Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.chen rescriptis testimoniis vnd Danckbrieffen zu bevrkunden / anderer vielbe fältiger dem H. Reich / vnd sonderlich auch dem hochlöblichen Hauß Oesterreich / zu Verwahrung deß H. Reichs vnd jhrer eygenen Grentzen / zumahl aber deß edlen Rheinstroms / erwiesener getrewer / würcklicher vnnd kostbahrer Dienst mit fleiß zu geschweigen. Also verhoffen wir / vnser von Gott verliehenen Statt Regiment dergestalt biß dato dirigirt vnd geführt zu haben / daß mit Beystandt Göttlichen Segens / vnsere dem H. Reich / durch Mittel verwandte Bürgerschafft bey freyem Lauff jhrer Commercien / wie auch wir vnd sie / bey vngehämbtem Gebrauch vnserer zum Reich gebrachter / vnd nachgehends durch weyland Röm. Keyserl. vnd Könige theils bekräfftigter / theils von newem ertheilter Privilegien / Immuniteten vnnd Freyheiten wol werden verbleiden können vnnd zu lassen seyn / als die wir vns dessen versichert wissen / daß weder allerhöchstgedachter Röm. Keys. Majest. noch auch sonst jemands durch vnsere biß dato geführte actiones einige Vrsach zu dero Versper- vnnd Hinderung gegeben worden / seynd auch in die Böhmische / mehr die höhere Stände / dann die Erbare Frey- vnd Reichs Stätt berührende Sach / vns nicht einzuwicklen / vnd eben so wenig vnsers Theils / dem H. Reich einig Vnheyl vber den Halß zu ziehen gemeynt / viel mehr aber offt allerhöchstbesagter Röm. Keyserl. Majest. als dem Haupt / vnd den Chur- Fürsten vnd Ständen / als den Gliedern deß Reichs / einem jeglichen an seinem Orth / alle möglichste allergehorsamste / vnderthänigste / vnderthänige / freundliche vnnd befliessene Dienst zu erzeigen in der That viel williger vnnd geneigter dann mit vberflüssigen Worten erbietig / vnnd auch Ew. Churfürstlichen G. G. G. G / auch Fürstl. Durchl. vnd Gn. ein wideriges vnd anders wolte vorgetragen werden / so bitten dieselbige wir vnderthänigst vnd vnderthänig / auff diese vnsere gründliche Erklärung gnädigst vnd gnädig zu fussen / vnnd vns alles vngleichen Verdachts in Gnaden zu erlassen. Nach dem ferrners E. Churfürstl. G. G. G. G. auch Fürstl. Durchl. vnd Gn. viel besser Wissens tragen / dann daß es einiger Außführung bedörffteiin was für grosser Vnverträglichkeit vnd Diffidentz die Ständ deß Reichs / beydes vnder sich selbs / vnnd zumal auch die Anstössere desselben / theils mit den Ständen / theils vnder einander begriffen / dergestalt vnnd also / daß nicht vnbillich die geringere Ständ / denen am Frieden am meysten gelegen / jhrer fleissig acht vnnd wahrzunemmen / damit sie auff allen ereugenden widerigen Nohtfall nicht vngefaßt seyn / sondern J. Keyserl. Majest. vnd nachfolgenden Römischen Keysern vnd Königen / zumahl aber dem Vatterlandt deß Röm. Reichs zum besten / wider vngleichen Gewalt vnd Betrangnuß / bey Freyheiten / Gerechtigkeiten / guten Gebräuchen / vnd jhrem auff sie / von jhren Vorältern gelangtem Stand / sich möglichster Dingen erhalten möchten / etliche Sorgfalt vnd eygene Auffsicht so lang vnd viel schwerlich fallen kan / vnd wird / so lang nit der liebe Fried im Reich durch allgemein Zuthun bestärckt vnnd vnterstützt / die Vergleichung beyderseits Religion angewandter Glieder vnnd Stände durch thunliche im Reich herkommene Mittel ins Werck gesetzt / das Mißtrawen von Grund außeradicirt vnd auffgehaben / vnd jeglicher / so hoher / so nidriger Stand / alles friedlichen Wolbefindens vergewissert seyn vnd bleiben möge / vnd aber E. Churfürstl. G. G. G. G. auch Fürstl. D. vnd G. sich vmb deren aller Orthen herfürscheinenden Vnruhen halber nach Mülhausen / jhrem eygenen gnädigsten vnd gnädigen Andeuten nach / zusammen vertagt gehabt / so schöpffen wir die tröstliche vnd vngezweiffelte Hoffnung vnd Zuversicht / es werden E. Churfürstl. G. G. G. G. auch Fürst. D. vnd G. diesen wichtigen Puncten compositionis in gnädigste vnnd gnädige Berathschlagung gezogen / vnd jhrem im H. Röm. Reich habenden grossen Chur- vnnd Fürstl. Ansehen nach / die gnädigste vnd gnädige Beförderung solcher gütlichen Abhandlung / als auff welche auch schon die jetztre gierende Röm. Keys. Majest. etlichen Ständen / vnnd vnter den Frey- vnd Reichs Stätten / auch vns / durch sonder bahre Schickung allergnädigste Vertröstung gethan / verfügen zu helffen / abschiedlich beschlossen haben / wardurch dann Ew. Churfürstl. Gn. auch FD. vnd G. G. G. G. jhnen selbst / bey aller friedliebender Posterität / einen ferrnern vnverwelcklichen Ruhm vnd Nahmen stifften / viel nach dem güldenen Frieden mit grossem Verlangen seufftzende Ständ vnd Vnderthanen deß Reichs erfrewen / vnnd in effectu die Brunquell deß jetzigen im Reich / leyder mehr dann gut ist / empor schwebenden Vbelstands aufheben vnd verstopffen helffen werden. Keysers Ferdinandi Monitoriu an Pfaltzgraff Friederichen. Vmb diese Zeit hat Jh. Majest. Keyser Ferdinand auch etlich Monitoria an Pfaltzgraff Friederich vnd an andere so jhme angehangen vnnd Vorschub gethan / abgeschicket / deren das erste an gedachten Pfaltzgraffen dieses Innhalts gewesen; Wir Ferdinand / rc. Entbieten vnd fügen dem Hochgebohrnen / Friederichen / Pfaltzgraffen bey Rhein / Churfürsten / hiermit zu vernemen: Demnach männiglich kund vnd offenbar / welcher massen wir im nechstverwichenen 1619. Jar / am Tag deß H. Augustini / den 28. Augusti in Franckfurt / auß Schickung deß Allmächtigen / vnd vermittelst der Churfürsten (neben welchen auch er der Pfaltzgraff / als Mit Churfürst / durch seine vollmächtige Gesandte erschienen / vnd nach Erstattung gebräuchigen Eyds / das jenige volziehen helffen / was dißfalls die Güldene Bull vnd das alte Herkommen erfordert) einhelliger Wahl zum Römischen König / in künfftigen Keyser zu erheben / rechtmässiger Weiß erwehlet / auch auff den 9. Septembris gekrönt worden seyn. Worauff Wir Vns nun gäntzlich keines andern versehen / dann er Pfaltzgraff würde neben Vns / als wie jetzt gemeldt / dem ordentlich erwehlt vnd gekönt regierenden Röm. Keyser vnd Oberhaupt / nicht weniger als andere getrewe Chur- chen rescriptis testimoniis vnd Danckbrieffen zu bevrkunden / anderer vielbe fältiger dem H. Reich / vnd sonderlich auch dem hochlöblichen Hauß Oesterreich / zu Verwahrung deß H. Reichs vnd jhrer eygenen Grentzen / zumahl aber deß edlen Rheinstroms / erwiesener getrewer / würcklicher vnnd kostbahrer Dienst mit fleiß zu geschweigen. Also verhoffen wir / vnser von Gott verliehenen Statt Regiment dergestalt biß dato dirigirt vnd geführt zu haben / daß mit Beystandt Göttlichen Segens / vnsere dem H. Reich / durch Mittel verwandte Bürgerschafft bey freyem Lauff jhrer Commercien / wie auch wir vñ sie / bey vngehämbtem Gebrauch vnserer zum Reich gebrachter / vnd nachgehends durch weyland Röm. Keyserl. vnd Könige theils bekräfftigter / theils von newem ertheilter Privilegien / Immuniteten vnnd Freyheiten wol werden verbleiden können vnnd zu lassen seyn / als die wir