Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.Antwort auffs eheste jhnen zu eröffnen / nicht vnterlassen / daß sie darauß handgreifflich zu spüren haben werden / daß wir so gar dem Türcken seinen Zaum ins Reich vnd desselben Vormawer zu erweitern / keine vrsach zu geben gemeynet / noch auch das Reich in jnnerlichen Krieg zu setzen / daß wir viel mehr durch vnsere bißher geführte Actiones, sonderlich Zeit wehrender vnserer Königl. Regierung / in massen gnugsam bekandt / alles das jenige gethan / was so gestalten Sachen nach / von vns mit Fug jmmer hette erfordert werden können. Mitlerweil geleben wir der Hoffnung / E. L. als deren wir oder die vnserige keine Vrsach gegeben / auch noch zu geben nicht gemeynet seyn / damit sie auch also ferrner vnparthey[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]sch seyn vnd bleiben mögen / werden sich ja zu keinem widerigen gegen vns antreiben / sondern vielmehr alles in jetzigem Stand lassen / getrawen wir nechst deß Allmächtigen Beystand diese gerechte Sach also zu deduciren / daß man wirdt Vrsach haben können / die widerige Einbildungen fallen zu lassen / vnserm billichmässigem Erbieten statt zuthu / vnnd das Werck nicht noch gefährlicher zu machen / dann wir sonsten das vnserige dagegen zu vnserer Conservation zuthun nicht vnderlassen / sondern vnser Vocation in Acht nehmen / vnd dem Allmächtigen den Eventum befehlen werden. Die Stände in Böhmen haben auff nach folgende weiß geantwortet: Antwort Schreiben der Stände in Boheim. Was Ewer Chur: vnd Fürstliche Gn. an den Durchleuchtigsten / Großmächtigsten Fürsten vnd Herrn / Herrn Friderichen / rc. vnsern ordentlichen erwöhlten / gecrönten / gesalbten / regierenden vnd gehuldigten König in Böhmen / vnsern gnädigsten Herrn / rc. wie auch vns vnd andere dieses Königreichs Incorporirte Lander / gelangen lassen / haben wir wol empfangen / vnd darauß nicht ohne Vrsach beschweret vernommen / was Sie vngeachtet aller vnserer publicirten Außschreiben / Apologien vnd Entschuldigungen für vngleiche Gedancken wegen vnserer von Gott vnd der Natur erlaubten Gegenwehr / vnd auß gedrungener Beschützung vnserer Religion vnnd Freyheit / auch befügten rechtmässigen Erwöhlung vnsers gnädigen Königs vnd Herrn wider vns gefasset vnd begehret / auch schließlichen bedröwet haben / weren auch vnsers theils vrbietig willig / Ewer Chur: vnd Fürstl. Gn. darauff alsbaldt zu beantworten / wann vns die Schreiben allein in particulari berühren solten: dieweil sie aber gleichmässigen Innhalts / auch an die andere dieses Königreichs zugethane Länder vnd Fürstenthumben gerichtet / als haben wir solchen hochwichtigen Wercks / daran nicht allein alle vnsers Vatterlands Wolfahrt vnd Freyheit / sondern auch vnsere Religion / Gewissen vnd Seligkeit gelegen / nicht allein vnternehmen wöllen / sondern wie das Kriegswesen / Abdication vnd erfolgten newen Wahl mit gemeinem Zuthun / Gutheissen vnd Einwillige aller Incorporirten Länder bißhero geführt vnd fürgangen ist / also wil auch vnserer Consöderation vnd Verwandtnuß nach vns obligen vnd gebühren / solche / alle Länder concernirende Schreiben gleicher gestalt mit derselben gesampten Raht / wissen vnd belieben widerumb zu beantworten. Solches aber desto mehr zu befördern / so haben deren jetzt allhie auff vnserm General Land Tag anwesende Gesandten / auß Schlesien / Ober vnd Nider Laußnitz / rc. (dann an die Stände deß Marggraffthumbs Mähren Herren Gesandten keines zukommen) die von E. Chur: vnd Fürstlichen Gn. einkommene Schreiben jhren Principalen / Mitgliedern vnd Obern zu praesentiren vbernommen: deß versehen sie sich hier auff zu ehester Möglichkeit einer gebührlichen