Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.thätlichkeiten weren / mit denen man jhm vnd den Catholischen / auch wohl andern bißdahero noch rühigen Ständen / wider alles sinceriren vnd erbieten / feindlich zu setzte / zu nothwendiger Defension zwinge / auch wie man vermuthen möchte / das in Böhmen / Vngarn vnnd denen Erbländern angezündte Fewer / von dannen zu derselben Vortheil gar ins Römische Reich zu desselben Dissolution zu divertiren gemeynt / er aber bißhero alle actiones, Versicherung vnnd consilia nur zu Widerbringung gemeinen Friedens / vorigen deß Reichs vnnd der auffgestandenen Länder Wolstandt vnnd abwendung grosser Gefahr gerichtet / allenthalben mehrere motus, in Hoffnung gänzlicher Accommodation verhindert / sich wegen erzeigten Despect vnnd Auffhalt / zu keinem andern bewegen / auch durchauß nit / was jmmer zu gleichem Recht / der Billigkeit / Fried vnnd Einigkeit mit Ermahnen vnd Erjnnerungen außzurichten / an sich erwinden lassen / insonderheit es auch mit Jhrer Kön. W. jederzeit Trew vnd wol gemeynt / doch dasselbe nit länger also bestehen / sondern man selbst mehrere Weiterung erwecken wolte / so bezeugete er vor Gott vnd der Welt / daß er seines theils daran / vnnd was darauß erfolgete / vnschuldig / vnd da er andere Resolutiones fassen müste / würde er dardurch gar nicht alles schwerer machen / mehrere Weiterung causiren / viel weniger jhr beyderseits gethanes sinceriren / vnd trewgemeynte Affection schwächen / sondern allein sich vnd die jhm Verwandte vor vnleidenlichem Beginnen vnnd feindtlichen Gewalt zuschützen / die Wolfahrt auch augenscheinlich Gefahr / darinn das Reich / sampt dessen Haupt vnd Gliedern geführt / in acht zunehmen / durch andere / welche dasselbe an jhn vnd andere brächten / vnd zu jnen sich nöthigten / gezwungen würden. Inmassen ohne Zweiffel J. May. vnd dero Hauß / denen er nicht Maß zugeben / absonderlich vnd wegen Verlust Jhrer Königreich vnd Erbländer / deßgleichen auch die Catholischen / Er vnd vermuchlich die jenigen / welchen diese Vnruhe nit lieb were / nicht vnder lassen würden / Jhres theils eben so wol / als Jhr Kön. W. mit jhren Confoederirten / Freunden vnd affectionirten / erlaubte Defensionsmittel zugebrauchen. J. Kön. W. ersuchte er nochmalen trewhertzig / sie wolle in Erwegung der Vmbständ / dahin gedencken / wie doch diesem Vbelstand / vnd wol gäntzlicher Revolution obgesagter Königr. vnd Länder vnd deß Römischen Reichs in continenti abgeholffen / vnd dieselbe zum wenigsten in den Stand / wie sie von den Vorfahren an sie kommen / auch sie aller seits in bestendigem Frieden / guter beharlicher Correspondentz / gemeiner Zusammensetzung wider alle die / so ein anders vor hetten / verbleiben Hertzogsin Bayern abermalig Abmahnungs-Schreiben an König Friderichen. köndten / etc. Demnach nun / vnerachtet solcher gewechselten Schrifften / sich keine Fridensmittel herfür thun wollen / sondern die Noth vnd Gefahr im Reich allenthalben je mehr vnnd mehr gewachsen vnd zugenommen / vnd Hertzog Maximilian bey so gestalten Sachen mit den Gedancken vmbzugehen angefangen / seinem Herrn / Käyser Ferdinands mit einer ansehenlichen Armee wider seine Widerwertige zu Hülff zukommen / hat er vnder dato den 5. May N. Cal. noch ein Ermahn- vnd Erinnerungs Schreiben an König Friderichen abgehen lassen / so folgenden Innhalts gewesen; Seine zu Jhrer Königl. W. vnd den jhrigen tragende Trew / gemeynte / auffrechte Affection / deßgleich jhre nahende