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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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gelangt / die waren Albin Graff von Sultz / Lorentz kommen zu Vlm an. Winzin Freyherr / Joachim Donsperger Obrister Cantzler / neben eilich andern.

Da ist nun durch, Vermitlung der Frantzösischen Abgesandten so viel auff beyden Seiten gehandelt worden / daß endlich die Sach vertragen vnd die Catholische vnd Evangelische Confoederirte einen Vergleich vnnd Frieden miteinander auffgerichtet / also lautende:

Vergleich zwischen den vereinigten Catholischen vnd Evangelischen Ständen auffgerichtet. Wir Maximilian Pfaltzgraff bey Rhein / Hertzog in Bayern / rc. vnd wir Joachim Ernst / Marggraff zu Brandenburg thun kundt jedermänniglich / demnach sich nunmehr ein geraume Zeit hero / so wol im H. Römischen Reich Teutscher Nation / als auch in benachbarten vnderschiedlichen Konigreichen vnd Landen gefährlich vnd weitaußsehende Zustände vnd Kriegs Empörungen sich erzeiget / vnd dannenhero so wol die Catholische / als Evangelische vereinigte Chur-Fürsten vnd Stände sich in Kriegsverfassung einzulassen anlaß genommen / vnd darauß Mißverständ entsprungen / samb man angeregte von beyden Vnionen gemachte Kriegsbereitschafften vnd Verfassung zur Offension vnd Vergewaltigung vnd Betrübnuß einer oder der andern Vnion zuverwenden / vnd dardurch ein motum im Reich zuerwecken angesehen / also vnd damit solcher Mißverstandt auff gehebt / besser Vertrawen im H. Reich gestifftet / haben wir vns vermittelst ver Kön. W. in Franckreich wolansehentlichen Gesandten / welche sich ohne dz in der Reichsstatt Vlm befunden / einer gewissen verbindlichen Zusag vnd Versicherung verglichen.

Vnd erstlichen zusagen vnd versichern wir Hertzog Maximilian / als der Catholischen vereinigten General / vnd wir Joachim Ernst / Marggraff zu Brandenburg / als der Evangelischen Vnion General Leutenant / für vns vnd beyderseits Vnion zugethane Chur-Fürste vnd Stände / bey vnsern wahren Worten / Trewen vnd Glauben zum aller kräfftigsten vnd in aller bester Form es von Rechts wegen geschehen kan / soll vnd mag / daß weder kein ein noch der andern Vnion einverleibter Chur-Fürst oder Stand in keinen Weg oderWeiß / vnder was gesuchtem Schein es jm mer seyn oder erdacht werden kan / weder durch sich oder andere mit einer noch der andern Vnion zuständigen Kriegsverfassungen den andern theil vnd dessen angehörig Chur-Fürstenthumb Land vnd Leuth / Stätt / Flecken / Dörffer / vnd Inhabung in Geist. vnd Weltlichen offendiren / wider den Religion - vnd Prophanfrieden beschweren / vberziehen / oder einige Thätigkeit fürnemmen / sondern so wol die Catholischen mit den Evangelischen / als die Evangelische mit den Catholischen in rechtschaffenem vngefärbten Frieden / Ruhe vnd Einigkeit verharren / jeden bey dem seinigen vnbetrübt vnd sicher lassen wollen. Damit aber dieser Verspruch vnd gutes Vertrawen wie vnder benachbarten Fürsten vnd Ständen / vermög der Reichs Constitutionen in allweg sich gebühret / verharrlich continuiren / soll beyderseits anjetzo in der Nachbarschafft habendes Kriegsvolck von denen Orten / da sie jetzund seyn / ehist so viel müglich / ohne eines oder deß andern Beschädigung / abgeführet / vnd an desselben statt kein anders hinlogiret werden.

