Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.welche gemeiniglich beyde Theil außrottete / nicht allein für jhre Person gantz außschlagen / sondern auch andere / die sie möchten davon abhalten / wie erin gleichem vrbietig J. Kön. W. ansuchen nach vnd auff das eyfferigst sich zubemühen / vnnd die Kays. M. beweglich zu bitten / daß sie allen rigoren linderte / den Gnadenweg vor allen Dingen der Billigkeit gemäß vorziehe / die Fortsetzung jhrer Bereitschafft vnd Einführung mehrern Kriegs Volcks / auch was der Krieg nach sich ziche jhres Theile einstelle / die mit dem Gabor auffgerichte Inducias nicht labefactiren liesse / der Zuversicht / weil die Verwüstung solcher schöner Länder niemand mehr / als eben jhrer M. vnd dero Hauß zu Schaden gereichte / auch jhrer ohne das sanfftmütigen angebornen Eygenschafft gantz zuwider / sie würden nicht allein alle extrema verhüten vnd den Ländern ad extrema keines Wegs Vrsach geben / sondern gute / ehrliche / sichere / annehmbliche Friedens Mittel Jhro nicht zu gegen seyn lassen. Allein würde vonnöthen seyn / daß dergleichen auch anderwerts vnd zwar erstlich zu Erzeigung der Begierde geschehe / vnd mann sich gleich also würcklich erzeigete / daß J. May. abnehme / daß J. Kön. Würde zu keinem andern End / als etwann vnderdessen die Macht zu stärcken vnd Jhre M. noch mehr zu enerviren gemeynt were. Im Fall man aber / wie bißhero Jhrer Mayest. zumuthen wolte / vor allen Dingen alle jhre Bereitschafft / so sie mit vnglaublichem Vnkosten / Mühe vnnd Arbeyt zuwegen gebracht / ab vnnd auß den Ländern zuführen / sie vnnd jhre Person aller Vorsehung zu entblösen / alles was wider sie aller Orthen gehandelt zubekräfftigen / vnnd sie dannoch deß jhrigen entsetzet bleiben solte / trüge er wol die Beysorg / J. May. würde dahin nicht zubewegen / sondern der Meynung seyn / daß der Anfang dessen durch die jenige gemacht werden solte / welche mit dem Fenster stürtzen vnd gewalthätiger Occupation darinn angefangen / in Erwegung / daß der Vernunfft / Billichkeit / Rechten vnd Reichs-Satzungen nach / keiner vngehört vnnd ohne ordentlichen Proceß also deß seinigen entsetzet werden / oder sich in gütliche Handtlung ehe er restituirt / einzulassen / oder mit gepfändter Hand zu tagen schuldig were. Wann solches geschehe / were er ferrner der Zuversicht / J. May. würde alsdann vor allen vnpartheyischen Chur-Fürsten vnnd Potentaten / der wider sie abgezogener Puncten halber Red vnnd Antwort geben / auch derselben Erkantnuß dulden / ob die verpflichte Ständ vnd Vnderthanen / oder Sie vnd dero Vorfahr / als das ordentlich declarirte / gesalbte / gekrönte / erkente Haupt / Herr vnd König zuviel oder zu wenig gethan / dergleichen Proceß / Deposition und Degradation verschuldet / ein andere Wahl vorgenommen werden können / auch solchen billichen Erkantnussen vnweigerlich statt thun. Er stellete zugleich zu Jhrer Kön. Würde gefallen / weil sie selbst sich auff obgemelte ehrliche annehmbliche Friedens Mittel ländeten / vnd mit jhm in auffrichtiger Teutsch vertrawlicher Correspondentz hierinn weiters zu communiciren sich anerböthen / ob jhro belieben wolte / zu dessen Folg mit ehistem etwas mehr ad specialia zugehen / vnd jhme dergleichen Friedens Mittel an die Hand zu geben / darauff er an gehörigem Orth nach Möglichkeit darzu rathen vnd helffen / vnd sich dasselb / vngespart einiger Vngelegenheit mit allem Fleiß angelegen seyn lassen wolte: Wo ferrn aber die Sach sich