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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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dem andern deprimirt / ein andere Form der Regierung vnd wol gar eine Subjection frembden Dominats eingeführet werden / auch Jh. Kön. W. den Beyfall zu Behauptung Jhrer jetzigen Praetension bey andern hohen Potentaten nicht allerdings haben oder etwann es mit eygenem Gewalt wider das Hauß Oesterreich zu völligem rühigen Stand hart bringen möchten: Im Fall sie aber mit beyden Königreichen vnnd Erbländern / auß beharrlichen Extremitäten die Cron Böhmen mit Zuziehung deß Siebenbürgischen von der Porten gantz dependirenden Fürstens Hülff vermeynten zubehaupten / vnnd die abalienation dieser Königreich wider Jhre Mayest. vnnd dero Hauß so weit fürgebrochen / daß sie lieber vnder jhres vnd der Christenheit Erbfeindes Protection / Dominat vnnd Superiorität leben / vnnd nicht allein sich / sondern auch das Römische Reich also in die Subjection bringen / alle gütliche Handtlungen beyseiths setzen / als guten consiliis folgen / die desperat Resolutiones fallen lassen / oder in jhrer Libertät / bey jhren Privilegien / Stand / Ansehen / Weib vnnd Kindern / vnder einem Christlichen frommen Haupt vnd Vatter verharren wolte / so hette J. Königl. Würd. wohl zuerwegen / wie tapffer der Christliche Held / Hertzog Philips Pfaltzgraff / nicht vor so gar langer Zeit die Statt Wien vnd dardurch diese commovirte vnnd vbrige Christliche Länder wider deß Erbfeinds grosse Macht errettet / denselben abgetrieben vnd jhm selber hierdurch bey der gantzen Christenheit vnnd allen Nachkommen einen vnsterblichen Nahmen Conservatoris, Defensoris vnnd Patris Patriae gemacht / entgegen auff jetzige Weiß bey besagter Christenheit Jh. Königl. Wür. einen ewigen Nachklang zuerwarten / daß wegen einer frembden / noch bey Lebzeiten deß vor Jhr gecrönten Königs / angemasten Cron / sie aller der Böhmen Thathandlungen genehm halten / vnnd nicht allein jhre eygene Erbländer / sondern auch das Römische Reich in so augenscheinliche Gefahr setzen / dem Erbfeindt darzu die Thür eröffnen / sich einen ansehenlichen Churfürsten / sampt derselben Hochheit / Ehr / Würden vnd Libertät in desselben Feinds Protection mit ebenmässiger schwerer Condition vnnd der Consequentz / wie die Fürsten in Siebenbürgen / Moldaw vnnd Walachey stecken / von der Porten dependiren / sich daselbs Bescheidts erholen / vnd Erlaubnuß suchen / keiner rühigen Regierung sich getrösten / viel weniger auff einige Weiß sicher seyn solte vnnd würde / daß nicht J. Königl. W. eben das / was der Kayserl. Mayest. in Böhmen / oder was gemeiniglich jetztgedachten Moldawischen / Walachischen vnd Siebenbürgischen Temporal Fürsten / von besagter Ottomannischen Porten noch möchte begegnen.

