Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.Doch haben die Cossaggen viel ärger gemacht / vnd weder der Evangelischen noch der Catholischen verschonet; wie sie dann zu anfang deß Mayens den Marckiflecken Stockeraw / an der Thonaw gelegen / welches nicht allein ein Kayserlich Cammergut / sondern auch darinnen lauter Catholische Bürger gewohnet / die allezeit jhrem Landsfürsten getrew verblieben / vberfallen / geplündert vnnd in Brandt gestecket / vnnd weil niemandt leschen dörffen / hat solcher Brand zween Tag vnnd Nacht gewäret. Nachmalen haben sie noch etliche andere Dörffer jenseit der Thonaw gantz in die Aschen gelegt / der Stätt vnnd Schlösser / so sie eingenommen / haben sie zwar mit Brandt verschonet / aber sonsten vbel genug darinn gehauset. Was sie eygentlich für Vnthaten in dieser Landschafft Nider Oesterreich verübet / ist auß nachgesetzter Schrifft / so die Nider Oesterreichischen Stände den 9. Maij an J. Key. May. deßwegen durch Jhre Abgesandte zu Wien eingeben lassen / dieses Inhalts: Der Nider Oesterreicher Bittschrift an Keyser Ferdinand / wegen der Cossaggen vnd anders Kriegsvolcks Tyranney. Allergnädigster Herr / rc. das vnauffhörlich Landverderben / Jammer vnd Noth / so von den vnglück seligen Cossaggen / vnd anderm Ew. M. Volck mit Rauben / Morden vnd Brennen vnd andern Barbarischen Gewaltthaten verübet worden / verursachet vns / vnser Zuflucht abermals nach Gott / einig vnnd allein zu Ew. May. zunemmen / deroselben vnsere vorige Lamentationes zuwiderholen / vnnd vmb allergnädigste Wendung anzulangen. Dann ob zwar E. Key. Mayest. schon zum öfftern zu Gemüth geführet worden / wie das Land in gemein verderbet / Herrn vnd Landleut geplündert / der Bawersmann zum theil erschlagen / zum theil von Hauß vnnd Hof verjaget / daß Weingärten vnnd Feldbaw darniderligen / die Handthierung gesperret / die Nahrung dem armen Mann entzogen / die Mannschafft abnemme / Zucht vnnd Tugendt / Recht vnd Gerechtigkeit verhindert vnd vnzehlich viel Sünd vnnd Laster von den Soldaten begangen werde / E. Mayest. auch zu dessen Abstellung den Generaln Feld Obristen / vnnd Leutenanten gemessene Befehl zukommen lassen: So müssen wir doch Ew. May. nothtringenlich klagen / daß solche Insolentien nicht allein kein Auffhörens haben / sondern von Tag zu Tag je länger je mehr zunemmen / ja solche Barbarische Grewel begangen werden / daß wir vns darob entsetzen / wann wir nur daran gedencken / auch fast ein Abschewen haben / E. M. selbige namhafft zumachen. Weil aber die vndisciplinirte Soldaten / sonderlich die Cossaggen / dergleichen vnerhörte Thaten zuverüben kein Entsetzen gehabt / noch einig Schew getragen / vnnd wir benebens vernemmen / daß es von andern Ew. May. außgeredt werden wolle / wirs auch / weil dessen mehr dann zu gewissen Grund / wann wirs verhalten / in vnserm Gewissen / vor Gott in Ewigkeit nicht verantworten könten / Zumaln die Ständ vnd wir / die respectu vnserer Vnderthanen officium Magistratus sustiniren / vnd der armen nothleydenden Elend vns nit wenig schmertzen vnd höchlich betrüben thut / vnd jhnen als jhr Oberkeiten / vnd gleichsamb als jhre Vätter / inmassen einer jeden Obrigkeit obligt / hertzlich gern geholffen sehen / so werden Ew. May. verhoffentlich vns allergnädigst nicht verargen / oder in Kayserl. Vngnaden vermercken / wann wirs etlicher massen / allein zu dem ende erzehlen / damit E. May. als ein Christlichers Potentat vnd sanfftmütiger Herr deß Hauses Oesterreichs / desto mehr auff schleunigste Abstellung dieses Vnheyls bedacht seyn möchten. Wie