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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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alles / so wahr wir ein gebohrner Ertzhertzog vnnd erwehlter Keyser seyn / gewißlich halten / vns auch in einem vnnd anderm gegen den Ständen also erzeigen wollen / wie ein Vatter sein Kind lieben thut / vnd bey denselben leben vnd sterben. Hierauf habend die Stände gebetten / ob sie diese Jhrer M. Mündliche Erklärung Schrifftlich haben Köndten / auff welches J. May. Ja / geantwort / vnd also noch selbigen Abend vnder Jhrer May. Insigel herauß gegeben worden. Darauff die Stände sich erklärt / daß sie den 3. 13. dieses die Huldigung Theils Nider Oesterreichische Stände leysten die Huldigung zu Wien. vollziehen wolten. Welches dann auff solche Zeit nachfolgender gestalt verrichtet worden:

Erstlich sind deß Morgends frühe vmb 6. Vhren die Evangelische vnd Römisch-Catholische Stände / auff vorher gangene tenunciirte Confoederation / in grosser Anzahl bey Hof erschienen. Darauff Jh. Key May. gegen 8. Vhren zu S. Stephan in die Kirch geritten / in solcher Ordnung: Erstlich sind vorher gangen Hertzog Henrich Julius von Sachsen Lawenburg / Fürst Carl von Liechtenstein / vnd die gesampte Stände / neben andern voznehmen Graffen vnd Herrn: denen sind reitend gefolget drey Herolden / als der Vngarische zur Rechten / der Böhmische zur Lincken / vnd der Oesterreichische / weil dieser actus Vnder Oesterreich betroffen / in der Mitte: nach jhnen sind noch zween Reichs Herolden / fürters Graff Leonhard Helfried von Meggaw das blosse Schwerdt führend / vnd dann Jhr. Key. May. geritten. Vor der Kirchen haben die Erb Officirer Jhrer Mayest. die zu diesem Actui gehörige Kleinodien vorgetragen / vnnd sie also hineyn begleitet. Als nun das Ampt der Meß vmb halber 10. Vhren verrichtet / hat sich der gantze Comitat wider in voriger Ordnung nach Hof begeben / vnd Jhr. Kay. May. biß an dero Gemach begleitet: welche alsbald der Stände Außschuß zu sich beruffen / vnnd sie befragt / ob sie vnd jhre Consorten auß trewen Gemüthern frey vnd vngezwungen das Homagium zu leysten gesinnet weren. Demnach sie nun sämptlichen mit Ja geantwortet / sind Jhre May. in die Ritterstuben gangen / vnd eine von güldenem Stück vnder einem Waldalin ornirte Session eingenommen / darbey obangezeigte Erb Officirer vnd Herolden sampt jhren Kleinodien sich gleicher gestallt auffwartend befunden. Da hat in Jhrer Key. May. Nahmen Doctor Verda Hof Cantzler das Homagium requirirt / deme Bernhard von Vesenpeck Land-Marschalck / wegen der gesampten Stände geantwortet / selbige zu Key. Gnaden vnnd Landsfürstlichen Hulden recommandirt / dem Key. M. also zugeredet:

Die anwesende Stände haben mein Intention genugsamb verstanden / vnnd reichet mir zu gnädigstem Gefallen / daß sie in solcher Anzahl erschienen. Wie ich mich nun jederzeit dahin erklärt / nicht allein jhre Privilegia, Freyheiten / alt Herkommen / Rechten vnnd Gerechtigkeiten zu confirmiren / sondern auch sie darbey zuerhalten / vnd in mein Protection zu nehmen. Also begehre ich solches nach geleysteten Pflichten als bald zu effectuiren / mich vnzweiffentlich versehend / sie werden sich jedesmals erzeigen / als getrewen / gehorsamen Erbvnderthanen obligt vnd gebühret. Dargegen will ich in allen billichen Sachen jhr gnädigster Herr vnnd Vatter seyn vnd bleiben / biß in meinen Todt. Gleich darauff hat man das Jurament abgelesen / so die Stände nach gesprochen: Alsdann der Hof Cantzler dem Land Marschalcken eine confirmationem Privilegiorum auf Pergament geschrieben / so besiglet / angehändiget / welchem nach Jhrer Key. May. von einem jeden stipulata manu angelobt worden vnnd eine Dancksagung geschehen.

