Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.resolvirt / mit Darsetzung seiner Land vnd Leuth / solchen Befehl zu exequiren. Mitler weil hat sich viel Spanisch / Burgundisch / Lothringisch vnd ander Volck / so theils für den Hertzogen in Bayern / theils für Ertzhertzog Leopolden geworben worden / im Obern Elsaß gesamblet / so gemeynet war / den Weg vber den Rhein ins Oberland / vnd so fort nach Bayern zunehmen: Weil aber der Marggraff der Brysacher Brücken sich zeitlich versichert / sich auff einem Berg starck verschantzet / vnd alle Vberfahrten zwischen Basel vnnd Straßburg gesperret / auch die Baßler keinen Paß verstatten wollen / haben sie nicht forkommen können / sondern der Orthen ein geraume Zeit still ligen müssen. Kayserisch Volck erlangt den Paß vom Marggraven. Jedoch hat jhnen endtlich auff jnnständiges Anhalten Ertzhertzogs Leopoldi / als derselbe demonstrirte / daß solch zu Kays. Mayest. Diensten gebraucht werden müste / auch der Auff halt dessen zu seiner Landen grosser Betrangnuß vnnd Schaden gereichte / mit angehengter Versicherung / daß es ohne Berührung vnd Offension einiges benachbarten durchgeführet werden solte / der Marggraff zu Außgang deß Maymonats den Paß gegeben / vnd mit Beding daß sie keins von den Vnirten Landen berühren / auch niemandt von den gedachten Vnirten Landen beleydigen / sonder jhren Zug stracks fortsetzen wolten / fort marchiren lassen. Kriegsbereitschafften vmb Cöln für den Hertzog in Bayern. Es sind auch im Ertzstifft Cöln vnd den vmbligenden Orthen grosse Kriegsbereytschafften für die Ligisten vorgangen / vnnd hat vnder andern Graff Philips von der Lipp vnd Obrister Landsperger für den Hertzogen in Bayern / doch vnder dem Schein / als wann es für den Churfürsten von Cöln geschehe / viel Volck zu Roß vnd Fuß daherumb auff die Bein gebracht / so sich bey der Musterung in 4000. starck befunden. Solches ist zu Anfang deß 1620. Jahrs auffgezogen / vnnd den Paß durch Hessen vnd die Graffschafft Nassaw nehmen wollen. Aber man hat der Enden jhr Vorhaben zeitlich gemercket / vnd das Land vnd geworben Volck so man in Bereitschafft gehabt zusammen geführet / jhnen den Durchzug zuverwehren / also daß sie gezwungen worden einen andern Weg zusuchen; haben also neben hin durch die Wetteraw auff Gelnhausen vnnd so fort / mit zimblichem Schaden der Landleut vnnd anderer so sie betroffen / ins Franck enlandt jhren Zug genommen. Alda jhnen der Weg abermal gestecket worden / daß sie nicht weiter fort geköndt: weil jhnen der Vnirten Volck an den Pässen auffgewartet. In dem sie nun also in dem Würtzburgischen Landt still ligen müssen / hat Hertzog Maximilian bey dem Marggraffen von Brandenburg Culmbach vnd dem von Onoltzbach inständig angesuchet / den Paß jhnen zuvergönnen / Vnirte verstatten den Bayerischen in Francken den Paß. mit Versprechen daß die Vnirten solches Volckes halben sich nichts solten zubefahren haben / da dann so lang tractiret / biß endtlich der Durchzug verstattet worden / mit diesen Conditionen; 1. Daß kein ander Volck als deß Graffen von der Lipp Reuterey / vnd dann das Landspergische Regiment / vnd zwar anderer Gestalt nicht / als zwo oder drey Compagnyen auff einmahl / aber mit vnnd neben diesem Volck weder Meintzisches / Würtzburgisch oder anders in keinerley Weiß passiret werden / vnnd derwegen die Anzahl deß Bayerischen Volcks wol specificirt vnd namhafft gemacht werden sol. 2. Das vber der Anzahl dieses Bayerischen Kriegs Volcks / biß auff die bey dem Hertzog angebrachte Puncten / Resolution erfolgen wird / hiernechst keinem Volck mehr der Paß verstattet / auch solches nicht mehr begehret werden solte. 