Verhoffete demnach vnzweiffentlich / es würden die obangeregte vnnd mehr andere getrewe Erinnerungen statt finden / Jh. Königl. W. dieselbe gegen denen / dardurch sie bißhero zu gegenwertigem Stand verleithet / vnd mann Jhro vermuthlich mit passionirten sorglichen vnnd nicht wol gegründten persuasionibus noch starck einbildete / conferiren / den Vbelstand / vnd was darauß entspringe behertzigen / gutem Rath folgen / vnnd sich hierinn also erweisen / wie es Jhro eygnete vnnd die gemeine Wolfahrt / deßgleichen der nothleidenden Christenheit eusserster Gefahr erfordete / auch sie nicht weniger / als obbesagter Jhr Vetter Pfaltzgraff Philips einen vnsterblichen Nahmen Defensoris Patriae contra immanissimum Turcam & eius progressus erlangen möchten: mit der ferrnern Anzeig / da deme zugegen / man wie bißhero dannoch verfahren / einen Türckischen Vasallen Bethlen Gaborn seinen der Kayserl. Mayest. anderwerten / auch bey jhme selbst schrifftlichen Betrohungen nach anziehen / dardurch das Römische Reich / vnnd andere benachbarte Länder movirt / die Kayserliche Mayest. vnd das Vatterlandt in noch mehrere Gefahr geführt / auch er neben andern treuwen Potentaten / Chur-Fürsten vnd Ständen von Jhrer Kayserlichen Mayest. vermög geleisteter vnnd dem ordentlich vorgesetzten Haupt gebührender Pflicht auffgefordert würden / oder es zu völligen desperat consiliis gelangen solte / daß er als dann sich schuldig erkenne / Jhrer Mayest. vnnd dem gemeinen Vatterlandt / so viel es seyn köndte / zu helffen vnd zurathen: Jhr. Kön. Wür. ersuchend / wolte diese trewe / auffrichtige / sorgfältige Erjnnerungen / darzu jhn die Lieb zu Jhr vnnd gemeiner Wolfahrt zwinge / wie sie recht vnd wolgemeint / auffnehmen / etc.

Convent der Ligisten zu Würtzburg vnd was darbey deliberirt. Im Februario hielten die Ligisten eine Zusammenkunfft zu Würtzburg / darbey die Propositions-Puncten / darüber die deliberationes angestellet / nachgesetzten Inhalts gewesen;

1. Demnach dem gantzen Catholischen Wesen mercklich grosser Nachtheil vnnd Schaden zugezogen würde / wann das Königreich Böheimb auß der Catholischen Händen kommen solte / so were zubedencken / ob vnnd welcher Gestalt sich deß Böhmischen Wesens anzunehmen.

2. Obman sich wol vermög Aichstädtischen Bundts Receß biß anhero in Defension vnnd Verfassung gehalten / so wolle doch solches nicht erklecklich seyn / derowegen zu berathschlagen / welcher Gestalt man sich in etwas mehrere vnnd stärckere Verfassung stellen möge / so wol zur Defension / als der Kayserl. Mayest. vnd dem Catholischen Wesen zum besten / sintemahl es vmb desselben Erhaltung zuthun / vnnd nicht mehr in der Catholischen Händen siehe / Frieden zuhalten oder nicht.

3. Wie solche ferrnere Bereitschafft in das Werck zurichten / vnd die verglichene Anzahl zu Roß vnd Fuß / sampt dem Artollerey Wesen zuerhalten / so lang der Krieg weret: vnd demnach sich befinde / daß der Stände Cammer-Gefäll nicht bastant / were zubedencken / ob nicht eine decimation aller Canonicorum & aliorum Clericorum anzustellen / vnd obs rahtsamb.