Ferner ist man in die Hof Capellen gangen / neben gebrauchten Trompetten / Heerpaucken vnd andern Instrumenten solenniter das Te Deum landamus gesungen / auff allen Pasteyen die grobe Stück loß gebrennt / auch die Soldaten am Burgplatz drey Salve geschossen. Darauff ist man wider zurück in die Ritterstuben kommen / daselbst Key. Mayest. sich zur Taffel gesetzet / deren die Erb Officirer auffgewartet vnd ein jeder seine Stell bedienet.

Nach vollendter Keyserlichen oder Landsfürstlichen Mahlzeit / hat man in einem andern Zimmer einem jeden Erb Officirer sein absonderliche Taffel angewiesen vnd sehr herrlich tractiert worden / welches biß auff den Abend vmb 6. Vhren gewäret / darbey sich dann liebliche Mustcen vnnd Seitenspiel / wie auch bey herumbtrinckung auff Jhrer Wayest. Gesundheit / nicht weniger deß Nachts vmb 10. Vhren / das grobe Geschütz dapffer hören lassen.

Die Erbofficia haben bedienet / Graff Paul Sixt Trautson das Erb Landhoffmeister Ampt: Graff Leonhard Helfried von Meggaw das Erblandmarschalcken Ampt: Carl Von Harrach das Erbstallmeister Ampt: Seyfried Preuner das Erbcämmerer Ampt: Graf Georg Friderich von Hardeck das Erbmundschencken Ampt: Bernhard von Puchheimb das Erbstabmeister Ampt: Ernst von Puchheimb das Erbtruchsessen Ampt: Georg Ehrnreich von Zintzendorff das Erbland-Jägermeister Ampt: vnd Joachim von Schönkirchen das Erbthürhüter Ampt.

Der anwesenden Stände so die Huldigung geleystel / sind gewesen neunzehen von Praelaten / Röm. Catholische Herrenstands 32. Evangelische Herrenstands 33. Catholische Ritterstands 30. Evangelische Ritterstands 39. vnnd von 18. Stätt vnd Märckten Abgesandte. Den abwesenden / so damals zu Retz beysammen gewesen / ist noch vierzehen Tag / sich zur Huldigung gleichfalls zubequemen / Zeit gegeben worden.

Nicht parirende Nider Oesterreichische Ständ in crimen laesae Majestatis verdammet. Weil aber diese abwesende Nider Oesterreichische Ständ solches Jh. May. Erbieten vnnd Termin sich nichts jrren lassen / vnnd vnerachtet dieses alles nicht allein zum Landtag nicht erscheinen wollen / sondern auch theils J. May. Feinden anhängig vnd in Bestallung verblieben / als hat Jh. May. endlich ein Decret wider sie durch den Oesterreichischen Herold / mit 2. Heerpaucken vnnd zwölff Trompeten auff allen Plätzen zu

alles / so wahr wir ein gebohrner Ertzhertzog vnnd erwehlter Keyser seyn / gewißlich halten / vns auch in einem vnnd anderm gegen den Ständen also erzeigen wollen / wie ein Vatter sein Kind lieben thut / vnd bey denselben leben vnd sterben. Hierauf habend die Stände gebetten / ob sie diese Jhrer M. Mündliche Erklärung Schrifftlich haben Köndten / auff welches J. May. Ja / geantwort / vnd also noch selbigen Abend vnder Jhrer May. Insigel herauß gegeben worden. Darauff die Stände sich erklärt / daß sie den 3. 13. dieses die Huldigung Theils Nider Oesterreichische Stände leysten die Huldigung zu Wien. vollziehen wolten. Welches dann auff solche Zeit nachfolgender gestalt verrichtet worden:

Erstlich sind deß Morgends frühe vmb 6. Vhren die Evangelische vnd Römisch-Catholische Stände / auff vorher gangene tenunciirte Confoederation / in grosser Anzahl bey Hof erschienen. Darauff Jh. Key May. gegen 8. Vhren zu S. Stephan in die Kirch geritten / in solcher Ordnung: Erstlich sind vorher gangen Hertzog Henrich Julius von Sachsen Lawenburg / Fürst Carl von Liechtenstein / vnd die gesampte Stände / neben andern voznehmen Graffen vnd Herrn: denen sind reitend gefolget drey Herolden / als der Vngarische zur Rechten / der Böhmische zur Lincken / vnd der Oesterreichische / weil dieser actus Vnder Oesterreich betroffen / in der Mitte: nach jhnen sind noch zween Reichs Herolden / fürters Graff Leonhard Helfried von Meggaw das blosse Schwerdt führend / vnd dann Jhr. Key. May. geritten. Vor der Kirchen haben die Erb Officirer Jhrer Mayest. die zu diesem Actui gehörige Kleinodien vorgetragen / vnnd sie also hineyn begleitet. Als nun das Ampt der Meß vmb halber 10. Vhren verrichtet / hat sich der gantze Comitat wider in voriger Ordnung nach Hof begeben / vnd Jhr. Kay. May. biß an dero Gemach begleitet: welche alsbald der Stände Außschuß zu sich beruffen / vnnd sie befragt / ob sie vnd jhre Consorten auß trewen Gemüthern frey vnd vngezwungen das Homagium zu leysten gesinnet weren. Demnach sie nun sämptlichen mit Ja geantwortet / sind Jhre May. in die Ritterstuben gangen / vnd eine von güldenem Stück vnder einem Waldalin ornirte Session eingenommen / darbey obangezeigte Erb Officirer vnd Herolden sampt jhren Kleinodien sich gleicher gestallt auffwartend befunden. Da hat in Jhrer Key. May. Nahmen Doctor Verda Hof Cantzler das Homagium requirirt / deme Bernhard von Vesenpeck Land-Marschalck / wegen der gesampten Stände geantwortet / selbige zu Key. Gnaden vnnd Landsfürstlichen Hulden recommandirt / dem Key. M. also zugeredet:

Die anwesende Stände haben mein Intention genugsamb verstanden / vnnd reichet mir zu gnädigstem Gefallen / daß sie in solcher Anzahl erschienen. Wie ich mich nun jederzeit dahin erklärt / nicht allein jhre Privilegia, Freyheiten / alt Herkommen / Rechten vnnd Gerechtigkeiten zu confirmiren / sondern auch sie darbey zuerhalten / vnd in mein Protection zu nehmen. Also begehre ich solches nach geleysteten Pflichten als bald zu effectuiren / mich vnzweiffentlich versehend / sie werden sich jedesmals erzeigen / als getrewen / gehorsamen Erbvnderthanen obligt vnd gebühret. Dargegen will ich in allen billichen Sachen jhr gnädigster Herr vnnd Vatter seyn vnd bleiben / biß in meinen Todt. Gleich darauff hat man das Jurament abgelesen / so die Stände nach gesprochen: Alsdann der Hof Cantzler dem Land Marschalcken eine confirmationem Privilegiorum auf Pergament geschrieben / so besiglet / angehändiget / welchem nach Jhrer Key. May. von einem jeden stipulata manu angelobt worden vnnd eine Dancksagung geschehen.

Ferner ist man in die Hof Capellen gangen / neben gebrauchten Trompetten / Heerpaucken vnd andern Instrumenten solenniter das Te Deum landamus gesungen / auff allen Pasteyen die grobe Stück loß gebrennt / auch die Soldaten am Burgplatz drey Salve geschossen. Darauff ist man wider zurück in die Ritterstuben kommen / daselbst Key. Mayest. sich zur Taffel gesetzet / deren die Erb Officirer auffgewartet vnd ein jeder seine Stell bedienet.

Nach vollendter Keyserlichen oder Landsfürstlichen Mahlzeit / hat man in einem andern Zimmer einem jeden Erb Officirer sein absonderliche Taffel angewiesen vnd sehr herrlich tractiert worden / welches biß auff den Abend vmb 6. Vhren gewäret / darbey sich dann liebliche Mustcen vnnd Seitenspiel / wie auch bey herumbtrinckung auff Jhrer Wayest. Gesundheit / nicht weniger deß Nachts vmb 10. Vhren / das grobe Geschütz dapffer hören lassen.