3. Da die Correspondirende in gleichem Fall für jhr Volck durch deß Hertzogs in Bayren Lande sich deß Passes gebrauchen wolten / daß jhnen darmit ebenmässig Wilfahrt werden solte. 4. Daß das Volck jnnerhalb drey oder vier Tagen ohngefähr auffbrechen / vnd gleich fortziehen solte. 5. Daß es durch zween Weg den Abzug nehmen solte / nemblich das Fußvolck durch das Bisthumb Bamberg / vnd die Reuterey bey Würtzburg vor. 6. Die Commissarien solten im Nahmen deß Hertzogen in Bayern gebürliche Caution leysten / vnnd sich schrifftlich verobligiren / daß diß Volck weder in diesem durchziehen / noch auch sonsten wann es albereit durch vnd auff den Bayerischen Grentzen vnd Landen seyn wird / zu keines Correspondirenden Standts Offension / sondern vermög der Fürstl. Bayerischen Erklärung vnd Zusag / allein zur Defension derselben Landen gebraucht werden solte. 7. Daß es nach dem Auffbruch stracks vnnd ohne einiges auffhalten / still ligen / oder Musterplatz / fortziehen / vnnd derwegen die Bayerische Commissarien den Zug dahin richten solten / daß das gantze Volck in vier oder fünff Tagen in dem Bayerischen Land sey. 8. Im Fall bey diesem Durchzug ein oder der ander Correspondirende Stand vnvmbgänglich vnd nothwendig ferrner berührt werden müste / daß zuforderst derselbige deßwegen vmb den Paß ebenmässig ersuchet / vnd gebürlich versichert werden solte. 9. Daß alßdann im durchziehen gute Ordnung gehalten / kein Vngebühr oder Muthwillen vervbet / niemand auß der Correspondirenden angehörigen beleidiget werde. 10. Vnd endlich alle Proviand vnd anders / so jhnen gereichet wird / richtig bezahlen solten. Theils Bayerisch Volck me[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]tenirt. Demnach nun der Vergleich beyder seiths also gemacht worden / hat solchem nach gemeltes Volck seinen Fortzug genommen / als sie aber ins Stifft Aichstätt kommen / vnd daselbs verstanden / daß Obrister Landsberger vnnd etlich andere hohe Officirer sich heimblich von jhnen weggemacht / vnd sie nunmehr vnder die Bayer. Armee vndergesteckt werden solten / haben sie guten theils darzu nicht verstehen wollen / sondern jhrer vber resolvirt / mit Darsetzung seiner Land vnd Leuth / solchen Befehl zu exequiren. Mitler weil hat sich viel Spanisch / Burgundisch / Lothringisch vnd ander Volck / so theils für den Hertzogen in Bayern / theils für Ertzhertzog Leopolden geworben worden / im Obern Elsaß gesamblet / so gemeynet war / den Weg vber den Rhein ins Oberland / vnd so fort nach Bayern zunehmen: Weil aber der Marggraff der Brysacher Brücken sich zeitlich versichert / sich auff einem Berg starck verschantzet / vnd alle Vberfahrten zwischen Basel vnnd Straßburg gesperret / auch die Baßler keinen Paß verstatten wollen / haben sie nicht forkommen können / sondern der Orthen ein geraume Zeit still ligen müssen. Kayserisch Volck erlangt den Paß vom Marggraven. Jedoch hat jhnen endtlich auff jnnständiges Anhalten Ertzhertzogs Leopoldi / als derselbe demonstrirte / daß solch zu Kays. Mayest. Diensten gebraucht werden müste / auch der Auff halt dessen zu seiner Landen grosser Betrangnuß vnnd Schaden gereichte / mit angehengter Versicherung / daß es ohne Berührung vnd Offension einiges benachbarten durchgeführet werden solte / der Marggraff zu Außgang deß Maymonats den Paß gegeben / vnd mit Beding daß sie keins von den Vnirten Landen berühren / auch niemandt von den gedachten Vnirten Landen beleydigen / sonder jhren Zug stracks fortsetzen wolten / fort marchiren lassen. Kriegsbereitschafftẽ vmb Cöln für den Hertzog in Bayern. Es sind auch im Ertzstifft Cöln vnd den vmbligenden Orthen grosse Kriegsbereytschafften für die Ligisten vorgangen / vnnd hat vnder andern Graff Philips von der Lipp vnd Obrister Landsperger für den Hertzogen in Bayern / doch vnder dem Schein / als