vns dessen versichert wissen / daß weder allerhöchstgedachter Röm. Keys. Majest. noch auch sonst jemands durch vnsere biß dato geführte actiones einige Vrsach zu dero Versper- vnnd Hinderung gegeben worden / seynd auch in die Böhmische / mehr die höhere Stände / dann die Erbare Frey- vnd Reichs Stätt berührende Sach / vns nicht einzuwicklen / vnd eben so wenig vnsers Theils / dem H. Reich einig Vnheyl vber den Halß zu ziehen gemeynt / viel mehr aber offt allerhöchstbesagter Röm. Keyserl. Majest. als dem Haupt / vnd den Chur- Fürsten vnd Ständen / als den Gliedern deß Reichs / einem jeglichen an seinem Orth / alle möglichste allergehorsamste / vnderthänigste / vnderthänige / freundliche vnnd befliessene Dienst zu erzeigen in der That viel williger vnnd geneigter dann mit vberflüssigen Worten erbietig / vnnd auch Ew. Churfürstlichen G. G. G. G / auch Fürstl. Durchl. vnd Gn. ein wideriges vnd anders wolte vorgetragen werden / so bitten dieselbige wir vnderthänigst vnd vnderthänig / auff diese vnsere gründliche Erklärung gnädigst vnd gnädig zu fussen / vnnd vns alles vngleichen Verdachts in Gnaden zu erlassen. Nach dem ferrners E. Churfürstl. G. G. G. G. auch Fürstl. Durchl. vnd Gn. viel besser Wissens tragen / dann daß es einiger Außführung bedörffteiin was für grosser Vnverträglichkeit vnd Diffidentz die Ständ deß Reichs / beydes vnder sich selbs / vnnd zumal auch die Anstössere desselben / theils mit den Ständen / theils vnder einander begriffen / dergestalt vnnd also / daß nicht vnbillich die geringere Ständ / denen am Frieden am meysten gelegen / jhrer fleissig acht vnnd wahrzunemmen / damit sie auff allen ereugenden widerigen Nohtfall nicht vngefaßt seyn / sondern J. Keyserl. Majest. vnd nachfolgenden Römischen Keysern vnd Königen / zumahl aber dem Vatterlandt deß Röm. Reichs zum besten / wider vngleichen Gewalt vnd Betrangnuß / bey Freyheiten / Gerechtigkeiten / guten Gebräuchen / vnd jhrem auff sie / von jhren Vorältern gelangtem Stand / sich möglichster Dingen erhalten möchten / etliche Sorgfalt vnd eygene Auffsicht so lang vnd viel schwerlich fallen kan / vnd wird / so lang nit der liebe Fried im Reich durch allgemein Zuthun bestärckt vnnd vnterstützt / die Vergleichung beyderseits Religion angewandter Glieder vnnd Stände durch thunliche im Reich herkom̃ene Mittel ins Werck gesetzt / das Mißtrawen von Grund außeradicirt vnd auffgehaben / vnd jeglicher / so hoher / so nidriger Stand / alles friedlichen Wolbefindens vergewissert seyn vnd bleiben möge / vnd aber E. Churfürstl. G. G. G. G. auch Fürstl. D. vnd G. sich vmb deren aller Orthen herfürscheinenden Vnruhen halber nach Mülhausen / jhrem eygenen gnädigsten vnd gnädigen Andeuten nach / zusammẽ vertagt gehabt / so schöpffen wir die tröstliche vnd vngezweiffelte Hoffnung vnd Zuversicht / es werden E. Churfürstl. G. G. G. G. auch Fürst. D. vnd G. diesen wichtigen Puncten compositionis in gnädigste vnnd gnädige Berathschlagung gezogen / vnd jhrem im H. Röm. Reich habenden grossen Chur- vnnd Fürstl. Ansehen nach / die gnädigste vnd gnädige Beförderung solcher gütlichen Abhandlung / als auff welche auch schon die jetztre gierende Röm. Keys. Majest. etlichen Ständen / vnnd vnter den Frey- vnd Reichs Stätten / auch vns / durch sonder bahre Schickung allergnädigste Vertröstung gethan / verfügen zu helffen / abschiedlich beschlossen haben / wardurch dann Ew. Churfürstl. Gn. auch FD. vnd G. G. G. G. jhnen selbst / bey