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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Doch haben die Cossaggen viel ärger gemacht / vnd weder der Evangelischen noch der Catholischen verschonet; wie sie dann zu anfang deß Mayens den Marckiflecken Stockeraw / an der Thonaw gelegen / welches nicht allein ein Kayserlich Cammergut / sondern auch darinnen lauter Catholische Bürger gewohnet / die allezeit jhrem Landsfürsten getrew verblieben / vberfallen / geplündert vnnd in Brandt gestecket / vnnd weil niemandt leschen dörffen / hat solcher Brand zween Tag vnnd Nacht gewäret. Nachmalen haben sie noch etliche andere Dörffer jenseit der Thonaw gantz in die Aschen gelegt / der Stätt vnnd Schlösser / so sie eingenommen / haben sie zwar mit Brandt verschonet / aber sonsten vbel genug darinn gehauset.

Was sie eygentlich für Vnthaten in dieser Landschafft Nider Oesterreich verübet / ist auß nachgesetzter Schrifft / so die Nider Oesterreichischen Stände den 9. Maij an J. Key. May. deßwegen durch Jhre Abgesandte zu Wien eingeben lassen / dieses Inhalts:

Der Nider Oesterreicher Bittschrift an Keyser Ferdinand / wegen der Cossaggen vnd anders Kriegsvolcks Tyranney. Allergnädigster Herr / rc. das vnauffhörlich Landverderben / Jammer vnd Noth / so von den vnglück seligen Cossaggen / vnd anderm Ew. M. Volck mit Rauben / Morden vnd Brennen vnd andern Barbarischen Gewaltthaten verübet worden / verursachet vns / vnser Zuflucht abermals nach Gott / einig vnnd allein zu Ew. May. zunemmen / deroselben vnsere vorige Lamentationes zuwiderholen / vnnd vmb allergnädigste Wendung anzulangen. Dann ob zwar E. Key. Mayest. schon zum öfftern zu Gemüth geführet worden / wie das Land in gemein verderbet / Herrn vnd Landleut geplündert / der Bawersmann zum theil erschlagen / zum theil von Hauß vnnd Hof verjaget / daß Weingärten vnnd Feldbaw darniderligen / die Handthierung gesperret / die Nahrung dem armen Mann entzogen / die Mannschafft abnemme / Zucht vnnd Tugendt / Recht vnd Gerechtigkeit verhindert vnd vnzehlich viel Sünd vnnd Laster von den Soldaten begangen werde / E. Mayest. auch zu dessen Abstellung den Generaln Feld Obristen / vnnd Leutenanten gemessene Befehl zukommen lassen: So müssen wir doch Ew. May. nothtringenlich klagen / daß solche Insolentien nicht allein kein Auffhörens haben / sondern von Tag zu Tag je länger je mehr zunemmen / ja solche Barbarische Grewel begangen werden / daß wir vns darob entsetzen / wann wir nur daran gedencken / auch fast ein Abschewen haben / E. M. selbige namhafft zumachen. Weil aber die vndisciplinirte Soldaten / sonderlich die Cossaggen / dergleichen vnerhörte Thaten zuverüben kein Entsetzen gehabt / noch einig Schew getragen / vnnd wir benebens vernemmen / daß es von andern Ew. May. außgeredt werden wolle / wirs auch / weil dessen mehr dann zu gewissen Grund / wann wirs verhalten / in vnserm Gewissen / vor Gott in Ewigkeit nicht verantworten könten / Zumaln die Ständ vnd wir / die respectu vnserer Vnderthanen officium Magistratus sustiniren / vnd der armen nothleydenden Elend vns nit wenig schmertzen vnd höchlich betrüben thut / vnd jhnen als jhr Oberkeiten / vnd gleichsamb als jhre Vätter / inmassen einer jeden Obrigkeit obligt / hertzlich gern geholffen sehen / so werden Ew. May. verhoffentlich vns allergnädigst nicht verargen / oder in Kayserl. Vngnaden vermercken / wann wirs etlicher massen / allein zu dem ende erzehlen / damit E. May. als ein Christlichers Potentat vnd sanfftmütiger Herr deß Hauses Oesterreichs / desto mehr auff schleunigste Abstellung dieses Vnheyls bedacht seyn möchten.