Zum andern ist verglichen worden / daß einer oder der andern Vnion verwandter Churfürst / Fürst oder Stand / oder eine vnd die ander Vnion sämptlich jhrer erheischenden Notthurft nach ein Durchzug / vermög der Reichssatzung / zu jhrer vnd der jhrigen Defension vnd Versicherung / auf vorgehende genugsame Caution / suchen wird / sol ein oder der ander Stand solche nicht abschlagen / doch daß ein solches Ansuchen zeitlich vnnd nicht vnversehens / oder mit kurtzer vorgehender Avisation / wann man mit dem Volck schon an der Gräntz / oder gar in eines Land ist / mit Beschwerung der Vnderthanen geschehen.

Vnd nachdem drittens wir Hertzog Maximilian in Bayern vnd andere vereinigte Catholische Stände deß Königreichs Böhmen / vnd dessen incorporirten Länder von dieser gegenwärtigen Handlung auß geschlossen / vnd in solcher Tractation nur die jenige Churfürstenthumb vnnd Länder / so beyderseits Vnierten Churfürsten vnnd Ständen gehörig / darunder auch die Chur Pfaltz / sampt deroselben im Reich gelegene Erbländer / weil man dieser Zeit mit andern in obgedachtem Mißverstandt nicht versiret / sondern mit denselben verhoffentlichen in gutem Verstandt stehet / vnd nicht weiter extendiret werden soll / so lassen bey dieser der Catholischen Chur-Fürsten vnnd Stände Erklärung so viel das Königreich Böhmen vnd dessen incorporirte Länder anlanget / wir Joachim Ernst Marggraff zu Brandenburg für vns vnd vnsere Mitvnierte es bewenden / vnd wollen nicht weniger vnsers theils besagtes Königreich Böhmen vnd dessen incorporirte Länder hierunder nicht verstanden / sondern solcher Sachen jhren freyen Lauff lassen / vnnd diese Erklärung ebenmässig von denen im Reich gelegenen Chur-Fürstenthumben vnd Ländern obbedeuteter massen allein gemeynt haben.

Zum vierdten / nach dem vnder wärender Tractation vielmals deren im Reich vnerledigten Gravaminum Anregung beschehen / so ist doch die Vergleichung wegen kürtze der Zeit / vnd weil solche beyderseits Vnion einverleibte allein nicht / sondern ins gemein alle Catholische vnd Evangelische Stände deß Reichs / von denen man aber für dißmal nicht gevollmächtiget / berühret / biß auff andere bequeme Zeit verschoben worden.

Als auch von beyderseits Vnionen Schaden / so von derselben Kriegsvolck vorgangen / praetendiret / soll solcher Erstattung wegen ins künfftig nach billichen Dingen tractirt werden.

Welches alles wir beyderseits stät / fest vnd vnverbrüchlich zu halten versprochen / vnd zu mehrerer Versicherung mit eygnen Handen vnderschrieben / vnd mit vnsern Fürstlichen Secreten besigelt.

Abführung der beyden Vnionen Kriegsdolck. Demnach nun der Vergleich zwischen beyderseits Vnierten / darbey aber die Ligisten den grösten Vortheil erlangt / also getroffen worden / ist der Marggraff von Onoltzbach / mit seiner vnnd

gelangt / die waren Albin Graff von Sultz / Lorentz kommen zu Vlm an. Winzin Freyherr / Joachim Donsperger Obrister Cantzler / neben eilich andern.

Da ist nun durch, Vermitlung der Frantzösischen Abgesandten so viel auff beyden Seiten gehandelt worden / daß endlich die Sach vertragen vnd die Catholische vnd Evangelische Confoederirte einen Vergleich vnnd Frieden miteinander auffgerichtet / also lautende:

