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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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jhren Amptleuten allen billichen Gehorsamb / in allen weltlichen Sachen / als trewen Vnderthanen gebüret / leysten solten. Vnnd diese gegebene Antwort hetten sie die drey Stände sub vtraque, bey dem / auff dem Prager Schloß Anno 1615. gehaltenem Landtag bekräfftiget. Ob nun wohl diese vnnd dergleichen Bedrängnusse sie die Stände auff besagtem Landtag Jhrer Kayserl. Mayest. fürgetragen hetten / vnnd vmb Einsehung angehalten / der Hoffnung / es solle noch vor deß Landtags Endtschafft den Sachen geholffen werden. So hetten doch offgedachte Jhre Feinde auff allerley Weiß verhindert daß jhnen den Ständen vor Außgang deß Landtags darauff keine Antwort gegeben worden: Ja sie hetten es noch dahin gebracht / daß sie die Stände sampt jhren Vnderthanen / vber all jhr vorige Beschwerung / auff fünff Jahr lang grosse vnnd fast vnmügliche Stewren vnnd Contributionen / zur Bezahlung Jhrer Mayest. Schulden / auß Hoffnung es solte Jhrer Beschwerden abgeholffen werden / bewilliget hetten.

Sie (die Stände) hetten aber nicht allein vergeblich nach Endung deß Landtags auff Antwort gehoffet / sondern es hetten sich auch jhre Beschwernussen je mehr vnnd mehr gehäuffet / biß endtlich Jhre Mayestät / in dero abreysen auß diesem Königreich / als sie schon allbereit auff dem Weg war / einem auß der Defensoren Mittel / nemblich Henrich Matthes Graffen zum Thurn in beysein zweyer Personen vermeldet / daß sie der Stände sub vtraque Klagen nicht vor rechtmässig erkenneten / hetten auch alle Jhre Collaturen auff dero Herrschafften dem Ertz-Bischoffen zu Prag vbergeben / darmit sie mit solchen Sachen ohnmolestiret verblieben.

Als nun hierauff gedachter Graff diese Resolution schrifftlich begehret / were solches zwar von Jhrer Mayestät bewilliget auch dem Obristen Cantzler / solche schrifftlich zuverfassen anbefohlen worden / hette aber doch hernach / wie offt man auch darumb angehalten / nicht können erlanget werden: Es hette auch darauff der Ertzbischoff zu Prag die zu Clostergrab erbawte Kirch einreissen vnnd der Erden gleich machen lassen. Ingleichem were auch den Braunawern Befehl geschehen jhre Kirch dem Apt abzutretten vnnd die Schlüssel in die Böhmisch Cantzeley einzuantworten: Nach dem sie sich aber solches geweygert / vnd / sie bey jhrer Kirchen zulassen / gebetten / weren etliche vornehme Personen auß jhnen nach Prag beschickt vnnd in Hafftung genommen worden / in welchen sie biß daher mit grossem Wehklagen jhrer Weiber / Kinder vnnd Freunde verblieben.

Als nun bey vberhandtnehmung der Drangsalen den Defensoren allerhandt Klagen vorkommen / auch dieselben / als ob sie jhren Pflichten nicht recht nachgiengen beschuldiget worden: Hetten sie abermals die Obriste Landt-Officirer vnnd die obgemelte andere darzu gehörige nach Prag erfordert / die Sachen erwogen / alle müglichste Bescheidenheit gebrauchet / vnnd eine demütige Supplication den Herrn Statthaltern vbergeben / vnnd eine andere an Kayserl. Mayest. geschickt in tieffester Demuth bittende solche Drangsalen einzustellen / darneben die Braunawer jhrer Gefängnuß zuentledigen: Deßwegen sie dann auch die Fürsten vnnd Stände deß Marggraffthumbs Mähren / Schlesien vnnd Laußnitz / als diesem Königreich incorporirte Länder vmb Intercession bey Kays. Mayest. ersucht / auch sich einer andern Zusammenkunfft welche in Collegio Carolino, Montags nach Rogationum solte gehalten werden / daß wo etwan auff jhr suppliciren von Kayserl. Mayest. Antwort kähme / sie solche erwegen möchten / verglichen:

Aber es were / als sie die Stände zu angesteltem Convent erschienen von Jhrer Mayest. nicht allein keine Antwort ankommen / viel weniger jhren Beschwerden abgeholffen worden / sondern auch noch vber diß / durch Anstifftung mehrermelter Jhrer Feinde / deroselben Statthaltern ein scharpffes Schreiben zugeschicket vnnd den Defensores vorzuhalten befohlen worden / deß Innhalts:

Erstlich daß Jhr Kayserl. Mayest. befunden / daß diese Jhre (der Stände) Zusammenkunfften / wider deroselben eygne Person angestellet worden seyen: Darnach was die Kirch zu Clostergrab vnnd Straff der Vngehorsamen auß der Statt Braunaw zu dem Closter gehörigen Vnderthanen betreffen thet / were solches beydes auff Jhrer Kays. Mayest. Befehl geschehen: vnd dann daß von jhnen den Ständen / weiter als der Mayestät-Brieff vnnd Vergleichung vnder jhnen den Ständen sub vna vnnd sub vtraque zu liesse / gegriffen würde / in dem sie sich frembder Vnderthanen in vnbillichen Sachen wider Jhre Mayest. annehmen vnd jhren Vngehorsamb wider Jhre Kays. Mayest. vertheydigen wolten: Welches sich Jhre Mayest. gegen etlichen Personen / dieses Wercks Authoren nicht versehen hetten: wolten aber solchen weiter nachforschen vnnd gegen denselben gebührlichen nach eines jeden Verdienste verfahren: Verbötten auch hierbey den Defensoren biß zu Jhrer Mayest. Widerkunfft in bemeltes Königreich oder andere Anordnung keine dergleichen Zusammenkünfften anzustellen / so solten auch die Statthalter die Innwohner / daß sie auff dergleichen Erforderung nicht erschienen / vermahnen / wie solches alles in gedachtem Schreiben weitläufftig zusehen.

Nun hetten sie die Stände / sich nimmermehr verstehen / daß sie also durch Antrieb jhrer Feinde / von Jhrer Mayest. auff jhre demütigste Bitt vervrtheilt vnnd nunmehr zur Execution vorbehalten werden solten: Dann sie wohl wüsten / daß / so sie deß jenigen / so jhnen zugemessen wurde / schuldig weren / sie Leib vnnd Ehr verlohren hetten. Vnnd ob wohl sie die Stände hierinn gantz vnschuldig weren / hetten doch jhre Feinde / weil sie solch Königlich Schreiben

jhren Amptleuten allen billichen Gehorsamb / in allen weltlichen Sachen / als trewen Vnderthanen gebüret / leysten solten. Vnnd diese gegebene Antwort hetten sie die drey Stände sub vtraque, bey dem / auff dem Prager Schloß Anno 1615. gehaltenem Landtag bekräfftiget. Ob nun wohl diese vnnd dergleichen Bedrängnusse sie die Stände auff besagtem Landtag Jhrer Kayserl. Mayest. fürgetragen hetten / vnnd vmb Einsehung angehalten / der Hoffnung / es solle noch vor deß Landtags Endtschafft den Sachen geholffen werden. So hetten doch offgedachte Jhre Feinde auff allerley Weiß verhindert daß jhnen den Ständen vor Außgang deß Landtags darauff keine Antwort gegeben worden: Ja sie hetten es noch dahin gebracht / daß sie die Stände sampt jhren Vnderthanen / vber all jhr vorige Beschwerung / auff fünff Jahr lang grosse vnnd fast vnmügliche Stewren vnnd Contributionen / zur Bezahlung Jhrer Mayest. Schulden / auß Hoffnung es solte Jhrer Beschwerden abgeholffen werden / bewilliget hetten.

Sie (die Stände) hetten aber nicht allein vergeblich nach Endung deß Landtags auff Antwort gehoffet / sondern es hetten sich auch jhre Beschwernussen je mehr vnnd mehr gehäuffet / biß endtlich Jhre Mayestät / in dero abreysen auß diesem Königreich / als sie schon allbereit auff dem Weg war / einem auß der Defensoren Mittel / nemblich Henrich Matthes Graffen zum Thurn in beysein zweyer Personen vermeldet / daß sie der Stände sub vtraque Klagen nicht vor rechtmässig erkenneten / hetten auch alle Jhre Collaturen auff dero Herrschafften dem Ertz-Bischoffen zu Prag vbergeben / darmit sie mit solchen Sachen ohnmolestiret verblieben.