wann es für den Churfürsten von Cöln geschehe / viel Volck zu Roß vnd Fuß daherumb auff die Bein gebracht / so sich bey der Musterung in 4000. starck befunden. Solches ist zu Anfang deß 1620. Jahrs auffgezogen / vnnd den Paß durch Hessen vnd die Graffschafft Nassaw nehmen wollen. Aber man hat der Enden jhr Vorhaben zeitlich gemercket / vnd das Land vnd geworben Volck so man in Bereitschafft gehabt zusammen geführet / jhnen den Durchzug zuverwehren / also daß sie gezwungen worden einen andern Weg zusuchen; haben also neben hin durch die Wetteraw auff Gelnhausen vnnd so fort / mit zimblichem Schaden der Landleut vnnd anderer so sie betroffen / ins Franck enlandt jhren Zug genommen. Alda jhnen der Weg abermal gestecket worden / daß sie nicht weiter fort geköndt: weil jhnen der Vnirten Volck an den Pässen auffgewartet. In dem sie nun also in dem Würtzburgischen Landt still ligen müssen / hat Hertzog Maximilian bey dem Marggraffen von Brandenburg Culmbach vnd dem von Onoltzbach inständig angesuchet / den Paß jhnen zuvergönnen / Vnirte verstatten den Bayerischẽ in Francken den Paß. mit Versprechen daß die Vnirten solches Volckes halben sich nichts solten zubefahren haben / da dann so lang tractiret / biß endtlich der Durchzug verstattet worden / mit diesen Conditionen; 1. Daß kein ander Volck als deß Graffen von der Lipp Reuterey / vnd dann das Landspergische Regiment / vnd zwar anderer Gestalt nicht / als zwo oder drey Compagnyen auff einmahl / aber mit vnnd neben diesem Volck weder Meintzisches / Würtzburgisch oder anders in keinerley Weiß passiret werden / vnnd derwegen die Anzahl deß Bayerischen Volcks wol specificirt vnd namhafft gemacht werden sol. 2. Das vber der Anzahl dieses Bayerischen Kriegs Volcks / biß auff die bey dem Hertzog angebrachte Puncten / Resolution erfolgen wird / hiernechst keinem Volck mehr der Paß verstattet / auch solches nicht mehr begehret werden solte. 3. Da die Correspondirende in gleichem Fall für jhr Volck durch deß Hertzogs in Bayren Lande sich deß Passes gebrauchen wolten / daß jhnen darmit ebenmässig Wilfahrt werden solte. 4. Daß das Volck jnnerhalb drey oder vier Tagen ohngefähr auffbrechen / vnd gleich fortziehen solte. 5. Daß es durch zween Weg den Abzug nehmen solte / nemblich das Fußvolck durch das Bisthumb Bamberg / vnd die Reuterey bey Würtzburg vor. 6. Die Commissarien solten im Nahmen deß Hertzogen in Bayern gebürliche Caution leystẽ / vnnd sich schrifftlich verobligiren / daß diß Volck weder in diesem durchziehen / noch auch sonsten wann es albereit durch vnd auff den Bayerischen Grentzen vnd Landen seyn wird / zu keines Correspondirenden Standts Offension / sondern vermög der Fürstl. Bayerischen Erklärung vnd Zusag / allein zur Defension derselben Landen gebraucht werden solte. 7. Daß es nach dem Auffbruch stracks vnnd ohne einiges auffhalten / still ligen / oder Musterplatz / fortziehen / vnnd derwegen die Bayerische Commissarien den Zug dahin richten solten / daß das gantze Volck in vier oder fünff Tagen in dem Bayerischen Land sey. 8. Im Fall bey diesem Durchzug ein oder der ander Correspondirende Stand vnvmbgänglich vnd nothwendig ferrner berührt werden müste / daß zuforderst derselbige deßwegen vmb den Paß ebenmässig ersuchet / vnd gebürlich versichert werden solte. 9. Daß alßdann im durchziehen gute Ordnung gehalten / kein Vngebühr oder Muthwillen vervbet / niemand auß der Correspondirenden angehörigen beleidiget werde. 10. Vnd endlich alle Proviand vnd anders / so jhnen gereichet wird / richtig bezahlen solten. Theils Bayerisch Volck me[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]tenirt. Demnach nun der Vergleich beyder seiths also gemacht worden / hat solchem nach gemeltes Volck seinen Fortzug genommen / als sie aber ins Stifft Aichstätt kommen / vnd daselbs verstãden / daß Obrister Landsberger vnnd etlich andere hohe Officirer sich heimblich von jhnen weggemacht / vnd sie nunmehr vnder die Bayer. 