Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.hoch das Röm. Reich vnd desselben Churfürsten darbey interessirt / vnd wie verweißlich jhnen gedeutet werden wolte / von In- vnd Außwärtigen Potentaten / ja der gantzen Posteritet / wann sie die schuldige Sorgfältigkeit auß Ache liessen / vnd die jenige Pflicht hindan setzeten / damit sie dem Haupt vnd Reich verwandt vnd zugethan. Er wolte zwar nichts liebers / als daß man aller Orthen wider zu ruhigem vnd friedlichem Stand gelangen köndte / hette auch jedesmahls darzu getrewlich nicht allein gerathen / sondern das seinige auch eyfferig darbey gethan / weil aber alle Mittel entstanden / das angezündete Fewer von Tag zu Tag dergestalt vber Hand neme / daß es menschlicher Weiß davon zu reden / zu löschen fast vnmüglich / dahero scheinen wolte / dieweil sich Leute finden / die mehr Oel dann Wasser zu trügen / so müste er wie vngern es auch geschehe / dem Wetter seinen Lauff lassen / vnd sich dessen getrösten / daß er darzu die geringste Vrsach nit gegeben / sonder vielmehr dardurch gezwungen vnd getrungen worden / sich selbsten in Kriegsverfassung zu begeben / der Hoffnung die Göttliche Allmacht werde selbsten zu seiner Zeit ins Mittel kommen / der gerechten Sach beystehen / vnd das Werck also hinauß führen / wie männiglichen zu zeitlicher vnd ewiger Wolfahrt möchte ersprießlich seyn. Reysers Ferdinandi Anbringen bey dem Nider-Sächsischen Crayß / deß Spinolae Anzug ins Reich betreffend. Demnach J. Keys. M. nit allein durch Hertzog Juliun Henrich von Sachsen Lawenburg / sondern auch hernach durch Otto Melandern der Rechten Doctor / den Reichsfürsten vnd Ständen dero im Schwang gehende Kriegsvereitschafften zu wider Eröberung jhrer Land vnd Königreich sonderlich auch deß Marggraffen Spinolae Anzug in dz Reich berichtet / hat letzbemelter Keyserl. Albgesandte seine Commission vnder andern bey dem König in Dennemarck vnd Nider Sächsischen Kreyß also algeleget; J. Maj. liessen sie bey dero Keyserlichem Wort sinceriren vnd vergewissern mit jhrem Nider Burgundischen Kriegsheer / so wol auch anderm jrem in Bereitschafft haben den Kriegsvolck vnd Hülffen / J. Keys. Hochheit / vnd das jenige / was jren wider den Land vnd Religion Frieden vnbillich abgenommen worden / wie es die Reichs Satzungen vnd Landfrieden selbsten erlaubten / zu recuperiren / vnd ausser dessen wider erstgemelte Reichs satzungen / vnd in specie dzjenige / was auf dem in Mülhausen vnlängst gehaltenen Convent von theils gehorsamen friedlieben den Chur vnd Fürsten / dey der im Reich herkommenen vnd zugelassenen Religionen verabschiedet worden / keinen einigen Churfürsten vnd Stand deß Reichs (da mansich anderst J. M. wissentlichen Feind vnd Rebellen nit anneme / oder sich sonsten zu J. M. zu tringenbegerte) im geringsten anzufechten vnd zu beleydigen / sondern der selben einen vnd den andern / bey solchen allen da es die Notturft erfordern solte / zu schützen vnd hand zu haben / etc. Erklärung deß Nider-Sächsischen Crayses auff der Reyserlichen Abgesandten Dortrag. Hierauff haben sich gedachte der König in Dennemarck vnd die Fürsten vnd Stände deß Nider-Sächsischen Crayß gegen den Gesandten erkläret; Sie erböten sich dey denen im Reich vnd zu mal in J. M. Königreich vnd