Beantwortung vergleichen werden. Nach deren Erfolg / seynd wir deß Fürhabens / Ewer Chur: vnd Fürstl. Gn. alsdann mit sattem Grundt vnd solchem Bestandt vnverlängt entgegen zu gehen / daß sie so wol als andere vnpassionirte Reichs Stände ab solcher vnser außführlichen Verantwortung vnd friedliebender Resolution / die von vns vnd den Incorporirten Landen gefaßte vngleiche Gedancken verhoffentlich werden fallen lassen. Entzwischen aber können Ewer Chur: vnd Fürstl. Gn. wir dessen wol versichern / daß wie vnser gnädigster König vnd Herr ob dem vnschuldigen Blutvergiessen / Tyrannischen Vnthaten vnd eussersten Landsverderbungen / je vnd allweg ein hertzliches Abschewen vnd Entsetzen getragen / also auch wir (so die Vnchristliche Barbarische Verfolgungen / Mord / Raub / vnd Brandt / nunmehr ins zweyte Jahr am meisten empfunden vnd erlitten/) nichts liebers als beständigen vnd sicheren Frieden wünschen vnd begehren / inmassen wir von Anfangs der entstandenen Vnruhe niemals nichts anderst gesucht noch gebetten / auch vnsers theils nach vnserer Möglichkeit vns zu accommodiren vrbietig gewesen / wann wir nur gleichmässiger Friedensgebühr vnverlängerliche Gewißheit / einigen rechten Ernst zur gütliche vnd friedlichen Vereinigung bey dem Gegentheil vnd Jesuitischen Anhang / jemals hetten können verspüren / vnd dessen versichert seyn können: wöllen vns demnach trösten / Ew. Chur: vnd Fürstlich Gnaden werden solchen kurtzen Auffzug in Vngutem nicht vermercken / vnnd noch weniger zu einer Thätligkeit oder feindlichen Angriff dieser ohne das hochbedrangten Cron Böhmen vnd Incorporirten Länder sich bewegen lassen / sondern weil nunmehr Reichskündig / welcher massen dieselbe wider den gemeinen Land-Frieden / vnd sonderlich der Keyserlichen Capitulation zuwider / mit frembden vnd außländischen Völckern / als von Cosaggen / Türcken / Tartarn / vnd andern Blutdurstigen Nationen / Vnchristlicher weise vberfallen / vnd ohne einigen Vnterschied der Religionen / mit Mord / Rauben vnd Brennen / noch täglich auff das eusserste verherget vnd verderbet / sie wöllen dasselbe / als das fürnembste Mitglied / vnd Königliche Churfürstenthumb vielmehr mit der schuldig vnd billichen Reichs: vnd Crayßhülff erretten / beschirmen / vnnd bey seiner hergebrachten / erweißlicher Freyheit erhalten helffen. Die Vnirte Fürsten vnd Stände haben auff solche der zu Mülhaussen versambleten Chur: vnd Fürsten Schreiben folgender gestalt geantwortet: Antwort auffs eheste jhnen zu eröffnen / nicht vnterlassen / daß sie darauß handgreifflich zu spüren haben werden / daß wir so gar dem Türcken seinen Zaum ins Reich vnd desselben Vormawer zu erweitern / keine vrsach zu geben gemeynet / noch auch das Reich in jnnerlichen Krieg zu setzen / daß wir viel mehr durch vnsere bißher geführte Actiones, sonderlich Zeit wehrender vnserer Königl. Regierung / in massen gnugsam bekandt / alles das jenige gethan / was so gestalten Sachen nach / von vns mit Fug jmmer hette erfordert werden können. Mitlerweil geleben wir der Hoffnung / E. L. als deren wir oder die vnserige keine Vrsach gegeben / auch noch zu geben nicht gemeynet seyn / damit sie auch also ferrner vnparthey[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]sch seyn vnd bleiben mögen / werden sich ja zu keinem widerigen gegen vns antreiben / sondern vielmehr alles in jetzigem Stand lassen / getrawen wir nechst deß Allmächtigen Beystand diese gerechte Sach also zu deduciren / daß man wirdt Vrsach haben können / die widerige Einbildungen fallen zu lassen / vnserm billichmässigem Erbieten statt zuthu / vnnd das Werck nicht noch gefährlicher zu machen / dann wir sonsten das vnserige