Die Erbofficia haben bedienet / Graff Paul Sixt Trautson das Erb Landhoffmeister Ampt: Graff Leonhard Helfried von Meggaw das Erblandmarschalcken Ampt: Carl Von Harrach das Erbstallmeister Ampt: Seyfried Preuner das Erbcämmerer Ampt: Graf Georg Friderich von Hardeck das Erbmundschencken Ampt: Bernhard von Puchheimb das Erbstabmeister Ampt: Ernst von Puchheimb das Erbtruchsessen Ampt: Georg Ehrnreich von Zintzendorff das Erbland-Jägermeister Ampt: vnd Joachim von Schönkirchen das Erbthürhüter Ampt.

Der anwesenden Stände so die Huldigung geleystel / sind gewesen neunzehen von Praelaten / Röm. Catholische Herrenstands 32. Evangelische Herrenstands 33. Catholische Ritterstands 30. Evangelische Ritterstands 39. vnnd von 18. Stätt vnd Märckten Abgesandte. Den abwesenden / so damals zu Retz beysammen gewesen / ist noch vierzehen Tag / sich zur Huldigung gleichfalls zubequemen / Zeit gegeben worden.

Nicht parirende Nider Oesterreichische Ständ in crimen laesae Majestatis verdammet. Weil aber diese abwesende Nider Oesterreichische Ständ solches Jh. May. Erbieten vnnd Termin sich nichts jrren lassen / vnnd vnerachtet dieses alles nicht allein zum Landtag nicht erscheinen wollen / sondern auch theils J. May. Feinden anhängig vnd in Bestallung verblieben / als hat Jh. May. endlich ein Decret wider sie durch den Oesterreichischen Herold / mit 2. Heerpaucken vnnd zwölff Trompeten auff allen Plätzen zu