verweilen / die Extremitäten wie bißhero beharret / frembde vnd so gar die / welche mit deß Erbfeindts Wissen vnd Willen handeln müsten / sich darein schlagen / die von J. Kön. W. vnd den samptlichen Chur- vnnd Fürsten ordentlicher Weiß erwöhlte Kay. May. angefochten / auch er neben andern Christlichen Chur-Fürsten vnnd Ständen Jhrer Pflicht ermahnet würden / Sie dieselbe nicht lassen könten: Deßgleichen woferrn im Römischen Reich / wie bißhero verfahren / grosse Exercitus auß einem Gezirck in den andern durch Catholischer Stände Land mit derselben eusserstem Schaden / ohn einige Ersuchung vnd Leystung der auffgelegten Gebühr durchgeführt / einquartirt / von jhnen selbst Ordinantz / ohn alle Bezahlung gemacht / entgegen Jhrer May. vnnd der Catholischen Stände / vnd in specie jhme sein Volck nit allein in der Vnirten territoriis, sondern so gar ausser denselben / vnd in Jhrer May. oder andern Catholischen Landen auffgehalten werden wolte / wie dann der Marggraff von Baden (so er mit besonderm befrembden vernommen auß dem Fränckischen Krayß durch das Bistthun Speyr / vnd deß Hauses Oesterreich Landtsfürstliche territoria, obvermelter massen ohn Caution Begrüssung / Bezahlung deß Vnkostens mit der Vnderthanen höchstem Schaden / mit seinem vnderhabenden Kriegsvolck vnd Vereitschafften (denen bald andere mehr exercitus folgen solten) in das Elsaß geruckt / alda die offentliche Kayserliche Landtstraß verlegt / in frembden territoriis als zu Frehburg / Brysach / Ettenheimb / rc. auch sonsten der Orthen angestellte Defensions Versicherung gantz betrohlich abgeschafft / denselben wessen sie sich zuverhalten vorgeschrieben / dessen Volck biß an der Oesterreichischen Stätt Pforten streiffen / plündern / rauben / alles vnsicher machen / auff mehr andere Anschläg Andeutung thun / vnd sich außtrücklich vernehmen hetten lassen sollen / daß solches alles auß der Vnion / deren Jhr Kön. W. Haupt vnd Director / gemessenen Befelch / den er Marggraff mit darsetzung seiner Land vnd Leut zu exequiren resolvirt / geschehe / hinfüran allem Volck / arunter auch das Bayerische / wann es gleich der Vnirten Land nicht berührte / aller vnd so gar an frembden Orthen auffzuhalten / zu verhindern vnd auffzuschlagen / nicht anders als wann der Marggraff vnd die Vnirte in Teuschland Meister / vnd jederman / wessen sie sich zuverhalten / Ordnung vnnd Maß fürzuschreiben befugt were. Dannenhero vnnd da es nun diese Meynung haben würde / so hetten alle Vnpartheyische vnnd er selbst zuermessen / daß dieses nicht der Weg zu Frieden vnd Einigkeit / sondern offentliche Feind- welche gemeiniglich beyde Theil außrottete / nicht allein für jhre Person gantz außschlagen / sondern auch andere / die sie möchten davon abhalten / wie erin gleichem vrbietig J. Kön. W. ansuchen nach vnd auff das eyfferigst sich zubemühen / vnnd die Kays. M. beweglich zu bitten / daß sie allen rigorẽ linderte / den Gnadenweg vor allen Dingen der Billigkeit gemäß vorziehe / die Fortsetzung jhrer Bereitschafft vnd Einführung mehrern Kriegs Volcks / auch was der Krieg nach sich ziche jhres Theile einstelle / die mit dem Gabor auffgerichte Inducias nicht labefactiren liesse / der Zuversicht / weil die Verwüstung solcher schöner Länder niemand mehr / als eben jhrer M. vnd dero Hauß zu Schaden gereichte / auch jhrer ohne das sanfftmütigen angebornẽ Eygenschafft gantz zuwider / sie würden nicht allein alle extrema verhüten vnd den Ländern ad extrema keines