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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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wißlich erfolget were / da Jhre Mayest. durch das bald darauff entstandene Böhmische Vnwesen / nicht daran verhindert / vnnd jhr dardurch nicht wenig beförderter tödtlicher Abgang darzwischen kommen vnd gefallen were. Gleichwohl ist nicht zu zweiffeln / daß jetzt regierende Kayserliche Mayest. als ein Fried-Gottliebendes Oberhaupt / werden jhnen / den Correspondirenden / durch dero Abgesanden / jüngsthin zu Nürnberg gethanen Vertröstung nach / an dero bekandten Vätterlichen Sorgfalt / dißfalls auch nichts erwinden noch ermanglen lassen / so weit aber ist von den Catholischen Ständen / daß sie an verzogener Erledigung dero hinc inde eingebrachten grauaminum schuldig / daß sie viel bey allen vnnd jeden Reichs-Versamblungen / vnnd so offt es nur die Occasion gegeben / mit höchstem Bitten darumb angehalten: Die eingefallene Verlängerung aber / vnnd darumb desto härter empfunden / daß sie inmittelst deß jhrigen entrathen / vnnd darzu der lieben Iustitiae so lange Zeit beraubt seyn müssen / gleichwohl solches alles vmb Friedliebend willen / biß dahero verschmertzet / vnnd zu solcher Vngedult sich niemahls bewegen lassen. Da sie darumb (vnangesehen daß sie vielmaln besser darzu befugt gewesen / es auch an gehörigen Mitteln nit ermanglet) gegen jhre Mittstände / auff ein solch selbstthätige Execution gedacht / weniger dieselbe ins Merck zu richten vnderstanden hetten.

Wie es aber mit der Catholischen Stände Defensionsverfassung bewandt seye / vnnd wie vngütlich jhnen zugemessen werde / als ob sie damit im Heiligen Reich einen vnzeitigen Anfang zum Krieg gemacht / vnnd dadurch den Correspondirenden zu ergreiffung der Gegenmitteln Vrsach gegeben / das ist von höchstermelter F. Durchleuch. in Bayern mit solchem beständigen Grundt beantwortet vnnd abgeleynet worden / daß sich billich damit jedermann sättigen kan / vnd ist vor sich selbst Notorj / vnd aller Welt bekandt was massen man anders theils / so bald der Auffstandt in Böheimb geschehen / Kriegs-Volck gesamblet / vnnd basselbige mit höchster Beschwerung der Benachbarten / eine Zeitlang angehalten / hernacher aber in Böheimb geschickt / vnnd damit zu den gegenwertigen Vnruhen im Reich / gleichsamb den ersten Anfang gemacht / da hingegen Catholischen theils fürnemblich dahin gesehen worden / wie nach Innhalt deß Reichs-Constitutionen vnziemendem Gewalt / auch vnversehenen Ein- vnnd Vberfällen gestewret / vnd ein jeder bey dem seinigen der Gebühr geschütz werden möchte. In specie aber / vnnd so viel den Churfürstlichen Rheinischen / wie auch Westphälischen Crayß betrifft / ist nicht ohne / als Jhre Churfürstl. Durchl. zu Cöln sich zu dem nechst vorgewesenen Wahltag naher Franckfurt begeben / vnnd bey denen aller Orthen inn vnnd ausser Reichs sich eräugender Empörungen vnd beharrlichen Durchzügen / auff ein geraume Zeit jhr von GOtt vertraweten Ertz- vnnd Stiffter / Landt vnnd Leuthe verlassen müssen / daß sie zu Versicherung deroselben / vnnd Abwendung andräwender vnd in dem Werck bereit vorher mehr als zu viel erfahrner Beschwerungen vnnd Excursionen eine Anzahl Reuter vnnd Knechte zusammen bringen / vnnd dieselbige in dero Landt ohn einiges Standts Beleidigung einquartiren lassen.