aller friedliebender Posterität / einen ferrnern vnverwelcklichen Ruhm vnd Nahmen stifften / viel nach dem güldenen Frieden mit grossem Verlangen seufftzende Ständ vnd Vnderthanen deß Reichs erfrewen / vnnd in effectu die Brunquell deß jetzigen im Reich / leyder mehr dann gut ist / empor schwebenden Vbelstands aufheben vnd verstopffen helffen werden. Keysers Ferdinandi Monitoriũ an Pfaltzgraff Friederichen. Vmb diese Zeit hat Jh. Majest. Keyser Ferdinand auch etlich Monitoria an Pfaltzgraff Friederich vnd an andere so jhme angehangen vnnd Vorschub gethan / abgeschicket / deren das erste an gedachten Pfaltzgraffen dieses Innhalts gewesen; Wir Ferdinand / rc. Entbieten vnd fügen dem Hochgebohrnen / Friederichen / Pfaltzgraffen bey Rhein / Churfürsten / hiermit zu vernemen: Demnach männiglich kund vnd offenbar / welcher massen wir im nechstverwichenen 1619. Jar / am Tag deß H. Augustini / den 28. Augusti in Franckfurt / auß Schickung deß Allmächtigen / vnd vermittelst der Churfürsten (neben welchen auch er der Pfaltzgraff / als Mit Churfürst / durch seine vollmächtige Gesandte erschienen / vnd nach Erstattung gebräuchigen Eyds / das jenige volziehen helffen / was dißfalls die Güldene Bull vnd das alte Herkommen erfordert) einhelliger Wahl zum Römischen König / in künfftigen Keyser zu erheben / rechtmässiger Weiß erwehlet / auch auff den 9. Septembris gekrönt worden seyn. Worauff Wir Vns nun gäntzlich keines andern versehen / dann er Pfaltzgraff würde neben Vns / als wie jetzt gemeldt / dem ordentlich erwehlt vnd gekönt regierenden Röm. Keyser vnd Oberhaupt / nicht weniger als andere getrewe Chur- <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0402" n="351"/> chen rescriptis testimoniis vnd Danckbrieffen zu bevrkunden / anderer vielbe fältiger dem H. Reich / vnd sonderlich auch dem hochlöblichen Hauß Oesterreich / zu Verwahrung deß H. Reichs vnd jhrer eygenen Grentzen / zumahl aber deß edlen Rheinstroms / erwiesener getrewer / würcklicher vnnd kostbahrer Dienst mit fleiß zu geschweigen. Also verhoffen wir / vnser von Gott verliehenen Statt Regiment dergestalt biß dato dirigirt vnd geführt zu haben / daß mit Beystandt Göttlichen Segens / vnsere dem H. Reich / durch Mittel verwandte Bürgerschafft bey freyem Lauff jhrer Commercien / wie auch wir vñ sie / bey vngehämbtem Gebrauch vnserer zum Reich gebrachter / vnd nachgehends durch weyland Röm. Keyserl. vnd Könige theils bekräfftigter / theils von newem ertheilter Privilegien / Immuniteten vnnd Freyheiten wol werden verbleiden können vnnd zu lassen seyn / als die wir vns dessen versichert wissen / daß weder allerhöchstgedachter Röm. Keys. Majest. noch auch sonst jemands durch vnsere biß dato geführte actiones einige Vrsach zu dero Versper- vnnd Hinderung gegeben worden / seynd auch in die Böhmische / mehr die höhere Stände / dann die Erbare Frey- vnd Reichs Stätt berührende Sach / vns nicht einzuwicklen / vnd eben so wenig vnsers Theils / dem H. Reich einig Vnheyl vber den Halß zu ziehen gemeynt / viel mehr aber offt allerhöchstbesagter Röm. Keyserl. Majest. als dem Haupt / vnd den Chur- Fürsten vnd Ständen / als den Gliedern deß Reichs / einem jeglichen an seinem Orth / alle möglichste allergehorsamste / vnderthänigste / vnderthänige / freundliche vnnd befliessene Dienst zu erzeigen in der That viel williger vnnd geneigter dann mit vberflüssigen Worten erbietig / vnnd auch Ew. Churfürstlichen G. G. G. G / auch Fürstl. Durchl. vnd Gn. ein wideriges vnd anders wolte vorgetragen werden / so bitten dieselbige wir vnderthänigst vnd vnderthänig / auff diese vnsere gründliche Erklärung gnädigst vnd gnädig zu fussen / vnnd vns alles vngleichen Verdachts in Gnaden zu erlassen.