Vergleich zwischen den vereinigten Catholischen vnd Evangelischen Ständen auffgerichtet. Wir Maximilian Pfaltzgraff bey Rhein / Hertzog in Bayern / rc. vñ wir Joachim Ernst / Marggraff zu Brandenburg thun kundt jedermänniglich / demnach sich nunmehr ein geraume Zeit hero / so wol im H. Römischen Reich Teutscher Nation / als auch in benachbarten vnderschiedlichen Konigreichen vnd Landen gefährlich vñ weitaußsehende Zustände vnd Kriegs Empörungẽ sich erzeiget / vnd dannenhero so wol die Catholische / als Evangelische vereinigte Chur-Fürsten vñ Stände sich in Kriegsverfassung einzulassen anlaß genommen / vnd darauß Mißverständ entsprungẽ / samb man angeregte von beyden Vnionen gemachte Kriegsbereitschafften vñ Verfassung zur Offension vnd Vergewaltigung vñ Betrübnuß einer oder der andern Vnion zuverwenden / vnd dardurch ein motum im Reich zuerweckẽ angesehen / also vnd damit solcher Mißverstandt auff gehebt / besser Vertrawen im H. Reich gestifftet / habẽ wir vns vermittelst ver Kön. W. in Franckreich wolansehentlichen Gesandten / welche sich ohne dz in der Reichsstatt Vlm befunden / einer gewissen verbindlichen Zusag vñ Versicherung verglichẽ.

Vnd erstlichen zusagen vnd versichern wir Hertzog Maximilian / als der Catholischen vereinigtẽ General / vnd wir Joachim Ernst / Marggraff zu Brandenburg / als der Evangelischen Vnion General Leutenant / für vns vnd beyderseits Vnion zugethane Chur-Fürste vnd Stände / bey vnsern wahren Worten / Trewen vnd Glauben zum aller kräfftigsten vnd in aller bester Form es von Rechts wegen geschehen kan / soll vnd mag / daß weder kein ein noch der andern Vnion einverleibter Chur-Fürst oder Stand in keinen Weg oderWeiß / vnder was gesuchtem Schein es jm mer seyn oder erdacht werden kan / weder durch sich oder andere mit einer noch der andern Vnion zuständigen Kriegsverfassungen den andern theil vnd dessen angehörig Chur-Fürstenthumb Land vnd Leuth / Stätt / Flecken / Dörffer / vnd Inhabung in Geist. vnd Weltlichen offendiren / wider den Religion - vnd Prophanfrieden beschweren / vberziehen / oder einige Thätigkeit fürnemmen / sondern so wol die Catholischen mit den Evangelischen / als die Evangelische mit den Catholischen in rechtschaffenem vngefärbten Frieden / Ruhe vnd Einigkeit verharren / jeden bey dem seinigen vnbetrübt vnd sicher lassen wollen. Damit aber dieser Verspruch vnd gutes Vertrawen wie vnder benachbarten Fürsten vnd Ständen / vermög der Reichs Constitutionen in allweg sich gebühret / verharrlich continuiren / soll beyderseits anjetzo in der Nachbarschafft habendes Kriegsvolck von denen Orten / da sie jetzund seyn / ehist so viel müglich / ohne eines oder deß andern Beschädigung / abgeführet / vnd an desselben statt kein anders hinlogiret werden.

Zum andern ist verglichen worden / daß einer oder der andern Vnion verwandter Churfürst / Fürst oder Stand / oder eine vnd die ander Vnion sämptlich jhrer erheischenden Notthurft nach ein Durchzug / vermög der Reichssatzung / zu jhrer vnd der jhrigen Defension vnd Versicherung / auf vorgehende genugsame Caution / suchen wird / sol ein oder der ander Stand solche nicht abschlagen / doch daß ein solches Ansuchen zeitlich vnnd nicht vnversehens / oder mit kurtzer vorgehender Avisation / wann man mit dem Volck schon an der Gräntz / oder gar in eines Land ist / mit Beschwerung der Vnderthanen geschehen.