Es haben aber etliche Correspondirende Stände durch dero vnd anderer Catholischen Rheinischen Ständen Lande längst vorher / vnd ehe Jhre Churf. Durchl. vnd andere Catholischen / einigen Mann geworben / zu vnter schiedlichen mahlen eigenes Gefallens vnersucht / deroselben Kriegesvolck in zimblicher Anzahl auß den Niderlanden herauffwarts geführet / welche die Ertz- vnnd Stiffter Cölln / Münster / Padelborn / Meyntz / Wormbs / Speyer / Würtzburg / Eychstät / Thüb-Capitul zu Augspurg / Regenspurg / Elwang / Leuchtenberg / sampt etlichen Gottshäusern in Schwaben / vnd also gleichsamb der Länge nach / aller Catholischen Stände Landt betreffend / vnnd dero arme Vnderthanen / an statt gebührender Bezahlung mit schlagen / plündern / rantzioniren / branntschätzen / vnnd andern Feindseligkeiten / aller / Orthen dermassen vbel gehalten / daß sie von offenen Feinden keines ärgern gewarten köndten.

In dem Ertzstifft Mayntz hat solches Kriegsvolck in die hundert arme Vnderthanen / so sich zur bewahrung jhres Armuts / Weib vnd Kindt / vor sich selbsten / ohn einige bey sich habende Befelchshabere / in etwas auff sie gestellet / als dieselbige auß jhrem Vortheil gelocket worden / gantz vnverschulder Ding vberfallen / nidergehawen / erschossen / vnd jämmerlich ermordet / viel betrübte vnnd zu GOtt schreyende arme Witwen vnnd Waisen gemacht / vnd damit jhren Eiffer in dem vnschuldigen Blut jhrer Mit Christen etwas abgekühlet. In den Stifftern Wormbs / Speyer / Würtzburg vnnd Eychstätt (in welchen sie nach vergangener Trennung der Solmischen J. M. zugehörigen Reutern / starck auff die Dörffer gefallen / vnd dieselben außgeplündert / haben sie mit den Durchzügen vnd feindtlichen Angriffen vmm viel tausendt Gülden Schaden gethan. Was im Stifft Regenspurg / Elwang / Landtgraffschafft Leuchtenberg / vnnd andern Orthen geschehen / das ist mehr als zu viel bekandt. Da haben sich die Correspondirende seit dero bey deß Hertzogen in Bayern F. D. anbrachter Werbung pendente termino resolutionis, nicht geschewet / durch etlicher Catholischer Chur-Fürsten vnnd Stände Land mit offener Heereskrafft vnd bey sich habender Artilleria / ohne jemandts Begrüssung / mit Gewalt zu ziehen / Quartier vnd Einlägerung darinn zunehmen / gantz ohne / daß derentwegen in den Reichs-Abschieden verordneten Cautionen in solchen Fällen das wenigste geleistet / oder einige Displicität gegen den Exorbitirenden erwiesen / noch die abgefütterte Pferde / vnnd anders / auff beschehene Ersuchung vnnd Erinnerung restituirt worden were. Ob nun

wißlich erfolget were / da Jhre Mayest. durch das bald darauff entstandene Böhmische Vnwesen / nicht daran verhindert / vnnd jhr dardurch nicht wenig beförderter tödtlicher Abgang darzwischen kommen vnd gefallen were. Gleichwohl ist nicht zu zweiffeln / daß jetzt regierende Kayserliche Mayest. als ein Fried-Gottliebendes Oberhaupt / werden jhnen / den Correspondirenden / durch dero Abgesanden / jüngsthin zu Nürnberg gethanen Vertröstung nach / an dero bekandten Vätterlichen Sorgfalt / dißfalls auch nichts erwinden noch ermanglen lassen / so weit aber ist von den Catholischen Ständen / daß sie an verzogener Erledigung dero hinc inde eingebrachten grauaminum schuldig / daß sie viel bey allen vnnd jeden Reichs-Versamblungen / vnnd so offt es nur die Occasion gegeben / mit höchstem Bitten darumb angehalten: Die eingefallene Verlängerung aber / vnnd darumb desto härter empfunden / daß sie inmittelst deß jhrigen entrathen / vnnd darzu der lieben Iustitiae so lange Zeit beraubt seyn müssen / gleichwohl solches alles vmb Friedliebend willen / biß dahero verschmertzet / vnnd zu solcher Vngedult sich niemahls bewegen lassen. Da sie darumb (vnangesehen daß sie vielmaln besser darzu befugt gewesen / es auch an gehörigen Mitteln nit ermanglet) gegen jhre Mittstände / auff ein solch selbstthätige Execution gedacht / weniger dieselbe ins Merck zu richten vnderstanden hetten.