Wie nun den Wallonen vnd anderm frembdem ins Land gebrachten Volck das Plündern / Brennen / Morden vnnd Vmbbringen gar gemein / vnd gleichsamb jhr anfang gewesen / also hat kein That so Vnmenschlich nicht seyn können / welche sie / vnd das andere E. May. Volck / nicht mit allem Muthwillen vollbracht vnnd begangen hetten / dann gantze Flecken / Dörffer vnd Märckt / darunter auch Stockheraw / vngeachtet es ein Cammergut ist / haben sie in Brandt gesteckt / Der Herrn vnnd Landleuth Schlösser vnd Häusser eingenommen / verderbt vnd außgeraubt / die Proviandt nicht allein von jhren Häusern genommen / sondern auch den armen Vnderthanen / die sie zum arbeiten vnd schantzen genöthigt / kein einigen Bissen Brodts gereicht / daß sie auch vor Hunger verschmachten müssen / Knaben vnd Weibspersonen nach schröcklicher Schändung hinweg geführt / die Leuth Jung vnd Alt / Weib vnd Mann auff allerley grausame weiß gemartert / mit Stricken gerüttelt / mit Höltzern gepreßt / jhnen das Fleisch mit Zangen vom Leib gerissen / in die Kinbacken / Schinbein vnd Kniescheibe gebort / sie an Hälsen / Händen vnd Füssen / ja gar an heimlichen Gliedern auffgehängt / Frawen vnd Jungfrawen / ja gar vnzeitige Kinder biß auff den Todt geschändt / schwangern Weibern Fewer so lang auffgelegt / biß man die Frucht im Leib sehen können / vnd Mutter vnd Kind todt geblieben / Alte vnd Junge / hohes vnd niders Stands / Geist-vnd Weltliche Personen / ohn vnterscheid vergwältigt / vnnd viel tausendt Vnschuldige erschröcklich ermordt / theils in jhren Schlössern jämmerlich vmbgebracht / theils mit jhren Adelichen Frawen vnnd Kindern biß auff das Hembd außgezogen / die Leuth so in die Awen geflohen nicht sicher seyn lassen / sondern zu jhnen hinüber gefahren / vnd sie gantz erbärmlicher weiß nidergehawt / vnd was also vnerhörte / Vnmenschliche Insolentzen / Grewel vnd Vnthaten mehr seyn / die wir lieber / Ew. May. gehorsambst zuverschonen / geschweigen / so viel wir Gewissens halben thun können / vnd sich gegen Gott verantworten läßt / als weitläufftiger deduciren wollen.

Weil dann wir wissen / daß E. May. an diesen erschröcklichen Excessen keinen gefallen / vielmehr aber dero bekandtem Christlichem Gemüth nach / ein sonders Mißfallen darob haben / vnd zu besorgen / da sich Ew. Mayest. auff die vbergebene gehorsambste Schrifften vnnd Gutachten / gnädigst nicht / oder doch was langsams resolviren / es

Doch haben die Cossaggen viel ärger gemacht / vnd weder der Evangelischen noch der Catholischen verschonet; wie sie dann zu anfang deß Mayens den Marckiflecken Stockeraw / an der Thonaw gelegen / welches nicht allein ein Kayserlich Cammergut / sondern auch darinnen lauter Catholische Bürger gewohnet / die allezeit jhrem Landsfürsten getrew verblieben / vberfallen / geplündert vnnd in Brandt gestecket / vnnd weil niemandt leschen dörffen / hat solcher Brand zween Tag vnnd Nacht gewäret. Nachmalen haben sie noch etliche andere Dörffer jenseit der Thonaw gantz in die Aschen gelegt / der Stätt vnnd Schlösser / so sie eingenommen / haben sie zwar mit Brandt verschonet / aber sonsten vbel genug darinn gehauset.

