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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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weilsmehr auff die Privat dann gemeine Wolfahrt zielen / zu besorgen / dieses Königreich / gleich der Cron Böheim vnd dessen Incorporirten Ländern / leichtlich in eine gäntzliche Verwüstung gerahten / vnd die Stände desselben den vnaußlöschlichen Verweiß auff sich laden möchten / daß sie die jenige gewesen / durch deren Verursachung die einzige Vormawer der Christenheit / zu deren Enthaltung das Heilige Reich / so viel Guts vnd Bluts auffgewendet / dem Erbfeind Christlichen Namens eingeraumbt / vnd dardurch demselben ein freyer Paß in das Reich / seine lang vorgehabte Tyranney darinnen zu verüben / den Christlichen Glauben zu vndertrucken / vnd alles vnter seinen Türckischen Säbel zu bringen geöffnet worden / welches Wir zwar Euch weder gönnen noch zutrawen.

So haben Wir nicht vnterlassen wöllen / nach dem mal fürkommen / ob solten Keyserl. Majestät entschlossen seyn / in kurtzem einen Land Tag in dero Königreich Vngarn zu halten / vnd nicht zu zweifeln / sich darbey nit wenig Leute finden möchten / so vnter allerhandt gesuchtem Schein vnnd Praetext / die Stände ermeldtes Königreichs in das Böhmische Wesen mit einzuflechten / vnd von der Keyserlichen Majestät schuldigen Gehorsamb abwendig zu machen / sich auffs eusserste bearbeiten dörffen: Damit dann durch hitzige Consilia, diß Königreich in solche Noth vnd Gefahr nicht eingeführet / sondern in Fried vnd Ruhe erhalten / vnd das besorgende Blutvergiessen verhütet werden möchte: So haben Wir nicht vnterlassen wöllen / auß sonderbahren Wolmeynung Euch hiemit zuersuchen / Jhr wöllet bey bevorstehendem Land Tag deß Königreichs Heyl vnnd Wolfahrt wol in Acht nehmen / nichts so demselben zu Gefahr / oder Verweiß gereichen möchte / eingehen helffen / sondern Ewern Respect auff die Keyserliche Majest. Ewern von Gott fürgesetzten König / beständig haben vnd halten / vnd Euch von demselben durch niemandt / noch einige vngleiche Einbildungen abwendig machen lassen / dar durch wirdt vnzweiffenlich dieses löblichen vralten Königreichs / vnnd aller dessen Stände vnd Vnderthanen Anffnehmen befördert / Blutvergiessen vnd Landverderben darinn verhütet / vnd der liebe Friede beständig erhalten.

An die Stände in Böhmen / vnd den Incorporirten Landen. Das vierte Schreiben an die Stände deß Königreichs Böheim / in simili mutatis mutandis, an Schlesien / Mähren / Ober vnd Nider Laußnitz war dieses Innhalts:

P. P. Ob Vns wol nicht zweifelt / Jhr werdet nunmehr selbsten im Werck erfahren haben / in was für ein blutigen Krieg vnd Verderben / durch die fürgenommene Verwerffung Ewers von Gott vorgesetzten / angenommenen / gecrönten Königs / deme Jhr mit Eydspflichten verbunden / vnd vermeynte Auffwerffung eines andern / Jhr Ewer Vatterlandt eingeführet / vnd dahero vmb so viel mehr Vrsach haben / zu Vorkommung mehrern Vnheils / etwas mehrers in Euch zugehen / vnd die Sachen auff solche Weg zurichten / auff daß das jenige / damit man sich vielleicht auß Antrieb böser friedhässiger / vnnd mehr auff jhr particular / als deß Lands gemeine Wolfahrt zielender Leute / vnd hitzige Consilia gar zu weit verlauffen / wider in den alten vnd vorige Standt gerichtet / vnd durch Ewern schuldigen Gehorsamb / der Röm. Keys. auch zu Vngarn vnd Böheim Königl. M. ewerm rechten König vnd Herrn / Anlaß vnd Vrsach gegeben werde / Vngnad vnd vorhabenden Keyser. vnd Königl. gerechten Ernst in etwas fallen / vnd gegen Jhre Vnderthanen mehr die Lieb vnd Milte / dann die Strenge vnd Schärffe scheinen zu lassen / zumal da Jhr biß daher genugsamb verspüret / es auch vorhin alle Historien bezeugen / wie wenig sich die jenige Göttliches Segens vnd gewüriger Succeß zu erfrewen gehabt / welche sich dero Gebott vnnd geleysteten Pflichten zuwider der Obrigkeit widersetzt / oder sich an derselben vergriffen.