Churfürstenthumb Böheim / vnd dessen incorporirten Landen empor schwebenden Gefährlichkeiten vnd Extremiteten / mit Ihro vnd dem Hauß Oesterreich die vralte freundliche Correspondentz vnd Verträwlichkeit nach dem rühmlichen Exempel beyderseits geehrten Vorfahren / stet / fest vnd vnverrucket zu continuiren vnd fortzupflantzen / auch alle freundliche Willfahrung vnd annemliche Wolgefälligkeit zu erweisen / vnd sich gegen Jh. M. also zu bezeigen / daß sie daran eine zugethanen / auffrichtig getrewen Freund vnd Oheimbe / auch gehorsame Fürsten vnd Stände im Werck spüren vnd befinden solten. Keysers Ferdinandi nochmahlig Schreiben auffdeß Nider-Sächsischen Crayses Erklärung. Auff diese Erklärung hat vnlang hernach Jh. Maj. Keyser Ferdinand wider an gedachte König Fürsten vnd Stände deß Nider Sächsischen Creyses / Schreiben abgehen lassen / dieses Inhalts / wie J. Maj. sich gegen solche wolgemeynte will fährige Erklärung freundlich bedanckte / als wollen sie gegen Jhro hinwider sich keines andern versehen / dann daß J. M. gegen jhnen die vorberührte Verträwlichkeit / ebenmässig zu erhalten / vnd in acht zu nemen / vnd auff jede vorstehende Gelegenheit alle angeneme Willigkeit jederzeit im Werck zu erzeigen nit vnterlassen wolle; Ob J. M. nun hierzwischen nichts liebers gewesen / dann daß sie sich damals angezeiget / vnd vertrösteter massen mit bälbester Mügligkeit eygener Person ins Reich an ein gewisses Ort begeben / vnd daselbsten auff Mittel / wie dem zerrütteten Wesen im Reich / mit Zuziehung friedliebender Chur- vnd Fürsten gestewret werden möchte / zu gedencken. Zu welchem dann Jhr. Maj. desto besser zugelangen verhoffet / wann Chur Pfaltz auff Jhro jüngst mit Rath fürnemer Chur- vnd Fürsten abgangenes Vermahnungs-Schreiben / die schuldige Parition / deren J. M. sich billich versehen / geleistet hette / so hetten sie doch vnschwer zu ermessen / auß was redlich vnd erheblichen Vrsachen J. M. von solchem Merck dero persönlichen Abreisung vnd einer Zusammenkunfft ohne alle gegebene Vrsach / wegen deren hierzwischen mehrers zu / dann abgenommen / vnd noch fast aller Orten empor schwebenden Vnruhen / Rebellionen vnd Kriegsbereitschafften abgehalten worden. Jh. May. weren aber noch malen deß Anerbietens / wann vnd so bald nun dieses beschwerliche Wesen zu einen bessern Stand gebracht seyn würde / obgedachten Conuentum zu befördern / vnd den beyderseits starck getriebenen grauaminibus, so viel sich von Rechts vnd der Reichsverfassung halber thun liesse durch alle mögliche Mittel jhre Erledigung zu geben / vnd vermittelst dessen / zwischen Chur-Fürsten vnd Ständen deß Reichs / das alt Recht teutsche Vertrawen vnd Einigkeit wider zubringen vnd auffzurichten. Was dann das obbestimpt Böhmisch Werck / vnd die darbey von einer Zeit zur andern zugetragen Weiterung betreffe / werden Sie vorhin vernommen haben / daß bey Jhr. Majest. vngehorsamen weltkündigen Rebellen vnd derselben Anhängern / vnd jhrem auffgeworffenen newen vnrechtmässigen Haupt / weder die von J. M. dem gesampten Churf. Collegio auch dessen inständiges Ansuchen / beym nechsten in Franckfurt gehaltenen Wahl vnd Crönungs Tag bewilliget / auch bereyt hoch das Röm. Reich vnd desselben Churfürsten darbey interessirt / vnd wie verweißlich