Sipschafft / nicht weniger die zwischen ihnen vertrawliche Correspondentz / vnnd dann nicht allein beyder Königreich Vngarn vnd Böhmen / sampt deren incorporirten auch vbrigen Oesterreichischen Erb Ländern / sondern auch deß Reichs selbs / aller desselben Chur-Fürsten vnd Stände nunmehr fast zu gäntzlicher Ruin / auch Einführung deß Erbfeinds Dienstbarkeit vnd augenscheinliche Gefahr bewege Jhn / J. K. W. allen angenehmen Willen zuerweisen / auch so viel es nur sein köndte / an die Hand zu gehen / vber das jenige / so Jhrer Kön. W. vnd den jhrigen zu verstatten kommen möchte / auß offenem getrewem Gemüth Jhro seine Gedancken / wie einem wahren Freund gebührete / jederzeit vnnd so offt vonnöthen / zu eröffnen / darüber eins vnd das ander (sonderlich weil J. Kön. W. vielleicht Anfangs andere Concept / als jetzo der Effect wiese / imprimirt / vnd sie zu den gefasten Resolutionen veranlasset worden) zu Gemüth zuführen / alles zu dem End / damit obangeregtes Vnheil berührter Königreich / Erbländer vnd deß Reichs abgewendet / deßgleichen J. Kön. W. vnd die Jhrigen selbs vber deroselben nunmehr außgestandene Vngelegenheiten / Müh vnd Sorg vor noch weiterem Vngemach / vnd schweren Zuständen gesichert / offtermelte Königreich vnd Erbländer / ehe dieselben gantz erödet vnd in das Türckische Joch gerathen / wider zu friedlichem Wesen gebracht / das Röm. Reich Teutscher Nation / so die Vor-Eltern in seinem Flore auff sie transferirt / vnnd vor allen Volckern den Vorzug getragen / nicht eben zu jhren Zeiten durch sie / mit einem ewigen Schandflecken zum gäntzlichen Fall vnd Raub gerichtet / sondern jetzt / da verhoffentlich es noch Zeit were / die sorgliche consilia geändert / vnd von nun an salutaria an die Handt genommen würden. Dannenhero so bald J. Kön. W. jhm die newe auff sie gefallene Böhmische Wahl / vnd daß sie solche in Bedacht zögen vnd nicht so gleich resolviren köndten / communiciret / hette er gleich darauff den 24. Septemb. 1619. seines erachtens gantz erhebliche Vrsachen / warumb J. Kön. W. sich solcher Wahl entschlagen solten / derselben wolmeynend mit allen Vmbständen zugeschrieben / zwar also daß Jhr. Königl. W. selbsten solche Erjnnerung anderst nit auffgenommen / als daß sie auß auffrechtem Teutschem Hertzen / auch wolgelegten Fundament rechtschaffener Vertrawlichkeit / auß sonderbahrer Affection gegen jhro vnd dero Hauß / deßgleichen auß eyfericher Sorgfalt für Jh. Königl. W. vnnd das gemeine Wesen von jhm hergestossen / daß auch Jhro daran das jenige wider fahren sey / was sie von einem ge- thätlichkeiten weren / mit denen man jhm vnd den Catholischen / auch wohl andern bißdahero noch rühigen Ständen / wider alles sinceriren vnd erbieten / feindlich zu setzte / zu nothwendiger Defension zwinge / auch wie man vermuthen möchte / das in Böhmen / Vngarn vnnd denen Erbländern angezündte Fewer / von dannen zu derselben Vortheil gar ins Römische Reich zu desselben Dissolution zu divertiren gemeynt / er aber bißhero alle actiones, Versicherung vnnd consilia nur zu Widerbringung gemeinen Friedens / vorigen deß Reichs vnnd der auffgestandenen Länder Wolstandt vnnd abwendung grosser Gefahr gerichtet / allenthalben mehrere motus, in Hoffnung gänzlicher Accommodation verhindert / sich wegen erzeigten Despect vnnd Auffhalt / zu keinem andern bewegen / auch durchauß nit / was jmmer zu gleichem Recht / der Billigkeit / Fried vnnd Einigkeit mit Ermahnen vnd Erjnnerungen außzurichten / an sich erwinden