nun den Wallonen vnd anderm frembdem ins Land gebrachten Volck das Plündern / Brennen / Morden vnnd Vmbbringen gar gemein / vnd gleichsamb jhr anfang gewesen / also hat kein That so Vnmenschlich nicht seyn können / welche sie / vnd das andere E. May. Volck / nicht mit allem Muthwillen vollbracht vnnd begangen hetten / dann gantze Flecken / Dörffer vnd Märckt / darunter auch Stockheraw / vngeachtet es ein Cammergut ist / haben sie in Brandt gesteckt / Der Herrn vnnd Landleuth Schlösser vnd Häusser eingenommen / verderbt vnd außgeraubt / die Proviandt nicht allein von jhren Häusern genommen / sondern auch den armen Vnderthanen / die sie zum arbeiten vnd schantzen genöthigt / kein einigen Bissen Brodts gereicht / daß sie auch vor Hunger verschmachten müssen / Knaben vnd Weibspersonen nach schröcklicher Schändung hinweg geführt / die Leuth Jung vnd Alt / Weib vnd Mann auff allerley grausame weiß gemartert / mit Stricken gerüttelt / mit Höltzern gepreßt / jhnen das Fleisch mit Zangen vom Leib gerissen / in die Kinbacken / Schinbein vnd Kniescheibe gebort / sie an Hälsen / Händen vnd Füssen / ja gar an heimlichen Gliedern auffgehängt / Frawen vnd Jungfrawen / ja gar vnzeitige Kinder biß auff den Todt geschändt / schwangern Weibern Fewer so lang auffgelegt / biß man die Frucht im Leib sehen können / vnd Mutter vnd Kind todt geblieben / Alte vnd Junge / hohes vnd niders Stands / Geist-vnd Weltliche Personen / ohn vnterscheid vergwältigt / vnnd viel tausendt Vnschuldige erschröcklich ermordt / theils in jhren Schlössern jämmerlich vmbgebracht / theils mit jhren Adelichen Frawen vnnd Kindern biß auff das Hembd außgezogen / die Leuth so in die Awen geflohen nicht sicher seyn lassen / sondern zu jhnen hinüber gefahren / vnd sie gantz erbärmlicher weiß nidergehawt / vnd was also vnerhörte / Vnmenschliche Insolentzen / Grewel vnd Vnthaten mehr seyn / die wir lieber / Ew. May. gehorsambst zuverschonen / geschweigen / so viel wir Gewissens halben thun können / vnd sich gegen Gott verantworten läßt / als weitläufftiger deduciren wollen. Weil dann wir wissen / daß E. May. an diesen erschröcklichen Excessen keinen gefallen / vielmehr aber dero bekandtem Christlichem Gemüth nach / ein sonders Mißfallen darob haben / vnd zu besorgen / da sich Ew. Mayest. auff die vbergebene gehorsambste Schrifften vnnd Gutachten / gnädigst nicht / oder doch was langsams resolviren / es Doch haben die Cossaggen viel ärger gemacht / vnd weder der Evangelischen noch der Catholischen verschonet; wie sie dann zu anfang deß Mayens den Marckiflecken Stockeraw / an der Thonaw gelegen / welches nicht allein ein Kayserlich Cammergut / sondern auch darinnen lauter Catholische Bürger gewohnet / die allezeit jhrem Landsfürsten getrew verblieben / vberfallen / geplündert vnnd in Brandt gestecket / vnnd weil niemandt leschen dörffen / hat solcher Brand zween Tag vnnd Nacht gewäret. Nachmalen haben sie noch etliche andere Dörffer jenseit der Thonaw gantz in die Aschen gelegt / der Stätt vnnd Schlösser / so sie eingenommen / haben sie zwar mit Brandt verschonet / aber sonsten vbel genug darinn gehauset. Was sie eygentlich für Vnthaten in dieser Landschafft Nider Oesterreich verübet / ist auß nachgesetzter Schrifft / so die Nider Oesterreichischen Stände den 9. Maij an J. Key. May. deßwegen durch Jhre Abgesandte zu Wien eingeben lassen / dieses Inhalts: Der Nider Oesterreicher Bittschrift an Keyser Ferdinand / wegen der Cossaggen vnd anders Kriegsvolcks Tyranney. Allergnädigster Herr / rc. das vnauffhörlich Landverderben / Jammer