jhnen gedeutet werden wolte / von In- vnd Außwärtigen Potentaten / ja der gantzen Posteritet / wann sie die schuldige Sorgfältigkeit auß Ache liessen / vnd die jenige Pflicht hindan setzetẽ / damit sie dem Haupt vnd Reich verwandt vnd zugethan. Er wolte zwar nichts liebers / als daß man aller Orthen wider zu ruhigem vnd friedlichem Stand gelangen köndte / hette auch jedesmahls darzu getrewlich nicht allein gerathen / sondern das seinige auch eyfferig darbey gethan / weil aber alle Mittel entstanden / das angezündete Fewer von Tag zu Tag dergestalt vber Hand neme / daß es menschlicher Weiß davon zu reden / zu löschen fast vnmüglich / dahero scheinen wolte / dieweil sich Leute finden / die mehr Oel dann Wasser zu trügẽ / so müste er wie vngern es auch geschehe / dem Wetter seinen Lauff lassen / vnd sich dessen getrösten / daß er darzu die geringste Vrsach nit gegeben / sonder vielmehr dardurch gezwungen vnd getrungen worden / sich selbsten in Kriegsverfassung zu begeben / der Hoffnung die Göttliche Allmacht werde selbsten zu seiner Zeit ins Mittel kommen / der gerechten Sach beystehen / vnd das Werck also hinauß führen / wie männiglichen zu zeitlicher vnd ewiger Wolfahrt möchte ersprießlich seyn. Reysers Ferdinandi Anbringen bey dem Nider-Sächsischẽ Crayß / deß Spinolae Anzug ins Reich betreffend. Demnach J. Keys. M. nit allein durch Hertzog Juliũ Henrich von Sachsen Lawenburg / sondern auch hernach durch Otto Melandern der Rechten Doctor / den Reichsfürsten vnd Ständen dero im Schwang gehende Kriegsvereitschafftẽ zu wider Eröberung jhrer Land vnd Königreich sonderlich auch deß Marggraffẽ Spinolae Anzug in dz Reich berichtet / hat letzbemelter Keyserl. Albgesandte seine Commission vnder andern bey dem König in Dennemarck vnd Nider Sächsischen Kreyß also algeleget; J. Maj. liessen sie bey dero Keyserlichem Wort sinceriren vnd vergewissern mit jhrem Nider Burgundischen Kriegsheer / so wol auch anderm jrem in Bereitschafft haben den Kriegsvolck vñ Hülffen / J. Keys. Hochheit / vñ das jenige / was jren wider den Land vnd Religion Friedẽ vnbillich abgenom̃en worden / wie es die Reichs Satzungen vnd Landfrieden selbsten erlaubten / zu recuperirẽ / vñ ausser dessen wider erstgemelte Reichs satzungẽ / vñ in specie dzjenige / was auf dem in Mülhausen vnlängst gehaltenẽ Convent von theils gehorsamẽ friedlieben den Chur vnd Fürsten / dey der im Reich herkom̃enen vnd zugelassenen Religionen verabschiedet worden / keinen einigen Churfürsten vnd Stand deß Reichs (da mansich anderst J. M. wissentlichen Feind vnd Rebellẽ nit anneme / oder sich sonsten zu J. M. zu tringenbegerte) im geringsten anzufechtẽ vnd zu beleydigen / sondern der selbẽ einẽ vnd den andern / bey solchẽ allen da es die Notturft erfordern solte / zu schützen vnd hand zu haben / etc. Erklärung deß Nider-Sächsischẽ Crayses auff der Reyserlichen Abgesandten Dortrag. Hierauff habẽ sich gedachte der König in Dennemarck vnd die Fürsten vnd Stände deß Nider-Sächsischen Crayß gegen den Gesandtẽ erkläret; Sie erböten sich dey denẽ im Reich vnd zu mal in J. M. Königreich vnd Churfürstenthumb Böheim / vnd dessen incorporirtẽ Landẽ empor schwebenden Gefährlichkeiten vnd Extremiteten / mit Ihro vñ dem Hauß Oesterreich die vralte freundliche