lassen / insonderheit es auch mit Jhrer Kön. W. jederzeit Trew vnd wol gemeynt / doch dasselbe nit länger also bestehẽ / sondern man selbst mehrere Weiterung erweckẽ wolte / so bezeugete er vor Gott vnd der Welt / daß er seines theils daran / vnnd was darauß erfolgete / vnschuldig / vnd da er andere Resolutiones fassen müste / würde er dardurch gar nicht alles schwerer machen / mehrere Weiterung causiren / viel weniger jhr beyderseits gethanes sinceriren / vnd trewgemeynte Affection schwächen / sondern allein sich vnd die jhm Verwandte vor vnleidenlichem Beginnen vnnd feindtlichen Gewalt zuschützen / die Wolfahrt auch augenscheinlich Gefahr / darinn das Reich / sampt dessen Haupt vnd Gliedern geführt / in acht zunehmen / durch andere / welche dasselbe an jhn vnd andere brächten / vnd zu jnen sich nöthigten / gezwungen würden. Inmassen ohne Zweiffel J. May. vnd dero Hauß / denen er nicht Maß zugeben / absonderlich vnd wegen Verlust Jhrer Königreich vnd Erbländer / deßgleichen auch die Catholischen / Er vnd vermuchlich die jenigen / welchen diese Vnruhe nit lieb were / nicht vnder lassen würden / Jhres theils eben so wol / als Jhr Kön. W. mit jhren Confoederirten / Freunden vnd affectionirten / erlaubte Defensionsmittel zugebrauchen. J. Kön. W. ersuchte er nochmalen trewhertzig / sie wolle in Erwegung der Vmbständ / dahin gedencken / wie doch diesem Vbelstand / vñ wol gäntzlicher Revolution obgesagter Königr. vnd Länder vnd deß Römischen Reichs in continenti abgeholffen / vnd dieselbe zum wenigsten in dẽ Stãd / wie sie von den Vorfahren an sie kommen / auch sie aller seits in bestendigem Frieden / guter beharlicher Correspondentz / gemeiner Zusammensetzung wider alle die / so ein anders vor hetten / verbleiben Hertzogsin Bayern abermalig Abmahnungs-Schreiben an König Friderichẽ. köndten / etc. Demnach nun / vnerachtet solcher gewechselten Schrifften / sich keine Fridensmittel herfür thun wollen / sondern die Noth vnd Gefahr im Reich allenthalben je mehr vnnd mehr gewachsen vnd zugenommen / vnd Hertzog Maximilian bey so gestalten Sachen mit den Gedancken vmbzugehen angefangen / seinem Herrn / Käyser Ferdinands mit einer ansehenlichen Armee wider seine Widerwertige zu Hülff zukommen / hat er vnder dato den 5. May N. Cal. noch ein Ermahn- vnd Erinnerungs Schreiben an König Friderichen abgehen lassen / so folgenden Innhalts gewesen; Seine zu Jhrer Königl. W. vnd den jhrigen tragende Trew / gemeynte / auffrechte Affection / deßgleich jhre nahende Sipschafft / nicht weniger die zwischen ihnen vertrawliche Correspondentz / vnnd dann nicht allein beyder Königreich Vngarn vnd Böhmen / sampt deren incorporirten auch vbrigen Oesterreichischen Erb Ländern / sondern auch deß Reichs selbs / aller desselben Chur-Fürsten vnd Stände nunmehr fast zu gäntzlicher Ruin / auch Einführung deß Erbfeinds Dienstbarkeit vñ augenscheinliche Gefahr bewege Jhn / J. K. W. allen angenehmen Willen zuerweisen / auch so viel es nur sein köndte / an die Hand zu gehen / vber das jenige / so Jhrer Kön. W. vnd den jhrigen zu verstatten kommen möchte / auß offenem getrewem Gemüth Jhro seine Gedancken / wie einem wahren Freund gebührete / jederzeit vnnd so offt vonnöthen / zu eröffnen / darüber eins vnd das ander (sonderlich weil J. Kön. W. vielleicht Anfangs andere Concept / als jetzo der Effect wiese / imprimirt / vnd sie zu den gefasten Resolutionen veranlasset worden) zu Gemüth zuführen / alles zu dem End / damit obangeregtes