dagegen zu vnserer Conservation zuthun nicht vnderlassen / sondern vnser Vocation in Acht nehmen / vnd dem Allmächtigẽ den Eventum befehlen werden. Die Stände in Böhmen haben auff nach folgende weiß geantwortet: Antwort Schreiben der Stände in Boheim. Was Ewer Chur: vnd Fürstliche Gn. an den Durchleuchtigsten / Großmächtigsten Fürsten vñ Herrn / Herrn Friderichen / rc. vnsern ordentlichen erwöhlten / gecrönten / gesalbten / regierenden vnd gehuldigten König in Böhmen / vnsern gnädigstẽ Herrn / rc. wie auch vns vnd andere dieses Königreichs Incorporirte Lander / gelangen lassen / habẽ wir wol empfangen / vnd darauß nicht ohne Vrsach beschweret vernommen / was Sie vngeachtet aller vnserer publicirten Außschreiben / Apologien vnd Entschuldigungen für vngleiche Gedancken wegen vnserer von Gott vnd der Natur erlaubten Gegenwehr / vnd auß gedrungener Beschützung vnserer Religion vnnd Freyheit / auch befügten rechtmässigen Erwöhlung vnsers gnädigen Königs vnd Herrn wider vns gefasset vnd begehret / auch schließlichen bedröwet haben / weren auch vnsers theils vrbietig willig / Ewer Chur: vnd Fürstl. Gn. darauff alsbaldt zu beantworten / wann vns die Schreiben allein in particulari berühren soltẽ: dieweil sie aber gleichmässigen Innhalts / auch an die andere dieses Königreichs zugethane Länder vnd Fürstenthumben gerichtet / als haben wir solchen hochwichtigen Wercks / daran nicht allein alle vnsers Vatterlands Wolfahrt vnd Freyheit / sondern auch vnsere Religion / Gewissen vnd Seligkeit gelegen / nicht allein vnternehmen wöllen / sondern wie das Kriegswesen / Abdication vnd erfolgten newen Wahl mit gemeinem Zuthun / Gutheissen vnd Einwillige aller Incorporirten Länder bißhero geführt vnd fürgangen ist / also wil auch vnserer Consöderation vnd Verwandtnuß nach vns obligen vnd gebühren / solche / alle Länder concernirende Schreiben gleicher gestalt mit derselben gesampten Raht / wissen vnd belieben widerumb zu beantworten. Solches aber desto mehr zu befördern / so haben deren jetzt allhie auff vnserm General Land Tag anwesende Gesandten / auß Schlesien / Ober vnd Nider Laußnitz / rc. (dann an die Stände deß Marggraffthumbs Mährẽ Herren Gesandten keines zukom̃en) die von E. Chur: vnd Fürstlichẽ Gn. einkommene Schreiben jhren Principalen / Mitgliedern vnd Obern zu praesentiren vbernommen: deß versehen sie sich hier auff zu ehester Möglichkeit einer gebührlichen Beantwortung vergleichen werden. Nach deren Erfolg / seynd wir deß Fürhabens / Ewer Chur: vnd Fürstl. Gn. alsdann mit sattem Grundt vnd solchem Bestandt vnverlängt entgegen zu gehen / daß sie so wol als andere vnpassionirte Reichs Stände ab solcher vnser außführlichen Verantwortung vnd friedliebender Resolution / die von vns vnd den Incorporirten Landen gefaßte vngleiche Gedancken verhoffentlich werden fallen lassen. Entzwischen aber können Ewer Chur: vnd Fürstl. Gn. wir dessen wol versichern / daß wie vnser gnädigster König vnd Herr ob dem vnschuldigen Blutvergiessen / Tyrannischẽ Vnthaten vnd eussersten Landsverderbungen / je vnd allweg ein hertzliches Abschewen vnd Entsetzen getragen / also auch wir (so die Vnchristliche Barbarische Verfolgungen / Mord / Raub / vnd Brandt / nunmehr ins zweyte Jahr am meisten empfundẽ vnd erlitten/) nichts liebers als beständigen vnd sicheren Frieden wünschen vnd begehren / inmassen wir von Anfangs der entstandenen Vnruhe niemals nichts anderst gesucht noch gebetten / auch vnsers theils nach vnserer Möglichkeit vns zu accommodiren vrbietig gewesen / wann wir nur gleichmässiger Friedensgebühr vnverlängerliche Gewißheit / einigen rechten Ernst zur gütliche vnd friedlichen Vereinigung bey dem Gegentheil