Correspõdentz vnd Verträwlichkeit nach dem rühmlichẽ Exempel beyderseits geehrten Vorfahren / stet / fest vnd vnverrucket zu continuiren vnd fortzupflantzẽ / auch alle freundliche Willfahrung vnd annemliche Wolgefälligkeit zu erweisen / vnd sich gegen Jh. M. also zu bezeigen / daß sie daran eine zugethanen / auffrichtig getrewen Freund vnd Oheimbe / auch gehorsame Fürsten vnd Stände im Werck spüren vnd befinden solten. Keysers Ferdinandi nochmahlig Schreiben auffdeß Nider-Sächsischẽ Crayses Erklärung. Auff diese Erklärung hat vnlang hernach Jh. Maj. Keyser Ferdinand wider an gedachte König Fürsten vñ Stände deß Nider Sächsischen Creyses / Schreiben abgehen lassen / dieses Inhalts / wie J. Maj. sich gegen solche wolgemeynte will fährige Erklärung freundlich bedanckte / als wollen sie gegen Jhro hinwider sich keines andern versehen / dann daß J. M. gegen jhnen die vorberührte Verträwlichkeit / ebenmässig zu erhalten / vnd in acht zu nemen / vnd auff jede vorstehende Gelegenheit alle angeneme Willigkeit jederzeit im Werck zu erzeigen nit vnterlassen wolle; Ob J. M. nun hierzwischen nichts liebers gewesen / dann daß sie sich damals angezeiget / vnd vertrösteter massen mit bälbester Mügligkeit eygener Person ins Reich an ein gewisses Ort begeben / vnd daselbsten auff Mittel / wie dem zerrütteten Wesen im Reich / mit Zuziehung friedliebender Chur- vnd Fürsten gestewret werdẽ möchte / zu gedencken. Zu welchem dann Jhr. Maj. desto besser zugelangen verhoffet / wann Chur Pfaltz auff Jhro jüngst mit Rath fürnemer Chur- vnd Fürsten abgangenes Vermahnungs-Schreiben / die schuldige Parition / derẽ J. M. sich billich versehen / geleistet hette / so hetten sie doch vnschwer zu ermessen / auß was redlich vnd erheblichẽ Vrsachen J. M. von solchem Merck dero persönlichen Abreisung vnd einer Zusammenkunfft ohne alle gegebene Vrsach / wegen deren hierzwischen mehrers zu / dann abgenom̃en / vnd noch fast aller Orten empor schwebendẽ Vnruhen / Rebellionen vnd Kriegsbereitschafften abgehalten worden. Jh. May. weren aber noch malen deß Anerbietens / wann vnd so bald nun dieses beschwerliche Wesen zu einẽ bessern Stand gebracht seyn würde / obgedachtẽ Conuentum zu befördern / vnd den beyderseits starck getriebenen grauaminibus, so viel sich von Rechts vñ der Reichsverfassung halber thun liesse durch alle mögliche Mittel jhre Erledigung zu geben / vnd vermittelst dessen / zwischen Chur-Fürsten vnd Ständen deß Reichs / das alt Recht teutsche Vertrawen vnd Einigkeit wider zubringen vnd auffzurichten. Was dann das obbestimpt Böhmisch Werck / vnd die darbey von einer Zeit zur andern zugetragen Weiterung betreffe / werden Sie vorhin vernommen haben / daß bey Jhr. Majest. vngehorsamen weltkündigen Rebellen vnd derselbẽ Anhängern / vnd jhrem auffgeworffenen newen vnrechtmässigen Haupt / weder die von J. M. dem gesampten Churf. 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Reich vnd desselben Churfürsten darbey interessirt / vnd wie verweißlich jhnen gedeutet werden wolte / von In- vnd Außwärtigen Potentaten / ja der gantzen Posteritet / wann sie die schuldige Sorgfältigkeit auß Ache liessen / vnd die jenige Pflicht hindan setzetẽ / damit sie dem Haupt vnd Reich verwandt vnd zugethan.