Vnheil berührter Königreich / Erbländer vnd deß Reichs abgewendet / deßgleichen J. Kön. W. vnd die Jhrigen selbs vber deroselben nunmehr außgestandene Vngelegenheiten / Müh vnd Sorg vor noch weiterem Vngemach / vnd schweren Zuständen gesichert / offtermelte Königreich vnd Erbländer / ehe dieselben gantz erödet vnd in das Türckische Joch gerathen / wider zu friedlichem Wesen gebracht / das Röm. Reich Teutscher Nation / so die Vor-Eltern in seinem Flore auff sie transferirt / vnnd vor allen Volckern den Vorzug getragen / nicht eben zu jhren Zeiten durch sie / mit einem ewigen Schandflecken zum gäntzlichen Fall vnd Raub gerichtet / sondern jetzt / da verhoffentlich es noch Zeit were / die sorgliche consilia geändert / vnd von nun an salutaria an die Handt genommen würden. Dannenhero so bald J. Kön. W. jhm die newe auff sie gefallene Böhmische Wahl / vnd daß sie solche in Bedacht zögen vnd nicht so gleich resolviren köndten / communiciret / hette er gleich darauff den 24. Septemb. 1619. seines erachtens gantz erhebliche Vrsachen / warumb J. Kön. W. sich solcher Wahl entschlagen solten / derselben wolmeynend mit allen Vmbständen zugeschrieben / zwar also daß Jhr. Königl. W. selbsten solche Erjnnerung anderst nit auffgenommen / als daß sie auß auffrechtem Teutschem Hertzen / auch wolgelegten Fundament rechtschaffener Vertrawlichkeit / auß sonderbahrer Affection gegen jhro vnd dero Hauß / deßgleichen auß eyfericher Sorgfalt für Jh. Königl. W. vnnd das gemeine Wesen von jhm hergestossen / daß auch Jhro daran das jenige wider fahren sey / was sie von einem ge- <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0413" n="362"/> thätlichkeiten weren / mit denen man jhm vnd den Catholischen / auch wohl andern bißdahero noch rühigen Ständen / wider alles sinceriren vnd erbieten / feindlich zu setzte / zu nothwendiger Defension zwinge / auch wie man vermuthen möchte / das in Böhmen / Vngarn vnnd denen Erbländern angezündte Fewer / von dannen zu derselben Vortheil gar ins Römische Reich zu desselben Dissolution zu divertiren gemeynt / er aber bißhero alle actiones, Versicherung vnnd consilia nur zu Widerbringung gemeinen Friedens / vorigen deß Reichs vnnd der auffgestandenen Länder Wolstandt vnnd abwendung grosser Gefahr gerichtet / allenthalben mehrere motus, in Hoffnung gänzlicher Accommodation verhindert / sich wegen erzeigten Despect vnnd Auffhalt / zu keinem andern bewegen / auch durchauß nit / was jmmer zu gleichem Recht / der Billigkeit / Fried vnnd Einigkeit mit Ermahnen vnd Erjnnerungen außzurichten / an sich erwinden lassen / insonderheit es auch mit Jhrer Kön. W. jederzeit Trew vnd wol gemeynt / doch dasselbe nit länger also bestehẽ / sondern man selbst mehrere Weiterung erweckẽ wolte / so bezeugete er vor Gott vnd der Welt / daß er seines theils daran / vnnd was darauß erfolgete / vnschuldig / vnd da er andere Resolutiones fassen müste / würde er dardurch gar nicht alles schwerer machen / mehrere Weiterung causiren / viel weniger jhr beyderseits gethanes sinceriren / vnd trewgemeynte Affection schwächen / sondern allein sich vnd die jhm Verwandte vor vnleidenlichem Beginnen vnnd feindtlichen Gewalt zuschützen / die Wolfahrt auch augenscheinlich Gefahr / darinn das Reich / sampt dessen Haupt vnd Gliedern geführt / in acht zunehmen / durch andere / welche dasselbe an jhn vnd andere brächten / vnd zu jnen sich nöthigten / gezwungen würden. Inmassen ohne Zweiffel J. May. vnd dero Hauß / denen er nicht Maß zugeben / absonderlich vnd wegen Verlust Jhrer Königreich vnd Erbländer / deßgleichen auch die Catholischen / Er vnd vermuchlich die jenigen / welchen diese Vnruhe nit lieb were / nicht vnder lassen würden / Jhres theils eben so wol / als Jhr Kön. W. mit jhren Confoederirten / Freunden vnd affectionirten / erlaubte Defensionsmittel zugebrauchen.