vnd Jesuitischen Anhang / jemals hetten können verspüren / vnd dessen versichert seyn können: wöllen vns demnach trösten / Ew. Chur: vnd Fürstlich Gnaden werden solchen kurtzen Auffzug in Vngutem nicht vermercken / vnnd noch weniger zu einer Thätligkeit oder feindlichen Angriff dieser ohne das hochbedrangten Cron Böhmen vnd Incorporirten Länder sich bewegen lassen / sondern weil nunmehr Reichskündig / welcher massen dieselbe wider den gemeinen Land-Frieden / vnd sonderlich der Keyserlichẽ Capitulation zuwider / mit frembden vnd außländischen Völckern / als von Cosaggen / Türcken / Tartarn / vnd andern Blutdurstigen Nationen / Vnchristlicher weise vberfallen / vnd ohne einigen Vnterschied der Religionen / mit Mord / Rauben vnd Brennen / noch täglich auff das eusserste verherget vnd verderbet / sie wöllen dasselbe / als das fürnembste Mitglied / vnd Königliche Churfürstenthumb vielmehr mit der schuldig vnd billichen Reichs: vnd Crayßhülff erretten / beschirmen / vnnd bey seiner hergebrachten / erweißlicher Freyheit erhalten helffen. Die Vnirte Fürsten vnd Stände haben auff solche der zu Mülhaussen versambleten Chur: vnd Fürsten Schreiben folgender gestalt geantwortet: <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0399" n="348"/> Antwort auffs eheste jhnen zu eröffnen / nicht vnterlassen / daß sie darauß handgreifflich zu spüren haben werden / daß wir so gar dem Türcken seinen Zaum ins Reich vnd desselben Vormawer zu erweitern / keine vrsach zu geben gemeynet / noch auch das Reich in jnnerlichen Krieg zu setzen / daß wir viel mehr durch vnsere bißher geführte Actiones, sonderlich Zeit wehrender vnserer Königl. Regierung / in massen gnugsam bekandt / alles das jenige gethan / was so gestalten Sachen nach / von vns mit Fug jmmer hette erfordert werden können. Mitlerweil geleben wir der Hoffnung / E. L. als deren wir oder die vnserige keine Vrsach gegeben / auch noch zu geben nicht gemeynet seyn / damit sie auch also ferrner vnparthey<gap reason="illegible" unit="chars" quantity="1"/>sch seyn vnd bleiben mögen / werden sich ja zu keinem widerigen gegen vns antreiben / sondern vielmehr alles in jetzigem Stand lassen / getrawen wir nechst deß Allmächtigen Beystand diese gerechte Sach also zu deduciren / daß man wirdt Vrsach haben können / die widerige Einbildungen fallen zu lassen / vnserm billichmässigem Erbieten statt zuthu / vnnd das Werck nicht noch gefährlicher zu machen / dann wir sonsten das vnserige dagegen zu vnserer Conservation zuthun nicht vnderlassen / sondern vnser Vocation in Acht nehmen / vnd dem Allmächtigẽ den Eventum befehlen werden.</p> <p>Die Stände in Böhmen haben auff nach folgende weiß geantwortet:</p> <p><note place="left">Antwort Schreiben der Stände in Boheim.</note> Was Ewer Chur: vnd Fürstliche Gn. an den Durchleuchtigsten / Großmächtigsten Fürsten vñ Herrn / Herrn Friderichen / rc. vnsern ordentlichen erwöhlten / gecrönten / gesalbten / regierenden vnd gehuldigten König in Böhmen / vnsern gnädigstẽ Herrn / rc. wie auch vns vnd andere dieses Königreichs Incorporirte Lander / gelangen lassen / habẽ wir wol empfangen / vnd darauß nicht ohne Vrsach beschweret vernommen / was Sie vngeachtet aller vnserer publicirten Außschreiben / Apologien vnd Entschuldigungen für vngleiche Gedancken wegen vnserer von Gott vnd der Natur erlaubten Gegenwehr / vnd auß gedrungener Beschützung vnserer Religion vnnd Freyheit / auch befügten rechtmässigen Erwöhlung vnsers gnädigen Königs vnd Herrn wider vns gefasset vnd begehret / auch schließlichen bedröwet haben / weren auch vnsers theils vrbietig willig / Ewer Chur: vnd Fürstl. Gn. darauff alsbaldt zu beantworten / wann