</p> <p>Er wolte zwar nichts liebers / als daß man aller Orthen wider zu ruhigem vnd friedlichem Stand gelangen köndte / hette auch jedesmahls darzu getrewlich nicht allein gerathen / sondern das seinige auch eyfferig darbey gethan / weil aber alle Mittel entstanden / das angezündete Fewer von Tag zu Tag dergestalt vber Hand neme / daß es menschlicher Weiß davon zu reden / zu löschen fast vnmüglich / dahero scheinen wolte / dieweil sich Leute finden / die mehr Oel dann Wasser zu trügẽ / so müste er wie vngern es auch geschehe / dem Wetter seinen Lauff lassen / vnd sich dessen getrösten / daß er darzu die geringste Vrsach nit gegeben / sonder vielmehr dardurch gezwungen vnd getrungen worden / sich selbsten in Kriegsverfassung zu begeben / der Hoffnung die Göttliche Allmacht werde selbsten zu seiner Zeit ins Mittel kommen / der gerechten Sach beystehen / vnd das Werck also hinauß führen / wie männiglichen zu zeitlicher vnd ewiger Wolfahrt möchte ersprießlich seyn.</p> <p><note place="left">Reysers Ferdinandi Anbringen bey dem Nider-Sächsischẽ Crayß / deß Spinolae Anzug ins Reich betreffend.</note> Demnach J. Keys. M. nit allein durch Hertzog Juliũ Henrich von Sachsen Lawenburg / sondern auch hernach durch Otto Melandern der Rechten Doctor / den Reichsfürsten vnd Ständen dero im Schwang gehende Kriegsvereitschafftẽ zu wider Eröberung jhrer Land vnd Königreich sonderlich auch deß Marggraffẽ Spinolae Anzug in dz Reich berichtet / hat letzbemelter Keyserl. Albgesandte seine Commission vnder andern bey dem König in Dennemarck vnd Nider Sächsischen Kreyß also algeleget; J. Maj. liessen sie bey dero Keyserlichem Wort sinceriren vnd vergewissern mit jhrem Nider Burgundischen Kriegsheer / so wol auch anderm jrem in Bereitschafft haben den Kriegsvolck vñ Hülffen / J. Keys. Hochheit / vñ das jenige / was jren wider den Land vnd Religion Friedẽ vnbillich abgenom̃en worden / wie es die Reichs Satzungen vnd Landfrieden selbsten erlaubten / zu recuperirẽ / vñ ausser dessen wider erstgemelte Reichs satzungẽ / vñ in specie dzjenige / was auf dem in Mülhausen vnlängst gehaltenẽ Convent von theils gehorsamẽ friedlieben den Chur vnd Fürsten / dey der im Reich herkom̃enen vnd zugelassenen Religionen verabschiedet worden / keinen einigen Churfürsten vnd Stand deß Reichs (da mansich anderst J. M. wissentlichen Feind vnd Rebellẽ nit anneme / oder sich sonsten zu J. M. zu tringenbegerte) im geringsten anzufechtẽ vnd zu beleydigen / sondern der selbẽ einẽ vnd den andern / bey solchẽ allen da es die Notturft erfordern solte / zu schützen vnd hand zu haben / etc.</p> <p><note place="left">Erklärung deß Nider-Sächsischẽ Crayses auff der Reyserlichen Abgesandten Dortrag.</note> Hierauff habẽ sich gedachte der König in Dennemarck vnd die Fürsten vnd Stände deß Nider-Sächsischen Crayß gegen den Gesandtẽ erkläret;</p> <p>Sie erböten sich dey denẽ im Reich vnd zu mal in J. M. Königreich vnd Churfürstenthumb Böheim / vnd dessen incorporirtẽ Landẽ empor schwebenden Gefährlichkeiten vnd Extremiteten / mit Ihro vñ dem Hauß Oesterreich die vralte freundliche Correspõdentz vnd Verträwlichkeit nach dem rühmlichẽ Exempel beyderseits geehrten Vorfahren / stet / fest vnd vnverrucket zu continuiren vnd fortzupflantzẽ / auch alle freundliche Willfahrung vnd annemliche Wolgefälligkeit zu erweisen / vnd sich gegen Jh. M. also zu bezeigen / daß sie daran eine zugethanen / auffrichtig getrewen Freund vnd Oheimbe / auch gehorsame Fürsten vnd Stände im Werck spüren vnd befinden solten.