</p> <p>Nach dem ferrners E. Churfürstl. G. G. G. G. auch Fürstl. Durchl. vnd Gn. viel besser Wissens tragen / dann daß es einiger Außführung bedörffteiin was für grosser Vnverträglichkeit vnd Diffidentz die Ständ deß Reichs / beydes vnder sich selbs / vnnd zumal auch die Anstössere desselben / theils mit den Ständen / theils vnder einander begriffen / dergestalt vnnd also / daß nicht vnbillich die geringere Ständ / denen am Frieden am meysten gelegen / jhrer fleissig acht vnnd wahrzunemmen / damit sie auff allen ereugenden widerigen Nohtfall nicht vngefaßt seyn / sondern J. Keyserl. Majest. vnd nachfolgenden Römischen Keysern vnd Königen / zumahl aber dem Vatterlandt deß Röm. Reichs zum besten / wider vngleichen Gewalt vnd Betrangnuß / bey Freyheiten / Gerechtigkeiten / guten Gebräuchen / vnd jhrem auff sie / von jhren Vorältern gelangtem Stand / sich möglichster Dingen erhalten möchten / etliche Sorgfalt vnd eygene Auffsicht so lang vnd viel schwerlich fallen kan / vnd wird / so lang nit der liebe Fried im Reich durch allgemein Zuthun bestärckt vnnd vnterstützt / die Vergleichung beyderseits Religion angewandter Glieder vnnd Stände durch thunliche im Reich herkom̃ene Mittel ins Werck gesetzt / das Mißtrawen von Grund außeradicirt vnd auffgehaben / vnd jeglicher / so hoher / so nidriger Stand / alles friedlichen Wolbefindens vergewissert seyn vnd bleiben möge / vnd aber E. Churfürstl. G. G. G. G. auch Fürstl. D. vnd G. sich vmb deren aller Orthen herfürscheinenden Vnruhen halber nach Mülhausen / jhrem eygenen gnädigsten vnd gnädigen Andeuten nach / zusammẽ vertagt gehabt / so schöpffen wir die tröstliche vnd vngezweiffelte Hoffnung vnd Zuversicht / es werden E. Churfürstl. G. G. G. G. auch Fürst. D. vnd G. diesen wichtigen Puncten compositionis in gnädigste vnnd gnädige Berathschlagung gezogen / vnd jhrem im H. Röm. Reich habenden grossen Chur- vnnd Fürstl. Ansehen nach / die gnädigste vnd gnädige Beförderung solcher gütlichen Abhandlung / als auff welche auch schon die jetztre gierende Röm. Keys. Majest. etlichen Ständen / vnnd vnter den Frey- vnd Reichs Stätten / auch vns / durch sonder bahre Schickung allergnädigste Vertröstung gethan / verfügen zu helffen / abschiedlich beschlossen haben / wardurch dann Ew. Churfürstl. Gn. auch FD. vnd G. G. G. G. jhnen selbst / bey aller friedliebender Posterität / einen ferrnern vnverwelcklichen Ruhm vnd Nahmen stifften / viel nach dem güldenen Frieden mit grossem Verlangen seufftzende Ständ vnd Vnderthanen deß Reichs erfrewen / vnnd in effectu die Brunquell deß jetzigen im Reich / leyder mehr dann gut ist / empor schwebenden Vbelstands aufheben vnd verstopffen helffen werden.</p> <p><note place="right">Keysers Ferdinandi Monitoriũ an Pfaltzgraff Friederichen.