Wegs Vrsach geben / sondern gute / ehrliche / sichere / annehmbliche Friedens Mittel Jhro nicht zu gegen seyn lassen. Allein würde vonnöthen seyn / daß dergleichen auch anderwerts vnd zwar erstlich zu Erzeigung der Begierde geschehe / vnd mann sich gleich also würcklich erzeigete / daß J. May. abnehme / daß J. Kön. Würde zu keinem andern End / als etwann vnderdessen die Macht zu stärcken vnd Jhre M. noch mehr zu enerviren gemeynt were. Im Fall man aber / wie bißhero Jhrer Mayest. zumuthen wolte / vor allen Dingen alle jhre Bereitschafft / so sie mit vnglaublichem Vnkosten / Mühe vnnd Arbeyt zuwegen gebracht / ab vnnd auß den Ländern zuführen / sie vnnd jhre Person aller Vorsehung zu entblösen / alles was wider sie aller Orthen gehandelt zubekräfftigen / vnnd sie dannoch deß jhrigen entsetzet bleiben solte / trüge er wol die Beysorg / J. May. würde dahin nicht zubewegen / sondern der Meynung seyn / daß der Anfang dessen durch die jenige gemacht werden solte / welche mit dem Fenster stürtzen vnd gewalthätiger Occupation darinn angefangen / in Erwegung / daß der Vernunfft / Billichkeit / Rechten vnd Reichs-Satzungen nach / keiner vngehört vnnd ohne ordentlichen Proceß also deß seinigen entsetzet werden / oder sich in gütliche Handtlung ehe er restituirt / einzulassen / oder mit gepfändter Hand zu tagen schuldig were. Wann solches geschehe / were er ferrner der Zuversicht / J. May. würde alsdann vor allen vnpartheyischen Chur-Fürsten vnnd Potentaten / der wider sie abgezogener Puncten halber Red vnnd Antwort geben / auch derselben Erkantnuß dulden / ob die verpflichte Ständ vnd Vnderthanen / oder Sie vnd dero Vorfahr / als das ordentlich declarirte / gesalbte / gekrönte / erkente Haupt / Herr vnd König zuviel oder zu wenig gethan / dergleichen Proceß / Deposition und Degradation verschuldet / ein andere Wahl vorgenommen werden können / auch solchen billichen Erkantnussen vnweigerlich statt thun. Er stellete zugleich zu Jhrer Kön. Würde gefallen / weil sie selbst sich auff obgemelte ehrliche annehmbliche Friedens Mittel ländeten / vnd mit jhm in auffrichtiger Teutsch vertrawlicher Correspondentz hierinn weiters zu communiciren sich anerböthen / ob jhro belieben wolte / zu dessen Folg mit ehistem etwas mehr ad specialia zugehen / vñ jhme dergleichen Friedens Mittel an die Hand zu geben / darauff er an gehörigem Orth nach Möglichkeit darzu rathen vnd helffen / vnd sich dasselb / vngespart einiger Vngelegenheit mit allem Fleiß angelegen seyn lassen wolte: Wo ferrn aber die Sach sich verweilen / die Extremitäten wie bißhero beharret / frembde vnd so gar die / welche mit deß Erbfeindts Wissen vnd Willen handeln müsten / sich darein schlagen / die von J. Kön. W. vnd den samptlichen Chur- vnnd Fürsten ordentlicher Weiß erwöhlte Kay. May. angefochten / auch er neben andern Christlichen Chur-Fürsten vnnd Ständen Jhrer Pflicht ermahnet würden / Sie dieselbe nicht lassen könten: Deßgleichen woferrn im Römischen Reich / wie bißhero verfahren / grosse Exercitus auß einem Gezirck in den andern durch Catholischer Stände Land mit derselben eusserstem Schaden / ohn einige Ersuchung vnd Leystung der auffgelegten Gebühr durchgeführt / einquartirt / von jhnen selbst Ordinantz / ohn alle Bezahlung gemacht / entgegen Jhrer May. vnnd der Catholischen Stände / vnd in specie jhme sein Volck nit allein in der Vnirten territoriis, sondern so gar ausser denselben / vnd in Jhrer May. oder andern Catholischen Landen