vnd Noth / so von den vnglück seligen Cossaggen / vnd anderm Ew. M. Volck mit Rauben / Morden vnd Brennen vnd andern Barbarischen Gewaltthaten verübet worden / verursachet vns / vnser Zuflucht abermals nach Gott / einig vnnd allein zu Ew. May. zunemmen / deroselben vnsere vorige Lamentationes zuwiderholen / vnnd vmb allergnädigste Wendung anzulangen. Dann ob zwar E. Key. Mayest. schon zum öfftern zu Gemüth geführet worden / wie das Land in gemein verderbet / Herrn vnd Landleut geplündert / der Bawersmann zum theil erschlagen / zum theil von Hauß vnnd Hof verjaget / daß Weingärten vnnd Feldbaw darniderligen / die Handthierung gesperret / die Nahrung dem armen Mann entzogen / die Mannschafft abnemme / Zucht vnnd Tugendt / Recht vnd Gerechtigkeit verhindert vnd vnzehlich viel Sünd vnnd Laster von den Soldaten begangen werde / E. Mayest. auch zu dessen Abstellung den Generaln Feld Obristen / vnnd Leutenanten gemessene Befehl zukommen lassen: So müssen wir doch Ew. May. nothtringenlich klagen / daß solche Insolentien nicht allein kein Auffhörens haben / sondern von Tag zu Tag je länger je mehr zunemmen / ja solche Barbarische Grewel begangen werden / daß wir vns darob entsetzen / wann wir nur daran gedencken / auch fast ein Abschewen haben / E. M. selbige namhafft zumachen. Weil aber die vndisciplinirte Soldaten / sonderlich die Cossaggen / dergleichen vnerhörte Thaten zuverüben kein Entsetzen gehabt / noch einig Schew getragen / vnnd wir benebens vernemmen / daß es von andern Ew. May. außgeredt werden wolle / wirs auch / weil dessen mehr dann zu gewissen Grund / wann wirs verhalten / in vnserm Gewissen / vor Gott in Ewigkeit nicht verantworten könten / Zumaln die Ständ vnd wir / die respectu vnserer Vnderthanen officium Magistratus sustiniren / vnd der armen nothleydendẽ Elend vns nit wenig schmertzen vnd höchlich betrüben thut / vnd jhnen als jhr Oberkeiten / vnd gleichsamb als jhre Vätter / inmassen einer jeden Obrigkeit obligt / hertzlich gern geholffen sehen / so werden Ew. May. verhoffentlich vns allergnädigst nicht verargen / oder in Kayserl. Vngnaden vermercken / wann wirs etlicher massen / allein zu dem ende erzehlen / damit E. May. als ein Christlichers Potentat vnd sanfftmütiger Herr deß Hauses Oesterreichs / desto mehr auff schleunigste Abstellung dieses Vnheyls bedacht seyn möchten. Wie nun den Wallonen vnd anderm frembdem ins Land gebrachten Volck das Plündern / Brennen / Morden vnnd Vmbbringen gar gemein / vnd gleichsamb jhr anfang gewesen / also hat kein That so Vnmenschlich nicht seyn können / welche sie / vnd das andere E. May. Volck / nicht mit allem Muthwillen vollbracht vnnd begangen hetten / dann gantze Flecken / Dörffer vnd Märckt / darunter auch Stockheraw / vngeachtet es ein Cammergut ist / haben sie in Brandt gesteckt / Der Herrn vnnd Landleuth Schlösser vnd Häusser eingenommen / verderbt vnd außgeraubt / die Proviandt nicht allein von jhren Häusern genommen / sondern auch den armen Vnderthanen / die sie zum arbeiten vnd schantzen genöthigt / kein einigen Bissen Brodts gereicht / daß sie auch vor Hunger verschmachten müssen / Knaben vnd Weibspersonen nach schröcklicher Schändung hinweg geführt / die Leuth Jung vnd Alt / Weib vnd Mann auff allerley grausame weiß gemartert / mit Stricken gerüttelt / mit Höltzern gepreßt / jhnen das Fleisch mit Zangen vom Leib gerissen / in die Kinbacken / Schinbein vnd Kniescheibe gebort / sie an Hälsen / Händen vnd Füssen / ja gar an heimlichen Gliedern auffgehängt / Frawen vnd Jungfrawen / ja gar vnzeitige Kinder biß auff