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Mayest. Diensten gebraucht werden müste / auch der Auff halt dessen zu seiner Landen grosser Betrangnuß vnnd Schaden gereichte / mit angehengter Versicherung / daß es ohne Berührung vnd Offension einiges benachbarten durchgeführet werden solte / der Marggraff zu Außgang deß Maymonats den Paß gegeben / vnd mit Beding daß sie keins von den Vnirten Landen berühren / auch niemandt von den gedachten Vnirten Landen beleydigen / sonder jhren Zug stracks fortsetzen wolten / fort marchiren lassen.</p> <p><note place="left">Kriegsbereitschafftẽ vmb Cöln für den Hertzog in Bayern.</note> Es sind auch im Ertzstifft Cöln vnd den vmbligenden Orthen grosse Kriegsbereytschafften für die Ligisten vorgangen / vnnd hat vnder andern Graff Philips von der Lipp vnd Obrister Landsperger für den Hertzogen in Bayern / doch vnder dem Schein / als wann es für den Churfürsten von Cöln geschehe / viel Volck zu Roß vnd Fuß daherumb auff die Bein gebracht / so sich bey der Musterung in 4000. starck befunden. Solches ist zu Anfang deß 1620. Jahrs auffgezogen / vnnd den Paß durch Hessen vnd die Graffschafft Nassaw nehmen wollen. Aber man hat der Enden jhr Vorhaben zeitlich gemercket / vnd das Land vnd geworben Volck so man in Bereitschafft gehabt zusammen geführet / jhnen den Durchzug zuverwehren / also daß sie gezwungen worden einen andern Weg zusuchen; haben also neben hin durch die Wetteraw auff Gelnhausen vnnd so fort / mit zimblichem Schaden der Landleut vnnd anderer so sie betroffen / ins Franck enlandt jhren Zug genommen. Alda jhnen der Weg abermal gestecket worden / daß sie nicht weiter fort geköndt: weil jhnen der Vnirten Volck an den Pässen auffgewartet. In dem sie nun also in dem Würtzburgischen Landt still ligen müssen / hat Hertzog Maximilian bey dem Marggraffen von Brandenburg Culmbach vnd dem von Onoltzbach inständig angesuchet / den Paß jhnen zuvergönnen / <note place="left">Vnirte verstatten den Bayerischẽ in Francken den Paß.</note> mit Versprechen daß die Vnirten solches Volckes halben sich nichts solten zubefahren haben / da dann so lang tractiret / biß endtlich der Durchzug verstattet worden / mit diesen Conditionen;</p> <p>1. Daß kein ander Volck als deß Graffen von der Lipp Reuterey / vnd dann das Landspergische Regiment / vnd zwar anderer Gestalt nicht / als zwo oder drey Compagnyen auff einmahl / aber mit vnnd neben diesem Volck weder Meintzisches / Würtzburgisch oder anders in keinerley Weiß passiret werden / vnnd derwegen die Anzahl deß Bayerischen Volcks wol specificirt vnd namhafft gemacht werden sol.</p> <p>2. Das vber der Anzahl dieses Bayerischen Kriegs Volcks / biß auff die bey dem Hertzog angebrachte Puncten / Resolution erfolgen wird / hiernechst keinem Volck mehr der Paß verstattet / auch solches nicht mehr begehret werden solte.</p> <p>3. Da die Correspondirende in gleichem Fall für jhr Volck durch deß Hertzogs in Bayren Lande sich deß Passes gebrauchen wolten / daß jhnen darmit ebenmässig Wilfahrt werden solte.</p> <p>4. Daß das Volck jnnerhalb drey oder vier Tagen ohngefähr auffbrechen / vnd gleich fortziehen solte.</p> <p>5. Daß es durch zween Weg den Abzug nehmen solte / nemblich das Fußvolck durch das Bisthumb Bamberg / vnd die Reuterey bey Würtzburg vor.