auffgehalten werden wolte / wie dann der Marggraff von Baden (so er mit besonderm befrembden vernommẽ auß dem Fränckischen Krayß durch das Bistthũ Speyr / vñ deß Hauses Oesterreich Landtsfürstliche territoria, obvermelter massen ohn Caution Begrüssung / Bezahlung deß Vnkostens mit der Vnderthanen höchstem Schaden / mit seinem vnderhabenden Kriegsvolck vnd Vereitschafften (denen bald andere mehr exercitus folgen solten) in das Elsaß geruckt / alda die offentliche Kayserliche Landtstraß verlegt / in frembden territoriis als zu Frehburg / Brysach / Ettenheimb / rc. auch sonsten der Orthen angestellte Defensions Versicherung gantz betrohlich abgeschafft / denselben wessen sie sich zuverhalten vorgeschrieben / dessen Volck biß an der Oesterreichischen Stätt Pforten streiffen / plündern / rauben / alles vnsicher machen / auff mehr andere Anschläg Andeutung thũ / vnd sich außtrücklich vernehmen hetten lassen sollen / daß solches alles auß der Vnion / deren Jhr Kön. W. Haupt vnd Director / gemessenen Befelch / dẽ er Marggraff mit darsetzung seiner Land vnd Leut zu exequiren resolvirt / geschehe / hinfüran allem Volck / arunter auch das Bayerische / wañ es gleich der Vnirten Land nicht berührte / aller vnd so gar an frembden Orthen auffzuhalten / zu verhindern vnd auffzuschlagen / nicht anders als wann der Marggraff vñ die Vnirte in Teuschland Meister / vnd jederman / wessen sie sich zuverhalten / Ordnung vnnd Maß fürzuschreiben befugt were. Dannenhero vnnd da es nun diese Meynung haben würde / so hetten alle Vnpartheyische vnnd er selbst zuermessen / daß dieses nicht der Weg zu Frieden vnd Einigkeit / sondern offentliche Feind- <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0412" n="361"/> welche gemeiniglich beyde Theil außrottete / nicht allein für jhre Person gantz außschlagen / sondern auch andere / die sie möchten davon abhalten / wie erin gleichem vrbietig J. Kön. W. ansuchen nach vnd auff das eyfferigst sich zubemühen / vnnd die Kays. M. beweglich zu bitten / daß sie allen rigorẽ linderte / den Gnadenweg vor allen Dingen der Billigkeit gemäß vorziehe / die Fortsetzung jhrer Bereitschafft vnd Einführung mehrern Kriegs Volcks / auch was der Krieg nach sich ziche jhres Theile einstelle / die mit dem Gabor auffgerichte Inducias nicht labefactiren liesse / der Zuversicht / weil die Verwüstung solcher schöner Länder niemand mehr / als eben jhrer M. vnd dero Hauß zu Schaden gereichte / auch jhrer ohne das sanfftmütigen angebornẽ Eygenschafft gantz zuwider / sie würden nicht allein alle extrema verhüten vnd den Ländern ad extrema keines Wegs Vrsach geben / sondern gute / ehrliche / sichere / annehmbliche Friedens Mittel Jhro nicht zu gegen seyn lassen. Allein würde vonnöthen seyn / daß dergleichen auch anderwerts vnd zwar erstlich zu Erzeigung der Begierde geschehe / vnd mann sich gleich also würcklich erzeigete / daß J. May. abnehme / daß J. Kön. Würde zu keinem andern End / als etwann vnderdessen die Macht zu stärcken vnd Jhre M. noch mehr zu enerviren gemeynt were. Im Fall man aber / wie bißhero Jhrer Mayest. zumuthen wolte / vor allen Dingen alle jhre Bereitschafft / so sie mit vnglaublichem Vnkosten / Mühe vnnd Arbeyt zuwegen gebracht / ab vnnd auß den Ländern zuführen / sie vnnd jhre Person aller Vorsehung zu entblösen / alles was wider sie aller Orthen gehandelt zubekräfftigen / vnnd sie dannoch deß jhrigen entsetzet bleiben solte / trüge er wol die Beysorg / J. May. würde dahin nicht zubewegen / sondern der Meynung seyn / daß der Anfang dessen durch die jenige gemacht werden solte / welche mit dem Fenster stürtzen vnd gewalthätiger Occupation darinn angefangen / in Erwegung / daß der Vernunfft / Billichkeit / Rechten vnd Reichs-Satzungen nach / keiner vngehört vnnd ohne ordentlichen Proceß also deß seinigen entsetzet werden / oder sich in gütliche Handtlung ehe er restituirt / einzulassen / oder mit gepfändter Hand zu tagen schuldig were.