Vnd nachdem drittens wir Hertzog Maximilian in Bayern vnd andere vereinigte Catholische Stände deß Königreichs Böhmen / vnd dessen incorporirten Länder von dieser gegenwärtigen Handlung auß geschlossen / vnd in solcher Tractation nur die jenige Churfürstenthumb vnnd Länder / so beyderseits Vnierten Churfürsten vnnd Ständẽ gehörig / darunder auch die Chur Pfaltz / sampt deroselben im Reich gelegene Erbländer / weil man dieser Zeit mit andern in obgedachtem Mißverstandt nicht versiret / sondern mit denselben verhoffentlichen in gutem Verstandt stehet / vnd nicht weiter extendiret werden soll / so lassen bey dieser der Catholischen Chur-Fürsten vnnd Stände Erklärung so viel das Königreich Böhmen vnd dessen incorporirte Länder anlanget / wir Joachim Ernst Marggraff zu Brandenburg für vns vnd vnsere Mitvnierte es bewenden / vnd wollen nicht weniger vnsers theils besagtes Königreich Böhmen vnd dessen incorporirte Länder hierunder nicht verstanden / sondern solcher Sachen jhren freyen Lauff lassen / vnnd diese Erklärung ebenmässig von denen im Reich gelegenen Chur-Fürstenthumben vnd Ländern obbedeuteter massen allein gemeynt haben.

Zum vierdten / nach dem vnder wärender Tractation vielmals deren im Reich vnerledigten Gravaminum Anregung beschehen / so ist doch die Vergleichung wegen kürtze der Zeit / vnd weil solche beyderseits Vnion einverleibte allein nicht / sondern ins gemein alle Catholische vnd Evangelische Stände deß Reichs / von denen man aber für dißmal nicht gevollmächtiget / berühret / biß auff andere bequeme Zeit verschoben worden.

Als auch von beyderseits Vnionen Schaden / so von derselben Kriegsvolck vorgangen / praetendiret / soll solcher Erstattung wegen ins künfftig nach billichen Dingen tractirt werden.

Welches alles wir beyderseits stät / fest vnd vnverbrüchlich zu halten versprochen / vnd zu mehrerer Versicherung mit eygnen Handen vnderschrieben / vnd mit vnsern Fürstlichen Secreten besigelt.

Abführung der beyden Vnionen Kriegsdolck. Demnach nun der Vergleich zwischen beyderseits Vnierten / darbey aber die Ligisten den grösten Vortheil erlangt / also getroffen worden / ist der Marggraff von Onoltzbach / mit seiner vnnd