</p> <p>6. Die Commissarien solten im Nahmen deß Hertzogen in Bayern gebürliche Caution leystẽ / vnnd sich schrifftlich verobligiren / daß diß Volck weder in diesem durchziehen / noch auch sonsten wann es albereit durch vnd auff den Bayerischen Grentzen vnd Landen seyn wird / zu keines Correspondirenden Standts Offension / sondern vermög der Fürstl. Bayerischen Erklärung vnd Zusag / allein zur Defension derselben Landen gebraucht werden solte.</p> <p>7. Daß es nach dem Auffbruch stracks vnnd ohne einiges auffhalten / still ligen / oder Musterplatz / fortziehen / vnnd derwegen die Bayerische Commissarien den Zug dahin richten solten / daß das gantze Volck in vier oder fünff Tagen in dem Bayerischen Land sey.</p> <p>8. Im Fall bey diesem Durchzug ein oder der ander Correspondirende Stand vnvmbgänglich vnd nothwendig ferrner berührt werden müste / daß zuforderst derselbige deßwegen vmb den Paß ebenmässig ersuchet / vnd gebürlich versichert werden solte.</p> <p>9. 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resolvirt / mit Darsetzung seiner Land vnd Leuth / solchen Befehl zu exequiren.
Mitler weil hat sich viel Spanisch / Burgundisch / Lothringisch vnd ander Volck / so theils für den Hertzogen in Bayern / theils für Ertzhertzog Leopolden geworben worden / im Obern Elsaß gesamblet / so gemeynet war / den Weg vber den Rhein ins Oberland / vnd so fort nach Bayern zunehmen: Weil aber der Marggraff der Brysacher Brücken sich zeitlich versichert / sich auff einem Berg starck verschantzet / vnd alle Vberfahrten zwischen Basel vnnd Straßburg gesperret / auch die Baßler keinen Paß verstatten wollen / haben sie nicht forkommen können / sondern der Orthen ein geraume Zeit still ligen müssen. Jedoch hat jhnen endtlich auff jnnständiges Anhalten Ertzhertzogs Leopoldi / als derselbe demonstrirte / daß solch zu Kays. Mayest. Diensten gebraucht werden müste / auch der Auff halt dessen zu seiner Landen grosser Betrangnuß vnnd Schaden gereichte / mit angehengter Versicherung / daß es ohne Berührung vnd Offension einiges benachbarten durchgeführet werden solte / der Marggraff zu Außgang deß Maymonats den Paß gegeben / vnd mit Beding daß sie keins von den Vnirten Landen berühren / auch niemandt von den gedachten Vnirten Landen beleydigen / sonder jhren Zug stracks fortsetzen wolten / fort marchiren lassen.
Kayserisch Volck erlangt den Paß vom Marggraven. Es sind auch im Ertzstifft Cöln vnd den vmbligenden Orthen grosse Kriegsbereytschafften für die Ligisten vorgangen / vnnd hat vnder andern Graff Philips von der Lipp vnd Obrister Landsperger für den Hertzogen in Bayern / doch vnder dem Schein / als wann es für den Churfürsten von Cöln geschehe / viel Volck zu Roß vnd Fuß daherumb auff die Bein gebracht / so sich bey der Musterung in 4000. starck befunden. Solches ist zu Anfang deß 1620. Jahrs auffgezogen / vnnd den Paß durch Hessen vnd die Graffschafft Nassaw nehmen wollen. Aber man hat der Enden jhr Vorhaben zeitlich gemercket / vnd das Land vnd geworben Volck so man in Bereitschafft gehabt zusammen geführet / jhnen den Durchzug zuverwehren / also daß sie gezwungen worden einen andern Weg zusuchen; haben also neben hin durch die Wetteraw auff Gelnhausen vnnd so fort / mit zimblichem Schaden der Landleut vnnd anderer so sie betroffen / ins Franck enlandt jhren Zug genommen. Alda jhnen der Weg abermal gestecket worden / daß sie nicht weiter fort geköndt: weil jhnen der Vnirten Volck an den Pässen auffgewartet. In dem sie nun also in dem Würtzburgischen Landt still ligen müssen / hat Hertzog Maximilian bey dem Marggraffen von Brandenburg Culmbach vnd dem von Onoltzbach inständig angesuchet / den Paß jhnen zuvergönnen / mit Versprechen daß die Vnirten solches Volckes halben sich nichts solten zubefahren haben / da dann so lang tractiret / biß endtlich der Durchzug verstattet worden / mit diesen Conditionen;
Kriegsbereitschafftẽ vmb Cöln für den Hertzog in Bayern.
