vnnd erhalten würde / etc.
Den Churfürsten von Sachsen von dem vorhabenden Zug abzuhalten hat auch König Friderich beneben den dreyen Evangelischen Ständen in Böheimb zu Anfang deß Augusti eine Legation nach Dreßden abgefertiget. Darbey gewesen / Wentzel der Eltere von Bercka / Herr von Dauba vnnd Leip / rc. Friderich von Bila / auff Rzelowitz vnnd Chotomirs / vnnd Doctor Georg Hawenschild: diese haben wegen Jhres Königs bey dem Churfürsten nachfolgendes angebracht;
König Friderich begehrt an dẽ Churfürstẽ von Sachsen / daß er Neutral bleibẽ wolte. Ob er wol vermeynet / es würde Jhre Churf. Durchl. sich / wie bißhero beschehen / Neutral erzeigen / so würde er doch berichtet / daß sie mit dero geworbenem Volck vnnd aller Kriegspraeparation sich nacher Böhmen begeben / vnnd in dieselben Länder einen Feindtlichen Einfall thun wolte: Welchem zwar er noch biß dato keinen Glauben zustellen wollen / sondern deßwegen seine Gesandte zu diesem Intent Jhrer Churf. Durchl. Meynung zuvernehmen abgefertiget / in Betrachtung / daß er sich gegen Jhro wegen der Erbvereinigung mit der Cron Böheimb / so wol denselben zugethanen Lehen nichts würde zubefahren haben / wolte aber doch hierauff vernehmen was Jhre Churf. Durchl. sich gegen Ihm erklären würde.
Hierauff hat der Churfürst also geantwortet; Es würde sich Jhr König juerjimern haben / was J. Churf. D. nicht allein auß trewhertziger Affection / gegen das gantze Vatterlandt Teutscher Nation / so wol dem Hauß Pfaltz zum besten / für sich zu vnderschiedtlichen mahlen genugsamb erjnnert / er wolte sich der Böhmischen Rebellion nicht theilhafftig machen / sondern dem gantzen Römischen Reich zum besten / auch sein selbs vormahls vielfältig gethanen Schreiben zu folg / Neutral verbleiben / es were auch von seinen Mitt Churfürsten genugsamb dociert / auß was Vrsachen er sich deß Königreichs / als ein rechtmässiger König nicht anmassen könndte / vnnd hette zwar Jhrer Churfürstl. Durchleucht nichts mehr wüntschen oder erwarten wollen / es hetten solche trewhertzige Anmahnungen / bey jhme / so wohl seinen getrewen Räthen etwas fruchten mögen / weil aber solches bißhero hindan gesetzet / vnd Jh. Kayserl. auch zu Vngarn vnnd Böhmen Königl. Mayest. Jh. Churfürstl. Durchl. nicht allein der schuldigen Pflicht / sondern auch jhres tragenden Ampts erjnnert / wegen der Erbvereinigung gegen die Cron Böheimb vnnd als ein Lehenmann ermahnet / gegen seine widerwertige Rebellen der Cron Böheimb Assistentz zu leysten / vnnd die Execution anbefohlen; Als könte sie auß schuldiger Pflicht / damit sie der Röm. Kayserl. auch zu Vngarn vnd Böheimb Königl. Mayest. zugethan / in solchem rechtmässigen Begehren / (damit doch Jh. C. Gn. so er Pfaltzgraff nur selbst wolte / wohl wüntschen möchten verschonet zubleiben) nicht vorüber / sondern die Execution / so von Jhrer Kayserl. Mayest. anbefohlen / getrewlich zuverrichten / die Rebellen / so viel Gott Gnad verleyhen würde / zu stürtzen / die Gehorsamen in jhren Schutz auff vnnd anzunehmen / vnd sich hierinn nicht als ein Feind / sondern als ein Vatter / so seinetwegen jhro angetragen / erzeigen wolte / vnnd müste hierinn der Commun mehr / als der Privat Nutz in gute Obacht genommen werden.
Chur Sach sen Erklarung auff der Bömischẽ Abgesandten Vortrag. Als auch die Gesandten in jhrem Vortrag / so sie wegen der Evangelischen Stände in Böhmẽ gethan / den Churfürsten der vralten Pacten vnd Erbver einigung zwischen Böhmen vnd die Incorporirte Landt nichts feindtlichs vorzunehmen ermahnet / auch / weil er den Mährern in seinem Land etlich Gewehr auffgehalten / solches zu restituiren jhn ersuchet / hat er darauff den siebenzehenden Angusti vorgedachten Gesandten eine schrifftliche Resolution ertheylet / nachgesetzten Innhalts;
Churfürst. von Sachsen Resolution auff der Böhmischẽ Ständ ansuchen. Jhre Churfürstl. Gn. erjnnern sich garwohl der vralten Pacten vnd Erbvereinigung / so zwischen dem Königreich Böhmen vnnd desselben rechtmessigen Besitzern / auch dem Chur-vnnd Fürstlichen Hauß Sachsen auffgerichtet / vnnd wie solche in fester vnnd steiffer Observantz gehalten vnd gute Nachbarschafft dardurch conservirt worden / Es haben auch J. Churf. G. jhres theils an solcher fester vnd steiffer Observantz nichts ermangeln lassen / sonder jedesmals dahin getrachet / daß demselben zu wider nichts vorgenommen
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