Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.Zu dem kompt / daß die Böhmen darthun / vnd jhres Erachtens es genug bewähren / man seye mit bemeldter Ferdinandi Wahl zum Böhmischen König nicht recht vmbgangen / sondern darinn durch drey oder vier deß Königreichs Officirer die mit dem Spanier zugehalten / vnnd Soldt von jhme gehabt / hinder gangen / auch die Stände der dreyen dem Königreich einverleibten Länder / Schlesien / Mähren vnd Laußnitz / welche jederzeit bey den Wahl Handlungen jhre Stimmen mitgehabt / vnd solche vnverhindert gantz frey haben sollen / gar nicht darzu beruffen woden. Anders theils ist vnverneinlich wahr / daß die Land Stände dazumahl / als sie den Jesuitern (welchen dann allein sie die Vrsach alles dieses Vnheils zumessen) jhren Vrlaub geben / alle vbrige Geistliche Personen / zu welchen Orden vnd Regeln sie sich auch bekandt / in jhren Schutz auffgenommen: welche dann auch biß noch / weber an jhren Geistlichen Diensten vnd Emptern / noch an freyem Nutz vnd Niessung jhrer Rennten vnd Beneficien verhindert werden. Ja es hat gar von newem König Friederich mit grosser Solennität einen Eydt gethan / sie darbey handzuhaben vnd zu beschützen: auch solches vnterm Dato Amberg / den zwantzigsten Octobris / Anno Sechzehen hundert vnd neunzehen / an König in Franckreich lauter vberschrieben. Vnd würden er gewißlich / weil die Catholische ein grossen vnnd fürnehmen Theil deß Böhmischen Staats machen / keinem guten Raht folgen / wann ers anderst hielte. Ists derowegen nur eine Verleumbdung / da man diß gantze Werck für ein pur lautere Religions Sach angibt / darinnen die Protestirende einen Anschlag auff die Catholischen zu vndertrucken vorhaben. Vnd vberweiset sich diß betriegerische Vorbringen seines Vngrunds damit / daß dieser Böhmischen Wahlauch eben ein Catholischer Fürst / vnd zwar in gantz gleicher Anzahl der Wahl-Stimmen mit einem andern Fürsten / welcher der Lutherischen Confession zugethan (dann jhrem jedwedern sechs Stimmen zugefallen) vorgeschlagen worden. Welches weil sichs im Werck vnnd in der That also befindet / ist darauß die Prob vnd Beweiß leichtlich abzunehmen. Die ander Vrsach / so man angzeucht / ist die nahe Sippschafft vnd Verwandnuß: weil jetzigen Keysers Ferdinandi Vetter Carolus / vnnd vnser der Frantzosen Königin Altmutter Vatter Maximilian der Ander rechte Geschwister gewesen: Daher vnnd in Ansehung einer so nahen Verwandtnuß (sagen sie) sey vnserer Königin Herr vnd Ehegemahl / jhrem Vettern mit Hülffe beyzuspringen schuldig. Aber es ist das Bandt / dardurch einem König mit seinen Vnderthanen verknüpfft / dem jenigen / damit ein Vatter seinen Kindern verbunden / zuvergleichen / vnnd also viel enger vnd genawer als jenes: vnd gehet deß gemeinen Staats vnd Vatterlands Wolfahrt allen andern Respecten vor. Hat nicht die allzusehr vberhandt genommene Macht deß Hispanischen Hauses / auch noch bey vnsern Tagen / die Cron Franckreich thewer genug gestanden? darzu wir die Historien weiters nicht / als nur von der letzten Liga her zurück auffschlagen dörffen: wir begehren dann das jenige / was man wol vor zwey Tausendt Jahren von vnserer Nation gesagt / darzuthun / daß nämlich vns ein angethane Schandt vnd Schmach / so baldt als ein erzeigte Gutthat vergesse vnd entfalle. Zu dem / wann sich der König auff deß Hauses Oesterreich seiten schlüge / vnd partheyisch machte / würde er vnter seinen Vnderthanen / welche dann nicht einerley Religion seynd / ein newe Trennung anrichten / da doch die alte Wunden vnsers Staats dißfalls noch nicht gantz zugeheilet seynd: Er würde sein alte vnd beste Freundt vnd Bundsverwandten (wie man pflegt zu reden) für den Kopff stossen / vnd sein Königreich ausserhalb in Kriegs-Gefahr / jnnerlich aber in Vnruhe vnd Auffruhrs-Gefahr setzen. Dann