</p> <p>J. Kön. W. ersuchte er nochmalen trewhertzig / sie wolle in Erwegung der Vmbständ / dahin gedencken / wie doch diesem Vbelstand / vñ wol gäntzlicher Revolution obgesagter Königr. vnd Länder vnd deß Römischen Reichs in continenti abgeholffen / vnd dieselbe zum wenigsten in dẽ Stãd / wie sie von den Vorfahren an sie kommen / auch sie aller seits in bestendigem Frieden / guter beharlicher Correspondentz / gemeiner Zusammensetzung wider alle die / so ein anders vor hetten / verbleiben <note place="left">Hertzogsin Bayern abermalig Abmahnungs-Schreiben an König Friderichẽ.</note> köndten / etc.</p> <p>Demnach nun / vnerachtet solcher gewechselten Schrifften / sich keine Fridensmittel herfür thun wollen / sondern die Noth vnd Gefahr im Reich allenthalben je mehr vnnd mehr gewachsen vnd zugenommen / vnd Hertzog Maximilian bey so gestalten Sachen mit den Gedancken vmbzugehen angefangen / seinem Herrn / Käyser Ferdinands mit einer ansehenlichen Armee wider seine Widerwertige zu Hülff zukommen / hat er vnder dato den 5. May N. Cal. noch ein Ermahn- vnd Erinnerungs Schreiben an König Friderichen abgehen lassen / so folgenden Innhalts gewesen;</p> <p>Seine zu Jhrer Königl. W. vnd den jhrigen tragende Trew / gemeynte / auffrechte Affection / deßgleich jhre nahende Sipschafft / nicht weniger die zwischen ihnen vertrawliche Correspondentz / vnnd dann nicht allein beyder Königreich Vngarn vnd Böhmen / sampt deren incorporirten auch vbrigen Oesterreichischen Erb Ländern / sondern auch deß Reichs selbs / aller desselben Chur-Fürsten vnd Stände nunmehr fast zu gäntzlicher Ruin / auch Einführung deß Erbfeinds Dienstbarkeit vñ augenscheinliche Gefahr bewege Jhn / J. K. W. allen angenehmen Willen zuerweisen / auch so viel es nur sein köndte / an die Hand zu gehen / vber das jenige / so Jhrer Kön. W. vnd den jhrigen zu verstatten kommen möchte / auß offenem getrewem Gemüth Jhro seine Gedancken / wie einem wahren Freund gebührete / jederzeit vnnd so offt vonnöthen / zu eröffnen / darüber eins vnd das ander (sonderlich weil J. Kön. W. vielleicht Anfangs andere Concept / als jetzo der Effect wiese / imprimirt / vnd sie zu den gefasten Resolutionen veranlasset worden) zu Gemüth zuführen / alles zu dem End / damit obangeregtes Vnheil berührter Königreich / Erbländer vnd deß Reichs abgewendet / deßgleichen J. Kön. W. vnd die Jhrigen selbs vber deroselben nunmehr außgestandene Vngelegenheiten / Müh vnd Sorg vor noch weiterem Vngemach / vnd schweren Zuständen gesichert / offtermelte Königreich vnd Erbländer / ehe dieselben gantz erödet vnd in das Türckische Joch gerathen / wider zu friedlichem Wesen gebracht / das Röm. Reich Teutscher Nation / so die Vor-Eltern in seinem Flore auff sie transferirt / vnnd vor allen Volckern den Vorzug getragen / nicht eben zu jhren Zeiten durch sie / mit einem ewigen Schandflecken zum gäntzlichen Fall vnd Raub gerichtet / sondern jetzt / da verhoffentlich es noch Zeit were / die sorgliche consilia geändert / vnd von nun an salutaria an die Handt genommen würden.