</p> <p>Wann solches geschehe / were er ferrner der Zuversicht / J. May. würde alsdann vor allen vnpartheyischen Chur-Fürsten vnnd Potentaten / der wider sie abgezogener Puncten halber Red vnnd Antwort geben / auch derselben Erkantnuß dulden / ob die verpflichte Ständ vnd Vnderthanen / oder Sie vnd dero Vorfahr / als das ordentlich declarirte / gesalbte / gekrönte / erkente Haupt / Herr vnd König zuviel oder zu wenig gethan / dergleichen Proceß / Deposition und Degradation verschuldet / ein andere Wahl vorgenommen werden können / auch solchen billichen Erkantnussen vnweigerlich statt thun.</p> <p>Er stellete zugleich zu Jhrer Kön. Würde gefallen / weil sie selbst sich auff obgemelte ehrliche annehmbliche Friedens Mittel ländeten / vnd mit jhm in auffrichtiger Teutsch vertrawlicher Correspondentz hierinn weiters zu communiciren sich anerböthen / ob jhro belieben wolte / zu dessen Folg mit ehistem etwas mehr ad specialia zugehen / vñ jhme dergleichen Friedens Mittel an die Hand zu geben / darauff er an gehörigem Orth nach Möglichkeit darzu rathen vnd helffen / vnd sich dasselb / vngespart einiger Vngelegenheit mit allem Fleiß angelegen seyn lassen wolte: Wo ferrn aber die Sach sich verweilen / die Extremitäten wie bißhero beharret / frembde vnd so gar die / welche mit deß Erbfeindts Wissen vnd Willen handeln müsten / sich darein schlagen / die von J. Kön. W. vnd den samptlichen Chur- vnnd Fürsten ordentlicher Weiß erwöhlte Kay. May. angefochten / auch er neben andern Christlichen Chur-Fürsten vnnd Ständen Jhrer Pflicht ermahnet würden / Sie dieselbe nicht lassen könten: Deßgleichen woferrn im Römischen Reich / wie bißhero verfahren / grosse Exercitus auß einem Gezirck in den andern durch Catholischer Stände Land mit derselben eusserstem Schaden / ohn einige Ersuchung vnd Leystung der auffgelegten Gebühr durchgeführt / einquartirt / von jhnen selbst Ordinantz / ohn alle Bezahlung gemacht / entgegen Jhrer May. vnnd der Catholischen Stände / vnd in specie jhme sein Volck nit allein in der Vnirten territoriis, sondern so gar ausser denselben / vnd in Jhrer May. oder andern Catholischen Landen auffgehalten werden wolte / wie dann der Marggraff von Baden (so er mit besonderm befrembden vernommẽ auß dem Fränckischen Krayß durch das Bistthũ Speyr / vñ deß Hauses Oesterreich Landtsfürstliche territoria, obvermelter massen ohn Caution Begrüssung / Bezahlung deß Vnkostens mit der Vnderthanen höchstem Schaden / mit seinem vnderhabenden Kriegsvolck vnd Vereitschafften (denen bald andere mehr exercitus folgen solten) in das Elsaß geruckt / alda die offentliche Kayserliche Landtstraß verlegt / in frembden territoriis als zu Frehburg / Brysach / Ettenheimb / rc. auch sonsten der Orthen angestellte Defensions Versicherung gantz betrohlich abgeschafft / denselben wessen sie sich zuverhalten vorgeschrieben / dessen Volck biß an der Oesterreichischen Stätt Pforten streiffen / plündern / rauben / alles vnsicher machen / auff mehr andere