</p> <p><note place="right">Keysers Ferdinandi nochmahlig Schreiben auffdeß Nider-Sächsischẽ Crayses Erklärung.</note> Auff diese Erklärung hat vnlang hernach Jh. Maj. Keyser Ferdinand wider an gedachte König Fürsten vñ Stände deß Nider Sächsischen Creyses / Schreiben abgehen lassen / dieses Inhalts / wie J. Maj. sich gegen solche wolgemeynte will fährige Erklärung freundlich bedanckte / als wollen sie gegen Jhro hinwider sich keines andern versehen / dann daß J. M. gegen jhnen die vorberührte Verträwlichkeit / ebenmässig zu erhalten / vnd in acht zu nemen / vnd auff jede vorstehende Gelegenheit alle angeneme Willigkeit jederzeit im Werck zu erzeigen nit vnterlassen wolle; Ob J. M. nun hierzwischen nichts liebers gewesen / dann daß sie sich damals angezeiget / vnd vertrösteter massen mit bälbester Mügligkeit eygener Person ins Reich an ein gewisses Ort begeben / vnd daselbsten auff Mittel / wie dem zerrütteten Wesen im Reich / mit Zuziehung friedliebender Chur- vnd Fürsten gestewret werdẽ möchte / zu gedencken. Zu welchem dann Jhr. Maj. desto besser zugelangen verhoffet / wann Chur Pfaltz auff Jhro jüngst mit Rath fürnemer Chur- vnd Fürsten abgangenes Vermahnungs-Schreiben / die schuldige Parition / derẽ J. M. sich billich versehen / geleistet hette / so hetten sie doch vnschwer zu ermessen / auß was redlich vnd erheblichẽ Vrsachen J. M. von solchem Merck dero persönlichen Abreisung vnd einer Zusammenkunfft ohne alle gegebene Vrsach / wegen deren hierzwischen mehrers zu / dann abgenom̃en / vnd noch fast aller Orten empor schwebendẽ Vnruhen / Rebellionen vnd Kriegsbereitschafften abgehalten worden.</p> <p>Jh. May. weren aber noch malen deß Anerbietens / wann vnd so bald nun dieses beschwerliche Wesen zu einẽ bessern Stand gebracht seyn würde / obgedachtẽ Conuentum zu befördern / vnd den beyderseits starck getriebenen grauaminibus, so viel sich von Rechts vñ der Reichsverfassung halber thun liesse durch alle mögliche Mittel jhre Erledigung zu geben / vnd vermittelst dessen / zwischen Chur-Fürsten vnd Ständen deß Reichs / das alt Recht teutsche Vertrawen vnd Einigkeit wider zubringen vnd auffzurichten.</p> <p>Was dann das obbestimpt Böhmisch Werck / vnd die darbey von einer Zeit zur andern zugetragen Weiterung betreffe / werden Sie vorhin vernommen haben / daß bey Jhr. Majest. vngehorsamen weltkündigen Rebellen vnd derselbẽ Anhängern / vnd jhrem auffgeworffenen newen vnrechtmässigen Haupt / weder die von J. M. dem gesampten Churf. Collegio auch dessen inständiges Ansuchen / beym nechsten in Franckfurt gehaltenen Wahl vnd Crönungs Tag bewilliget / auch bereyt </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [401/0454]
hoch das Röm. Reich vnd desselben Churfürsten darbey interessirt / vnd wie verweißlich jhnen gedeutet werden wolte / von In- vnd Außwärtigen Potentaten / ja der gantzen Posteritet / wann sie die schuldige Sorgfältigkeit auß Ache liessen / vnd die jenige Pflicht hindan setzetẽ / damit sie dem Haupt vnd Reich verwandt vnd zugethan.