4. Wie sich dißmal ein jeder Stand an Mu-

dem andern deprimirt / ein andere Form der Regierung vnd wol gar eine Subjection frembden Dominats eingeführet werden / auch Jh. Kön. W. den Beyfall zu Behauptung Jhrer jetzigen Praetension bey andern hohen Potentaten nicht allerdings haben oder etwann es mit eygenem Gewalt wider das Hauß Oesterreich zu völligem rühigen Stand hart bringen möchten: Im Fall sie aber mit beyden Königreichen vnnd Erbländern / auß beharrlichen Extremitäten die Cron Böhmen mit Zuziehung deß Siebenbürgischen von der Porten gantz dependirenden Fürstens Hülff vermeynten zubehaupten / vnnd die abalienation dieser Königreich wider Jhre Mayest. vnnd dero Hauß so weit fürgebrochen / daß sie lieber vnder jhres vnd der Christenheit Erbfeindes Protection / Dominat vnnd Superiorität leben / vnnd nicht allein sich / sondern auch das Römische Reich also in die Subjection bringen / alle gütliche Handtlungen beyseiths setzen / als guten consiliis folgen / die desperat Resolutiones fallen lassen / oder in jhrer Libertät / bey jhren Privilegien / Stand / Ansehen / Weib vnnd Kindern / vnder einem Christlichen frommen Haupt vnd Vatter verharren wolte / so hette J. Königl. Würd. wohl zuerwegen / wie tapffer der Christliche Held / Hertzog Philips Pfaltzgraff / nicht vor so gar langer Zeit die Statt Wien vnd dardurch diese commovirte vnnd vbrige Christliche Länder wider deß Erbfeinds grosse Macht errettet / denselben abgetrieben vnd jhm selber hierdurch bey der gantzen Christenheit vnnd allen Nachkommen einen vnsterblichen Nahmen Conservatoris, Defensoris vnnd Patris Patriae gemacht / entgegen auff jetzige Weiß bey besagter Christenheit Jh. Königl. Wür. einen ewigen Nachklang zuerwarten / daß wegen einer frembden / noch bey Lebzeiten deß vor Jhr gecrönten Königs / angemasten Cron / sie aller der Böhmen Thathandlungen genehm halten / vnnd nicht allein jhre eygene Erbländer / sondern auch das Römische Reich in so augenscheinliche Gefahr setzen / dem Erbfeindt darzu die Thür eröffnen / sich einen ansehenlichen Churfürsten / sampt derselben Hochheit / Ehr / Würden vnd Libertät in desselben Feinds Protection mit ebenmässiger schwerer Condition vnnd der Consequentz / wie die Fürsten in Siebenbürgen / Moldaw vnnd Walachey stecken / von der Porten dependiren / sich daselbs Bescheidts erholen / vnd Erlaubnuß suchen / keiner rühigen Regierung sich getrösten / viel weniger auff einige Weiß sicher seyn solte vnnd würde / daß nicht J. Königl. W. eben das / was der Kayserl. Mayest. in Böhmen / oder was gemeiniglich jetztgedachten Moldawischen / Walachischen vnd Siebenbürgischen Temporal Fürsten / von besagter Ottomannischen Porten noch möchte begegnen.

Verhoffete demnach vnzweiffentlich / es würden die obangeregte vnnd mehr andere getrewe Erinnerungen statt finden / Jh. Königl. W. dieselbe gegen denen / dardurch sie bißhero zu gegenwertigem Stand verleithet / vnd mann Jhro vermuthlich mit passionirten sorglichen vnnd nicht wol gegründten persuasionibus noch starck einbildete / conferiren / den Vbelstand / vnd was darauß entspringe behertzigen / gutem Rath folgen / vnnd sich hierinn also erweisen / wie es Jhro eygnete vnnd die gemeine Wolfahrt / deßgleichen der nothleidenden Christenheit eusserster Gefahr erfordete / auch sie nicht weniger / als obbesagter Jhr Vetter Pfaltzgraff Philips einen vnsterblichen Nahmen Defensoris Patriae contra immanissimum Turcam & eius progressus erlangen möchten: mit der ferrnern Anzeig / da deme zugegen / man wie bißhero dannoch verfahren / einen Türckischen Vasallen Bethlen Gaborn seinen der Kayserl. Mayest. anderwerten / auch bey jhme selbst schrifftlichen Betrohungen nach anziehen / dardurch das Römische Reich / vnnd andere benachbarte Länder movirt / die Kayserliche Mayest. vnd das Vatterlandt in noch mehrere Gefahr geführt / auch er neben andern treuwen Potentaten / Chur-Fürsten vnd Ständen von Jhrer Kayserlichen Mayest. vermög geleisteter vnnd dem ordentlich vorgesetzten Haupt gebührender Pflicht auffgefordert würden / oder es zu völligen desperat consiliis gelangen solte / daß er als dann sich schuldig erkenne / Jhrer Mayest. vnnd dem gemeinen Vatterlandt / so viel es seyn köndte / zu helffen vnd zurathen: Jhr. Kön. Wür. ersuchend / wolte diese trewe / auffrichtige / sorgfältige Erjnnerungen / darzu jhn die Lieb zu Jhr vnnd gemeiner Wolfahrt zwinge / wie sie recht vnd wolgemeint / auffnehmen / etc.