den Todt geschändt / schwangern Weibern Fewer so lang auffgelegt / biß man die Frucht im Leib sehen können / vnd Mutter vnd Kind todt geblieben / Alte vnd Junge / hohes vnd niders Stands / Geist-vnd Weltliche Personen / ohn vnterscheid vergwältigt / vnnd viel tausendt Vnschuldige erschröcklich ermordt / theils in jhren Schlössern jämmerlich vmbgebracht / theils mit jhren Adelichen Frawen vnnd Kindern biß auff das Hembd außgezogen / die Leuth so in die Awen geflohen nicht sicher seyn lassen / sondern zu jhnen hinüber gefahren / vnd sie gantz erbärmlicher weiß nidergehawt / vnd was also vnerhörte / Vnmenschliche Insolentzen / Grewel vñ Vnthaten mehr seyn / die wir lieber / Ew. May. gehorsambst zuverschonen / geschweigen / so viel wir Gewissens halben thun können / vnd sich gegen Gott verantworten läßt / als weitläufftiger deduciren wollen. Weil dann wir wissen / daß E. May. an diesen erschröcklichen Excessen keinen gefallen / vielmehr aber dero bekandtem Christlichem Gemüth nach / ein sonders Mißfallen darob haben / vnd zu besorgen / da sich Ew. Mayest. auff die vbergebene gehorsambste Schrifften vnnd Gutachten / gnädigst nicht / oder doch was langsams resolviren / es <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0435" n="382"/> Doch haben die Cossaggen viel ärger gemacht / vnd weder der Evangelischen noch der Catholischen verschonet; wie sie dann zu anfang deß Mayens den Marckiflecken Stockeraw / an der Thonaw gelegen / welches nicht allein ein Kayserlich Cammergut / sondern auch darinnen lauter Catholische Bürger gewohnet / die allezeit jhrem Landsfürsten getrew verblieben / vberfallen / geplündert vnnd in Brandt gestecket / vnnd weil niemandt leschen dörffen / hat solcher Brand zween Tag vnnd Nacht gewäret. Nachmalen haben sie noch etliche andere Dörffer jenseit der Thonaw gantz in die Aschen gelegt / der Stätt vnnd Schlösser / so sie eingenommen / haben sie zwar mit Brandt verschonet / aber sonsten vbel genug darinn gehauset.</p> <p>Was sie eygentlich für Vnthaten in dieser Landschafft Nider Oesterreich verübet / ist auß nachgesetzter Schrifft / so die Nider Oesterreichischen Stände den 9. Maij an J. Key. May. deßwegen durch Jhre Abgesandte zu Wien eingeben lassen / dieses Inhalts:</p> <p><note place="left">Der Nider Oesterreicher Bittschrift an Keyser Ferdinand / wegen der Cossaggen vnd anders Kriegsvolcks Tyranney.</note> Allergnädigster Herr / rc. das vnauffhörlich Landverderben / Jammer vnd Noth / so von den vnglück seligen Cossaggen / vnd anderm Ew. M. Volck mit Rauben / Morden vnd Brennen vnd andern Barbarischen Gewaltthaten verübet worden / verursachet vns / vnser Zuflucht abermals nach Gott / einig vnnd allein zu Ew. May. zunemmen / deroselben vnsere vorige Lamentationes zuwiderholen / vnnd vmb allergnädigste Wendung anzulangen. Dann ob zwar E. Key. Mayest. schon zum öfftern zu Gemüth geführet worden / wie das Land in gemein verderbet / Herrn vnd Landleut geplündert / der Bawersmann zum theil erschlagen / zum theil von Hauß vnnd Hof verjaget / daß Weingärten vnnd Feldbaw darniderligen / die Handthierung gesperret / die Nahrung dem armen Mann entzogen / die Mannschafft abnemme / Zucht vnnd Tugendt / Recht vnd Gerechtigkeit verhindert vnd vnzehlich viel Sünd vnnd Laster von den Soldaten begangen werde / E. Mayest. auch zu dessen Abstellung den Generaln Feld Obristen / vnnd Leutenanten gemessene Befehl zukommen lassen: So müssen wir doch Ew. May. nothtringenlich klagen / daß solche Insolentien nicht allein kein Auffhörens haben / sondern von Tag zu Tag je länger