Er wolte zwar nichts liebers / als daß man aller Orthen wider zu ruhigem vnd friedlichem Stand gelangen köndte / hette auch jedesmahls darzu getrewlich nicht allein gerathen / sondern das seinige auch eyfferig darbey gethan / weil aber alle Mittel entstanden / das angezündete Fewer von Tag zu Tag dergestalt vber Hand neme / daß es menschlicher Weiß davon zu reden / zu löschen fast vnmüglich / dahero scheinen wolte / dieweil sich Leute finden / die mehr Oel dann Wasser zu trügẽ / so müste er wie vngern es auch geschehe / dem Wetter seinen Lauff lassen / vnd sich dessen getrösten / daß er darzu die geringste Vrsach nit gegeben / sonder vielmehr dardurch gezwungen vnd getrungen worden / sich selbsten in Kriegsverfassung zu begeben / der Hoffnung die Göttliche Allmacht werde selbsten zu seiner Zeit ins Mittel kommen / der gerechten Sach beystehen / vnd das Werck also hinauß führen / wie männiglichen zu zeitlicher vnd ewiger Wolfahrt möchte ersprießlich seyn.
Demnach J. Keys. M. nit allein durch Hertzog Juliũ Henrich von Sachsen Lawenburg / sondern auch hernach durch Otto Melandern der Rechten Doctor / den Reichsfürsten vnd Ständen dero im Schwang gehende Kriegsvereitschafftẽ zu wider Eröberung jhrer Land vnd Königreich sonderlich auch deß Marggraffẽ Spinolae Anzug in dz Reich berichtet / hat letzbemelter Keyserl. Albgesandte seine Commission vnder andern bey dem König in Dennemarck vnd Nider Sächsischen Kreyß also algeleget; J. Maj. liessen sie bey dero Keyserlichem Wort sinceriren vnd vergewissern mit jhrem Nider Burgundischen Kriegsheer / so wol auch anderm jrem in Bereitschafft haben den Kriegsvolck vñ Hülffen / J. Keys. Hochheit / vñ das jenige / was jren wider den Land vnd Religion Friedẽ vnbillich abgenom̃en worden / wie es die Reichs Satzungen vnd Landfrieden selbsten erlaubten / zu recuperirẽ / vñ ausser dessen wider erstgemelte Reichs satzungẽ / vñ in specie dzjenige / was auf dem in Mülhausen vnlängst gehaltenẽ Convent von theils gehorsamẽ friedlieben den Chur vnd Fürsten / dey der im Reich herkom̃enen vnd zugelassenen Religionen verabschiedet worden / keinen einigen Churfürsten vnd Stand deß Reichs (da mansich anderst J. M. wissentlichen Feind vnd Rebellẽ nit anneme / oder sich sonsten zu J. M. zu tringenbegerte) im geringsten anzufechtẽ vnd zu beleydigen / sondern der selbẽ einẽ vnd den andern / bey solchẽ allen da es die Notturft erfordern solte / zu schützen vnd hand zu haben / etc.