Convent der Ligistẽ zu Würtzburg vnd was darbey deliberirt. Im Februario hielten die Ligisten eine Zusammenkunfft zu Würtzburg / darbey die Propositions-Puncten / darüber die deliberationes angestellet / nachgesetzten Inhalts gewesen;

1. Demnach dem gantzen Catholischen Wesen mercklich grosser Nachtheil vnnd Schaden zugezogen würde / wann das Königreich Böheimb auß der Catholischen Händen kommen solte / so were zubedencken / ob vnnd welcher Gestalt sich deß Böhmischen Wesens anzunehmen.

2. Obman sich wol vermög Aichstädtischen Bundts Receß biß anhero in Defension vnnd Verfassung gehalten / so wolle doch solches nicht erklecklich seyn / derowegen zu berathschlagen / welcher Gestalt man sich in etwas mehrere vnnd stärckere Verfassung stellen möge / so wol zur Defension / als der Kayserl. Mayest. vnd dem Catholischen Wesen zum besten / sintemahl es vmb desselben Erhaltung zuthun / vnnd nicht mehr in der Catholischen Händen siehe / Frieden zuhalten oder nicht.

3. Wie solche ferrnere Bereitschafft in das Werck zurichten / vnd die verglichene Anzahl zu Roß vnd Fuß / sampt dem Artollerey Wesen zuerhalten / so lang der Krieg weret: vnd demnach sich befinde / daß der Stände Cammer-Gefäll nicht bastant / were zubedencken / ob nicht eine decimation aller Canonicorum & aliorum Clericorum anzustellen / vnd obs rahtsamb.