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          <p>Erstlich sind deß Morgends frühe vmb 6. Vhren die Evangelische vnd                      Römisch-Catholische Stände / auff vorher gangene tenunciirte Confoederation / in                      grosser Anzahl bey Hof erschienen. Darauff Jh. Key May. gegen 8. Vhren zu S.                      Stephan in die Kirch geritten / in solcher Ordnung: Erstlich sind vorher gangen                      Hertzog Henrich Julius von Sachsen Lawenburg / Fürst Carl von Liechtenstein /                      vnd die gesampte Stände / neben andern voznehmen Graffen vnd Herrn: denen sind                      reitend gefolget drey Herolden / als der Vngarische zur Rechten / der Böhmische                      zur Lincken / vnd der Oesterreichische / weil dieser actus Vnder Oesterreich                      betroffen / in der Mitte: nach jhnen sind noch zween Reichs Herolden / fürters                      Graff Leonhard Helfried von Meggaw das blosse Schwerdt führend / vnd dann Jhr.                      Key. May. geritten. Vor der Kirchen haben die Erb Officirer Jhrer Mayest. die zu                      diesem Actui gehörige Kleinodien vorgetragen / vnnd sie also hineyn begleitet.                      Als nun das Ampt der Meß vmb halber 10. Vhren verrichtet / hat sich der gantze                      Comitat wider in voriger Ordnung nach Hof begeben / vnd Jhr. Kay. May. biß an                      dero Gemach begleitet: welche alsbald der Stände Außschuß zu sich beruffen /                      vnnd sie befragt / ob sie vnd jhre Consorten auß trewen Gemüthern frey vnd                      vngezwungen das Homagium zu leysten gesinnet weren. Demnach sie nun sämptlichen                      mit Ja geantwortet / sind Jhre May. in die Ritterstuben gangen / vnd eine von                      güldenem Stück vnder einem Waldalin ornirte Session eingenommen / darbey                      obangezeigte Erb Officirer vnd Herolden sampt jhren Kleinodien sich gleicher                      gestallt auffwartend befunden. Da hat in Jhrer Key. May. Nahmen Doctor Verda Hof                      Cantzler das Homagium requirirt / deme Bernhard von Vesenpeck Land-Marschalck /                      wegen der gesampten Stände geantwortet / selbige zu Key. Gnaden vnnd                      Landsfürstlichen Hulden recommandirt / dem Key. M. also zugeredet:</p>
          <p>Die anwesende Stände haben mein Intention genugsamb verstanden / vnnd reichet mir                      zu gnädigstem Gefallen / daß sie in solcher Anzahl erschienen. Wie ich mich nun                      jederzeit dahin erklärt / nicht allein jhre Privilegia, Freyheiten / alt                      Herkommen / Rechten vnnd Gerechtigkeiten zu confirmiren / sondern auch sie                      darbey zuerhalten / vnd in mein Protection zu nehmen. Also begehre ich solches                      nach geleysteten Pflichten als bald zu effectuiren / mich vnzweiffentlich                      versehend / sie werden sich jedesmals erzeigen / als getrewen / gehorsamen                      Erbvnderthanen obligt vnd gebühret. Dargegen will ich in allen billichen Sachen                      jhr gnädigster Herr vnnd Vatter seyn vnd bleiben / biß in meinen Todt. Gleich                      darauff hat man das Jurament abgelesen / so die Stände nach gesprochen: Alsdann                      der Hof Cantzler dem Land Marschalcken eine confirmationem Privilegiorum auf                      Pergament geschrieben / so besiglet / angehändiget / welchem nach Jhrer Key.                      May. von einem jeden stipulata manu angelobt worden vnnd eine Dancksagung                      geschehen.</p>
          <p>Ferner ist man in die Hof Capellen gangen / neben gebrauchten Trompetten /                      Heerpaucken vnd andern Instrumenten solenniter das Te Deum landamus gesungen /                      auff allen Pasteyen die grobe Stück loß gebrennt / auch die Soldaten am                      Burgplatz drey Salve geschossen. Darauff ist man wider zurück in die                      Ritterstuben kommen / daselbst Key. Mayest. sich zur Taffel gesetzet / deren die                      Erb Officirer auffgewartet vnd ein jeder seine Stell bedienet.</p>
          <p>Nach vollendter Keyserlichen oder Landsfürstlichen Mahlzeit / hat man in einem                      andern Zimmer einem jeden Erb Officirer sein absonderliche Taffel angewiesen vnd                      sehr herrlich tractiert worden / welches biß auff den Abend vmb 6. Vhren gewäret                      / darbey sich dann liebliche Mustcen vnnd Seitenspiel / wie auch bey                      herumbtrinckung auff Jhrer Wayest. Gesundheit / nicht weniger deß Nachts vmb 10.                      Vhren / das grobe Geschütz dapffer hören lassen.</p>