vns die Schreiben allein in particulari berühren soltẽ: dieweil sie aber gleichmässigen Innhalts / auch an die andere dieses Königreichs zugethane Länder vnd Fürstenthumben gerichtet / als haben wir solchen hochwichtigen Wercks / daran nicht allein alle vnsers Vatterlands Wolfahrt vnd Freyheit / sondern auch vnsere Religion / Gewissen vnd Seligkeit gelegen / nicht allein vnternehmen wöllen / sondern wie das Kriegswesen / Abdication vnd erfolgten newen Wahl mit gemeinem Zuthun / Gutheissen vnd Einwillige aller Incorporirten Länder bißhero geführt vnd fürgangen ist / also wil auch vnserer Consöderation vnd Verwandtnuß nach vns obligen vnd gebühren / solche / alle Länder concernirende Schreiben gleicher gestalt mit derselben gesampten Raht / wissen vnd belieben widerumb zu beantworten. Solches aber desto mehr zu befördern / so haben deren jetzt allhie auff vnserm General Land Tag anwesende Gesandten / auß Schlesien / Ober vnd Nider Laußnitz / rc. (dann an die Stände deß Marggraffthumbs Mährẽ Herren Gesandten keines zukom̃en) die von E. Chur: vnd Fürstlichẽ Gn. einkommene Schreiben jhren Principalen / Mitgliedern vnd Obern zu praesentiren vbernommen: deß versehen sie sich hier auff zu ehester Möglichkeit einer gebührlichen Beantwortung vergleichen werden.</p> <p>Nach deren Erfolg / seynd wir deß Fürhabens / Ewer Chur: vnd Fürstl. Gn. alsdann mit sattem Grundt vnd solchem Bestandt vnverlängt entgegen zu gehen / daß sie so wol als andere vnpassionirte Reichs Stände ab solcher vnser außführlichen Verantwortung vnd friedliebender Resolution / die von vns vnd den Incorporirten Landen gefaßte vngleiche Gedancken verhoffentlich werden fallen lassen. Entzwischen aber können Ewer Chur: vnd Fürstl. Gn. wir dessen wol versichern / daß wie vnser gnädigster König vnd Herr ob dem vnschuldigen Blutvergiessen / Tyrannischẽ Vnthaten vnd eussersten Landsverderbungen / je vnd allweg ein hertzliches Abschewen vnd Entsetzen getragen / also auch wir (so die Vnchristliche Barbarische Verfolgungen / Mord / Raub / vnd Brandt / nunmehr ins zweyte Jahr am meisten empfundẽ vnd erlitten/) nichts liebers als beständigen vnd sicheren Frieden wünschen vnd begehren / inmassen wir von Anfangs der entstandenen Vnruhe niemals nichts anderst gesucht noch gebetten / auch vnsers theils nach vnserer Möglichkeit vns zu accommodiren vrbietig gewesen / wann wir nur gleichmässiger Friedensgebühr vnverlängerliche Gewißheit / einigen rechten Ernst zur gütliche vnd friedlichen Vereinigung bey dem Gegentheil vnd Jesuitischen Anhang / jemals hetten können verspüren / vnd dessen versichert seyn können: wöllen vns demnach trösten / Ew. Chur: vnd Fürstlich Gnaden werden solchen kurtzen Auffzug in Vngutem nicht vermercken / vnnd noch weniger zu einer Thätligkeit oder feindlichen Angriff dieser ohne das hochbedrangten Cron Böhmen vnd Incorporirten Länder sich bewegen lassen / sondern weil nunmehr Reichskündig / welcher massen dieselbe wider den gemeinen Land-Frieden / vnd sonderlich der Keyserlichẽ Capitulation zuwider / mit frembden vnd außländischen Völckern / als von Cosaggen / Türcken / Tartarn / vnd andern Blutdurstigen Nationen / Vnchristlicher weise vberfallen / vnd ohne einigen Vnterschied der Religionen / mit Mord / Rauben vnd Brennen / noch täglich auff das eusserste verherget vnd verderbet / sie wöllen dasselbe / als das fürnembste Mitglied / vnd Königliche Churfürstenthumb vielmehr mit der schuldig vnd billichen Reichs: vnd Crayßhülff erretten / beschirmen / vnnd bey seiner hergebrachten / erweißlicher Freyheit erhalten helffen.</p> <p>Die Vnirte Fürsten vnd Stände haben auff solche der zu Mülhaussen versambleten Chur: vnd Fürsten Schreiben folgender gestalt geantwortet:</p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [348/0399]