4. Wie sich dißmal ein jeder Stand an Mu-

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dem andern deprimirt / ein                      andere Form der Regierung vnd wol gar eine Subjection frembden Dominats                      eingeführet werden / auch Jh. Kön. W. den Beyfall zu Behauptung Jhrer jetzigen                      Praetension bey andern hohen Potentaten nicht allerdings haben oder etwann es                      mit eygenem Gewalt wider das Hauß Oesterreich zu völligem rühigen Stand hart                      bringen möchten: Im Fall sie aber mit beyden Königreichen vnnd Erbländern / auß                      beharrlichen Extremitäten die Cron Böhmen mit Zuziehung deß Siebenbürgischen von                      der Porten gantz dependirenden Fürstens Hülff vermeynten zubehaupten / vnnd die                      abalienation dieser Königreich wider Jhre Mayest. vnnd dero Hauß so weit                      fürgebrochen / daß sie lieber vnder jhres vnd der Christenheit Erbfeindes                      Protection / Dominat vnnd Superiorität leben / vnnd nicht allein sich / sondern                      auch das Römische Reich also in die Subjection bringen / alle gütliche                      Handtlungen beyseiths setzen / als guten consiliis folgen / die desperat                      Resolutiones fallen lassen / oder in jhrer Libertät / bey jhren Privilegien /                      Stand / Ansehen / Weib vnnd Kindern / vnder einem Christlichen frommen Haupt vnd                      Vatter verharren wolte / so hette J. Königl. Würd. wohl zuerwegen / wie tapffer                      der Christliche Held / Hertzog Philips Pfaltzgraff / nicht vor so gar langer                      Zeit die Statt Wien vnd dardurch diese commovirte vnnd vbrige Christliche Länder                      wider deß Erbfeinds grosse Macht errettet / denselben abgetrieben vnd jhm selber                      hierdurch bey der gantzen Christenheit vnnd allen Nachkommen einen vnsterblichen                      Nahmen Conservatoris, Defensoris vnnd Patris Patriae gemacht / entgegen auff                      jetzige Weiß bey besagter Christenheit Jh. Königl. Wür. einen ewigen Nachklang                      zuerwarten / daß wegen einer frembden / noch bey Lebzeiten deß vor Jhr gecrönten                      Königs / angemasten Cron / sie aller der Böhmen Thathandlungen genehm halten /                      vnnd nicht allein jhre eygene Erbländer / sondern auch das Römische Reich in so                      augenscheinliche Gefahr setzen / dem Erbfeindt darzu die Thür eröffnen / sich                      einen ansehenlichen Churfürsten / sampt derselben Hochheit / Ehr / Würden vnd                      Libertät in desselben Feinds Protection mit ebenmässiger schwerer Condition vnnd                      der Consequentz / wie die Fürsten in Siebenbürgen / Moldaw vnnd Walachey stecken                      / von der Porten dependiren / sich daselbs Bescheidts erholen / vnd Erlaubnuß                      suchen / keiner rühigen Regierung sich getrösten / viel weniger auff einige Weiß                      sicher seyn solte vnnd würde / daß nicht J. Königl. W. eben das / was der                      Kayserl. Mayest. in Böhmen / oder was gemeiniglich jetztgedachten Moldawischen /                      Walachischen vnd Siebenbürgischen Temporal Fürsten / von besagter Ottomannischen                      Porten noch möchte begegnen.</p>
          <p>Verhoffete demnach vnzweiffentlich / es würden die obangeregte vnnd mehr andere                      getrewe Erinnerungen statt finden / Jh. Königl. W. dieselbe gegen denen /                      dardurch sie bißhero zu gegenwertigem Stand verleithet / vnd mann Jhro                      vermuthlich mit passionirten sorglichen vnnd nicht wol gegründten persuasionibus                      noch starck einbildete / conferiren / den Vbelstand / vnd was darauß entspringe                      behertzigen / gutem Rath folgen / vnnd sich hierinn also erweisen / wie es Jhro                      eygnete vnnd die gemeine Wolfahrt / deßgleichen der nothleidenden Christenheit                      eusserster Gefahr erfordete / auch sie