Als nun hierauff gedachter Graff diese Resolution schrifftlich begehret / were solches zwar von Jhrer Mayestät bewilliget auch dem Obristen Cantzler / solche schrifftlich zuverfassen anbefohlen worden / hette aber doch hernach / wie offt man auch darumb angehalten / nicht können erlanget werden: Es hette auch darauff der Ertzbischoff zu Prag die zu Clostergrab erbawte Kirch einreissen vnnd der Erden gleich machen lassen. Ingleichem were auch den Braunawern Befehl geschehen jhre Kirch dem Apt abzutretten vnnd die Schlüssel in die Böhmisch Cantzeley einzuantworten: Nach dem sie sich aber solches geweygert / vnd / sie bey jhrer Kirchen zulassen / gebetten / weren etliche vornehme Personen auß jhnen nach Prag beschickt vnnd in Hafftung genommen worden / in welchen sie biß daher mit grossem Wehklagen jhrer Weiber / Kinder vnnd Freunde verblieben.

Als nun bey vberhandtnehmung der Drangsalen den Defensoren allerhandt Klagen vorkommen / auch dieselben / als ob sie jhren Pflichten nicht recht nachgiengen beschuldiget worden: Hetten sie abermals die Obriste Landt-Officirer vnnd die obgemelte andere darzu gehörige nach Prag erfordert / die Sachen erwogen / alle müglichste Bescheidenheit gebrauchet / vnnd eine demütige Supplication den Herrn Statthaltern vbergeben / vnnd eine andere an Kayserl. Mayest. geschickt in tieffester Demuth bittende solche Drangsalen einzustellen / darneben die Braunawer jhrer Gefängnuß zuentledigen: Deßwegen sie dann auch die Fürsten vnnd Stände deß Marggraffthumbs Mähren / Schlesien vnnd Laußnitz / als diesem Königreich incorporirte Länder vmb Intercession bey Kays. Mayest. ersucht / auch sich einer andern Zusammenkunfft welche in Collegio Carolino, Montags nach Rogationum solte gehalten werden / daß wo etwan auff jhr suppliciren von Kayserl. Mayest. Antwort kähme / sie solche erwegen möchten / verglichen:

Aber es were / als sie die Stände zu angesteltem Convent erschienen von Jhrer Mayest. nicht allein keine Antwort ankommen / viel weniger jhren Beschwerden abgeholffen worden / sondern auch noch vber diß / durch Anstifftung mehrermelter Jhrer Feinde / deroselben Statthaltern ein scharpffes Schreiben zugeschicket vnnd den Defensores vorzuhalten befohlen worden / deß Innhalts:

Erstlich daß Jhr Kayserl. Mayest. befunden / daß diese Jhre (der Stände) Zusammenkunfften / wider deroselben eygne Person angestellet worden seyen: Darnach was die Kirch zu Clostergrab vnnd Straff der Vngehorsamen auß der Statt Braunaw zu dem Closter gehörigen Vnderthanen betreffen thet / were solches beydes auff Jhrer Kays. Mayest. Befehl geschehen: vnd dann daß von jhnen den Ständen / weiter als der Mayestät-Brieff vnnd Vergleichung vnder jhnen den Ständen sub vna vnnd sub vtraque zu liesse / gegriffen würde / in dem sie sich frembder Vnderthanen in vnbillichen Sachen wider Jhre Mayest. annehmen vnd jhren Vngehorsamb wider Jhre Kays. Mayest. vertheydigen wolten: Welches sich Jhre Mayest. gegen etlichen Personen / dieses Wercks Authoren nicht versehen hetten: wolten aber solchen weiter nachforschen vnnd gegen denselben gebührlichen nach eines jeden Verdienste verfahren: Verbötten auch hierbey den Defensoren biß zu Jhrer Mayest. Widerkunfft in bemeltes Königreich oder andere Anordnung keine dergleichen Zusammenkünfften anzustellen / so solten auch die Statthalter die Innwohner / daß sie auff dergleichen Erforderung nicht erschienen / vermahnen / wie solches alles in gedachtem Schreiben weitläufftig zusehen.