wann der König die Churfürstliche Pfaltz / in Hoffnung es begehrter massen dahin zu bringen / daß man sich wider von den Böhmen wenden müßten / mit Krieg vberziehen solte / was kan man doch daher wenigers / als eben dieses / das man also vernimbt / erwarten? Alldieweil in wehrendem Abwesen König Friederichs / die Chur Pfaltz vnter der Herrn Staten vnd der Vntons-Fürsten Schutz vnd Schirm ist. Vber diß erschöpffte der König vmb eines gantz frembden vnnd weit entlegenen Handels willen / der weder seine Person noch Staat oder Königreich nahe oder ferrn angehet / auch weder das Gewissen noch die Religion betrifft / wie ich oben gemeldet habe / seine Schatzkammer gantz vorsetzlich: Vnd würden Jhre Majestät / wann sie dem einen Part / ehe sie die andere auch gehöret / hülfflicher Beystandt einbewilligten / die eine also vngehört / vnd in geheim richten vnd verurtheilen / vnd das jenige thun / welches alle Rechte der Welt / ja sie selbsten jhren Richtern / in Privat-Processen vnnd Rechtshändeln verbieten. Sintemahl glaublich vnd vermuhtlich ist / König Friederich sampt seinen Freunden vnnd Bunds Verwandten / werden in kurtzem genugsamen Bericht / vom Verlauff dieses Handels / vnd warumb er eines so wichtigen Wercks oder Anschlags sampt den so weit außstehenden Veränderung sich vnderziehet / Vrsachen vnnd Motiven anzeigen. Derb dritte Grundt bestehet darauff / daß vnter den Königen einer dem andern Hülffe zu leysten / vnd Schutz zuhalten schuldig seye / fürnehmlich dem jenigen / der angefochten vnd bedranget wirdt. Aber lieber / da geruhe der Keyser sich zu erinnern / wie seine Vorfahren vnd er jederzeit der Cron Franckreich gelassen / ja denen vnserer Cron mit Freundschafft vnd Bündnuß Zugethanen deß Römischen Reichs Fürsten außdrücklich verbotten / vnsern letzten Königen in Zu dem kompt / daß die Böhmen darthun / vnd jhres Erachtens es genug bewähren / man seye mit bemeldter Ferdinandi Wahl zum Böhmischen König nicht recht vmbgangen / sondern darinn durch drey oder vier deß Königreichs Officirer die mit dem Spanier zugehalten / vnnd Soldt von jhme gehabt / hinder gangen / auch die Stände der dreyen dem Königreich einverleibten Länder / Schlesien / Mähren vnd Laußnitz / welche jederzeit bey den Wahl Handlungen jhre Stimmen mitgehabt / vnd solche vnverhindert gantz frey haben sollen / gar nicht darzu beruffen woden. Anders theils ist vnverneinlich wahr / daß die Land Stände dazumahl / als sie den Jesuitern (welchen dann allein sie die Vrsach alles dieses Vnheils zumessen) jhren Vrlaub geben / alle vbrige Geistliche Personen / zu welchen Orden vnd Regeln sie sich auch bekandt / in jhren Schutz auffgenommen: welche dann auch biß noch / weber an jhren Geistlichen Diensten vnd Emptern / noch an freyem Nutz vnd Niessung jhrer Rennten vnd Beneficien verhindert werden. Ja es hat gar von newem König Friederich mit grosser Solennität einen Eydt gethan / sie darbey handzuhaben vnd zu beschützen: auch solches vnterm Dato Amberg / den zwantzigsten Octobris / Anno Sechzehen hundert vnd neunzehen / an König in Franckreich lauter vberschrieben. Vnd würden er gewißlich / weil die Catholische ein grossen vnnd fürnehmen Theil deß Böhmischen Staats machen / keinem guten Raht folgen / wann ers anderst hielte. Ists derowegen nur eine Verleumbdung / da man diß gantze Werck für ein pur lautere Religions Sach angibt / darinnen die Protestirende einen Anschlag auff die Catholischen zu vndertrucken vorhaben. Vnd vberweiset sich diß betriegerische Vorbringen seines Vngrunds damit / daß dieser Böhmischen Wahlauch eben ein Catholischer Fürst / vnd zwar in gantz gleicher Anzahl der Wahl-Stimmen mit einem andern Fürsten / welcher der Lutherischen Confession zugethan (dann jhrem jedwedern sechs Stimmen zugefallen) vorgeschlagen worden. Welches