nicht weniger / als obbesagter Jhr Vetter                      Pfaltzgraff Philips einen vnsterblichen Nahmen Defensoris Patriae contra                      immanissimum Turcam &amp; eius progressus erlangen möchten: mit der ferrnern                      Anzeig / da deme zugegen / man wie bißhero dannoch verfahren / einen Türckischen                      Vasallen Bethlen Gaborn seinen der Kayserl. Mayest. anderwerten / auch bey jhme                      selbst schrifftlichen Betrohungen nach anziehen / dardurch das Römische Reich /                      vnnd andere benachbarte Länder movirt / die Kayserliche Mayest. vnd das                      Vatterlandt in noch mehrere Gefahr geführt / auch er neben andern treuwen                      Potentaten / Chur-Fürsten vnd Ständen von Jhrer Kayserlichen Mayest. vermög                      geleisteter vnnd dem ordentlich vorgesetzten Haupt gebührender Pflicht                      auffgefordert würden / oder es zu völligen desperat consiliis gelangen solte /                      daß er als dann sich schuldig erkenne / Jhrer Mayest. vnnd dem gemeinen                      Vatterlandt / so viel es seyn köndte / zu helffen vnd zurathen: Jhr. Kön. Wür.                      ersuchend / wolte diese trewe / auffrichtige / sorgfältige Erjnnerungen / darzu                      jhn die Lieb zu Jhr vnnd gemeiner Wolfahrt zwinge / wie sie recht vnd wolgemeint                      / auffnehmen / etc.</p>
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          <p>1. Demnach dem gantzen Catholischen Wesen mercklich grosser Nachtheil vnnd                      Schaden zugezogen würde / wann das Königreich Böheimb auß der Catholischen                      Händen kommen solte / so were zubedencken / ob vnnd welcher Gestalt sich deß                      Böhmischen Wesens anzunehmen.</p>
          <p>2. Obman sich wol vermög Aichstädtischen Bundts Receß biß anhero in Defension                      vnnd Verfassung gehalten / so wolle doch solches nicht erklecklich seyn /                      derowegen zu berathschlagen / welcher Gestalt man sich in etwas mehrere vnnd                      stärckere Verfassung stellen möge / so wol zur Defension / als der Kayserl.                      Mayest. vnd dem Catholischen Wesen zum besten / sintemahl es vmb desselben                      Erhaltung zuthun / vnnd nicht mehr in der Catholischen Händen siehe / Frieden                      zuhalten oder nicht.</p>
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[364/0415] dem andern deprimirt / ein andere Form der Regierung vnd wol gar eine Subjection frembden Dominats eingeführet werden / auch Jh. Kön. W. den Beyfall zu Behauptung Jhrer jetzigen Praetension bey andern hohen Potentaten nicht allerdings haben oder etwann es mit eygenem Gewalt wider das Hauß Oesterreich zu völligem rühigen Stand hart bringen möchten: Im Fall sie aber mit beyden Königreichen vnnd Erbländern / auß beharrlichen Extremitäten die Cron Böhmen mit Zuziehung deß Siebenbürgischen von der Porten gantz dependirenden Fürstens Hülff vermeynten zubehaupten / vnnd die abalienation dieser Königreich wider Jhre Mayest. vnnd dero Hauß so weit fürgebrochen / daß sie lieber vnder jhres vnd der Christenheit Erbfeindes Protection / Dominat vnnd Superiorität leben / vnnd nicht allein sich / sondern auch das Römische Reich also in die Subjection bringen / alle gütliche Handtlungen beyseiths setzen / als guten consiliis folgen / die desperat Resolutiones fallen lassen / oder in jhrer Libertät / bey jhren Privilegien / Stand / Ansehen / Weib vnnd Kindern / vnder einem Christlichen frommen Haupt vnd Vatter verharren wolte / so hette J. Königl. Würd. wohl zuerwegen / wie tapffer der Christliche Held / Hertzog Philips Pfaltzgraff / nicht vor so gar langer Zeit die Statt Wien vnd dardurch diese commovirte vnnd vbrige Christliche Länder wider deß Erbfeinds grosse Macht errettet / denselben abgetrieben vnd jhm selber hierdurch bey der gantzen Christenheit vnnd allen Nachkommen einen vnsterblichen Nahmen Conservatoris, Defensoris vnnd Patris Patriae gemacht / entgegen auff jetzige Weiß bey besagter Christenheit Jh. Königl. Wür. einen ewigen Nachklang zuerwarten / daß wegen einer frembden / noch bey Lebzeiten deß vor Jhr gecrönten Königs / angemasten Cron / sie aller der Böhmen Thathandlungen genehm halten / vnnd nicht allein jhre eygene Erbländer / sondern auch das Römische Reich in so augenscheinliche Gefahr setzen / dem Erbfeindt darzu die Thür eröffnen / sich einen ansehenlichen Churfürsten / sampt derselben Hochheit / Ehr / Würden vnd Libertät in desselben Feinds Protection mit ebenmässiger schwerer Condition vnnd der Consequentz / wie die Fürsten in Siebenbürgen / Moldaw vnnd Walachey stecken / von der Porten dependiren / sich daselbs Bescheidts erholen / vnd Erlaubnuß suchen / keiner rühigen Regierung sich getrösten / viel weniger auff einige Weiß sicher seyn solte vnnd würde / daß nicht J. Königl. W. eben das / was der Kayserl. Mayest. in Böhmen / oder was gemeiniglich jetztgedachten Moldawischen / Walachischen vnd Siebenbürgischen Temporal Fürsten / von besagter Ottomannischen Porten noch möchte begegnen. Verhoffete demnach vnzweiffentlich / es würden die obangeregte vnnd mehr andere getrewe Erinnerungen statt finden / Jh. Königl. W. dieselbe gegen denen / dardurch sie bißhero zu gegenwertigem Stand verleithet / vnd mann Jhro vermuthlich mit passionirten sorglichen vnnd nicht wol gegründten persuasionibus noch starck einbildete / conferiren / den Vbelstand / vnd was darauß entspringe behertzigen / gutem Rath folgen / vnnd sich hierinn also erweisen / wie es Jhro eygnete vnnd die gemeine Wolfahrt / deßgleichen der nothleidenden Christenheit eusserster Gefahr erfordete / auch sie nicht weniger / als obbesagter Jhr Vetter Pfaltzgraff Philips einen vnsterblichen Nahmen Defensoris Patriae contra immanissimum Turcam & eius progressus erlangen möchten: mit der ferrnern Anzeig / da deme zugegen / man wie bißhero dannoch verfahren / einen Türckischen Vasallen Bethlen Gaborn seinen der Kayserl. Mayest. anderwerten / auch bey jhme selbst schrifftlichen Betrohungen nach anziehen / dardurch das Römische Reich / vnnd andere benachbarte Länder movirt / die Kayserliche Mayest. vnd das Vatterlandt in noch mehrere Gefahr geführt / auch er neben andern treuwen Potentaten / Chur-Fürsten vnd Ständen von Jhrer Kayserlichen Mayest. vermög geleisteter vnnd dem ordentlich vorgesetzten Haupt gebührender Pflicht auffgefordert würden / oder es zu völligen desperat consiliis gelangen solte / daß er als dann sich schuldig erkenne / Jhrer Mayest. vnnd dem gemeinen Vatterlandt / so viel es seyn köndte / zu helffen vnd zurathen: Jhr. Kön. Wür. ersuchend / wolte diese trewe / auffrichtige / sorgfältige Erjnnerungen / darzu jhn die Lieb zu Jhr vnnd gemeiner Wolfahrt zwinge / wie sie recht vnd wolgemeint / auffnehmen / etc. Im Februario hielten die Ligisten eine Zusammenkunfft zu Würtzburg / darbey die Propositions-Puncten / darüber die deliberationes angestellet / nachgesetzten Inhalts gewesen; Convent der Ligistẽ zu Würtzburg vnd was darbey deliberirt. 1. Demnach dem gantzen Catholischen Wesen mercklich grosser Nachtheil vnnd Schaden zugezogen würde / wann das Königreich Böheimb auß der Catholischen Händen kommen solte / so were zubedencken / ob vnnd welcher Gestalt sich deß Böhmischen Wesens anzunehmen. 2. Obman sich wol vermög Aichstädtischen Bundts Receß biß anhero in Defension vnnd Verfassung gehalten / so wolle doch solches nicht erklecklich seyn / derowegen zu berathschlagen / welcher Gestalt man sich in etwas mehrere vnnd stärckere Verfassung stellen möge / so wol zur Defension / als der Kayserl. Mayest. vnd dem Catholischen Wesen zum besten / sintemahl es vmb desselben Erhaltung zuthun / vnnd nicht mehr in der Catholischen Händen siehe / Frieden zuhalten oder nicht. 3. Wie solche ferrnere Bereitschafft in das Werck zurichten / vnd die verglichene Anzahl zu Roß vnd Fuß / sampt dem Artollerey Wesen zuerhalten / so lang der Krieg weret: vnd demnach sich befinde / daß der Stände Cammer-Gefäll nicht bastant / were zubedencken / ob nicht eine decimation aller Canonicorum & aliorum Clericorum anzustellen / vnd obs rahtsamb. 4. Wie sich dißmal ein jeder Stand an Mu-

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 364. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/415>, abgerufen am 22.11.2024.