Anschläg Andeutung thũ / vnd sich außtrücklich vernehmen hetten lassen sollen / daß solches alles auß der Vnion / deren Jhr Kön. W. Haupt vnd Director / gemessenen Befelch / dẽ er Marggraff mit darsetzung seiner Land vnd Leut zu exequiren resolvirt / geschehe / hinfüran allem Volck / arunter auch das Bayerische / wañ es gleich der Vnirten Land nicht berührte / aller vnd so gar an frembden Orthen auffzuhalten / zu verhindern vnd auffzuschlagen / nicht anders als wann der Marggraff vñ die Vnirte in Teuschland Meister / vnd jederman / wessen sie sich zuverhalten / Ordnung vnnd Maß fürzuschreiben befugt were.</p> <p>Dannenhero vnnd da es nun diese Meynung haben würde / so hetten alle Vnpartheyische vnnd er selbst zuermessen / daß dieses nicht der Weg zu Frieden vnd Einigkeit / sondern offentliche Feind- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [361/0412]
welche gemeiniglich beyde Theil außrottete / nicht allein für jhre Person gantz außschlagen / sondern auch andere / die sie möchten davon abhalten / wie erin gleichem vrbietig J. Kön. W. ansuchen nach vnd auff das eyfferigst sich zubemühen / vnnd die Kays. M. beweglich zu bitten / daß sie allen rigorẽ linderte / den Gnadenweg vor allen Dingen der Billigkeit gemäß vorziehe / die Fortsetzung jhrer Bereitschafft vnd Einführung mehrern Kriegs Volcks / auch was der Krieg nach sich ziche jhres Theile einstelle / die mit dem Gabor auffgerichte Inducias nicht labefactiren liesse / der Zuversicht / weil die Verwüstung solcher schöner Länder niemand mehr / als eben jhrer M. vnd dero Hauß zu Schaden gereichte / auch jhrer ohne das sanfftmütigen angebornẽ Eygenschafft gantz zuwider / sie würden nicht allein alle extrema verhüten vnd den Ländern ad extrema keines Wegs Vrsach geben / sondern gute / ehrliche / sichere / annehmbliche Friedens Mittel Jhro nicht zu gegen seyn lassen. Allein würde vonnöthen seyn / daß dergleichen auch anderwerts vnd zwar erstlich zu Erzeigung der Begierde geschehe / vnd mann sich gleich also würcklich erzeigete / daß J. May. abnehme / daß J. Kön. Würde zu keinem andern End / als etwann vnderdessen die Macht zu stärcken vnd Jhre M. noch mehr zu enerviren gemeynt were. Im Fall man aber / wie bißhero Jhrer Mayest. zumuthen wolte / vor allen Dingen alle jhre Bereitschafft / so sie mit vnglaublichem Vnkosten / Mühe vnnd Arbeyt zuwegen gebracht / ab vnnd auß den Ländern zuführen / sie vnnd jhre Person aller Vorsehung zu entblösen / alles was wider sie aller Orthen gehandelt zubekräfftigen / vnnd sie dannoch deß jhrigen entsetzet bleiben solte / trüge er wol die Beysorg / J. May. würde dahin nicht zubewegen / sondern der Meynung seyn / daß der Anfang dessen durch die jenige gemacht werden solte / welche mit dem Fenster stürtzen vnd gewalthätiger Occupation darinn angefangen / in Erwegung / daß der Vernunfft / Billichkeit / Rechten vnd Reichs-Satzungen nach / keiner vngehört vnnd ohne ordentlichen Proceß also deß seinigen entsetzet werden / oder sich in gütliche Handtlung ehe er restituirt / einzulassen / oder mit gepfändter Hand zu tagen schuldig were.
Wann solches geschehe / were er ferrner der Zuversicht / J. May. würde alsdann vor allen vnpartheyischen Chur-Fürsten vnnd Potentaten / der wider sie abgezogener Puncten halber Red vnnd Antwort geben / auch derselben Erkantnuß dulden / ob die verpflichte Ständ vnd Vnderthanen / oder Sie vnd dero Vorfahr / als das ordentlich declarirte / gesalbte / gekrönte / erkente Haupt / Herr vnd König zuviel oder zu wenig gethan / dergleichen Proceß / Deposition und Degradation verschuldet / ein andere Wahl vorgenommen werden können / auch solchen billichen Erkantnussen vnweigerlich statt thun.