weil sichs im Werck vnnd in der That also befindet / ist darauß die Prob vnd Beweiß leichtlich abzunehmen. Die ander Vrsach / so man angzeucht / ist die nahe Sippschafft vnd Verwandnuß: weil jetzigen Keysers Ferdinandi Vetter Carolus / vnnd vnser der Frantzosen Königin Altmutter Vatter Maximilian der Ander rechte Geschwister gewesen: Daher vnnd in Ansehung einer so nahen Verwandtnuß (sagen sie) sey vnserer Königin Herr vnd Ehegemahl / jhrem Vettern mit Hülffe beyzuspringen schuldig. Aber es ist das Bandt / dardurch einem König mit seinen Vnderthanen verknüpfft / dem jenigen / damit ein Vatter seinen Kindern verbunden / zuvergleichen / vnnd also viel enger vnd genawer als jenes: vnd gehet deß gemeinen Staats vnd Vatterlands Wolfahrt allen andern Respecten vor. Hat nicht die allzusehr vberhandt genommene Macht deß Hispanischen Hauses / auch noch bey vnsern Tagen / die Cron Franckreich thewer genug gestanden? darzu wir die Historien weiters nicht / als nur von der letzten Liga her zurück auffschlagen dörffen: wir begehren dann das jenige / was man wol vor zwey Tausendt Jahren von vnserer Nation gesagt / darzuthun / daß nämlich vns ein angethane Schandt vnd Schmach / so baldt als ein erzeigte Gutthat vergesse vnd entfalle. Zu dem / wann sich der König auff deß Hauses Oesterreich seiten schlüge / vnd partheyisch machte / würde er vnter seinen Vnderthanen / welche dann nicht einerley Religion seynd / ein newe Trennung anrichten / da doch die alte Wunden vnsers Staats dißfalls noch nicht gantz zugeheilet seynd: Er würde sein alte vnd beste Freundt vnd Bundsverwandten (wie man pflegt zu reden) für den Kopff stossen / vnd sein Königreich ausserhalb in Kriegs-Gefahr / jnnerlich aber in Vnruhe vnd Auffruhrs-Gefahr setzen. Dann wann der König die Churfürstliche Pfaltz / in Hoffnung es begehrter massen dahin zu bringen / daß man sich wider von den Böhmen wenden müßten / mit Krieg vberziehen solte / was kan man doch daher wenigers / als eben dieses / das man also vernimbt / erwarten? Alldieweil in wehrendem Abwesen König Friederichs / die Chur Pfaltz vnter der Herrn Staten vnd der Vntons-Fürsten Schutz vnd Schirm ist. Vber diß erschöpffte der König vmb eines gantz frembden vnnd weit entlegenen Handels willen / der weder seine Person noch Staat oder Königreich nahe oder ferrn angehet / auch weder das Gewissen noch die Religion betrifft / wie ich oben gemeldet habe / seine Schatzkammer gantz vorsetzlich: Vnd würden Jhre Majestät / wann sie dem einen Part / ehe sie die andere auch gehöret / hülfflicher Beystandt einbewilligten / die eine also vngehört / vnd in geheim richten vnd verurtheilen / vnd das jenige thun / welches alle Rechte der Welt / ja sie selbsten jhren Richtern / in Privat-Processen vnnd Rechtshändeln verbieten. Sintemahl glaublich vnd vermuhtlich ist / König Friederich sampt seinen Freunden vnnd Bunds Verwandten / werden in kurtzem genugsamen Bericht / vom Verlauff dieses Handels / vnd warumb er eines so wichtigen Wercks oder Anschlags sampt den so weit außstehenden Veränderung sich vnderziehet / Vrsachen vnnd Motiven anzeigen. Derb dritte Grundt bestehet darauff / daß vnter den Königen einer dem andern Hülffe zu leysten / vnd Schutz zuhalten schuldig seye / fürnehmlich dem jenigen / der angefochten vnd bedranget wirdt. Aber lieber / da geruhe der Keyser sich zu erinnern / wie seine Vorfahren vnd er jederzeit der Cron Franckreich gelassen / ja denen vnserer Cron mit Freundschafft vnd Bündnuß Zugethanen deß Römischen Reichs Fürsten außdrücklich verbotten / vnsern letzten Königen in <TEI> <text> <body> <div> <div> <pb facs="#f0445" n="392"/> <p>Zu dem kompt / daß die Böhmen darthun / vnd jhres Erachtens es genug bewähren / man seye mit bemeldter Ferdinandi Wahl zum Böhmischen König nicht recht vmbgangen / sondern darinn durch drey oder vier deß Königreichs Officirer die mit dem Spanier zugehalten / vnnd Soldt von jhme gehabt / hinder gangen / auch die Stände der dreyen dem Königreich einverleibten Länder / Schlesien / Mähren vnd Laußnitz / welche jederzeit bey den Wahl Handlungen jhre Stimmen mitgehabt / vnd solche vnverhindert gantz frey haben sollen / gar nicht darzu beruffen woden.