je mehr zunemmen / ja solche Barbarische Grewel begangen werden / daß wir vns darob entsetzen / wann wir nur daran gedencken / auch fast ein Abschewen haben / E. M. selbige namhafft zumachen. Weil aber die vndisciplinirte Soldaten / sonderlich die Cossaggen / dergleichen vnerhörte Thaten zuverüben kein Entsetzen gehabt / noch einig Schew getragen / vnnd wir benebens vernemmen / daß es von andern Ew. May. außgeredt werden wolle / wirs auch / weil dessen mehr dann zu gewissen Grund / wann wirs verhalten / in vnserm Gewissen / vor Gott in Ewigkeit nicht verantworten könten / Zumaln die Ständ vnd wir / die respectu vnserer Vnderthanen officium Magistratus sustiniren / vnd der armen nothleydendẽ Elend vns nit wenig schmertzen vnd höchlich betrüben thut / vnd jhnen als jhr Oberkeiten / vnd gleichsamb als jhre Vätter / inmassen einer jeden Obrigkeit obligt / hertzlich gern geholffen sehen / so werden Ew. May. verhoffentlich vns allergnädigst nicht verargen / oder in Kayserl. Vngnaden vermercken / wann wirs etlicher massen / allein zu dem ende erzehlen / damit E. May. als ein Christlichers Potentat vnd sanfftmütiger Herr deß Hauses Oesterreichs / desto mehr auff schleunigste Abstellung dieses Vnheyls bedacht seyn möchten.</p> <p>Wie nun den Wallonen vnd anderm frembdem ins Land gebrachten Volck das Plündern / Brennen / Morden vnnd Vmbbringen gar gemein / vnd gleichsamb jhr anfang gewesen / also hat kein That so Vnmenschlich nicht seyn können / welche sie / vnd das andere E. May. Volck / nicht mit allem Muthwillen vollbracht vnnd begangen hetten / dann gantze Flecken / Dörffer vnd Märckt / darunter auch Stockheraw / vngeachtet es ein Cammergut ist / haben sie in Brandt gesteckt / Der Herrn vnnd Landleuth Schlösser vnd Häusser eingenommen / verderbt vnd außgeraubt / die Proviandt nicht allein von jhren Häusern genommen / sondern auch den armen Vnderthanen / die sie zum arbeiten vnd schantzen genöthigt / kein einigen Bissen Brodts gereicht / daß sie auch vor Hunger verschmachten müssen / Knaben vnd Weibspersonen nach schröcklicher Schändung hinweg geführt / die Leuth Jung vnd Alt / Weib vnd Mann auff allerley grausame weiß gemartert / mit Stricken gerüttelt / mit Höltzern gepreßt / jhnen das Fleisch mit Zangen vom Leib gerissen / in die Kinbacken / Schinbein vnd Kniescheibe gebort / sie an Hälsen / Händen vnd Füssen / ja gar an heimlichen Gliedern auffgehängt / Frawen vnd Jungfrawen / ja gar vnzeitige Kinder biß auff den Todt geschändt / schwangern Weibern Fewer so lang auffgelegt / biß man die Frucht im Leib sehen können / vnd Mutter vnd Kind todt geblieben / Alte vnd Junge / hohes vnd niders Stands / Geist-vnd Weltliche Personen / ohn vnterscheid vergwältigt / vnnd viel tausendt Vnschuldige erschröcklich ermordt / theils in jhren Schlössern jämmerlich vmbgebracht / theils mit jhren Adelichen Frawen vnnd Kindern biß auff das Hembd außgezogen / die Leuth so in die Awen geflohen nicht sicher seyn lassen / sondern zu jhnen hinüber gefahren / vnd sie gantz erbärmlicher weiß nidergehawt / vnd was also vnerhörte / Vnmenschliche Insolentzen / Grewel vñ Vnthaten mehr seyn / die wir lieber / Ew. May. gehorsambst zuverschonen / geschweigen / so viel wir Gewissens halben thun können / vnd sich gegen Gott verantworten läßt / als weitläufftiger deduciren wollen.</p> <p>Weil dann wir wissen / daß E. May. an diesen erschröcklichen Excessen keinen gefallen / vielmehr aber dero bekandtem Christlichem Gemüth nach / ein sonders Mißfallen darob haben / vnd zu besorgen / da sich Ew. Mayest. auff die vbergebene gehorsambste Schrifften vnnd Gutachten / gnädigst nicht / oder doch was langsams resolviren / es </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [382/0435]