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[384/0437] alles / so wahr wir ein gebohrner Ertzhertzog vnnd erwehlter Keyser seyn / gewißlich halten / vns auch in einem vnnd anderm gegen den Ständen also erzeigen wollen / wie ein Vatter sein Kind lieben thut / vnd bey denselben leben vnd sterben. Hierauf habend die Stände gebetten / ob sie diese Jhrer M. Mündliche Erklärung Schrifftlich haben Köndten / auff welches J. May. Ja / geantwort / vnd also noch selbigen Abend vnder Jhrer May. Insigel herauß gegeben worden. Darauff die Stände sich erklärt / daß sie den 3. 13. dieses die Huldigung vollziehen wolten. Welches dann auff solche Zeit nachfolgender gestalt verrichtet worden: Theils Nider Oesterreichische Stände leysten die Huldigung zu Wien. Erstlich sind deß Morgends frühe vmb 6. Vhren die Evangelische vnd Römisch-Catholische Stände / auff vorher gangene tenunciirte Confoederation / in grosser Anzahl bey Hof erschienen. Darauff Jh. Key May. gegen 8. Vhren zu S. Stephan in die Kirch geritten / in solcher Ordnung: Erstlich sind vorher gangen Hertzog Henrich Julius von Sachsen Lawenburg / Fürst Carl von Liechtenstein / vnd die gesampte Stände / neben andern voznehmen Graffen vnd Herrn: denen sind reitend gefolget drey Herolden / als der Vngarische zur Rechten / der Böhmische zur Lincken / vnd der Oesterreichische / weil dieser actus Vnder Oesterreich betroffen / in der Mitte: nach jhnen sind noch zween Reichs Herolden / fürters Graff Leonhard Helfried von Meggaw das blosse Schwerdt führend / vnd dann Jhr. Key. May. geritten. Vor der Kirchen haben die Erb Officirer Jhrer Mayest. die zu diesem Actui gehörige Kleinodien vorgetragen / vnnd sie also hineyn begleitet. Als nun das Ampt der Meß vmb halber 10. Vhren verrichtet / hat sich der gantze Comitat wider in voriger Ordnung nach Hof begeben / vnd Jhr. Kay. 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Wie ich mich nun jederzeit dahin erklärt / nicht allein jhre Privilegia, Freyheiten / alt Herkommen / Rechten vnnd Gerechtigkeiten zu confirmiren / sondern auch sie darbey zuerhalten / vnd in mein Protection zu nehmen. Also begehre ich solches nach geleysteten Pflichten als bald zu effectuiren / mich vnzweiffentlich versehend / sie werden sich jedesmals erzeigen / als getrewen / gehorsamen Erbvnderthanen obligt vnd gebühret. Dargegen will ich in allen billichen Sachen jhr gnädigster Herr vnnd Vatter seyn vnd bleiben / biß in meinen Todt. Gleich darauff hat man das Jurament abgelesen / so die Stände nach gesprochen: Alsdann der Hof Cantzler dem Land Marschalcken eine confirmationem Privilegiorum auf Pergament geschrieben / so besiglet / angehändiget / welchem nach Jhrer Key. May. von einem jeden stipulata manu angelobt worden vnnd eine Dancksagung geschehen. Ferner ist man in die Hof Capellen gangen / neben gebrauchten Trompetten / Heerpaucken vnd andern Instrumenten solenniter das Te Deum landamus gesungen / auff allen Pasteyen die grobe Stück loß gebrennt / auch die Soldaten am Burgplatz drey Salve geschossen. Darauff ist man wider zurück in die Ritterstuben kommen / daselbst Key. Mayest. sich zur Taffel gesetzet / deren die Erb Officirer auffgewartet vnd ein jeder seine Stell bedienet. Nach vollendter Keyserlichen oder Landsfürstlichen Mahlzeit / hat man in einem andern Zimmer einem jeden Erb Officirer sein absonderliche Taffel angewiesen vnd sehr herrlich tractiert worden / welches biß auff den Abend vmb 6. Vhren gewäret / darbey sich dann liebliche Mustcen vnnd Seitenspiel / wie auch bey herumbtrinckung auff Jhrer Wayest. Gesundheit / nicht weniger deß Nachts vmb 10. Vhren / das grobe Geschütz dapffer hören lassen. Die Erbofficia haben bedienet / Graff Paul Sixt Trautson das Erb Landhoffmeister Ampt: Graff Leonhard Helfried von Meggaw das Erblandmarschalcken Ampt: Carl Von Harrach das Erbstallmeister Ampt: Seyfried Preuner das Erbcämmerer Ampt: Graf Georg Friderich von Hardeck das Erbmundschencken Ampt: Bernhard von Puchheimb das Erbstabmeister Ampt: Ernst von Puchheimb das Erbtruchsessen Ampt: Georg Ehrnreich von Zintzendorff das Erbland-Jägermeister Ampt: vnd Joachim von Schönkirchen das Erbthürhüter Ampt. Der anwesenden Stände so die Huldigung geleystel / sind gewesen neunzehen von Praelaten / Röm. Catholische Herrenstands 32. Evangelische Herrenstands 33. Catholische Ritterstands 30. Evangelische Ritterstands 39. vnnd von 18. Stätt vnd Märckten Abgesandte. Den abwesenden / so damals zu Retz beysammen gewesen / ist noch vierzehen Tag / sich zur Huldigung gleichfalls zubequemen / Zeit gegeben worden. Weil aber diese abwesende Nider Oesterreichische Ständ solches Jh. May. Erbieten vnnd Termin sich nichts jrren lassen / vnnd vnerachtet dieses alles nicht allein zum Landtag nicht erscheinen wollen / sondern auch theils J. May. Feinden anhängig vnd in Bestallung verblieben / als hat Jh. May. endlich ein Decret wider sie durch den Oesterreichischen Herold / mit 2. Heerpaucken vnnd zwölff Trompeten auff allen Plätzen zu Nicht parirende Nider Oesterreichische Ständ in crimen laesae Majestatis verdammet.

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Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 384. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/437>, abgerufen am 27.07.2024.