</p> <p>Anders theils ist vnverneinlich wahr / daß die Land Stände dazumahl / als sie den Jesuitern (welchen dann allein sie die Vrsach alles dieses Vnheils zumessen) jhren Vrlaub geben / alle vbrige Geistliche Personen / zu welchen Orden vnd Regeln sie sich auch bekandt / in jhren Schutz auffgenommen: welche dann auch biß noch / weber an jhren Geistlichen Diensten vnd Emptern / noch an freyem Nutz vnd Niessung jhrer Rennten vnd Beneficien verhindert werden. Ja es hat gar von newem König Friederich mit grosser Solennität einen Eydt gethan / sie darbey handzuhaben vnd zu beschützen: auch solches vnterm Dato Amberg / den zwantzigsten Octobris / Anno Sechzehen hundert vnd neunzehen / an König in Franckreich lauter vberschrieben. Vnd würden er gewißlich / weil die Catholische ein grossen vnnd fürnehmen Theil deß Böhmischen Staats machen / keinem guten Raht folgen / wann ers anderst hielte. Ists derowegen nur eine Verleumbdung / da man diß gantze Werck für ein pur lautere Religions Sach angibt / darinnen die Protestirende einen Anschlag auff die Catholischen zu vndertrucken vorhaben. Vnd vberweiset sich diß betriegerische Vorbringen seines Vngrunds damit / daß dieser Böhmischen Wahlauch eben ein Catholischer Fürst / vnd zwar in gantz gleicher Anzahl der Wahl-Stimmen mit einem andern Fürsten / welcher der Lutherischen Confession zugethan (dann jhrem jedwedern sechs Stimmen zugefallen) vorgeschlagen worden. Welches weil sichs im Werck vnnd in der That also befindet / ist darauß die Prob vnd Beweiß leichtlich abzunehmen.</p> <p>Die ander Vrsach / so man angzeucht / ist die nahe Sippschafft vnd Verwandnuß: weil jetzigen Keysers Ferdinandi Vetter Carolus / vnnd vnser der Frantzosen Königin Altmutter Vatter Maximilian der Ander rechte Geschwister gewesen: Daher vnnd in Ansehung einer so nahen Verwandtnuß (sagen sie) sey vnserer Königin Herr vnd Ehegemahl / jhrem Vettern mit Hülffe beyzuspringen schuldig. Aber es ist das Bandt / dardurch einem König mit seinen Vnderthanen verknüpfft / dem jenigen / damit ein Vatter seinen Kindern verbunden / zuvergleichen / vnnd also viel enger vnd genawer als jenes: vnd gehet deß gemeinen Staats vnd Vatterlands Wolfahrt allen andern Respecten vor. Hat nicht die allzusehr vberhandt genommene Macht deß Hispanischen Hauses / auch noch bey vnsern Tagen / die Cron Franckreich thewer genug gestanden? darzu wir die Historien weiters nicht / als nur von der letzten Liga her zurück auffschlagen dörffen: wir begehren dann das jenige / was man wol vor zwey Tausendt Jahren von vnserer Nation gesagt / darzuthun / daß nämlich vns ein angethane Schandt vnd Schmach / so baldt als ein erzeigte Gutthat vergesse vnd entfalle.</p> <p>Zu dem / wann sich der König auff deß Hauses Oesterreich seiten schlüge / vnd partheyisch machte / würde er vnter seinen Vnderthanen / welche dann nicht einerley Religion seynd / ein newe Trennung anrichten / da doch die alte Wunden vnsers Staats dißfalls noch nicht gantz zugeheilet seynd: Er würde sein alte vnd beste Freundt vnd Bundsverwandten (wie man pflegt zu reden) für den Kopff stossen / vnd sein Königreich ausserhalb in Kriegs-Gefahr / jnnerlich aber in Vnruhe vnd Auffruhrs-Gefahr setzen.