Nun hetten sie die Stände / sich nimmermehr verstehen / daß sie also durch Antrieb jhrer Feinde / von Jhrer Mayest. auff jhre demütigste Bitt vervrtheilt vnnd nunmehr zur Execution vorbehalten werden solten: Dann sie wohl wüsten / daß / so sie deß jenigen / so jhnen zugemessen wurde / schuldig weren / sie Leib vnnd Ehr verlohren hetten. Vnnd ob wohl sie die Stände hierinn gantz vnschuldig weren / hetten doch jhre Feinde / weil sie solch Königlich Schreiben

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jhren Amptleuten allen                      billichen Gehorsamb / in allen weltlichen Sachen / als trewen Vnderthanen                      gebüret / leysten solten. Vnnd diese gegebene Antwort hetten sie die drey Stände                      sub vtraque, bey dem / auff dem Prager Schloß Anno 1615. gehaltenem Landtag                      bekräfftiget. Ob nun wohl diese vnnd dergleichen Bedrängnusse sie die Stände                      auff besagtem Landtag Jhrer Kayserl. Mayest. fürgetragen hetten / vnnd vmb                      Einsehung angehalten / der Hoffnung / es solle noch vor deß Landtags Endtschafft                      den Sachen geholffen werden. So hetten doch offgedachte Jhre Feinde auff                      allerley Weiß verhindert daß jhnen den Ständen vor Außgang deß Landtags darauff                      keine Antwort gegeben worden: Ja sie hetten es noch dahin gebracht / daß sie die                      Stände sampt jhren Vnderthanen / vber all jhr vorige Beschwerung / auff fünff                      Jahr lang grosse vnnd fast vnmügliche Stewren vnnd Contributionen / zur                      Bezahlung Jhrer Mayest. Schulden / auß Hoffnung es solte Jhrer Beschwerden                      abgeholffen werden / bewilliget hetten.</p>
          <p>Sie (die Stände) hetten aber nicht allein vergeblich nach Endung deß Landtags                      auff Antwort gehoffet / sondern es hetten sich auch jhre Beschwernussen je mehr                      vnnd mehr gehäuffet / biß endtlich Jhre Mayestät / in dero abreysen auß diesem                      Königreich / als sie schon allbereit auff dem Weg war / einem auß der Defensoren                      Mittel / nemblich Henrich Matthes Graffen zum Thurn in beysein zweyer Personen                      vermeldet / daß sie der Stände sub vtraque Klagen nicht vor rechtmässig                      erkenneten / hetten auch alle Jhre Collaturen auff dero Herrschafften dem                      Ertz-Bischoffen zu Prag vbergeben / darmit sie mit solchen Sachen ohnmolestiret                      verblieben.</p>
          <p>Als nun hierauff gedachter Graff diese Resolution schrifftlich begehret / were                      solches zwar von Jhrer Mayestät bewilliget auch dem Obristen Cantzler / solche                      schrifftlich zuverfassen anbefohlen worden / hette aber doch hernach / wie offt                      man auch darumb angehalten / nicht können erlanget werden: Es hette auch darauff                      der Ertzbischoff zu Prag die zu Clostergrab erbawte Kirch einreissen vnnd der                      Erden gleich machen lassen. Ingleichem were auch den Braunawern Befehl geschehen                      jhre Kirch dem Apt abzutretten vnnd die Schlüssel in die Böhmisch Cantzeley                      einzuantworten: Nach dem sie sich aber solches geweygert / vnd / sie bey jhrer                      Kirchen zulassen / gebetten / weren etliche vornehme Personen auß jhnen nach                      Prag beschickt vnnd in Hafftung genommen worden / in welchen sie biß daher mit                      grossem Wehklagen jhrer Weiber / Kinder vnnd Freunde verblieben.</p>