Nichts destoweniger aber vnd sintemal biß auff diese Stundt vber alles vnser vnd aller frommen guthertzigen Patrioten Wunsch vnd Begehren / wir dannoch bey Euch die geringste Anzeig hierzu nicht vermercken können / sondern viel mehr aller Vmbstände nach besorgen müssen / daß Jhr ewere vorige genommene Resolutiones durchzudringen / vnd alles gleichsam mit gewisser Gefahr deß Vatterlands auff die Spitz zu setzen / vnd neben Euch viel vnschuldiger frommer Christen / denen der Sachen rechte vnd wahre Beschaffenheit nicht bekandt / vorsetzlich in Jammer vnd Elend zu stürtzen / entschlossen / vnd dann dieses solche Sachen seynd / die ein ansehenlich Königreich vnd Churfürstenthumb deß Reichs betreffen / darinn weder Euch noch einem andern gebüren thut / ohne vorbewußt deß Oberhaupts im Reich / als deß Lehenherrn vnd deß Churfürstlichen Collegii das wenigste anzuordnen / darauß auch besorglich nicht allein der Vndergang dieses vralten Königreichs vnd Churfürstenthumbs erfolgen / sondern das Reich selbsten in endliche Ruin vnd Desolation gerahten möchte / welchs vnserm Vermögen nach zuvorkommen Wir vns schuldig erkennen.

So haben Wir keinen längern Vmbgang nehmen mögen / Euch hierunter an zu langen / jhr wöllet dieses alles / dermaleins besser behertzigen / Euch der Keys. Majest. Ewerm von Gott vorgesetztem Haupt vnd König / nicht länger widersetzen / sondern schuldiger Gebühr gehorsamlich vnter geben / vnd also Euch selbsten vnd dem H. Reich für ferrnerm Schaden seyn / wie Wir dann zu solchem Ende deß Pfaltzgraffen Churfürsten Liebd. auch freundlich ersucht / vnd daß Sie hierzu allen guten Raht vnd Vorschub thun wolten / vermahnet haben / der Hoffnung / Sie jhre Consilia zu Widerbringung Friedens / vnnd Verhütung ferrnern Blutvergiessens richten werden.

Solten aber bey Euch keine wolgemeinte Warnungen statt haben sondern deren Consilia praevaliren / die Jhren Vnfug anderst nicht als mit Continuirung angefangener Thätlichkeit vnnd Confusion hinauß zuführen vnd zu bedecken wissen / auch vielleicht mehr das privatum als deß

weilsmehr auff die Privat dann gemeine Wolfahrt zielen / zu besorgen / dieses Königreich / gleich der Cron Böheim vnd dessen Incorporirtẽ Ländern / leichtlich in eine gäntzliche Verwüstung gerahten / vnd die Stände desselben den vnaußlöschlichen Verweiß auff sich laden möchten / daß sie die jenige gewesen / durch deren Verursachung die einzige Vormawer der Christenheit / zu deren Enthaltung das Heilige Reich / so viel Guts vnd Bluts auffgewendet / dem Erbfeind Christlichen Namens eingeraumbt / vnd dardurch demselben ein freyer Paß in das Reich / seine lang vorgehabte Tyranney darinnen zu verüben / den Christlichen Glauben zu vndertrucken / vnd alles vnter seinen Türckischen Säbel zu bringen geöffnet worden / welches Wir zwar Euch weder gönnen noch zutrawen.