</p> <p>Dann wann der König die Churfürstliche Pfaltz / in Hoffnung es begehrter massen dahin zu bringen / daß man sich wider von den Böhmen wenden müßten / mit Krieg vberziehen solte / was kan man doch daher wenigers / als eben dieses / das man also vernimbt / erwarten? Alldieweil in wehrendem Abwesen König Friederichs / die Chur Pfaltz vnter der Herrn Staten vnd der Vntons-Fürsten Schutz vnd Schirm ist. Vber diß erschöpffte der König vmb eines gantz frembden vnnd weit entlegenen Handels willen / der weder seine Person noch Staat oder Königreich nahe oder ferrn angehet / auch weder das Gewissen noch die Religion betrifft / wie ich oben gemeldet habe / seine Schatzkammer gantz vorsetzlich: Vnd würden Jhre Majestät / wann sie dem einen Part / ehe sie die andere auch gehöret / hülfflicher Beystandt einbewilligten / die eine also vngehört / vnd in geheim richten vnd verurtheilen / vnd das jenige thun / welches alle Rechte der Welt / ja sie selbsten jhren Richtern / in Privat-Processen vnnd Rechtshändeln verbieten. Sintemahl glaublich vnd vermuhtlich ist / König Friederich sampt seinen Freunden vnnd Bunds Verwandten / werden in kurtzem genugsamen Bericht / vom Verlauff dieses Handels / vnd warumb er eines so wichtigen Wercks oder Anschlags sampt den so weit außstehenden Veränderung sich vnderziehet / Vrsachen vnnd Motiven anzeigen.</p> <p>Derb dritte Grundt bestehet darauff / daß vnter den Königen einer dem andern Hülffe zu leysten / vnd Schutz zuhalten schuldig seye / fürnehmlich dem jenigen / der angefochten vnd bedranget wirdt. Aber lieber / da geruhe der Keyser sich zu erinnern / wie seine Vorfahren vnd er jederzeit der Cron Franckreich gelassen / ja denen vnserer Cron mit Freundschafft vnd Bündnuß Zugethanen deß Römischen Reichs Fürsten außdrücklich verbotten / vnsern letzten Königen in </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [392/0445]
Zu dem kompt / daß die Böhmen darthun / vnd jhres Erachtens es genug bewähren / man seye mit bemeldter Ferdinandi Wahl zum Böhmischen König nicht recht vmbgangen / sondern darinn durch drey oder vier deß Königreichs Officirer die mit dem Spanier zugehalten / vnnd Soldt von jhme gehabt / hinder gangen / auch die Stände der dreyen dem Königreich einverleibten Länder / Schlesien / Mähren vnd Laußnitz / welche jederzeit bey den Wahl Handlungen jhre Stimmen mitgehabt / vnd solche vnverhindert gantz frey haben sollen / gar nicht darzu beruffen woden.
Anders theils ist vnverneinlich wahr / daß die Land Stände dazumahl / als sie den Jesuitern (welchen dann allein sie die Vrsach alles dieses Vnheils zumessen) jhren Vrlaub geben / alle vbrige Geistliche Personen / zu welchen Orden vnd Regeln sie sich auch bekandt / in jhren Schutz auffgenommen: welche dann auch biß noch / weber an jhren Geistlichen Diensten vnd Emptern / noch an freyem Nutz vnd Niessung jhrer Rennten vnd Beneficien verhindert werden. Ja es hat gar von newem König Friederich mit grosser Solennität einen Eydt gethan / sie darbey handzuhaben vnd zu beschützen: auch solches vnterm Dato Amberg / den zwantzigsten Octobris / Anno Sechzehen hundert vnd neunzehen / an König in Franckreich lauter vberschrieben. Vnd würden er gewißlich / weil die Catholische ein grossen vnnd fürnehmen Theil deß Böhmischen Staats machen / keinem guten Raht folgen / wann ers anderst hielte. Ists derowegen nur eine Verleumbdung / da man diß gantze Werck für ein pur lautere Religions Sach angibt / darinnen die Protestirende einen Anschlag auff die Catholischen zu vndertrucken vorhaben. Vnd vberweiset sich diß betriegerische Vorbringen seines Vngrunds damit / daß dieser Böhmischen Wahlauch eben ein Catholischer Fürst / vnd zwar in gantz gleicher Anzahl der Wahl-Stimmen mit einem andern Fürsten / welcher der Lutherischen Confession zugethan (dann jhrem jedwedern sechs Stimmen zugefallen) vorgeschlagen worden. Welches weil sichs im Werck vnnd in der That also befindet / ist darauß die Prob vnd Beweiß leichtlich abzunehmen.