Wie es aber mit der Catholischen Stände Defensionsverfassung bewandt seye / vnnd wie vngütlich jhnen zugemessen werde / als ob sie damit im Heiligen Reich einen vnzeitigen Anfang zum Krieg gemacht / vnnd dadurch den Correspondirenden zu ergreiffung der Gegenmitteln Vrsach gegeben / das ist von höchstermelter F. Durchleuch. in Bayern mit solchem beständigen Grundt beantwortet vnnd abgeleynet worden / daß sich billich damit jedermann sättigen kan / vnd ist vor sich selbst Notorj / vnd aller Welt bekandt was massen man anders theils / so bald der Auffstandt in Böheimb geschehen / Kriegs-Volck gesamblet / vnnd basselbige mit höchster Beschwerung der Benachbarten / eine Zeitlang angehalten / hernacher aber in Böheimb geschickt / vnnd damit zu den gegenwertigen Vnruhen im Reich / gleichsamb den ersten Anfang gemacht / da hingegen Catholischen theils fürnemblich dahin gesehen worden / wie nach Innhalt deß Reichs-Constitutionen vnziemendem Gewalt / auch vnversehenen Ein- vnnd Vberfällen gestewret / vnd ein jeder bey dem seinigen der Gebühr geschütz werden möchte. In specie aber / vnnd so viel den Churfürstlichen Rheinischen / wie auch Westphälischen Crayß betrifft / ist nicht ohne / als Jhre Churfürstl. Durchl. zu Cöln sich zu dem nechst vorgewesenen Wahltag naher Franckfurt begeben / vnnd bey denen aller Orthen inn vnnd ausser Reichs sich eräugender Empörungen vnd beharrlichen Durchzügen / auff ein geraume Zeit jhr von GOtt vertraweten Ertz- vnnd Stiffter / Landt vnnd Leuthe verlassen müssen / daß sie zu Versicherung deroselben / vnnd Abwendung andräwender vnd in dem Werck bereit vorher mehr als zu viel erfahrner Beschwerungen vnnd Excursionen eine Anzahl Reuter vnnd Knechte zusammen bringen / vnnd dieselbige in dero Landt ohn einiges Standts Beleidigung einquartiren lassen.

Es haben aber etliche Correspondirende Stände durch dero vnd anderer Catholischen Rheinischen Ständen Lande längst vorher / vnd ehe Jhre Churf. Durchl. vnd andere Catholischen / einigen Mann geworben / zu vnter schiedlichen mahlen eigenes Gefallens vnersucht / deroselben Kriegesvolck in zimblicher Anzahl auß den Niderlanden herauffwarts geführet / welche die Ertz- vnnd Stiffter Cölln / Münster / Padelborn / Meyntz / Wormbs / Speyer / Würtzburg / Eychstät / Thüb-Capitul zu Augspurg / Regenspurg / Elwang / Leuchtenberg / sampt etlichen Gottshäusern in Schwaben / vnd also gleichsamb der Länge nach / aller Catholischen Stände Landt betreffend / vnnd dero arme Vnderthanen / an statt gebührender Bezahlung mit schlagen / plündern / rantzioniren / branntschätzen / vnnd andern Feindseligkeiten / aller / Orthen dermassen vbel gehalten / daß sie von offenen Feinden keines ärgern gewarten köndten.