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          <p>Da ist nun durch, Vermitlung der Frantzösischen Abgesandten so viel auff beyden                      Seiten gehandelt worden / daß endlich die Sach vertragen vnd die Catholische vnd                      Evangelische Confoederirte einen Vergleich vnnd Frieden miteinander                      auffgerichtet / also lautende:</p>
          <p><note place="left">Vergleich zwischen den vereinigten Catholischen vnd                          Evangelischen Ständen auffgerichtet.</note> Wir Maximilian Pfaltzgraff bey                      Rhein / Hertzog in Bayern / rc. vn&#x0303; wir Joachim Ernst / Marggraff                      zu Brandenburg thun kundt jedermänniglich / demnach sich nunmehr ein geraume                      Zeit hero / so wol im H. Römischen Reich Teutscher Nation / als auch in                      benachbarten vnderschiedlichen Konigreichen vnd Landen gefährlich vn&#x0303; weitaußsehende Zustände vnd Kriegs Empörunge&#x0303; sich erzeiget / vnd                      dannenhero so wol die Catholische / als Evangelische vereinigte Chur-Fürsten                          vn&#x0303; Stände sich in Kriegsverfassung einzulassen anlaß genommen                      / vnd darauß Mißverständ entsprunge&#x0303; / samb man angeregte von beyden Vnionen                      gemachte Kriegsbereitschafften vn&#x0303; Verfassung zur Offension vnd                      Vergewaltigung vn&#x0303; Betrübnuß einer oder der andern Vnion                      zuverwenden / vnd dardurch ein motum im Reich zuerwecke&#x0303; angesehen                      / also vnd damit solcher Mißverstandt auff gehebt / besser Vertrawen im H. Reich                      gestifftet / habe&#x0303; wir vns vermittelst ver Kön. W. in Franckreich                      wolansehentlichen Gesandten / welche sich ohne dz in der Reichsstatt Vlm                      befunden / einer gewissen verbindlichen Zusag vn&#x0303; Versicherung                          vergliche&#x0303;.</p>
          <p>Vnd erstlichen zusagen vnd versichern wir Hertzog Maximilian / als der                      Catholischen vereinigte&#x0303; General / vnd wir Joachim Ernst /                      Marggraff zu Brandenburg / als der Evangelischen Vnion General Leutenant / für                      vns vnd beyderseits Vnion zugethane Chur-Fürste vnd Stände / bey vnsern wahren                      Worten / Trewen vnd Glauben zum aller kräfftigsten vnd in aller bester Form es                      von Rechts wegen geschehen kan / soll vnd mag / daß weder kein ein noch der                      andern Vnion einverleibter Chur-Fürst oder Stand in keinen Weg oderWeiß / vnder                      was gesuchtem Schein es jm mer seyn oder erdacht werden kan / weder durch sich                      oder andere mit einer noch der andern Vnion zuständigen Kriegsverfassungen den                      andern theil vnd dessen angehörig Chur-Fürstenthumb Land vnd Leuth / Stätt /                      Flecken / Dörffer / vnd Inhabung in Geist. vnd Weltlichen offendiren / wider den                      Religion - vnd Prophanfrieden beschweren / vberziehen / oder einige Thätigkeit                      fürnemmen / sondern so wol die Catholischen mit den Evangelischen / als die                      Evangelische mit den Catholischen in rechtschaffenem vngefärbten Frieden / Ruhe                      vnd Einigkeit verharren / jeden bey dem seinigen vnbetrübt vnd sicher lassen                      wollen. Damit aber dieser Verspruch vnd gutes Vertrawen wie vnder benachbarten                      Fürsten vnd Ständen / vermög der Reichs Constitutionen in allweg sich gebühret /                      verharrlich continuiren / soll beyderseits anjetzo in der Nachbarschafft                      habendes Kriegsvolck von denen Orten / da sie jetzund seyn / ehist so viel                      müglich / ohne eines oder deß andern Beschädigung / abgeführet / vnd an                      desselben statt kein anders hinlogiret werden.</p>