Die ander Vrsach / so man angzeucht / ist die nahe Sippschafft vnd Verwandnuß: weil jetzigen Keysers Ferdinandi Vetter Carolus / vnnd vnser der Frantzosen Königin Altmutter Vatter Maximilian der Ander rechte Geschwister gewesen: Daher vnnd in Ansehung einer so nahen Verwandtnuß (sagen sie) sey vnserer Königin Herr vnd Ehegemahl / jhrem Vettern mit Hülffe beyzuspringen schuldig. Aber es ist das Bandt / dardurch einem König mit seinen Vnderthanen verknüpfft / dem jenigen / damit ein Vatter seinen Kindern verbunden / zuvergleichen / vnnd also viel enger vnd genawer als jenes: vnd gehet deß gemeinen Staats vnd Vatterlands Wolfahrt allen andern Respecten vor. Hat nicht die allzusehr vberhandt genommene Macht deß Hispanischen Hauses / auch noch bey vnsern Tagen / die Cron Franckreich thewer genug gestanden? darzu wir die Historien weiters nicht / als nur von der letzten Liga her zurück auffschlagen dörffen: wir begehren dann das jenige / was man wol vor zwey Tausendt Jahren von vnserer Nation gesagt / darzuthun / daß nämlich vns ein angethane Schandt vnd Schmach / so baldt als ein erzeigte Gutthat vergesse vnd entfalle.
Zu dem / wann sich der König auff deß Hauses Oesterreich seiten schlüge / vnd partheyisch machte / würde er vnter seinen Vnderthanen / welche dann nicht einerley Religion seynd / ein newe Trennung anrichten / da doch die alte Wunden vnsers Staats dißfalls noch nicht gantz zugeheilet seynd: Er würde sein alte vnd beste Freundt vnd Bundsverwandten (wie man pflegt zu reden) für den Kopff stossen / vnd sein Königreich ausserhalb in Kriegs-Gefahr / jnnerlich aber in Vnruhe vnd Auffruhrs-Gefahr setzen.
Dann wann der König die Churfürstliche Pfaltz / in Hoffnung es begehrter massen dahin zu bringen / daß man sich wider von den Böhmen wenden müßten / mit Krieg vberziehen solte / was kan man doch daher wenigers / als eben dieses / das man also vernimbt / erwarten? Alldieweil in wehrendem Abwesen König Friederichs / die Chur Pfaltz vnter der Herrn Staten vnd der Vntons-Fürsten Schutz vnd Schirm ist. Vber diß erschöpffte der König vmb eines gantz frembden vnnd weit entlegenen Handels willen / der weder seine Person noch Staat oder Königreich nahe oder ferrn angehet / auch weder das Gewissen noch die Religion betrifft / wie ich oben gemeldet habe / seine Schatzkammer gantz vorsetzlich: Vnd würden Jhre Majestät / wann sie dem einen Part / ehe sie die andere auch gehöret / hülfflicher Beystandt einbewilligten / die eine also vngehört / vnd in geheim richten vnd verurtheilen / vnd das jenige thun / welches alle Rechte der Welt / ja sie selbsten jhren Richtern / in Privat-Processen vnnd Rechtshändeln verbieten. Sintemahl glaublich vnd vermuhtlich ist / König Friederich sampt seinen Freunden vnnd Bunds Verwandten / werden in kurtzem genugsamen Bericht / vom Verlauff dieses Handels / vnd warumb er eines so wichtigen Wercks oder Anschlags sampt den so weit außstehenden Veränderung sich vnderziehet / Vrsachen vnnd Motiven anzeigen.
Derb dritte Grundt bestehet darauff / daß vnter den Königen einer dem andern Hülffe zu leysten / vnd Schutz zuhalten schuldig seye / fürnehmlich dem jenigen / der angefochten vnd bedranget wirdt. Aber lieber / da geruhe der Keyser sich zu erinnern / wie seine Vorfahren vnd er jederzeit der Cron Franckreich gelassen / ja denen vnserer Cron mit Freundschafft vnd Bündnuß Zugethanen deß Römischen Reichs Fürsten außdrücklich verbotten / vnsern letzten Königen in
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Zitationshilfe: | Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 392. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/445>, abgerufen am 27.07.2024. |