So haben Wir nicht vnterlassen wöllen / nach dem mal fürkommen / ob solten Keyserl. Majestät entschlossen seyn / in kurtzem einen Land Tag in dero Königreich Vngarn zu halten / vnd nicht zu zweifeln / sich darbey nit wenig Leute finden möchten / so vnter allerhandt gesuchtem Schein vnnd Praetext / die Stände ermeldtes Königreichs in das Böhmische Wesen mit einzuflechten / vnd von der Keyserlichen Majestät schuldigen Gehorsamb abwendig zu machen / sich auffs eusserste bearbeiten dörffen: Damit dann durch hitzige Consilia, diß Königreich in solche Noth vnd Gefahr nicht eingeführet / sondern in Fried vnd Ruhe erhalten / vnd das besorgende Blutvergiessen verhütet werden möchte: So haben Wir nicht vnterlassen wöllen / auß sonderbahren Wolmeynung Euch hiemit zuersuchen / Jhr wöllet bey bevorstehendem Land Tag deß Königreichs Heyl vnnd Wolfahrt wol in Acht nehmen / nichts so demselben zu Gefahr / oder Verweiß gereichen möchte / eingehen helffen / sondern Ewern Respect auff die Keyserliche Majest. Ewern von Gott fürgesetzten König / beständig haben vnd halten / vnd Euch von demselben durch niemandt / noch einige vngleiche Einbildungen abwendig machen lassen / dar durch wirdt vnzweiffenlich dieses löblichen vralten Königreichs / vnnd aller dessen Stände vnd Vnderthanen Anffnehmen befördert / Blutvergiessen vnd Landverderben darinn verhütet / vnd der liebe Friede beständig erhalten.

An die Stände in Böhmen / vnd den Incorporirten Landen. Das vierte Schreiben an die Stände deß Königreichs Böheim / in simili mutatis mutandis, an Schlesien / Mähren / Ober vnd Nider Laußnitz war dieses Innhalts:

P. P. Ob Vns wol nicht zweifelt / Jhr werdet nunmehr selbsten im Werck erfahren haben / in was für ein blutigen Krieg vnd Verderben / durch die fürgenom̃ene Verwerffung Ewers von Gott vorgesetzten / angenommenen / gecrönten Königs / deme Jhr mit Eydspflichten verbunden / vnd vermeynte Auffwerffung eines andern / Jhr Ewer Vatterlandt eingeführet / vnd dahero vmb so viel mehr Vrsach haben / zu Vorkommung mehrern Vnheils / etwas mehrers in Euch zugehen / vnd die Sachen auff solche Weg zurichten / auff daß das jenige / damit man sich vielleicht auß Antrieb böser friedhässiger / vnnd mehr auff jhr particular / als deß Lands gemeine Wolfahrt zielender Leute / vnd hitzige Consilia gar zu weit verlauffen / wider in den alten vnd vorige Standt gerichtet / vnd durch Ewern schuldigen Gehorsamb / der Röm. Keys. auch zu Vngarn vnd Böheim Königl. M. ewerm rechten König vnd Herrn / Anlaß vnd Vrsach gegeben werde / Vngnad vnd vorhabenden Keyser. vnd Königl. gerechten Ernst in etwas fallen / vnd gegen Jhre Vnderthanen mehr die Lieb vnd Milte / dann die Strenge vnd Schärffe scheinen zu lassen / zumal da Jhr biß daher genugsamb verspüret / es auch vorhin alle Historien bezeugen / wie wenig sich die jenige Göttliches Segens vnd gewüriger Succeß zu erfrewen gehabt / welche sich dero Gebott vnnd geleysteten Pflichten zuwider der Obrigkeit widersetzt / oder sich an derselben vergriffen.