Reysers Ferdinandi Anbringen bey dem Nider-Sächsischẽ Crayß / deß Spinolae Anzug ins Reich betreffend. Hierauff habẽ sich gedachte der König in Dennemarck vnd die Fürsten vnd Stände deß Nider-Sächsischen Crayß gegen den Gesandtẽ erkläret;
Erklärung deß Nider-Sächsischẽ Crayses auff der Reyserlichen Abgesandten Dortrag. Sie erböten sich dey denẽ im Reich vnd zu mal in J. M. Königreich vnd Churfürstenthumb Böheim / vnd dessen incorporirtẽ Landẽ empor schwebenden Gefährlichkeiten vnd Extremiteten / mit Ihro vñ dem Hauß Oesterreich die vralte freundliche Correspõdentz vnd Verträwlichkeit nach dem rühmlichẽ Exempel beyderseits geehrten Vorfahren / stet / fest vnd vnverrucket zu continuiren vnd fortzupflantzẽ / auch alle freundliche Willfahrung vnd annemliche Wolgefälligkeit zu erweisen / vnd sich gegen Jh. M. also zu bezeigen / daß sie daran eine zugethanen / auffrichtig getrewen Freund vnd Oheimbe / auch gehorsame Fürsten vnd Stände im Werck spüren vnd befinden solten.
Auff diese Erklärung hat vnlang hernach Jh. Maj. Keyser Ferdinand wider an gedachte König Fürsten vñ Stände deß Nider Sächsischen Creyses / Schreiben abgehen lassen / dieses Inhalts / wie J. Maj. sich gegen solche wolgemeynte will fährige Erklärung freundlich bedanckte / als wollen sie gegen Jhro hinwider sich keines andern versehen / dann daß J. M. gegen jhnen die vorberührte Verträwlichkeit / ebenmässig zu erhalten / vnd in acht zu nemen / vnd auff jede vorstehende Gelegenheit alle angeneme Willigkeit jederzeit im Werck zu erzeigen nit vnterlassen wolle; Ob J. M. nun hierzwischen nichts liebers gewesen / dann daß sie sich damals angezeiget / vnd vertrösteter massen mit bälbester Mügligkeit eygener Person ins Reich an ein gewisses Ort begeben / vnd daselbsten auff Mittel / wie dem zerrütteten Wesen im Reich / mit Zuziehung friedliebender Chur- vnd Fürsten gestewret werdẽ möchte / zu gedencken. Zu welchem dann Jhr. Maj. desto besser zugelangen verhoffet / wann Chur Pfaltz auff Jhro jüngst mit Rath fürnemer Chur- vnd Fürsten abgangenes Vermahnungs-Schreiben / die schuldige Parition / derẽ J. M. sich billich versehen / geleistet hette / so hetten sie doch vnschwer zu ermessen / auß was redlich vnd erheblichẽ Vrsachen J. M. von solchem Merck dero persönlichen Abreisung vnd einer Zusammenkunfft ohne alle gegebene Vrsach / wegen deren hierzwischen mehrers zu / dann abgenom̃en / vnd noch fast aller Orten empor schwebendẽ Vnruhen / Rebellionen vnd Kriegsbereitschafften abgehalten worden.
Keysers Ferdinandi nochmahlig Schreiben auffdeß Nider-Sächsischẽ Crayses Erklärung. Jh. May. weren aber noch malen deß Anerbietens / wann vnd so bald nun dieses beschwerliche Wesen zu einẽ bessern Stand gebracht seyn würde / obgedachtẽ Conuentum zu befördern / vnd den beyderseits starck getriebenen grauaminibus, so viel sich von Rechts vñ der Reichsverfassung halber thun liesse durch alle mögliche Mittel jhre Erledigung zu geben / vnd vermittelst dessen / zwischen Chur-Fürsten vnd Ständen deß Reichs / das alt Recht teutsche Vertrawen vnd Einigkeit wider zubringen vnd auffzurichten.
Was dann das obbestimpt Böhmisch Werck / vnd die darbey von einer Zeit zur andern zugetragen Weiterung betreffe / werden Sie vorhin vernommen haben / daß bey Jhr. Majest. vngehorsamen weltkündigen Rebellen vnd derselbẽ Anhängern / vnd jhrem auffgeworffenen newen vnrechtmässigen Haupt / weder die von J. M. dem gesampten Churf. Collegio auch dessen inständiges Ansuchen / beym nechsten in Franckfurt gehaltenen Wahl vnd Crönungs Tag bewilliget / auch bereyt
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