Antwort auffs eheste jhnen zu eröffnen / nicht vnterlassen / daß sie darauß handgreifflich zu spüren haben werden / daß wir so gar dem Türcken seinen Zaum ins Reich vnd desselben Vormawer zu erweitern / keine vrsach zu geben gemeynet / noch auch das Reich in jnnerlichen Krieg zu setzen / daß wir viel mehr durch vnsere bißher geführte Actiones, sonderlich Zeit wehrender vnserer Königl. Regierung / in massen gnugsam bekandt / alles das jenige gethan / was so gestalten Sachen nach / von vns mit Fug jmmer hette erfordert werden können. Mitlerweil geleben wir der Hoffnung / E. L. als deren wir oder die vnserige keine Vrsach gegeben / auch noch zu geben nicht gemeynet seyn / damit sie auch also ferrner vnparthey_sch seyn vnd bleiben mögen / werden sich ja zu keinem widerigen gegen vns antreiben / sondern vielmehr alles in jetzigem Stand lassen / getrawen wir nechst deß Allmächtigen Beystand diese gerechte Sach also zu deduciren / daß man wirdt Vrsach haben können / die widerige Einbildungen fallen zu lassen / vnserm billichmässigem Erbieten statt zuthu / vnnd das Werck nicht noch gefährlicher zu machen / dann wir sonsten das vnserige dagegen zu vnserer Conservation zuthun nicht vnderlassen / sondern vnser Vocation in Acht nehmen / vnd dem Allmächtigẽ den Eventum befehlen werden.
Die Stände in Böhmen haben auff nach folgende weiß geantwortet:
Was Ewer Chur: vnd Fürstliche Gn. an den Durchleuchtigsten / Großmächtigsten Fürsten vñ Herrn / Herrn Friderichen / rc. vnsern ordentlichen erwöhlten / gecrönten / gesalbten / regierenden vnd gehuldigten König in Böhmen / vnsern gnädigstẽ Herrn / rc. wie auch vns vnd andere dieses Königreichs Incorporirte Lander / gelangen lassen / habẽ wir wol empfangen / vnd darauß nicht ohne Vrsach beschweret vernommen / was Sie vngeachtet aller vnserer publicirten Außschreiben / Apologien vnd Entschuldigungen für vngleiche Gedancken wegen vnserer von Gott vnd der Natur erlaubten Gegenwehr / vnd auß gedrungener Beschützung vnserer Religion vnnd Freyheit / auch befügten rechtmässigen Erwöhlung vnsers gnädigen Königs vnd Herrn wider vns gefasset vnd begehret / auch schließlichen bedröwet haben / weren auch vnsers theils vrbietig willig / Ewer Chur: vnd Fürstl. Gn. darauff alsbaldt zu beantworten / wann vns die Schreiben allein in particulari berühren soltẽ: dieweil sie aber gleichmässigen Innhalts / auch an die andere dieses Königreichs zugethane Länder vnd Fürstenthumben gerichtet / als haben wir solchen hochwichtigen Wercks / daran nicht allein alle vnsers Vatterlands Wolfahrt vnd Freyheit / sondern auch vnsere Religion / Gewissen vnd Seligkeit gelegen / nicht allein vnternehmen wöllen / sondern wie das Kriegswesen / Abdication vnd erfolgten newen Wahl mit gemeinem Zuthun / Gutheissen vnd Einwillige aller Incorporirten Länder bißhero geführt vnd fürgangen ist / also wil auch vnserer Consöderation vnd Verwandtnuß nach vns obligen vnd gebühren / solche / alle Länder concernirende Schreiben gleicher gestalt mit derselben gesampten Raht / wissen vnd belieben widerumb zu beantworten. Solches aber desto mehr zu befördern / so haben deren jetzt allhie auff vnserm General Land Tag anwesende Gesandten / auß Schlesien / Ober vnd Nider Laußnitz / rc. (dann an die Stände deß Marggraffthumbs Mährẽ Herren Gesandten keines zukom̃en) die von E. Chur: vnd Fürstlichẽ Gn. einkommene Schreiben jhren Principalen / Mitgliedern vnd Obern zu praesentiren vbernommen: deß versehen sie sich hier auff zu ehester Möglichkeit einer gebührlichen Beantwortung vergleichen werden.