Nichts destoweniger aber vnd sintemal biß auff diese Stundt vber alles vnser vnd aller frommen guthertzigen Patrioten Wunsch vnd Begehren / wir dannoch bey Euch die geringste Anzeig hierzu nicht vermercken können / sondern viel mehr aller Vmbstände nach besorgen müssen / daß Jhr ewere vorige genommene Resolutiones durchzudringẽ / vnd alles gleichsam mit gewisser Gefahr deß Vatterlands auff die Spitz zu setzen / vnd neben Euch viel vnschuldiger frommer Christen / denen der Sachen rechte vnd wahre Beschaffenheit nicht bekandt / vorsetzlich in Jammer vnd Elend zu stürtzen / entschlossen / vnd dann dieses solche Sachen seynd / die ein ansehenlich Königreich vnd Churfürstenthumb deß Reichs betreffen / darinn weder Euch noch einem andern gebüren thut / ohne vorbewußt deß Oberhaupts im Reich / als deß Lehenherrn vnd deß Churfürstlichen Collegii das wenigste anzuordnen / darauß auch besorglich nicht allein der Vndergang dieses vralten Königreichs vnd Churfürstenthumbs erfolgen / sondern das Reich selbsten in endliche Ruin vnd Desolation gerahten möchte / welchs vnserm Vermögen nach zuvorkommen Wir vns schuldig erkennen.

So haben Wir keinen längern Vmbgang nehmen mögen / Euch hierunter an zu langen / jhr wöllet dieses alles / dermaleins besser behertzigen / Euch der Keys. Majest. Ewerm von Gott vorgesetztem Haupt vnd König / nicht länger widersetzen / sondern schuldiger Gebühr gehorsamlich vnter geben / vnd also Euch selbsten vnd dem H. Reich für ferrnerm Schaden seyn / wie Wir dann zu solchem Ende deß Pfaltzgraffen Churfürsten Liebd. auch freundlich ersucht / vnd daß Sie hierzu allen guten Raht vnd Vorschub thun wolten / vermahnet haben / der Hoffnung / Sie jhre Consilia zu Widerbringung Friedens / vnnd Verhütung ferrnern Blutvergiessens richten werden.

Solten aber bey Euch keine wolgemeinte Warnungen statt haben sondern deren Consilia praevaliren / die Jhren Vnfug anderst nicht als mit Continuirung angefangener Thätlichkeit vnnd Confusion hinauß zuführen vnd zu bedecken wissen / auch vielleicht mehr das privatum als deß