Was sie eygentlich für Vnthaten in dieser Landschafft Nider Oesterreich verübet / ist auß nachgesetzter Schrifft / so die Nider Oesterreichischen Stände den 9. Maij an J. Key. May. deßwegen durch Jhre Abgesandte zu Wien eingeben lassen / dieses Inhalts:

Der Nider Oesterreicher Bittschrift an Keyser Ferdinand / wegen der Cossaggen vnd anders Kriegsvolcks Tyranney. Allergnädigster Herr / rc. das vnauffhörlich Landverderben / Jammer vnd Noth / so von den vnglück seligen Cossaggen / vnd anderm Ew. M. Volck mit Rauben / Morden vnd Brennen vnd andern Barbarischen Gewaltthaten verübet worden / verursachet vns / vnser Zuflucht abermals nach Gott / einig vnnd allein zu Ew. May. zunemmen / deroselben vnsere vorige Lamentationes zuwiderholen / vnnd vmb allergnädigste Wendung anzulangen. Dann ob zwar E. Key. Mayest. schon zum öfftern zu Gemüth geführet worden / wie das Land in gemein verderbet / Herrn vnd Landleut geplündert / der Bawersmann zum theil erschlagen / zum theil von Hauß vnnd Hof verjaget / daß Weingärten vnnd Feldbaw darniderligen / die Handthierung gesperret / die Nahrung dem armen Mann entzogen / die Mannschafft abnemme / Zucht vnnd Tugendt / Recht vnd Gerechtigkeit verhindert vnd vnzehlich viel Sünd vnnd Laster von den Soldaten begangen werde / E. Mayest. auch zu dessen Abstellung den Generaln Feld Obristen / vnnd Leutenanten gemessene Befehl zukommen lassen: So müssen wir doch Ew. May. nothtringenlich klagen / daß solche Insolentien nicht allein kein Auffhörens haben / sondern von Tag zu Tag je länger je mehr zunemmen / ja solche Barbarische Grewel begangen werden / daß wir vns darob entsetzen / wann wir nur daran gedencken / auch fast ein Abschewen haben / E. M. selbige namhafft zumachen. Weil aber die vndisciplinirte Soldaten / sonderlich die Cossaggen / dergleichen vnerhörte Thaten zuverüben kein Entsetzen gehabt / noch einig Schew getragen / vnnd wir benebens vernemmen / daß es von andern Ew. May. außgeredt werden wolle / wirs auch / weil dessen mehr dann zu gewissen Grund / wann wirs verhalten / in vnserm Gewissen / vor Gott in Ewigkeit nicht verantworten könten / Zumaln die Ständ vnd wir / die respectu vnserer Vnderthanen officium Magistratus sustiniren / vnd der armen nothleydendẽ Elend vns nit wenig schmertzen vnd höchlich betrüben thut / vnd jhnen als jhr Oberkeiten / vnd gleichsamb als jhre Vätter / inmassen einer jeden Obrigkeit obligt / hertzlich gern geholffen sehen / so werden Ew. May. verhoffentlich vns allergnädigst nicht verargen / oder in Kayserl. Vngnaden vermercken / wann wirs etlicher massen / allein zu dem ende erzehlen / damit E. May. als ein Christlichers Potentat vnd sanfftmütiger Herr deß Hauses Oesterreichs / desto mehr auff schleunigste Abstellung dieses Vnheyls bedacht seyn möchten.