In dem Ertzstifft Mayntz hat solches Kriegsvolck in die hundert arme Vnderthanen / so sich zur bewahrung jhres Armuts / Weib vnd Kindt / vor sich selbsten / ohn einige bey sich habende Befelchshabere / in etwas auff sie gestellet / als dieselbige auß jhrem Vortheil gelocket worden / gantz vnverschulder Ding vberfallen / nidergehawen / erschossen / vnd jämmerlich ermordet / viel betrübte vnnd zu GOtt schreyende arme Witwen vnnd Waisen gemacht / vnd damit jhren Eiffer in dem vnschuldigen Blut jhrer Mit Christen etwas abgekühlet. In den Stifftern Wormbs / Speyer / Würtzburg vnnd Eychstätt (in welchen sie nach vergangener Trennung der Solmischen J. M. zugehörigen Reutern / starck auff die Dörffer gefallen / vnd dieselben außgeplündert / haben sie mit den Durchzügen vnd feindtlichen Angriffen vm̃ viel tausendt Gülden Schaden gethan. Was im Stifft Regenspurg / Elwang / Landtgraffschafft Leuchtenberg / vnnd andern Orthen geschehen / das ist mehr als zu viel bekandt. Da haben sich die Correspondirende seit dero bey deß Hertzogen in Bayern F. D. anbrachter Werbung pendente termino resolutionis, nicht geschewet / durch etlicher Catholischer Chur-Fürsten vnnd Stände Land mit offener Heereskrafft vnd bey sich habender Artilleria / ohne jemandts Begrüssung / mit Gewalt zu ziehen / Quartier vnd Einlägerung darinn zunehmen / gantz ohne / daß derentwegen in den Reichs-Abschieden verordneten Cautionen in solchen Fällen das wenigste geleistet / oder einige Displicität gegen den Exorbitirenden erwiesen / noch die abgefütterte Pferde / vnnd anders / auff beschehene Ersuchung vnnd Erinnerung restituirt worden were. Ob nun