Doch haben die Cossaggen viel ärger gemacht / vnd weder der Evangelischen noch der Catholischen verschonet; wie sie dann zu anfang deß Mayens den Marckiflecken Stockeraw / an der Thonaw gelegen / welches nicht allein ein Kayserlich Cammergut / sondern auch darinnen lauter Catholische Bürger gewohnet / die allezeit jhrem Landsfürsten getrew verblieben / vberfallen / geplündert vnnd in Brandt gestecket / vnnd weil niemandt leschen dörffen / hat solcher Brand zween Tag vnnd Nacht gewäret. Nachmalen haben sie noch etliche andere Dörffer jenseit der Thonaw gantz in die Aschen gelegt / der Stätt vnnd Schlösser / so sie eingenommen / haben sie zwar mit Brandt verschonet / aber sonsten vbel genug darinn gehauset.
Was sie eygentlich für Vnthaten in dieser Landschafft Nider Oesterreich verübet / ist auß nachgesetzter Schrifft / so die Nider Oesterreichischen Stände den 9. Maij an J. Key. May. deßwegen durch Jhre Abgesandte zu Wien eingeben lassen / dieses Inhalts:
Allergnädigster Herr / rc. das vnauffhörlich Landverderben / Jammer vnd Noth / so von den vnglück seligen Cossaggen / vnd anderm Ew. M. Volck mit Rauben / Morden vnd Brennen vnd andern Barbarischen Gewaltthaten verübet worden / verursachet vns / vnser Zuflucht abermals nach Gott / einig vnnd allein zu Ew. May. zunemmen / deroselben vnsere vorige Lamentationes zuwiderholen / vnnd vmb allergnädigste Wendung anzulangen. Dann ob zwar E. Key. Mayest. schon zum öfftern zu Gemüth geführet worden / wie das Land in gemein verderbet / Herrn vnd Landleut geplündert / der Bawersmann zum theil erschlagen / zum theil von Hauß vnnd Hof verjaget / daß Weingärten vnnd Feldbaw darniderligen / die Handthierung gesperret / die Nahrung dem armen Mann entzogen / die Mannschafft abnemme / Zucht vnnd Tugendt / Recht vnd Gerechtigkeit verhindert vnd vnzehlich viel Sünd vnnd Laster von den Soldaten begangen werde / E. Mayest. auch zu dessen Abstellung den Generaln Feld Obristen / vnnd Leutenanten gemessene Befehl zukommen lassen: So müssen wir doch Ew. May. nothtringenlich klagen / daß solche Insolentien nicht allein kein Auffhörens haben / sondern von Tag zu Tag je länger je mehr zunemmen / ja solche Barbarische Grewel begangen werden / daß wir vns darob entsetzen / wann wir nur daran gedencken / auch fast ein Abschewen haben / E. M. selbige namhafft zumachen. Weil aber die vndisciplinirte Soldaten / sonderlich die Cossaggen / dergleichen vnerhörte Thaten zuverüben kein Entsetzen gehabt / noch einig Schew getragen / vnnd wir benebens vernemmen / daß es von andern Ew. May. außgeredt werden wolle / wirs auch / weil dessen mehr dann zu gewissen Grund / wann wirs verhalten / in vnserm Gewissen / vor Gott in Ewigkeit nicht verantworten könten / Zumaln die Ständ vnd wir / die respectu vnserer Vnderthanen officium Magistratus sustiniren / vnd der armen nothleydendẽ Elend vns nit wenig schmertzen vnd höchlich betrüben thut / vnd jhnen als jhr Oberkeiten / vnd gleichsamb als jhre Vätter / inmassen einer jeden Obrigkeit obligt / hertzlich gern geholffen sehen / so werden Ew. May. verhoffentlich vns allergnädigst nicht verargen / oder in Kayserl. Vngnaden vermercken / wann wirs etlicher massen / allein zu dem ende erzehlen / damit E. May. als ein Christlichers Potentat vnd sanfftmütiger Herr deß Hauses Oesterreichs / desto mehr auff schleunigste Abstellung dieses Vnheyls bedacht seyn möchten.