Wie nun den Wallonen vnd anderm frembdem ins Land gebrachten Volck das Plündern / Brennen / Morden vnnd Vmbbringen gar gemein / vnd gleichsamb jhr anfang gewesen / also hat kein That so Vnmenschlich nicht seyn können / welche sie / vnd das andere E. May. Volck / nicht mit allem Muthwillen vollbracht vnnd begangen hetten / dann gantze Flecken / Dörffer vnd Märckt / darunter auch Stockheraw / vngeachtet es ein Cammergut ist / haben sie in Brandt gesteckt / Der Herrn vnnd Landleuth Schlösser vnd Häusser eingenommen / verderbt vnd außgeraubt / die Proviandt nicht allein von jhren Häusern genommen / sondern auch den armen Vnderthanen / die sie zum arbeiten vnd schantzen genöthigt / kein einigen Bissen Brodts gereicht / daß sie auch vor Hunger verschmachten müssen / Knaben vnd Weibspersonen nach schröcklicher Schändung hinweg geführt / die Leuth Jung vnd Alt / Weib vnd Mann auff allerley grausame weiß gemartert / mit Stricken gerüttelt / mit Höltzern gepreßt / jhnen das Fleisch mit Zangen vom Leib gerissen / in die Kinbacken / Schinbein vnd Kniescheibe gebort / sie an Hälsen / Händen vnd Füssen / ja gar an heimlichen Gliedern auffgehängt / Frawen vnd Jungfrawen / ja gar vnzeitige Kinder biß auff den Todt geschändt / schwangern Weibern Fewer so lang auffgelegt / biß man die Frucht im Leib sehen können / vnd Mutter vnd Kind todt geblieben / Alte vnd Junge / hohes vnd niders Stands / Geist-vnd Weltliche Personen / ohn vnterscheid vergwältigt / vnnd viel tausendt Vnschuldige erschröcklich ermordt / theils in jhren Schlössern jämmerlich vmbgebracht / theils mit jhren Adelichen Frawen vnnd Kindern biß auff das Hembd außgezogen / die Leuth so in die Awen geflohen nicht sicher seyn lassen / sondern zu jhnen hinüber gefahren / vnd sie gantz erbärmlicher weiß nidergehawt / vnd was also vnerhörte / Vnmenschliche Insolentzen / Grewel vñ Vnthaten mehr seyn / die wir lieber / Ew. May. gehorsambst zuverschonen / geschweigen / so viel wir Gewissens halben thun können / vnd sich gegen Gott verantworten läßt / als weitläufftiger deduciren wollen.

Weil dann wir wissen / daß E. May. an diesen erschröcklichen Excessen keinen gefallen / vielmehr aber dero bekandtem Christlichem Gemüth nach / ein sonders Mißfallen darob haben / vnd zu besorgen / da sich Ew. Mayest. auff die vbergebene gehorsambste Schrifften vnnd Gutachten / gnädigst nicht / oder doch was langsams resolviren / es