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          <p>Vnd nachdem drittens wir Hertzog Maximilian in Bayern vnd andere vereinigte                      Catholische Stände deß Königreichs Böhmen / vnd dessen incorporirten Länder von                      dieser gegenwärtigen Handlung auß geschlossen / vnd in solcher Tractation nur                      die jenige Churfürstenthumb vnnd Länder / so beyderseits Vnierten Churfürsten                      vnnd Stände&#x0303; gehörig / darunder auch die Chur Pfaltz / sampt deroselben im Reich                      gelegene Erbländer / weil man dieser Zeit mit andern in obgedachtem Mißverstandt                      nicht versiret / sondern mit denselben verhoffentlichen in gutem Verstandt                      stehet / vnd nicht weiter extendiret werden soll / so lassen bey dieser der                      Catholischen Chur-Fürsten vnnd Stände Erklärung so viel das Königreich Böhmen                      vnd dessen incorporirte Länder anlanget / wir Joachim Ernst Marggraff zu                      Brandenburg für vns vnd vnsere Mitvnierte es bewenden / vnd wollen nicht weniger                      vnsers theils besagtes Königreich Böhmen vnd dessen incorporirte Länder                      hierunder nicht verstanden / sondern solcher Sachen jhren freyen Lauff lassen /                      vnnd diese Erklärung ebenmässig von denen im Reich gelegenen Chur-Fürstenthumben                      vnd Ländern obbedeuteter massen allein gemeynt haben.</p>
          <p>Zum vierdten / nach dem vnder wärender Tractation vielmals deren im Reich                      vnerledigten Gravaminum Anregung beschehen / so ist doch die Vergleichung wegen                      kürtze der Zeit / vnd weil solche beyderseits Vnion einverleibte allein nicht /                      sondern ins gemein alle Catholische vnd Evangelische Stände deß Reichs / von                      denen man aber für dißmal nicht gevollmächtiget / berühret / biß auff andere                      bequeme Zeit verschoben worden.</p>
          <p>Als auch von beyderseits Vnionen Schaden / so von derselben Kriegsvolck vorgangen                      / praetendiret / soll solcher Erstattung wegen ins künfftig nach billichen                      Dingen tractirt werden.</p>
          <p>Welches alles wir beyderseits stät / fest vnd vnverbrüchlich zu halten                      versprochen / vnd zu mehrerer Versicherung mit eygnen Handen vnderschrieben /                      vnd mit vnsern Fürstlichen Secreten besigelt.</p>
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[374/0427] gelangt / die waren Albin Graff von Sultz / Lorentz Winzin Freyherr / Joachim Donsperger Obrister Cantzler / neben eilich andern. kommen zu Vlm an. Da ist nun durch, Vermitlung der Frantzösischen Abgesandten so viel auff beyden Seiten gehandelt worden / daß endlich die Sach vertragen vnd die Catholische vnd Evangelische Confoederirte einen Vergleich vnnd Frieden miteinander auffgerichtet / also lautende: Wir Maximilian Pfaltzgraff bey Rhein / Hertzog in Bayern / rc. vñ wir Joachim Ernst / Marggraff zu Brandenburg thun kundt jedermänniglich / demnach sich nunmehr ein geraume Zeit hero / so wol im H. Römischen Reich Teutscher Nation / als auch in benachbarten vnderschiedlichen Konigreichen vnd Landen gefährlich vñ weitaußsehende Zustände vnd Kriegs Empörungẽ sich erzeiget / vnd dannenhero so wol die Catholische / als Evangelische vereinigte Chur-Fürsten vñ Stände sich in Kriegsverfassung einzulassen anlaß genommen / vnd darauß Mißverständ entsprungẽ / samb man angeregte von beyden Vnionen gemachte Kriegsbereitschafften vñ Verfassung zur Offension vnd Vergewaltigung vñ Betrübnuß einer oder der andern Vnion zuverwenden / vnd dardurch ein motum im Reich zuerweckẽ angesehen / also vnd damit solcher Mißverstandt auff gehebt / besser Vertrawen im H. Reich gestifftet / habẽ wir vns vermittelst ver Kön. W. in Franckreich wolansehentlichen Gesandten / welche sich ohne dz in der Reichsstatt Vlm befunden / einer gewissen verbindlichen Zusag vñ Versicherung verglichẽ. Vergleich zwischen den vereinigten Catholischen vnd Evangelischen Ständen auffgerichtet. Vnd erstlichen zusagen vnd versichern wir Hertzog Maximilian / als der Catholischen vereinigtẽ General / vnd wir Joachim Ernst / Marggraff zu Brandenburg / als der Evangelischen Vnion General Leutenant / für vns vnd beyderseits Vnion zugethane Chur-Fürste vnd Stände / bey vnsern wahren