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[367/0418] wißlich erfolget were / da Jhre Mayest. durch das bald darauff entstandene Böhmische Vnwesen / nicht daran verhindert / vnnd jhr dardurch nicht wenig beförderter tödtlicher Abgang darzwischen kommen vnd gefallen were. Gleichwohl ist nicht zu zweiffeln / daß jetzt regierende Kayserliche Mayest. als ein Fried-Gottliebendes Oberhaupt / werden jhnen / den Correspondirenden / durch dero Abgesanden / jüngsthin zu Nürnberg gethanen Vertröstung nach / an dero bekandten Vätterlichen Sorgfalt / dißfalls auch nichts erwinden noch ermanglen lassen / so weit aber ist von den Catholischen Ständen / daß sie an verzogener Erledigung dero hinc inde eingebrachten grauaminum schuldig / daß sie viel bey allen vnnd jeden Reichs-Versamblungen / vnnd so offt es nur die Occasion gegeben / mit höchstem Bitten darumb angehalten: Die eingefallene Verlängerung aber / vnnd darumb desto härter empfunden / daß sie inmittelst deß jhrigen entrathen / vnnd darzu der lieben Iustitiae so lange Zeit beraubt seyn müssen / gleichwohl solches alles vmb Friedliebend willen / biß dahero verschmertzet / vnnd zu solcher Vngedult sich niemahls bewegen lassen. Da sie darumb (vnangesehen daß sie vielmaln besser darzu befugt gewesen / es auch an gehörigen Mitteln nit ermanglet) gegen jhre Mittstände / auff ein solch selbstthätige Execution gedacht / weniger dieselbe ins Merck zu richten vnderstanden hetten. Wie es aber mit der Catholischen Stände Defensionsverfassung bewandt seye / vnnd wie vngütlich jhnen zugemessen werde / als ob sie damit im Heiligen Reich einen vnzeitigen Anfang zum Krieg gemacht / vnnd dadurch den Correspondirenden zu ergreiffung der Gegenmitteln Vrsach gegeben / das ist von höchstermelter F. Durchleuch. in Bayern mit solchem beständigen Grundt beantwortet vnnd abgeleynet worden / daß sich billich damit jedermann sättigen kan / vnd ist vor sich selbst Notorj / vnd aller Welt bekandt was massen man anders theils / so bald der Auffstandt in Böheimb geschehen / Kriegs-Volck gesamblet / vnnd basselbige mit höchster Beschwerung der Benachbarten / eine Zeitlang angehalten / hernacher aber in Böheimb geschickt / vnnd damit zu den gegenwertigen Vnruhen im Reich / gleichsamb den ersten Anfang gemacht / da hingegen Catholischen theils fürnemblich dahin gesehen worden / wie nach Innhalt deß Reichs-Constitutionen vnziemendem Gewalt / auch vnversehenen Ein- vnnd Vberfällen gestewret / vnd ein jeder bey dem seinigen der Gebühr geschütz werden möchte. In specie aber / vnnd so viel den Churfürstlichen Rheinischen / wie auch Westphälischen Crayß betrifft / ist nicht ohne / als Jhre Churfürstl. Durchl. zu Cöln sich zu dem nechst vorgewesenen Wahltag naher Franckfurt begeben / vnnd bey denen aller Orthen inn vnnd ausser Reichs sich eräugender Empörungen vnd beharrlichen Durchzügen / auff ein geraume Zeit jhr von GOtt vertraweten Ertz- vnnd Stiffter / Landt vnnd Leuthe verlassen müssen / daß sie zu Versicherung deroselben / vnnd Abwendung andräwender vnd in dem Werck bereit vorher mehr als zu viel erfahrner Beschwerungen vnnd Excursionen eine Anzahl Reuter vnnd Knechte zusammen bringen / vnnd dieselbige in dero Landt ohn einiges Standts Beleidigung einquartiren lassen. Es haben aber etliche Correspondirende Stände durch dero vnd anderer Catholischen Rheinischen Ständen Lande längst vorher / vnd ehe Jhre Churf. Durchl. vnd andere Catholischen / einigen Mann geworben / zu vnter schiedlichen mahlen eigenes Gefallens vnersucht / deroselben Kriegesvolck in zimblicher Anzahl auß den Niderlanden herauffwarts geführet / welche die Ertz- vnnd Stiffter Cölln / Münster / Padelborn / Meyntz / Wormbs / Speyer / Würtzburg / Eychstät / Thüb-Capitul zu Augspurg / Regenspurg / Elwang / Leuchtenberg / sampt etlichen Gottshäusern in Schwaben / vnd also gleichsamb der Länge nach / aller Catholischen Stände Landt betreffend / vnnd dero arme Vnderthanen / an statt gebührender Bezahlung mit schlagen / plündern / rantzioniren / branntschätzen / vnnd andern Feindseligkeiten / aller / Orthen dermassen vbel gehalten / daß sie von offenen Feinden keines ärgern gewarten köndten. In dem Ertzstifft Mayntz hat solches Kriegsvolck in die hundert arme Vnderthanen / so sich zur bewahrung jhres Armuts / Weib vnd Kindt / vor sich selbsten / ohn einige bey sich habende Befelchshabere / in etwas auff sie gestellet / als dieselbige auß jhrem Vortheil gelocket worden / gantz vnverschulder Ding vberfallen / nidergehawen / erschossen / vnd jämmerlich ermordet / viel betrübte vnnd zu GOtt schreyende arme Witwen vnnd Waisen gemacht / vnd damit jhren Eiffer in dem vnschuldigen Blut jhrer Mit Christen etwas abgekühlet. In den Stifftern Wormbs / Speyer / Würtzburg vnnd Eychstätt (in welchen sie nach vergangener Trennung der Solmischen J. M. zugehörigen Reutern / starck auff die Dörffer gefallen / vnd dieselben außgeplündert / haben sie mit den Durchzügen vnd feindtlichen Angriffen vm̃ viel tausendt Gülden Schaden gethan. Was im Stifft Regenspurg / Elwang / Landtgraffschafft Leuchtenberg / vnnd andern Orthen geschehen / das ist mehr als zu viel bekandt. Da haben sich die Correspondirende seit dero bey deß Hertzogen in Bayern F. D. anbrachter Werbung pendente termino resolutionis, nicht geschewet / durch etlicher Catholischer Chur-Fürsten vnnd Stände Land mit offener Heereskrafft vnd bey sich habender Artilleria / ohne jemandts Begrüssung / mit Gewalt zu ziehen / Quartier vnd Einlägerung darinn zunehmen / gantz ohne / daß derentwegen in den Reichs-Abschieden verordneten Cautionen in solchen Fällen das wenigste geleistet / oder einige Displicität gegen den Exorbitirenden erwiesen / noch die abgefütterte Pferde / vnnd anders / auff beschehene Ersuchung vnnd Erinnerung restituirt worden were. Ob nun

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 367. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/418>, abgerufen am 22.11.2024.