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          <p>Was sie eygentlich für Vnthaten in dieser Landschafft Nider Oesterreich verübet /                      ist auß nachgesetzter Schrifft / so die Nider Oesterreichischen Stände den 9.                      Maij an J. Key. May. deßwegen durch Jhre Abgesandte zu Wien eingeben lassen /                      dieses Inhalts:</p>
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          <p>Wie nun den Wallonen vnd anderm frembdem ins Land gebrachten Volck das Plündern /                      Brennen / Morden vnnd Vmbbringen gar gemein / vnd gleichsamb jhr anfang gewesen                      / also hat kein That so Vnmenschlich nicht seyn können / welche sie / vnd das                      andere E. May. Volck / nicht mit allem Muthwillen vollbracht vnnd begangen                      hetten / dann gantze Flecken / Dörffer vnd Märckt / darunter auch Stockheraw /                      vngeachtet es ein Cammergut ist / haben sie in Brandt gesteckt / Der Herrn vnnd                      Landleuth Schlösser vnd Häusser eingenommen / verderbt vnd außgeraubt / die                      Proviandt nicht allein von jhren Häusern genommen / sondern auch den armen                      Vnderthanen / die sie zum arbeiten vnd schantzen genöthigt / kein einigen Bissen                      Brodts gereicht / daß sie auch vor Hunger verschmachten müssen / Knaben vnd                      Weibspersonen nach schröcklicher Schändung hinweg geführt / die Leuth Jung vnd                      Alt / Weib vnd Mann auff allerley grausame weiß gemartert / mit Stricken                      gerüttelt / mit Höltzern gepreßt / jhnen das Fleisch mit Zangen vom Leib                      gerissen / in die Kinbacken / Schinbein vnd Kniescheibe gebort / sie an Hälsen /                      Händen vnd Füssen / ja gar an heimlichen Gliedern auffgehängt / Frawen vnd                      Jungfrawen / ja gar vnzeitige Kinder biß auff den Todt geschändt / schwangern                      Weibern Fewer so lang auffgelegt / biß man die Frucht im Leib sehen können / vnd                      Mutter vnd Kind todt geblieben / Alte vnd Junge / hohes vnd niders Stands /                      Geist-vnd Weltliche Personen / ohn vnterscheid vergwältigt / vnnd viel tausendt                      Vnschuldige erschröcklich ermordt / theils in jhren Schlössern jämmerlich                      vmbgebracht / theils mit jhren Adelichen Frawen vnnd Kindern biß auff das Hembd                      außgezogen / die Leuth so in die Awen geflohen nicht sicher seyn lassen /                      sondern zu jhnen hinüber gefahren / vnd sie gantz erbärmlicher weiß nidergehawt                      / vnd was also vnerhörte / Vnmenschliche Insolentzen / Grewel vn&#x0303;                      Vnthaten mehr seyn / die wir lieber / Ew. May. gehorsambst zuverschonen /                      geschweigen / so viel wir Gewissens halben thun können / vnd sich gegen Gott                      verantworten läßt / als weitläufftiger deduciren wollen.</p>
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[382/0435] Doch haben die Cossaggen viel ärger gemacht / vnd weder der Evangelischen noch der Catholischen verschonet; wie sie dann zu anfang deß Mayens den Marckiflecken Stockeraw / an der Thonaw gelegen / welches nicht allein ein Kayserlich Cammergut / sondern auch darinnen lauter Catholische Bürger gewohnet / die allezeit jhrem Landsfürsten getrew verblieben / vberfallen / geplündert vnnd in Brandt gestecket / vnnd weil niemandt leschen dörffen / hat solcher Brand zween Tag vnnd Nacht gewäret. Nachmalen haben sie noch etliche andere Dörffer jenseit der Thonaw gantz in die Aschen gelegt / der Stätt vnnd Schlösser / so sie eingenommen / haben sie zwar mit Brandt verschonet / aber sonsten vbel genug darinn gehauset. Was sie eygentlich für Vnthaten in dieser Landschafft Nider Oesterreich verübet / ist auß nachgesetzter Schrifft / so die Nider Oesterreichischen Stände den 9. Maij an J. Key. May. deßwegen durch Jhre Abgesandte zu Wien eingeben lassen / dieses Inhalts: Allergnädigster Herr / rc. das vnauffhörlich Landverderben / Jammer vnd Noth / so von den vnglück seligen Cossaggen / vnd anderm Ew. M. Volck mit Rauben / Morden vnd Brennen vnd andern Barbarischen Gewaltthaten verübet worden / verursachet vns / vnser Zuflucht abermals nach Gott / einig vnnd allein zu Ew. May. zunemmen / deroselben vnsere vorige Lamentationes zuwiderholen / vnnd vmb allergnädigste Wendung anzulangen. Dann ob zwar E. Key. Mayest. schon zum öfftern zu