Der Nider Oesterreicher Bittschrift an Keyser Ferdinand / wegen der Cossaggen vnd anders Kriegsvolcks Tyranney. Wie nun den Wallonen vnd anderm frembdem ins Land gebrachten Volck das Plündern / Brennen / Morden vnnd Vmbbringen gar gemein / vnd gleichsamb jhr anfang gewesen / also hat kein That so Vnmenschlich nicht seyn können / welche sie / vnd das andere E. May. Volck / nicht mit allem Muthwillen vollbracht vnnd begangen hetten / dann gantze Flecken / Dörffer vnd Märckt / darunter auch Stockheraw / vngeachtet es ein Cammergut ist / haben sie in Brandt gesteckt / Der Herrn vnnd Landleuth Schlösser vnd Häusser eingenommen / verderbt vnd außgeraubt / die Proviandt nicht allein von jhren Häusern genommen / sondern auch den armen Vnderthanen / die sie zum arbeiten vnd schantzen genöthigt / kein einigen Bissen Brodts gereicht / daß sie auch vor Hunger verschmachten müssen / Knaben vnd Weibspersonen nach schröcklicher Schändung hinweg geführt / die Leuth Jung vnd Alt / Weib vnd Mann auff allerley grausame weiß gemartert / mit Stricken gerüttelt / mit Höltzern gepreßt / jhnen das Fleisch mit Zangen vom Leib gerissen / in die Kinbacken / Schinbein vnd Kniescheibe gebort / sie an Hälsen / Händen vnd Füssen / ja gar an heimlichen Gliedern auffgehängt / Frawen vnd Jungfrawen / ja gar vnzeitige Kinder biß auff den Todt geschändt / schwangern Weibern Fewer so lang auffgelegt / biß man die Frucht im Leib sehen können / vnd Mutter vnd Kind todt geblieben / Alte vnd Junge / hohes vnd niders Stands / Geist-vnd Weltliche Personen / ohn vnterscheid vergwältigt / vnnd viel tausendt Vnschuldige erschröcklich ermordt / theils in jhren Schlössern jämmerlich vmbgebracht / theils mit jhren Adelichen Frawen vnnd Kindern biß auff das Hembd außgezogen / die Leuth so in die Awen geflohen nicht sicher seyn lassen / sondern zu jhnen hinüber gefahren / vnd sie gantz erbärmlicher weiß nidergehawt / vnd was also vnerhörte / Vnmenschliche Insolentzen / Grewel vñ Vnthaten mehr seyn / die wir lieber / Ew. May. gehorsambst zuverschonen / geschweigen / so viel wir Gewissens halben thun können / vnd sich gegen Gott verantworten läßt / als weitläufftiger deduciren wollen.
Weil dann wir wissen / daß E. May. an diesen erschröcklichen Excessen keinen gefallen / vielmehr aber dero bekandtem Christlichem Gemüth nach / ein sonders Mißfallen darob haben / vnd zu besorgen / da sich Ew. Mayest. auff die vbergebene gehorsambste Schrifften vnnd Gutachten / gnädigst nicht / oder doch was langsams resolviren / es
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