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          <p>P. P. Ob Vns wol nicht zweifelt / Jhr werdet nunmehr selbsten im Werck erfahren                      haben / in was für ein blutigen Krieg vnd Verderben / durch die fürgenom&#x0303;ene Verwerffung Ewers von Gott vorgesetzten / angenommenen /                      gecrönten Königs / deme Jhr mit Eydspflichten verbunden / vnd vermeynte                      Auffwerffung eines andern / Jhr Ewer Vatterlandt eingeführet / vnd dahero vmb so                      viel mehr Vrsach haben / zu Vorkommung mehrern Vnheils / etwas mehrers in Euch                      zugehen / vnd die Sachen auff solche Weg zurichten / auff daß das jenige / damit                      man sich vielleicht auß Antrieb böser friedhässiger / vnnd mehr auff jhr                      particular / als deß Lands gemeine Wolfahrt zielender Leute / vnd hitzige                      Consilia gar zu weit verlauffen / wider in den alten vnd vorige Standt gerichtet                      / vnd durch Ewern schuldigen Gehorsamb / der Röm. Keys. auch zu Vngarn vnd                      Böheim Königl. M. ewerm rechten König vnd Herrn / Anlaß vnd Vrsach gegeben werde                      / Vngnad vnd vorhabenden Keyser. vnd Königl. gerechten Ernst in etwas fallen /                      vnd gegen Jhre Vnderthanen mehr die Lieb vnd Milte / dann die Strenge vnd                      Schärffe scheinen zu lassen / zumal da Jhr biß daher genugsamb verspüret / es                      auch vorhin alle Historien bezeugen / wie wenig sich die jenige Göttliches                      Segens vnd gewüriger Succeß zu erfrewen gehabt / welche sich dero Gebott vnnd                      geleysteten Pflichten zuwider der Obrigkeit widersetzt / oder sich an derselben                      vergriffen.</p>
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          <p>Solten aber bey Euch keine wolgemeinte Warnungen statt haben sondern deren                      Consilia praevaliren / die Jhren Vnfug anderst nicht als mit Continuirung                      angefangener Thätlichkeit vnnd Confusion hinauß zuführen vnd zu bedecken wissen                      / auch vielleicht mehr das privatum als deß
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[346/0397] weilsmehr auff die Privat dann gemeine Wolfahrt zielen / zu besorgen / dieses Königreich / gleich der Cron Böheim vnd dessen Incorporirtẽ Ländern / leichtlich in eine gäntzliche Verwüstung gerahten / vnd die Stände desselben den vnaußlöschlichen Verweiß auff sich laden möchten / daß sie die jenige gewesen / durch deren Verursachung die einzige Vormawer der Christenheit / zu deren Enthaltung das Heilige Reich / so viel Guts vnd Bluts auffgewendet / dem Erbfeind Christlichen Namens eingeraumbt / vnd dardurch demselben ein freyer Paß in das Reich / seine lang vorgehabte Tyranney darinnen zu verüben / den Christlichen Glauben zu vndertrucken / vnd alles vnter seinen Türckischen Säbel zu bringen geöffnet worden / welches Wir zwar Euch weder gönnen noch zutrawen. So haben Wir nicht vnterlassen wöllen / nach dem mal fürkommen / ob solten Keyserl. Majestät entschlossen seyn / in kurtzem einen Land Tag in dero Königreich Vngarn zu halten / vnd nicht zu zweifeln / sich darbey nit wenig Leute finden möchten / so vnter allerhandt gesuchtem Schein vnnd Praetext / die Stände ermeldtes Königreichs in das Böhmische Wesen mit einzuflechten / vnd von der Keyserlichen Majestät schuldigen Gehorsamb abwendig zu machen / sich auffs eusserste bearbeiten dörffen: Damit dann durch hitzige Consilia, diß Königreich in solche Noth vnd Gefahr nicht eingeführet / sondern in Fried vnd Ruhe erhalten / vnd das besorgende Blutvergiessen verhütet werden möchte: So haben Wir nicht vnterlassen wöllen / auß sonderbahren Wolmeynung Euch hiemit zuersuchen / Jhr wöllet bey bevorstehendem Land Tag deß Königreichs Heyl vnnd Wolfahrt wol in Acht nehmen / nichts so demselben zu Gefahr / oder Verweiß gereichen möchte / eingehen helffen / sondern Ewern Respect auff die Keyserliche Majest. Ewern von Gott fürgesetzten König / beständig haben vnd halten / vnd Euch von demselben durch niemandt / noch einige vngleiche Einbildungen abwendig machen lassen / dar durch wirdt vnzweiffenlich dieses löblichen vralten Königreichs / vnnd aller dessen Stände vnd Vnderthanen Anffnehmen befördert / Blutvergiessen vnd Landverderben darinn verhütet / vnd der liebe Friede beständig erhalten. Das vierte Schreiben an die Stände deß Königreichs Böheim / in simili mutatis mutandis, an Schlesien / Mähren / Ober vnd Nider Laußnitz war dieses Innhalts: An die Stände in Böhmen / vnd den Incorporirten Landen. P. P. Ob Vns wol nicht zweifelt / Jhr werdet nunmehr selbsten im Werck erfahren haben / in was für ein blutigen Krieg vnd Verderben / durch die fürgenom̃ene Verwerffung Ewers von Gott vorgesetzten / angenommenen / gecrönten Königs / deme Jhr mit Eydspflichten verbunden / vnd vermeynte Auffwerffung eines andern / Jhr Ewer Vatterlandt eingeführet / vnd dahero vmb so viel mehr Vrsach haben / zu Vorkommung mehrern Vnheils / etwas mehrers in Euch zugehen / vnd die Sachen auff solche Weg zurichten / auff daß das jenige / damit man sich vielleicht auß Antrieb böser friedhässiger / vnnd mehr auff jhr particular / als deß Lands gemeine Wolfahrt zielender Leute / vnd hitzige Consilia gar zu weit verlauffen / wider in den alten vnd vorige Standt gerichtet / vnd durch Ewern schuldigen Gehorsamb / der Röm. Keys. auch zu Vngarn vnd Böheim Königl. M. ewerm rechten König vnd Herrn / Anlaß vnd Vrsach gegeben werde / Vngnad vnd vorhabenden Keyser. vnd Königl. gerechten Ernst in etwas fallen / vnd gegen Jhre Vnderthanen mehr die Lieb vnd Milte / dann die Strenge vnd Schärffe scheinen zu lassen / zumal da Jhr biß daher genugsamb verspüret / es auch vorhin alle Historien bezeugen / wie wenig sich die jenige Göttliches Segens vnd gewüriger Succeß zu erfrewen gehabt / welche sich dero Gebott vnnd geleysteten Pflichten zuwider der Obrigkeit widersetzt / oder sich an derselben vergriffen. Nichts destoweniger aber vnd sintemal biß auff diese Stundt vber alles vnser vnd aller frommen guthertzigen Patrioten Wunsch vnd Begehren / wir dannoch bey Euch die geringste Anzeig hierzu nicht vermercken können / sondern viel mehr aller Vmbstände nach besorgen müssen / daß Jhr ewere vorige genommene Resolutiones durchzudringẽ / vnd alles gleichsam mit gewisser Gefahr deß Vatterlands auff die Spitz zu setzen / vnd neben Euch viel vnschuldiger frommer Christen / denen der Sachen rechte vnd wahre Beschaffenheit nicht bekandt / vorsetzlich in Jammer vnd Elend zu stürtzen / entschlossen / vnd dann dieses solche Sachen seynd / die ein ansehenlich Königreich vnd Churfürstenthumb deß Reichs betreffen / darinn weder Euch noch einem andern gebüren thut / ohne vorbewußt deß Oberhaupts im Reich / als deß Lehenherrn vnd deß Churfürstlichen Collegii das wenigste anzuordnen / darauß auch besorglich nicht allein der Vndergang dieses vralten Königreichs vnd Churfürstenthumbs erfolgen / sondern das Reich selbsten in endliche Ruin vnd Desolation gerahten möchte / welchs vnserm Vermögen nach zuvorkommen Wir vns schuldig erkennen. So haben Wir keinen längern Vmbgang nehmen mögen / Euch hierunter an zu langen / jhr wöllet dieses alles / dermaleins besser behertzigen / Euch der Keys. Majest. Ewerm von Gott vorgesetztem Haupt vnd König / nicht länger widersetzen / sondern schuldiger Gebühr gehorsamlich vnter geben / vnd also Euch selbsten vnd dem H. Reich für ferrnerm Schaden seyn / wie Wir dann zu solchem Ende deß Pfaltzgraffen Churfürsten Liebd. auch freundlich ersucht / vnd daß Sie hierzu allen guten Raht vnd Vorschub thun wolten / vermahnet haben / der Hoffnung / Sie jhre Consilia zu Widerbringung Friedens / vnnd Verhütung ferrnern Blutvergiessens richten werden. Solten aber bey Euch keine wolgemeinte Warnungen statt haben sondern deren Consilia praevaliren / die Jhren Vnfug anderst nicht als mit Continuirung angefangener Thätlichkeit vnnd Confusion hinauß zuführen vnd zu bedecken wissen / auch vielleicht mehr das privatum als deß

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 346. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/397>, abgerufen am 26.11.2024.