Gemüth geführet worden / wie das Land in gemein verderbet / Herrn vnd Landleut geplündert / der Bawersmann zum theil erschlagen / zum theil von Hauß vnnd Hof verjaget / daß Weingärten vnnd Feldbaw darniderligen / die Handthierung gesperret / die Nahrung dem armen Mann entzogen / die Mannschafft abnemme / Zucht vnnd Tugendt / Recht vnd Gerechtigkeit verhindert vnd vnzehlich viel Sünd vnnd Laster von den Soldaten begangen werde / E. Mayest. auch zu dessen Abstellung den Generaln Feld Obristen / vnnd Leutenanten gemessene Befehl zukommen lassen: So müssen wir doch Ew. May. nothtringenlich klagen / daß solche Insolentien nicht allein kein Auffhörens haben / sondern von Tag zu Tag je länger je mehr zunemmen / ja solche Barbarische Grewel begangen werden / daß wir vns darob entsetzen / wann wir nur daran gedencken / auch fast ein Abschewen haben / E. M. selbige namhafft zumachen. Weil aber die vndisciplinirte Soldaten / sonderlich die Cossaggen / dergleichen vnerhörte Thaten zuverüben kein Entsetzen gehabt / noch einig Schew getragen / vnnd wir benebens vernemmen / daß es von andern Ew. May. außgeredt werden wolle / wirs auch / weil dessen mehr dann zu gewissen Grund / wann wirs verhalten / in vnserm Gewissen / vor Gott in Ewigkeit nicht verantworten könten / Zumaln die Ständ vnd wir / die respectu vnserer Vnderthanen officium Magistratus sustiniren / vnd der armen nothleydendẽ Elend vns nit wenig schmertzen vnd höchlich betrüben thut / vnd jhnen als jhr Oberkeiten / vnd gleichsamb als jhre Vätter / inmassen einer jeden Obrigkeit obligt / hertzlich gern geholffen sehen / so werden Ew. May. verhoffentlich vns allergnädigst nicht verargen / oder in Kayserl. Vngnaden vermercken / wann wirs etlicher massen / allein zu dem ende erzehlen / damit E. May. als ein Christlichers Potentat vnd sanfftmütiger Herr deß Hauses Oesterreichs / desto mehr auff schleunigste Abstellung dieses Vnheyls bedacht seyn möchten. Der Nider Oesterreicher Bittschrift an Keyser Ferdinand / wegen der Cossaggen vnd anders Kriegsvolcks Tyranney. Wie nun den Wallonen vnd anderm frembdem ins Land gebrachten Volck das Plündern / Brennen / Morden vnnd Vmbbringen gar gemein / vnd gleichsamb jhr anfang gewesen / also hat kein That so Vnmenschlich nicht seyn können / welche sie / vnd das andere E. May. Volck / nicht mit allem Muthwillen vollbracht vnnd begangen hetten / dann gantze Flecken / Dörffer vnd Märckt / darunter auch Stockheraw / vngeachtet es ein Cammergut ist / haben sie in Brandt gesteckt / Der Herrn vnnd Landleuth Schlösser vnd Häusser eingenommen / verderbt vnd außgeraubt / die Proviandt nicht allein von jhren Häusern genommen / sondern auch den armen Vnderthanen / die sie zum arbeiten vnd schantzen genöthigt / kein einigen Bissen Brodts gereicht / daß sie auch vor Hunger verschmachten müssen / Knaben vnd Weibspersonen nach schröcklicher Schändung hinweg geführt / die Leuth Jung vnd Alt / Weib vnd Mann auff allerley grausame weiß gemartert / mit Stricken gerüttelt / mit Höltzern gepreßt / jhnen das Fleisch mit Zangen vom Leib gerissen / in die Kinbacken / Schinbein vnd Kniescheibe gebort / sie an Hälsen / Händen vnd Füssen / ja gar an heimlichen Gliedern auffgehängt / Frawen vnd Jungfrawen / ja gar vnzeitige Kinder biß auff den Todt geschändt / schwangern Weibern Fewer so lang auffgelegt / biß man die Frucht im Leib sehen können / vnd Mutter vnd Kind todt geblieben / Alte vnd Junge / hohes vnd niders Stands / Geist-vnd Weltliche Personen / ohn vnterscheid vergwältigt / vnnd viel tausendt Vnschuldige erschröcklich ermordt / theils in jhren Schlössern jämmerlich vmbgebracht / theils mit jhren Adelichen Frawen vnnd Kindern biß auff das Hembd außgezogen / die Leuth so in die Awen geflohen nicht sicher seyn lassen / sondern zu jhnen hinüber gefahren / vnd sie gantz erbärmlicher weiß nidergehawt / vnd was also vnerhörte / Vnmenschliche Insolentzen / Grewel vñ Vnthaten mehr seyn / die wir lieber / Ew. May. gehorsambst zuverschonen / geschweigen / so viel wir Gewissens halben thun können / vnd sich gegen Gott verantworten läßt / als weitläufftiger deduciren wollen. Weil dann wir wissen / daß E. May. an diesen erschröcklichen Excessen keinen gefallen / vielmehr aber dero bekandtem Christlichem Gemüth nach / ein sonders Mißfallen darob haben / vnd zu besorgen / da sich Ew. Mayest. auff die vbergebene gehorsambste Schrifften vnnd Gutachten / gnädigst nicht / oder doch was langsams resolviren / es

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 382. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/435>, abgerufen am 22.11.2024.