Vnirte verstatten den Bayerischẽ in Francken den Paß. 1. Daß kein ander Volck als deß Graffen von der Lipp Reuterey / vnd dann das Landspergische Regiment / vnd zwar anderer Gestalt nicht / als zwo oder drey Compagnyen auff einmahl / aber mit vnnd neben diesem Volck weder Meintzisches / Würtzburgisch oder anders in keinerley Weiß passiret werden / vnnd derwegen die Anzahl deß Bayerischen Volcks wol specificirt vnd namhafft gemacht werden sol.
2. Das vber der Anzahl dieses Bayerischen Kriegs Volcks / biß auff die bey dem Hertzog angebrachte Puncten / Resolution erfolgen wird / hiernechst keinem Volck mehr der Paß verstattet / auch solches nicht mehr begehret werden solte.
3. Da die Correspondirende in gleichem Fall für jhr Volck durch deß Hertzogs in Bayren Lande sich deß Passes gebrauchen wolten / daß jhnen darmit ebenmässig Wilfahrt werden solte.
4. Daß das Volck jnnerhalb drey oder vier Tagen ohngefähr auffbrechen / vnd gleich fortziehen solte.
5. Daß es durch zween Weg den Abzug nehmen solte / nemblich das Fußvolck durch das Bisthumb Bamberg / vnd die Reuterey bey Würtzburg vor.
6. Die Commissarien solten im Nahmen deß Hertzogen in Bayern gebürliche Caution leystẽ / vnnd sich schrifftlich verobligiren / daß diß Volck weder in diesem durchziehen / noch auch sonsten wann es albereit durch vnd auff den Bayerischen Grentzen vnd Landen seyn wird / zu keines Correspondirenden Standts Offension / sondern vermög der Fürstl. Bayerischen Erklärung vnd Zusag / allein zur Defension derselben Landen gebraucht werden solte.
7. Daß es nach dem Auffbruch stracks vnnd ohne einiges auffhalten / still ligen / oder Musterplatz / fortziehen / vnnd derwegen die Bayerische Commissarien den Zug dahin richten solten / daß das gantze Volck in vier oder fünff Tagen in dem Bayerischen Land sey.
8. Im Fall bey diesem Durchzug ein oder der ander Correspondirende Stand vnvmbgänglich vnd nothwendig ferrner berührt werden müste / daß zuforderst derselbige deßwegen vmb den Paß ebenmässig ersuchet / vnd gebürlich versichert werden solte.
9. Daß alßdann im durchziehen gute Ordnung gehalten / kein Vngebühr oder Muthwillen vervbet / niemand auß der Correspondirenden angehörigen beleidiget werde.
10. Vnd endlich alle Proviand vnd anders / so jhnen gereichet wird / richtig bezahlen solten.
Demnach nun der Vergleich beyder seiths also gemacht worden / hat solchem nach gemeltes Volck seinen Fortzug genommen / als sie aber ins Stifft Aichstätt kommen / vnd daselbs verstãden / daß Obrister Landsberger vnnd etlich andere hohe Officirer sich heimblich von jhnen weggemacht / vnd sie nunmehr vnder die Bayer. Armee vndergesteckt werden solten / haben sie guten theils darzu nicht verstehen wollen / sondern jhrer vber
Theils Bayerisch Volck me_tenirt.
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