</note> Vmb diese Zeit hat Jh. Majest. Keyser Ferdinand auch etlich Monitoria an Pfaltzgraff Friederich vnd an andere so jhme angehangen vnnd Vorschub gethan / abgeschicket / deren das erste an gedachten Pfaltzgraffen dieses Innhalts gewesen;</p> <p>Wir Ferdinand / rc. Entbieten vnd fügen dem Hochgebohrnen / Friederichen / Pfaltzgraffen bey Rhein / Churfürsten / hiermit zu vernemen: Demnach männiglich kund vnd offenbar / welcher massen wir im nechstverwichenen 1619. Jar / am Tag deß H. Augustini / den 28. Augusti in Franckfurt / auß Schickung deß Allmächtigen / vnd vermittelst der Churfürsten (neben welchen auch er der Pfaltzgraff / als Mit Churfürst / durch seine vollmächtige Gesandte erschienen / vnd nach Erstattung gebräuchigen Eyds / das jenige volziehen helffen / was dißfalls die Güldene Bull vnd das alte Herkommen erfordert) einhelliger Wahl zum Römischen König / in künfftigen Keyser zu erheben / rechtmässiger Weiß erwehlet / auch auff den 9. Septembris gekrönt worden seyn. Worauff Wir Vns nun gäntzlich keines andern versehen / dann er Pfaltzgraff würde neben Vns / als wie jetzt gemeldt / dem ordentlich erwehlt vnd gekönt regierenden Röm. Keyser vnd Oberhaupt / nicht weniger als andere getrewe Chur- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [351/0402]
chen rescriptis testimoniis vnd Danckbrieffen zu bevrkunden / anderer vielbe fältiger dem H. Reich / vnd sonderlich auch dem hochlöblichen Hauß Oesterreich / zu Verwahrung deß H. Reichs vnd jhrer eygenen Grentzen / zumahl aber deß edlen Rheinstroms / erwiesener getrewer / würcklicher vnnd kostbahrer Dienst mit fleiß zu geschweigen. Also verhoffen wir / vnser von Gott verliehenen Statt Regiment dergestalt biß dato dirigirt vnd geführt zu haben / daß mit Beystandt Göttlichen Segens / vnsere dem H. Reich / durch Mittel verwandte Bürgerschafft bey freyem Lauff jhrer Commercien / wie auch wir vñ sie / bey vngehämbtem Gebrauch vnserer zum Reich gebrachter / vnd nachgehends durch weyland Röm. Keyserl. vnd Könige theils bekräfftigter / theils von newem ertheilter Privilegien / Immuniteten vnnd Freyheiten wol werden verbleiden können vnnd zu lassen seyn / als die wir vns dessen versichert wissen / daß weder allerhöchstgedachter Röm. Keys. Majest. noch auch sonst jemands durch vnsere biß dato geführte actiones einige Vrsach zu dero Versper- vnnd Hinderung gegeben worden / seynd auch in die Böhmische / mehr die höhere Stände / dann die Erbare Frey- vnd Reichs Stätt berührende Sach / vns nicht einzuwicklen / vnd eben so wenig vnsers Theils / dem H. Reich einig Vnheyl vber den Halß zu ziehen gemeynt / viel mehr aber offt allerhöchstbesagter Röm. Keyserl. Majest. als dem Haupt / vnd den Chur- Fürsten vnd Ständen / als den Gliedern deß Reichs / einem jeglichen an seinem Orth / alle möglichste allergehorsamste / vnderthänigste / vnderthänige / freundliche vnnd befliessene Dienst zu erzeigen in der That viel williger vnnd geneigter dann mit vberflüssigen Worten erbietig / vnnd auch Ew. Churfürstlichen G. G. G. G / auch Fürstl. Durchl. vnd Gn. ein wideriges vnd anders wolte vorgetragen werden / so bitten dieselbige wir vnderthänigst vnd vnderthänig / auff diese vnsere gründliche Erklärung gnädigst vnd gnädig zu fussen / vnnd vns alles vngleichen Verdachts in Gnaden zu erlassen.
Nach dem ferrners E. Churfürstl. G. G. G. G. auch Fürstl. Durchl. vnd Gn. viel besser Wissens tragen / dann daß es einiger Außführung bedörffteiin was für grosser Vnverträglichkeit vnd Diffidentz die Ständ deß Reichs / beydes vnder sich selbs / vnnd zumal auch die Anstössere desselben / theils mit den Ständen / theils vnder einander begriffen / dergestalt vnnd also / daß nicht vnbillich die geringere Ständ / denen am Frieden am meysten gelegen / jhrer fleissig acht vnnd wahrzunemmen / damit sie auff allen ereugenden widerigen Nohtfall nicht vngefaßt