Er stellete zugleich zu Jhrer Kön. Würde gefallen / weil sie selbst sich auff obgemelte ehrliche annehmbliche Friedens Mittel ländeten / vnd mit jhm in auffrichtiger Teutsch vertrawlicher Correspondentz hierinn weiters zu communiciren sich anerböthen / ob jhro belieben wolte / zu dessen Folg mit ehistem etwas mehr ad specialia zugehen / vñ jhme dergleichen Friedens Mittel an die Hand zu geben / darauff er an gehörigem Orth nach Möglichkeit darzu rathen vnd helffen / vnd sich dasselb / vngespart einiger Vngelegenheit mit allem Fleiß angelegen seyn lassen wolte: Wo ferrn aber die Sach sich verweilen / die Extremitäten wie bißhero beharret / frembde vnd so gar die / welche mit deß Erbfeindts Wissen vnd Willen handeln müsten / sich darein schlagen / die von J. Kön. W. vnd den samptlichen Chur- vnnd Fürsten ordentlicher Weiß erwöhlte Kay. May. angefochten / auch er neben andern Christlichen Chur-Fürsten vnnd Ständen Jhrer Pflicht ermahnet würden / Sie dieselbe nicht lassen könten: Deßgleichen woferrn im Römischen Reich / wie bißhero verfahren / grosse Exercitus auß einem Gezirck in den andern durch Catholischer Stände Land mit derselben eusserstem Schaden / ohn einige Ersuchung vnd Leystung der auffgelegten Gebühr durchgeführt / einquartirt / von jhnen selbst Ordinantz / ohn alle Bezahlung gemacht / entgegen Jhrer May. vnnd der Catholischen Stände / vnd in specie jhme sein Volck nit allein in der Vnirten territoriis, sondern so gar ausser denselben / vnd in Jhrer May. oder andern Catholischen Landen auffgehalten werden wolte / wie dann der Marggraff von Baden (so er mit besonderm befrembden vernommẽ auß dem Fränckischen Krayß durch das Bistthũ Speyr / vñ deß Hauses Oesterreich Landtsfürstliche territoria, obvermelter massen ohn Caution Begrüssung / Bezahlung deß Vnkostens mit der Vnderthanen höchstem Schaden / mit seinem vnderhabenden Kriegsvolck vnd Vereitschafften (denen bald andere mehr exercitus folgen solten) in das Elsaß geruckt / alda die offentliche Kayserliche Landtstraß verlegt / in frembden territoriis als zu Frehburg / Brysach / Ettenheimb / rc. auch sonsten der Orthen angestellte Defensions Versicherung gantz betrohlich abgeschafft / denselben wessen sie sich zuverhalten vorgeschrieben / dessen Volck biß an der Oesterreichischen Stätt Pforten streiffen / plündern / rauben / alles vnsicher machen / auff mehr andere Anschläg Andeutung thũ / vnd sich außtrücklich vernehmen hetten lassen sollen / daß solches alles auß der Vnion / deren Jhr Kön. W. Haupt vnd Director / gemessenen Befelch / dẽ er Marggraff mit darsetzung seiner Land vnd Leut zu exequiren resolvirt / geschehe / hinfüran allem Volck / arunter auch das Bayerische / wañ es gleich der Vnirten Land nicht berührte / aller vnd so gar an frembden Orthen auffzuhalten / zu verhindern vnd auffzuschlagen / nicht anders als wann der Marggraff vñ die Vnirte in Teuschland Meister / vnd jederman / wessen sie sich zuverhalten / Ordnung vnnd Maß fürzuschreiben befugt were.
Dannenhero vnnd da es nun diese Meynung haben würde / so hetten alle Vnpartheyische vnnd er selbst zuermessen / daß dieses nicht der Weg zu Frieden vnd Einigkeit / sondern offentliche Feind-
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