</p> <p>Dannenhero so bald J. Kön. W. jhm die newe auff sie gefallene Böhmische Wahl / vnd daß sie solche in Bedacht zögen vnd nicht so gleich resolviren köndten / communiciret / hette er gleich darauff den 24. Septemb. 1619. seines erachtens gantz erhebliche Vrsachen / warumb J. Kön. W. sich solcher Wahl entschlagen solten / derselben wolmeynend mit allen Vmbständen zugeschrieben / zwar also daß Jhr. Königl. W. selbsten solche Erjnnerung anderst nit auffgenommen / als daß sie auß auffrechtem Teutschem Hertzen / auch wolgelegten Fundament rechtschaffener Vertrawlichkeit / auß sonderbahrer Affection gegen jhro vnd dero Hauß / deßgleichen auß eyfericher Sorgfalt für Jh. Königl. W. vnnd das gemeine Wesen von jhm hergestossen / daß auch Jhro daran das jenige wider fahren sey / was sie von einem ge- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [362/0413]
thätlichkeiten weren / mit denen man jhm vnd den Catholischen / auch wohl andern bißdahero noch rühigen Ständen / wider alles sinceriren vnd erbieten / feindlich zu setzte / zu nothwendiger Defension zwinge / auch wie man vermuthen möchte / das in Böhmen / Vngarn vnnd denen Erbländern angezündte Fewer / von dannen zu derselben Vortheil gar ins Römische Reich zu desselben Dissolution zu divertiren gemeynt / er aber bißhero alle actiones, Versicherung vnnd consilia nur zu Widerbringung gemeinen Friedens / vorigen deß Reichs vnnd der auffgestandenen Länder Wolstandt vnnd abwendung grosser Gefahr gerichtet / allenthalben mehrere motus, in Hoffnung gänzlicher Accommodation verhindert / sich wegen erzeigten Despect vnnd Auffhalt / zu keinem andern bewegen / auch durchauß nit / was jmmer zu gleichem Recht / der Billigkeit / Fried vnnd Einigkeit mit Ermahnen vnd Erjnnerungen außzurichten / an sich erwinden lassen / insonderheit es auch mit Jhrer Kön. W. jederzeit Trew vnd wol gemeynt / doch dasselbe nit länger also bestehẽ / sondern man selbst mehrere Weiterung erweckẽ wolte / so bezeugete er vor Gott vnd der Welt / daß er seines theils daran / vnnd was darauß erfolgete / vnschuldig / vnd da er andere Resolutiones fassen müste / würde er dardurch gar nicht alles schwerer machen / mehrere Weiterung causiren / viel weniger jhr beyderseits gethanes sinceriren / vnd trewgemeynte Affection schwächen / sondern allein sich vnd die jhm Verwandte vor vnleidenlichem Beginnen vnnd feindtlichen Gewalt zuschützen / die Wolfahrt auch augenscheinlich Gefahr / darinn das Reich / sampt dessen Haupt vnd Gliedern geführt / in acht zunehmen / durch andere / welche dasselbe an jhn vnd andere brächten / vnd zu jnen sich nöthigten / gezwungen würden. Inmassen ohne Zweiffel J. May. vnd dero Hauß / denen er nicht Maß zugeben / absonderlich vnd wegen Verlust Jhrer Königreich vnd Erbländer / deßgleichen auch die Catholischen / Er vnd vermuchlich die jenigen / welchen diese Vnruhe nit lieb were / nicht vnder lassen würden / Jhres theils eben so wol / als Jhr Kön. W. mit jhren Confoederirten / Freunden vnd affectionirten / erlaubte Defensionsmittel zugebrauchen.
J. Kön. W. ersuchte er nochmalen trewhertzig / sie wolle in Erwegung der Vmbständ / dahin gedencken / wie doch diesem Vbelstand / vñ wol gäntzlicher Revolution obgesagter Königr. vnd Länder vnd deß Römischen Reichs in continenti abgeholffen / vnd dieselbe zum wenigsten in dẽ Stãd / wie sie von den Vorfahren an sie kommen / auch sie aller seits in bestendigem Frieden / guter beharlicher Correspondentz / gemeiner Zusammensetzung wider alle die / so ein anders vor hetten / verbleiben köndten / etc.