seyn / sondern J. Keyserl. Majest. vnd nachfolgenden Römischen Keysern vnd Königen / zumahl aber dem Vatterlandt deß Röm. Reichs zum besten / wider vngleichen Gewalt vnd Betrangnuß / bey Freyheiten / Gerechtigkeiten / guten Gebräuchen / vnd jhrem auff sie / von jhren Vorältern gelangtem Stand / sich möglichster Dingen erhalten möchten / etliche Sorgfalt vnd eygene Auffsicht so lang vnd viel schwerlich fallen kan / vnd wird / so lang nit der liebe Fried im Reich durch allgemein Zuthun bestärckt vnnd vnterstützt / die Vergleichung beyderseits Religion angewandter Glieder vnnd Stände durch thunliche im Reich herkom̃ene Mittel ins Werck gesetzt / das Mißtrawen von Grund außeradicirt vnd auffgehaben / vnd jeglicher / so hoher / so nidriger Stand / alles friedlichen Wolbefindens vergewissert seyn vnd bleiben möge / vnd aber E. Churfürstl. G. G. G. G. auch Fürstl. D. vnd G. sich vmb deren aller Orthen herfürscheinenden Vnruhen halber nach Mülhausen / jhrem eygenen gnädigsten vnd gnädigen Andeuten nach / zusammẽ vertagt gehabt / so schöpffen wir die tröstliche vnd vngezweiffelte Hoffnung vnd Zuversicht / es werden E. Churfürstl. G. G. G. G. auch Fürst. D. vnd G. diesen wichtigen Puncten compositionis in gnädigste vnnd gnädige Berathschlagung gezogen / vnd jhrem im H. Röm. Reich habenden grossen Chur- vnnd Fürstl. Ansehen nach / die gnädigste vnd gnädige Beförderung solcher gütlichen Abhandlung / als auff welche auch schon die jetztre gierende Röm. Keys. Majest. etlichen Ständen / vnnd vnter den Frey- vnd Reichs Stätten / auch vns / durch sonder bahre Schickung allergnädigste Vertröstung gethan / verfügen zu helffen / abschiedlich beschlossen haben / wardurch dann Ew. Churfürstl. Gn. auch FD. vnd G. G. G. G. jhnen selbst / bey aller friedliebender Posterität / einen ferrnern vnverwelcklichen Ruhm vnd Nahmen stifften / viel nach dem güldenen Frieden mit grossem Verlangen seufftzende Ständ vnd Vnderthanen deß Reichs erfrewen / vnnd in effectu die Brunquell deß jetzigen im Reich / leyder mehr dann gut ist / empor schwebenden Vbelstands aufheben vnd verstopffen helffen werden.
Vmb diese Zeit hat Jh. Majest. Keyser Ferdinand auch etlich Monitoria an Pfaltzgraff Friederich vnd an andere so jhme angehangen vnnd Vorschub gethan / abgeschicket / deren das erste an gedachten Pfaltzgraffen dieses Innhalts gewesen;
Keysers Ferdinandi Monitoriũ an Pfaltzgraff Friederichen. Wir Ferdinand / rc. Entbieten vnd fügen dem Hochgebohrnen / Friederichen / Pfaltzgraffen bey Rhein / Churfürsten / hiermit zu vernemen: Demnach männiglich kund vnd offenbar / welcher massen wir im nechstverwichenen 1619. Jar / am Tag deß H. Augustini / den 28. Augusti in Franckfurt / auß Schickung deß Allmächtigen / vnd vermittelst der Churfürsten (neben welchen auch er der Pfaltzgraff / als Mit Churfürst / durch seine vollmächtige Gesandte erschienen / vnd nach Erstattung gebräuchigen Eyds / das jenige volziehen helffen / was dißfalls die Güldene Bull vnd das alte Herkommen erfordert) einhelliger Wahl zum Römischen König / in künfftigen Keyser zu erheben / rechtmässiger Weiß erwehlet / auch auff den 9. Septembris gekrönt worden seyn. Worauff Wir Vns nun gäntzlich keines andern versehen / dann er Pfaltzgraff würde neben Vns / als wie jetzt gemeldt / dem ordentlich erwehlt vnd gekönt regierenden Röm. Keyser vnd Oberhaupt / nicht weniger als andere getrewe Chur-
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