Worten / Trewen vnd Glauben zum aller kräfftigsten vnd in aller bester Form es von Rechts wegen geschehen kan / soll vnd mag / daß weder kein ein noch der andern Vnion einverleibter Chur-Fürst oder Stand in keinen Weg oderWeiß / vnder was gesuchtem Schein es jm mer seyn oder erdacht werden kan / weder durch sich oder andere mit einer noch der andern Vnion zuständigen Kriegsverfassungen den andern theil vnd dessen angehörig Chur-Fürstenthumb Land vnd Leuth / Stätt / Flecken / Dörffer / vnd Inhabung in Geist. vnd Weltlichen offendiren / wider den Religion - vnd Prophanfrieden beschweren / vberziehen / oder einige Thätigkeit fürnemmen / sondern so wol die Catholischen mit den Evangelischen / als die Evangelische mit den Catholischen in rechtschaffenem vngefärbten Frieden / Ruhe vnd Einigkeit verharren / jeden bey dem seinigen vnbetrübt vnd sicher lassen wollen. Damit aber dieser Verspruch vnd gutes Vertrawen wie vnder benachbarten Fürsten vnd Ständen / vermög der Reichs Constitutionen in allweg sich gebühret / verharrlich continuiren / soll beyderseits anjetzo in der Nachbarschafft habendes Kriegsvolck von denen Orten / da sie jetzund seyn / ehist so viel müglich / ohne eines oder deß andern Beschädigung / abgeführet / vnd an desselben statt kein anders hinlogiret werden. Zum andern ist verglichen worden / daß einer oder der andern Vnion verwandter Churfürst / Fürst oder Stand / oder eine vnd die ander Vnion sämptlich jhrer erheischenden Notthurft nach ein Durchzug / vermög der Reichssatzung / zu jhrer vnd der jhrigen Defension vnd Versicherung / auf vorgehende genugsame Caution / suchen wird / sol ein oder der ander Stand solche nicht abschlagen / doch daß ein solches Ansuchen zeitlich vnnd nicht vnversehens / oder mit kurtzer vorgehender Avisation / wann man mit dem Volck schon an der Gräntz / oder gar in eines Land ist / mit Beschwerung der Vnderthanen geschehen. Vnd nachdem drittens wir Hertzog Maximilian in Bayern vnd andere vereinigte Catholische Stände deß Königreichs Böhmen / vnd dessen incorporirten Länder von dieser gegenwärtigen Handlung auß geschlossen / vnd in solcher Tractation nur die jenige Churfürstenthumb vnnd Länder / so beyderseits Vnierten Churfürsten vnnd Ständẽ gehörig / darunder auch die Chur Pfaltz / sampt deroselben im Reich gelegene Erbländer / weil man dieser Zeit mit andern in obgedachtem Mißverstandt nicht versiret / sondern mit denselben verhoffentlichen in gutem Verstandt stehet / vnd nicht weiter extendiret werden soll / so lassen bey dieser der Catholischen Chur-Fürsten vnnd Stände Erklärung so viel das Königreich Böhmen vnd dessen incorporirte Länder anlanget / wir Joachim Ernst Marggraff zu Brandenburg für vns vnd vnsere Mitvnierte es bewenden / vnd wollen nicht weniger vnsers theils besagtes Königreich Böhmen vnd dessen incorporirte Länder hierunder nicht verstanden / sondern solcher Sachen jhren freyen Lauff lassen / vnnd diese Erklärung ebenmässig von denen im Reich gelegenen Chur-Fürstenthumben vnd Ländern obbedeuteter massen allein gemeynt haben. Zum vierdten / nach dem vnder wärender Tractation vielmals deren im Reich vnerledigten Gravaminum Anregung beschehen / so ist doch die Vergleichung wegen kürtze der Zeit / vnd weil solche beyderseits Vnion einverleibte allein nicht / sondern ins gemein alle Catholische vnd Evangelische Stände deß Reichs / von denen man aber für dißmal nicht gevollmächtiget / berühret / biß auff andere bequeme Zeit verschoben worden. Als auch von beyderseits Vnionen Schaden / so von derselben Kriegsvolck vorgangen / praetendiret / soll solcher Erstattung wegen ins künfftig nach billichen Dingen tractirt werden. Welches alles wir beyderseits stät / fest vnd vnverbrüchlich zu halten versprochen / vnd zu mehrerer Versicherung mit eygnen Handen vnderschrieben / vnd mit vnsern Fürstlichen Secreten besigelt. Demnach nun der Vergleich zwischen beyderseits Vnierten / darbey aber die Ligisten den grösten Vortheil erlangt / also getroffen worden / ist der Marggraff von Onoltzbach / mit seiner vnnd Abführung der beyden Vnionen Kriegsdolck.

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  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 374. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/427>, abgerufen am 22.11.2024.