Hertzogsin Bayern abermalig Abmahnungs-Schreiben an König Friderichẽ. Demnach nun / vnerachtet solcher gewechselten Schrifften / sich keine Fridensmittel herfür thun wollen / sondern die Noth vnd Gefahr im Reich allenthalben je mehr vnnd mehr gewachsen vnd zugenommen / vnd Hertzog Maximilian bey so gestalten Sachen mit den Gedancken vmbzugehen angefangen / seinem Herrn / Käyser Ferdinands mit einer ansehenlichen Armee wider seine Widerwertige zu Hülff zukommen / hat er vnder dato den 5. May N. Cal. noch ein Ermahn- vnd Erinnerungs Schreiben an König Friderichen abgehen lassen / so folgenden Innhalts gewesen;
Seine zu Jhrer Königl. W. vnd den jhrigen tragende Trew / gemeynte / auffrechte Affection / deßgleich jhre nahende Sipschafft / nicht weniger die zwischen ihnen vertrawliche Correspondentz / vnnd dann nicht allein beyder Königreich Vngarn vnd Böhmen / sampt deren incorporirten auch vbrigen Oesterreichischen Erb Ländern / sondern auch deß Reichs selbs / aller desselben Chur-Fürsten vnd Stände nunmehr fast zu gäntzlicher Ruin / auch Einführung deß Erbfeinds Dienstbarkeit vñ augenscheinliche Gefahr bewege Jhn / J. K. W. allen angenehmen Willen zuerweisen / auch so viel es nur sein köndte / an die Hand zu gehen / vber das jenige / so Jhrer Kön. W. vnd den jhrigen zu verstatten kommen möchte / auß offenem getrewem Gemüth Jhro seine Gedancken / wie einem wahren Freund gebührete / jederzeit vnnd so offt vonnöthen / zu eröffnen / darüber eins vnd das ander (sonderlich weil J. Kön. W. vielleicht Anfangs andere Concept / als jetzo der Effect wiese / imprimirt / vnd sie zu den gefasten Resolutionen veranlasset worden) zu Gemüth zuführen / alles zu dem End / damit obangeregtes Vnheil berührter Königreich / Erbländer vnd deß Reichs abgewendet / deßgleichen J. Kön. W. vnd die Jhrigen selbs vber deroselben nunmehr außgestandene Vngelegenheiten / Müh vnd Sorg vor noch weiterem Vngemach / vnd schweren Zuständen gesichert / offtermelte Königreich vnd Erbländer / ehe dieselben gantz erödet vnd in das Türckische Joch gerathen / wider zu friedlichem Wesen gebracht / das Röm. Reich Teutscher Nation / so die Vor-Eltern in seinem Flore auff sie transferirt / vnnd vor allen Volckern den Vorzug getragen / nicht eben zu jhren Zeiten durch sie / mit einem ewigen Schandflecken zum gäntzlichen Fall vnd Raub gerichtet / sondern jetzt / da verhoffentlich es noch Zeit were / die sorgliche consilia geändert / vnd von nun an salutaria an die Handt genommen würden.
Dannenhero so bald J. Kön. W. jhm die newe auff sie gefallene Böhmische Wahl / vnd daß sie solche in Bedacht zögen vnd nicht so gleich resolviren köndten / communiciret / hette er gleich darauff den 24. Septemb. 1619. seines erachtens gantz erhebliche Vrsachen / warumb J. Kön. W. sich solcher Wahl entschlagen solten / derselben wolmeynend mit allen Vmbständen zugeschrieben / zwar also daß Jhr. Königl. W. selbsten solche Erjnnerung anderst nit auffgenommen / als daß sie auß auffrechtem Teutschem Hertzen / auch wolgelegten Fundament rechtschaffener Vertrawlichkeit / auß sonderbahrer Affection gegen jhro vnd dero Hauß / deßgleichen auß eyfericher Sorgfalt für Jh. Königl. W. vnnd das gemeine Wesen von jhm hergestossen / daß auch Jhro daran das jenige wider fahren sey / was sie von einem ge-
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