Antwort Schreiben der Stände in Boheim. Nach deren Erfolg / seynd wir deß Fürhabens / Ewer Chur: vnd Fürstl. Gn. alsdann mit sattem Grundt vnd solchem Bestandt vnverlängt entgegen zu gehen / daß sie so wol als andere vnpassionirte Reichs Stände ab solcher vnser außführlichen Verantwortung vnd friedliebender Resolution / die von vns vnd den Incorporirten Landen gefaßte vngleiche Gedancken verhoffentlich werden fallen lassen. Entzwischen aber können Ewer Chur: vnd Fürstl. Gn. wir dessen wol versichern / daß wie vnser gnädigster König vnd Herr ob dem vnschuldigen Blutvergiessen / Tyrannischẽ Vnthaten vnd eussersten Landsverderbungen / je vnd allweg ein hertzliches Abschewen vnd Entsetzen getragen / also auch wir (so die Vnchristliche Barbarische Verfolgungen / Mord / Raub / vnd Brandt / nunmehr ins zweyte Jahr am meisten empfundẽ vnd erlitten/) nichts liebers als beständigen vnd sicheren Frieden wünschen vnd begehren / inmassen wir von Anfangs der entstandenen Vnruhe niemals nichts anderst gesucht noch gebetten / auch vnsers theils nach vnserer Möglichkeit vns zu accommodiren vrbietig gewesen / wann wir nur gleichmässiger Friedensgebühr vnverlängerliche Gewißheit / einigen rechten Ernst zur gütliche vnd friedlichen Vereinigung bey dem Gegentheil vnd Jesuitischen Anhang / jemals hetten können verspüren / vnd dessen versichert seyn können: wöllen vns demnach trösten / Ew. Chur: vnd Fürstlich Gnaden werden solchen kurtzen Auffzug in Vngutem nicht vermercken / vnnd noch weniger zu einer Thätligkeit oder feindlichen Angriff dieser ohne das hochbedrangten Cron Böhmen vnd Incorporirten Länder sich bewegen lassen / sondern weil nunmehr Reichskündig / welcher massen dieselbe wider den gemeinen Land-Frieden / vnd sonderlich der Keyserlichẽ Capitulation zuwider / mit frembden vnd außländischen Völckern / als von Cosaggen / Türcken / Tartarn / vnd andern Blutdurstigen Nationen / Vnchristlicher weise vberfallen / vnd ohne einigen Vnterschied der Religionen / mit Mord / Rauben vnd Brennen / noch täglich auff das eusserste verherget vnd verderbet / sie wöllen dasselbe / als das fürnembste Mitglied / vnd Königliche Churfürstenthumb vielmehr mit der schuldig vnd billichen Reichs: vnd Crayßhülff erretten / beschirmen / vnnd bey seiner hergebrachten / erweißlicher Freyheit erhalten helffen.
Die Vnirte Fürsten vnd Stände haben auff solche der zu Mülhaussen versambleten Chur: vnd Fürsten Schreiben folgender gestalt geantwortet:
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