          <p>Als nun bey vberhandtnehmung der Drangsalen den Defensoren allerhandt Klagen                      vorkommen / auch dieselben / als ob sie jhren Pflichten nicht recht nachgiengen                      beschuldiget worden: Hetten sie abermals die Obriste Landt-Officirer vnnd die                      obgemelte andere darzu gehörige nach Prag erfordert / die Sachen erwogen / alle                      müglichste Bescheidenheit gebrauchet / vnnd eine demütige Supplication den Herrn                      Statthaltern vbergeben / vnnd eine andere an Kayserl. Mayest. geschickt in                      tieffester Demuth bittende solche Drangsalen einzustellen / darneben die                      Braunawer jhrer Gefängnuß zuentledigen: Deßwegen sie dann auch die Fürsten vnnd                      Stände deß Marggraffthumbs Mähren / Schlesien vnnd Laußnitz / als diesem                      Königreich incorporirte Länder vmb Intercession bey Kays. Mayest. ersucht / auch                      sich einer andern Zusammenkunfft welche in Collegio Carolino, Montags nach                      Rogationum solte gehalten werden / daß wo etwan auff jhr suppliciren von                      Kayserl. Mayest. Antwort kähme / sie solche erwegen möchten / verglichen:</p>
          <p>Aber es were / als sie die Stände zu angesteltem Convent erschienen von Jhrer                      Mayest. nicht allein keine Antwort ankommen / viel weniger jhren Beschwerden                      abgeholffen worden / sondern auch noch vber diß / durch Anstifftung mehrermelter                      Jhrer Feinde / deroselben Statthaltern ein scharpffes Schreiben zugeschicket                      vnnd den Defensores vorzuhalten befohlen worden / deß Innhalts:</p>
          <p>Erstlich daß Jhr Kayserl. Mayest. befunden / daß diese Jhre (der Stände)                      Zusammenkunfften / wider deroselben eygne Person angestellet worden seyen:                      Darnach was die Kirch zu Clostergrab vnnd Straff der Vngehorsamen auß der Statt                      Braunaw zu dem Closter gehörigen Vnderthanen betreffen thet / were solches                      beydes auff Jhrer Kays. Mayest. Befehl geschehen: vnd dann daß von jhnen den                      Ständen / weiter als der Mayestät-Brieff vnnd Vergleichung vnder jhnen den                      Ständen sub vna vnnd sub vtraque zu liesse / gegriffen würde / in dem sie sich                      frembder Vnderthanen in vnbillichen Sachen wider Jhre Mayest. annehmen vnd jhren                      Vngehorsamb wider Jhre Kays. Mayest. vertheydigen wolten: Welches sich Jhre                      Mayest. gegen etlichen Personen / dieses Wercks Authoren nicht versehen hetten:                      wolten aber solchen weiter nachforschen vnnd gegen denselben gebührlichen nach                      eines jeden Verdienste verfahren: Verbötten auch hierbey den Defensoren biß zu                      Jhrer Mayest. Widerkunfft in bemeltes Königreich oder andere Anordnung keine                      dergleichen Zusammenkünfften anzustellen / so solten auch die Statthalter die                      Innwohner / daß sie auff dergleichen Erforderung nicht erschienen / vermahnen /                      wie solches alles in gedachtem Schreiben weitläufftig zusehen.</p>
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[21/0044] jhren Amptleuten allen billichen Gehorsamb / in allen weltlichen Sachen / als trewen Vnderthanen gebüret / leysten solten. Vnnd diese gegebene Antwort hetten sie die drey Stände sub vtraque, bey dem / auff dem Prager Schloß Anno 1615. gehaltenem Landtag bekräfftiget. Ob nun wohl diese vnnd dergleichen Bedrängnusse sie die Stände auff besagtem Landtag Jhrer Kayserl. Mayest. fürgetragen hetten / vnnd vmb Einsehung angehalten / der Hoffnung / es solle noch vor deß Landtags Endtschafft den Sachen geholffen werden. So hetten doch offgedachte Jhre Feinde auff allerley Weiß verhindert daß jhnen den Ständen vor Außgang deß Landtags darauff keine Antwort gegeben worden: Ja sie hetten es noch dahin gebracht / daß sie die Stände sampt jhren Vnderthanen / vber all jhr vorige Beschwerung / auff fünff Jahr lang grosse vnnd fast vnmügliche Stewren vnnd Contributionen / zur Bezahlung Jhrer Mayest. Schulden / auß Hoffnung es solte Jhrer Beschwerden abgeholffen werden / bewilliget hetten. Sie (die Stände) hetten aber nicht allein vergeblich nach Endung deß Landtags auff Antwort gehoffet / sondern es hetten sich auch jhre Beschwernussen je mehr vnnd mehr gehäuffet / biß endtlich Jhre Mayestät / in dero abreysen auß diesem Königreich / als sie schon allbereit auff dem Weg war / einem auß der Defensoren Mittel / nemblich Henrich Matthes Graffen zum Thurn in beysein zweyer Personen vermeldet / daß sie der Stände sub vtraque Klagen nicht vor rechtmässig erkenneten / hetten auch alle Jhre Collaturen auff dero Herrschafften dem Ertz-Bischoffen zu Prag vbergeben / darmit sie mit solchen Sachen ohnmolestiret verblieben. Als nun hierauff gedachter Graff diese Resolution schrifftlich begehret / were solches zwar von Jhrer Mayestät bewilliget auch dem Obristen Cantzler / solche schrifftlich zuverfassen anbefohlen worden / hette aber doch hernach / wie offt man auch darumb angehalten / nicht können erlanget werden: Es hette auch darauff der Ertzbischoff zu Prag die zu Clostergrab erbawte Kirch einreissen vnnd der Erden gleich machen lassen. Ingleichem were auch den Braunawern Befehl geschehen jhre Kirch dem Apt abzutretten vnnd die Schlüssel in die Böhmisch Cantzeley einzuantworten: Nach dem sie sich aber solches geweygert / vnd / sie bey jhrer Kirchen zulassen / gebetten / weren etliche vornehme Personen auß jhnen nach Prag beschickt vnnd in Hafftung genommen worden / in welchen sie biß daher mit grossem Wehklagen jhrer Weiber / Kinder vnnd Freunde verblieben. Als nun bey vberhandtnehmung der Drangsalen den Defensoren allerhandt Klagen vorkommen / auch dieselben / als ob sie jhren Pflichten nicht recht nachgiengen beschuldiget worden: Hetten sie abermals die Obriste Landt-Officirer vnnd die obgemelte andere darzu gehörige nach Prag erfordert / die Sachen erwogen / alle müglichste Bescheidenheit gebrauchet / vnnd eine demütige Supplication den Herrn Statthaltern vbergeben / vnnd eine andere an Kayserl. Mayest. geschickt in tieffester Demuth bittende solche Drangsalen einzustellen / darneben die Braunawer jhrer Gefängnuß zuentledigen: Deßwegen sie dann auch die Fürsten vnnd Stände deß Marggraffthumbs Mähren / Schlesien vnnd Laußnitz / als diesem Königreich incorporirte Länder vmb Intercession bey Kays. Mayest. ersucht / auch sich einer andern Zusammenkunfft welche in Collegio Carolino, Montags nach Rogationum solte gehalten werden / daß wo etwan auff jhr suppliciren von Kayserl. Mayest. Antwort kähme / sie solche erwegen möchten / verglichen: Aber es were / als sie die Stände zu angesteltem Convent erschienen von Jhrer Mayest. nicht allein keine Antwort ankommen / viel weniger jhren Beschwerden abgeholffen worden / sondern auch noch vber diß / durch Anstifftung mehrermelter Jhrer Feinde / deroselben Statthaltern ein scharpffes Schreiben zugeschicket vnnd den Defensores vorzuhalten befohlen worden / deß Innhalts: Erstlich daß Jhr Kayserl. Mayest. befunden / daß diese Jhre (der Stände) Zusammenkunfften / wider deroselben eygne Person angestellet worden seyen: Darnach was die Kirch zu Clostergrab vnnd Straff der Vngehorsamen auß der Statt Braunaw zu dem Closter gehörigen Vnderthanen betreffen thet / were solches beydes auff Jhrer Kays. Mayest. Befehl geschehen: vnd dann daß von jhnen den Ständen / weiter als der Mayestät-Brieff vnnd Vergleichung vnder jhnen den Ständen sub vna vnnd sub vtraque zu liesse / gegriffen würde / in dem sie sich frembder Vnderthanen in vnbillichen Sachen wider Jhre Mayest. annehmen vnd jhren Vngehorsamb wider Jhre Kays. Mayest. vertheydigen wolten: Welches sich Jhre Mayest. gegen etlichen Personen / dieses Wercks Authoren nicht versehen hetten: wolten aber solchen weiter nachforschen vnnd gegen denselben gebührlichen nach eines jeden Verdienste verfahren: Verbötten auch hierbey den Defensoren biß zu Jhrer Mayest. Widerkunfft in bemeltes Königreich oder andere Anordnung keine dergleichen Zusammenkünfften anzustellen / so solten auch die Statthalter die Innwohner / daß sie auff dergleichen Erforderung nicht erschienen / vermahnen / wie solches alles in gedachtem Schreiben weitläufftig zusehen. Nun hetten sie die Stände / sich nimmermehr verstehen / daß sie also durch Antrieb jhrer Feinde / von Jhrer Mayest. auff jhre demütigste Bitt vervrtheilt vnnd nunmehr zur Execution vorbehalten werden solten: Dann sie wohl wüsten / daß / so sie deß jenigen / so jhnen zugemessen wurde / schuldig weren / sie Leib vnnd Ehr verlohren hetten. Vnnd ob wohl sie die Stände hierinn gantz vnschuldig weren / hetten doch jhre Feinde / weil sie solch Königlich Schreiben

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 21. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/44>, abgerufen am 21.11.2024.